Weiterlesen Zweitens stellt „die Dienstanweisung […] ausdrücklich klar, dass LSBTIQ* Schutzsuchende in keinem Fall auf ein diskretes Leben im Herkunftsland verwiesen werden dürfen“. Besonders bedeutsam ist dabei die Anmerkung, dass dies auch gilt, wenn eine Person bereits von sich aus deutlich gemacht hat, dass sie ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität verbirgt. Das BAMF verdeutlichte, dass die Mitarbeiter*innen zur Umsetzung dieser Dienstanweisung in Zusammenarbeit mit NGOs entsprechend geschult würden und dass bei „geschlechtsspezifischer Verfolgung besonders geschulte Entscheiderinnen und Entscheider beteiligt [würden]“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte: „Niemand dürfe sich gezwungen fühlen, ein gefährliches Doppelleben zu führen“. Noch im Juni hatten sie und ihr Ministerium massive Kritik einstecken müssen. Bis dato mussten Geflüchtete dem BAMF gegenüber glaubhaft machen, dass sie zum einen die von ihnen angegebene sexuelle Orientierung tatsächlich haben und zum anderen, dass ihnen aufgrund dieser in ihrem Herkunftsland Verfolgung drohe. Doch selbst wenn dies vom Ministerium als glaubhaft eingeschätzt würde, bedeutete das „Diskretionsgebot“ eine mögliche Abschiebung. Die betroffenen Personen wurden darauf verwiesen, dass ihnen bei einer „diskreten“ Lebensweise keine solche Gefahr drohe, so der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD). Neben NGOs wie dem LSVD positionierten sich nach einem Bericht von queer.de auch die LSBTIQ*‑Verbände von SPD, Grünen und FDP offen gegen ihre eigene Regierung und forderten ein Ende dieses Missstandes. Zudem erklärte bereits im August das vierte Verwaltungsgericht die „Diskretionsprognose“ und die darauf beruhenden Handlungen des BAMF für unzulässig. Die Dienstanweisung ist damit nicht nur ein positiver Schritt, sondern eine selbstverständliche Anpassung von unzulässiger Praxis. Auf NGOs und Sozialverbände kommt damit die Aufgabe zu, entsprechende Schulungsangebote zu gestalten sowie die Umsetzung der Anweisung durch das Ministerium und seine Verantwortlichen kritisch zu beobachten.
Die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar: Eine gefährliche Angelegenheit?
30. September 2022Weiterlesen So ist Homosexualität in Katar gesetzlich verboten, wie die Tagesschau berichtet. Daran hat sich genauso wenig etwas geändert wie an dem Umstand, dass die Kritik an den Arbeitszuständen und die Frage nach einer Entschädigung bis jetzt nicht über den Status einer „Prüfung“ hinausgekommen ist, so Human Rights Watch. Diese „Umstände“ sind bereits lange bekannt und die Lethargie, mit der ihnen seitens der FIFA begegnet wird, ist bedenklich. Unterstrichen wird das Ganze von der Aussage des FIFA-Präsidenten Gianni auf der offiziellen Seite der FIFA. Er sei glücklich, dass die FIFA sich stark gegen die Verletzung von Menschenrechten, Rassismus und Diskriminierung stellen würde und wie beachtlich und anhaltend die Fortschritte diesbezüglich schon sein. Das Magazin queer.de schreibt dazu: „Wie bitte? …‘beachtliche Fortschritte‘ in Katar“ und schwulissimo titelt: „Homosexuelle werden künftig ganz nachhaltig inhaftiert“. Selbst das Symbolprojekt der FIFA, die bunte Kapitänsbinde, schafft es nicht über die ausweichende Haltung hinwegzutäuschen. Im Gegenteil: Laut FIFA soll sie ein allgemeines Zeichen gegen Diskriminierung darstellen. Dabei enthält sie jedoch explizit keine Regenbogenfarben. „Es wirkt schon schwach, dass es nicht mal die richtigen Regenbogenfarben der LGBTQ-Fahne geworden sind", so Dario Minden, zweiter Vorsitzender des deutschen Fan-Bündnisses ‚Unsere Kurve‘, nach Angaben der Tagesschau. Wie schwach das wirkt, verdeutlicht die Mahnung des Deutschlanddirektors von Human Rights Watch in einem Interview mit der Sportschau: „Er glaube zwar nicht, dass viel passieren werde, weil die ganze Welt zuschauen werde, … und dass westliche homosexuelle Fans, sofern sie sich an die Sitten der Katarer hielten, dort Fußball schauen können. ‚Aber eine Garantie gibt es nicht.‘“ Auch der Emir Aamim bin Hamad Al Thaniim äußerte im Mai dieses Jahres in Berlin zwar, dass „alle Gesellschaftsschichten“ empfangen würden und bezog sich dabei auch auf Homosexuelle, gleichzeitig betonte er jedoch die Erwartung, dass „ihre Kultur“ respektiert würde. Während die WM-Tourist*innen nach den Spielen das Land verlassen, bleibt das Gesetz gegen Homosexualität für die Menschen in Katar auch nach der WM, wenn die Welt nicht mehr zuschaut, bestehen. Wo die FIFA als Gesamtverband versagt, ein deutliches Statement zu setzen, wird es im November daher umso mehr auf die Einzelverbände wie den DFB und weitere ankommen. An den Gesetzen vor Ort werden sie damit vermutlich jedoch so schnell nichts ändern.
Fachtag: Verbundenheit und Einsamkeit im Alter – Fokus: Ältere Lesben (21./22.10.2022)
23. September 2022Weiterlesen Inzwischen ist die Erkenntnis, dass Einsamkeit als sozialer Stressfaktor krank macht, weit verbreitet. Verbundenheit und Gemeinsamkeit auf der anderen Seite können dem entgegenwirken. „Welche Erfahrungen und Perspektiven bringen ältere lesbische Frauen in die Debatte um das gesellschaftliche Großthema ein?“, kündigt Lesben und Alter e.V. vor diesem Hintergrund auf dem Flyer zum geplanten Fachtag als Leitfrage an. Damit zusammenhängend sollen unter anderem folgende Fragen und Themen auf der Fachveranstaltung Raum finden: Die zweitägige Fachveranstaltung beginnt am Freitag (21.10.2022) nach der Eröffnung mit Grußworten – unter anderem vom Staatsekretär und Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann – mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Sonia Lippke zu Alter, Teilhabe und Einsamkeit, bevor Barbara Bossard, Präsidentin von queerAltern aus Zürich, unter dem Titel „Engagement schafft Zugehörigkeit“ referiert. Am Nachmittag ist unter anderem eine Talkrunde angesetzt, bei der auch Silbernetz-Gründerin Elke Schilling Teil des Podiums sein wird. Am Samstag (22.10.2022) folgt dann der Fachaustausch „Allein, aber nicht einsam!“ für Fachfrauen und Mitgliedsorganisationen, bei dem die Erkenntnisse des Vortages aus Sicht von Frauen/Lesben/queeren Initiativen diskutiert werden soll. Mitglieder des Dachverbands nehmen kostenfrei an der Tagung teil, Nicht-Mitglieder werden „um einen kleinen Obolus von 20 Euro“ gebeten. Es wird allerdings auch darauf aufmerksam gemacht, dass Reisekosten zumindest anteilig übernommen werden können, ein entsprechendes Reisekostenformular wird den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich, dort finden Sie auch Details zum Programm und Veranstaltungsort. Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland mindestens 500.000 lesbische Frauen über 65 Jahre. Lesben und Alter e.V. sieht sich als Interessenvertretung für diese Frauen gegenüber Gesellschaft, Politik, Medien und Verbänden und will die Wahrnehmung für die spezifische Lebenssituation älterer lesbischer Frauen stärken.
EuroPride 2022: Ein Resümee
22. September 2022Weiterlesen Die Veranstalter*innen legten daraufhin Widerspruch ein, jedoch ließ das Innenministerium das Verbot bestehen. Es bestünden Sicherheitsbedenken aufgrund rechtsextremer Gegendemonstrationen, zitiert die ZEIT. Obwohl auch die Gegendemonstrationen verboten waren, kündigten einige der Gruppen an, sich nicht daran zu halten, so der Bericht weiter. Und doch fand am vergangenen Samstag eine – wenn auch verkürzte – Pride-Parade statt. Ana Brnabić, serbische Premierministerin, hatte nach Angaben von EPOA am Freitag die Veranstaltung bestätigt und ihre Sicherheit garantiert. Zu diesem Zweck waren zwischen 5.200 und 6.000 Polizist*innen im Einsatz gegenüber einer Teilnehmer*innenzahl von „an die Tausend“ nach Angaben des Spiegel u. a. Medien und bis zu 7.000 Teilnehmer*innen nach Angaben der Veranstalter*innen. Das Innenministerium sprach im Nachgang dennoch davon, dass das Verbot der EuroPride durchgesetzt worden sei. Es habe sich bei dem polizeilichen Einsatz lediglich um die „Eskorte der Menschen zu einem Konzert“ gehandelt, so die ZEIT weiter. Während die EuroPride wohl auch wegen des großen Polizeiaufgebots sicher verlief, kam es am Rande zu Zusammenstößen. Der „Freitag“ und die „Friedrich Neumann Stiftung“ berichten, dass nach offiziellen Angaben 64 Personen festgenommen und 13 Polizist*innen verletzt wurden. Unter den Opfern der Zusammenstöße befanden sich u. a. auch deutsche Journalist*innen. Der Vorfall ereignete sich auf dem Rückweg ins Hotel, so der Tagesspiegel, dessen Journalistin Nadine Lange betroffen war. Dennoch wird die EuroPride von den EPOA als Erfolg gewertet. Hält man sich den internationalen und europäischen Druck vor Augen, wie auch die Teilnahme von Politiker*innen wie die des Queerbeauftragten der deutschen Bundesregierung, so zeigt sich, dass zivile und politische Mechanismen auch in Serbien noch wirken, obwohl sich die Regierung in letzter Zeit sehr nach rechts und zum ultrakonservativen Lager orientiert hatte. Gerade vor diesem Hintergrund bleibt allerdings offen, ob der Polizeischutz auch gewährleistet gewesen wäre, wenn sich keine internationalen Stimmen gegen Serbiens Regierung gerichtet und keine Vertreter*innen ausländischer Institutionen an der Parade teilgenommen hätten. Es ist ein ziviler Erfolg, der umso stärker wiegt, bedenkt man, dass im Vorfeld vonseiten der Gegner*innen sogar Waffengewalt ins Spiel gebracht wurde. Gleichzeitig wird klar, dass ein solcher Erfolg ein Zusammenspiel zwischen den gesellschaftlichen Akteur*innen erfordert. Demonstrationen und Veranstaltungen wie die EuroPride sind ein wichtiger Ausdruck, brauchen aber den Rückhalt der (inter-)nationalen Gemeinschaft, der hier deutlich wahrzunehmen war.
Der Synodale Weg 2022 – was er für homosexuelle Paare und darüber hinaus bedeuten könnte. Ein Rückblick.
16. September 2022Weiterlesen Ein Blick in den Grundtext verrät, dass sich die katholische Kirche in Deutschland der Problematik hinter ihrer Sexualhaltung voll bewusst ist. Nicht nur verweist der Text darauf, dass diese Haltung sowohl in keinster Weise mehr der Lebenswelt der Gläubigen entspricht als auch ein Abweichen von der katholischen Norm mit Sünde gleichzusetzen systemisch diskriminiert. Das sei für die betroffenen Paare, Familien und Einzelpersonen mit viel Leid verbunden: „[…] Ausgrenzungen aus der Familie oder weiteren sozialen Gruppen (z. B. Kirchgemeinden) bis hin zu Entlassungen aus der Arbeitsstelle. Nicht zuletzt zu nennen sind die lebensbedrohlichen Kriminalisierungen, die Menschen zur Flucht nötigen“. Der Text betont weiterhin das Menschsein als Gemeinsamkeit sowie die Relevanz sexueller Selbstbestimmung. Leider gelang es der Synode nicht, diesen Grundtext mit der nötigen Mehrheit zu verabschieden. Dabei hatten sich nach einem Bericht des Deutschlandfunks lediglich drei der 21 Bischöfe, die mit Nein stimmten, an der vorherigen Debatte überhaupt beteiligt. Während einige Bischöfe sich im Nachhinein rechtfertigten, aber dennoch redebereit zeigten, lehnte eine Gruppe um den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, zu der auch der Kölner Erzbischof Woelki und Kurienkardinal Kasper zählen, die Reformen grundlegend ab. Dies führte beinahe zum Scheitern der Synode, obwohl zuvor das Zentralkomitee mit der nötigen Zweidrittelmehrheit ebenso dafür gestimmt hatte wie die Bischöfe mit 61%. Der folgende Unmut der Teilnehmenden zeigte dabei deutlich, dass die katholische Gemeinde das Signal dieser Ablehnung nicht teilt. Die Empörung schien Wirkung zu zeigen. Die weiteren Papiere wurden angenommen, darunter ein Grundsatzpapier zu „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und ein Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“. Letzterer empfiehlt eine Überarbeitung des Weltkatechismus dahingehend, dass homosexuelle Handlungen nicht mehr als Sünde gegenüber der ‚Keuschheit‘ gelten und darüber hinaus nicht mehr als Krankheit deklariert werden. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing sowie die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken Irme Stetter-Karp sprachen dennoch am Ende von einem guten Ergebnis. Bätzing betonte allerdings, es sei deutlich geworden, dass die katholische Kirche eine Kirche der zwei Geschwindigkeiten sei. Auch wenn Bätzing den Grundsatztext für sein Bistum aufnehmen möchte, bleibt im Hintergrund doch die Instanz in Rom. Die katholische Gemeinde ist bis in ihre Führungsebene gespalten und so langsam die Veränderungen einerseits sind, so machen die Empörung über die Ablehnung andererseits Hoffnung, dass Reformen, zumindest in Deutschland, eine Frage des „Wann“ zu sein scheinen.
Weiterlesen Am 27. Januar, dem internationalen Holocaust-Gedenktag, werden die deutschen Abgeordneten diese Opfer "in den Mittelpunkt der Gedenkveranstaltung stellen", sagte Bärbel Bas. Deutschland begeht den Holocaust-Gedenktag offiziell seit 1996 jedes Jahr am 27. Januar mit einer feierlichen Zeremonie im Bundestag, einer Rede eines*r Überlebenden und Gedenkveranstaltungen im ganzen Land. "Leider gibt es keine Überlebenden mehr" für das Denkmal für die LGBT-Opfer, sagte Bas und fügte hinzu, dass die parlamentarischen Behörden in engen Gesprächen mit dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) stünden. Aktivist*innen setzen sich seit Jahren für ein solches offizielles parlamentarisches Gedenken an diese NS-Opfer ein. Eine Petition, die von Opferorganisationen, Wissenschaftler*innen und anderen Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde, wurde 2018 zur Unterstützung dieser Idee eingereicht. Während der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog bei der ersten Veranstaltung 1996 Homosexuelle unter den Opfern des Nationalsozialismus nannte, "haben diese Opfer noch keine eigene Gedenkstätte", sagte Henny Engels, Vorstandsmitglied des LSVD. Daher "begrüßte" die Gruppe die Entscheidung der Bundestagspräsidentin, den Tag den Opfern zu widmen, die wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt und getötet wurden. "Um die richtigen Lehren aus all ihren Facetten zu ziehen, muss die Geschichte umfassend lebendig gehalten werden", sagte Engels.
Deutscher Justizminister will gleiches Erziehungsrecht für verheiratete lesbische Paare
17. August 2022Weiterlesen Das bedeutet, dass nur die biologische Mutter rechtlich als Elternteil anerkannt wird und ihr Partner ein formelles Adoptionsverfahren durchlaufen muss, um der zweite Elternteil des Kindes zu werden, auch wenn sie verheiratet sind. Ein solches Verfahren kann Monate oder sogar Jahre dauern. Doch das soll sich nun ändern. "Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau hineingeboren wird, ist der Mann - unabhängig von der biologischen Vaterschaft - rechtlich der Vater", sagte Bundesminister Buschmann (FDP) in einem Interview mit der Rheinischen Post und dem General-Anzeiger. "Die Frage ist: Warum sollte das bei einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein?". Entscheidend sei, so Buschmann, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit geben und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Deshalb müsse es zur Regel werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter "als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden". Buschmanns Forderung deckt sich mit dem, was die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Ende letzten Jahres in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel formuliert hat. In der Vereinbarung heißt es: "Wird ein Kind in die Ehe zweier Frauen hineingeboren, sind automatisch beide die rechtliche Mutter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist". Doch bisher gab es keine wirkliche Bewegung bei der gesetzlichen Regelung der Elternschaft für ein verheiratetes Frauenpaar. Diese Frage ist nach wie vor ungelöst, obwohl gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland seit Oktober 2017 legal sind. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen "wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden", hatte Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) im Sommer 2020 gesagt und hinzugefügt, "eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen".
Weiterlesen Das vom Justiz- und Familienministerium vorgeschlagene "Selbstbestimmungs"-Gesetz würde ein jahrzehntealtes sogenanntes "Transsexuellengesetz" ersetzen, das von trans und nicht-binären Menschen einen Gerichtsbeschluss und zwei Sachverständigengutachten verlangt, um ihr Geschlecht und ihren Namen in offiziellen Dokumenten zu ändern. Das Gesetz ist in Deutschland seit 40 Jahren in Kraft und wurde von der trans Community in Deutschland als "entwürdigend und archaisch" bezeichnet. So hatte die aktuelle deutsche Regierungskoalition versprochen, dieses Gesetz abzuschaffen. Justizminister Marco Buschmann sagte nun, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Dabei sieht der neue Vorschlag vor, dass der rechtliche Status einer Person durch eine einfache Selbsterklärung geändert werden kann. Eine weitere Änderung ist erst ein Jahr nach der Registrierung der ersten Änderung zulässig. Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass Jugendliche über 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, wenn ihre Eltern zustimmen. Eine von YouGov im Auftrag der Welt am Sonntag durchgeführte Umfrage ergab, dass 46 % der Befragten den Plan befürworten und 41 % ihn ablehnen. Die repräsentative Umfrage wurde an zwei Tagen im Juli durchgeführt. 1.796 Personen beantworteten die Fragen online. Dabei fand YouGov heraus, dass 48% der Teilnehmer*innen den Aspekt, dass Jugendliche ihr Gesetz auch selbst ändern könnten, eher oder ganz ablehnten, während 39% ihn eher oder ganz unterstützten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch sagte, wie DW berichtete berichtete, dass es darum gehe, "ein zentrales Versprechen des Grundgesetzes zu wahren: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde für alle Menschen". Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei mehr als überfällig, dass wir den rechtlichen Rahmen an die gesellschaftliche Realität anpassten.
Deutschland veröffentlicht Daten über die ersten 5 Jahre der gleichgeschlechtlichen Ehe
18. Juli 2022Weiterlesen Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 05. Juli mitteilte, wurde die höchste Zahl an gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in Deutschland 2018 verzeichnet: 21.757 Personen heirateten in dem Jahr nach Einführung der "Ehe für alle". In den letzten drei Monaten des Jahres 2017 war die Zahl der Eheschließungen von schwulen und lesbischen Paaren sogar noch höher - in diesem Zeitraum fanden rund 11.147 Trauungen statt. Aus den Zahlen geht hervor, dass der Anteil gleichgeschlechtlicher Ehen zwischen Frauen seitdem gestiegen ist. Im Jahr 2017 waren 45 % der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen zwischen Frauen. Im Jahr 2021 lag der Anteil bei 53 %. Mit Ausnahme von 2017 haben in jedem Jahr mehr Hochzeiten zwischen Frauen als zwischen Männern stattgefunden. Deutschland hat die Gleichstellung der Ehe später als die meisten anderen westeuropäischen Länder eingeführt, was vor allem auf die Zurückhaltung von Angela Merkels konservativer CDU-CSU-Partei zurückzuführen ist, die in früheren Koalitionsregierungen dominierte. Frankreich und das Vereinigte Königreich ebneten 2013 den Weg für die gleichgeschlechtliche Ehe, die im Vereinigten Königreich 2014 eingeführt wurde, während die Niederlande 2001 als erstes Land überhaupt die Gleichstellung der Ehe gesetzlich verankerten. In Deutschland zeigen die Daten, dass die Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 % gesunken ist: 8.710 Eheschließungen fanden statt. Dieser Rückgang war stärker als bei den Eheschließungen zwischen Männern und Frauen, wo es einen Rückgang von 3,9 % gab - von 363.400 im Jahr 2020 auf 349.100 im letzten Jahr. Die höhere Nachfrage nach gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Jahren unmittelbar nach ihrer Einführung könnte zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass sie vorher nicht möglich gewesen waren. Seit 2001 hatten Paare die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartner*innenschaft einzugehen, von denen einige inzwischen in Ehen umgewandelt wurden. Ohne diese eingetragenen Lebenspartner*innenschaften gab es zwischen 2017 und Ende 2021 insgesamt 36.800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen. Die Auswirkungen des Coronavirus dürften auch die Statistiken für 2020 und 2021 erheblich beeinflusst haben.
Weiterlesen So hat die Regierung am 30. Juli Pläne vorgestellt, die es trans und nicht-binären Personen erleichtern sollen, ihren Vornamen und ihr Geschlecht gesetzlich anerkennen zu lassen. Dieses vorgeschlagene „Selbstbestimmungs“-Gesetz soll das vielkritisierte sogenannte „Transsexuellengesetz“ ablösen, welches seit 40 Jahren gilt. Darin ist geregelt, dass Menschen vor Gericht gehen und zwei psychotherapeutische Gutachten vorlegen müssen, um ihren Vornamen und ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten wie ihrem Personalausweis oder Führerschein ändern zu lassen. Nach den Plänen des neuen Gesetzesvorschlags können Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren (mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten) in ihrem örtlichen Standesamt eine Änderung erklären. In einigen anderen europäischen Ländern wie Belgien, Dänemark und der Schweiz ist die Änderung des rechtlichen Geschlechtsstatus durch Selbsterklärung bereits möglich.








