Weiterlesen Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen: Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt. Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant. Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“. Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen. Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel). Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird. Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte. Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.
Beratung und Recht
Weiterlesen Hier setzt die Kampagne STOP the HATE an. Sie konzentriert sich auf Unterstützung, Prävention und Aufklärung, um Betroffene von Hasskriminalität zu schützen und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Bereits im vergangenen Jahr berichtete Echte Vielfalt über die Initiative, die darauf abzielt, Menschen zu empowern und für eine sichere Gesellschaft einzutreten. STOP the HATE hat den Anspruch , die Betroffenen auf die Anzeigenerstattung und deren mögliche Folgen vorzubereiten sowie die richtigen Kontakte zur Polizei bereitzustellen. Darüber hinaus helfen die Mitarbeiter*innen bei der Bekämpfung von Hass im Internet und unterstützen das Löschen schädlicher Inhalte. Zusätzlich organisiert die Kampagne Workshops, in denen Teilnehmende lernen, Hass zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Auch Zivilcourage spielt eine große Rolle: Das Netzwerk Echte Vielfalt vermittelt Hilfe und zeigt auf, warum es entscheidend ist, Stellung zu beziehen. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Landespolizei Schleswig-Holstein mit der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* unterstützen STOP the HATE aktiv. Die Kampagne bietet betroffenen Personen professionelle Hilfe, insbesondere bei der schwierigen Entscheidung, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dabei werden nicht nur die Tat selbst, sondern auch das persönliche Erleben und individuelle Identitätsfragen sensibel berücksichtigt. Klare Grenzen gegen Hass – ein notwendiger Schutzraum Hasskriminalität betrifft nicht nur körperliche Gewalt, sondern schließt auch verbalen und symbolischen Hass mit ein. Dabei ist Hass eine zweischneidige Angelegenheit, bei der es wichtig ist, zwischen struktureller Diskriminierung – verursacht durch Ignoranz oder fehlendes Wissen – und gezielten, hasserfüllten Taten zu unterscheiden. Während strukturelle Diskriminierung durch Bewusstseinsbildung und Reflexion angegangen werden kann mit dem Ziel, das Gegenüber abzuholen, braucht Hasskriminalität eine klare und direkte Grenze. Eine Anlaufstelle wie STOP the HATE ist daher nicht nur eine notwendige Unterstützung für Betroffene, sondern auch eine selbstverständliche Institution in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Sie hilft dabei, eine starke Gemeinschaft zu formen, die sich gegen Hass stellt und ein deutliches „Nein“ zu Hate Crime gegen Queers ausspricht – „für eine Gesellschaft, in der Respekt und Toleranz an erster Stelle stehen“. Hier geht es zum offiziellen Flyer von STOP the HATE.
Weiterlesen Während die WHO Homosexualität seit 1990 nicht mehr als ‚Krankheit‘ einstuft, gibt es heute noch Maßnahmen und Praktiken, die darauf abzielen, queere Personen durch Zwang zu ändern. Sogenannte Konversionstherapien, erklärt Victor Madrigal-Borloz, Experte der Vereinten Nationen für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, können langanhaltende psychische und physische Schäden verursachen. Solche Praktiken seien diskriminierend, unmenschlich und degradierend. In einigen Fällen würden die körperlichen und psychologischen Dimensionen von Konversionstherapien einer Folter gleichkommen. Einen EU-weiten rechtlichen Rahmen, durch den solche diskriminierenden Praktiken verboten werden, gibt es bisher nicht. Mit der am 17. Mai 2024 gestarteten Petition setzt sich die Organisation ACT eben dafür ein – mit Erfolg: Vor einigen Tagen wurde deutlich, dass die Mindestanzahl an Unterschriften erreicht und sogar mit mehr als 200.000 Stimmen überstiegen wurde. Konkret fordert die Petition von der Europäischen Kommission „einen Richtlinienvorschlag zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um Konversionsmaßnahmen und/oder zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie (2008) zwecks Aufnahme eines Verbots dieser Maßnahmen vor[zu]legen.“ Außerdem soll sie „eine nicht bindende Entschließung annehmen, in der ein generelles Verbot von Konversionsmaßnahmen in der EU gefordert wird, um dem legislativen Moratorium entgegenzuwirken.“ In allen EU-Mitgliedsstaaten soll also ein Verbot von Konversionsmaßnahmen eingeführt werden. Auch für die Opfer von Konversionsmaßnahmen müsse sich die Kommission einsetzen, indem sie die diese in ihre Opferschutzrichtlinie aufnimmt. Deutschland gehört zu den ersten EU-Mitgliedsstaaten, in denen ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich verankert wurde (das erste EU-Land war Malta). Jedoch bezieht sich das Verbot hier im Land nur auf Minderjährige. Laut Schwulissimo laufen seit September 2024 Ausarbeitungspläne für eine EU-Richtlinie. Das Ergebnis der Petition wird diesen Prozess hoffentlich beschleunigen, damit EU-weit gesichert ist, dass queeres Begehren keine Krankheit ist, die geheilt werden müsste und LSBTIQ*-Personen vor solchen erniedrigenden und gewaltvollen Praktiken besser geschützt werden.
Queer-Treff Eutin
6. Mai 2025Weiterlesen Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen. Derzeit sind die meisten Teilnehmer*innen zwischen 15 und 25 Jahren, aber auch ältere LGBTQIA* Personen nehmen an den Treffen teil. Die betreuenden Mitarbeiter*innen sind pädagogische Fachkräfte, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Menschen mit kognitiv/körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen betreuen. Somit ist der Queer-Treff Eutin inklusiv und steht auch Menschen mit Behinderungen offen. Alle Mitarbeitenden des Queer-Treff Eutin gehören selbst der LGBTQIA* Community an, haben teilweise Zusatzausbildungen in Traumapädagogik oder sind in der Arbeit mit LGBTQIA* Klient*innen besonders bewandert. Je nach Jahreszeit und externen Faktoren wie z. B. Schulferien, nehmen bislang circa 20 Personen pro Treffen teil, in den Ferienzeiten sind es meist weniger. Die Treffen finden an folgender Adresse statt: Am Rosengarten 9, 23701 Eutin Weitere Informationen im Flyer Queer-Treff Eutin, über Instagram (@queertreffeutin) oder per Mail (kontakt@mitten-drin-oh.org).
Jugendnetzwerk lambda::nord e.V.
16. April 2025Weiterlesen Der Verein wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet und beschäftigt mehrere hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Daneben unterstützen ehrenamtliche junge Menschen und Praktikant*innen das Team in verschiedenen Bereichen. Der Verein besteht aus den vier Bereichen Geschäftsführung, Bildungsarbeit, Queere Kinder- und Jugendarbeit und einer Informations- und Beratungsstelle. Durch diese Angebotsvielfalt setzt sich lambda::nord in den verschiedensten Bereichen für die Bedürfnisse und Interessen von heranwachsenden queeren Menschen ein. So schafft das Jugendnetzwerk Sichtbarkeit für die LSBTIQ*-Community und zeitgleich einen Safer Space für queere junge Menschen, um sich auszutauschen, sich zu engagieren, sich beraten zu lassen und gemeinsam Zeit zu verbringen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit findet in den Räumlichkeiten von lambda::nord statt. Jeden Mittwoch finden die beiden offenen Jugendgruppen statt. Der „Dinozug“, für Menschen von 12-16 Jahren, trifft sich von 16-18 Uhr. Die „Rosa Einhorn Brigade“, für Menschen von 17-27 Jahren, trifft sich von 18:30-21 Uhr. Im wöchentlichen Wechsel finden Koch-, Spiel-, Kreativ- und Themennachmittage statt. Des Weiteren wird derzeit dienstags und donnerstags ein offener Treff angeboten. Auf Instagram teilt @queere_jugendarbeit_hl das aktuelle Programm und weitere Informationen zu bspw. Gedenktagen regelmäßig mit.
Wer nach Vernetzung und konkreten queeren Jugendangeboten in Schleswig-Holstein sucht oder diese anleiten möchte, kann sich bei der Koordinationsstelle für queere Kinder- & Jugendarbeit und Ehrenamtsmanagement in Schleswig-Holstein melden.
Informationen und Beratung rund um Fragen und Problemlagen von jungen queeren Menschen finden in der Informations- und Beratungsstelle „NaSowas“, ebenfalls in den Räumlichkeiten von lambda::nord, statt. Hier können queere Menschen, Angehörige, Freund*innen und auch Fachkräfte Informationen sowie Unterstützung erhalten und ein offenes Ohr finden.
QU::ALLE und SCHLAU Lübeck sind als Bildungsangebot bei lambda::nord angebunden. Das Schlau Team besteht aus Ehrenamtlichen, die mit ihrer eigenen queeren Biografie Bildungsarbeit in Schulen leisten. Qu:alle richtet sich ebenfalls an Schüler*innen und gibt Workshops zu den Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Das Angebot richtet sich auch an Fachkräfte im schulischen Kontext, um zu den Themen aufzuklären und zu sensibilisieren.
Weiterlesen Wie das Magazin Schwullissimo zusammenfasst, sah es Generalanwalt Richard de la Tour als gegeben an, dass das EU-Recht alle Mitglieder der Europäischen Union zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichte. „Ansonsten würden homosexuelle Paare in ihrem Recht beschnitten, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – die Freizügigkeit, gerade auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sei unter allen Umständen sicherzustellen.“ Schwullissimo bezieht sich dabei auf die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association“ (ILGA-Europe), nach deren Angabe das Gutachten einen weiteren Fortschritt für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der EU darstellt und über das frühere Urteil in der Rechtssache Coman hinausgeht. Dies legte fest, dass EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen für Aufenthaltsrechte anerkennen müssen. Laut Generalanwalt, so ILGA weiter, sei es demnach Sache solcher Mitgliedsstaaten, die keine gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen, geeignete Verfahren einzuführen, um sicherzustellen, dass in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossene Ehen in Bezug auf Dritte öffentlich gemacht werden. Solche Verfahren sollen verhindern, dass gleichgeschlechtliche Paare in ein rechtliches Vakuum geraten und dafür sorgen, grundlegende Aspekte ihres Lebens, wie Eigentum, Steuern oder Erbschaft, regeln zu können. Zwar handelt es sich zunächst lediglich um einen Untersuchungsbericht, wie Schwullissimo allerdings bemerkt: „Zumeist richten sich die Richter aber an die Untersuchungsberichte des Generalanwalts.“ Aber auch wenn sich Richter*innen an solchen Berichten orientieren, bleibt fraglich, ob dies in Polen geschieht, selbst wenn das Urteil durch den EuGH ausgesprochen wird. Bereits im Dezember 2022 hatten wir bei echte vielfalt mit Bezug auf die NGO forbidden colours das Problem aufgegriffen, dass die Freizügigkeit, auf die sich auch das aktuelle Gutachten des Generalanwalts bezieht, die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet, das Recht und bereits ausgesprochene Urteile aber von einigen Staaten wie Bulgarien und Rumänien ignoriert werden. Inwieweit sich also Polen an das Urteil halten wird, bleibt weiterhin offen. Aus diesem Grund versteht ILGA-Europe in der Sache zugleich einen Appell an die Europäische Kommission, die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU vollständig zu gewährleisten, einschließlich der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien wegen der Nichtumsetzung des Coman-Urteils. Eine Forderung, die auch aus demokratietheoretischer Sicht nicht zu unterschätzen ist.
Weiterlesen Die Broschüre bezieht sich auf die Aktion #WirRedenMit, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde. An einer Online-Umfrage haben sich 576 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf bis 26 Jahren beteiligt. Aus den Antworten ergab sich ein vielfach geäußerter Wunsch nach mehr Selbstbestimmung. Zudem möchten die Kinder und Jugendliche in ihren Belangen ernst genommen werden und benötigen mehr unterstützende Strukturen. Die zwölf zentralen Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben haben, können auf der Webseite der Aktion #WirRedenMit nachgelesen werden. Erlebnisse wie Diskriminierung im Alltag, Mobbing in der Schule oder Konflikte in den Familien führen zu erhöhten psychischen Belastungen für trans*, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche. Wenn sie in ihrem Umfeld Unterstützung erfahren, ist die Gefahr psychischer Probleme nicht höher als bei cis-geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. Ein zentraler Teil der Broschüre behandelt, wie Unterstützung aussehen kann: Geschlechtliche Vielfalt sollte selbstverständlich thematisiert und allgemein berücksichtigt werden. Dazu zählen kleine Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Optionen bei Anmeldeformularen sowie die Möglichkeit, Pronomen und selbstgewählte Vornamen eintragen oder mitteilen zu können – sei es in der Schule, im Sportverein oder zu Hause. Die Repräsentation von Vielfalt in Büchern und Serien sowie im Unterrichtsmaterial kann ebenfalls zur Normalisierung von trans* und nicht-binären Identitäten beitragen, was sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene wirkt. Ebenfalls wird betont, dass Diskriminierung zu entgegnen und sich gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren ein relevanter Aspekt der Unterstützung von trans* Kindern und Jugendlichen ist. „Zu wissen, dass jemand hinter uns steht und wir uns immer an jemanden wenden können, ist unfassbar viel Wert!“, so ein*e Jugendliche*r in der Broschüre. Zudem wird die Frage nach Selbstbestimmung ab 14 Jahren diskutiert. Dabei werden diverse Verbände und Organisationen zitiert, die durchaus dafür plädieren, dass Personen ab 14 Jahren selbstbestimmt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen sollten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beispielsweise fordert eine Stärkung der Selbstbestimmung von Minderjährigen. Im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz können Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ihren Antrag selbst stellen, benötigen jedoch das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten. In der Broschüre wird betont: „Entgegen weit verbreiteter Missverständnisse hat das Selbstbestimmungsgesetz allerdings nichts mit körperlichen oder medizinischen Änderungen zu tun. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es nur um Bürokratie: die Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag im Geburtenregister, was eine Änderung in den Dokumenten wie Geburtsurkunde oder Personalausweis zur Folge hat.“ In Bezug auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen wird in der Broschüre die Behandlungsleitlinie des Deutschen Ethikrates angeführt. Darin wird die besondere Verantwortung für Minderjährige genauso wie deren Mitbestimmungsrecht betont. Der Bundesverband Trans* e. V. spricht in diesem Zusammenhang von einem Entscheidungsprozess, "in dem alle Beteiligten ihren Teil der Verantwortung tragen (Shared Decision Making)". Dafür braucht es passende und diskriminierungsfreie Beratungsangebote, die sich auf die individuellen Fälle einlassen. So würde eine pauschale Altersgrenze keinen Sinn machen. Ein*e trans* und nicht-binäre junge*r Erwachsene*r sagt dazu: „Transition ist individuell. Es gibt mehr als nur ‚ganz oder gar nicht‘. ‚Was brauchst du?‘ ist daher immer wieder eine enorm wichtige Fragestellung.“
Das Selbstbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein: Mehr als 200 Anmeldungen seit November 2024
6. März 2025Weiterlesen Wie der NDR am 1. Februar 2025 mit Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichtet, nahmen seitdem bereits mehr als 200 Menschen in Schleswig-Holstein die neue gesetzliche Regelung in Anspruch. Die meisten Anmeldungen fanden in Kiel statt. Hier waren es 134 Personen, die sich bis Oktober angemeldet hatten. In Flensburg waren es 80 Anmeldungen, in Lübeck 58,in Elmshorn und Norderstedt jeweils 19 (weitere Zahlen und der Artikel selbst finden sich hier; mehr Infos auch in unserem Artikel zum Selbstbestimmungsgesetz). Laut HAKI e.V. fehlt es einigen Standesämtern jedoch häufig noch an ausreichend Informationen durch den Bund. In Folge kann die konkrete Umsetzung in Teilen noch etwas dauern. Damit es dennoch so schnell wie möglich geht, hat der Verein für den Besuch beim Standesamt in Kiel eine exemplarische Liste mit den benötigten Unterlagen zusammengestellt: Aber auch wer nicht aus Kiel kommt, kann diese Liste zumindest als Orientierungshilfe nutzen. Für die Anmeldung reicht ein formloses Schreiben, das in den Briefkasten des Standesamtes geworfen werden kann. Es wird empfohlen, vor dem Einwerfen des Briefes drinnen Bescheid zu geben, um eventuell einen aktuellen Infozettel zu erhalten. Das benötigte Schreiben vom Bund erhält man zumindest in Kiel beim Empfang des Standesamtes oder im HAKI-Zentrum.
Gewalthilfegesetz: Schutz für wen? Fehlende Berücksichtigung von trans und nicht-binären Personen* und der im Raum stehende juristische Diskurs.
18. Februar 2025Weiterlesen Gleichzeitig nimmt die Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen im öffentlichen Raum zu. Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Bundeskriminalamt verzeichnete die Statistik für 2023 einen Anstieg der Hasskriminalität wegen „sexueller Orientierung“ von 1.005 auf 1.499 Straftaten. Dieses Missverhältnis zwischen schutzbedürftigen Personen und einem selektiven Fokus auf konservative Rollenbilder bildet die zentrale Kritik des Bundesverband Trans*. Dieser hatte anlässlich des am selben Tag beschlossenen Gewalthilfegesetzes am 31. Januar 2025 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht. Am 14. Februar wurde das Gesetz nun vom Bundestag verabschiedet. Zu den Maßnahmen zählen: Der Bundesverband Trans* bemerkt: „Das Gesetz nennt […] nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob trans* Frauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen.“ In einer früheren Version hatte das Gesetz trans*, inter* und nicht-binäre Personen explizit noch miteingeschlossen. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag war diese Form mit der CDU jedoch nicht umsetzbar gewesen. Stattdessen wollte die Union sogar noch einen Schritt weiter gehen und trans* Frauen explizit ausschließen. Zwar wurde in der verabschiedeten Fassung nun kein expliziter Ausschluss formuliert, allerdings droht die CDU damit, das gesamte Gesetzesvorhaben platzen zu lassen, sollten trans*, inter* und nicht-binäre Personen in den Gesetzestext aufgenommen werden. Mari Günther vom Bundesverband Trans* bringt die dahinterliegende Bigotterie (Scheinheiligkeit) auf den Punkt: „All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden – und die CDU hätte das billigend in Kauf genommen.“ Bereits im Mai 2023 hatten wir im Zuge der Diskussion um das Hausrecht im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz den Verein Frauenhaus Koordinierung zitiert, der die Vulnerabilität dieser Gruppen betonte und deutlich machte: „Der kursierenden Vorstellung, dass nun durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags cis Männer missbräuchlich in Frauenhäuser einziehen und die dortigen Bewohner*innen bedrohen können, treten wir energisch entgegen.“ Für die Frauen und Kinder, die das Gewalthilfegesetz nun miteinschließt, bleibt es dennoch ein positiver Schritt. Inwieweit es sich auf den Umfang von Schutz- und Beratungsangeboten auswirkt, wird weiterhin zu beobachten sein. Fest steht: Es liegt nicht in der Verantwortung der schutzsuchenden Frauen und Kinder, diese Problematik zu diskutieren. Vielmehr ist es die Aufgabe der Träger sowie der Interessenverbände für Frauen, trans* und weiterer LGBTIQ*-Verbände und deren Mitglieder, sich aktiv für den Schutz aller Hilfesuchenden einzusetzen. Hinzu kommt, dass die Haltung der CDU in Verbindung mit der expliziten Bezugnahme nur auf „Frauen und Kinder“ einen weiteren, eher juristischen Diskurs eröffnet. Dabei könnte es um die Frage gehen, wen ein Gesetz, das Frauen benennt, tatsächlich einschließt. Rechtlicht logisch betrachtet müsste das ausschlaggebende Element der Geschlechtseintrag sein. In diesem Fall würde das Gewalthilfegesetz alle Personen mit dem Geschlechtseintrag „Frau“ betreffen – und damit automatisch auch trans* Frauen einbeziehen. Sollte jedoch ein Gericht dies anders beurteilen, stünde als nächstes die Frage im Raum, was unsere Verfassung dazu sagt. . Natürlich könnte auch einfach gar nichts geschehen und dieser Einbezug würde als selbstverständlich betrachtet. Aber selbst dann bliebe das Problem bestehen, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen, die keine Frauen sind, weiterhin gesellschaftliche Solidarität benötigen, da nur dann ausreichend politischer Druck zu erwarten ist, an dessen Ende hoffentlich ein „Miteinbeziehen“ aller Gruppen steht.
Weiterlesen Die Broschüre richtet sich an Pflegekräfte, Angehörige sowie an alle, die mit dem Thema befasst sind, und soll dazu beitragen, Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse der von Demenz betroffenen queeren Menschen zu schaffen. Über die Vielfältigkeit von Demenz, die eben nicht bloß heterosexuelle, weiße und alte Menschen betrifft, wurde hier bereits ausführlich im April 2024 berichtet. Ziel ist es, die Diversität der an Demenz Erkrankten sichtbar zu machen und eine respektvolle Betreuung zu ermöglichen. Ein besonderes Merkmal der Broschüre sind QR-Codes, die zu vertiefenden Webinhalten führen. Hier teilen Expert*innen ihre Erfahrungen und geben wertvolle Einblicke in die Bedarfe queerer Menschen mit Demenz. Durch die finanzielle Unterstützung des Sozialministeriums Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesaktionsplanes Echte Vielfalt können die Broschüre sowie das dazugehörige Poster gegen Versandkosten beim Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein per Mail bestellt werden: info@demenz-sh.de Die PDF-Version gibt es hier zum Download: Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen! 2. Auflage Das Kompetenzzentrum Demenz bietet auch in der aktuellen Version Links zum Weiterlesen, Informieren und Stöbern sowie einen kleinen Exkurs zum Thema „Liebe und Intimität im Alter und bei Demenz“. Ebenso finden sich auf der Webseite des Kompetenzzentrums die Originaltöne der Zitate aus der Broschüre und darüber hinaus weitere Veröffentlichungen und Broschüren zum Thema Demenz. Veranstaltungshinweis: Passend zur Neuauflage der Broschüre findet am 20. März 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel "Demenz ist mehr als nur Vergessen" statt. In den Räumlichkeiten des HAKI e.V. in Kiel wird sich der Abend intensiv mit folgenden Themen befassen: Teilnehmer*innen haben zudem die Möglichkeit, eine Urkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu erhalten, die als Softskill-Nachweis dient und zur internationalen "dementia friends"-Bewegung gehört. Veranstaltungsdetails auf einen Blick Datum: 20.03.2025, 18:00 - 20:00 Uhr
Ort: HAKI, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Kosten: Keine
Anmeldung: veranstaltungen@haki-sh.de
Spontane Teilnahme ist möglich, solange Plätze frei sind.






