Echte Vielfalt

In Köln wurde am vergangenen Wochenende der CSD unter dem Motto „Für Menschenrechte. Viele. Gemeinsam. Stark“ von 1,4 Millionen Menschen gefeiert. Damit ist die Kölner Pride-Veranstaltung die größte in Deutschland. Auch 35 Grad und Unwettterwarnung hielten die Teilnehmer*innen nicht davon ab, für die Rechte der queeren Community einzustehen und die gesellschaftliche Vielfalt zu feiern.

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Das Ziel der Cologne Pride ist die uneingeschränkte gesellschaftliche Anerkennung von LSBTIQ*-Personen in Deutschland, aber auch international. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann eröffnete die Parade am Sonntag und äußerte gegenüber dem Nachrichtenportal t-online: "Wir feiern auf dem CSD Köln den Mut von Millionen queerer Menschen auf der ganzen Welt, die sich gegen Diskriminierung verteidigen, um in Freiheit und in Würde leben und lieben zu können“.

Über 600.000 Personen und 230 Vereine, Organisationen, Unternehmen, Parteien und sonstige Gruppierungen demonstrierten dafür am Sonntag. Erstmals waren auch Vertreter*innen der evangelischen Kirche dabei, die sich für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt aussprechen. Auch Politiker*innen besuchten die Parade, darunter Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne). In Hinblick auf die Gleichberechtigung queerer Menschen betont Roth: "Wir haben schon viel erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel" (zitiert in Ruhr Nachrichten).

Dass die LSBTIQ*-Community weiterhin von Diskriminierung und Gewalt betroffen ist, wird leider an einem Vorfall deutlich, der sich am Wochenende im Rahmen der Veranstaltung abgespielt hat. Nach Angaben von queer.de wurden zwei CSD-Besucher in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit einer vollen Bierflasche beworfen sowie verbal und körperlich angegriffen. Der Staatsschutz ermittelt nun auf Verdacht einer Straftat zum Nachteil queerer Menschen. Ähnliche Taten wurden bereits auf anderen CSD-Veranstaltungen gemeldet, wie unter anderem in Hannover (echte vielfalt berichtete).

Ansonsten sei der Kölner CSD, der zu den drei größten Pride-Veranstaltungen in ganz Europa zählt, jedoch friedlich verlaufen. Es gab eine kurze Unterbrechung des Bühnenprogramms aufgrund der Unwetterwarnung, die Veranstaltung ging jedoch weiter, als klar war, dass die Vorhersage nicht eintritt. Während der Parade gab Gesundheitsminister Lauterbach den Teilnehmenden Tipps, um die Hitze gut zu überstehen.

Am Samstag, 22. Juli findet der CSD in Berlin statt, es wird mit circa 500.000 Teilnehmenden gerechnet. Mehr zur Geschichte und Hintergrund des Christopher Street Days gibt es in einem früheren Artikel von echte vielfalt.

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Am 16. Juni 2023 fand in Berlin die Frühjahrskonferenz der Innenminister*innen von Bund und Ländern (IMK) statt. Dabei kamen die Minister*innen überein, die Bekämpfung von Hass und Gewalt gegen LSBTIQ* kontinuierlich verbessern zu wollen.

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In seiner Sitzung 22. Juni beschloss nun der Bundestag den von der Bundesregierung in diesem Zuge eingebrachten Entwurf „[…] zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“, so der offizielle Titel.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird u. a. der § 46 des Strafgesetzbuches um den Begriff „geschlechtsspezifisch“ ergänzt. Laut BMFSFJ werden damit nun explizite Hasstaten gegen Frauen und LSBTIQ* in die Strafzumessung mit aufgenommen:

„Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“.

Wie der bereits vorab veröffentlichte Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ festhält, lässt sich seit Jahren eine eindeutige Zunahme von „[…] Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ*) in polizeilichen und zivilgesellschaftlichen Statistiken verzeichne[n]“. Auch wenn die Community mittlerweile immer häufiger und selbstbewusster Fälle zu Anzeige bringt, vermutet der Bericht ein Dunkelfeld von um die 90%, mit einem nicht zu unterschätzenden Anteil von Hasskriminalität auch aus dem nahen sozialen Umfeld der Betroffenen.

Auf der Seite des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) findet sich zu diesem Thema ein umfangreicher Artikel mit Zahlen und Erklärungen zum gesamten Komplex. So stieg etwa die Anzahl an „sexuell orientierten“ Straftaten im Bereich Hasskriminalität von 870 im Jahr 2021 auf 1.005 im Jahr 2022 um 15,52% an. 2022 waren 638 davon keiner bestimmten politischen Motivation zuzuordnen, allerdings gingen 321 auf rechts motivierte Gewalt als häufigster politischer Hintergrund zurück. Auf religiöse Motive als dritthäufigster Hintergrund entfielen noch 20 Fälle. Daran anschließend betont der Abschlussbericht, dass die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Hasskriminalität zu werden, für Menschen zunimmt, die aufgrund mehrerer Merkmale Diskriminierung erfahren. Für die Verfasser*innen des Berichts war es daher essenziell, Maßnahmen gegen unterschiedliche Menschenfeindlichkeit miteinander zu verknüpfen. Nicht zuletzt stellen sie dabei fest: „LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität ist auch eine Gefahr für die innere Sicherheit und für unsere Gesellschaft.“ Ein Argument, das in der politischen Arbeit für die Rechte der LSBTIQ*-Gemeinschaft durchaus aufgegriffen werden sollte.

Dass also nun eine Gesetzesanpassung kam, war nicht nur überfällig, sondern sollte im vollen Interesse einer jeden demokratischen Partei liegen. Wie sich die Anpassung auf die Praxis auswirkt, bleibt dabei zu beobachten.

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Am 2. September 2023 findet in Hannover ein Fachtag zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt in der Gesundheitsversorgung“ statt. Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die im medizinischen Bereich und in der Pflege tätig sind oder darin ausgebildet werden, um sie auf die Anliegen von trans*, inter* und nicht-binären Personen zu sensibilisieren.

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Auf der Webseite des Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V., welches die Veranstaltung mitorganisiert, wird dargelegt, warum insbesondere im Gesundheitsbereich mehr Aufklärung zur geschlechtlichen Vielfalt stattfinden muss:

„Mit wach­sen­der Akzep­tanz in unse­rer Gesell­schaft wer­den trans* und inter* Per­so­nen, also Men­schen, die nicht der klas­si­schen Vor­stel­lung von männ­lich oder weib­lich ent­spre­chen, immer sicht­ba­rer. Wäh­rend die­se Per­so­nen­grup­pe[n] auch um mehr recht­li­che und gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung kämp­fen, ist ein The­ma für trans* und inter* Men­schen ganz zen­tral: das der Gesund­heits­ver­sor­gung. Dazu zählt nicht nur die Endo­kri­no­lo­gie, die Hor­mon­prä­pa­ra­te bereit­stellt oder die Geburts­hil­fe, die eine Inter­ge­schlecht­lich­keit fest­stellt. Men­schen mit ganz unter­schied­li­chen Kör­pern und Geschlecht­lich­kei­ten benö­ti­gen wie alle ande­ren auch, die Regel­ver­sor­gung in Kran­ken­häu­sern, nie­der­ge­las­se­nen Pra­xen oder neh­men ande­re Ange­bo­te im Rah­men der Gesund­heits­ver­sor­gung in Anspruch. Dort erle­ben sie oft­mals, dass das medi­zi­ni­sche Per­so­nal nur wenig über ihre Kör­per und Bedürf­nis­se weiß, wodurch sie immer wie­der Dis­kri­mi­nie­rung aus­ge­setzt sind.

Gleich­zei­tig sind trans*, inter* und nicht-binä­re Per­so­nen von erhöh­ten Gesund­heits­kri­sen betrof­fen, denn Dis­kri­mi­nie­rung und Min­der­hei­ten­stress machen krank! Die weni­gen Stu­di­en dazu zei­gen, dass trans*, inter* und nicht-binä­re Per­so­nen gerin­ge­re Chan­cen auf ein gesun­des Leben und ein erhöh­tes Risi­ko von psy­chi­schen Erkran­kun­gen haben. Die Kom­bi­na­ti­on von erhöh­tem Gesund­heits­ri­si­ko, erschwer­tem Zugang zum Gesund­heits­sys­tem, sowie Vor­be­hal­te auf­grund nega­ti­ver eige­ner und/oder his­to­ri­scher Erfah­run­gen ist hoch­gra­dig pro­ble­ma­tisch.“

Im Rahmen von Workshops und Fragerunden wird medizinischem und Pflegepersonal die Möglichkeit geboten, sich über diese Themen zu informieren und auszutauschen. Unter folgendem Link finden Sie das Tagungsprogram (PDF).

Eine Anmeldung ist möglich, solange Plätze frei sind. Weitere Informationen sowie die Anmeldung selbst über die Webseite des Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V.

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Traurige Nachrichten zum Pride-Monat: Am Christopher Street Day (CSD) in Hannover am 27. Mai kam es offenbar zu mehreren queerfeindlichen Angriffen. Auch sexuelle Übergriffe wurden gemeldet.

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Mehr als 15.000 Personen demonstrierten in Hannover für die Rechte und Gleichstellung von LSBTIQ*-Personen. Offenbar kam es jedoch am Tag der Parade zu gewaltvollen Angriffen auf queere Personen. Nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks wurde ein 17-jähriger trans Jugendlicher, der zuvor am CSD teilgenommen hat, am Hauptbahnhof von zwei Unbekannten so verletzt, dass er ins Krankenhaus musste. Auch eine 18-jährige nicht-binäre Person wurde von den Tätern attackiert. Die Opfer seien zusätzlich beleidigt und bestohlen worden. Ein Verfahren zu queerfeindlicher Hasskriminalität wurde vom Staatsschutz eingeleitet.

Die Landesregierung solidarisierte sich mit den Opfern und verurteilte die Angriffe scharf. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) äußerte sich auf Facebook: „Dieser Übergriff zeigt umso mehr, dass unsere Gesellschaft diesem queerfeindlichen Akt der Gewalt geschlossen gegenüber stehen und für ein gerechteres Morgen kämpfen muss.“ Der junge trans Mann konnte am Abend des CSDs das Krankenhaus wieder verlassen.

Außerdem seien Teilnehmende des CSDs beschimpft und ihnen die Regenbogenflaggen weggerissen worden. Auch von Eierwürfen wurde gesprochen. Insbesondere am Abend sei es zu diesen Vorfällen gekommen. In der Nähe des Opernplatzes hielten sich wohl auch viele Personen auf, die nicht Teil von der Demonstration waren.

Den Organisator*innen des CSD Hannover wurden zuletzt auch sexuelle Übergriffe gemeldet. Queer.de berichtet, dass eine Frau am Rande der Demonstration vergewaltigt worden sei, was die Sanitäter*innen vor Ort der Polizei meldeten.

Die Ereignisse beweisen, wie präsent die Gewalt gegenüber LSBTIQ*-Personen ist. An einem Tag, an dem sie zu Tausenden auf die Straße gehen, um gegen den Hass einzustehen, kam es zu brutalen Angriffen auf die queere Community. Auch Gewalt gegen Frauen oder weiblich gelesene Personen muss bei diesen Veranstaltungen in den Blick genommen werden. Somit sollte sich gefragt werden, wie ein besserer Schutz für die Teilnehmenden gewährt werden kann. Zu hoffen bleibt, dass sich keine solcher Vorfälle auf den kommenden CSD-Veranstaltungen wiederholten.

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Am 11. Mail veröffentlichte die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association Europe“ (ILGA Europe) ihren jährlichen Bericht zur Queerfreundlichkeit in Europa. Dabei landet Deutschland wie auch in den Jahren zuvor bei etwas über 50%. Zwar lässt sich von 2020 mit 51% zu 2023 mit nun 55% eine leichte Verbesserung in den deutschen Rahmenbedingungen finden, allerdings lag Deutschland in den letzten Jahren ziemlich konstant im Mittelfeld gegenüber bspw. Portugal, Frankreich, Norwegen und Schweden mit über 60% oder Spanien und Belgien mit über 70%.

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Die ILGA Europe ist eine Nicht-Regierungsorganisation (NRO), die als Dachorganisation 700 weitere Organisationen aus 54 Ländern Europas und Zentral-Asiens unter sich vereint. Sie selbst gehört wiederum zur ILGA International.

Die von ILGA Europe jährlich veröffentlichte Regenbogenkarte und der zugehörige Regenbogenindex stufen 49 europäische Länder nach ihrer jeweiligen rechtlichen und politischen Praxis für LGBTI-Personen auf einer Skala von 0-100% ein. Dabei bezieht sich die Organisation auf 74 Kriterien, die sich auf sieben thematische Kategorien verteilen: Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Familie, Hassverbrechen und Hassreden, rechtliche Anerkennung des Geschlechts, körperliche Unversehrtheit von Intersexuellen, Raum für die Zivilgesellschaft und Asyl.

Wie die Tagesschau mit Bezug auf den Deutschland-Report von ILGA berichtet, findet sich bspw. für Erwachsene immer noch kein allgemeines Verbot der Konversionstherapie. Somit ist diese Pseudotherapie bei Kindern zwar verboten, bei erwachsenen Personen allerdings immer noch gestattet.

Insgesamt lässt sich für Deutschland festhalten, dass 81% der Deutschen die Gleichstellung der Ehe befürworten. Selbst 57% der AFD-Anhänger*innen, so der Bericht, unterstützen LGBTI*-Menschen. Immerhin 75% hätten wenig bis keine Probleme damit, wenn das eigene Kind lesbisch, schwul oder bisexiuell wäre. Etwas anders sieht es bei der Frage aus, wenn das eigene Kind trans wäre. Hier sind es nur 66%, die damit wenige bis keine Probleme hätten. In Folge ihres Berichts formuliert ILGA Europe vier politische Handlungsempfehlungen für Deutschland, um die rechtliche und politische Situation von LGBTI*-Menschen weiter zu verbessern:

  1. „Eine Reform des rechtlichen Rahmens für die rechtliche Geschlechtsanerkennung, die fair und transparent ist und auf einem Prozess der Selbstbestimmung und Entpathologisierung von Transidentitäten basiert“.
  2. „Die Anerkennung von Trans-Elternschaft, die Anerkennung des rechtlichen Geschlechts der Eltern und die Angleichung an die verfügbaren Geschlechtsoptionen“.
  3. „Automatische Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft für alle Paare, sodass Kinder, die von Paaren geboren werden, unabhängig von der sexuellen Orientierung und/oder der Geschlechtsidentität der Partner, keine Hindernisse haben, um von Geburt an rechtlich als ihre Eltern anerkannt zu werden.“
  4. „Ermöglichung des Zugangs zur Justiz und Wiedergutmachung für Überlebende von [Intersexuelle Genitalverstümmelungen] (IGM)“.

Diese vier Vorschläge sind jeder für sich genommen wichtige Themen, die vermutlich nicht einfach von den politischen Akteuren umgesetzt werden. Umso wichtiger ist der jährliche Report der ILGA, um einen kompakten Überblick über die erreichten Ziele, aber auch die vorhandenen Lücken und damit verbundenen Diskurswelten zu erhalten.

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Am 25. Mai 2023 wurde der Tätigkeitsbericht 2021/2022 der Antidiskriminierungsstelle des Schleswig-Holsteinischen Landtags veröffentlicht. Darin werden auch Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung gegenüber LSBTIQ*-Personen besprochen.

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Die Antidiskriminierungsstelle des Schleswig-Holsteinischen Landesparlaments besteht nun seit 10 Jahren. Sie berät und unterstützt Personen, die von Diskriminierung betroffen sind und leistet zudem Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit. Allein im Tätigkeitszeitraum des veröffentlichten Berichts wurden 667 Vorgänge bearbeitet. Die meisten Fälle beziehen sich auf geschlechtliche und rassistische Diskriminierung sowie Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle ist auch für die LSBTIQ*- Community im norddeutschen Bundesland relevant.

Im aktuellen Bericht wird auf queere Angriffe eingegangen, die vor kurzem in Schleswig-Holstein geschahen und auf Fehler bei der medialen Berichterstattung über diese verwiesen. So wurde beispielsweise in einer Suchmeldung Anfang 2023 ein vermisster trans Jugendlicher misgendert und sein Deadname verwendet, sowohl in dem Polizei- als auch in einem Zeitungsbericht. Die Antidiskriminierungsstelle verweist deshalb auf die Fibel „Echte Vielfalt“, in der Begriffe der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt erklärt werden. Diese könne bei der Berichterstattung zu Themen der LSBTIQ*-Community als Grundlage dienen. Außerdem habe ein queerfeindlicher Angriff in Kiel im vergangenen November gezeigt, dass auch in Schleswig-Holstein „Hassdelikte gegen das Geschlecht und die sexuelle Orientierung vorkommen“. Demnach wird im Bericht auch die Wichtigkeit betont, dass die Landespolizei für solche Themen sensibilisiert und geschult sei.

Unter Leitung von Samiah El Samadoni hat sich die Antidiskriminierungsstelle in den Jahren 2021 und 2022 auch mit geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen befasst. Dabei wurde festgestellt, dass einige Betriebe weiterhin den Zusatz „(m/w)“ verwenden, wodurch Geschlechter jenseits von Mann und Frau ausgeschlossen werden. Auch Formulierungen wie „Der/die Bewerber/in“ in Ausschreibungstexten können Personen außerhalb des binären Geschlechtersystems das Gefühl vermitteln, dass sie nicht mitgemeint werden. Dies geschehe „in der Regel einerseits aus Unwissenheit heraus und andererseits aus der Verfestigung von Geschlechterrollenklischees und einer männlich geprägten Sprache“. Deshalb müsse weitere Aufklärungsarbeit durch die Antidiskriminierungsstelle erfolgen. Stellenausschreibungen können beispielsweise den Zusatz „(m/w/d)“ verwenden, um die Option „divers“ zu inkludieren. Ebenso können gegenderte (beispielsweise durch das Gender-Sternchen) oder geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden.

Hier zum ganzen Bericht (PDF) der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.

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Im Oktober 2022 feierte die migrantische Besetzung des Oranienplatzes und der Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin zehnjähriges Jubiläum. Im Rahmen der Aktion gründete sich 2012 auch der International Women* Space (IWS), eine feministische und antirassistische Organisation, die seit 2012 geflüchtete, migrantische und nicht-migrantische Frauen zusammenbringt, um gemeinsam gegen Sexismus und Rassismus sowie Abschiebungen und weitere gewaltvolle Asylpolitiken vorzugehen.

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In verschiedenen Projekten bietet der International Women* Space Migrantinnen einen Raum, um ihre Erfahrungen in Deutschland aus eigener Perspektive zu erzählen. Bereits drei Bücher hat der IWS dazu herausgebracht. Auch im IWS Radio werden regelmäßig die Geschichten von migrantischen Frauen dokumentiert, welche oft von Gewalt und Diskriminierung geprägt sind. Die Organisation bietet dabei jedoch nicht nur eine Plattform, sondern wird von geflüchteten und migrantischen Frauen selbst mitgestaltet.

In dem solidarischen und intersektionalen Ansatz des IWF wird auch die Verschränkung von queerfeindlicher und rassistischer Diskriminierung mitgedacht. Was heißt es zum Beispiel, als trans Frau einen Asylprozess in Deutschland durchzumachen? Welche zusätzliche Gewalt erfahren queere Geflüchtete? Diese Fragen werden mitunter in einer Podcast-Folge des IWF behandelt.

Es lohnt sich, die Projekte des International Women* Space zu verfolgen und denjenigen zuzuhören, die aufgrund mehrfacher Diskriminierung meist keinen Raum im öffentlichen Diskurs bekommen. Denn migrantische und BIPoC Aktivist*innen machen schon lange darauf aufmerksam, dass feministische, queere und antirassistische Kämpfe miteinander verschränkt sind und gemeinsam geführt werden müssen. Neben zahlreichen Kooperationen mit weiteren feministischen und antirassistischen Organisationen informiert der IWS auch über LSBTIQ-Beratungsstellen in Berlin.

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Hier geht’s zum International Women* Space

Dass Geschichten unsere Sicht auf die Welt prägen, ist keine neue Erkenntnis. Dass Geschichten dabei auch schädlichen Einfluss auf unser Leben haben können, sollte auch nicht infrage stehen. Auf der anderen Seite können Geschichten aber auch das Fundament bilden, die Welt mit neuen Augen zu betrachten und festgefahrene Normen zu hinterfragen. Worauf es dabei ankommt, ist allerdings nicht nur die Geschichte selbst, sondern auch die Frage, wie das soziale Umfeld und die Bezugspersonen diese Geschichte behandeln.

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Nach einem Bericht des Magazin Legal Tribune Online (LTO) hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt, dass es sich bei Märchen, in denen homosexuelle Paare vorkommen, ausdrücklich nicht um Kinder gefährdende Literatur handelt. Geklagt hatte die litauischen Autorin Neringa Dangvydė Macatė, nachdem ihr Kinderbuch mit Märchen von der Aufsichtsbehörde für journalistische Ethik als nicht vereinbar mit dem Gesetz zum Schutz Minderjähriger vor „negativen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Informationen“ bezeichnet wurde. Versuche der Autorin, dies vor litauischen Gerichten zu klären, waren zuvor ohne Erfolg geblieben. Beschwert hatten sich Mitglieder des litauischen Parlamentes und einige Familienverbände. Die verlegende Universität für Erziehungswissenschaften hatte daraufhin den Vertrieb zunächst gestoppt und später nur mit einem Warnhinweis wieder aufgenommen.

Laut LTO beschneide das Publikationsverbot ebenso wie die Warnhinweise das Recht auf Meinungsfreiheit nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und sei unvereinbar „mit den Begriffen Gleichheit, Pluralismus und Toleranz einer demokratischen Gesellschaft“. Genau diese „demokratische Gesellschaft“ ist aber das Selbstverständnis der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Der Gerichtshof betonte, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gebe, dass die Erwähnung von Homosexualität Kindern schaden würde. Wie das Magazin schwulissimo in diesem Zusammenhang hervorhebt, gehe es lauf EGMR nicht darum, heterosexuelle Paare zu beleidigen, sondern um mehr Respekt innerhalb der Gesellschaft.

Bereits in einem früheren Artikel haben wir darauf hingewiesen, dass Geschichten nicht nur durch Bücher und Filme vermittelt werden, sondern auch Werbung Geschichten erzählt. Gerade in Bezug auf Kinder ist es wichtig, dass diese Geschichten begleitet werden, um sie nicht möglichen Ideologien auszusetzen. So kann auch aus solchen Geschichten gelernt werden, die problematisch erscheinen. Genau das ist im vorliegenden Fall geschehen. Es war nicht das Märchenbuch, das hier einer kritischen Einordnung bedurfte, sondern die Erzählung, die in den Köpfen einiger Mitglieder des litauischen Parlaments und bestimmter Verbände existierte. Dem EGMR oblag die Aufgabe, „die Gesetzgebungsgeschichte der entsprechenden litauischen Regelung“ - mit Verweis auf die Meinungsfreiheit und Grundbegriffe einer demokratischen Gemeinschaft - kritisch einzuordnen.

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Die britische Regierung hat am 16. Januar 2023 eine wichtige Reform für die schottische trans Community verhindert. Die geplante Änderung des schottischen „Gender Recognition Acts“ (GRA) stellte einen großen Schritt für die Anerkennung von trans Personen und ihr Recht auf Selbstbestimmung dar.

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Ende Dezember wurde in Schottland unter der Regierungschefin Nicola Sturgeon eine Erleichterung für die offizielle Anerkennung von trans Personen beschlossen. Kurz vorher wurde der Entwurf in der britischen Zeitung „The Guardian“ diskutiert. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das auf der Geburtsurkunde eingetragene Geschlecht angepasst werden kann, ohne dass eine medizinische Diagnose vorliegen muss. Stattdessen würde auf Selbstbestimmung gesetzt werden. Auch das Mindestalter einer solchen rechtlichen Anerkennung sollte von 18 auf 16 Jahre gesenkt und die Übergangszeit von zwei Jahren auf drei Monate verkürzt werden.

Erstmals berief sich die britische Regierung auf Paragraf 35 des „Scotland Acts“, der eine vollständige Blockierung des Gesetzesentwurfs erlaubt. In einem Artikel der BBC wird die Argumentation der britischen Seite dargelegt: Es sei problematisch, zwei unterschiedliche Anerkennungssysteme in Großbritannien zu haben. Ebenso werden die Sorgen von Frauenrechtsaktivist*innen hervorgehoben, beispielsweise in Bezug auf ein erleichtertes Eindringen von Männern in Schutzräume von Frauen und Mädchen. Dazu veröffentlichte die taz kürzlich ein Interview mit der Aktivistin Maren Smith, die eine Blockierung des Gesetzes befürwortet.

Dahingegen sprechen sich Transaktivist*innen zum Großteil für die erleichterte Personenstandsbestimmung aus. In einem Statement der „Scottish Trans“, ein Teil der Organisation „Equality Network“, wird das Vorgehen der britischen Regierung zudem als anti-demokratisch kritisiert. Die Angelegenheit fiele unter die nationale Entscheidungsmacht Schottlands und ein Großteil des nationalen Parlaments habe für die Gesetzesänderung gestimmt. So wird nun von der schottischen Regierung verlangt, die Anwendung von Paragraf 35 rechtlich anzufechten. Wie „The Guardian“ nun berichtet, kritisiert auch Sturgeon die Entscheidung der Regierung von Rishi Sunak scharf und wirft dem britischen Premierminister eine politische Instrumentalisierung von trans Menschen vor.

Zu erwarten ist erstmal eine rechtliche Debatte zwischen London und Edinburgh. Ob sich daraufhin die Erneuerung des GRA in Schottland durchsetzen kann, ist unklar. Die Ereignisse in Großbritannien haben auch international die Aufmerksamkeit auf die Rechte von trans Menschen gelenkt und mitunter Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsrecht in Deutschland aufgeworfen, ein Teil des sogenannten Aktionsplans „Queer Leben“ der Ampel-Koalition.  

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Deutschland hat ein Problem mit seiner Blutversorgung. Blutkonserven sind jedoch essenziell für die medizinische Versorgung. Aber nicht erst seit der Coronapandemie ist ein Rückgang von Blutspenden zu verzeichnen.

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Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) drohe den Blutbanken ein „eklatanter Mangel“. Das RND bezieht sich hier auf eine Äußerung des Direktors des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes, Hermann Eichler. Grund hierfür sei vor allem der demografische Wandel, der dazu führe, dass die Generation der Babyboomer langsam in ein Alter komme, in dem sie aus den Spendenpools ausscheide.

Damit bricht eine große Gruppe aus der Versorgung, die nicht einfach ersetzt werden kann. Umso fragwürdiger ist daher die diskriminierende Haltung der Bundesärztekammer. Wie das Magazin queer zusammenfasst, gelten seit Herbst 2022 zwar gelockerte Richtlinien für Homosexuelle, vor allem Männer, die Sex mit Männern haben, aber auch queere und weitere Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft. Dennoch bleiben die Vorschriften deutlich diskriminierend verglichen mit heterosexuellen Männern, für die grundsätzlich lockerere Regeln gelten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant daher eine Gesetzesänderung, die die Bundesärztekammer dazu verpflichte, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Gegenüber dem RND sagte Lauterbach:

"Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben […] Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist."

Dass bestimmtes Sexualverhalten ein Infektionsrisiko birgt, steht dabei nicht zur Debatte. Ob sich aber eine Person riskant verhält, kann und darf nicht aus ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Geschlecht geschlossen werden. Im Gegenteil muss dieser Umstand als völlig irrelevant angesehen werden, da jede Blutspende grundsätzlich auf Krankheitserreger untersucht wird.

Vor dem Hintergrund eines potenziellen Mangels an Blutkonserven ist damit die Haltung der Bundesärztekammer allerdings nicht nur als diskriminierend zu begreifen. Vielmehr zeigt sich, wie strukturelle Diskriminierung konkret zu einer Fahrlässigkeit gegenüber der gesamten Gesellschaft führt. Blutspenden ist in Deutschland freiwillig. Diskriminieren bedeutet somit, Menschen bewusst von einer solidarischen Leistung abzuhalten, die in der Folge eine wesentliche Einschränkung für die medizinische Versorgung des gesamten Landes bedeutet.

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