Echte Vielfalt

Im Juni kündigte die US-amerikanische Regierung unter Donald Trump an, die Finanzierung für die nationale Suizidpräventions-Hotline für LSBTIQ*-Jugendliche zu streichen. Nun gibt es parteiübergreifende Bemühungen, das Programm wieder einzuführen.

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Als Partner der nationalen Krisenhotline „988“ bietet The Trevor Project rund um die Uhr vertrauliche Beratung und Unterstützung per Telefon und Chat für junge LSBTIQ*-Personen, die unter psychischen Belastungen leiden oder suizidgefährdet sind. Wie dringend solche Angebote gebraucht werden, zeigt eine landesweite Befragung zur psychischen Gesundheit: Demnach gaben fast 40 Prozent der jungen LSBTIQ* in den USA an, im Jahr 2024 Suizidgedanken gehabt zu haben. Von jenen, die professionelle Hilfe suchten, erhielt die Hälfte jedoch keine Unterstützung. Bei Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren ist Suizid die zweithäufigste Todesursache. Queere Jugendliche sind dabei laut The Trevor Project viermal häufiger betroffen als ihre cis- und heterosexuellen Altersgenossen.

Im Sommer kündigte die Trump-Regierung jedoch an, die Finanzierung für die Hotline einzustellen. Während die allgemeine Krisen- und Suizidhotline weitergeführt wird, soll es keine spezialisierten Angebote für junge LSBTIQ* mehr geben. Laut BBC erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Staaten, dass das Angebot eine „radikale Genderideologie“ befördere.

In einer Pressemitteilung reagiert der CEO von The Trevor Projekt, Jaymes Black, mit scharfer Kritik: „Das Programm wurde mit überwältigender Unterstützung beider Parteien ins Leben gerufen, denn trotz unserer politischen Differenzen sollten wir uns alle einig sein, dass das Leben jedes jungen Menschen es wert ist, gerettet zu werden. Ich bin zutiefst betrübt darüber, dass diese Regierung laut und deutlich erklärt hat, dass sie glaubt, dass das Leben einiger junger Menschen es nicht wert ist, gerettet zu werden.“

Die Entscheidung der Trump-Regierung wird von vielen Seiten kritisiert, auch innerhalb der eigenen Partei. Von den Senatorinnen Tammy Baldwin (Demokraten) und Lisa Murkowski (Republikaner) wurde nun parteiübergreifend ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der die Finanzierung der spezialisierten Hilfehotline für junge LSBTIQ* rechtlich absichern will. Der Vorstoß wird von vielen Seiten begrüßt.

So erklärt der Vizepräsident für Regierungsangelegenheiten bei Human Rights Campaign David Stacey: „Wir sind stolz darauf, dass führende Politiker*innen beider Parteien die Bedeutung von 988, wofür es steht und welche Leben es verändert, anerkennen. Ihre Unterstützung hilft uns dabei sicherzustellen, dass jeder Mensch die Chance hat, seinen amerikanischen Traum zu leben“.

Derzeit wird die Hotline mithilfe von Spenden weiterbetrieben. Zudem wurde eine Petition gestartet, die politischen Druck erzeugen soll, um das Angebot zu sichern. Eine Finanzierung dieser wichtigen Arbeit muss gewährleistet werden, um vulnerable Gruppen gerade in Zeiten wachsender Queerfeindlichkeit bei psychischen Belastungen und akuter Suizidgefahr zu unterstützen. Die Krisenhotline rette Leben, betont Stacey.

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Wie können Lehrkräfte LSBTIQ*-Schüler*innen besser unterstützen? Dazu veranstaltet der Verband Queere Bildung e.V. am 24. September 2025 von 17:30–19:00 Uhr einen Onlineaustausch für Lehrkräfte.

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Mobbing und Diskriminierung gegenüber LSBTIQ*-Schüler*innen sind weiterhin ein ernstes Problem in Schulen. Laut Ergebnissen des LGBTIQ-Survey der EU-Grundrechteagentur haben rund zwei Drittel der befragten queeren Menschen von Mobbingerfahrungen in ihrer Schulzeit berichtet – ein Anstieg im Vergleich zur letzten Studie von 2019. Trotz positiverer Diskussion von queeren Themen in Schulen werden Diskriminierungserfahrungen nicht weniger.

Schulen und Lehrkräfte tragen eine besondere Verantwortung, Kinder und Jugendliche für die gesellschaftliche Vielfalt zu sensibilisieren und gegen Diskriminierung einzustehen. Im Rahmen des 2. Regenbogen-Parlaments wurde in einer Diskussion zum Thema Regebogen-Kompetenz in Schule und Unterricht hervorgeheben, dass Schulen und Lehrkräfte den Auftrag hätten, Kinder und Jugendliche auf diese Themen vorzubereiten. Lehrkräfte müssten aktiver gegen Diskriminierung von LSBTIQ*-Schüler*innen vorgehen, beispielsweise bei queerfeindlichen Schimpfwörtern.

Zur Frage, wie gelebte Vielfalt im Schulalltag konkret aussehen kann, findet am 24. September ein Online-Austausch für Lehrkräfte statt. Die Referent*innen Magnus Osterkamp und Christiane Morlock bieten in einem Input erste Impulse zum Thema. Danach soll es vorrangig um den Austausch unter den Teilnehmenden gehen. Lehrkräfte sind eingeladen, eigene Projekte, Herausforderungen und Ideen miteinander zu teilen und voneinander zu lernen. Im Rahmen der Veranstaltung sollen verschiedene Möglichkeiten diskutiert werden, um LSBTIQ*-Personen in Schulen zu fördern und empowern.

Die Anmeldung erfolgt über die Webseite des Fachverbands Queere Bildung e.V.

Queere Bildung e. V. ist der Fachverband für Bildungsarbeit zu sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland. Die Veranstaltung ist Teil des Projekts „Selbstverständlich Vielfalt – Kooperationsverbund für sexuelle, romantische und geschlechtliche Selbstbestimmung“ und wird durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.

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Vom 5. bis 7. September 2025 nahmen erstmals Mitglieder der LSBTIQ*-Gemeinschaft offiziell an einem Jubiläum im Vatikan teil. Organisiert von der Vereinigung „La Tenda di Gionata“ fanden Pilgerfahrten, Mahnwachen und Gottesdienste statt – inspiriert vom integrativen Kurs von Papst Franziskus und unterstützt von der Gesellschaft Jesu.

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Nach einer Beschreibung von Euro News ist La Tenda di Gionata eine 2018 gegründete italienische Vereinigung, die sich für die Anerkennung und Aufnahme von LSBTIQ*-Personen in der katholischen Kirche einsetzt. Sie entstand auf Initiative von Don David Esposito und versteht sich als Ort des Dialogs zwischen Gläubigen, Familien und kirchlichen Gemeinschaften.

Der Name bezieht sich auf den Propheten Jesaja („Vergrößere den Raum deines Zeltes“, Jes 54) als Symbol für Offenheit, Weite und Inklusion.

Das Programm umfasste u. a. ein Treffen mit dem Jesuiten James Martin, eine feierliche Messe mit Bischof Francesco Savino sowie eine Vigil unter dem Motto „Die Kirche ist ein Haus für alle“. Höhepunkt war die gemeinsame Wallfahrt von mehr als 1.000 Gläubigen durch die Heilige Pforte des Petersdoms.

Die Initiative gilt als historisch, da eine solche Teilnahme unter Johannes Paul II. oder Benedikt XVI. noch undenkbar gewesen wäre. Papst Franziskus hat mit Gesten und Worten wiederholt Offenheit gezeigt, wenngleich kirchenrechtlich bislang kaum Veränderungen erkennbar sind.

Wie der Merkur berichtet, durfte die Gruppe mit einem Regenbogenkreuz sowie in Pride-Farben durch die Heilige Pforte des Petersdoms ziehen – ein stark symbolischer Akt, der zuvor undenkbar gewesen wäre. Einige gleichgeschlechtliche Paare gingen dabei Hand in Hand.

Das Jubiläum war noch unter Papst Franziskus vorbereitet worden. Der neue Papst Leo XIV. genehmigte zwar privat eine Messe für die Gruppe, zeigte sich jedoch nicht öffentlich und setzte damit kein sichtbares Signal der Bestätigung, so der Merkur weiter. Für viele Teilnehmende war die Aufnahme durch den Vatikan dennoch ein bedeutender Schritt: ein Zeichen für wachsende Inklusion nach Jahrzehnten der Ausgrenzung, auch wenn die offizielle katholische Lehre Homosexualität weiterhin negativ bewertet.

„‘Ich bin geschockt‘, sagte Capasso und hielt inne, um seine Tränen zurückzuhalten. ‚Die Kirche sieht uns ohne unsere Masken und lässt uns herein.‘ Einige Teilnehmer beschrieben das Schwulenjubiläum als ‚surreal‘ – ein Zeichen dafür, wie weit sie unter Franziskus gekommen sind.“ (Merkur.de)

Auf Vatican News hieß es dazu: „Die Wallfahrt ist keine Demonstration, sondern eine Feier des Glaubens.“ Zudem betonte Vatican News, dass bereits Papst Franziskus während seines Pontifikats durch regelmäßige Begegnungen mit LSBTIQ*-Gruppen Offenheit signalisiert hatte.

Insgesamt zeigt Vatican News eine vorsichtige, pastorale Öffnung, die queeren Gläubigen Sichtbarkeit und Teilnahme ermöglicht, ohne jedoch die Lehrposition zur Ehe oder Sexualmoral grundlegend zur Debatte zu stellen. Man könnte sagen, der Vatikan öffnet Türen symbolisch, hält aber den Rahmen der kirchlichen Lehre weiterhin im bekannten Gefüge.

Bei einer Weltorganisation wie der katholischen Kirche ist zu erwarten, dass Veränderungen nur sehr langsam erfolgen. Strategisch betrachtet kann eine schrittweise Öffnung durch wiederkehrende symbolische Gesten sogar nachhaltiger sein als ein einmaliger, radikaler Bruch – insbesondere in einer traditionsbewussten und stark hierarchisch geprägten Institution. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Kritik unangebracht wäre. Vielmehr scheint das Ringen um die Glaubenslehre und den Katechismus selbst Teil des Wandlungsprozesses, in dem sich die Kirche mit aktuellen Fragen von Identität und Inklusion auseinandersetzt.

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Am 17. September 2025 lädt das digitale Regenbogenparlament unter dem Motto „Das ist doch utopisch?! Inspiration und Strategien für hoffnungsvolles Arbeiten“ zu einem intensiven Austausch über gesellschaftliche Visionen, Selbstfürsorge und solidarisches Engagement ein.

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Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Forschende, Multiplikator*innen, Engagierte der Zivilgesellschaft, Aktivist*innen- also an alle, die sich für das Thema interessieren und sich auf die eine oder andere Weise aktiv damit befassen.

Der Fachtag beginnt um 10:00 Uhr mit einer Begrüßung und einer Keynote (10:20) von Dr. Tareq Sydiq, der die Rolle von Protest in Demokratien beleuchtet – zwischen unmittelbarer Partizipation und dem Schutz demokratischer Normen. Im Anschluss folgt eine Mittagspause von12:00 bis 13:00 Uhr.

Am Nachmittag stehen dann vier Angebote zur Auswahl, die unterschiedliche Perspektiven auf hoffnungsvolles Arbeiten eröffnen:

  • Workshop: „Perspektiven der Sozialen Arbeit mit jungen Menschen auf Utopien und nachhaltiges Engagement im Kontext der politischen Jugendbildung“ (Katrin Sen und Sonja Preissing) (leider bereits ausgebucht):
    • Der Workshop beschäftigt sich mit der Bedeutung und Anwendbarkeit von Utopien in der Sozialen Arbeit, insbesondere im Kontext gesellschaftlicher Krisen wie Rechtsextremismus und sozialer Ungleichheit. Im Fokus steht dabei die politische Jugendbildung als Raum für Zuversicht, Visionen und kreative Zukunftsentwürfe.
  • Workshop: Radikale Töchter: „Mut Muskel Workshop: Macht kommt von Machen!“
    • In diesem Workshop geht es um die transformative Kraft von Aktionskunst und künstlerischem Aktivismus als Antwort auf gesellschaftliche Krisen wie Rassismus, Klimakrise und Politikverdrossenheit. Ziel ist es, demokratische Werte neu zu beleben, kreative Ausdrucksformen zu fördern und Teilnehmende zu ermutigen, ihre politische Handlungsfähigkeit mit Leidenschaft und Haltung zu entfalten.
  • Fortbildung: (Un-)Sichtbarkeit von dicken_fetten Perspektiven, Oriel Klatt und Luise Demirden, Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung
    • Diese Fortbildung thematisiert die Unsichtbarkeit und gleichzeitige Stigmatisierung von dicke_fetten queeren Perspektiven und lädt dazu ein, diese sichtbar zu machen und aktiv in verschiedenen beruflichen Kontexten zu stärken. Mit persönlichen und politischen Impulsen von Oriel Klatt und Luise Demirden werden Teilnehmende ermutigt, eigene Beiträge zur Anerkennung und Repräsentation fett_queerer Lebensrealitäten zu entwickeln.
  • Input: Utopisches Erinnern für eine solidarische Gesellschaft. Strategien gegen die autoritäre Wende, Dr. Massimo Perinelli
    • Dieser Input widmet sich der Frage, wie Solidarität als reale Utopie in historischen Kämpfen gegen Autoritarismus, patriarchale Gewalt und Rassismus sichtbar wurde – und wie ein utopisches Erinnern neue Handlungsspielräume eröffnen kann. Dr. Massimo Perinelli lädt dazu ein, aus Erfolgen und Niederlagen der Vergangenheit Mut zu schöpfen, um die gegenwärtige politische Lähmung zu überwinden und Visionen für eine gerechtere Zukunft zu entwickeln.

Im Anschluss findet um 15:00 Uhr eine kleine Kaffeepause statt, ehe es um 15:15 zurück ins Plenum geht. In der abschließenden „Closing-note“ teilt Sarah Vecera „als feministische Theologin of Color ihre persönlichen Erfahrungen in der Antirassismusarbeit“ und zeigt, wie die Verbindung von Ubuntu-Philosophie, bewusster Trauer und konsequenter Selbstfürsorge helfen kann, in der Antirassismusarbeit resilient zu bleiben.

Das Regenbogenparlament endet um 16:00 Uhr.

Die Veranstaltung wird von Julian Knop (Stuhlkreisrevolte) moderiert und durch ein Awareness-Team sowie Dolmetscher*innen für Deutsche Gebärdensprache (DGS) begleitet, um eine barrierearme Teilnahme zu gewährleisten.

Die Teilnahme ist kostenfrei und nach Anmeldung möglich. Das Regenbogenparlament möchte dazu einladen, Utopien nicht als naive Träumerei, sondern als strategische Ressource für gesellschaftliches Engagement zu begreifen – und gemeinsam Wege zu finden, wie Hoffnung zur Haltung werden kann.

Das vollständige Programm sowie die Anmeldung finden sich auf der Website des Kompetenznetzwerks „Selbst.verständlich.Vielfalt“.

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Am 11. September stellt die AfD ihren Antrag zur Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag vor. Von der Union wird zudem ein Sonderregister für trans Menschen geplant. Queere Verbände und Initiativen rufen deshalb zum bundesweiten Protesttag auf.

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Unter dem Motto "Selbstbestimmungsgesetz verteidigen und Sonderregister für queere Menschen verhindern!" ruft die Gruppe Queermany zu Demonstrationen in ganz Deutschland auf. In Berlin soll vor dem Bundestag protestiert werden, wo ab 14:55 Uhr die Debatte über das Selbstbestimmungsrecht ansteht. Anlass ist der von der AfD eingebrachte Gesetzentwurf zur Abschaffung des Gesetzes (Bundestag).

Bereits im Wahlkampf wurde Stimmung gegen das Gesetz gemacht – nicht nur durch die als rechtsextrem eingestufte AfD. Auch CDU und CSU sprachen sich für eine Abschaffung aus (Tagesspiegel berichtete). Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine Evaluierung des Gesetzes über die Selbstbestimmung vorgesehen, gleichzeitig verpflichteten sich die Koalitionspartner*innen dazu, die Rechte von trans und inter Personen zu wahren.

Queere Initiativen sehen diese jedoch aktuell in Gefahr. In der Kritik steht nicht nur die Debatte über eine mögliche Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes, sondern auch die von CDU und CSU vorangetriebenen Pläne für ein Sonderregister für trans Personen. Darin sollen geänderte Namen und Geschlechtseinträge von trans Personen aufgeführt und an Behörden weitergegeben werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Intergeschlechtlichkeit (dgti) warnt, ein solches Register bedeute unnötige Datenweitergabe und verletze die Privatsphäre. Auch die Rechtswissenschaftlerin Isabel Lischewski betont, dass jede Weitergabe sensibler Daten einen Grundrechtseingriff darstelle. Sie zweifelt die Notwendigkeit an, da das Selbstbestimmungsgesetz bereits Regelungen enthalte, die eine Datenweitergabe in kritischen Fällen ermöglichen (Tagesschau). Eine Online-Petition will das Sonderregister verhindern und sich gegen den Eingriff in die Privatsphäre und die Stigmatisierung von trans Personen wenden.

Im Aufruf zum Protesttag am 11. September wird außerdem auf eine Veranstaltung der „Society for Evidence-Based Gender Medicine“ (SEGM) aufmerksam gemacht.

Alva Träbert vom Bundesvorstand des LSVD+-Verband Queere Vielfalt bezeichnet die vom 11. bis 14. September in Berlin geplante Konferenz als „queerfeindliche Propagandaveranstaltung“. Mit dem Ziel „die notwendige medizinische Versorgung von queeren Jugendlichen und Erwachsenen zu delegitimieren und politische Restriktionen durchzusetzen“ würden sich dort internationale Akteur*innen versammeln, die in der Vergangenheit mit Desinformationen gegen LSBTIQ* aufgefallen sind.

Es gibt also mehrere Anlässe für den bundesweiten Protesttag für die Rechte queerer Menschen. In Berlin ist ab 15:00 Uhr eine Auftaktkundgebung vor dem Bundestag geplant. Auch in anderen deutschen Städten, darunter Hannover und Göttingen, sind Proteste angekündigt.

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Im westafrikanischen Staat Burkina Faso wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das Homosexualität verbietet. Schwulen und Lesben drohen nun Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

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2022 kam es in Burkina Faso zu einem Militärputsch. Seitdem regiert eine Militärjunta, die Russland nahesteht. Die 71 Mitglieder des nicht gewählten Übergangsparlaments in Burkina Faso verabschiedeten einstimmig ein neues Anti-LSBTIQ* Gesetz.

Homosexualität und damit ‚assoziierte Praktiken‘ sollen gesetzlich bestraft werden, so der Justizminister Edasso Rodrigue Bayala (zitiert in BBC). Verstöße gegen das Gesetz können mit Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden (Zeit Online).

Mit dieser Gesetzgebung reiht sich Burkina Faso damit in eine weltweite Tendenz wachsender Queerfeindlichkeit ein. Auch auf dem afrikanischen Kontinent verabschiedeten in den letzten Jahren mehr und mehr Länder Anti-Homosexualitätsgesetze, darunter Uganda und Ghana. Nach Angaben von Zeit Online ist Homosexualität in rund 30 Ländern auf dem afrikanischen Kontinent illegalisiert. In den ehemals britisch kolonisierten Staaten stammen viele queerfeindliche Gesetze oft noch aus der Kolonialzeit.

In Burkina Faso, das französisch besetzt war, wurde Homosexualität bisher noch nicht offiziell kriminalisiert. Jedoch gilt ein Großteil der Bevölkerung als queerfeindlich. Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes erlitten LSBTIQ*-Personen Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt im Land. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Outright International gibt es Berichte von willkürlichen Verhaftungen und Erniedrigungen queerer Menschen durch die Polizei. Trans* Personen haben keine Möglichkeit zur rechtlichen Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität und kaum Zugang zu trans*spezifischer medizinischer Versorgung.

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Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) stellte am 8. Juli 2025 Haftbefehle gegen zwei führende Kräfte der Taliban-Regierung in Afghanistan aus. Als Begründung nannte das Gericht sowohl die Unterdrückung von Mädchen und Frauen als auch die gewaltsame Verfolgung queerer Personen.

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Vier Jahre nach der Machtübernahme der Taliban verlieren Mädchen und Frauen zunehmend ihre Rechte. Für queere Menschen ist das Land ebenfalls enorm unsicher. Alva Träbert, Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt, betont in einer Pressemitteilung vom 15. August, dass die Taliban die systematische Vernichtung queeren Lebens in Afghanistan betreiben würden. Homosexuelle Beziehungen und ihre „Unterstützung“ sind seit 2024 offiziell verboten.

Die Verstöße gegen Menschenrechte durch geschlechtsspezifische Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie die Verfolgung queerer Menschen waren Anlass für den Internationalen Strafgerichtshof, Haftbefehle gegen zwei Anführer der Taliban-Regierung auszustellen. Damit sind nun die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen dazu angehalten, Verhaftungen durchzuführen (BBC).

Auch wenn die Haftbefehle noch unter Verschluss gehalten werden, will der Internationale Strafgerichtshof mit der öffentlichen Bekanntmachung die internationale Aufmerksamkeit erhöhen, sodass genderbasierte und queerfeindliche Gewalt in Afghanistan gestoppt wird.

In Deutschland wird nach dem Erlass erneut Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, queeren Menschen aus Afghanistan Schutz zu bieten. Mit dem im Herbst 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramm wurde rund 400 queeren Menschen aus Afghanistan Schutz in Deutschland zugesagt. Eine vorzeitige und unkoordinierte Beendigung des Programms hätte fatale Folgen für die Betroffenen. Nach einer Abschiebung nach Afghanistan würde ihnen „ihre grausame Ermordung“ drohen, so Träbert vom LSVD+.

Auch die Linke positioniert sich für eine weitere Aufnahme von queeren Afghan*innen und kritisiert die Bundesregierung für das fehlende Handeln. Der queerpolitische Sprecher der Linksfraktion, Maik Brückner, erklärt, dass die Bundesregierung genau wisse, dass LSBTIQ*-Personen in Afghanistan Folter und sogar die Todesstrafe drohe. Im Nachrichtenportal queer.de wird er zitiert: „Eine Evakuierung und Aufnahme ist dringend und rechtlich geboten. Alles andere ist Rechtsbruch durch die Bundesregierung. Die Regierung muss jetzt handeln, bevor weitere Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden“.

Der Erlass von Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofes scheint auch als ein Zeichen an die internationale Gemeinschaft zu handeln. Nach vier Jahren Taliban-Regime in Afghanistan sollte sich Deutschland weiterhin und konsequent für die Rechte und den Schutz von Frauen und LSBTIQ*-Menschen einsetzen. Dazu gehört auch, den besonders verletzlichen Gruppen Schutz im eigenen Land zu bieten.

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Der Begriff „queer“ – einst ein Schimpfwort im englischsprachigen Raum – wurde von Teilen der LSBTIQ*-Community bewusst umgedeutet. Heute steht „queer“ für die Fluidität und Widersprüchlichkeit von Identität und Begehren jenseits binärer Geschlechter- und Sexualitätskategorien. Dabei geht es nicht nur um die individuelle Selbstverortung, sondern stets auch um eine politische Haltung, die sich gegen starre gesellschaftliche Normen und Konventionen richtet.

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Die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) widmet sich in ihrer Ausgabe vom 17. Mai 2025  mit dem Titel „Queer“ umfassend diesem Begriff und eröffnet einen vielschichtigen, kritischen Zugang zu queeren Perspektiven in Geschichte, Recht, Politik und Wissenschaft.

Von den Emanzipationsbewegungen im Kaiserreich über die Freiräume der Weimarer Republik bis hin zur brutalen Verfolgung unter den Nationalsozialisten und der homofeindlichen Nachkriegskultur in Ost und West – die Geschichte sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland ist geprägt von Fortschritten und Rückschlägen. Leontien Potthoff zeigt in der Einleitung, wie eng der Schutz queeren Lebens mit demokratischen Werten wie Freiheit, Pluralität und Menschenwürde verknüpft ist. Dabei wird deutlich: Sichtbarkeit und rechtliche Anerkennung sind Errungenschaften, die engagierte Aktivist*innen mühsam erkämpfen mussten. Und dennoch bleiben Diskriminierung und Gewalt bis heute Teil unserer gesellschaftlichen Realität.

Die Beiträge der Ausgabe beleuchten diese Entwicklungen aus historischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Perspektive:

Historische Perspektiven

  • Deutsche Geschichte, queere Perspektiven“ (Maria Bühner & Benno Gammerl): Der queere Blick auf die deutsche Geschichte seit dem Kaiserreich zeigt ein komplexes Zusammenspiel von Stigmatisierung, Emanzipation und Normalisierung. Er bricht mit linearen Fortschrittsnarrativen und betont die demokratisierende Kraft queerer Bewegungen.
  • Die Weimarer Republik als erste Transgenderrepublik“ (Laurie Marhoefer): Die Weimarer Zeit war geprägt von einer lebendigen queeren Subkultur, in der trans, homo- und bisexuelle Menschen ihre Rechte nutzten und sich öffentlich organisierten – bis zur Zerschlagung durch die NS-Diktatur.

 Rechtliche und politische Debatten

  • Juristische Kritik am Selbstbestimmungsgesetz“ (Judith Froese): Das 2024 verabschiedete Gesetz wird differenziert betrachtet – zwischen Fortschritt und ungelösten Problemen. Die Autorin plädiert für eine Balance zwischen Selbst- und Fremdbestimmung.
  • Sexuelle Orientierung als Asylgrund“ (Katharina Schoenes): Trotz rechtlicher Anerkennung seit den 1980er Jahren bestehen weiterhin gravierende Missverständnisse und Lücken in der Asylpraxis.

Kulturkämpfe und gesellschaftliche Spannungen

  • Streitpunkt Queer“ (Sarah Pines): Queerness polarisiert – nicht nur im globalen Diskurs, sondern auch innerhalb feministischer Bewegungen. Der Beitrag beleuchtet ideologische Konflikte und theoretische Missverständnisse.
  • Gender und Queer Studies“ (Paula-Irene Villa): Die öffentliche Debatte um diese Studienfächer ist oft von Fehldeutungen geprägt. Der Artikel zeigt, wie vielfältig und kontrovers die Diskussionen innerhalb der Disziplinen tatsächlich sind.
  • Autoritäre Geschlechterpolitiken“ (Leinius, Martinsen & Nüthen): Die Ablehnung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ist ein zentrales Merkmal autoritärer Ideologien – und eine Bedrohung für demokratische Gesellschaften.

Eine klare Empfehlung für alle, die sich einen fundierten Überblick verschaffen möchten: Die Ausgabe ist verständlich und zugänglich geschrieben, fordert aber zugleich zur kritischen Auseinandersetzung heraus. Sie eignet sich besonders für Leser*innen, die die gesellschaftlichen, historischen und ideologischen Facetten von Queerness vertieft erkunden wollen – ist aber ebenso geeignet für jene, die aus Neugier einfach mal queerlesen und erste Einblicke gewinnen möchten.

Die gesamte Ausgabe gibt es kostenlos bei der Bundeszentrale für Politische Bildung unter folgendem Link: Queer APuZ 21/2025

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Am 8. August beschloss der Runde Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ Empfehlungen für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit für die Landesstrategie der Hauptstadt. Die Empfehlungen sollen dem Berliner Senat später zur Abstimmung vorgelegt werden.

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Über 400 Beteiligte aus 29 Vertretungen von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung erarbeiteten innerhalb von 17 Monaten die Empfehlungen. Das Gremium wird vom Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (SPD) angeführt zusammen.

Für die Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit wurden dreizehn Handlungsfelder identifiziert, darunter der Umgang mit Diskriminierung innerhalb queerer Communities, die Sicherheit queerer Personen im öffentliche Raum, am Arbeitsplatz sowie im Nahverkehr, der Schutz vor Gewalt in sozialen Nahbeziehungen sowie die Sicherheit von queeren Personen im Kontext von Flucht, Migration und Rassismus.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die klare Erfassung queerfeindlicher Straftaten in der Polizeistatistik, der verstärkte Einsatz von Polizei und Sicherheitspersonal im öffentlichen Nahverkehr und die Ausweitung psychotherapeutischer Angebote für Betroffene in mehreren Sprachen. Auch an Schulen müssten queere Menschen besser geschützt werden, wofür Empfehlungen vorgelegt wurden wie die Einrichtung geschlechtsunspezifischer Toiletten und Umkleiden (queer.de). Auch Präventionsangebote wie Anti-Gewalt-Trainings sollen ausgebaut werden. Der Senat solle sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass queerfeindliche Inhalte in den Sozialen Medien gelöscht werden müssen (Tagesspiegel).

Zum Beschluss der Empfehlungen erklärt Pantisano: „Gerade in diesen Zeiten bin ich stolz und dankbar, dass wir heute ein deutliches Signal in die Republik senden: Die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen sind nicht verhandelbar, sie zu schützen ist staatlicher Auftrag.“

Laut der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sei Berlin bisher das einzige Bundesland, das einen solchen Maßnahmenkatalog entwickelt habe. Auch auf Bundesebene gebe es keine vergleichbare Strategie zum Schutz von queeren Menschen. Zu den beteiligten Institutionen und Organisationen des Runden Tisches gehörten unter anderem der LSVD Berlin-Brandenburg e.V., nonbinary.berlin, Lesbenberatung Berlin e.V./LesMigraS, TransInterQueer e.V., Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. und mehrere Senatsverwaltungen.

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Am 12. Juni 2025 stellte die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein ihren 15. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023/24 vor. Trotz des Rückgangs pandemiebedingter Anfragen stieg laut Bericht die Zahl der bearbeiteten Fälle spürbar: Für den Zeitraum 2023/24 wurden insgesamt 459 neue Anfragen registriert. Die Schwerpunkte der Beratung liegen weiterhin bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die Stelle bis Ende 2024 bereits 2.629 Petitionen bearbeitet – ein deutlicher Indikator für den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelliger Unterstützung im Kampf gegen Diskriminierung.

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Der Tätigkeitsbericht hebt laut Pressemitteilung insbesondere die „vielen Anfragen zum Umgang mit sexuellen Belästigungen durch Arbeitskollegen im Privatleben und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ hervor. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist Mobbing, das ebenfalls in den Fokus der Arbeit rückt.

Positiv bewertet wird, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen von Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zunehmend für diese Problematik sensibilisieren. Auch außerhalb des Arbeitsplatzes werden die Schulungen und Beratungsangebote weiterhin stark nachgefragt und als wirksame Instrumente wahrgenommen.

Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass trotz der seit 2006 gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Beschwerdestellen weiterhin zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingehen. Zudem zeigt sich, dass das AGG in bestimmten Bereichen – etwa im schulischen Kontext, bei Behörden oder in Vereinskonflikten – häufig nicht anwendbar ist.

Vor diesem Hintergrund berät der Landtag derzeit über ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Eine finale Entscheidung steht noch aus. Das LADG soll sich dabei am Berliner Vorbild orientieren – bislang das einzige Landesgesetz, das Bürger*innen bei Benachteiligung durch Behörden aufgrund bestimmter Merkmale einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Dabei läge es eigentlich im eigenen Interesse von Unternehmen, aber auch von Behörden, sich gegen Diskriminierung aufzustellen: Eine diskriminierungssensible Unternehmens- und Behördenkultur steigert laut der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni nicht nur die Mitarbeiter*innenbindung und Fachkräftegewinnung, sondern auch das Ansehen bei Kund*innen und Geschäftspartner*innen.

Gleichzeitig warnt El Samadoni eindringlich vor einem gesellschaftlichen Klima, das durch sprachliche Verrohung und menschenverachtende Äußerungen zunehmend belastet wird – wie etwa rassistische Inhalte in Stellenanzeigen oder diskriminierende Gesänge, jüngst beobachtet auf Sylt. Um solchen Entwicklungen zu begegnen, fordert sie mehr Sensibilisierung, Gesetzeserweiterungen und aktives Engagement für eine respektvolle und vielfältige Gesellschaft, um verletzendes Verhalten nicht zu normalisieren. Dabei ist es wichtig, die Adressat*innen der Forderungen klar zu trennen.

  • Gesetzeserweiterungen richten sich eindeutig an den Landtag und die dortigen Entscheidungsträger*innen. Die Dienststelle empfiehlt ausdrücklich die Aufnahme des Vereinslebens in den Schutzbereich des AGG.
  • Sensibilisierung zielt vorrangig auf Arbeitgeber*innen und Institutionen, die Raum, Zeit und fachliche Begleitung bereitstellen sollten, um entsprechende Prozesse zu fördern.
  • Engagement für Vielfalt betrifft alle Menschen. Schon kleine Gesten – wie höflicher Umgang im öffentlichen Raum und solidarisches Verhalten über eigene Interessengruppen hinaus – leisten einen wirksamen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander.

Hier geht es zur Pressemitteilung zum Bericht.

Hier gibt es den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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