Echte Vielfalt

Ehrenamt und Engagement

Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=2CBI1kjd5PM&feature=youtu.be

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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Marcel Danner (30) hat die seltene und begehrte Blutgruppe „0 negativ“, die für Universalspenden verwendet werden kann. Bis er 20 war ging er Blut spenden. Doch dann durfte er nicht mehr – weil er sich als schwul outete und mit Männern schlief. Dieses Verbot sei ungerecht.

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Danner, der den Titel „Mr. Gay Germany 2019“ hält, will die Social-Media-Aufmerksamkeit, die er genießt, zur Aufklärung über diese Thematik nutzen. In einem Interview mit dem Online-Netzwerk Funk erklärt er deshalb, warum es ungerecht sei, dass homosexuelle Männer durch das Transfusionsgesetz „über einen Kamm geschert“ würden. Demnach dürfen Schwule erst nach 12 Monaten der sexuellen Enthaltsamkeit Blut spenden. Zwar gäbe es beim Analsex das höchste Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Krankheiten, Danner weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Schwule das gleiche Sexverhalten hätten. Erstens könne man sich durch Kondome oder die Einnahme des Vorsorge-Medikaments PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) vor einer HIV-Ansteckung schützen. Und zweitens bedeute Sex zwischen zwei Männern nicht immer gleich Analsex: „Sex ist vielfältig, wie jeder Mensch vielfältig ist“, so Danner. Deswegen rief er 2019 die Social-Media-Kampagne #Blutsbruder zur Unterstützung einer Online-Petition ins Leben, die darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht um sexuelle Orientierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten gehen sollte: „Denn wir Schwule sind mehr als eine Risikogruppe“. Solche Herangehensweisen gäbe es auch bereits in anderen Ländern wie Spanien und Portugal: Dort werde man nicht danach gefragt mit wem man Sex habe, sondern wie oft und unter welchen Umständen. Dies schaffe Bedingungen, unter denen mehr Menschen Blut spenden könnten. Bislang dürften in Deutschland nur 33% der Bevölkerung Blut spenden, nur 3-4% täten es tatsächlich. Die bestehenden Regelungen für Schwule würden dies nicht nur noch weiter einschränken, sondern auch das falsche Bild untermauern, dass HIV eine „Schwulen-Krankheit“ sei: Jede*r könne HIV bekommen. Aber jede*r sollte auch Blut spenden dürfen, sofern er*sie sich schützt.

Finden Sie hier einen Überblick über HIV/Aids Präventions- und Therapie-Maßnahmen und Möglichkeiten.

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Der Landesfrauenrat Hamburg (LFR), verleiht ein Mal jährlich die Hammonia, eine Auszeichnung mit dem Namen der Hamburger Stadtgöttin. Der Preis ehrt seit 2008 Frauen, „deren kompetentes und entschiedenes berufliches, ehrenamtliches oder politisches Engagement Frauen und ihre Gleichstellung fördert“, so der LFR.

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Dieses Jahr geht die Auszeichnung an Diakonin Eva Burgdorf für ihre Verdienste für die Gleichstellung lesbischer Frauen in der Kirche. Dazu Christiane Klappert, Vorsitzende des Landesfrauenrates: „Eva Burgdorf ist durch ihr langjähriges Engagement für die Sichtbarkeit lesbischer Frauen von uns ausgezeichnet worden. Ihr konsequenter Einsatz für deren Gleichstellung, gerade auch im kirchlichen Kontext, ist mutig, engagiert und notwendig.“

Die Verleihung des Preises fand digital statt. Neben einer Laudatio und mehreren kleinen Reden gab es auch eine Gratulation durch die Senatorin Katharina Fegebank per Video.

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Am 18. und 19. November organisierte das Bundesfamilienministerium in Berlin eine europäische (Online-)Konferenz zu lesbischer Sichtbarkeit. Die Konferenz ist die erste internationale Veranstaltung, welche die Interessen und Lebensrealitäten lesbischer Frauen und Regenbogenfamilien in der EU thematisiert hat.

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An beiden Tagen fanden verschiedene Online-Vortrags und Diskussionspanels in englische Sprache statt, so zum Beispiel zu lesbischen Perspektiven auf Flucht und Migration, der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen in der wissenschaftlichen Forschung oder der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der EU.

Angestrebtes Ziel der Konferenz ist die Umsetzung einer übergreifenden EU-Strategie für die Förderung von LSBTI*-Rechten sowie auch  die spezifischen Lebenssituationen lesbischer Frauen in politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Das „L“ in LGBTI* werde meist nur mitgesprochen, so eine Sprecherin des Familienministeriums, während „Bedarfe lesbischer Frauen und der häufig weiblichen Regenbogenfamilien“ oft nicht betrachtet würden. In einem Panel diskutierte zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, über eine neue EU-Strategie zu LSBTI*-Gleichstellungspolitik.

Zentraler Ansatz der Konferenz ist das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem theoretischen Ansatz aus der Frauen- und Geschlechterforschung soll die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen sich überlappenden und verstärkenden Diskriminierungserfahrungen, denen in diesen Fall lesbische Frauen ausgesetzt sind, gelenkt werden. Mehrfachdiskriminierungen zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Behinderung und sozial-ökonomischen Status sollen auf diese Weise mitgedacht werden: „Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung“ schreibt das Bundesfamilienministerium dazu auf seiner Webseite.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Generationenübergreifendes gemeinschaftliches Wohnen und Leben für Lesben und Frauen mit und ohne Behinderung – das ist das Ziel der Initiative RuT-FrauenKultur&Wohnen.

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In Berlin soll dafür bis 2022 ein inklusives Wohnprojekt, an welches ein Zentrum mit Kultur- und Beratungsangeboten angeschlossen ist, entstehen. Das Konzept beinhaltet 70 Wohnungen, Gemeinschaftsräume sowie eine Pflege-WG mit acht Plätzen für pflegebedürftige Frauen.

Konzipiert und betrieben wird das Projekt vom Berliner Verein „RuT–Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.“, welcher 1989 in eigener Initiative von einer Gruppe älterer und behinderter lesbischer Frauen gegründet wurde. Hintergrundidee für das entstehende Wohnprojekt sind die besonderen Bedürfnisse älterer oder behinderte lesbischer Frauen. Sie sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen und als Gruppe gesellschaftlich oft unsichtbar sowie werden politisch wenig berücksichtigt. Das Projekt soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe sowie bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Damit ist es bundesweit einmalig und schließt eine Lücke in der Versorgung für diese Zielgruppe.

In einem zentral in Berlin-Mitte gelegenen Neubaukomplex sind die Wohnungen geplant, die altersgerecht und barrierefrei sein werden. Gesundheitspräventionsprojekte  und Kultur- und Freizeitveranstaltungen runden das Angebot ab. Den Bewohner*innen sollen Sportkurse wie z.B. Yoga oder Gymnastik zur Verfügung stehen und ein Programm aus u.a. Lesungen, Spielenachmittagen oder Ausflügen ermöglicht werden. Eine solche Form des gemeinschaftlichen Wohnens, wie sie von RuT-FrauenKultur&Wohnen geplant ist, ist damit auch eine Alternative für Frauen, die nicht alleine oder im Seniorenheim leben möchten.

RuT-FrauenKultur&Wohnen will zudem am Ort des Wohnprojektes ein Kompetenzzentrum rund um die Themen Lesben und Alter sowie Lesben und Behinderung einrichten. Hier sollen Bildungsverstanstaltungen und Tagungen stattfinden, und auch der Dachverband Lesben und Alter wird mit seiner Geschäftsstelle im Projekt lokalisiert sein.

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„Schwestern können sich gegenseitig helfen. Schwestern können voneinander lernen. Schwestern sind sich ähnlich und sie sind zugleich ganz unterschiedlich.“ So beschreiben die refugee sisters ihr Ziel, Frauen* mit Fluchterfahrungen einen vertraulichen Raum zu bieten, in dem sie sich mit ihren Erlebnissen, Wünschen, Fragen und Sorgen öffnen können.

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Es gibt unter anderem praktische Unterstützung, beispielsweise im Umgang mit Ämtern, Treffen zu verschiedenen Themen, Einzelgespräche und Begleitung. Auf der Internetseite informiert das Projekt über Asylverfahren, LGBTI Rechte in Deutschland und Europa oder auch LGBT & Religion.

Zugleich sucht das Projekt Unterstützerinnen: neben finanzieller Unterstützung zum Beispiel auch Deutsch-Nachhilfe, Kinderbetreuung, ein Zimmer oder Gegenstände für den Alltagsgebrauch.

Refugee sisters ist ein Projekt von Intervention e.V. und wird gefördert durch den Integrationsfonds der Stadt Hamburg.

Weitere Infos finden sich hier.

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HAKI e.V.

7. Oktober 2020

HAKI e.V. ist ein in Kiel und in Schleswig-Holstein aktiver Verein, der sich den Themen geschlechtliche Vielfalt, gleichgeschlechtliche Lebensformen sowie der Vielfalt sexueller Orientierungen widmet. Das HAKI-Zentrum in Kiel ist Anlaufstelle und Treffpunkt für alle Menschen aus dem LSBTIQ*-Spektrum in Schleswig-Holstein.

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Schwerpunkte der Arbeit sind Aufklärungs- und Bildungsangebote zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung und die Stärkung der Selbstbestimmung von LSBTIQ* und Unterstützung bei Problemen durch Beratungs- und Jugendarbeit. Auch Selbsthilfe- und Freizeitangebote gehören zum Engagement von HAKI e.V.

Verschiedene (Arbeits-)Gruppen beschäftigen sich mit spezifischen Themen oder sprechen bestimmte Zielgruppen an. So zum Beispiel queere Migrant*innen und Geflüchtete oder LSBTIQ* mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

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Queer und Veganismus – diese beiden Themen haben auf den ersten Blick nicht viel miteinander zu tun. Doch die Initiative Vegan Rainbow Project zeigt auf, wie beide Themen politisch miteinander verbunden werden können.

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Das Projekt der beiden queeren, lesbischen Frauen Daniela Zysk und India Kandel möchte darüber informieren, wie sich Unterdrückung und Marginalisierung verschiedener Gruppen, ob Mensch oder Tier, ähneln oder sich sogar gegenseitig bedingen. Ihr Ziel: Auf die Befreiung und Gleichberechtigung aller Lebewesen hinarbeiten, und dabei queeren Aktivismus und die Tierrechtsbewegung zusammenbringen.

Dafür stellen Sie auf ihrem Blog Wissen zur Verfügung und führen Interviews mit verschiedenen veganen Personen. Sie halten Vorträge oder nehmen an veganen oder LSBTIQ*-Events und Demonstrationen teil. Sichtbarkeit für vegan lebende, unterdrückte und marginalisierte Gruppen zu schaffen, sei ein zentraler Bestandteil ihres Aktivismus.

Auf ihrem Blog berichten sie zum Beispiel über Gnadenhöfe für Tiere, die von Personen aus dem LSBTIQ*-Spektrum geführt werden. Oder sprechen mit Wissenschaftler*innen und Theoretiker*innen, die sich mit den Überschneidungen von Sexismus und der Ausbeutung von Nutztieren beschäftigen.

Homophobie, Sexismus oder auch Speziesismus, also die Unterdrückung von Lebewesen auf Grund ihrer Artzugehörigkeit, ähneln sich in ihrer Wirkungsweise, so erläutert India in einem Interview. in allen Fällen werden Gruppen auf Grund bestimmter Merkmale abgewertet und ungleich behandelt. Auch Vorurteile gegenüber Veganer*innen und queeren Menschen können sich ähneln, wie Daniela aus eigener Erfahrung berichtet. Beides werde mitunter als „nicht natürlich“ bezeichnet oder als Defizit gesehen.

In der queeren Community möchten Daniela und India auf die Ausbeutung von Nutztieren aufmerksam machen, denn gerade hier gäbe es schon eine erhöhte Sensibilität für verschiedene Unterdrückungsformen: „Genau wie wir, wollen und sollten andere Tiere selbst über ihren eigenen Körper und ihr (Sexual-) Leben bestimmen dürfen. In der Tierindustrie sind jedoch Vergehen gegen die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung […] an der Tagesordnung. Ohne diese Praktiken könnte die Tierindustrie nicht existieren“ schreiben sie in einem Flyer.

Wer das Projekt und seine Message unterstützen möchte, kann zum Beispiel im Webshop eine Pride-Flagge mit Vegan-Schriftzug erwerben oder India und Daniela für einen Vortrag auf einer Veranstaltung anfragen.

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2012, im Rahmen des Aktionsplans der Landesregierung NRW „für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“, wurde vom Schulministerium NRW und der Initiative Schule der Vielfalt ein Kooperationsvertrag unterschrieben. Damit wurde auf das bereits seit 2008 vorhandene Engagement der damaligen lesbisch-schwulen Schulaufklärung (SchLau) NRW und der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW aufgebaut.

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Diese war ins Leben gerufen worden, um „in Nordrhein-Westfalen eine gesellschaftliche Öffentlichkeit für die Ächtung von Homophobie in der Schule herzustellen und so sowohl strukturelle als auch individuelle homophobe Diskriminierung und Gewalt in Schulen zu stoppen“.

Heute ist die Schule der Vielfalt ein bundesweites Antidiskriminierungsnetzwerk, welches Lokalgruppen in allen Ländern hat, die sich dafür einsetzen, „dass an Schulen mehr gegen Homo- und Trans*feindlichkeit und mehr für die Akzeptanz von unterschiedlichen Lebensweisen getan wird“.

Für das Landesnetzwerk in Schleswig-Holstein wurde unter dem Träger „HAKI e.V. – lesbisch-schwule Emanzipationsarbeit in Schleswig-Holstein“ der Name SCHLAU übernommen, mit SCHLAU-Teams in Flensburg, Kiel und Lübeck; die Bildungs-, Aufklärungs- und Antidiskriminierungsworkshops zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt für Schulen, Sportvereine, Jugendzentren und andere Jugendeinrichtungen anbieten. Dabei stünden Begegnungen und Gespräche zwischen Jugendlichen und lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Teamer*innen im Zentrum, um diese mittels „pädagogischer Methoden und evaluierter Konzepte“ für die Lebenswirklichkeiten von jungen LSBTIQ*-Personen zu sensibilisieren. Weitere Ziele der SCHLAU-Workshops sind unter anderem die Förderung von Respekt und Toleranz gegenüber geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, und Jugendlichen und jungen Erwachsenen Mut zu machen für einen selbstbewussten Umgang mit ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.

Die Tatsache, dass 2015 eine Studie zu Coming-Out-Erfahrungen von LSBTIQ*-Jugendlichen ergab, dass mehr als 65% der ca. 4000 Befragten vor ihrem ersten äußeren Coming-Out Ablehnung durch Freund*innen und Familienmitglieder fürchteten, ist nur ein Indiz für die Notwendigkeit von aufklärenden Antidiskriminierungsworkshops. Unter ihrem Konzept erklärt auch SCHLAU selbst, warum Arbeit wie ihre wichtig ist – und liefert Informationen zu Methodik, theoretischen Grundlagen wie Menschenrechtsbildung und Intersektionalität und der Qualifikation ihrer Mitarbeitenden.

Zwar können momentan während der COVID-19 Pandemie keine physischen Workshops stattfinden, doch auch online steigt die Präsenz von LSBTIQ*-Inhalten für Jugendliche: Beispielsweise das TV-Magazin von Queerblick e.V.  „das Medienprojekt für schwule, lesbische, bisexuelle und trans* Jugendliche“ auf YouTube. Hier können Interessierte durch eine Bandbreite verschiedener Filmformate wie Dokus, Kurzfilme und Interviews mehr über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt lernen.

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