Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Am 12. Juni 2025 stellte die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein ihren 15. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023/24 vor. Trotz des Rückgangs pandemiebedingter Anfragen stieg laut Bericht die Zahl der bearbeiteten Fälle spürbar: Für den Zeitraum 2023/24 wurden insgesamt 459 neue Anfragen registriert. Die Schwerpunkte der Beratung liegen weiterhin bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die Stelle bis Ende 2024 bereits 2.629 Petitionen bearbeitet – ein deutlicher Indikator für den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelliger Unterstützung im Kampf gegen Diskriminierung.

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Der Tätigkeitsbericht hebt laut Pressemitteilung insbesondere die „vielen Anfragen zum Umgang mit sexuellen Belästigungen durch Arbeitskollegen im Privatleben und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ hervor. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist Mobbing, das ebenfalls in den Fokus der Arbeit rückt.

Positiv bewertet wird, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen von Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zunehmend für diese Problematik sensibilisieren. Auch außerhalb des Arbeitsplatzes werden die Schulungen und Beratungsangebote weiterhin stark nachgefragt und als wirksame Instrumente wahrgenommen.

Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass trotz der seit 2006 gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Beschwerdestellen weiterhin zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingehen. Zudem zeigt sich, dass das AGG in bestimmten Bereichen – etwa im schulischen Kontext, bei Behörden oder in Vereinskonflikten – häufig nicht anwendbar ist.

Vor diesem Hintergrund berät der Landtag derzeit über ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Eine finale Entscheidung steht noch aus. Das LADG soll sich dabei am Berliner Vorbild orientieren – bislang das einzige Landesgesetz, das Bürger*innen bei Benachteiligung durch Behörden aufgrund bestimmter Merkmale einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Dabei läge es eigentlich im eigenen Interesse von Unternehmen, aber auch von Behörden, sich gegen Diskriminierung aufzustellen: Eine diskriminierungssensible Unternehmens- und Behördenkultur steigert laut der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni nicht nur die Mitarbeiter*innenbindung und Fachkräftegewinnung, sondern auch das Ansehen bei Kund*innen und Geschäftspartner*innen.

Gleichzeitig warnt El Samadoni eindringlich vor einem gesellschaftlichen Klima, das durch sprachliche Verrohung und menschenverachtende Äußerungen zunehmend belastet wird – wie etwa rassistische Inhalte in Stellenanzeigen oder diskriminierende Gesänge, jüngst beobachtet auf Sylt. Um solchen Entwicklungen zu begegnen, fordert sie mehr Sensibilisierung, Gesetzeserweiterungen und aktives Engagement für eine respektvolle und vielfältige Gesellschaft, um verletzendes Verhalten nicht zu normalisieren. Dabei ist es wichtig, die Adressat*innen der Forderungen klar zu trennen.

  • Gesetzeserweiterungen richten sich eindeutig an den Landtag und die dortigen Entscheidungsträger*innen. Die Dienststelle empfiehlt ausdrücklich die Aufnahme des Vereinslebens in den Schutzbereich des AGG.
  • Sensibilisierung zielt vorrangig auf Arbeitgeber*innen und Institutionen, die Raum, Zeit und fachliche Begleitung bereitstellen sollten, um entsprechende Prozesse zu fördern.
  • Engagement für Vielfalt betrifft alle Menschen. Schon kleine Gesten – wie höflicher Umgang im öffentlichen Raum und solidarisches Verhalten über eigene Interessengruppen hinaus – leisten einen wirksamen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander.

Hier geht es zur Pressemitteilung zum Bericht.

Hier gibt es den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Die ideologisch motivierten Kürzungen im US-Außenministerium unter Präsident Trump haben drastische Folgen für internationale Menschenrechtsarbeit. Besonders betroffen sind Programme zum Schutz marginalisierter Gruppen – darunter LGBTQIA*-Gemeinschaften, Minderheiten und Frauen. Eine perfide aber kaum überraschende Entwicklung, die deshalb aber umso mehr thematisiert werden sollte.

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In einem Artikel vom 21. Juli 2025 berichtet der Guardian über gravierende strukturelle und finanzielle Einschnitte im US-Außenministerium: Entlassungen, massive Budgetkürzungen und die Abschaffung ganzer Programme. Mehr als 1.300 Mitarbeitende erhielten sogenannte "Reduction in Force"-Mitteilungen; rund 3.000 Angestellte verließen die Behörde. Der Prozess wird von Mitarbeitenden und Gewerkschaften als intransparent, juristisch fragwürdig und ideologisch motiviert beschrieben. Die Auswirkungen gehen allerdings weit über die Behörde hinaus.

Besonders betroffen waren Programme zur Unterstützung von LGBTQIA*-Gemeinschaften, zur Förderung reproduktiver Gesundheit und zum Schutz von Minderheitengruppen. Diese Kürzungen richteten sich gezielt gegen die Rechte und Bedürfnisse marginalisierter Menschen. Laut Guardian handelt es sich um eine bewusste ideologische Verschiebung zugunsten rechtskonservativer Positionen – wenig überraschend angesichts der Politik Trumps und seines engen Führungszirkels.

Parallel dazu verzeichnete man zunehmende Einschüchterung innerhalb der Behörde. Begegnungen mit externen Organisationen dürfen mittlerweile nur noch mit Genehmigung erfolgen, während humanitäre Prinzipien im diplomatischen Dienst mehr und mehr geopfert werden.

Auch in offiziellen Dokumenten wie den jährlichen Menschenrechtsberichten zeigen sich die Auswirkungen: Abschnitte zu reproduktiver Gesundheit, LGBTQIA*-Rechten und Anliegen von Minderheitengruppen wurden gestrichen – mit der Begründung, diese Themen entsprächen nicht der „America First“-Priorität der Regierung.

Langfristig führen diese Kürzungen sowohl im Außenministerium als auch bei der amerikanischen Entwicklungshilfeagentur (USAID) zu einem Verlust von Fachwissen, einer Schwächung der internationalen US-Diplomatie und einem erhöhten Risiko für fragwürdige globale Partnerschaften. Doch die Konsequenzen reichen weit über die USA hinaus.

Laut dem Alliance Magazine verweist eine aktuelle Studie von Outright International auf die Auswirkungen der 90-tägigen US-Hilfensperre, die am 24. Januar 2025 unter Trump eingeführt wurde. Weltweit gerieten LGBTQIA*-Organisationen in existenzielle Notlagen, ihre Arbeit wurde massiv eingeschränkt, und bestehende Fortschritte gefährdet. Der Wegfall finanzieller Mittel bedeutete oft den Verlust von Schutzräumen, medizinischer Versorgung oder rechtlicher Unterstützung.

Was sich in den USA vollzieht, bleibt keine nationale Angelegenheit. Wenn weltweit ideologisch motivierte Kürzungen marginalisierte Gruppen ins Abseits drängen, betrifft das auch Deutschland. Zum einen aus Solidarität, zum anderen aber auch aus knallhartem Eigeninteresse: Es sollte klar sein, dass unabhängig davon, welche marginalisierte Gruppe von der Politik unter Druck gesetzt wird, die Grenzen immer für alle Gruppen verschoben werden. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint.

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Anfang letzter Woche stimmte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dafür, das Mandat für einen unabhängigen LSBTIQ*-Expert*innen auf drei Jahre zu verlängern. Das Mandat sorgt für die Dokumentierung von Menschenrechtsverletzungen auf Basis von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.

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Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte im Vorfeld dazu, obwohl die Erklärung für Menschenrechte mit dem Grundsatz anfange, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien, Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTIQ* Personen anhalte. Das Mandat, welches 2016 eingeführt wurde, spiele eine zentrale Rolle dabei, diesen Verletzungen zu entgegnen und unterstütze Regierungen dabei, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten nachzugehen.

Derzeit wird das Mandat vom südafrikanischen Sozialwissenschaftler und Aktivisten Graeme Reid besetzt. Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt betont die Erfolge des Amtes: Seit der Einführung wurden bereits 17 Berichte erstellt, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, die Mandatsträger*innen haben elf Ländern einen offiziellen Besuch abgestattet und 171 Staaten haben eine Dokumentation von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen erhalten.

Bei der Abstimmung stimmten 29 Staaten für die Verlängerung, 15 dagegen und drei enthielten sich. Zu den Staaten, die das Mandat befürworten, gehören Chile, Deutschland, Kenia und Südafrika. Dagegen gestimmt haben einige afrikanische Staaten sowie Qatar (Reuters). Die Vereinigten Staaten haben mit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump das Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen verlassen (queer.de).

Besonders im Hinblick auf die regressive LSBTIQ*-Politik Trumps ist die Erneuerung des Mandats ein wichtiges Zeichen, um die Verletzungen der Rechte queerer Menschen weltweit zu dokumentieren und dagegen vorzugehen. So begrüßt auch das globale Netzwerk von LGBTIQ*-Organisationen ILGA World die Verlängerung des Mandats. Dieses könne nun weiterhin Initiativen unterstützen, „die sicherstellen, dass LGBT-Personen und Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität in Ländern auf der ganzen Welt frei von Diskriminierung leben können, und ihre Stimmen und Erfahrungen in internationalen Menschenrechtsforen verstärken“.

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Vor Inkrafttreten des SBGG im November 2024 äußerte das Bundesinnenministerium Bedenken, dass Kriminelle durch Geschlechts- und Namensänderungen einer Strafverfolgung entgehen könnten. Nach einem Diskurs über eine flächendeckende Datenweitergabe an Behörden wurde diese letztendlich nicht umgesetzt – aus guten Gründen.

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Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen:

  1. Verordnung 0702: Übermittlung des Geschlechtseintrags vor Änderung
  2. Verordnung 0703: Datum der Änderung
  3. Verordnung 0704: Behörde + Aktenzeichen
  4. Erweiterung der Übermittlung früherer Vornamen (Verordnungen 0304, 0305)

Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt.

Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant.

Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“.

Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen.

Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel).

Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird.

Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte.

Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.

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Am 27. Mai wurde der Diversity Day 2025 gefeiert – ein Tag, der die Wertschätzung von Vielfalt und Inklusion in Gesellschaft und Arbeitsleben stärkt. Doch eine inklusive Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Sie braucht klare Prinzipien und Mechanismen, um sich selbst zu kontrollieren und gegen Hass und Diskriminierung vorzugehen.

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Hier setzt die Kampagne STOP the HATE an. Sie konzentriert sich auf Unterstützung, Prävention und Aufklärung, um Betroffene von Hasskriminalität zu schützen und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Bereits im vergangenen Jahr berichtete Echte Vielfalt über die Initiative, die darauf abzielt, Menschen zu empowern und für eine sichere Gesellschaft einzutreten.

STOP the HATE hat den Anspruch , die Betroffenen auf die Anzeigenerstattung und deren mögliche Folgen vorzubereiten sowie die richtigen Kontakte zur Polizei bereitzustellen. Darüber hinaus helfen die Mitarbeiter*innen bei der Bekämpfung von Hass im Internet und unterstützen das Löschen schädlicher Inhalte. Zusätzlich organisiert die Kampagne Workshops, in denen Teilnehmende lernen, Hass zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Auch Zivilcourage spielt eine große Rolle: Das Netzwerk Echte Vielfalt vermittelt Hilfe und zeigt auf, warum es entscheidend ist, Stellung zu beziehen.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Landespolizei Schleswig-Holstein mit der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* unterstützen STOP the HATE aktiv. Die Kampagne bietet betroffenen Personen professionelle Hilfe, insbesondere bei der schwierigen Entscheidung, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dabei werden nicht nur die Tat selbst, sondern auch das persönliche Erleben und individuelle Identitätsfragen sensibel berücksichtigt.

Klare Grenzen gegen Hass – ein notwendiger Schutzraum

Hasskriminalität betrifft nicht nur körperliche Gewalt, sondern schließt auch verbalen und symbolischen Hass mit ein. Dabei ist Hass eine zweischneidige Angelegenheit, bei der es wichtig ist, zwischen struktureller Diskriminierung – verursacht durch Ignoranz oder fehlendes Wissen – und gezielten, hasserfüllten Taten zu unterscheiden. Während strukturelle Diskriminierung durch Bewusstseinsbildung und Reflexion angegangen werden kann mit dem Ziel, das Gegenüber abzuholen, braucht Hasskriminalität eine klare und direkte Grenze.

Eine Anlaufstelle wie STOP the HATE ist daher nicht nur eine notwendige Unterstützung für Betroffene, sondern auch eine selbstverständliche Institution in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Sie hilft dabei, eine starke Gemeinschaft zu formen, die sich gegen Hass stellt und ein deutliches „Nein“ zu Hate Crime gegen Queers ausspricht – „für eine Gesellschaft, in der Respekt und Toleranz an erster Stelle stehen“.

 

Hier geht es zum offiziellen Flyer von STOP the HATE.

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Die Organisation Against Conversion Therapy (ACT) fordert die EU-Kommission dazu auf, Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union zu verbieten. Ein Jahr lang wurden Unterschriften dafür gesammelt: Mit 1.245.626 hat die Initiative die Anforderung von einer Million Unterschriften erreicht.

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Während die WHO Homosexualität seit 1990 nicht mehr als ‚Krankheit‘ einstuft, gibt es heute noch Maßnahmen und Praktiken, die darauf abzielen, queere Personen durch Zwang zu ändern. Sogenannte Konversionstherapien, erklärt Victor Madrigal-Borloz, Experte der Vereinten Nationen für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, können langanhaltende psychische und physische Schäden verursachen. Solche Praktiken seien diskriminierend, unmenschlich und degradierend. In einigen Fällen würden die körperlichen und psychologischen Dimensionen von Konversionstherapien einer Folter gleichkommen.

Einen EU-weiten rechtlichen Rahmen, durch den solche diskriminierenden Praktiken verboten werden, gibt es bisher nicht. Mit der am 17. Mai 2024 gestarteten Petition setzt sich die Organisation ACT eben dafür ein – mit Erfolg: Vor einigen Tagen wurde deutlich, dass die Mindestanzahl an Unterschriften erreicht und sogar mit mehr als 200.000 Stimmen überstiegen wurde.

Konkret fordert die Petition von der Europäischen Kommission „einen Richtlinienvorschlag zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um Konversionsmaßnahmen und/oder zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie (2008) zwecks Aufnahme eines Verbots dieser Maßnahmen vor[zu]legen.“

Außerdem soll sie „eine nicht bindende Entschließung annehmen, in der ein generelles Verbot von Konversionsmaßnahmen in der EU gefordert wird, um dem legislativen Moratorium entgegenzuwirken.“ In allen EU-Mitgliedsstaaten soll also ein Verbot von Konversionsmaßnahmen eingeführt werden.

Auch für die Opfer von Konversionsmaßnahmen müsse sich die Kommission einsetzen, indem sie die diese in ihre Opferschutzrichtlinie aufnimmt.

Deutschland gehört zu den ersten EU-Mitgliedsstaaten, in denen ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich verankert wurde (das erste EU-Land war Malta). Jedoch bezieht sich das Verbot hier im Land nur auf Minderjährige.

Laut Schwulissimo laufen seit September 2024 Ausarbeitungspläne für eine EU-Richtlinie. Das Ergebnis der Petition wird diesen Prozess hoffentlich beschleunigen, damit EU-weit gesichert ist, dass queeres Begehren keine Krankheit ist, die geheilt werden müsste und LSBTIQ*-Personen vor solchen erniedrigenden und gewaltvollen Praktiken besser geschützt werden.

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Der Queer-Treff Eutin – organisiert von und für LGBTQIA* Personen - wird ehrenamtlich vom mitten-drin Netzwerk OH gGmbH getragen. Das Angebot besteht nun seit über einem Jahr. Die Treffen finden immer am letzten Mittwoch des Monats von 17:00 bis 19:00 Uhr statt.

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Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen. Derzeit sind die meisten Teilnehmer*innen zwischen 15 und 25 Jahren, aber auch ältere LGBTQIA* Personen nehmen an den Treffen teil.

Die betreuenden Mitarbeiter*innen sind pädagogische Fachkräfte, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Menschen mit kognitiv/körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen betreuen. Somit ist der Queer-Treff Eutin inklusiv und steht auch Menschen mit Behinderungen offen.

Alle Mitarbeitenden des Queer-Treff Eutin gehören selbst der LGBTQIA* Community an, haben teilweise Zusatzausbildungen in Traumapädagogik oder sind in der Arbeit mit LGBTQIA* Klient*innen besonders bewandert.

Je nach Jahreszeit und externen Faktoren wie z. B. Schulferien, nehmen bislang circa 20 Personen pro Treffen teil, in den Ferienzeiten sind es meist weniger.

Die Treffen finden an folgender Adresse statt: Am Rosengarten 9, 23701 Eutin

Weitere Informationen im Flyer Queer-Treff Eutin, über Instagram (@queertreffeutin) oder per  Mail (kontakt@mitten-drin-oh.org).

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Das Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. ist ein queerer Jugendverband mit Sitz in Lübeck. Der Verein setzt sich in Schleswig-Holstein und Hamburg für die Bedarfe und Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter*, nicht-binären und queeren Heranwachsenden und jungen Erwachsenen ein. Lambda::nord gehört außerdem dem bundesweit aktiven Verband Lambda an, der sich ebenfalls in der queeren Jugendarbeit engagiert.

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Der Verein wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet und beschäftigt mehrere hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Daneben unterstützen ehrenamtliche junge Menschen und Praktikant*innen das Team in verschiedenen Bereichen. Der Verein besteht aus den vier Bereichen Geschäftsführung, Bildungsarbeit, Queere Kinder- und Jugendarbeit und einer Informations- und Beratungsstelle. Durch diese Angebotsvielfalt setzt sich lambda::nord in den verschiedensten Bereichen für die Bedürfnisse und Interessen von heranwachsenden queeren Menschen ein. So schafft das Jugendnetzwerk Sichtbarkeit für die LSBTIQ*-Community und zeitgleich einen Safer Space für queere junge Menschen, um sich auszutauschen, sich zu engagieren, sich beraten zu lassen und gemeinsam Zeit zu verbringen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit findet in den Räumlichkeiten von lambda::nord statt. Jeden Mittwoch finden die beiden offenen Jugendgruppen statt. Der „Dinozug“, für Menschen von 12-16 Jahren, trifft sich von 16-18 Uhr. Die „Rosa Einhorn Brigade“, für Menschen von 17-27 Jahren, trifft sich von 18:30-21 Uhr. Im wöchentlichen Wechsel finden Koch-, Spiel-, Kreativ- und Themennachmittage statt. Des Weiteren wird derzeit dienstags und donnerstags ein offener Treff angeboten. Auf Instagram teilt @queere_jugendarbeit_hl das aktuelle Programm und weitere Informationen zu bspw. Gedenktagen regelmäßig mit.
Wer nach Vernetzung und konkreten queeren Jugendangeboten in Schleswig-Holstein sucht oder diese anleiten möchte, kann sich bei der Koordinationsstelle für queere Kinder- & Jugendarbeit und Ehrenamtsmanagement in Schleswig-Holstein melden.
Informationen und Beratung rund um Fragen und Problemlagen von jungen queeren Menschen finden in der Informations- und Beratungsstelle „NaSowas“, ebenfalls in den Räumlichkeiten von lambda::nord, statt. Hier können queere Menschen, Angehörige, Freund*innen und auch Fachkräfte Informationen sowie Unterstützung erhalten und ein offenes Ohr finden.
QU::ALLE und SCHLAU Lübeck sind als Bildungsangebot bei lambda::nord angebunden. Das Schlau Team besteht aus Ehrenamtlichen, die mit ihrer eigenen queeren Biografie Bildungsarbeit in Schulen leisten. Qu:alle richtet sich ebenfalls an Schüler*innen und gibt Workshops zu den Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Das Angebot richtet sich auch an Fachkräfte im schulischen Kontext, um zu den Themen aufzuklären und zu sensibilisieren.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass alle EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, auch wenn diese im Ausland geschlossen wurden. Im vorliegenden Fall hatte sich Polen geweigert, eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem polnischen und einem deutsch-polnischen Staatsbürger in das polnische Personenstandsregister einzutragen.

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Wie das Magazin Schwullissimo zusammenfasst, sah es Generalanwalt Richard de la Tour als gegeben an, dass das EU-Recht alle Mitglieder der Europäischen Union zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichte. „Ansonsten würden homosexuelle Paare in ihrem Recht beschnitten, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – die Freizügigkeit, gerade auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sei unter allen Umständen sicherzustellen.“ Schwullissimo bezieht sich dabei auf die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association“ (ILGA-Europe), nach deren Angabe das Gutachten einen weiteren Fortschritt für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der EU darstellt und über das frühere Urteil in der Rechtssache Coman hinausgeht. Dies legte fest, dass EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen für Aufenthaltsrechte anerkennen müssen.

Laut Generalanwalt, so ILGA weiter, sei es demnach Sache solcher Mitgliedsstaaten, die keine gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen, geeignete Verfahren einzuführen, um sicherzustellen, dass in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossene Ehen in Bezug auf Dritte öffentlich gemacht werden. Solche Verfahren sollen verhindern, dass gleichgeschlechtliche Paare in ein rechtliches Vakuum geraten und dafür sorgen, grundlegende Aspekte ihres Lebens, wie Eigentum, Steuern oder Erbschaft, regeln zu können.

Zwar handelt es sich zunächst lediglich um einen Untersuchungsbericht, wie Schwullissimo allerdings bemerkt: „Zumeist richten sich die Richter aber an die Untersuchungsberichte des Generalanwalts.“ Aber auch wenn sich Richter*innen an solchen Berichten orientieren, bleibt fraglich, ob dies in Polen geschieht, selbst wenn das Urteil durch den EuGH ausgesprochen wird. Bereits im Dezember 2022 hatten wir bei echte vielfalt mit Bezug auf die NGO forbidden colours das Problem aufgegriffen, dass die Freizügigkeit, auf die sich auch das aktuelle Gutachten des Generalanwalts bezieht, die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet, das Recht und bereits ausgesprochene Urteile aber von einigen Staaten wie Bulgarien und Rumänien ignoriert werden.

Inwieweit sich also Polen an das Urteil halten wird, bleibt weiterhin offen. Aus diesem Grund versteht ILGA-Europe in der Sache zugleich einen Appell an die Europäische Kommission, die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU vollständig zu gewährleisten, einschließlich der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien wegen der Nichtumsetzung des Coman-Urteils. Eine Forderung, die auch aus demokratietheoretischer Sicht nicht zu unterschätzen ist.

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Der Bundesverband Trans* e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wir reden mit! Warum trans* Kinder und Jugendliche ernst genommen und unterstützt werden müssen“ veröffentlicht. Darin werden die Lebensrealitäten von inter*, trans* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen sichtbar gemacht und Möglichkeiten zur Unterstützung aufgezeigt.

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Die Broschüre bezieht sich auf die Aktion #WirRedenMit, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde.  An einer Online-Umfrage haben sich 576 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf bis 26 Jahren beteiligt. Aus den Antworten ergab sich ein vielfach geäußerter Wunsch nach mehr Selbstbestimmung. Zudem möchten die Kinder und Jugendliche in ihren Belangen ernst genommen werden und benötigen mehr unterstützende Strukturen. Die zwölf zentralen Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben haben, können auf der Webseite der Aktion #WirRedenMit nachgelesen werden.

Erlebnisse wie Diskriminierung im Alltag, Mobbing in der Schule oder Konflikte in den Familien führen zu erhöhten psychischen Belastungen für trans*, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche. Wenn sie in ihrem Umfeld Unterstützung erfahren, ist die Gefahr psychischer Probleme nicht höher als bei cis-geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen.

Ein zentraler Teil der Broschüre behandelt, wie Unterstützung aussehen kann: Geschlechtliche Vielfalt sollte selbstverständlich thematisiert und allgemein berücksichtigt werden. Dazu zählen kleine Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Optionen bei Anmeldeformularen sowie die Möglichkeit, Pronomen und selbstgewählte Vornamen eintragen oder mitteilen zu können – sei es in der Schule, im Sportverein oder zu Hause. Die Repräsentation von Vielfalt in Büchern und Serien sowie im Unterrichtsmaterial kann ebenfalls zur Normalisierung von trans* und nicht-binären Identitäten beitragen, was sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene wirkt.

Ebenfalls wird betont, dass Diskriminierung zu entgegnen und sich gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren ein relevanter Aspekt der Unterstützung von trans* Kindern und Jugendlichen ist. „Zu wissen, dass jemand hinter uns steht und wir uns immer an jemanden wenden können, ist unfassbar viel Wert!“, so ein*e Jugendliche*r in der Broschüre.

Zudem wird die Frage nach Selbstbestimmung ab 14 Jahren diskutiert. Dabei werden diverse Verbände und Organisationen zitiert, die durchaus dafür plädieren, dass Personen ab 14 Jahren selbstbestimmt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen sollten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beispielsweise fordert eine Stärkung der Selbstbestimmung von Minderjährigen. Im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz können Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ihren Antrag selbst stellen, benötigen jedoch das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten.

In der Broschüre wird betont: „Entgegen weit verbreiteter Missverständnisse hat das Selbstbestimmungsgesetz allerdings nichts mit körperlichen oder medizinischen Änderungen zu tun. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es nur um Bürokratie: die Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag im Geburtenregister, was eine Änderung in den Dokumenten wie Geburtsurkunde oder Personalausweis zur Folge hat.“

In Bezug auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen wird in der Broschüre die Behandlungsleitlinie des Deutschen Ethikrates angeführt. Darin wird die besondere Verantwortung für Minderjährige genauso wie deren Mitbestimmungsrecht betont. Der Bundesverband Trans* e. V. spricht in diesem Zusammenhang von einem Entscheidungsprozess, "in dem alle Beteiligten ihren Teil der Verantwortung tragen (Shared Decision Making)". Dafür braucht es passende und diskriminierungsfreie Beratungsangebote, die sich auf die individuellen Fälle einlassen. So würde eine pauschale Altersgrenze keinen Sinn machen. Ein*e trans* und nicht-binäre junge*r Erwachsene*r sagt dazu: „Transition ist individuell. Es gibt mehr als nur ‚ganz oder gar nicht‘. ‚Was brauchst du?‘ ist daher immer wieder eine enorm wichtige Fragestellung.“

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