Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Die Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im November 2024 waren eine historische Ergänzung und Erweiterung der Rechte für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Seitdem können Personen ihren Eintrag des Geschlechtes sowie ihren Vornamen in einem einfacheren Verfahren ändern lassen. Nun sollten Änderungen im Meldewesen vorgenommen werden, die den eigentlichen gesetzlichen Fortschritt verdrängen.

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Was ist konkret passiert?
Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt berichtet, dass das Bundesinnenministerium (BMI) im Juli Verordnungsentwürfe für mehrere Änderungen im Meldewesen vorlegte. Es sollen neue Datenblätter eingeführt werden, in denen „[…] die Angaben über den ehemaligen Geschlechtseintrag und die Änderung künftig zum persönlichen Datensatz einer Person gehören.“ (LSVD+).

Konkret bedeutet dies: Für Personen mit Einsicht ins Melderegister (auch Steuerbehörden und Rentenversicherung) ist unmittelbar sichtbar, wenn eine trans*, intergeschlechtliche und nicht-binär Person ihre Daten geändert hat. Das betrifft einen früheren Geschlechtseintrag sowie Vornamen und das Datum der Änderung dieser Daten. Die Möglichkeit der Einsicht ist nicht zweckgebunden (LSVD+, taz).

Die geplanten Änderungen bedeuteten, nach Ausführungen des LSVD+, einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen. Außerdem wecke die vorgeschlagene Meldestruktur die Erinnerung an „rosa Listen“ aus den Zeiten der Weimarer Republik, die es Nationalsozialist*innen erleichtert haben, LSBTIQ*-Personen zu identifizieren.

Anfang September wurden die überarbeiteten Entwürfe vom BMI an den Bundesrat weitergegeben und sollten geplant am 17.10.2025 zur Abstimmung kommen. Die Überarbeitung enthielt lediglich die Änderung, dass eine gezielte Suche nach den Eintragungen zu trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Merkmalen ausgeschlossen werden solle. Wie das konkret umgesetzt werden soll, ist nicht festgehalten (LSVD+).

Doch zur Abstimmung im Bundesrat ist es nicht gekommen. Der Tagesordnungspunkt Nr. 57 wurde abgesetzt und damit die Abstimmung vertagt. Vermutlich, weil zuvor keine ausreichende Mehrheit in den Landesregierungen gefunden werden konnte. Das Meldewesen ist Ländersache. Außerdem sollte in Betracht gezogen werden, dass die Verantwortlichen dem Druck aus den Communitys und Kritiker*innen nachgegeben haben könnten. Unter anderem der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte geraten, den Entwurf abzulehnen. Der Bundesverband Trans* und der LSVD+-Verband Queere Vielfalt kritisierten von Seiten der Community die ungeschützte Sichtbarkeit, die Sondermarkierung im Melderegister und ein unverhältnismäßiges Zwangs-Outing, da die Nachvollziehbarkeit einer Person durch das Geburtenregister bereits bestehe (LSVD+, taz). Außerdem sei es absurd, da durch das Transsexuellengesetz schon länger eine Änderung von Vornamen und Geschlecht möglich, aber die Identifizierbarkeit dabei keine Bedingung ist und diese Änderungen bisher immer mit einem Sperrvermerk gespeichert wurden (taz).

Robin Ivy Osterkamp (Vorstand Bundverband Trans*): „Das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes war es, Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen abzubauen. Wenn die geplanten Änderungen im Meldewesen umgesetzt werden, verletzen diese jedoch erneut die Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen.“ (LSVD+)

Wie es mit den Entwürfen und Änderungen im Melderegister weitergeht ist noch unklar. Wir bleiben dran!

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Am 11. Oktober findet jedes Jahr der Coming Out Day statt – ein Aktionstag, der bereits 1988 in den USA ins Leben gerufen wurde, um queeren Menschen mehr Sichtbarkeit zu geben und auf die Herausforderungen eines Coming-outs aufmerksam zu machen.

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Für viele ist es noch immer schwer, offen über ihre Identität zu sprechen – besonders, wenn in Familie oder Freundeskreis abwertende Sprache benutzt wird oder Angst vor Ablehnung besteht. Diese innere Belastung kann auf Dauer psychisch stark belasten und sogar zu Angststörungen oder Depressionen führen, wie die News-Plattform watson berichtet.

In Deutschland haben viele junge queere Menschen noch Angst, offen zu ihrer Identität zu stehen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Verein „Coming Out Day“ ein neues bundesweites Beratungsprojekt gestartet: Coming Out und so. Das Angebot richtet sich an queere Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die Unterstützung bei Themen wie Coming-out, Transition, Liebeskummer, Diskriminierung oder familiären Problemen suchen. Über einen Videochat können sie anonym und kostenlos mit geschulten Peer-Berater*innen sprechen – also mit jungen queeren Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Familienministerium gefördert und ist zunächst auf vier Jahre angelegt. Ziel ist es, durch digitale Kommunikation einen niedrigschwelligen, sicheren und flexiblen Zugang zu schaffen. Alle Berater*innen haben zuvor Schulungen durch Psycholog*innen und Sozialpädagog*innen absolviert.

Online lässt sich eine passende Person auswählen und ein Termin für Gespräche per Video-Beratung vereinbaren. Wahlweise ist eine Beratung auch über Mail oder Messenger möglich.
Das Motto: „Einfach mal über alles quatschen mit einer Person, die Dich nicht judged und selber ähnliche Erfahrungen gemacht hat wie du!“

Logo: Coming Out Day e.V.

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Schutz vor Diskriminierung auf Basis von sexueller Identität ist bis heute nicht in der Verfassung verankert. Seit Langem fordert die queere Community, das Grundgesetz um diese Kategorie zu ergänzen. Nun plant der Bundesrat, dem Bundestag einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

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In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes steht derzeit, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Ebenso darf niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Schon lange setzen sich queere Verbände und Initiativen wie „GRUNDGESETZ FÜR ALLE“ für eine Erweiterung dieses Artikels um die sexuelle und geschlechtliche Identität ein. Trotz langjähriger Bemühungen hat sich auf politischer Ebene bislang wenig getan.

Ende September stimmte jedoch der Bundesrat einem Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu, in dem die Ergänzung des Art 3 Abs 3 GG um die Kategorie „sexuelle Identität“ gefordert wird. Der Antrag soll dem Bundestag vorgelegt werden. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Instanzen (Bundestag und Bundesrat) erforderlich.

Wie queer.de erklärt, müsste demnach in der aktuellen parlamentarischen Zusammensetzung ein Großteil der Unionsabgeordneten einer solchen Erweiterung zustimmen. Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt fordert in einer Pressemitteilung ausdrücklich die Fraktionen von CDU und CSU auf und wünscht sich „einen offenen Austausch zu diesem Thema“. Vogt appelliert an „alle Demokrat*innen“, sich für Vielfalt einzusetzen: „Die Grundgesetzergänzung für LSBTIQ* ist kein Nischenthema, sie ist im Kern die Verteidigung unserer demokratischen Werte.“

Dabei weist er auch auf die Geschichte der politischen Verfolgung queerer Menschen in Deutschland hin. Wie der LSVD+ auf seiner Webseite erklärt, sei Absatz 3 im Artikel 3 des Grundgesetzes in Reaktion auf den Nationalsozialismus entstanden. Dass vor dem Hintergrund der Verbrechen des NS-Regimes auch sexuelle Vielfalt ausdrücklich geschützt werden müsse, werde bis heute in dem Artikel nicht abgebildet.

Die Rechte von LSBTIQ*-Personen waren jedoch noch lange nicht gesichert: Im Gesetzentwurf (Bundesrat Drucksache 313/25) wird auf die bis in die 1990er Jahre anhaltende Kriminalisierung von Homosexualität hingewiesen. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der zunehmenden politisch motivierten Kriminalität gegen LSBTIQ*-Personen wird betont, dass „erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“ umfassenden rechtlichen Schutz bieten könne.

Trotz des Hoffnungsschimmers gibt es auch Kritik an der Bundesratsinitiative, darunter von der Deutschen Gesellschaft für Trans* und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti*). Denn die geschlechtliche Identität wurde in dem Gesetzentwurf zur Grundgesetzergänzung nicht aufgenommen. So würden trans*, inter und nicht-binäre Personen weiterhin im Grundgesetz unsichtbar bleiben (mehr zu dieser Debatte in einem Artikel von queer.de).

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In der Hansestadt Hamburg bietet der Lesben*verein Intervention e.V. seit den 1980er Jahren Begleitung, Beratung sowie Räume für Austausch und Empowerment für junge und ältere Lesben*.

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Der Verein wurde 1982 gegründet. In den späten 1980er Jahren richtete Intervention e.V. einen Lesbentreff im Hamburger Stadtteil St. Georg ein. Heute befinden sich die Räumlichkeiten des queeren Vereins im Karoviertel. Sie beherbergen eine lesben*- und queerspezifische Bibliothek und können für vielfältige Zwecke genutzt werden.

Nach eigenen Angaben verfolgt der Verein das Ziel, „SLINTA (sapphische, lesbische, intersex, nicht-binäre, trans*, agender Personen) unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Hintergrund zu begleiten. Zudem engagiert sich Intervention e.V. solidarisch in der Frauen-, Lesben* und Queerbewegung.“

Unter Intervention e.V. als Träger laufen mehrere wertvolle Projekte für Hamburger Lesben*:

  • Das JungLesben*Zentrum Hamburg organisiert unter anderem einen offenen Treff für Menschen unter 27 Jahren, die sich der lesbischen* Community zugehörig fühlen. Das Zentrum verfolgt einen lesbisch*-feministischen Ansatz in der Pädagogik und berät junge queere Menschen sowie ihre Angehörigen.
  • Mit Refugee* Sisters Hamburg wurde ein kostenloses und mehrsprachiges Beratungsangebot für Geflüchtete geschaffen, das sich speziell an queere Frauen sowie inter* und trans* Personen richtet, die von Zwangsvertreibung betroffen sind. Die Fachkräfte beraten zu Asylverfahren von LSBTIQ*-Personen und bieten psychologische und psychosoziale Unterstützung an.
  • Die Netzwerkstelle Lesben* in Hamburg setzt sich für die Sensibilisierung lesbischer* Bedarfe und Lebenswelten ein. Gemeinsam mit anderen Akteur*innen werden „Handlungsschritte für ein diskriminierungsfreieres Leben von LSBTIQ+“ entwickelt. Auch an der Planung der feministischen Demonstrationen am 8. März sowie des jährlichen Dyke* Marchs in Hamburg beteiligt sich die Netzwerkstelle.

Die hier benannten Projekte werden von der Stadt Hamburg finanziert, Interventionen e.V. als Träger ist auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Weitere Informationen und Spendenkonto auf der Webseite des Lesben*verein Interventionen e.V.

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Wie können Lehrkräfte LSBTIQ*-Schüler*innen besser unterstützen? Dazu veranstaltet der Verband Queere Bildung e.V. am 24. September 2025 von 17:30–19:00 Uhr einen Onlineaustausch für Lehrkräfte.

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Mobbing und Diskriminierung gegenüber LSBTIQ*-Schüler*innen sind weiterhin ein ernstes Problem in Schulen. Laut Ergebnissen des LGBTIQ-Survey der EU-Grundrechteagentur haben rund zwei Drittel der befragten queeren Menschen von Mobbingerfahrungen in ihrer Schulzeit berichtet – ein Anstieg im Vergleich zur letzten Studie von 2019. Trotz positiverer Diskussion von queeren Themen in Schulen werden Diskriminierungserfahrungen nicht weniger.

Schulen und Lehrkräfte tragen eine besondere Verantwortung, Kinder und Jugendliche für die gesellschaftliche Vielfalt zu sensibilisieren und gegen Diskriminierung einzustehen. Im Rahmen des 2. Regenbogen-Parlaments wurde in einer Diskussion zum Thema Regebogen-Kompetenz in Schule und Unterricht hervorgeheben, dass Schulen und Lehrkräfte den Auftrag hätten, Kinder und Jugendliche auf diese Themen vorzubereiten. Lehrkräfte müssten aktiver gegen Diskriminierung von LSBTIQ*-Schüler*innen vorgehen, beispielsweise bei queerfeindlichen Schimpfwörtern.

Zur Frage, wie gelebte Vielfalt im Schulalltag konkret aussehen kann, findet am 24. September ein Online-Austausch für Lehrkräfte statt. Die Referent*innen Magnus Osterkamp und Christiane Morlock bieten in einem Input erste Impulse zum Thema. Danach soll es vorrangig um den Austausch unter den Teilnehmenden gehen. Lehrkräfte sind eingeladen, eigene Projekte, Herausforderungen und Ideen miteinander zu teilen und voneinander zu lernen. Im Rahmen der Veranstaltung sollen verschiedene Möglichkeiten diskutiert werden, um LSBTIQ*-Personen in Schulen zu fördern und empowern.

Die Anmeldung erfolgt über die Webseite des Fachverbands Queere Bildung e.V.

Queere Bildung e. V. ist der Fachverband für Bildungsarbeit zu sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland. Die Veranstaltung ist Teil des Projekts „Selbstverständlich Vielfalt – Kooperationsverbund für sexuelle, romantische und geschlechtliche Selbstbestimmung“ und wird durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.

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Am 12. Juni 2025 stellte die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein ihren 15. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023/24 vor. Trotz des Rückgangs pandemiebedingter Anfragen stieg laut Bericht die Zahl der bearbeiteten Fälle spürbar: Für den Zeitraum 2023/24 wurden insgesamt 459 neue Anfragen registriert. Die Schwerpunkte der Beratung liegen weiterhin bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die Stelle bis Ende 2024 bereits 2.629 Petitionen bearbeitet – ein deutlicher Indikator für den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelliger Unterstützung im Kampf gegen Diskriminierung.

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Der Tätigkeitsbericht hebt laut Pressemitteilung insbesondere die „vielen Anfragen zum Umgang mit sexuellen Belästigungen durch Arbeitskollegen im Privatleben und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ hervor. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist Mobbing, das ebenfalls in den Fokus der Arbeit rückt.

Positiv bewertet wird, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen von Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zunehmend für diese Problematik sensibilisieren. Auch außerhalb des Arbeitsplatzes werden die Schulungen und Beratungsangebote weiterhin stark nachgefragt und als wirksame Instrumente wahrgenommen.

Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass trotz der seit 2006 gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Beschwerdestellen weiterhin zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingehen. Zudem zeigt sich, dass das AGG in bestimmten Bereichen – etwa im schulischen Kontext, bei Behörden oder in Vereinskonflikten – häufig nicht anwendbar ist.

Vor diesem Hintergrund berät der Landtag derzeit über ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Eine finale Entscheidung steht noch aus. Das LADG soll sich dabei am Berliner Vorbild orientieren – bislang das einzige Landesgesetz, das Bürger*innen bei Benachteiligung durch Behörden aufgrund bestimmter Merkmale einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Dabei läge es eigentlich im eigenen Interesse von Unternehmen, aber auch von Behörden, sich gegen Diskriminierung aufzustellen: Eine diskriminierungssensible Unternehmens- und Behördenkultur steigert laut der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni nicht nur die Mitarbeiter*innenbindung und Fachkräftegewinnung, sondern auch das Ansehen bei Kund*innen und Geschäftspartner*innen.

Gleichzeitig warnt El Samadoni eindringlich vor einem gesellschaftlichen Klima, das durch sprachliche Verrohung und menschenverachtende Äußerungen zunehmend belastet wird – wie etwa rassistische Inhalte in Stellenanzeigen oder diskriminierende Gesänge, jüngst beobachtet auf Sylt. Um solchen Entwicklungen zu begegnen, fordert sie mehr Sensibilisierung, Gesetzeserweiterungen und aktives Engagement für eine respektvolle und vielfältige Gesellschaft, um verletzendes Verhalten nicht zu normalisieren. Dabei ist es wichtig, die Adressat*innen der Forderungen klar zu trennen.

  • Gesetzeserweiterungen richten sich eindeutig an den Landtag und die dortigen Entscheidungsträger*innen. Die Dienststelle empfiehlt ausdrücklich die Aufnahme des Vereinslebens in den Schutzbereich des AGG.
  • Sensibilisierung zielt vorrangig auf Arbeitgeber*innen und Institutionen, die Raum, Zeit und fachliche Begleitung bereitstellen sollten, um entsprechende Prozesse zu fördern.
  • Engagement für Vielfalt betrifft alle Menschen. Schon kleine Gesten – wie höflicher Umgang im öffentlichen Raum und solidarisches Verhalten über eigene Interessengruppen hinaus – leisten einen wirksamen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander.

Hier geht es zur Pressemitteilung zum Bericht.

Hier gibt es den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Die ideologisch motivierten Kürzungen im US-Außenministerium unter Präsident Trump haben drastische Folgen für internationale Menschenrechtsarbeit. Besonders betroffen sind Programme zum Schutz marginalisierter Gruppen – darunter LGBTQIA*-Gemeinschaften, Minderheiten und Frauen. Eine perfide aber kaum überraschende Entwicklung, die deshalb aber umso mehr thematisiert werden sollte.

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In einem Artikel vom 21. Juli 2025 berichtet der Guardian über gravierende strukturelle und finanzielle Einschnitte im US-Außenministerium: Entlassungen, massive Budgetkürzungen und die Abschaffung ganzer Programme. Mehr als 1.300 Mitarbeitende erhielten sogenannte "Reduction in Force"-Mitteilungen; rund 3.000 Angestellte verließen die Behörde. Der Prozess wird von Mitarbeitenden und Gewerkschaften als intransparent, juristisch fragwürdig und ideologisch motiviert beschrieben. Die Auswirkungen gehen allerdings weit über die Behörde hinaus.

Besonders betroffen waren Programme zur Unterstützung von LGBTQIA*-Gemeinschaften, zur Förderung reproduktiver Gesundheit und zum Schutz von Minderheitengruppen. Diese Kürzungen richteten sich gezielt gegen die Rechte und Bedürfnisse marginalisierter Menschen. Laut Guardian handelt es sich um eine bewusste ideologische Verschiebung zugunsten rechtskonservativer Positionen – wenig überraschend angesichts der Politik Trumps und seines engen Führungszirkels.

Parallel dazu verzeichnete man zunehmende Einschüchterung innerhalb der Behörde. Begegnungen mit externen Organisationen dürfen mittlerweile nur noch mit Genehmigung erfolgen, während humanitäre Prinzipien im diplomatischen Dienst mehr und mehr geopfert werden.

Auch in offiziellen Dokumenten wie den jährlichen Menschenrechtsberichten zeigen sich die Auswirkungen: Abschnitte zu reproduktiver Gesundheit, LGBTQIA*-Rechten und Anliegen von Minderheitengruppen wurden gestrichen – mit der Begründung, diese Themen entsprächen nicht der „America First“-Priorität der Regierung.

Langfristig führen diese Kürzungen sowohl im Außenministerium als auch bei der amerikanischen Entwicklungshilfeagentur (USAID) zu einem Verlust von Fachwissen, einer Schwächung der internationalen US-Diplomatie und einem erhöhten Risiko für fragwürdige globale Partnerschaften. Doch die Konsequenzen reichen weit über die USA hinaus.

Laut dem Alliance Magazine verweist eine aktuelle Studie von Outright International auf die Auswirkungen der 90-tägigen US-Hilfensperre, die am 24. Januar 2025 unter Trump eingeführt wurde. Weltweit gerieten LGBTQIA*-Organisationen in existenzielle Notlagen, ihre Arbeit wurde massiv eingeschränkt, und bestehende Fortschritte gefährdet. Der Wegfall finanzieller Mittel bedeutete oft den Verlust von Schutzräumen, medizinischer Versorgung oder rechtlicher Unterstützung.

Was sich in den USA vollzieht, bleibt keine nationale Angelegenheit. Wenn weltweit ideologisch motivierte Kürzungen marginalisierte Gruppen ins Abseits drängen, betrifft das auch Deutschland. Zum einen aus Solidarität, zum anderen aber auch aus knallhartem Eigeninteresse: Es sollte klar sein, dass unabhängig davon, welche marginalisierte Gruppe von der Politik unter Druck gesetzt wird, die Grenzen immer für alle Gruppen verschoben werden. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint.

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Anfang letzter Woche stimmte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dafür, das Mandat für einen unabhängigen LSBTIQ*-Expert*innen auf drei Jahre zu verlängern. Das Mandat sorgt für die Dokumentierung von Menschenrechtsverletzungen auf Basis von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.

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Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte im Vorfeld dazu, obwohl die Erklärung für Menschenrechte mit dem Grundsatz anfange, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien, Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTIQ* Personen anhalte. Das Mandat, welches 2016 eingeführt wurde, spiele eine zentrale Rolle dabei, diesen Verletzungen zu entgegnen und unterstütze Regierungen dabei, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten nachzugehen.

Derzeit wird das Mandat vom südafrikanischen Sozialwissenschaftler und Aktivisten Graeme Reid besetzt. Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt betont die Erfolge des Amtes: Seit der Einführung wurden bereits 17 Berichte erstellt, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, die Mandatsträger*innen haben elf Ländern einen offiziellen Besuch abgestattet und 171 Staaten haben eine Dokumentation von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen erhalten.

Bei der Abstimmung stimmten 29 Staaten für die Verlängerung, 15 dagegen und drei enthielten sich. Zu den Staaten, die das Mandat befürworten, gehören Chile, Deutschland, Kenia und Südafrika. Dagegen gestimmt haben einige afrikanische Staaten sowie Qatar (Reuters). Die Vereinigten Staaten haben mit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump das Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen verlassen (queer.de).

Besonders im Hinblick auf die regressive LSBTIQ*-Politik Trumps ist die Erneuerung des Mandats ein wichtiges Zeichen, um die Verletzungen der Rechte queerer Menschen weltweit zu dokumentieren und dagegen vorzugehen. So begrüßt auch das globale Netzwerk von LGBTIQ*-Organisationen ILGA World die Verlängerung des Mandats. Dieses könne nun weiterhin Initiativen unterstützen, „die sicherstellen, dass LGBT-Personen und Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität in Ländern auf der ganzen Welt frei von Diskriminierung leben können, und ihre Stimmen und Erfahrungen in internationalen Menschenrechtsforen verstärken“.

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Vor Inkrafttreten des SBGG im November 2024 äußerte das Bundesinnenministerium Bedenken, dass Kriminelle durch Geschlechts- und Namensänderungen einer Strafverfolgung entgehen könnten. Nach einem Diskurs über eine flächendeckende Datenweitergabe an Behörden wurde diese letztendlich nicht umgesetzt – aus guten Gründen.

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Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen:

  1. Verordnung 0702: Übermittlung des Geschlechtseintrags vor Änderung
  2. Verordnung 0703: Datum der Änderung
  3. Verordnung 0704: Behörde + Aktenzeichen
  4. Erweiterung der Übermittlung früherer Vornamen (Verordnungen 0304, 0305)

Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt.

Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant.

Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“.

Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen.

Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel).

Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird.

Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte.

Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.

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Am 27. Mai wurde der Diversity Day 2025 gefeiert – ein Tag, der die Wertschätzung von Vielfalt und Inklusion in Gesellschaft und Arbeitsleben stärkt. Doch eine inklusive Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Sie braucht klare Prinzipien und Mechanismen, um sich selbst zu kontrollieren und gegen Hass und Diskriminierung vorzugehen.

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Hier setzt die Kampagne STOP the HATE an. Sie konzentriert sich auf Unterstützung, Prävention und Aufklärung, um Betroffene von Hasskriminalität zu schützen und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Bereits im vergangenen Jahr berichtete Echte Vielfalt über die Initiative, die darauf abzielt, Menschen zu empowern und für eine sichere Gesellschaft einzutreten.

STOP the HATE hat den Anspruch , die Betroffenen auf die Anzeigenerstattung und deren mögliche Folgen vorzubereiten sowie die richtigen Kontakte zur Polizei bereitzustellen. Darüber hinaus helfen die Mitarbeiter*innen bei der Bekämpfung von Hass im Internet und unterstützen das Löschen schädlicher Inhalte. Zusätzlich organisiert die Kampagne Workshops, in denen Teilnehmende lernen, Hass zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Auch Zivilcourage spielt eine große Rolle: Das Netzwerk Echte Vielfalt vermittelt Hilfe und zeigt auf, warum es entscheidend ist, Stellung zu beziehen.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Landespolizei Schleswig-Holstein mit der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* unterstützen STOP the HATE aktiv. Die Kampagne bietet betroffenen Personen professionelle Hilfe, insbesondere bei der schwierigen Entscheidung, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dabei werden nicht nur die Tat selbst, sondern auch das persönliche Erleben und individuelle Identitätsfragen sensibel berücksichtigt.

Klare Grenzen gegen Hass – ein notwendiger Schutzraum

Hasskriminalität betrifft nicht nur körperliche Gewalt, sondern schließt auch verbalen und symbolischen Hass mit ein. Dabei ist Hass eine zweischneidige Angelegenheit, bei der es wichtig ist, zwischen struktureller Diskriminierung – verursacht durch Ignoranz oder fehlendes Wissen – und gezielten, hasserfüllten Taten zu unterscheiden. Während strukturelle Diskriminierung durch Bewusstseinsbildung und Reflexion angegangen werden kann mit dem Ziel, das Gegenüber abzuholen, braucht Hasskriminalität eine klare und direkte Grenze.

Eine Anlaufstelle wie STOP the HATE ist daher nicht nur eine notwendige Unterstützung für Betroffene, sondern auch eine selbstverständliche Institution in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Sie hilft dabei, eine starke Gemeinschaft zu formen, die sich gegen Hass stellt und ein deutliches „Nein“ zu Hate Crime gegen Queers ausspricht – „für eine Gesellschaft, in der Respekt und Toleranz an erster Stelle stehen“.

 

Hier geht es zum offiziellen Flyer von STOP the HATE.

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