Echte Vielfalt

Ehrenamt und Engagement

Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen wurde es festgelegt: Hamburg soll ein Denkmal für sexuelle Vielfalt bekommen. „Wir realisieren gemeinsam mit den beteiligten Initiativen ein Denkmal für die sexuelle Vielfalt in Hamburg“ heißt es darin. Im Austausch mit der Community soll ein Ort geschaffen werden, der an alle Menschen erinnern soll, die aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität verfolgt und ausgegrenzt wurden.

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Im September letzten Jahres lud daher die Kulturbehörde zu einem Workshop ins Museum für hamburgische Geschichte ein. Dort wurden Perspektiven für das Design und den Standort des Denkmals erörtert.

Bereits seit 2018 setzt sich eine private Initiative für die Errichtung eines solchen Denkmals ein. Ein Gründungsmitglied der Initiative, der Historiker Gottfried Lorenz, weist in diesem Zusammenhang auf die spezielle Geschichte der LSBTIQ*-Community in Hamburg hin. In der Hansestadt entstanden zwischen 1945 und 1994 Vereine und Orte der Community, während diese in anderen Städten polizeilich verhindert wurden.

Das Denkmal soll dabei nicht nur dem Erinnern dienen. Farid Müller, Sprecher für LSBTIQ*  der Bürgerschaftsfraktion der Grünen erläutert hierzu gegenüber der Taz: „Ein Denkmal geht in der Regel in die Vergangenheit. Den Initiator*innen soll es gelingen, dass das Denkmal in die Zukunft strahlt.“
Ein Gegenwartsbezug des Denkmals ist auch dringend notwendig, denn noch immer leben LSBTIQ* nicht gleichberechtigt mit der Mehrheitsgesellschaft zusammen. Initiator Lorenz weist daraufhin, dass auch gegenwärtig Menschen mit homosexuellen Orientierungen diskriminiert werden: „Nach wie vor ist das Händchenhalten oder Küssen zwischen Männern oder Frauen in der Öffentlichkeit etwas, was Anstoß erregen kann. Deshalb soll das Denkmal auch eine Aufforderung für Toleranz und Akzeptanz der verschiedenen Gruppierungen sein“

Im Gespräch für den Standort des Denkmals sind unter anderem St. Georg, die HafenCity und der Jungfernstieg.

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Das Projekt Lesbisch* Sichtbar ist ein von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gefördertes Projekt. Verantwortlich für das Projekt ist RuT- Rad und Tat, eine Initiative lesbischer Frauen in Berlin. Ziel von Lesbisch* Sichtbar ist es, in Austausch mit einem Fachbeirat und weiteren Expert*innen sowie der LSBTIQ*-Community Maßnahmen für mehr lesbische Sichtbarkeit und Anerkennung zu entwickeln. Damit soll der strukturellen Benachteiligung von lesbischen Frauen entgegengewirkt werden. 

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Die Projektmitarbeiterin Stephanie Kuhnen, Journalistin und Herausgeberin des Sammelbandes „Lesben raus! Für mehr lesbische Sichtbarkeit“ im Queerverlag, sprach mit dem L-Mag über das Vorhaben: „Einfach nur eine Lesbe in den Vorstand zu wählen, verändert die Strukturen nicht“ so Kuhnen. Daher sei Lesbisch* Sichtbar ein Strukturprojekt, welches unter anderem für den Berliner Senat Vorschläge mache, wie die Stukturen hin zu einer gesellschaftlichen Teilhabe von Lesben verändert werden können. Ein weiteres Ziel sei die Vernetzung von lesbischen Initiativen sowie das Schaffen von Allianzen insbesondere mit den schwulen und trans* Communitys in Berlin. Wichtig sei dabei auch die Einbeziehung verschiedener Perspektiven, denn Lesben seien keine homogene Gruppe: „Lesbisch ist ein dynamischer Begriff und eine sehr vielfältige Identität. Wir sprechen eher von einer Lebensform“, so Kuhnen.

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Gianni Jovanovic (42), ist Roma-Aktivist und schwul, und befasst sich seit langem mit dem Thema Mehrfachdiskriminierung.  Er war der erste schwule Rom in Deutschland, der sich geoutet hat und ist Gründer der Initiative „Queer Roma“, mit der er mehrfach am Christopher Street Day in Köln teilnahm. Seine Erfahrungen mit Ausgrenzung und Diskriminierung verarbeitet er außerdem als Comedian und Performer in einem Bühnenprogramm.

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Wie er in einem Interview erzählt,  war das Offenlegen seiner Identität „ein doppeltes Outing“. Viele queere Roma befürchteten, auf Verachtung in der eigenen Community zu stoßen. Hinzukomme dann noch die Verachtung durch die Mehrheitsgesellschaft: „Einerseits muss man sich hinstellen und sagen, Mama, Papa, ich bin schwul, lesbisch, trans ..., und auf der anderen Seite muss man sich öffentlich dazu bekennen, dass man Roma ist. Gegenüber dieser Gruppe herrschen viel Unwissen und Vorurteile.“

In einem weiteren Interview auf Deutschlandfunk Nova berichtet Gianni außerdem ausführlich über das Aufwachsen in einer konservativen Familie, seine Zwangsverheiratung und seinen langen Weg zum Coming-Out als schwuler Mann.

Giannis Anliegen ist es, um über Antiziganismus, also die Diskriminierung von Sinti und Roma, aufzuklären. Hierzu wird er auch von den Medien als Experte angefragt. Im Zuge der kürzlichen Rassismus-Debatte um die WDR-Talksendung „die letzte Instanz“ wurde er erneut um seine Einschätzungen gebeten. Auch ein Video einer Talkshow, die im Jahr 2020 ebenfalls im WDR lief, und in der Gianni zu Gast war, wurde in den sozialen Medien häufig geteilt. Hierin erklärt er, dass es sich beim Z-Wort um eine Fremdbezeichnung handele, die rassistische Vorurteile beinhalte. Außerdem wies er darauf hin, dass seinen im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Vorfahren der Buchstabe Z in die Haut tätowiert wurde:Deshalb muss man sich tatsächlich die Frage stellen, ob man heute in dieser aufgeklärten, modernen Welt das Wort überhaupt noch benutzen will", sagte Jovanovic in der Sendung.

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Im aktuellen „SZ Magazin“ outen sich 185 Schauspieler*innen öffentlich als schwul, lesbisch, bisexuell, trans*, non-binär oder queer. Mit der Initiative unter dem Hashtag #actout wollen sie mehr Sichtbarkeit und Anerkennung für vielfältige Lebensweisen in der Theater-, Film- und Fernsehbranche schaffen. „Bisher konnten wir in unserem Beruf mit unserem Privatleben nicht offen umgehen, ohne dabei berufliche Konsequenzen zu fürchten“ heißt es in dem dazugehörigen Manifest, welches in über 16 Sprachen übersetzt wurde.

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Viele der Mitglieder der Initiative hätten die Erfahrung gemacht, dass ihnen zum Beispiel von Caster*innen oder Regisseur*innen geraten worden sei, ihre sexuelle Orientierung oder ihr Gender geheimzuhalten, um die eigene Karriere nicht zu gefährden.

Unter den Personen findet sich unter anderem auch die Schauspielerin Ulrike Folkerts, auch bekannt mit ihrer Rolle als Tatortkommissarin Lena Odenthal.

Diversität sei in Deutschland schon längst gesellschaftlich gelebte Realität, schreibt die Gruppe. Dies werde aber noch nicht ausreichend in  Film und Fernsehen abgebildet. 

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Das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mhc) ist ein Beratungs-, Kultur und Jugendzentrum in Hamburg und existiert seit über 35 Jahren. Ziel der Arbeit des mhc ist die „Gleichstellung, gesellschaftliche Chancengleichheit und die positive Wertschätzung einer heterogenen Gesellschaft.“. 

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Angeboten werden unter anderem Gruppen und Selbsthilfegruppen für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans*. In der Beratungsstelle des mhc erhalten Menschen professionelle Unterstützung zu allen Fragen, die mit sexueller Identität und Orientierung zusammenhängen. Ein Kulturprogramm mit Vorträgen, Theater- und Musikveranstaltungen lädt ebenfalls ein, das mhc und sein dazugehöriges Café zu besuchen.

Magnus-Hirschfeld-Centrum
Borgweg 8
22303 Hamburg
www.mhc-hh.de

Telefon: 040.278 778 00

E-Mail: info@mhc-hamburg.de

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Noch immer werden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren rechtlich diskriminiert. Zwei Frauen gehen nun den rechtlichen Weg, um beide als Mütter in der Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden.

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Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann fordern, mit heterosexuellen Elternpaaren rechtlich gleichgestellt zu werden. Denn bei diesen wird der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn eine biologische Vaterschaft nicht besteht, z.B. weil das Kind mit einer Samenspende entstanden ist. Homosexuelle Elternpaare müssen stattdessen nach der derzeitigen rechtlichen Regelung das lange dauernde Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Tochter Paula hat daher bisher rein rechtlich nur einen Elternteil.

Nach Ansicht der beiden Mütter ist Paula jedoch kein Adoptionskind, wie Verena Ackermann in einem Interview erläutert: „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Paula muss nicht adoptiert werden, denn sie hat mich und Gesa als ihre Mütter. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters.“

Gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpfen die beiden Frauen gegen ihre rechtliche Benachteiligung, von der vor allem auch Paula selbst betroffen ist.  Nach der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigen die Fälle wie dieser auf, wie Familien derzeit bei der Anerkennung ihrer Elternschaft diskriminiert würden. Doch es prägten vielfältige Familienkonstellationen die Gesellschaft – etwa 14.000 Kinder würden in Deutschland in nicht heterosexuellen Familien aufwachsen.

Das Oberlandesgericht Celle beschäftigte sich nun am 13.01. mit dem Fall in einer Anhörung, zuvor waren bereits Anträge in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Lucy Chebout, äußerte sich nach der Anhörung  positiv: „Das war ein guter Tag! Das Oberlandesgericht Celle hat sich viel Zeit genommen, um die persönlichen und rechtlichen Dimensionen zu erörtern.“

Unter dem Hashtag #paulahatzweimamas kam es in den sozialen Medien, z.B. auf Twitter, zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen. So schreibt zum Beispiel eine Twitter-Userin: „Wenn es in einer Familie zwei Mütter gibt, müssen sie rechtlich gleichbehandelt werden. Weil dies bisher nicht geschieht, signalisiert man gesellschaftlich, dass solche Familien "nicht richtig" sind. Das ist falsch, und das ist Diskriminierung.“

Eine umfassende Reform des Abstammungsrecht sei nach dem Bundesjustizministerium in Arbeit. So lange wollen das Paar und ihre Unterstützer*innen jedoch nicht warten:  "Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen", kritisierte Gesa Teichert-Akkermann. "Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze."

Das Paar möchte den Rechtsweg weiter verfolgen – wenn notwendig mit einer Verfassungsbeschwerde.

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Am vergangenen Wochende wurde auf dem digitalen Parteitag der CDU mit Armin Laschet ein neuer Vorsitzender der Partei gewählt, der sich gegen die Kandidaten Friedrich Merz und Norbert Röttgen durchsetzte. Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) hatten zuvor allen drei Kandidaten um den Vorstandsvorsitz Fragebögen zugeschickt, die auch beantworten wurden.

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"Es gab Zeiten, da war das gar nicht so selbstverständlich", so der LSU-Vorsitzende Vogt, der die LSU seit 2010 anführt. Armin Laschet habe zudem in diesem Zusammenhang zugesagt, die Annahme des Beschlusses zur Anerkennung der LSU als Parteiorganisation zu unterstützen. Damit könnte die Rolle der LSU innerhalb der Union gestärkt werden.

LSBTIQ-Inhalte sind jedoch weiterhin kein Kernthema der CDU, und alle drei Kandidaten haben in der Vergangenheit LSBTIQ-feindliche oder -kritische Positionen vertreten, was sich am deutlichsten bei Friedrich Merz gezeigt hatte.

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Eine Fotomontage eines Kusses des Amed Sherwan mit dem Aktivisten Mohamed Hisham in Mekka wurde auf Facebook und Instagram gelöscht und die Profile der beiden gesperrt. Im Hintergrund der sich küssenden Männer ist die Kaaba in Mekka sowie eine Regenbogenfahne zu sehen.

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Die beiden Geflüchteten engagieren sich in der Säkularen Flüchtlingshilfe. Die Organisation vermutet, dass das Bild dass das Bild "massenhaft von fundamentalistischen Muslimen aus der ganzen Welt gemeldet" wurde. Gegen Beleidigungen oder sogar Morddrohungen welche die beiden Aktivisten erhalten haben, ging Facebook jedoch nicht vor.

Der aus Kurdistan geflohene und selbst heterosexuelle Amed Sherwan erklärte, er habe das Bild als Zeichen der Solidarität mit LGBTIQ-Personen in muslimischen Communitys veröffentlicht. Mit Unterstützung der Giordano Bruno Stiftung wehrt er sich nun gerichtlich. Auch eine Petition wurde ins Leben gerufen.

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Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=2CBI1kjd5PM&feature=youtu.be

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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Marcel Danner (30) hat die seltene und begehrte Blutgruppe „0 negativ“, die für Universalspenden verwendet werden kann. Bis er 20 war ging er Blut spenden. Doch dann durfte er nicht mehr – weil er sich als schwul outete und mit Männern schlief. Dieses Verbot sei ungerecht.

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Danner, der den Titel „Mr. Gay Germany 2019“ hält, will die Social-Media-Aufmerksamkeit, die er genießt, zur Aufklärung über diese Thematik nutzen. In einem Interview mit dem Online-Netzwerk Funk erklärt er deshalb, warum es ungerecht sei, dass homosexuelle Männer durch das Transfusionsgesetz „über einen Kamm geschert“ würden. Demnach dürfen Schwule erst nach 12 Monaten der sexuellen Enthaltsamkeit Blut spenden. Zwar gäbe es beim Analsex das höchste Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Krankheiten, Danner weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Schwule das gleiche Sexverhalten hätten. Erstens könne man sich durch Kondome oder die Einnahme des Vorsorge-Medikaments PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) vor einer HIV-Ansteckung schützen. Und zweitens bedeute Sex zwischen zwei Männern nicht immer gleich Analsex: „Sex ist vielfältig, wie jeder Mensch vielfältig ist“, so Danner. Deswegen rief er 2019 die Social-Media-Kampagne #Blutsbruder zur Unterstützung einer Online-Petition ins Leben, die darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht um sexuelle Orientierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten gehen sollte: „Denn wir Schwule sind mehr als eine Risikogruppe“. Solche Herangehensweisen gäbe es auch bereits in anderen Ländern wie Spanien und Portugal: Dort werde man nicht danach gefragt mit wem man Sex habe, sondern wie oft und unter welchen Umständen. Dies schaffe Bedingungen, unter denen mehr Menschen Blut spenden könnten. Bislang dürften in Deutschland nur 33% der Bevölkerung Blut spenden, nur 3-4% täten es tatsächlich. Die bestehenden Regelungen für Schwule würden dies nicht nur noch weiter einschränken, sondern auch das falsche Bild untermauern, dass HIV eine „Schwulen-Krankheit“ sei: Jede*r könne HIV bekommen. Aber jede*r sollte auch Blut spenden dürfen, sofern er*sie sich schützt.

Finden Sie hier einen Überblick über HIV/Aids Präventions- und Therapie-Maßnahmen und Möglichkeiten.

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