Echte Vielfalt

Auf unseren Seiten haben wir schon über einige Angebote der queeren Jugendarbeit in Schleswig-Holstein berichtet. Hier wollen wir näher auf die Gruppenangebote des Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. in Lübeck eingehen.

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Jeden Mittwoch finden in Lübeck zwei Treffen für junge Queers statt. Die Kinder- und Jugendgruppe „Dino-Zug“ richtet sich an LGBTQIA* zwischen 12 und 16 Jahren und die „Rosa Einhorn Brigade“ an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 27 Jahren. Der Verein möchte Schutzräume für junge queere Personen schaffen, in denen Bildung, Austausch und Empowerment stattfinden kann.

Unter Leitung der Sozialarbeiter*innen Julia Ostermann und Rebecca Herzberg haben die Gruppen einen monatlich wiederkehrenden Ablaufplan erarbeitet. Dabei wechseln die Termine wöchentlich zwischen Basteln, Spielen, gemeinsamem Kochen und Backen und Filmnachmittagen/-abende. Zudem wird einmal im Monat ein Thema besprochen, welches sich die Kinder und Jugendliche gewünscht haben, beispielsweise zum aktuellen politischen Geschehen. Im Schnitt nehmen an der Kinder- und Jugendgruppe Dino-Zug sechs Personen und an der Rosa Einhorn Brigade zehn Personen teil.

Das Angebot sei aus vielen Gründen notwendig, betont Gruppenleiterin Julia Ostermann. Im Rahmen der Gruppentreffen und im Austausch mit anderen jungen queeren Personen haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre eigene Identität in einem sicheren Rahmen zu erforschen und entfalten. So soll ein Safer Space geschaffen werden, was nach Angaben der Teilnehmenden auch gelingt. Eine*r der Jugendlichen hebt positiv hervor, dass in den Gruppen die Identität und Pronomen der Teilnehmenden stets respektiert werden und keine Diskriminierung stattfinde. „Ich gehe in die Jugendgruppe, weil ich einen Platz gesucht habe, wo ich komplett sein kann, ohne verurteilt zu werden“, so ein*e andere*r Teilnehmer*in. Der Austausch mit Personen, die die eigene Situation nachempfinden können, scheint für die Jugendlichen von hoher Bedeutung.

Das Jugendnetzwerk schafft auch einen Ort, an dem soziale Beziehungen aufgebaut und gepflegt werden können. Somit soll der Isolation von Kindern und Jugendlichen vorgebeugt werden, was insbesondere bei jungen LGBTQIA* Personen ein Risiko sei. Auch bei Diskriminierung und Mobbing können die Gruppen die Betroffenen auffangen und unterstützen.

Außerdem sollen die Gruppen Bildungs- und Aufklärungszwecke erfüllen: „Durch Workshops, Diskussionen und informative Veranstaltungen, wie z. B. unsere Thementage, können die Kinder und Jugendlichen ein tieferes Verständnis für ihre eigene Identität und die queere Community entwickeln“, so Ostermann. Von den Fachkräften bekommen die Teilnehmenden auch psychosoziale Unterstützung. Zudem bietet das Jugendnetzwerk lambda::nord mit der Beratungsstelle NaSowas auch konkrete Unterstützung bei Fragen rund um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität an.

Die Kinder- und Jugendgruppe „Dino-Zug“ findet immer mittwochs von 16:00 bis 18:00 Uhr statt, die Gruppe für ältere Teilnehmende „Rosa Einhorn Brigade“ mittwochs von 18:30 bis 21:00 Uhr.

Weitere Informationen auf der Webseite des Jugendnetzwerks lambda::nord.

Auf Instagram werden regelmäßig News und Termine zu den Treffen sowie anderen Angeboten des Vereins gepostet: @queere_jugendarbeit_hl

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Im Rahmen des Forschungsprojekts „GeLebT*: Gesundheitsförderung in Lebenswelten von Trans* Menschen“ werden zwei Online-Workshops am 3. und 5. April 2024, jeweils von 11 bis 16 Uhr, angeboten. Sie richten sich an trans* Personen sowie Menschen aus dem Gesundheitswesen, der Sozialen Arbeit und der Wissenschaft.

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Das Forschungsprojekt will die Bedarfe, Bedürfnisse und Besonderheiten von trans* Menschen erheben, um darauf aufbauend Empfehlungen für die Verbesserung ihrer Gesundheitsversorgung und -förderung zu entwickeln. Dafür wurden bereits Interviews mit trans* Menschen, Berater*innen, Expert*innen aus Wissenschaft und Pädagogik, Trans* Peer Unterstützer*innen und mit Tätigen des Gesundheitswesens (z. B. Ärzt*innen oder Pfleger*innen) geführt.

Nun wird im Rahmen des Projekts zu zwei (inhaltlich gleichen) Online-Workshops eingeladen, in welchen gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet werden soll, wie die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Forschung in Form von Handlungsempfehlungen in der Praxis umgesetzt werden können. Im ersten Workshop sind die Betroffenen, also trans* sowie nicht-binäre, diverse oder agender Personen eingeladen. Der Workshop wird ebenfalls von trans* Mitarbeitenden des Forschungsteams umgesetzt. Der zweite Termin des Workshops ist geöffnet für alle Interessierten aus dem Gesundheitswesen, der Sozialen Arbeit, den Trans* Communities und der Wissenschaft.

Nach Angaben der Veranstalter*innen sollen die gesundheitlichen und Lebensbedingungen von trans* Personen verbessert werden, indem die Handlungsempfehlungen

  • "die Bedingungen im Gesundheitswesen für trans* Menschen gesundheitsförderlicher gestalten,
  • Sensibilisierungsmaßnahmen für Tätige des Gesundheitswesens anstoßen,
  • die Rahmenbedingungen für Trans*Community-Angebote der Gesundheitsförderung verbessern,
  • niedrigschwellige Angebote zum Empowerment und zur Förderung der Gesundheitskompetenz von trans* Menschen stärken."

Um an einem der beiden Workshops teilzunehmen, bitten die Veranstalter*innen um Anmeldung bis zum 15. März 2024 unter info@projekt-gelebt.de. Weitere Informationen auf der Webseite des Forschungsprojekts GeLebT*.

Zudem wird am 7. Juni 2024 eine Tagung zur Gesundheitsförderung von trans* Menschen organisiert, die sich an Interessierte aus dem Gesundheitswesen, der Sozialen Arbeit, den Trans* Communities, der Wissenschaft, Politik und Verwaltung richtet. Sie wird in Präsenz in der HAW Hamburg stattfinden. Weitere Informationen dazu folgen ebenfalls auf der Webseite.

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Die Ausstellung „gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945“ zeichnet die vielfältigen und ambivalenten Lebensgeschichten queerer Menschen in den Jahren 1933 bis 1945 nach. Neben den Schrecken der Verfolgung werden dabei auch Wege der Selbstbehauptung einer widrigen Lebensrealität gezeigt.

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Wie Karl-Heinz Steinle, Mitglied des Kurator*innen-Teams, gegenüber dem Tagesspiegel betonte, gehe es darum, den Blick über die Verfolgung männlicher homo- und bisexueller Menschen und den §175 StGB hinaus zu weiten. Die Ausstellung wolle, so Steinle weiter, Personen, deren Verfolgung und ihre Strategien des Überlebens aufzeigen.

Von politischer Seite wurde hingegen die hohe Aktualität betont. So verwies Ferda Ataman (Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung) gegenüber dem Tagesspiegel auf die Bedeutung, welche die Ausstellung vor dem Hintergrund zunehmender Präsenz rechtsradikaler Gruppen in Deutschland habe. Der Tagesspiegel macht dabei deutlich, dass sich für LGBTIQ* einzusetzen immer auch bedeutet, sich dafür einzusetzen, den demokratischen Boden zu stärken und sich gegen Rechtsradikalität und Faschismus stark zu machen.

Wie wir bereits beim Thema Asyl festgestellt haben, ist dann, wenn der Schutz und damit die Würde von Menschen infrage steht, eben nicht nur eine Gruppe betroffen ist.

Dabei gilt frei nach Kants „Grundlagen zur Metaphysik der Sitten“, dass die Menschenwürde das fundamentalste Prinzip ist. Wird sie hintergangen, reißt der Boden, auf dem jede Freiheit und jedes Recht erkämpft wurde. Das mag pathetisch klingen, ist deshalb jedoch nicht weniger bedeutsam.

Eine Ausstellung wird zwar die Menschenwürde nicht verteidigen, dazu bedarf es schon eher Aktionen wie die aktuell positiv wahrzunehmenden Demonstrationen gegen Rechts. Aber einer Ausstellung kann es durchaus gelingen, Diskurse im Kleinen anzustoßen und den Besucher*innen die Wichtigkeit gewisser Themen zu verdeutlichen.

Bereits letztes Jahr konnte man die Ausstellung im Paul-Löbe-Haus des Bundestages betrachten, zuletzt war sie in der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ebenfalls in Berlin zu sehen. Nun begibt sie sich in diesem Jahr auf Wanderschaft durch Deutschland. Bereits bekannte Stationen (Stand: 17.01.) sind:

10. Februar – 31. März 2024
Gedenkstätte Ravensbrück

28. Juni – 12. Juli 2024
Würzburg, Rathaus

9. August – 23. August 2024
Neues Rathaus Leipzig

22. September – 8. Oktober 2024
Stadtmuseum Münster/Westf.

14. Oktober – 3. November 2024
München

Weitere Termine sind bereits in Planung, so z.B. in Hamburg, Göttingen und Köln.

Darüber hinaus können sich Interessierte, Museen, Schulen und weitere Veranstalter*innen unter dem Motto „Unsere Ausstellung bei Ihnen vor Ort!“ die Ausstellung in ihre Stadt oder Region holen.

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Eine im Jahr 2021 veröffentlichte Studie deckte Fälle von Sorgerechtsentzügen lesbischer Mütter in Westdeutschland bis mindestens in die 80er Jahre auf. Ein ähnliches Forschungsprojekt beschäftigt sich nun mit dem Thema in Nordrhein-Westfalen, wofür noch Material und Zeitzeug*innen gesucht werden.

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Das erstgennannte, vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Forschungsprojekt, dessen Bericht unter dem Titel „…in ständiger Angst. Eine historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz (1946 bis 2000)“ erschien, lieferte einen wichtigen Beitrag zur historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen in der Nachkriegszeit in Westdeutschland (echte vielfalt berichtete). Auch wenn die Studie abgeschlossen ist, müsse das Thema weiter untersucht werden, wie auf der Webseite des Forschungsprojekts betont wird.

Mit dem neuen Forschungsprojekt in Nordrhein-Westfalen soll die Geschichte rechtlicher Diskriminierung lesbischer Mütter zwischen 1946 und 2000 weiter erforscht und die Geschichten von Betroffenen sichtbar gemacht werden. Bisher gebe es noch einen Mangel an Informationen zu den Gerichtsentscheidungen über das Sorgerecht lesbisch lebender Mütter in NRW. So scheint es, als seien die Fälle kaum dokumentiert und absichtlich verschwiegen worden. Um dieser Informationslücke sowie der generellen Unsichtbarkeit lesbischer Beziehungen im 20. Jahrhundert zu entgegnen, sollen Zeitzeug*innenberichte einbezogen werden. NRW-Familienministerin Josefine Paul betont: „Mir ist es sehr wichtig, die Aufarbeitung der historischen Verfolgung und Ausgrenzung von LSBTIQ* Menschen weiter fortzusetzen. Diskriminierung und Entrechtung hatten auch in der Bundesrepublik viele Facetten. Daher wollen wir mit dem Forschungsprojekt zum Sorgerechtsentzug einen bisher wenig bekannten und erforschten Aspekt der Diskriminierung von LSBTIQ* in den Blick nehmen. Dabei ist es wichtig, die Opfer zu Wort kommen zu lassen, ihre Geschichten sichtbar werden zu lassen und das erlittene Unrecht anzuerkennen. Wir leisten damit auch einen Beitrag zur Aufarbeitung bundesrepublikanischer Rechtsgeschichte.“

Durchgeführt wird die Studie von Dr. Kirsten Plötz, die seit den 90er Jahren lesbisches Leben während des 20. Jahrhunderts in Deutschland erforscht und Expertin zum Thema Sorgerechtsentzug lesbischer Frauen ist. Das Forschungsprojekt steht in Trägerschaft des Queeren Netzwerks NRW und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Zeitzeug*innen können sich an sorgerecht@queeres-netzwerk.nrw wenden.

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Seitdem die internationale LGBTIQ*-Bewegung Ende November 2023 vom Obersten Gerichtshof in Russland als „extremistisch“ eingestuft wurde, hat sich die Situation für die queere Community im Land weiter verschlechtert. Das Urteil verbietet jegliche Form von LGBTIQ*-Aktivismus und schränkt damit die Handlungsfähigkeit von queeren Personen stark ein. Ein Monat nach dem Beschluss wird bereits deutlich, welche Auswirkungen das Verbot für die queere Gemeinschaft in Russland hat.

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Wie bereits in einem früheren Artikel auf echte-vielfalt.de betont wurde, ist das Fatale an dem Verbot die generelle Kriminalisierung von LGBTIQ*, da es sich nicht gegen eine bestimmte Organisation oder Gruppierung richtet. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stellt fest, dass mit diesem pauschalen Verbot die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung verletzt werden.

So drängt das Verbot queere Aktivist*innen, die nochmals verstärkt mit politischer Verfolgung, Repressionen und Haftstrafen rechnen, in die Flucht. Denn die Teilnahme in oder Finanzierung von „extremistischen“ Organisationen kann bis zu zwölf Jahren Haftstrafe bedeuten. Allein das Tragen von Symbolen, die mit diesen Gruppierungen verbunden sind, kann bei wiederholtem Verstoß mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden.

Aber nicht nur Aktivist*innen müssen fatale Konsequenzen fürchten. Bereits nach der Verschärfung des Gesetzes zu „LGBTIQ* Propaganda“ im Jahr 2022 beklagte die junge Russin Yaroslava gegenüber CNN, dass ihre reine Existenz kriminalisiert werde. Als lesbische Mutter mit Kind würden sie und ihre Familie nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen propagieren. Durch das Gesetz würden Menschen und Familien wie sie in die Illegalität gedrängt werden. Mit der pauschalen Einstufung der LGBTIQ*-Bewegung als „extremistisch“ werden nicht-heterosexuelle Lebensweisen nun weitreichend als politische Gefahr konstruiert. So scheinen queere Personen generell zur Zielscheibe von Putins Regierung zu werden.

Das Urteil wirkt demnach in viele Lebensbereiche queerer Personen. Zusätzlich zur bereits durch das Propaganda-Gesetz veranlassten „Reinigung“ von Inhalten und Symbolen, die mit LGBTIQ* in Kunst und Kultur verbunden sind, kam es nur einen Tag nach Bekanntgabe des Verbots zu Razzien in queeren Clubs in Moskau. Unter dem Vorwand einer Anti-Drogen-Kontrolle habe die Polizei die Ausweise der Clubbesucher*innen kontrolliert und fotografiert. Nach Angaben von queer.de könnte dies als Einschüchterungsmaßnahme interpretiert werden. Das Eindringen der staatlichen Gewalt in die Räume von LGBTIQ* – womöglich waren auch private Partys von den Razzien betroffen – löst große Sorgen innerhalb der queeren Gemeinschaft aus.

Mit der rechtlichen Verschärfung wird auch eine Zunahme an queerfeindlicher Gewalt befürchtet. Bereits nach dem "Propaganda" -Gesetz, das ursprünglich im Jahr 2013 verabschiedet wurde, kam es zu einem Anstieg an Gewalttaten gegenüber LGBTIQ*. Ein ähnlicher Trend wird auch mit der neueren Entscheidung des Obersten Gerichtshofes befürchtet. Das gesamte Ausmaß des Urteils wird sich wohl noch abzeichnen.

Die Organisation Human Rights Watch fordert nun die Internationale Gemeinschaft auf, russische LGBTIQ*-Aktivist*innen zu unterstützen. Insbesondere EU-Mitgliedsstaaten müssten aufgrund der geographischen Nähe Visa bereitstellen, wenn diese aufgrund der Lage in Russland gezwungen sind zu fliehen.

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„Coming of Age“ Filme und Serien sind nicht nur etwas für Jugendliche. Auch Erwachsene können sich oft noch mit dieser Zeit identifizieren – umso besser, dass immer mehr queere Geschichten abgebildet werden. Denn Sichtbarkeit und Repräsentation von LGBTIQ* sind in jedem Alter wichtig. 2023 haben wir drei Favoriten unter den LGBTIQ* Teenie-Serien:

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Heartstopper

Charlie und Nick, die in dieser Coming of Age-Serie den Schulalltag und die Liebe meistern müssen, stellen fest, dass zwischen ihnen mehr als pure Freundschaft entsteht. Dieses bewegende LGBTQ+-Drama über Teenagerfreundschaft und junge Liebe basiert auf der Graphic Novel von Alice Oseman (Netflix). Die absolute Feel-good Netflix-Serie ging im Jahr 2023 in die zweite Staffel und begleitet die herzerwärmende Beziehung der beiden sowie die Liebesgeschichten ihrer Freund*innen.

About Sasha

Eine der unterschätztesten LGBTIQ*-Serien des Jahres: Yaël Langmanns Coming of Age-Geschichte, die die 17-jährige Sasha begleitet, die mit der Familie aus Paris in die Provinz gezogen ist und dort als Mädchen wahrgenommen werden möchte. Begleitet von jahrelangen Operationen wurde Sasha erst als Junge großgezogen, später erfuhr sie von der Diagnose Intersexualität. Während das Thema bisher in Film und Fernsehen unterrepräsentiert ist, zeigt Langmann mit „About Sasha“, wie dies gut gelingen kann und schafft es außerdem, Teenie-Inhalte ohne Kitsch und mit schönen Bildern abzubilden. (Disney+)

Sex Education

Mit der im Herbst herausgekommenen Staffel 4 endet die gefeierte Netflix-Serie rund um die Freundschaften und Liebesgeschichten von Otis, Maeve, Eric & Co. Als Sohn einer erfolgreichen Sexualtherapeutin hat Otis sein Wissen in den letzten Jahren an der High-School verbreitet. In Staffel 4 ist die Freundesgruppe auf andere Schulen verteilt, womit neue Herausforderungen anstehen. Die letzte Staffel beeindruckt erneut mit ihrer Diversität, queerer Besetzung und LGBTIQ*-Inhalten. Auch für die sensibilisierte Darstellung von LGBTIQ*-Sexszenen wurde Sex Education gelobt.

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Anlässlich der einjährigen Verabschiedung des Aktionsplans „Queer leben“ der Ampelregierung richten sich 36 queere Organisationen mit einem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und alle Kabinettsmitglieder. Darin fordern sie mehr Einsatz für die LGBTIQ* Gemeinschaft in Deutschland.

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Vor etwa zwei Jahren versprach die Ampelregierung mit ihrem Koalitionsvertrag einen „queerpolitischen Aufbruch“ (queer.de berichtete). Nun ziehen queere Organisationen Bilanz zu der Umsetzung des queerpolitischen Vorhabens und befürchten sein Scheitern. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) sowie 35 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren den unzureichenden Einsatz der Regierung in den folgenden Bereichen und stellen mit ihrem offenen Brief Forderungen an die Bundesregierung:

Queerfeindlichkeit

Die Verfasser*innen äußern ihre Besorgnis über die negative Entwicklung hinsichtlich der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, was sich sowohl in den sozialen Medien, in queerfeindlichen Gewaltdelikten sowie in den Wahlerfolgen der AfD mit ihren queerfeindlichen Parolen abzeichne.

Selbstbestimmungesetz

Das geplante Selbstbestimmungesetz müsse vollständig diskriminierungsfrei sein, im aktuellen Gesetzesentwurf sehen die queeren Organisationen noch einige Mängel. Der LSVD fordert ein Selbstbestimmungsgesetz, „das trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen in ihren Grundrechten respektiert“. Konkrete Probleme und Änderungsvorschläge zum Entwurf der Bundesregierung hat der LSVD gemeinsam mit Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IMeV) in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Reform des Familien- und Abstammungsrechts

Es wird ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der „längst überfälligen“ Reform des Familien- und Abstammungsrechts gefordert, derzeit gebe es hier noch keine Bemühungen seitens der Ampelregierung. Dies könne noch langjährigen negativen Einfluss auf die Anerkennung von Regenbogenfamilien haben.

Lücken im Gesetz zu Konversionsbehandlungen und im OP-Verbot schließen

Die Regierung habe versprochen, die Lücken im Gesetz zu Konversionsbehandlungen zu schließen, welches bis heute Strafausnahmen beinhalte. Auch Erwachsene müssten vor Konversionsbehandlungen geschützt werden, fordert der LSVD. Zudem müssten die Lücken im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschlossen werden und die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen gestärkt werden – beides Versprechungen der Regierungen, die bisher nicht umgesetzt wurden.

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle und geschlechtliche Identität

Queere Personen stoßen immer noch auf Hindernisse bei der Durchsetzung ihrer Rechte gemäß dem AGG. Hier habe die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf zur versprochenen Reform geliefert. Darüber hinaus fordern die queeren Verbände eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle und geschlechtliche Identität, sodass die Rechte von queeren Personen im Grundgesetz geschützt werden.

 

Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören neben dem LSVD AllOut Deutschland, Deutsche Aidshilfe, BiNe – Bisexuelles Netzwerk e.V., Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V., Lambda e.V. Jugendnetzwerk, LesbenRing e.V., QueerGrün – Bündnis 90/Die Grünen, SPD Queer, OutInChurch e.V. – Für eine Kirche ohne Angst, nonbinary.berlin und viele weitere. Zu den Forderungen, die im offenen Brief formuliert sind, haben der LSVD und AllOut gemeinsam die Petition „Schluss mit der Sabotage von Queerpolitik in Deutschland“ gestartet.

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Der 20. November ist der „Transgender Day of Remembrance“. Der Tag soll an die Opfer von transfeindlicher Gewalt erinnern und wurde 1999 von der US-amerikanischen trans Aktivistin Gwendolyn Ann Smith in Gedenken an die ermordete trans Frau Rita Hester initiiert. Damit soll ein Blick auf die Gewalt gerichtet werden, die trans Personen bis heute erfahren. Smith betont, dass der Trangender Day of Remembrance nicht „gefeiert“ wird. Vielmehr geht es um ein Trauern um und Gedenken an die Toten, um den Kampf für die Lebenden weiterzuführen.

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Der Gedenktag ist heute ebenso bedeutsam wie zu seinen Anfängen. 2016 schrieb Gwendolyn Ann Smith in der HuffPost: “Jedes Jahr finden wir immer noch eine Liste von Menschen, die gewaltsam ermordet wurden, nur weil sie sie selbst sind.“ Dies trifft auch auf das letzte Jahr zu.

Von Oktober 2022 bis September 2023 wurden vom Trans Murder Monitoring global 321 Morde an trans und nicht binären Personen verzeichnet. Dabei wird die tatsächliche Zahl deutlich höher sein, da sich der Bericht nur auf gemeldete Fälle berufen kann, die zusätzlich im Netz auffindbar oder von Organisationen und Aktivist*innen übermittelt wurden. In 94 Prozent der Fälle handelt sich um ermordete trans Frauen oder transfeminine Personen, 80 Prozent der Opfer waren zusätzlich von Rassismus betroffen. Ein Großteil der Toten besteht aus Schwarzen trans Frauen sowie Sexarbeiter*innen. Bei 45 Prozent der Fälle in Europa handelt es  sich um trans und nicht-binäre Geflüchtete und Migrant*innen. Es wird klar, warum eine intersektionale Perspektive bei der Betrachtung queerfeindlicher Gewalt wichtig ist, das heißt anzuerkennen, dass sich mehrere Diskriminierungsformen überschneiden und zusammenwirken können. Denn Personen, die unter Mehrfachdiskriminierung leiden, sind nach den Daten des Trans Murder Monitoring besonders gefährdet und brauchen deshalb besonderen Schutz und Unterstützung. Es ist auch wichtig anzuerkennen, dass trans Personen, insbesondere Jugendliche, ein erhöhtes Suizidrisiko haben. In den USA ist die Wahrscheinlichkeit eines Suizidversuchs bei trans Personen in ihrer Lebensdauer fast neun Mal höher im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt.[1]

Auch in Deutschland bleibt Transfeindlichkeit ein Problem. Queer.de beklagt, dass im aktuellen politischen Diskurs das Recht von trans Personen zu existieren in Frage gestellt wird, besonders von konservativer Seite sowie in manchen feministischen Kreisen. So wie auch international gibt es in der Bundesrepublik eine hohe Dunkelziffer von transfeindlichen Straftaten, da viele nicht gemeldet oder als Hassverbrechen anerkannt werden (Tagesschau).

Menschen auf der ganzen Welt müssen demnach weiterhin aufgrund ihrer Geschlechtsidentität Angst vor Angriffen haben. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, betont anlässlich des Gedenktags auf X, ehemals Twitter: „Sichtbarkeit kann lebensgefährlich sein. Besonders für transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die täglich angegriffen werden.“ Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, finden jährlich am 20. November Trauermärschen und anderen Veranstaltungen statt.

[1] Austin A, Craig SL, D'Souza S, McInroy LB. Suicidality Among Transgender Youth: Elucidating the Role of Interpersonal Risk Factors. J Interpers Violence. 2022 Mar;37(5-6)

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Mit dem EU-Austauschprogramm Erasmus+ werden Auslandsaufenthalte von jungen Menschen zu Lern- und Ausbildungszwecken gefördert. Vor allem bei Studierenden ist ein Auslandssemester im Rahmen von Erasmus+ beliebt, da das Programm finanzielle Unterstützung bietet sowie organisatorische Aspekte erleichtert. Doch Erasmus+ fördert auch kürzere Auslandsaufenthalte und Projekte, worunter einige queere Personen adressieren.

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Mit Erasmus+ sollen nicht nur interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden, die junge Menschen in einer globalisierten Gesellschaft benötigen, sondern es geht auch um die Stärkung ihrer gesellschaftlichen und politischen Partizipation. Das Programm legt außerdem einen stärkeren Fokus auf Chancengleichheit und Inklusion. Organisationen und informelle Gruppen können sich beispielsweise auf Fördermittel im Rahmen der Aktion “DiscoverEU Inclusion Action” bewerben, die auf Inklusion, Chancengleichheit und Empowerment von Jugendlichen und jungen Erwachsenen abzielt. Dabei werden kurzzeitige Auslandsaufenthalte von einzelnen Personen oder Gruppen finanziert.

Wie steht es um die Förderung von Projekten, die sich für queere Personen einsetzen? Nach Angaben des Tagesspiegel wurden in den Jahren 2021 und 2022 fast 150 Projekte mit LGBTIQ*-Fokus mit einer Gesamtsumme von 8,83 Millionen Euro gefördert. Mehr als doppelt so viele Projekte haben sich beworben.

Unter den geförderten Projekten ist „Wikipedia for Peace: Queer“, ein von 2020 bis 2023 angesetztes Austauschprogramm, in dem sich 35 junge Menschen aus sechs EU- und Nicht-EU-Ländern in Österreich getroffen haben, um Artikel zu queeren Themen zu verfassen. Dabei lernen die Teilnehmer*innen nicht nur selbst relevante Inhalte im Bereich LGBTIQ* kennen, sondern tragen auch zur erhöhten Sichtbarkeit dieser Themen im Internet bei. Ein weiteres gefördertes Projekt ist „Queer Rural Identities“, das sich an queere junge Erwachsene insbesondere aus ländlichen Regionen richtet. Hier wurden verschiedene Fragen rund um LGBTIQ* diskutiert. Das Projekt zielt darauf ab, LGBTIQ*-Netzwerke und Aktivismus in ländlichen Gebieten zu fördern und queere Menschen in multikulturellen Umgebungen wie Erasmus+ einzubeziehen.

Diese Beispiele zeigen, dass die Förderung von queerpolitischen Projekten einen Beitrag zur Sichtbarkeit und Unterstützung von LGBTIQ*-Personen leisten kann. So wäre eine weitere und umfassendere Unterstützung von Projekten für junge queere Menschen im Rahmen des Erasmus+-Programms wünschenswert.

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Das Selbstbestimmungsgesetz und der dahinterliegende Diskurs waren schon des Öfteren Thema an dieser Stelle. Dabei ging es auch um die implizierte Diskriminierung und das zugrundeliegende Misstrauen, das in einigen der Entwurfsformulierungen anzufinden ist.

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Am 20. Oktober wurde der Gesetzesentwurf dem Bundesrat vorgelegt. Wie die Zeit berichtet, ließ dieser das Gesetz mit dem Hinweis zurückgehen, das Diskriminierungsrisiko durch eben jene Formulierungen sei zu hoch. Wie hier bereits in Bezug auf die „Hausrechtsklausel“ thematisiert wurde, besteht dabei die Gefahr einer Problemverschiebung. Sowohl der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) als auch der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. verwiesen explizit auf das Schutzbedürfnis von trans* und nichtbinären Personen und betonen, das die Gefahr für Frauen, die oft als gegen Argument verwendet werde, eben nicht von diesen ausgehe. Was hier über die administrative Ebene des Geschlechtseintrags verhandelt wird, ist das Recht, das eigene Geschlecht ohne große Hürden „formal selbst zu definieren“. Gleichwohl sollte ebenso respektiert werden, dass Frauen insbesondere mit sexualisierten Gewalterfahrungen auch eigene Räumlichkeiten nutzen können, was dem Recht auf Schutz von trans Personen keineswegs widerspricht.

Parallel dazu findet über den medizinischen Bereich und seine Behandlungsmöglichkeit bei Geschlechtsinkongruenz eine Verhandlung über das körperliche Selbst statt. Im Unterschied zum administrativen Selbst geht es hierbei allerdings um eine weit invasivere Veränderung, verbunden mit einer schwierigeren Reversibilität (falls notwendig). Auch sind mit Ärzt*innen und ggf. Eltern zusätzliche Verantwortungsinstanzen involviert. Diese stehen vor dem Problem, dass sie, wie bei jedem anderen Eingriff auch, immer die „richtige Entscheidung“ abwägen müssen. In dem Artikel auf Echte Vielfalt zur Norwegens nationaler Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) wurde auf die immer noch schwache Datenlage der medizinischen Forschung in Bezug auf trans*und nichtbinäre Personen hingewiesen. Ein Fazit war, dass neben dem Bedarf an gendergerechter Forschung, wie ihn die UKOM fordert, vor allem Pauschalisierungen und eine emotionalisierte Debatte Gefahr darstellen.

Allerdings ist auf der körperlichen Ebene ein weiterer Faktor entscheidend, der bereits relativ unabhängig vom gesellschaftlichen und medizinischen Diskurs faktische Ungleichheit schafft. Wie das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 19. Oktober entschied, sind „[…] körpermodifizierende Operationen bei Trans-Personen* Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode […]. Über deren Anerkennung muss zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, bevor Versicherte die Leistung von ihrer Krankenkasse beanspruchen können.“

Solange diese Entscheidung aussteht, wird die körperliche „Selbstbestimmung“ auch durch den ökonomischen Status von trans* und nichtbinären Personen beeinflusst. Das könnte einige Menschen zu riskanten Handlungen veranlassen und/oder eine Zwei-Klassen-Struktur hervorrufen. Ein Umstand, den es sich lohnt, frühzeitig und aufmerksam zu verfolgen.

Langfristig werden beide Ebenen wohl immer wieder zur Debatte stehen, da Fragen über „Selbst“ und „Sein“ immer auch zur Kontroversen führen. Gleichzeitig liegt gerade bei den Diskursteilnehmenden, die nicht direkt und persönlich involviert sind, eine höhere Verantwortung, die Positionen immer wieder aufs Neue abzuwägen und nicht zu pauschalisieren.

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