Echte Vielfalt

Während der Dokumentarfilm „Mutter Mutter Kind“ ein Langzeit-Porträt über zwei Frauen und ihre Familie zeigt, handelt es sich bei ‚Bodies Bodies Bodies‘ um einen sozialsatirischen Horrorfilm mit lesbischen Hauptfiguren.

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Die Langzeit-Doku ‚Mutter Mutter Kind‘ begleitet die Protagonist*innen seit 2009 ca. 13 Jahre lang und gibt somit nicht nur Einblicke in das Leben der Familie, sondern zeigt darüber hinaus die gesellschaftlichen Veränderungen, die sich in dem Zeitraum ereignet haben und mit denen Anny und Pedi und ihre Kinder konfrontiert sind.

„Es war mir wichtig, die privaten Erlebnisse unserer Protagonisten in einen zeitgeschichtlichen Kontext zu stellen und auch den Umgang mit Homosexualität in Deutschland international zu verorten“, zitiert der Freitag Annette Ernst, die Regisseurin des Films.

Der Film beginnt kurz vor der Geburt des dritten Sohnes von Anny und Pedi zu einer Zeit, in der die beiden Frauen noch mit einer Annonce nach einem passenden Samenspender suchen mussten. Annette Ernst und Kamerafrau Nina Werth wollten mit ihrem Film Antworten auf vorurteilsbeladene und hoch umstrittene Fragen finden. Zum einen: „Fehlt den Kindern bei gleichgeschlechtlichen Eltern das jeweils andere Geschlecht?" Und zum zweiten: „Darf man den Kindern zumuten, eine Sonderrolle zu spielen?“ (hessenschau)

Das Magazin L-Mag kritisiert hingegen die problembeladene Sicht des Films und hätte sich angesichts des umfassenden Rohmaterials und der „prächtige[n] Entwicklung der porträtierten Regenbogenkinder“ eine positivere Betrachtungsweise gewünscht: „Die Doku lässt viele spannende Themen liegen.“

‚Bodies Bodies Bodies‘ der holländischen Regisseurin Halina Reijn ist ein Generation Z-Film im typischen Slasher-Comedy-Style: Eine Gruppe von sieben rund 20-jährigen ‚Rich Kids‘ verbringt ein Wochenende auf einem abgelegenen Anwesen. Ein Mord-im-Dunkeln-Spiel entpuppt sich dabei als bitterer Ernst mit mehreren echten Leichen… Ein aufziehender Hurrikan mit Strom- und Netzausfall tut sein Übriges.

Auch wenn diese Art Geschichte nicht wirklich neu ist und bereits in diversen Filmen umgesetzt wurde, besteht das Besondere hier aus „immer aggressiver werdenden Anspannungen und Sticheleien innerhalb der toxischen Gruppendynamik, deren Gespräche wie aus einem Twitter-Thread entnommen wirken.“ (moviebreak). Damit zeigt sich ‚Bodies Bodies Bodies‘ als „Genre-Parodie und als Sozialsatire auf Gen Z-Kids, ihre Werte und ihre Freundschaften“ (L-Mag).

Überzeugend spielen zudem Amandla Stenberg und Maria Bakalova ein junges lesbisches Paar, das – anders als häufig in Filmen – ganz selbstverständlich zueinander findet. Stenberg ist im echten Leben offen Bi und setzt sich für LGBTIQ* Rechte ein (hier ein interessantes Interview mit ihr). Ein weiterer Hauptdarsteller, Lee Pace, der im Film zwar einen heterosexuellen Part spielt, gab im August bekannt, seinen langjährigen Freund geheiratet zu haben.

Trailer ‚Mutter Mutter Kind‘

Trailer ‚Bodies Bodies Bodies‘

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Die Aussage „Don‘t say gay“, die auf eine Gesetzgebung in Florida vom März 2022 hinweist, steht für eine hoch ideologische und Menschen abwertende Politik. Das Gesetz verbietet den Unterricht über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität vom Kindergarten bis zur dritten Klasse, so The Guardian im Frühjahr dieses Jahres.

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Darüber hinaus gilt je nach Auslegung des jeweiligen Schulbezirks, dass auch diesbezügliche Vertrauensgespräche zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen oder Symbole wie die Regenbogenflagge in das Verbot eingeschlossen sind. In einem früheren Artikel haben wir hierzu ausführlicher berichtet.

Die Gesetzgebung bildet das „Vorbild“ für die Republikaner*innen, wie das Magazin schwulissimo betont, um in den gesamten Vereinigten Staaten die Grundrechte von Homosexuellen und LGBTIQ+ im Allgemeinen anzugreifen. „Doch es sollte nicht übersehen werden, dass Florida mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes, das den Bildungsbereich betrifft, nicht allein dasteht.“, mahnt die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Auch weitere Bundesstaaten haben bereits ähnliche Gesetze erlassen: „In Georgia etwa richtet sich ein gesetzliches Verbot der Verbreitung von ‚spalterischen Ideen und Konzepten‘ an Schulen nicht nur gegen LGBTQ+-Themen.“

Es ist also nicht „nur“ die LGBTQ+ Comunity, die hier von den Konservativen als Feind auserkoren wurde. Die Konservativen haben es geschafft, ähnlich wie schon bei dem Begriff „political correctness“ den umgangssprachlichen Begriff „woke“ (zu Deutsch: aufgewacht) zu einem Synonym für linken Autoritarismus umzudeuten. Der Begriff hat seinen Ursprung im afroamerikanischen Englisch und bedeutet eigentlich, dass eine Person „wachsam gegenüber Rassismus, Sexismus und anderen Unterdrückungsverhältnissen“ ist. Gesetze wie das in Florida werden als „Anti-woke-Gesetze“ bezeichnet und verfolgen den Zweck, Bildung und Verbreitung von Weltbildern, die nicht in das Bild „weißer christlicher Nationalist*innen“ passen, zu verbieten, so die Rosa-Luxemburg-Stiftung zusammenfassend.

Dabei geht es über ein Redeverbot bereits weit hinaus. Laut einer Studie von „Pen America“ wurden im vergangenen Schuljahr 2021/22 in den USA über 1.600 Schulbücher zu Themen von Rassismus, Sexualkunde, geschlechtliche Identität etc. auf den Index gesetzt, schreibt der Stern. Auf der Seite von Pen America ist dazu zu lesen, dass von diesem „Buchverbot“ fast vier Millionen Schüler*innen betroffen seien.

Wenn sich also die Konservativen – nach Angaben der Rosa-Luxemburg-Stiftung – neben den Bundesgerichten auf die Einzelstaaten und die lokalen Regierungen konzentrieren, um dort ihre Anliegen durchzusetzen, dann ist das eine nicht zu unterschätzende Bedrohung. Es geht hierbei um eine dezentrale Politik, deren konkrete Konsequenzen nicht nur auf die LGBTQ+ Community zielen, sondern alle betreffen, die nicht dem konservativen Weltbild entsprechen, wie bspw. Frauen, die sich gegen überkommene Reproduktionsvorstellungen stellen, People of Color oder all jene, die grundsätzlich von einem guten Bildungssystem abhängig sind, d. h. die Bildung und Sozialisation der nächsten Generationen.

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Mittwoch, 12. Oktober 2022: Vor einer Schwulenbar in der slowakischen Hautstadt Bratislava erschoss ein 19-Jähriger einen Besucher und einen Kellner sowie verletzte eine weitere Angestellte. Nach Angaben der taz, mit Bezug auf Polizei und Staatsanwaltschaft, sei die Tat geplant gewesen, die Opfer jedoch zufällig gewählt. Noch am selben Abend soll der Täter ein Video über die sozialen Netzwerke verbreitet haben, in dem er sagte, er habe „keine Reue“. Anschließend tötete er sich selbst.

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Im Licht dieses Ereignisses verabschiedete das Europäische Parlament am 20. Oktober eine Resolution, in der es die Tat als rechtsextremen Terrorakt bezeichnete und zutiefst verurteilte. Gleichzeitig zeigte es sich „besorgt über die Straflosigkeit, mit der LGBTIQ+-feindliche Gruppen und insbesondere rechtsextremistische Gruppen in einigen Mitgliedstaaten agieren“. Im aktuellen Fall hatte sich der Schütze sowohl an der White-Supremacy-als auch an der Incel-Ideologie orientiert. Das Parlament bestätigt damit, dass die Tat kein Einzelfall war, sondern ihren Ursprung in den ideologischen bis hin zu rechten LGBTIQ+-feindlichen Strukturen hat.

Wie die Magazine Schwulissimo und Queer berichten, sei die Resolution mit 447 zu 78 Stimmen und 45 Enthaltungen verabschiedet worden. Dabei kamen die Neinstimmen vor allem von Vertreter*innen aus Ungarn, Polen und Italien.

Dass es sich hierbei auch um ein strukturelles Problem handelt, macht ein Blick zurück in den März 2021 deutlich: Damals stellte das Europäische Parlament fest, dass es einen deutlichen Rückschritt bei den Rechten von LGBTIQ+ Personen gebe, der vor allem in Ungarn und Polen zu beobachten sei. In diese Situation von Hetze und Desinformation seinen auch Amtsträger*innen und Behörden involviert, heißt es. Auch in der Slowakei ist die Gesetzgebung weit hinter einem effektiven Schutz und Gleichbehandlung von LGBTIQ+ Personen zurück, daran ändert nichts, dass sich die Präsidentin und der Ministerpräsident solidarisch mit den Opfern zeigten.

Dabei verstoßen die Länder in ihrer Ignoranz bis hin zur aktiven Beschneidung von Rechten nicht „nur“ gegen ethische Prinzipien oder die „Allgemeine Menschenrechtserklärung“. Stattdessen missachten alle Länder, die sich LGBTIQ+ feindlich verhalten, eindeutig europäisches Recht.

In ihrer letzten Resolution verweisen die Parlamentarier*innen zuallererst auf die eigenen Grundrechte der EU, um sofort im Anschluss Bezug auf Art. 2 EUV zu nehmen, den Vertrag über die Europäische Union. Hierin stellt die EU klar, dass ihre Gründungswerte die „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören“, und allen Mitgliedstaten gemein sind. Bereits in der Vergangenheit hatte die EU sowohl Ungarn als auch Polen mit Sanktionen belegt, weil diese gegen die Grundwerte verstoßen hatten.

Das Parlament ist sich der strukturellen Ursachen sehr bewusst. Ob die Sanktionen allerdings wirklich zu einer Verbesserung für die LGBTIQ+ Community in den einzelnen Mitgliedstaaten führen, bleibt abzuwarten. Die Mühlen mahlen langsam und bis dahin und darüber hinaus braucht es immer wieder die Stimmen der Zivilgesellschaft.

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Die Fußball-WM in Katar ist mittlerweile kaum noch als unumstritten zu bezeichnen. Die unwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter*innen und die geradezu lebensgefährdende Gesetzgebung, vor allem auch für die LSBTIQ* Community, sind keine Vermutungen.

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In einem früheren Artikel haben wir bei echte-vielfalt.de über die Situation und was sie für LSBTIQ* Besucher*innen sowohl aus dem Ausland als auch aus Katar bedeuten kann, berichtet. Nun spitzt sich die Lage zu. Nach einer Zusammenfassung des Magazins Schwulissimo sollen Filmaufnahmen in Privaträumen, Universitäten, Krankenhäusern sowie bei Unternehmen verboten werden. Gerade die erste Einschränkung erschwert es, hinter die Kulissen zu schauen. Damit betrifft diese Medienzensur zwar alle, allerdings bedeutet sie gerade für gefährdete Personen „Unsichtbarkeit“ in Sinne des Wortes.

Der Tagesspiegel merkt an, dass übertragende Medien wie ARD und ZDF oder auch die Telekom Magenta TV immer wieder versichert hatten, auch über die vorherrschenden Zustände berichten zu wollen. Dies wird ihnen nun zumindest massiv erschwert.

Aber damit nicht genug: Wie der Stern mit Verweis auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus Norwegen "NRK" berichtet, ist jede*r Besucher*in dazu verpflichtet eine App herunterzuladen, die weitreichende Zugriffe auf die privaten Daten erhält. Die App sei von einem „Trojaner“ kaum zu unterscheiden, so der Stern. Der NRK fasst zusammen:

„They can simply change the contents of your entire phone and have full control over the information that is there.”

Aus diesem Grund empfiehlt der norwegische Rundfunk, ein leeres bzw. neues Handy mitzunehmen, wenn man das Land besuchen möchte. Eine App, die einen fast uneingeschränkten Zugang hat, kann nicht nur auf vorhandene Daten zugreifen, sondern prinzipiell auch Gespräche. Wie schon in unserem vorherigen Bericht gilt hier: „Während die WM-Tourist*innen nach den Spielen das Land verlassen, bleibt das Gesetz gegen Homosexualität für die Menschen in Katar auch nach der WM, wenn die Welt nicht mehr zuschaut, bestehen.“ Und es ist unklar, welche Erkenntnisse die Führung in Katar über einige ihrer Bürger*innen daraus zieht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hingegen kündigte an, „vor Ort die Sicherheit von queeren Fans während des Turniers [zu] thematisieren.“ Sie wolle dafür zusammen mit der Menschenrechtsbeauftragten Luise Amtsberg (Grüne) sowie dem Eventmanager Bernd Reisig (Initiative "Liebe kennt keine Pause – gegen Homophobie in Katar") Ende Oktober nach Katar reisen. Bereits zuvor hatte Faeser gefordert, „bei künftigen internationalen Sportevents […]  bereits die Vergabe ‚an menschenrechtliche Standards‘" zu knüpfen, lehnte einen Boykott der WM jedoch ab.

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Am 8. November finden in den USA die sogenannten Midterm Elections statt. Im Gegensatz zu den Präsidentschaftswahlen am 3. November 2020, bei denen die Demokrat*innen unter Joe Biden gewannen, wird nun der Kongress gewählt. Der Kongress besteht aus Senat und Repräsentantenhaus und bildet das gesetzgebende Organ der USA.

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Im Repräsentantenhaus halten die Demokrat*innen gegenüber den Republikaner*innen momentan die Mehrheit mit 222 zu 213 Sitzen. Im Senat hat hingegen jede Partei 50 Mandate. Allerdings werden dieses Jahr ebenfalls 36 der 50 Gouverneur*innen der Bundesstaaten neu gewählt, von diesen 36 sind 20 in der Hand der Republikaner*innen.

Anzumerken ist, dass die USA ein föderales System sind, sodass nicht nur die Wahl des Kongresses, sondern gerade Gouvernements-Wahlen einen Unterschied für die zukünftige Regierung machen können.

„The majority of states still have trigger bans on marriage equality, most of which are at the state legislative level […]”,

so Albert Fujii, Pressesprecher des Victory Fund in einem Interview mit dem Magazin thrillist.de. In den vergangenen Jahren gab es dabei mehr als 290 Gesetzesvorlagen gegen die LSBTIQ* Comunity, von denen 25 auch verabschiedet wurden. Für die LSBTIQ* Bevölkerung sind diese Wahlen daher in keiner Weise unbedeutend.

Viele der Gesetze, so das Magazin weiter, zielen auf den schulischen Kontext, wie das Verbot der Teilnahme von trans Schüler*innen am Mädchen-/Frauensport. Einige von ihnen schränken gar das Sprechen über LSBTIQ* Themen im Klassenzimmer ein, so zum Beispiel im Bundesstaat Florida in den Klassenstufen null (Kindergarten) bis drei.

Für die Bürger*innen kommt es dabei nicht unbedingt darauf an, die richtige Partei zu wählen, sondern die richtige Kandidat*in. Glücklicherweise gibt es eine Reihe (mind. 101) der Kandidat*innen, die selbst LSBTIQ* sind, wie Fujii betont. Die Seite them.us stellt hier einige von ihnen vor. Auf der Seite der NGO „Human Rights Campaign“ finden Wähler*innen zudem umfangreiche Informationen über das bisherige Abstimmungsverhalten der jeweiligen Mandatsträger*innen, wenn es um LSBTIQ* Themen ging.

Nach wie vor sind die USA ein Land, das international gerade im Westen eine große Symbolkraft hat. Die Richtung, in die die Entwicklung für LSBTIQ* Interessen nach den Wahlen weist, könnte damit eine Signalwirkung über das Land hinaus bedeuten. Es lohnt sich also, die Wahlen auch aus hiesiger Sicht zu beobachten.

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Am Donnerstag, 6. Oktober, legte der „Holyrood-Ausschuss“ für Gleichberechtigung, Menschenrechte und Ziviljustiz mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen eine Empfehlung gegenüber dem schottischen Parlament vor. Darin befürwortet der Ausschuss die kurze Selbsterklärung zur eigenen Geschlechtsidentität, die nur noch gegenüber einer Behördenvertreterin*einem Behördenvertreter abgegeben werden müsse.

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Bei dem Ausschuss handelt es sich um ein beratendes Gremium aus Vertreter*innen des schottischen Parlaments, dessen Aufgabe es ist, das Parlament in den entsprechenden Fragen der Gleichberechtigung und Menschenrechte zu beraten. Bei seiner Bewertung stützte sich der Ausschuss auf geltende Vorschriften gegen Diskriminierung und für Menschenrechte Großbritanniens. Allerdings äußerte er gleichzeitig Bedenken gegenüber der Regierung in Westminster.

Wie „The Herald“ berichtete, sei es möglich, dass die neuen schottischen Bescheinigungen im restlichen Vereinigten Königreich nicht anerkannt würden. Dass diese Bedenken nicht unbegründet sind, machte bereits ein Bericht von „The Guardian“ vom September 2020 deutlich. Damals zeigte sich die heutige Prime-Ministerin und damalige Ministerin für Gleichstellung Liz Truss entsprechend ablehnend gegenüber einer Gesetzesänderung, die letztendlich auch scheiterte.

Das schottische Parlament griff jetzt die Empfehlung seines Ausschusses hingegen direkt auf und legte nach Angaben von „The Herald“ und der BBC bereits einen Tag nach dem Bericht einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. In diesem ist nicht nur die vereinfachte Änderung von Dokumenten enthalten, sondern auch eine Herabstufung des Alters für die Antragstellung von 18 auf 16 Jahre.

In Großbritannien herrscht eine scharfe Debatte über die Selbstbestimmung. Während Befürworter*innen der Reform die jetzigen Gesetze als entwürdigend und diskriminierend bezeichnen, betont die Gegenseite vor allem die Gefahren, die durch eine vereinfachte Änderung der Dokumente entstehen. Die Befürchtungen beziehen sich dabei zum einen darauf, dass „Männer sich in Schutzräume von Frauen hinein definieren könnten“, wie das Magazin Emma wiedergibt, und zum anderen, dass bei einer chirurgischen Geschlechtsangleichung gerade junge Menschen nicht ausreichend beraten würden. Mangelnde ärztliche Beratung ist allerdings bereits unter der jetzigen Gesetzeslage ein konkretes Thema, wie der Fall „Tavistock-Klinik“ verdeutlicht.

Die Entscheidungsträger*innen stehen also vor der nicht geringen Aufgabe, jeweils die Würde und den Schutz der einen Gruppe (LGBTQ*) und der anderen Gruppe(n) in Einklang zu bringen. Wobei es sich nicht um ein klassisches Dilemma handelt, denn der Schutz der einen Gruppe schließt den Schutz der anderen nicht aus. Während der vereinfachte Zugang zu Dokumenten im direkten Handlungsfeld des Gesetzgebers liegt, ist der institutionelle Schutz von Menschen und hier speziell von Frauen und jungen Menschen zunächst Aufgabe der jeweiligen Institutionen selbst (z. B. Krankenhaus, Strafvollzug). Missstände und Gefahren, die sich dabei eröffnen, stellen an den Gesetzgeber jedoch die Verantwortung, diese Institutionen zu stärken und nach Bedarf zu kontrollieren. Diese Verantwortung besteht allerdings unabhängig davon, ob die Selbstbestimmung des Genders vereinfacht wird oder nicht.

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Die US-amerikanische und offen lesbisch lebende Biochemikerin und Professorin an der Harvard Universität in Cambridge (USA) erhält zusammen mit Morten Meldal aus Dänemark und K. Barry Sharpless (USA) den diesjährigen Nobelpreis für Chemie. Die drei werden für die Entwicklung der sogenannten Klick-Chemie sowie Grundlagen in der bioorthogonalen Chemie ausgezeichnet.

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Bertozzi befasst sich in ihrer Forschung mit der Funktion von Glykanen an Zelloberflächen. Glykanen sind Zuckerreste, die eine wichtige Rolle beim Stoffwechsel von Zellen spielen. Diese Reaktionen werden jetzt weltweit verwendet, um Zellen zu erforschen und biologische Prozesse zu verfolgen. Dabei war es z. B. möglich, die zielgenaue Wirkung von Krebspharmazeutika zu verbessern (mehr dazu hier).

Mit Bertozzi erhält erstmals eine offen lesbisch lebende Frau einen Nobelpreis, wie das Magazin L-Mag schreibt. Ihr Coming-out hatte sie in den späten 1980ern, wie Bertozzi in einem Interview mit „Chemikal & Engineering News“ (cen) im April dieses Jahres verriet:

„I came out at a time when people were really mobilizing to try and exact political change, but also at a time when coming out could keep you from getting a job.”

Doch auch wenn sie die Gesamtsituation heute etwas besser bewertet, sieht sie gerade in der (internationalen) Wissenschaft noch viel Veränderungspotenzial, wenn es um die Rechte und Möglichkeiten der LSBTIQ* geht:

“At least now, we have civil and legal rights that give us some sort of equality in the eyes of the law, but casual homophobia still exists. I’ve been relatively privileged and shielded from it, but step outside of the United States, step outside of Canada, there are places where you’re still punished for being gay, even sometimes by death. We should never lose sight of the fact that science is international. “

Auch wenn die Leistung einer Nobelpreisträgerin*eines Nobelpreisträgers grundsätzlich unabhängig von einer Quote zu bewerten ist, wurde und wird die (Natur-)Wissenschaft des vergangenen Jahrhunderts und darüber hinaus stark männlich dominiert. Zudem besitzt der Nobelpreis auch einen politischen Aspekt. Dieser Nobelpreis hat also eine Signalwirkung in die wissenschaftliche Gemeinschaft, auch oder gerade wegen der privilegierten Position. Was daraus folgt, bleibt zunächst offen.

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Zum Ende des Jahres 2022 sollte das diskriminierende Transsexuellengesetz abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden, so der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann. Dieser Zeitplan ist nun nicht mehr einzuhalten.

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Nach einem Artikel von queer.de ließe Lehmann es an dem nötigen „Wumms“ bei der Umsetzung vermissen, äußerte sich Kathrin Vogler, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Dass das aktuelle Gesetz nicht bloß einer bürokratischen Anpassung bedarf, sondern regelrecht gegen Recht verstößt, machte Bundesjustizminister Marco Buschmann deutlich. Das Transsexuellengesetz stammt noch aus dem Jahr 1980: „Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“, so Buschmann nach einem Bericht der Tagesschau. Bereits im August hatte echte‑vielfalt.de auf Buschmann verwiesen, der den rechtswidrigen Kern klar benannte, in dem er die Ungleichbehandlungen von Freiheit und Würde durch dieses Gesetz betonte.

Bis jetzt sieht das Gesetz vor, dass Personen, die ihr Geschlecht verändern wollen, zwei psychiatrische Gutachten vorlegen. Nicht nur dauert dieses Verfahren monatelang, bis schließlich ein Gericht über den Ausgang entscheidet. Die Gutachten kosten zudem rund 2.000 Euro, welche die Betreffenden selbst zahlen müssen. So findet eine ökonomische Selektion statt oder zumindest eine unverhältnismäßige Mehrbelastung. Das aktuelle Gesetz enthält damit gleich eine doppelte Diskriminierung. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) bemerkt darüber hinaus, der Begriff „Transsexualität“ sei irreführend und falsch. Es gehe nicht um Sexualität, sondern um Geschlecht.

Das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ würde in seinem Entwurf diesen drei Punkten entsprechen. Neben dem passenderen Namen verzichtet das Gesetz auf Gutachten und ärztliche Atteste und damit gleichzeitig auf den hohen Kostenfaktor. Stattdessen soll zukünftig das Geschlecht durch einen einfachen Sprechakt beim Standesamt geändert werden können.

Zunächst geht das Ganze allerdings durch eine Ressortabstimmung. Anschließend muss die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschließen und beim Deutschen Bundestag einbringen. Erst danach beginnt die Beratung innerhalb der Fachausschüsse und im Plenum des Bundestages. Dass all das bis Ende des Jahres in Kraft tritt, ist zum jetzigen Zeitpunkt schon nicht mehr möglich. Das Gesetz verschiebt sich damit mindestens bis in das Jahr 2023.

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Seit dem 1. Oktober 2022 gilt eine neue Dienstanweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Asylverfahren von queeren Personen. Bis es jedoch dazu kam, war im Vorfeld viel Protest nötig. Die Anweisung sieht vor, dass erstens, „keine Verhaltensprognosen mehr durchgeführt werden“: Grundsätzlich sei stattdessen davon auszugehen, dass jeder Mensch, der einen Asylantrag stellt, seine*ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität auch offen lebt.

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Zweitens stellt „die Dienstanweisung […] ausdrücklich klar, dass LSBTIQ* Schutzsuchende in keinem Fall auf ein diskretes Leben im Herkunftsland verwiesen werden dürfen“. Besonders bedeutsam ist dabei die Anmerkung, dass dies auch gilt, wenn eine Person bereits von sich aus deutlich gemacht hat, dass sie ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität verbirgt. Das BAMF verdeutlichte, dass die Mitarbeiter*innen zur Umsetzung dieser Dienstanweisung in Zusammenarbeit mit NGOs entsprechend geschult würden und dass bei „geschlechtsspezifischer Verfolgung besonders geschulte Entscheiderinnen und Entscheider beteiligt [würden]“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte: „Niemand dürfe sich gezwungen fühlen, ein gefährliches Doppelleben zu führen“.

Noch im Juni hatten sie und ihr Ministerium massive Kritik einstecken müssen. Bis dato mussten Geflüchtete dem BAMF gegenüber glaubhaft machen, dass sie zum einen die von ihnen angegebene sexuelle Orientierung tatsächlich haben und zum anderen, dass ihnen aufgrund dieser in ihrem Herkunftsland Verfolgung drohe. Doch selbst wenn dies vom Ministerium als glaubhaft eingeschätzt würde, bedeutete das „Diskretionsgebot“ eine mögliche Abschiebung. Die betroffenen Personen wurden darauf verwiesen, dass ihnen bei einer „diskreten“ Lebensweise keine solche Gefahr drohe, so der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD).

Neben NGOs wie dem LSVD positionierten sich nach einem Bericht von queer.de auch die LSBTIQ*‑Verbände von SPD, Grünen und FDP offen gegen ihre eigene Regierung und forderten ein Ende dieses Missstandes. Zudem erklärte bereits im August das vierte Verwaltungsgericht die „Diskretionsprognose“ und die darauf beruhenden Handlungen des BAMF für unzulässig.

Die Dienstanweisung ist damit nicht nur ein positiver Schritt, sondern eine selbstverständliche Anpassung von unzulässiger Praxis. Auf NGOs und Sozialverbände kommt damit die Aufgabe zu, entsprechende Schulungsangebote zu gestalten sowie die Umsetzung der Anweisung durch das Ministerium und seine Verantwortlichen kritisch zu beobachten.

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Die Fußball WM in Katar stand von Beginn an in der Kritik, Menschenrechte zu verletzen. Zum einen waren da die menschenunwürdigen und teilweise lebensgefährlichen Arbeitsbedingungen für die Gastarbeiter*innen. Zum anderen fiel Katar bereits vor dem Beginn des WM-Ausbaus als Land mit menschenverachtenden Praktiken und Gesetzen auf, die nicht zuletzt auch die LSBTIQ* Community betrafen.

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So ist Homosexualität in Katar gesetzlich verboten, wie die Tagesschau berichtet. Daran hat sich genauso wenig etwas geändert wie an dem Umstand, dass die Kritik an den Arbeitszuständen und die Frage nach einer Entschädigung bis jetzt nicht über den Status einer „Prüfung“ hinausgekommen ist, so Human Rights Watch. Diese „Umstände“ sind bereits lange bekannt und die Lethargie, mit der ihnen seitens der FIFA begegnet wird, ist bedenklich.

Unterstrichen wird das Ganze von der Aussage des FIFA-Präsidenten Gianni auf der offiziellen Seite der FIFA. Er sei glücklich, dass die FIFA sich stark gegen die Verletzung von Menschenrechten, Rassismus und Diskriminierung stellen würde und wie beachtlich und anhaltend die Fortschritte diesbezüglich schon sein. Das Magazin queer.de schreibt dazu: „Wie bitte? …‘beachtliche Fortschritte‘ in Katar“ und schwulissimo titelt: „Homosexuelle werden künftig ganz nachhaltig inhaftiert“. Selbst das Symbolprojekt der FIFA, die bunte Kapitänsbinde, schafft es nicht über die ausweichende Haltung hinwegzutäuschen. Im Gegenteil: Laut FIFA soll sie ein allgemeines Zeichen gegen Diskriminierung darstellen. Dabei enthält sie jedoch explizit keine Regenbogenfarben.

„Es wirkt schon schwach, dass es nicht mal die richtigen Regenbogenfarben der LGBTQ-Fahne geworden sind", so Dario Minden, zweiter Vorsitzender des deutschen Fan-Bündnisses ‚Unsere Kurve‘, nach Angaben der Tagesschau. Wie schwach das wirkt, verdeutlicht die Mahnung des Deutschlanddirektors von Human Rights Watch in einem Interview mit der Sportschau:

„Er glaube zwar nicht, dass viel passieren werde, weil die ganze Welt zuschauen werde, … und dass westliche homosexuelle Fans, sofern sie sich an die Sitten der Katarer hielten, dort Fußball schauen können. ‚Aber eine Garantie gibt es nicht.‘“

Auch der Emir Aamim bin Hamad Al Thaniim äußerte im Mai dieses Jahres in Berlin zwar, dass „alle Gesellschaftsschichten“ empfangen würden und bezog sich dabei auch auf Homosexuelle, gleichzeitig betonte er jedoch die Erwartung, dass „ihre Kultur“ respektiert würde.

Während die WM-Tourist*innen nach den Spielen das Land verlassen, bleibt das Gesetz gegen Homosexualität für die Menschen in Katar auch nach der WM, wenn die Welt nicht mehr zuschaut, bestehen. Wo die FIFA als Gesamtverband versagt, ein deutliches Statement zu setzen, wird es im November daher umso mehr auf die Einzelverbände wie den DFB und weitere ankommen. An den Gesetzen vor Ort werden sie damit vermutlich jedoch so schnell nichts ändern.

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