Echte Vielfalt

Ende 2023 wurde in Russland die "internationale LGBT-Bewegung" als "extremistisch" eingestuft und verboten. Nun hat ein Gericht in Orenburg zwei junge Leute auf dieser Grundlage inhaftiert und erstmalig ein Strafverfahren eröffnet.

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Das Perfide an diesem Gesetz ist vor allem der Umstand, dass die „internationale LGBT-Bewegung“ als Gruppe im Sinne dieses Gesetzes überhaupt nicht existiert. Bereits in unserem Artikel zur Einführung des Gesetzes hatten wir mit Bezug auf die Deutsche Welle festgehalten, dass durch das Verbot auch kleine Organisationen und unpolitische Einrichtungen, die sich in ihren Gemeinden engagieren, in den Fokus geraten könnten. Es entsteht dabei die Gefahr, dass mit der Einstufung von LGBTIQ*-Personen als „pauschal extremistisch“ nicht-heterosexuelle Lebensweisen als politische Gefahr konstruiert werden (hier mehr dazu).

Mit dem nun eingeleiteten Strafverfahren gegen die Geschäftsführerin und den künstlerischen Leiter eines bei sexuellen Minderheiten beliebten Klubs namens "Pose" werden diese Befürchtungen nun untermauert. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, durchsuchte die Polizei das "Pose" am 9. März, nachdem der Klub durch eine Gruppe namens "Russische Gemeinde Orenburg" denunziert worden war. Weiter heißt es, dass sogar unter der "repressiven russischen Gesetzgebung" die Inhaftierung der beiden Mitarbeiter*innen nicht rechtens sei. Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung der "nicht traditionellen sexuellen Orientierung" durch das Gericht die Angeklagten zusätzlichen Gefahren innerhalb des Gefängnisses aussetzen könnte.

Die FAZ kommt zu dem Schluss, dass mit diesem Verfahren nun weitere „sogenannte Gay-Clubs“ in Russland schließen werden, "da ihre Mitarbeiter riskieren, sogar für die bloße Arbeit dort verfolgt zu werden". Zumindest nach jetzigem Erkenntnisstand handelt es sich bei den Inhaftierten nicht um politische Aktivist*innen, sondern um Bürger*innen, die einen Klub betrieben und nicht der ideologisierten Norm entsprachen.

Damit spitzt sich die Lage im Land noch weiter zu. Mögliche Selbstzensur und Klubschließungen sind dabei nur ein Aspekt. Gleichzeitig macht es deutlich, wie wichtig es ist, gerade vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges zwischen staatlichen bzw. nationalistischen Akteuren und der allgemeinen Bevölkerung eines Landes zu unterscheiden. Nur wenn das gelingt, wird deutlich, dass Hilfe und Solidarität nicht an die Ideologie einer politischen Führung gebunden sind. Das gilt auch für andere Staaten und Situationen. Konkret heißt das, wer sich im Land dazu entschließt, aktivistisch tätig zu werden, kann das tun; wer sich dagegen entscheidet und sich aus Angst um sich und seine Familie zurückzieht, hat ebenfalls alle Rechte dazu. Selbstzensur ist niemals die Verantwortung der Verfolgten. Damit ist eine Debatte über politisches Asyl für die Zukunft nicht ganz auszuschließen. Es bleibt aber offen, mit welchen Ressentiments diese geführt werden wird.

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Der Dachverband Lesben und Alter, der sich in Politik, Verbänden und Gesellschaft für die Interessen von älteren Lesben einsetzt, forderte zum Tag der lesbischen Sichtbarkeit am 26. April 2024 den Erhalt und Aufbau von Strukturen und Orten für diese Gruppe.

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Aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Sexualität würden lesbische Seniorinnen auf mehreren Ebenen Diskriminierung erfahren und um ihre Sichtbarkeit kämpfen müssen. Dabei hätten viele von ihnen die Lesben- und Frauenbewegung in Deutschland vorangetrieben. Die Vorständin des Dachverbands Lesben und Alter Carolina Brauckmann betont: „Mit ihren kreativen, lautstarken Aktionen gegen Tabus und für lesbische Lebensformen haben sie eine offenere Gesellschaft in Deutschland geprägt – im Westen ebenso wie im Osten“.

An ältere Lesben gerichtete kommunale und landesweite Strukturen, Orte und Netzwerke müssen erhalten werden, fordert der Dachverband. Treffpunkte, die „einen Zufluchtsort“ bieten, „um dem Alltag zwischen Versteckspiel und Diskriminierung für ein paar Stunden zu entfliehen“, seien sehr wichtig für (ältere) Lesben, so der Dachverband in seiner Pressemitteilung.

Kommunen und freie Träger würden hier zunehmend Angebote schaffen, dafür müsse jedoch auch sichergestellt werden, dass eine Sensibilisierung für die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse homosexueller älterer Frauen stattfinde. Einige solcher zielgruppenspezifischer Angebote seien davon bedroht wegzufallen, wie zum Beispiel die „Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und transidente Lebensweisen in der offenen Senior*innenarbeit NRW“.

So fordert der Dachverband die politisch Verantwortlichen dazu auf, nachhaltige Angebote für die Gruppe der lesbischen Senior*innen zu schaffen und Orte und Strukturen aufzubauen und zu erhalten.

Der Dachverband Lesben und Alter e.V. setzt sich für diverse Anliegen lesbischer Frauen im Alter ein, darunter auch Themen wie Rente, Wohnen, politische und gesellschaftliche Teilhabe und Altersarmut.

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Seit 2008 wird jährlich der „Tag der lesbischen Sichtbarkeit“ gefeiert. Der Tag wurde von der spanischen Organisation „Federación Estatal de Lesbianas, Gais, Trans, Bisexuales, Intersexuales y más (FELGTBI+)“ initiiert, um die vielfältige Kultur und Geschichte von Lesben zu feiern und ihre Sichtbarkeit in der Gesellschaft zu erhöhen.

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Lesbische Frauen leiden oft unter Mehrfachdiskriminierung auf Basis ihrer geschlechtlichen Identität und ihrer sexuellen Orientierung. Somit erfahren sie oft Sexismus und Queerfeindlichkeit gemeinsam. Der LSVD+ – Verband queerer Vielfalt e. V bemerkt, dass die Sichtbarkeit und Akzeptanz von Lesben in der Gesellschaft noch nicht vollständig erreicht sei und sie auch innerhalb der LSBTIQ*-Community oft unterrepräsentiert seien.

Deshalb ist es umso wichtiger, mit dem „Tag der lesbischen Sichtbarkeit“ die vielfältigen Lebensrealitäten von Lesben in den Vordergrund zu rücken, Solidarität zu zeigen und ihre Beiträge zu Kultur und Geschichte zu feiern. Darunter muss auch die Rolle von Lesben in der Frauenbewegung und anderen emanzipatorischen Kämpfen genannt werden (siehe dazu einen Beitrag vom Regenbogenportal).

Es gibt diverse Veranstaltungen im ganzen Land, die auf unterschiedliche Art und Weise den Tag der lesbischen Sichtbarkeit und damit lesbischen Kultur und Geschichte feiern:

  • In Berlin werden unter anderem eine Fahrraddemo, eine Lesung und ein Flaggenhissen organisiert.
  • In der Region Mannheim gibt es einen ganzen Aktionsmonat zu lesbischer Sichtbarkeit – im Rahmen des Open Dykes Festival 2024 wird unter anderem am 27. April der Dyke*March in der Heidelberger Altstadt geplant.
  • In Köln wird um den Tag die „Lesbian Visibility Week 2024“ gefeiert, mit einem umfassenden Veranstaltungsprogramm, darunter ein Dyke* Pub Quiz, ein Vortrag rund um lesbische Geschichte, ein Filmabend und eine Wanderung. Weitere Informationen rund um die Lesbian Visibility Week 2024 in Köln auf dem Instagram-Kanal @queer.koeln.
  • In Frankfurt findet am 24. April 2024 die ARCO-Ladies Lounge, ein Panel-Talk unter dem Thema "Demokratie stärken"
  • In München lädt das LeZ – lesbisch-queeres Zentrum zu einem entspannten Beisammensein zum Tag der lesbischen Sichtbarkeit ein.
  • Auch in Würzburg wird anlässlich des Tags der lesbischen Sichtbarkeit am 27. April ein Dyke*March veranstaltet
  • In Nürnberg gibt es verschiedene Programmangebote, darunter eine Kranzniederlegung und Kundgebung am Magnus-Hirschfeld-Platz.
  • In Hamburg feiert die Gruppe „Lesben und Kirche Hamburg“ (LuK) in der evangelischen Nordkirche ihr 30-jähriges Bestehen.

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Am 12. April 2024 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG), das dann am 1. November in Kraft tritt. Bereits ab August sollen jedoch die Anmeldungen für die Änderung des Geschlechtseintrags möglich sein und mit Inkrafttreten im November direkt Wirksamkeit erlangen.

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Wie die Tagesschau berichtet, war der Verabschiedung eine ziemlich emotionale Debatte im Bundestag vorausgegangen. Die AfD bezeichnet das Gesetz als "ideologischen Unfug", während das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kritisiert, dass es das Geschlecht von einer biologischen Tatsache zu einer Frage der Gemütsverfassung mache. Von Seiten der Union kam indes der Vorwurf, der Staat vernachlässige seine Schutzpflicht gegenüber Minderjährigen. Die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke), Leiterin der Debatte, musste zwischenzeitlich zu Respekt und Sachlichkeit mahnen. Die Debatte machte ein weiteres Mal deutlich, dass es bei dem gesamten Diskurs immer auch um Deutungshoheit und politische Macht geht. Am Ende stimmten allerdings 374 Abgeordnete für das Gesetz, 251 stimmten mit Nein. Eine Zustimmung des Bundesrats ist darüber hinaus nicht notwendig.

Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beinhalten die zentralen Änderungen folgendes:

  • Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" ohne ein Sachverständigengutachten und gerichtliche Anhörung. Die Person muss versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und sie sich der Folgen bewusst ist. Allerdings bedarf es einer dreimonatigen Voranmeldung beim Standesamt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieht diesen Punkt neben anderen als nicht ausreichend begründet und unverhältnismäßig, begrüßt aber insgesamt die Verabschiedung. Nach Änderung tritt eine einjährige Sperrfrist für eine erneute Änderung in Kraft. Auch an dieser Stelle sieht der LSVD die Regelung als nicht ausreichend begründet.
  • Für Minderjährige gilt, dass Sorgeberechtigte die Änderungserklärung für Kinder bis 14 Jahre abgeben können, jedoch bedarf es der Einwilligung des Kindes, wenn es älter als fünf Jahre ist. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Änderungserklärung selbst abgeben, aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist erforderlich. Diese kann vom Familiengericht ersetzt werden. Bei minderjährigen Personen gilt jedoch die notwendige „Abgabe einer Erklärung, Beratung in Anspruch genommen zu haben“, obwohl das Gesetz eigentlich keine Beratungspflicht vorsieht. Der LSVD mahnt hier vor einer Beratungspflicht durch die Hintertür.
  • Des Weiteren haben Eltern nun die Möglichkeit, in der Geburtsurkunde ihrer Kinder "Elternteil" anstelle von "Vater" oder "Mutter" einzutragen zu können.
  • Mit dem sogenannten Offenbarungsverbot bleibt es verboten, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und offen zu legen. Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden. Es gibt jedoch kein explizites Verbot von "Misgendern" oder "Deadnaming". Auch hier zeigt sich eine Lücke.
  • Das Gesetz berührt nicht das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit. Es ändert nichts an den bestehenden Regelungen bezüglich des Zugangs zu geschützten Räumen oder der Autonomie des Sports. Zur Debatte ums Hausrecht haben wir bereits in einem früheren Artikel festgestellt, dass entsprechende Betonungen die Gefahr von Stigmatisierung bergen, während Verbände für Frauen wie Frauenhaus Koordinierung e.V. betonen, dass das SBGG die Ausgestaltung von Schutzräumen nicht infrage stelle.

Das BMFSFJ verweist zusätzlich darauf, dass das Selbstbestimmungsgesetz „ausdrücklich keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen [beinhaltet]“. Eine wichtige Unterscheidung in der öffentlichen Debatte um Selbstbestimmung. Wer sich weiter damit befassen möchte, findet in unserem Artikel „Die beiden Diskursebenen der Selbstbestimmung“ einen ersten Einstieg.

Des Weiteren empfehlen wir für einen umfangreicheren Einblick in das Gesetz und seine Eckpunkte den Artikel vom LSVD, der sich neben einem Überblick auch mit weiteren immer noch bestehenden Kritikpunkten sowie der langen historischen Entwicklung bis zum SBGG beschäftigt.

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Unter dem Titel "Demenz und queer - Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein aktuell eine Broschüre veröffentlicht, die über zentrale Fragen des Themas informiert. "Demenz ist nicht nur heterosexuell, cisgeschlechtlich, weiß und alt. Menschen mit Demenz sind divers", so Anneke Wilken-Bober vom Kompetenzzentrum Demenz.

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Bei "echter Vielfalt" haben wir bereits mehrfach Nachbarthemen wie Alter, Menschen mit Behinderung oder auch Gesundheitsversorgung aufgegriffen, ohne dabei spezifisch Demenz anzusprechen.

All diese Themen haben dabei zwei zentrale Aspekte gemein. Es sind Felder, die erstens aufgrund von Normen und Nicht-Thematisierung blinde Flecken aufweisen können und dies häufig auch tun. Darüber hinaus beinhalten sie die Gefahr von Mehrfachdiskriminierungen - und das nicht nur in Bezug auf LGBTIQ*, wie das Zitat von Anneke Wilken-Bober verdeutlicht. Wie wir bereits in den Artikeln zu Alter und Menschen mit Behinderung festgestellt haben, geht es dabei auch darum, Menschen mitzudenken, die selbst oder deren Angehörige vielleicht nicht mehr oder noch nie laut und aktiv um ihre Rechte gekämpft haben. Aus Angst, Scham oder Gewohnheit oder ganz einfach, weil sie ihre Privatsphäre haben wollen. All das ist möglich.

Wenn Angehörige und Fachpersonen davon wissen, können sie sich darüber informieren und entsprechend verhalten. Aber was ist, wenn Wissen und Bedürfnisse einen Bruch erleben? Menschen, die sich in ihrer Biografie geoutet haben, kennen solche Brüche. Es gibt eine Zeit davor und danach. "Es kann passieren, dass eine Transperson sich nicht mehr als trans wahrnimmt, sondern in dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurde. Der eventuell veränderte Körper oder die Kleidung kann irritieren. Es kann aber auch sein, dass Menschen erst in der Demenz damit beginnen, das zu leben, was sie sich immer versagt haben", so Nora Eckert im Kapitel "Die Geschichte von heute alten LSBTIQA* […]."

Was hier am Beispiel Trans ausgeführt wird, gilt grundsätzlich für Personen mit Demenz und Diskriminierungserfahrungen. Was, wenn Personen plötzlich glauben, sich wieder verstecken zu müssen oder sich erst mit der Demenz outen? Aber auch ein anderer Gedanke drängt sich auf. Wie wir bereits in unserem Artikel "Philosophische Überlegungen zur Bedeutung von Trans- und Nichtbinär-Sein" thematisiert haben, ist Sexualität keine statische Eigenschaft, sondern kann sich über die Jahre verändern.

Die Broschüre des Kompetenzzentrums Demenz bietet Angehörigen sowie Einrichtungen und deren Mitarbeiter*innen einen hilfreichen Einstieg in die Bereiche queer bzw. LSBTIQA* und Demenz. Die Leser*innen erhalten hier Denkanstöße, Informationen und weiterführende Literaturtipps sowie Kontakte für beide Schwerpunkte unter der Rubrik "Literaturtipps und Adressen für Interessierte". Die Broschüre zielt darauf ab, sowohl Personen ohne Vorkenntnisse als auch solche, die nur mit einem der Themen vertraut sind, zu erreichen und ein besseres Verständnis für die besonderen Aspekte der Pflege queerer Personen mit Demenz zu fördern.

Auf seiner Webseite veröffentlicht das Kompetenzzentrum zudem:

  • Weitere "Links zum Weiterlesen, Informieren und Stöbern" sowie
  • einen kleinen Exkurs zum Thema "Liebe und Intimität im Alter und bei Demenz".
  • Als Besonderheit bietet die Webseite die Möglichkeit, die Zitate aus dem Kapitel "Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" im Originalton anzuhören.

Weitere aktuelle Beiträge zu seniorenpolitischen Themen finden Sie auf unserem Portal seniorenpolitik-aktuell.de seniorenpolitik-aktuell.de.

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Wie jedes Jahr im März sollte mit Aktionen im Rahmen des Bisexual Health Month im vergangenen Monat in Schleswig-Holstein und Hamburg die Sichtbarkeit von bisexuellen Personen gestärkt werden. Unter dem Motto „Diskriminierung macht krank“ lief eine Aufklärungskampagne mit neun Großflächenplakaten im Norden Deutschlands.

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Der Aktionsmonat wurde 2014 von der US-amerikanischen Organisation Bisexual Resource Center ins Leben gerufen. Mit dem Bisexual Health Month soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass bisexuelle Personen häufiger unter psychischen Krankheiten leiden als heterosexuelle sowie lesbisch und schwule Menschen. Die Diskriminierung von Bisexualität findet nicht nur im Rahmen von Homofeindlichkeit statt, sondern ist auch innerhalb der LGBTIQ*-Community ein Problem. Bisexualität wird beispielsweise oft als „Phase“ oder „Experimentieren“ mit Sexualität verklärt, womit die Identität von Bi+ Personen unsichtbar gemacht wird (siehe auch unseren Artikel „Was ist Bifeindlichkeit?“).

Die hamburgische Organisation Bi+Pride problematisiert die gesundheitsgefährdende Diskriminierung von bisexuellen Personen und macht sich insbesondere für ihre Sichtbarkeit stark. Dies sei insbesondere in der aktuellen politischen Lage relevant:

„Ähnlich wie die gesamte queere Community, leidet auch die bisexuelle Community unter den Folgen des Rechtsrucks in Deutschland. Hinzu kommt, dass gerade die bisexuelle Community an dem Problem leidet, dass sie in vielen Situationen grundsätzlich falsch verstanden wird. Egal ob polysexuell, pansexuell oder einfach nur bisexuell, grundsätzlich müssen sich alle erklären oder werden erst gar nicht wahrgenommen. Bi-Erasure ist nicht nur ein Teil der heteronormativen Gesellschaft. Auch in der queeren Community findet dies statt. Dieses ständige Auslöschen bzw. Missachten unserer Sexualität belastet und macht krank.“ (Bi+Pride)

Um der gesundheitlichen Gefährdung zu entgegnen, fordert die Organisation mehr politische Teilhabe und Anerkennung von Bi+ sowie Bildung und Aufklärung zu dem Thema. Die Plakataktion in Schleswig-Holstein und Hamburg, gefördert vom Sozialministerium Schleswig-Holstein und der Gleichstellungsbehörde Hamburg, sollte einen Beitrag dazu leisten. Vom 15.03. bis 08.04.2024 waren in Elmshorn, Neumünster, Reinbek, Rendsburg, Wedel und Hamburg Plakate zu sehen, die auf die mentale Gesundheit von bisexuellen Personen hinweisen.

Mit dem Ende des Bisexual Health Month soll das Thema aber nicht aus der Öffentlichkeit verschwinden. Der Initiator der Kampagne Frank Thies erklärt, dass auch am Tag der Bisexualität am 23. September Aktionen wie das Hissen der Bi+-Flaggen in Hamburg geplant sind (MADS).

Ein Interview zu der Aktion mit Frank Thies wurde auf dem Pink Channel veröffentlicht.

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Der Vatikan veröffentlichte vor kurzem die Erklärung „Digntias infinita“, in der auch Verstöße gegen die Würde von LGBTIQ* Personen problematisiert werden. Gleichzeitig positioniert sich der Vatikan gegen eine ‚Gender-Ideologie‘.

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Bereits Ende des vergangenen Jahres gab es eine positive Entwicklung der katholischen Kirche in Richtung LGBTIQ*-Rechte: Homosexuelle Paare dürfen nun offiziell gesegnet werden. Während dies einen wichtigen Schritt darstellt, gibt es auch Kritik, denn kirchlich heiraten können LGBTIQ*-Paare weiterhin nicht (echte vielfalt berichtete).

Im April diesen Jahres gibt es eine neue Diskussion der katholischen Kirche in Bezug auf queere Menschen. Die Erklärung „Dignitas infinita“ wurde nun nach fünf Jahren Diskussion und Bearbeitung veröffentlicht. Unter Punkt 55 der Erklärung über die unendliche menschliche Würde steht:

„Die Kirche möchte vor allem „bekräftigen, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn ‚in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen‘ oder ihm gar mit Aggression und Gewalt zu begegnen“ […]. Aus diesem Grund muss es als Verstoß gegen die Menschenwürde angeprangert werden, dass mancherorts nicht wenige Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert und sogar des Lebens beraubt werden.“

So wird deutlich formuliert, dass die menschliche Würde von homosexuellen Personen verteidigt werden muss, was erstmal einen Fortschritt bedeutet. Gleichzeitig muss vermerkt werden, dass der Punkt über dem Überbegriff „Gender-Theorie“ steht, worunter in den vier darauffolgenden Punkten ausgeführt wird, dass die „gefährliche“ Theorie zu einer „ideologischen Kolonisierung“ führe und den wesentlichen Unterschied zwischen Menschen – Geschlecht auslöschen wolle.

Während Papst Franziskus also im Verhältnis zu weiten Teilen der katholische Kirche liberale Einstellungen in Bezug auf schwule und lesbische Katholik*innen zu haben scheint, die er bereits 2018 als von Gott erschaffen und geliebt beschrieben hat, werden trans Personen als Gefahr konstruiert, die die Grenzen zwischen Mann und Frau verblassen lassen (them). Im Wortlaut wird meist von „Gender-Theorie“ gesprochen, was oft als Platzhalter für Transgeschlechtlichkeit angewendet zu werden scheint.

So werden insbesondere trans, inter und nicht-binäre Personen von den Zugeständnissen der „Digntias infinita“-Erklärung ausgenommen. Geschlechtsangleichende Eingriffe, die im Wortlaut als „Geschlechtsumwandlungen“ beschreiben sind, würden die menschliche Würde bedrohen. Nur zur Behebung „genitale[r] Anomalien“ würden solche medizinischen Eingriffe erlaubt werden. (Geschlechtliche) Selbstbestimmung hingegen würde „der uralten Versuchung des Menschen nach[…]gehen, sich selbst zu Gott zu machen“, was der Vatikan in der Erklärung klar ablehnt.

Auch Leihmutterschaft wird in der Erklärung kritisiert, eine aus verschiedenen Gründen und Richtungen umstrittene Praxis, die jedoch insbesondere LGBTIQ*-Paaren zur Verwirklichung eines Kinderwunsches behilflich sein kann (siehe einen früheren Artikel von echte vielfalt). Ob die jetzige Erklärung also wirklich fortschrittlich für die LGBTIQ*-Gemeinschaft ist, kann diskutiert werden. Zumindest wird die Diskriminierung von Personen auf Basis ihrer sexuellen Orientierung nun explizit abgelehnt. Bei vielen anderen Punkten hat die katholische Kirche noch einen weiten Weg vor sich.

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Am 20. März 2024 wurde eine neue Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zur Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter vorgestellt. Die Verfasser*innen der neuen S2k-Leitlinie haben nun noch etwa drei Wochen Zeit das Ergebnis zu kommentieren, bevor es zur endgültigen Fassung kommt.

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Wie das Ärzteblatt am 22. März berichtete, wird die neue Leitlinie im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie etwa Schweden, Finnland oder Großbritannien für den deutschsprachigen Raum weniger restriktiv ausfallen. Während in den genannten Ländern die Vergabe von Pubertätsblockern nur noch im Rahmen von Studien zulässig ist, dürfen sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter bestimmten Auflagen weiter eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine angemessene kinder- und jugendpsychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Einschätzung. Hinzu kommt eine Beratung durch eine pädiatrisch-endokrinologische Fachperson. Hierbei müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Es muss eine anhaltende Geschlechtsinkongruenz festgestellt werden und gleichzeitig ein geschlechtsdysphorischer Leidensdruck bestehen.

Dass eine Geschlechtsinkongruenz zum Leidensdruck führt, ist nicht unplausibel, aber auch nicht zwangsläufig gegeben. Ein zentraler Punkt bildet dabei das Verhältnis von Risiko und Nutzen. Wie die Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen, und Autorin der Leitlinie Claudia Wiesemann gegenüber dem Ärzteblatt betont, seien die Nebenwirkungen im Vergleich zur Krisensituation der Geschlechtsdysphorie in der Regel unerheblich. Dem gegenüber stellt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), die auch auf Wiesemann verweist, die Kritik von Florian Zepf, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Uniklinikum Jena und früher selbst Mitglied in der Leitlinienkommission: Zepf mahnt an, dass sich auch mit der neuen Leitlinie die medizinische Datenlage nicht verbessert habe. Insbesondere Langzeitfolgen wie Unfruchtbarkeit und Auswirkungen auf den Hirnreifungsprozess müssten bei der Risiko-Nutzen-Analyse berücksichtigt werden.

Bereits im vergangenen Jahr 2023 hatte das Ärzteblatt eine Entscheidung des National Health Service (NHS) in Großbritannien aufgegriffen, wonach Pubertätsblocker nur noch in Ausnahmefällen Minderjährigen verschrieben werden dürfen. Auch hier lautete die Begründung eine zu geringe Forschungslage in puncto Sicherheit und Wirksamkeit. Aber auch bei Nutzerstudien ist die Situation nicht eindeutig. Während eine Studie aus Amsterdam zeigt, dass 98% der Jugendlichen, die Pubertätsblocker und Hormone einnahmen, die Therapie über mindestens vier Jahre fortsetzten, fragen laut einer US-Studie etwa 25,6 % derjenigen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Therapie begannen, innerhalb von vier Jahren keine weiteren einschlägigen Rezepte mehr nach. Zudem macht der Artikel des Ärzteblatts vom letzten Jahr mit Bezug auf einen Artikel von Reuters zum Thema Detransition deutlich, dass nur ein Viertel der Betroffenen ihre Detransition den behandelnden Ärzt*innen kommunizieren. Damit könnte die tatsächliche Anzahl derer, die sich umentscheiden, unterschätzt sein. Auch wir hatten bereits das Thema Detransition aufgegriffen und waren zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Tabuisierung von Detransition Gefahren birgt, indem sie Leidenswege verdecken kann.

Mit dem Spannungsfeld dieser z.T. widersprüchlichen Studien ist es umso wichtiger klarzustellen, dass die S2k-Leitlinie kein Garant für absolute Sicherheit ist, sondern laut AWMF auf dem Konsens der beteiligten Fachleute beruht. Daher bleibt weiterhin eine genaue und situationsabhängige Abwägung der individuellen Umstände erforderlich.

Und genau an dieser Stelle kommt die Frage der Selbstbestimmung in den Diskurs. Auch wenn Minderjährige ein Recht auf Selbstbestimmung haben, obliegen Pflege und Sorge laut Art. 6 GG nicht umsonst den Eltern, und die Gesellschaft hat die Pflicht, darüber zu wachen. Selbstbestimmung erhält also insbesondere dann Grenzen, wenn die Selbstfürsorge in Frage steht. Das bedeutet aber auch, dass im gleichen Moment die Verantwortung auf die Entscheidungsträger übertragen wird. Selbst wenn zukünftig die Datenlage verbessert wird, bleibt dieser Umstand erhalten. Umso jünger und größer die Unsicherheit, umso geringer der Einfluss auf eine Behandlungsentscheidung. Damit ist explizit ein Einbezug nicht ausgeschlossen. Eltern und Expert*innen spielen daher eine entscheidende Rolle, sei es durch direkte Entscheidungen für Minderjährige oder durch ihre Autorität in Beratungssituationen. Damit wird es aber umso notwendiger, dass alle Beteiligten, einschließlich der Fachkräfte, ihre Rolle reflektieren und sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Rechte der Minderjährigen angemessen berücksichtigt werden. Dies erfordert Selbstdisziplin, um persönliche Überzeugungen nicht über das Wohl der Minderjährigen zu stellen. Diese Prinzipien gelten allerdings ebenso für erwachsene Personen, die Rat und Hilfe bei solchen Entscheidungen suchen.

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Das bereits Ende vergangenen Jahres vom bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte „Gender“-Verbot tritt am 1. April 2024 in Kraft. Es betrifft Behörden, Schulen und Hochschulen in Bayern. Beamt*innen müssen bei Verstoß mit Konsequenzen rechnen. Zivilgesellschaftliche Organisationen beklagen die Unsichtbarmachung queerer Personengruppen durch das Verbot und fürchten die Verschärfung eines queerfeindlichen Klimas im Freistaat.

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Das Verbot betrifft die Verwendung von Sonderzeichen wie Gendersternchen „Schüler*in“, Doppelpunkt „Lehrer:innen“ oder Unterstrich „Beamt_in“, die dazu dienen, die Existenz von mehr als zwei Geschlechtsidentitäten sprachlich anzuerkennen. Die Wichtigkeit der Sichtbarmachung von Diversität in der Sprache haben wir in einem früheren Artikel ausführlich erläutert.

Markus Söder und sein Kabinett betiteln diese hingegen als „ideologiegetriebene“ Sprache, die Exklusion befördern würde und moralisch aufgeladen sei. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will damit „spracherzieherische Tendenzen“ vermeiden.

In einem offenen Brief eines Bündnisses aus Gewerkschaften, hochschulpolitischen Akteur*innen, queeren Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen (unter anderem der LSVD Bayern) wurde das angekündigte Gesetz bereits im Februar scharf kritisiert: „Die Verwendung von Sonderzeichen wie dem Genderstern, dem Doppelpunkt oder dem Unterstrich dient insbesondere der Sichtbarmachung und Adressierung von nichtbinären und agender Personen, von Menschen ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Geschlechtseintrag divers. Ein Verbot geschlechterinklusiver Schreibweisen mittels Sonderzeichen macht diese Personen unsichtbar, verdrängt sie aus unserer Sprache und diskriminiert sie damit schlussendlich.“

Besonders an Schulen sei das Verbot problematisch, denn Gefühle von Ausschluss und die Diskriminierung queerer Jugendlicher könnten so verstärkt werden. Diese seien bereits eine besonders vulnerable Gruppe, die eigentlich mehr Schutz und Empowerment im schulischen Kontext bräuchten. Auch die Bundeschülerkonferenz kritisiert das Genderverbot, das sie als Bevormundung und Eingriff in die Freiheit verstehen. Der Bayerische Lehrerverband hingegen begrüßt die Entscheidung der bayerischen Regierung weitgehend (Deutschlandfunk).

Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks betonte Söder vor einigen Jahren noch, dass Sprache stets so verwendet werden solle, wie man es persönlich bevorzugt. Dabei schienen seine Aussagen eher einen vermeintlichen „Zwang“ zum Gendern zu fokussieren. Denn es war stets fraglich, worauf Konservative wie Söder mit dem Begriff „Genderpflicht“ abzielen, da diese weder auf Bundes- noch Landesebene existiert(e).

Dafür hat CSU-Chef Söder nun das bundesweit erste Verbot des „Genderns“ auf den Weg gebracht. Welche konkreten Konsequenzen bei Verstößen drohen, ist noch nicht ganz klar. Die Verwendung von Sonderzeichen in schriftlichen Prüfungen sollte für Schüler*innen wohl keine negativen Konsequenzen bei der Bewertung haben, jedoch könnte es als Fehler markiert werden. Bei Verstößen von Beamt*innen soll zunächst auf Dialog gesetzt werden. Lehrkräfte, die weiterhin Sonderzeichen zur gendergerechten Sprache verwenden, sollten von ihren Vorgesetzten auf die Einhaltung der vom deutschen Rechtschreibrat vorgegebenen Leitlinien angesprochen werden, so ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums (zitiert in BR).

Auch wenn die Konsequenzen nicht drastisch scheinen, wird mit dem Verbot ein klares Zeichen gesetzt. Kritiker*innen sehen hier die Durchführung eines konservativen Kulturkampfes, der „[d]ie über Jahrzehnte mühsam errungenen Fortschritte beim Abbau geschlechtsspezifischer Diskriminierungen und der Anerkennung von Geschlechtervielfalt“ unter Druck setzte (Zitat aus dem Offenen Brief). Dabei sollte es eigentlich in die andere Richtung gehen. Der Queer-Beauftragte des Bayerischen Jugendrings (BJR) Patrick Wolf betont: „Nicht weniger, sondern mehr Vielfalt wäre ein wichtiges Zeichen in Bayern“ (zitiert in Merkur.de).

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Mehrfachdiskriminierungen sind die Spitze der Probleme, denen Menschen aufgrund mangelnder Strukturen und Institutionen, aber auch aufgrund von Unwissenheit oder Ignoranz ausgesetzt sein können. Eine besondere Gefahr dabei ist, dass gerade Einrichtungen, die sich konkret für eine Form von Diskriminierung engagieren, blinde Flecken für andere Formen entwickeln, was dazu führt, dass hier besonders die Dachverbände gefragt sind, die Augen offen zu halten und gegebenenfalls Fortbildungen zu konzipieren.

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In unseren vergangenen Artikeln haben wir in diesem Zusammenhang bereits die Themen LGBTIQ* und Asyl und LGBTIQ* im Alter aufgegriffen. Gemein ist beiden Themen, dass besonders diejenigen gefährdet sind, die es nicht schaffen, aus eigener Kraft Anschluss zu finden, Kontakte zu knüpfen oder zu wissen, wohin sie sich wenden können. Im Alltag entsteht hier besonders dort Handlungsbedarf, wo die Hilfeeinrichtungen wenig oder nichts über die jeweils andere Thematik und ihre Schnittstellen mit dem eigenen Schwerpunkt wissen.

Eine weitere Gruppe, die in dieses Spektrum fällt, sind LGBTIQ* Personen mit Behinderungen. Aufgrund der Komplexität ihrer Identität erfahren auch sie multiple Formen der Diskriminierung und zusätzliche Hindernisse beim Zugang zu spezifischer Unterstützung und Ressourcen. Auf diese Gruppe macht die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihrem Newsletter vom Dezember 2023 aufmerksam.

Unter anderem geht es dabei auch um Sexualität. Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihr Recht auf sexuelle Entwicklung wahrzunehmen, ist als solches bereits ein Thema, das von Fachkräften eine adäquate Haltung und Bildung verlangt. Informationen dazu bietet unter anderem die Lebenshilfe. Dass diese Menschen aber auch LGBTIQ* sein können, findet dabei selten Erwähnung.

Die EUTB zielt darauf ab, LGBTIQ* Personen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Die Angebote sind dabei ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten von Leistungsträger*innen und Leistungserbringer*innen. Konkret auf Sexualität bezogene Angebote finden sich hier allerdings nicht. Dennoch ist das Angebot der EUTB ortsunabhängig, sodass Betroffene, Vereine und Einrichtungen sich auch dann an die EUTB wenden können, wenn sie nicht in der Nähe wohnen.

Potenzielle Mehrfachdiskriminierung erfordert Aufklärung, das gilt ebenso für LGBTIQ* Personen mit Behinderung. Insbesondere Dachverbände und Träger sollten dabei auf Lücken achten, die im Alltag vielleicht übersehen werden. Das Angebot der EUTB kann dabei eine Ergänzung bieten und einen Einstieg ins Thema ermöglichen. Gerade wenn es aber konkret um das Thema Sexualität geht, werden Verantwortliche sowie Betroffene nicht umhinkommen, sich Beratung von verschiedenen Richtungen zu holen.

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