Weiterlesen Das Perfide an diesem Gesetz ist vor allem der Umstand, dass die „internationale LGBT-Bewegung“ als Gruppe im Sinne dieses Gesetzes überhaupt nicht existiert. Bereits in unserem Artikel zur Einführung des Gesetzes hatten wir mit Bezug auf die Deutsche Welle festgehalten, dass durch das Verbot auch kleine Organisationen und unpolitische Einrichtungen, die sich in ihren Gemeinden engagieren, in den Fokus geraten könnten. Es entsteht dabei die Gefahr, dass mit der Einstufung von LGBTIQ*-Personen als „pauschal extremistisch“ nicht-heterosexuelle Lebensweisen als politische Gefahr konstruiert werden (hier mehr dazu). Mit dem nun eingeleiteten Strafverfahren gegen die Geschäftsführerin und den künstlerischen Leiter eines bei sexuellen Minderheiten beliebten Klubs namens "Pose" werden diese Befürchtungen nun untermauert. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, durchsuchte die Polizei das "Pose" am 9. März, nachdem der Klub durch eine Gruppe namens "Russische Gemeinde Orenburg" denunziert worden war. Weiter heißt es, dass sogar unter der "repressiven russischen Gesetzgebung" die Inhaftierung der beiden Mitarbeiter*innen nicht rechtens sei. Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung der "nicht traditionellen sexuellen Orientierung" durch das Gericht die Angeklagten zusätzlichen Gefahren innerhalb des Gefängnisses aussetzen könnte. Die FAZ kommt zu dem Schluss, dass mit diesem Verfahren nun weitere „sogenannte Gay-Clubs“ in Russland schließen werden, "da ihre Mitarbeiter riskieren, sogar für die bloße Arbeit dort verfolgt zu werden". Zumindest nach jetzigem Erkenntnisstand handelt es sich bei den Inhaftierten nicht um politische Aktivist*innen, sondern um Bürger*innen, die einen Klub betrieben und nicht der ideologisierten Norm entsprachen. Damit spitzt sich die Lage im Land noch weiter zu. Mögliche Selbstzensur und Klubschließungen sind dabei nur ein Aspekt. Gleichzeitig macht es deutlich, wie wichtig es ist, gerade vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges zwischen staatlichen bzw. nationalistischen Akteuren und der allgemeinen Bevölkerung eines Landes zu unterscheiden. Nur wenn das gelingt, wird deutlich, dass Hilfe und Solidarität nicht an die Ideologie einer politischen Führung gebunden sind. Das gilt auch für andere Staaten und Situationen. Konkret heißt das, wer sich im Land dazu entschließt, aktivistisch tätig zu werden, kann das tun; wer sich dagegen entscheidet und sich aus Angst um sich und seine Familie zurückzieht, hat ebenfalls alle Rechte dazu. Selbstzensur ist niemals die Verantwortung der Verfolgten. Damit ist eine Debatte über politisches Asyl für die Zukunft nicht ganz auszuschließen. Es bleibt aber offen, mit welchen Ressentiments diese geführt werden wird.
Dokumentation
Weiterlesen Der Aktionsmonat wurde 2014 von der US-amerikanischen Organisation Bisexual Resource Center ins Leben gerufen. Mit dem Bisexual Health Month soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass bisexuelle Personen häufiger unter psychischen Krankheiten leiden als heterosexuelle sowie lesbisch und schwule Menschen. Die Diskriminierung von Bisexualität findet nicht nur im Rahmen von Homofeindlichkeit statt, sondern ist auch innerhalb der LGBTIQ*-Community ein Problem. Bisexualität wird beispielsweise oft als „Phase“ oder „Experimentieren“ mit Sexualität verklärt, womit die Identität von Bi+ Personen unsichtbar gemacht wird (siehe auch unseren Artikel „Was ist Bifeindlichkeit?“). Die hamburgische Organisation Bi+Pride problematisiert die gesundheitsgefährdende Diskriminierung von bisexuellen Personen und macht sich insbesondere für ihre Sichtbarkeit stark. Dies sei insbesondere in der aktuellen politischen Lage relevant: „Ähnlich wie die gesamte queere Community, leidet auch die bisexuelle Community unter den Folgen des Rechtsrucks in Deutschland. Hinzu kommt, dass gerade die bisexuelle Community an dem Problem leidet, dass sie in vielen Situationen grundsätzlich falsch verstanden wird. Egal ob polysexuell, pansexuell oder einfach nur bisexuell, grundsätzlich müssen sich alle erklären oder werden erst gar nicht wahrgenommen. Bi-Erasure ist nicht nur ein Teil der heteronormativen Gesellschaft. Auch in der queeren Community findet dies statt. Dieses ständige Auslöschen bzw. Missachten unserer Sexualität belastet und macht krank.“ (Bi+Pride) Um der gesundheitlichen Gefährdung zu entgegnen, fordert die Organisation mehr politische Teilhabe und Anerkennung von Bi+ sowie Bildung und Aufklärung zu dem Thema. Die Plakataktion in Schleswig-Holstein und Hamburg, gefördert vom Sozialministerium Schleswig-Holstein und der Gleichstellungsbehörde Hamburg, sollte einen Beitrag dazu leisten. Vom 15.03. bis 08.04.2024 waren in Elmshorn, Neumünster, Reinbek, Rendsburg, Wedel und Hamburg Plakate zu sehen, die auf die mentale Gesundheit von bisexuellen Personen hinweisen. Mit dem Ende des Bisexual Health Month soll das Thema aber nicht aus der Öffentlichkeit verschwinden. Der Initiator der Kampagne Frank Thies erklärt, dass auch am Tag der Bisexualität am 23. September Aktionen wie das Hissen der Bi+-Flaggen in Hamburg geplant sind (MADS). Ein Interview zu der Aktion mit Frank Thies wurde auf dem Pink Channel veröffentlicht.
Neues zur Situation in Uganda: Verfassungsgericht bestätigt das „Anti-Homosexualitätsgesetz“
9. April 2024Weiterlesen Wir hatten zuletzt im November 2023 über die Situation berichtet und dabei auch die Verflechtungen zu evangelikalen Finanzgebern aus den USA herausgestellt. Dabei kamen wir zu dem Schluss, dass das Gesetz nicht nur zu rechtlicher Verfolgung führt, sondern auch den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen ebnet. Es ist ebenso ein Signal an die Bevölkerung wie an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Trotz einiger minimaler Abschwächungen bestätigt das Gericht nun das Gesetz und stärkt damit auch seine symbolische Bedeutung. Wie die Tageschau zusammenfasst, kam die Klage von einer Gruppe aus Menschenrechtsaktivist*innen, Rechtswissenschaftler*innen und zwei Parlamentsabgeordneten der regierenden Partei Nationale Widerstandsbewegung (NRM). „Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre“. Wie die Deutsche Welle (DW) berichtet, räumten die fünf Richter dabei ein, dass das Anti-Homosexualitätsgesetz "inkonsistent mit dem Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Religionsfreiheit" sei. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) allerdings feststellt: „In ihrer Entscheidung hoben die Richter lediglich Einschränkungen beim Zugang von Homosexuellen zu medizinischen Diensten auf. Auch die Pflicht, Aktivitäten von Homosexuellen den Behörden zu melden, strichen sie.“ Darüber hinaus blieb das Gesetz allerdings erhalten. Auch der Passus zur Todesstrafe blieb unangetastet. Damit erzeugt das Gesetz auch weiterhin einen Rahmen aus Angst und Denunziation sowie ein grundlegendes Klima von Diskriminierung und daraus resultierender Gewaltpotenziale. Verschärft wird das Ganze durch die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung. Selbst wenn Homosexuelle zukünftig wieder medizinische Dienste in Anspruch nehmen dürfen, bleibt die Angst erhalten. Wie die UNAIDS-Regionaldirektorin Anne Githuku-Shongwe nach einem Zitat der DW unterstreicht, führt allein die Kriminalisierung von Menschen, die besonders anfällig für HIV sind, zu einem erschwerten Zugang zu lebensrettenden Gesundheits- und HIV-Leistungen. Es braucht also kein aktives Verbot, um Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erschweren.
Weiterlesen In der japanischen Verfassung wird Ehe als gegenseitiges Einverständnis der beiden Geschlechter definiert. Die Organisation „Marriage for All Japan“ argumentiert jedoch, dass dies kein Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen impliziert. Im Gegenteil „[W]eil das Recht zu heiraten, wen man möchte, ein grundlegendes Menschenrecht ist, das von der Verfassung geschützt wird, ist die Nicht-Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen verfassungswidrig“. In der Verfassung wird die gleichgeschlechtliche Ehe weder explizit verboten noch ausdrücklich erlaubt. In der Praxis werden gleichgeschlechtliche Paare jedoch nicht offiziell anerkannt. Japan ist somit der einzige G7-Staat, in dem die Ehe für homosexuelle Paare noch nicht legalisiert wurde. Dabei stehen nach einer Befragung von 2023 fast zwei Drittel der japanischen Bevölkerung hinter einer Einführung der „Ehe für alle“ (Reuters). Im Juni letzten Jahres wurde ein erstes Gesetz verabschiedet, mit welchem versucht wird die Diskriminierung von LGBTIQ* abzubauen. Dies geschah auf Initiative von über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen, die sich in der Kampagne #EqualityActJapan zusammengeschlossen haben. Für die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch ist das Gesetz jedoch unzureichend, um LGBTIQ* Personen umfassend vor Diskriminierung zu schützen. Es bedarf weiterer Antidiskriminierungsgesetze. Die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um grundlegende Rechte von queeren Japaner*innen zu sichern. Die konservative „Liberal Democratic Party“ (LPD) stellt sich diesem Vorhaben jedoch entgegen. Das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen würde nach dem neuesten Beschluss des Obersten Gerichts in Sapporo das Recht auf Familie verletzen (Al Jazeera). Gleichgeschlechtlichen Paaren werden zudem steuerliche Vorteile sowie Gesundheits- und Sozialleistungen verwehrt, die heterosexuelle verheiratete Paare erhalten (Amnesty International, S. 16). Für die LGBTIQ* Community in Japan ist der Beschluss des Gerichts zunächst ein Erfolg. Auch sechs Bezirksgerichte kamen zum Ergebnis, dass ein Verbot verfassungswidrig sei. Allerdings können die Gerichte das Gesetz nicht eigenständig ändern. Obwohl die Regierung aufgefordert wird, das Recht auf Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu gewährleisten, kann dies vorerst weiterhin verwehrt bleiben, bis das bestehende Ehegesetz geändert oder ein neues Gesetz erlassen wird (AP News).
Demonstrieren ist nur die halbe Miete
7. März 2024Weiterlesen Zu diesem Ergebnis kommt die „Mitte-Studie“ 2022/23 der Friedrich-Ebert-Stiftung. Fokus der Studie sind die rechtsextremen und demokratiegefährdenden Einstellungen der Bevölkerung. Wie der Deutschlandfunk mit Bezug auf die Studie hervorhebt, zeigten mittlerweile mehr als acht Prozent ein offen rechtsextremes Weltbild. Gleichzeitig hätten „vor allem unter jungen Menschen […] die rechtsextremen Einstellungen zugenommen“. Ein Umstand, der bereits aus den spanischen Parlamentswahlen des vergangenen Jahres bekannt ist. Dort verzeichnet die rechtsextreme VOX die höchste Anzahl an Followern. Vor diesem Hintergrund sind die Demonstrationen gegen Rechts der vergangenen Wochen eine positive und längst überfällige Solidarisierung der Bevölkerung. Wenn also der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, betont, in diesem Jahr vermehrt ostdeutsche Veranstaltungen zum CSD besuchen zu wollen, wie beispielsweise in Pirna, wo ein AfD-Mitglied zum Oberbürgermeister gewählt wurde, dann ist dies nur zu befürworten. Es geht darum, im wahrsten Sinne des Wortes Flagge zu zeigen und den Demagog*innen und Rechtspopulist*innen in der Öffentlichkeit entgegenzutreten. Laut einem Bericht der taz Berlin verwies Lehmann bei seiner Begründung auch auf die Correctiv-Recherchen zum Potsdamer Geheimtreffen von Rechtsextremist*innen mit Mitgliedern der Union und der AfD, bei dem sehr konkrete Pläne für eine Ausweisung von Millionen von Menschen geschmiedet wurden. Lehmann betonte, dass solche Pläne zur Einschränkung von Menschenrechten dabei immer alle beträfen, und rief zur Solidarität auf. Wer die Würde eines Menschen verteidigen will, muss die Würde aller verteidigen. Doch wird alles Demonstrieren und Solidarisieren vermutlich nicht ausreichen. Wie der Deutschlandfunk des Weiteren hervorhebt, sieht die Mitte-Studie vor allem Ereignisse wie Coronapandemie, Ukrainekrieg, Energiekrise und Inflation als Auslöser für das Gefühl der 'Entsicherung', das wiederum ein Aspekt für die zunehmende Empfänglichkeit rechter Gedanken darstellt. Allerdings vergisst diese Kausalkette einen Faktor, der auch bei den Protesten gegen Rechts kaum diskutiert wird: Die Marginalisierung durch Prekarisierung das heißt: Entwürdigung durch Armut. Zu ignorieren, dass die materiellen Unsicherheiten, die vor der eigenen Haustür reproduziert werden, keinen Effekt haben, ist bestenfalls zynisch. Zwei zentrale Entwicklungen, die diese 'Entsicherung' fördern, sind dabei die konkreten Vorschläge führender Politiker der Regierung zum Abbau des Sozialstaates, wie beispielsweise Christian Lindner nach einem Bericht der Zeit, die verschärfte Entsolidarisierung mit bereits marginalisierten Gruppen wie beim neuen EU-Asylverfahren und die zunehmende verbale Aufrüstung gegenüber Geflüchteten. Infolgedessen verzichten einige Menschen auf rechtlich legitime Leistungen aus Angst vor Stigmatisierung und Scham. „Der Staat spart dadurch zwar Milliarden, doch der Schaden ist groß“, so der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, in seiner Kolumne bei der Zeit. Wenn sich Institutionen, Vereine und Bürger*innen also gegen rechten Populismus und Polemisierung stellen wollen, ist Demonstrieren allein nicht ausreichend. Solidarisieren bedeutet darüber hinaus, die Ursachen im eigenen Garten zu benennen, und dazu zählt mindestens soziale Ungerechtigkeit und Marginalisierung durch Armut, die bekämpft werden müssen, um langfristig eine demokratische Gesellschaft zu erhalten.
Amnesty International: Bericht zu Folgen des LGBTIQ*-feindlichen „Propaganda“-Gesetzes in Ungarn
29. Februar 2024Weiterlesen Mit der Verabschiedung des Gesetzes unter dem rechtspopulistischen Ministerpräsident Viktor Orbán sollte die Repräsentation queerer Lebensentwürfe in der öffentlichen Kommunikation, Bildung, Werbung oder den Medien drastisch eingeschränkt werden. Es gilt ein Verbot der „Darstellung und Förderung“ von „unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen“, ohne dass dies weiter erläutert würde. Insbesondere seit Anfang 2023 wird das Gesetz im großen Maße umgesetzt. Aus Angst vor Repressionen und Sanktionen würden viele bereits aufgehört haben, Informationen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu verbreiten. Dazu gehören Buchhandlungen, die eine Art Selbstzensur betreiben würden, um rechtliche oder finanzielle Folgen zu vermeiden. Viele Buchhandlungen, die Bücher mit queeren Inhalten vertrieben haben, wurden von den Behörden bereits sanktioniert, Auch zivilgesellschaftliche Organisationen bekommen durch das Gesetz immer mehr Schwierigkeiten, ihre Arbeit weiterzuführen. Vor allem für Kinder und Jugendliche sei der Zugang zu wichtigen Informationen rund um queere Themen blockiert. Amnesty International stellt in dem Bericht „From Freedom to Censorship: The Consequences of the Hungarian Propaganda Law“ fest, dass das Gesetz das queerfeindliche Klima im Land verstärke und vermehrt zu negativen Stereotypen und Diskriminierung gegenüber LGBTIQ* beigetragen habe. Laut der Menschenrechtsorganisation sei das Propaganda-Gesetz rechtswidrig. Es widerspreche dem Recht auf freie Meinungsäußerung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention gesichert ist, von der Ungarn selbst Teil ist. Zudem würde das Recht auf Information, Recht auf Gleichheit und Nicht-Diskriminierung eingeschränkt werden. Das Gesetz könne nicht auf Basis des Schutzes von Kindern oder der öffentlichen Moral legitimiert werden, da die Rechte auf Information sowie Nicht-Diskriminierung hier dennoch wirken müssten. Shoura Hashemi, Geschäftsführerin bei Amnesty International Österreich, erklärt: „Amnesty International ruft die ungarische Regierung dringend dazu auf, das Propaganda-Gesetz aufzuheben und sicherzustellen, dass alle Personen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, in Ungarn frei von Diskriminierung und Angst leben können.“ Aufgrund der Einschränkung von Rechten in Ungarn ist der Umgang mit dem osteuropäischen Staat schon länger ein konfliktreiches Thema in der Europäischen Union. Um ein klares Zeichen für den Schutz von LGBTIQ*-Rechten zu setzten, könnte die Union weitere Druckmittel gegen Ungarn einsetzen. Womöglich stößt der neu veröffentlichte Bericht von Amnesty International eine neue Debatte an.
Literaturempfehlung: Audre Lorde – „Schwarze, Lesbe, Feministin, Mutter, Dichterin, Kriegerin“
20. Februar 2024Weiterlesen Audre Lorde verfasste etliche Gedichte, Essays, Reden und Bücher, die Themen des Schwarzseins, Frau-Seins, Lesbisch-Seins gemeinsam auffassen. Ihre Werke haben Schwarzen Feminismus, intersektionalen Feminismus, queere Bewegungen und theoretische Strömungen wie die „Queer of Color Critique“ geprägt. Bis heute werden Lordes Worte in aktivistischen Kreisen wiederholt: „Your silence will not protect you“, [“Dein Schweigen wird dich nicht beschützen“] oder „The master’s tools will never dismantle the master’s house“ [„Die Werkzeuge des Herrn werden niemals das Haus des Herrn niederreißen“]. Ihre Biomythographie „Zami - Eine neue Schreibweise meines Namens“ erzählt von ihrer Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenendasein als lesbische Schwarze Frau in den USA: „Als Tochter karibischer Einwanderer wächst Audre Lorde im Harlem der vierziger Jahre heran. Eine Zeit, die sie eindrucksvoll und zutiefst poetisch heraufbeschwört. Ihre Erinnerungen sind geprägt von bedeutsamen Beziehungen zu Frauen – ihrer Mutter, Freundinnen, Geliebten –, von ihren Erfahrungen in der queeren New Yorker Subkultur, aber auch von schmerzhaften Momenten der Ausgrenzung. Wie in einem Bildungsroman entwirft Lorde in ihrem literarischen Hauptwerk ein Porträt der Künstlerin als junge Frau, erzählt die Geschichte einer Selbstfindung: vom hochbegabten Mädchen zur brillanten Schriftstellerin und zur „Schwarzen, Lesbe, Feministin, Mutter, Dichterin, Kriegerin“. (Quelle: Hanser Literaturverlage) 2021 wurde ihre Essaysammlung „Sister Outsider“ ins Deutsche übersetzt. In 15 Essays, die zwischen 1976 und 1983 verfasst wurden, beschäftigt sich Audre Lorde auf verschiedene Arten und Weisen mit Diskriminierungsformen wie Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit. Sie bricht dabei mit männlich-eurozentristischen Konzeptionen und stellt die diasporische Erfahrung Schwarzer Frauen in den Vordergrund. Lorde vertritt einen Feminismus, der Differenzen anerkennt, ohne sich auf ihnen zu versteifen, Koalitionen bildet und Solidarität erfordert. Sie stellt sich gegen Heteronormativität und die weiße Mehrheitsgesellschaft. Somit ist ihr Denken heute weiterhin von hoher Bedeutung. Ob ihre Essays, ihre Lyrik oder ihre Bio(mytho)graphie – eine große Empfehlung für ihre Werke wird hier ausgesprochen. Auch in Deutschland hat Lorde viele Menschen inspiriert, insbesondere in der afrodeutschen Frauenbewegung. Ab 1984 lehrte sie als Gastprofessorin für African American Literature und Creative Writing an der Freien Universität Berlin - bis zu ihrem frühzeitigen Tod aufgrund einer Krebserkrankung im Jahr 1992. Über ihre Zeit in Berlin gibt es den Film Audre Lorde – Die Berliner Jahre 1984-1992 von Dagmar Schultz. Bild (Muster) von Freepik
Konservatives Griechenland im Wandel: Herausforderungen und politische Strategien auf dem Weg zur Ehe für alle
9. Februar 2024Weiterlesen Nach Angaben von queer.de, die sich auf das griechische Parlament beziehen, wird die Abstimmung voraussichtlich am 14. oder 15. Februar stattfinden, wobei der Fraktionszwang für die Regierungspartei Nea Demokratia aufgehoben wird. Während sich der konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis gegen einen nicht kleinen Teil seiner eigenen Partei behaupten muss und sich auch die griechisch-orthodoxe Kirche offen gegen den Entwurf wendet, machte Mitsotakis deutlich, dass sich das Parlament die Bedenken der Kirche anhöre, aber die Legislative letztendlich beim Parlament liege, so queer.de weiter. Unterstützung kommt hingegen von der linken Oppositionspartei Syriza. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd), aber auch queer.de oder der Tagesspiegel und weitere berichten, hatte Parteichef Stefanos Kasselakis die Unterstützung seiner Partei für entsprechende Pläne der Mitte-Rechts-Regierung angekündigt. „Zwar gehe ihm der am Mittwoch [...] vorgestellte Vorschlag nicht weit genug, er enthalte aber ‚einige positive Elemente‘“(rnd). So soll das neue Gesetz diese Benachteiligung beenden und gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern ermöglichen. Bis dato fehlt laut rnd beispielsweise der Rechtsanspruch auf Besuch der Kinder im Krankheitsfall oder das Recht, das Kind der Partnerin*des Partners aufzunehmen, sollte dieser*diesem etwas zustoßen. Wie weitreichend die Problematik einer Nichtanerkennung der Elternschaft sein kann, hatten wir bereits anhand des EU-Gesetzesentwurfs zur automatischen Anerkennung der Elternschaft in allen EU-Staaten, der am 14. Dezember 2023 eingebracht wurde, beschrieben. Damals wiesen wir darauf hin, dass es allerdings nicht nur auf das Recht, sondern auch auf seine Anwendung ankomme. Dass Griechenland nun auch im nationalen Recht diesen Schritt geht, schafft daher (sollte das Gesetz verabschiedet werden) auf jeden Fall dort einen Rechtsanspruch. Die queere Community begrüßt den Gesetzentwurf, kritisiert jedoch, dass gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor nicht erlaubt sei, ein Kind mit einer Leihmutter zu bekommen. Damit sind laut rnd Leihmutterschaften weiterhin nur für heterosexuelle Paare gestattet, wenn die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht schwanger werden kann. Aus politstrategischer Sicht ist die Entkopplung der beiden Diskursfelder dabei möglicherweise gar nicht unklug gewählt. Indem man die Themen getrennt zur Disposition stellt, können politische Akteure möglicherweise breitere Unterstützung für die Ehe für alle gewinnen, ohne gleichzeitig kontroverse Fragen zur Leihmutterschaft zu berühren. Daraus darf allerdings keinesfalls folgen, dass das Thema der Leihmutterschaft unangetastet bleibt. Griechenland könnte das 16. der 27 EU-Mitgliedsstaaten werden, das die Ehe für alle öffnet. Es würde damit Estland folgen, das bereits am 20. Juni 2023 nach langem Ringen sein Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe verabschiedet hatte.
Eine Ausstellung geht auf Wanderschaft
1. Februar 2024Weiterlesen Wie Karl-Heinz Steinle, Mitglied des Kurator*innen-Teams, gegenüber dem Tagesspiegel betonte, gehe es darum, den Blick über die Verfolgung männlicher homo- und bisexueller Menschen und den §175 StGB hinaus zu weiten. Die Ausstellung wolle, so Steinle weiter, Personen, deren Verfolgung und ihre Strategien des Überlebens aufzeigen. Von politischer Seite wurde hingegen die hohe Aktualität betont. So verwies Ferda Ataman (Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung) gegenüber dem Tagesspiegel auf die Bedeutung, welche die Ausstellung vor dem Hintergrund zunehmender Präsenz rechtsradikaler Gruppen in Deutschland habe. Der Tagesspiegel macht dabei deutlich, dass sich für LGBTIQ* einzusetzen immer auch bedeutet, sich dafür einzusetzen, den demokratischen Boden zu stärken und sich gegen Rechtsradikalität und Faschismus stark zu machen. Wie wir bereits beim Thema Asyl festgestellt haben, ist dann, wenn der Schutz und damit die Würde von Menschen infrage steht, eben nicht nur eine Gruppe betroffen ist. Dabei gilt frei nach Kants „Grundlagen zur Metaphysik der Sitten“, dass die Menschenwürde das fundamentalste Prinzip ist. Wird sie hintergangen, reißt der Boden, auf dem jede Freiheit und jedes Recht erkämpft wurde. Das mag pathetisch klingen, ist deshalb jedoch nicht weniger bedeutsam. Eine Ausstellung wird zwar die Menschenwürde nicht verteidigen, dazu bedarf es schon eher Aktionen wie die aktuell positiv wahrzunehmenden Demonstrationen gegen Rechts. Aber einer Ausstellung kann es durchaus gelingen, Diskurse im Kleinen anzustoßen und den Besucher*innen die Wichtigkeit gewisser Themen zu verdeutlichen. Bereits letztes Jahr konnte man die Ausstellung im Paul-Löbe-Haus des Bundestages betrachten, zuletzt war sie in der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ebenfalls in Berlin zu sehen. Nun begibt sie sich in diesem Jahr auf Wanderschaft durch Deutschland. Bereits bekannte Stationen (Stand: 17.01.) sind: 10. Februar – 31. März 2024 28. Juni – 12. Juli 2024 9. August – 23. August 2024 22. September – 8. Oktober 2024 14. Oktober – 3. November 2024 Weitere Termine sind bereits in Planung, so z.B. in Hamburg, Göttingen und Köln. Darüber hinaus können sich Interessierte, Museen, Schulen und weitere Veranstalter*innen unter dem Motto „Unsere Ausstellung bei Ihnen vor Ort!“ die Ausstellung in ihre Stadt oder Region holen.
Gedenkstätte Ravensbrück
Würzburg, Rathaus
Neues Rathaus Leipzig
Stadtmuseum Münster/Westf.
München
Zunahme von Gesetzen gegen LGBTIQ* auf dem afrikanischen Kontinent. Zum aktuellen Bericht von Amnesty International.
18. Januar 2024Weiterlesen In ihrem Bericht dokumentiert Amnesty International eine verstärkte Nutzung von Gesetzen als Unterdrückungsinstrumente gegen LGBTIQ* in zwölf afrikanischen Ländern. Rechtliche Mittel werden hier zunehmend als Waffen eingesetzt, die von Verboten von LGBTIQ*-Organisationen, Auflösung von Versammlungen bis hin zu alltäglichen Übergriffen reichen. Der Ursprung dieser Kriminalisierung führt dabei zurück bis in die Kolonialzeit, so der Verein weiter. Während allerdings die ehemaligen Kolonialstaaten bzw. ihre Politiker*innen sich eher reaktiv verhalten, wurde auf echte vielfalt bereits am Beispiel Uganda auf die aktive Rolle der evangelikalen Rechten aus den USA und ihre Finanzierung von Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen in einigen afrikanischen Staaten verwiesen. Wie der Tagesspiegel betont, führt vor allem das unter Strafe Stellen der Unterstützung von LGBTIQ* zum Verlust von Arbeit, Wohnraum und medizinischer Versorgung. Eine Situation, die sich nicht bloß auf den afrikanischen Kontinent beschränkt. Neben 31 afrikanischen Staaten finden sich laut Amnesty-Bericht in 61 Staaten weltweit Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisieren. Gerade vor dem Hintergrund des im Dezember erzielten Asylkompromisses entsteht vor allem für LGBTIQ* eine prekäre Lage. Unter anderem sollen die Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten geändert und deutlich ausgeweitet werden. Wie der Deutschlandfunk schreibt, steigt damit die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen auf der Flucht durch einen solchen Staat gekommen sind. Welche Folgen das haben kann, wird am Beispiel Ghana deutlich: Das Land wird bereits heute vom BAMF als sicher eingestuft, während es nach Angaben des Amnesty-Berichts bereits seit 2021 eines der schärfsten Gesetze gegen LGBTIQ* verhandelt. Im vergangenen Jahr befand sich das Gesetz bereits in der zweiten Lesung vor dem ghanaischen Parlament. Zwar erhalten Antragsteller*innen laut BAMF in solchen Fällen die Möglichkeit, „Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht“. Allerdings muss dieser Beweis erst einmal erbracht werden, eine bekanntermaßen nicht zu unterschätzende Hürde. So makaber es auch klingt, könnte für diese Menschen eine Verrechtlichung ihrer Diskriminierung im Herkunftsland oder im Drittstaat, in das sie abgeschoben werden sollen, immerhin ein gewichtiges Argument im Asylprozess liefern. Zusammenfassend ergeben sich für die Institutionen, Vereine und Akteure, die sich für LGBTIQ* und allgemeine Menschenrechte einsetzen, entsprechend drei Ebenen: 1. Vergangenheit: Anmahnen von Verantwortung für koloniale Spätfolgen 2. Gegenwart: Achten auf die Aktivitäten von Evangelikalen und Co., die vor allem als Geldgeber rechte und menschenfeindliche Propaganda finanzieren. Eine Gefahr, vor der auch Deutschland politisch und gesellschaftlich nicht gefeit ist. 3. Zukunft: Eine fundierte rechtliche Ausbildung für die Hilfsinstitutionen, um Hilfe suchenden Personen im eigenen Land einen bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Dazu zählt auch, die Situation „sicherer“ Herkunftsstaaten regelmäßig zu überprüfen. Das insbesondere Letzteres wirkt, zeigen internationale Menschenrechtsprinzipien wie die Yogyakarta-Prinzipien. Durch das Interpretieren bestehender Menschenrechtsgesetze und ihre Anwendung, so der Bericht, „[…] auf die Situationen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität […], haben [sie] in der Lobbyarbeit an Boden gewonnen." Engagement und Lobbyarbeit für die Rechte von LGBTIQ* führen also durchaus zu Erfolgen. Ein Umstand, der gerade bei Diskriminierung und (rechtlicher) Gewalt nicht aus den Augen verloren werden darf.









