Echte Vielfalt

Ehrenamt und Engagement

Noch immer werden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren rechtlich diskriminiert. Zwei Frauen gehen nun den rechtlichen Weg, um beide als Mütter in der Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden.

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Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann fordern, mit heterosexuellen Elternpaaren rechtlich gleichgestellt zu werden. Denn bei diesen wird der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn eine biologische Vaterschaft nicht besteht, z.B. weil das Kind mit einer Samenspende entstanden ist. Homosexuelle Elternpaare müssen stattdessen nach der derzeitigen rechtlichen Regelung das lange dauernde Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Tochter Paula hat daher bisher rein rechtlich nur einen Elternteil.

Nach Ansicht der beiden Mütter ist Paula jedoch kein Adoptionskind, wie Verena Ackermann in einem Interview erläutert: „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Paula muss nicht adoptiert werden, denn sie hat mich und Gesa als ihre Mütter. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters.“

Gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpfen die beiden Frauen gegen ihre rechtliche Benachteiligung, von der vor allem auch Paula selbst betroffen ist.  Nach der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigen die Fälle wie dieser auf, wie Familien derzeit bei der Anerkennung ihrer Elternschaft diskriminiert würden. Doch es prägten vielfältige Familienkonstellationen die Gesellschaft – etwa 14.000 Kinder würden in Deutschland in nicht heterosexuellen Familien aufwachsen.

Das Oberlandesgericht Celle beschäftigte sich nun am 13.01. mit dem Fall in einer Anhörung, zuvor waren bereits Anträge in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Lucy Chebout, äußerte sich nach der Anhörung  positiv: „Das war ein guter Tag! Das Oberlandesgericht Celle hat sich viel Zeit genommen, um die persönlichen und rechtlichen Dimensionen zu erörtern.“

Unter dem Hashtag #paulahatzweimamas kam es in den sozialen Medien, z.B. auf Twitter, zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen. So schreibt zum Beispiel eine Twitter-Userin: „Wenn es in einer Familie zwei Mütter gibt, müssen sie rechtlich gleichbehandelt werden. Weil dies bisher nicht geschieht, signalisiert man gesellschaftlich, dass solche Familien "nicht richtig" sind. Das ist falsch, und das ist Diskriminierung.“

Eine umfassende Reform des Abstammungsrecht sei nach dem Bundesjustizministerium in Arbeit. So lange wollen das Paar und ihre Unterstützer*innen jedoch nicht warten:  "Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen", kritisierte Gesa Teichert-Akkermann. "Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze."

Das Paar möchte den Rechtsweg weiter verfolgen – wenn notwendig mit einer Verfassungsbeschwerde.

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Am vergangenen Wochende wurde auf dem digitalen Parteitag der CDU mit Armin Laschet ein neuer Vorsitzender der Partei gewählt, der sich gegen die Kandidaten Friedrich Merz und Norbert Röttgen durchsetzte. Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) hatten zuvor allen drei Kandidaten um den Vorstandsvorsitz Fragebögen zugeschickt, die auch beantworten wurden.

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"Es gab Zeiten, da war das gar nicht so selbstverständlich", so der LSU-Vorsitzende Vogt, der die LSU seit 2010 anführt. Armin Laschet habe zudem in diesem Zusammenhang zugesagt, die Annahme des Beschlusses zur Anerkennung der LSU als Parteiorganisation zu unterstützen. Damit könnte die Rolle der LSU innerhalb der Union gestärkt werden.

LSBTIQ-Inhalte sind jedoch weiterhin kein Kernthema der CDU, und alle drei Kandidaten haben in der Vergangenheit LSBTIQ-feindliche oder -kritische Positionen vertreten, was sich am deutlichsten bei Friedrich Merz gezeigt hatte.

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Eine Fotomontage eines Kusses des Amed Sherwan mit dem Aktivisten Mohamed Hisham in Mekka wurde auf Facebook und Instagram gelöscht und die Profile der beiden gesperrt. Im Hintergrund der sich küssenden Männer ist die Kaaba in Mekka sowie eine Regenbogenfahne zu sehen.

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Die beiden Geflüchteten engagieren sich in der Säkularen Flüchtlingshilfe. Die Organisation vermutet, dass das Bild dass das Bild "massenhaft von fundamentalistischen Muslimen aus der ganzen Welt gemeldet" wurde. Gegen Beleidigungen oder sogar Morddrohungen welche die beiden Aktivisten erhalten haben, ging Facebook jedoch nicht vor.

Der aus Kurdistan geflohene und selbst heterosexuelle Amed Sherwan erklärte, er habe das Bild als Zeichen der Solidarität mit LGBTIQ-Personen in muslimischen Communitys veröffentlicht. Mit Unterstützung der Giordano Bruno Stiftung wehrt er sich nun gerichtlich. Auch eine Petition wurde ins Leben gerufen.

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Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=2CBI1kjd5PM&feature=youtu.be

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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Marcel Danner (30) hat die seltene und begehrte Blutgruppe „0 negativ“, die für Universalspenden verwendet werden kann. Bis er 20 war ging er Blut spenden. Doch dann durfte er nicht mehr – weil er sich als schwul outete und mit Männern schlief. Dieses Verbot sei ungerecht.

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Danner, der den Titel „Mr. Gay Germany 2019“ hält, will die Social-Media-Aufmerksamkeit, die er genießt, zur Aufklärung über diese Thematik nutzen. In einem Interview mit dem Online-Netzwerk Funk erklärt er deshalb, warum es ungerecht sei, dass homosexuelle Männer durch das Transfusionsgesetz „über einen Kamm geschert“ würden. Demnach dürfen Schwule erst nach 12 Monaten der sexuellen Enthaltsamkeit Blut spenden. Zwar gäbe es beim Analsex das höchste Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Krankheiten, Danner weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Schwule das gleiche Sexverhalten hätten. Erstens könne man sich durch Kondome oder die Einnahme des Vorsorge-Medikaments PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) vor einer HIV-Ansteckung schützen. Und zweitens bedeute Sex zwischen zwei Männern nicht immer gleich Analsex: „Sex ist vielfältig, wie jeder Mensch vielfältig ist“, so Danner. Deswegen rief er 2019 die Social-Media-Kampagne #Blutsbruder zur Unterstützung einer Online-Petition ins Leben, die darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht um sexuelle Orientierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten gehen sollte: „Denn wir Schwule sind mehr als eine Risikogruppe“. Solche Herangehensweisen gäbe es auch bereits in anderen Ländern wie Spanien und Portugal: Dort werde man nicht danach gefragt mit wem man Sex habe, sondern wie oft und unter welchen Umständen. Dies schaffe Bedingungen, unter denen mehr Menschen Blut spenden könnten. Bislang dürften in Deutschland nur 33% der Bevölkerung Blut spenden, nur 3-4% täten es tatsächlich. Die bestehenden Regelungen für Schwule würden dies nicht nur noch weiter einschränken, sondern auch das falsche Bild untermauern, dass HIV eine „Schwulen-Krankheit“ sei: Jede*r könne HIV bekommen. Aber jede*r sollte auch Blut spenden dürfen, sofern er*sie sich schützt.

Finden Sie hier einen Überblick über HIV/Aids Präventions- und Therapie-Maßnahmen und Möglichkeiten.

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Der Landesfrauenrat Hamburg (LFR), verleiht ein Mal jährlich die Hammonia, eine Auszeichnung mit dem Namen der Hamburger Stadtgöttin. Der Preis ehrt seit 2008 Frauen, „deren kompetentes und entschiedenes berufliches, ehrenamtliches oder politisches Engagement Frauen und ihre Gleichstellung fördert“, so der LFR.

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Dieses Jahr geht die Auszeichnung an Diakonin Eva Burgdorf für ihre Verdienste für die Gleichstellung lesbischer Frauen in der Kirche. Dazu Christiane Klappert, Vorsitzende des Landesfrauenrates: „Eva Burgdorf ist durch ihr langjähriges Engagement für die Sichtbarkeit lesbischer Frauen von uns ausgezeichnet worden. Ihr konsequenter Einsatz für deren Gleichstellung, gerade auch im kirchlichen Kontext, ist mutig, engagiert und notwendig.“

Die Verleihung des Preises fand digital statt. Neben einer Laudatio und mehreren kleinen Reden gab es auch eine Gratulation durch die Senatorin Katharina Fegebank per Video.

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Am 18. und 19. November organisierte das Bundesfamilienministerium in Berlin eine europäische (Online-)Konferenz zu lesbischer Sichtbarkeit. Die Konferenz ist die erste internationale Veranstaltung, welche die Interessen und Lebensrealitäten lesbischer Frauen und Regenbogenfamilien in der EU thematisiert hat.

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An beiden Tagen fanden verschiedene Online-Vortrags und Diskussionspanels in englische Sprache statt, so zum Beispiel zu lesbischen Perspektiven auf Flucht und Migration, der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen in der wissenschaftlichen Forschung oder der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der EU.

Angestrebtes Ziel der Konferenz ist die Umsetzung einer übergreifenden EU-Strategie für die Förderung von LSBTI*-Rechten sowie auch  die spezifischen Lebenssituationen lesbischer Frauen in politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Das „L“ in LGBTI* werde meist nur mitgesprochen, so eine Sprecherin des Familienministeriums, während „Bedarfe lesbischer Frauen und der häufig weiblichen Regenbogenfamilien“ oft nicht betrachtet würden. In einem Panel diskutierte zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, über eine neue EU-Strategie zu LSBTI*-Gleichstellungspolitik.

Zentraler Ansatz der Konferenz ist das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem theoretischen Ansatz aus der Frauen- und Geschlechterforschung soll die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen sich überlappenden und verstärkenden Diskriminierungserfahrungen, denen in diesen Fall lesbische Frauen ausgesetzt sind, gelenkt werden. Mehrfachdiskriminierungen zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Behinderung und sozial-ökonomischen Status sollen auf diese Weise mitgedacht werden: „Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung“ schreibt das Bundesfamilienministerium dazu auf seiner Webseite.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Generationenübergreifendes gemeinschaftliches Wohnen und Leben für Lesben und Frauen mit und ohne Behinderung – das ist das Ziel der Initiative RuT-FrauenKultur&Wohnen.

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In Berlin soll dafür bis 2022 ein inklusives Wohnprojekt, an welches ein Zentrum mit Kultur- und Beratungsangeboten angeschlossen ist, entstehen. Das Konzept beinhaltet 70 Wohnungen, Gemeinschaftsräume sowie eine Pflege-WG mit acht Plätzen für pflegebedürftige Frauen.

Konzipiert und betrieben wird das Projekt vom Berliner Verein „RuT–Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.“, welcher 1989 in eigener Initiative von einer Gruppe älterer und behinderter lesbischer Frauen gegründet wurde. Hintergrundidee für das entstehende Wohnprojekt sind die besonderen Bedürfnisse älterer oder behinderte lesbischer Frauen. Sie sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen und als Gruppe gesellschaftlich oft unsichtbar sowie werden politisch wenig berücksichtigt. Das Projekt soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe sowie bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Damit ist es bundesweit einmalig und schließt eine Lücke in der Versorgung für diese Zielgruppe.

In einem zentral in Berlin-Mitte gelegenen Neubaukomplex sind die Wohnungen geplant, die altersgerecht und barrierefrei sein werden. Gesundheitspräventionsprojekte  und Kultur- und Freizeitveranstaltungen runden das Angebot ab. Den Bewohner*innen sollen Sportkurse wie z.B. Yoga oder Gymnastik zur Verfügung stehen und ein Programm aus u.a. Lesungen, Spielenachmittagen oder Ausflügen ermöglicht werden. Eine solche Form des gemeinschaftlichen Wohnens, wie sie von RuT-FrauenKultur&Wohnen geplant ist, ist damit auch eine Alternative für Frauen, die nicht alleine oder im Seniorenheim leben möchten.

RuT-FrauenKultur&Wohnen will zudem am Ort des Wohnprojektes ein Kompetenzzentrum rund um die Themen Lesben und Alter sowie Lesben und Behinderung einrichten. Hier sollen Bildungsverstanstaltungen und Tagungen stattfinden, und auch der Dachverband Lesben und Alter wird mit seiner Geschäftsstelle im Projekt lokalisiert sein.

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„Schwestern können sich gegenseitig helfen. Schwestern können voneinander lernen. Schwestern sind sich ähnlich und sie sind zugleich ganz unterschiedlich.“ So beschreiben die refugee sisters ihr Ziel, Frauen* mit Fluchterfahrungen einen vertraulichen Raum zu bieten, in dem sie sich mit ihren Erlebnissen, Wünschen, Fragen und Sorgen öffnen können.

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Es gibt unter anderem praktische Unterstützung, beispielsweise im Umgang mit Ämtern, Treffen zu verschiedenen Themen, Einzelgespräche und Begleitung. Auf der Internetseite informiert das Projekt über Asylverfahren, LGBTI Rechte in Deutschland und Europa oder auch LGBT & Religion.

Zugleich sucht das Projekt Unterstützerinnen: neben finanzieller Unterstützung zum Beispiel auch Deutsch-Nachhilfe, Kinderbetreuung, ein Zimmer oder Gegenstände für den Alltagsgebrauch.

Refugee sisters ist ein Projekt von Intervention e.V. und wird gefördert durch den Integrationsfonds der Stadt Hamburg.

Weitere Infos finden sich hier.

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