Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Owen Hurcum, 24 Jahre alt, ist die erste offen nicht-binäre Person im Bürgermeister*innen-Amt in Wales, nachdem they (engl.: nicht-binäres Pronomen) am 10. Mai von den weiteren Mitgliedern des Stadtrats der Stadt Bangor gewählt wurde. Owen versteht sich als genderqueer bzw. agender, und ist in Wales zusätzlich die bisher jüngste Person im Amt.

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Trotzdem erklärt Owen im Gespräch mit dem BBC Radion Wales, dass es kein „riesiger Schock“ gewesen sei, dass they für das Amt ausgewählt wurde: Owen ist bereits seit fünf Jahren im Stadtrat und war davon ein Jahr im Amt der Stellvertretung des Bürgermeister*innen-Amtes. Trotzdem habe sich Owen gefreut, als they vorgeschlagen wurde, und bedankte sich nach der Wahl beim Stadtrat: Owen schrieb auf Twitter, gerührt zu sein als offen nicht-binäre Person im Amt zu sein, nachdem they zuvor gefürchtet hatte, dass ein Coming-Out bedeuten könnte, von der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden, oder schlimmeres. Doch, obwohl Bangor vielleicht nicht als Ort der großstädtischen Toleranz empfunden wird, habe Owen hier offen leben können. Owen sagte auch, der Stadtrat sei fantastisch gewesen und habe viel Unterstützung gezeigt. Zu Hass-Kommentaren im Netz sagte Owen, dass es ein fantastisches Team von Stadtraten und -rätinnen und Freund*innen gibt, die in solchen Fällen für Owen da sind. Außerdem sagt Owen: „Wenn ich Hass-Kommentare kriege, aber weiß, dass ich vielleicht einer einzigen Person dabei geholfen habe, sich in der eigenen Haut wohler zu fühlen, dann lohnt es sich.“

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Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung für trans Personen konnte in einer Abstimmung im Bundestag nicht durchgesetzt werden. Die Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion der Grünen scheiterten am 19.5. unter anderem auf Grund der Gegenstimmen von SPD und CDU. Damit bliebt das „Transsexuellengesetz“ weiter bestehen.

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Obwohl bereits mehrere Teile des 1981 in Kraft getretenen  Gesetzes für verfassungswidrig erklärt wurden, und die Bundesregierung für diese Legislaturperiode seine Reform angekündigt hatte, gilt es in Deutschland noch immer. Diesen Zustand bezeichneten Sven Lehmann und Jens Brandenburg, queerpolitische Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen, als „peinlich“ – und appellierten an alle demokratischen Fraktionen, dies noch vor der Bundestagswahl zu beenden.

Zwar hatte es 2019 einen sehr zurückhaltenden Gesetzentwurf gegeben, dieser wurde jedoch auf Eis gelegt – und vor wenigen Wochen teilte die SPD-Fraktion mit, dass es in dieser Legislaturperiode doch keine Reform geben werde. Eine schnelle Reform sei jedoch laut Brandenburg und Lehmann notwendig, da einzelne Vorschriften des 40 Jahre alten Gesetzes bereits sechs Mal vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden. Während dies zwar 2011 immerhin zur Abschaffung des Sterilisationszwangs für trans Menschen führte, müssen trans Menschen nach wie vor verschiedene Schikanen ertragen: Zwei teure und zeitaufwändige Zwangsgutachten, ohne die sie staatlich nicht anerkannt werden, und die Pflicht eines amtsgerichtlichen Verfahrens. Unter dieser Pathologisierung ihrer geschlechtlichen Identität durch den Staat in einer ohnehin schwierigen Lebensphase würden die Betroffenen oftmals sehr leiden, so heißt es im Brief der beiden Bundestagsabgeordneten. Dabei hat „der Staat hat die Aufgabe, die selbstbestimmte Entfaltung des Individuums zu unterstützen, statt es daran zu hindern“, heißt es weiter.

Am 19. Mai standen nun die Anträge für ein Selbstbestimmungsgesetz von FDP und Grünen zur Abstimmung. Beide Anträge hatte eine Mehrheit der Sachverständigen letztes Jahr bei einer Anhörung im Innenausschuss als erhebliche Verbesserung des Status quo angesehen. So forderten Brandenburg und Lehmann die Union, SPD, FDP, Linke und Grüne auf, am 19. Mai gemeinsam das veraltete Transsexuellengesetz zu überwinden und die geschlechtliche Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Auf Twitter verteidigte SPD-Vorsitzende Saskia Esken vor der Abstimmung, dass ihre Fraktion offenbar gegen das Gesetz stimmen würde, und machte unter anderem die Union für ein Scheitern der Gestzesreform verantwortlich. "Wer montags die Regenbogenfahne schwenkt, muss mittwochs im Bundestag Taten folgen lassen", sagte Sven Lehmann daraufhin im Bundestag in Richtung der SPD.

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Wenn es um das Recht der Selbst-Bestimmung, Anerkennung – und sogar den Schutz – der eigenen geschlechtlichen Identität geht, müssen sich cis-geschlechtliche Menschen, die sich entweder als Mann oder Frau fühlen, kaum bis keine Gedanken machen. Werden sie mit zwei Kästchen konfrontiert, zwischen denen sie aussuchen müssen, werden die meisten, ohne nachzudenken, männlich oder weiblich ankreuzen können. Doch wie sollen Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität hier auswählen?

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In Deutschland, Kanada, und den Niederlanden gibt es – nach vielerlei bürokratischer Hürden – bereits tatsächlich die Option, sich das nicht-binäre Geschlecht X eintragen zu lassen. In vielen anderen Ländern jedoch, unter anderem auch dem Vereinigten Königreich, ist dies jedoch noch nicht möglich. Und das obwohl, wie die Huffington Post berichtet, Aktivist*innen wie Christie Elane-Cane seit über 20 Jahren dafür kämpfen. Doch, nachdem Elane-Cane zuletzt 2019 vor dem Berufungsgericht dafür argumentierte, wurde der Antrag Anfang letzten Jahres abgelehnt. Dabei sollte das simple Recht, die eigene Geschlechtsidentität in einem so wichtigen legalen Dokument wie dem Pass zu bestimmen, so nicht-binäre*r Journalist*in Jamie Windust, eine Selbstverständlichkeit sein – und nichts, was über 20 Jahre erkämpft werden muss.

So werden nicht-binäre, inter- und trans-geschlechtliche Menschen gezwungen, sich selbst als Mann oder Frau zu klassifizieren, was eine psychisch hochbelastende Situation darstellen könne, da diese Entscheidung die eigene Identität abspreche. Es könne nicht sein, so Windust, dass die Existenz nicht-binärer Geschlechtsidentitäten immer noch nicht anerkannt würde. Windust könne sich dies nur damit erklären, dass cis-geschlechtliche Menschen sich nicht vorstellen könnten, ständig solche grundlegenden Barrieren überwinden zu müssen. „Wir sind keine Gruppe, deren Echtheit es zu debattieren gilt. Wir sind eine Gemeinschaft, die kämpft und braucht, dass endlich gehandelt wird“. Gender-neutrale Pässe wären daher ein wichtiger symbolischer Schritt für nicht-binäre Menschen.

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Wie der Deutsche Alterssurvey gezeigt hat, sind queere Menschen im Alter häufiger von Armut bedroht als Cisgeschlechtliche und Heterosexuelle. So liegt unter queeren Senioren im Alter von 60 bis 90 Jahren die Armutsquote um sechs Prozentpunkte höher als bei hetero-cis Männern, während queeren Seniorinnen durchschnittlich zehn Prozent weniger Einkommen zur Verfügung steht als hetero-cis Frauen. Ist das Zufall?

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Sven Lehmann, sozial- und queer-politischer Sprecher der Grünen im Bundestag, erklärt: Nein, es ist keine Zufall. Nachdem die oben genannten Zahlen auf die Anfrage seiner Partei zur „sozialen Lage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland“ veröffentlicht wurden, kritisierten die Grünen die Tatenlosigkeit des Bundes und warf der Regierung vor, sie sei an der sozialen Lage von LBGTIs desinteressiert: „Die Bundesregierung macht keinerlei Anstalten, die Datenlage zu verbessern und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.“, so Lehman, obwohl es viel zu tun gäbe. Wie der Tagesspiegel berichtet, belegen Studien noch immer Diskriminierung queerer Menschen im Arbeitsleben, ältere Erhebungen aus Deutschland zeigen, dass rund ein Drittel der trans Menschen bereits sexualisierte Übergriffe erlebt haben, und Zahlen aus den USA zeigen, dass trans Erwachsene neun Mal häufiger versuchen Suizid zu begehen, als dies in der Gesamtbevölkerung der Fall ist.

Dieser „Minderheitenstress“, unter dem queere Menschen in Deutschland nach wie vor leiden, ist laut Lehmann unter anderem dafür verantwortlich, dass queere Menschen einem höheren Risiko von Altersarmut ausgesetzt sind: „Sie leiden deutlich häufiger nicht nur unter Armut, sondern auch unter Depressionen, Obdachlosigkeit oder Suizidgefahr.“ Bei den queeren Senior*innen, die heute von Altersarmut bedroht sind, handele es sich um Jahrgänge, die sich am Arbeitsplatz nicht outen konnten oder sonst eine Kündigung befürchten mussten. Der daraus resultierende Druck könne oft dazu geführt haben, psychisch zu erkranken, was sich wiederrum auf Lohn und Rente auswirkte.

Deswegen bekräftigten die Grünen ihre Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit. Außerdem wolle die Fraktion einen Gesetzentwurf für ein neues Selbstbestimmungsrecht im Bundestag zur Abstimmung stellen, welches das bereits als verfassungswidrig erklärte „Transsexuellengesetz“ von 1981 ersetzen soll.

Weil die Bundesregierung keinerlei Anstalten mache, „die Datenlage zu verbessern und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen“, griff Lehmann explizit das von Franziska Giffey und der SPD geführte Familienministerium an. Dieses verweise bei Maßnahmen zudem immer auf sein Regenbogenportal. „Eine Seite im Internet ist aber noch keine Anti-Diskriminierungspolitik“, kritisierte Lehmann. Deswegen forderte er die SPD auf, dem neuen Gesetz im Bundestag zuzustimmen: Es gäbe dafür, jenseits der Union, eine Mehrheit im Parlament.

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KIEL. Anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie und Transphobie am 17. Mai 2021 freut sich Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg über den Beitritt der Stadt Schleswig und des Kreises Schleswig-Flensburg zum Bündnis für Akzeptanz und Respekt (Lübecker Erklärung): „Eine offene, vielfältige Gesellschaft kann nur aus der Gesellschaft heraus erreicht werden. Politik kann das nicht verordnen.

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Sie ist aber in der Pflicht, dieses Engagement zu unterstützen! Mein Ziel bleibt ein offenes Schleswig-Holstein, in dem ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und des Respektes herrscht. Das gilt für alle Menschen. Ich freue mich sehr, dass das Bündnis für Akzeptanz und Respekt mit dem Beitritt der Stadt Schleswig und des Kreises Schleswig-Flensburg zur Lübecker Erklärung weiter an Breite und Bedeutung gewinnt.“

2014 hatte der Landtag – einstimmig – beschlossen, das Miteinander zu stärken, für eine offene Gesellschaft zu werben und Homophobie und Diskriminierung zu bekämpfen. Politik, Landesregierung, die LSBTIQ-Community und die Zivilgesellschaft haben gemeinsam den Aktionsplan „Echte Vielfalt“ auf den Weg gebracht. Das Bündnis ist seitdem ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans.

Die queere Community ist besonders von der Corona-Pandemie betroffen, da Hilfs- und Beratungsangebote stark eingeschränkt werden mussten und Begegnungen seit Ausbruch der Pandemie insgesamt nicht mehr wie gewohnt stattfinden können. Insbesondere queere Menschen sind auf Kontakte angewiesen, denn im familiären Umkreis kommt es immer noch zu Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität. Auch Veranstaltungen, die für die Sichtbarkeit der LSBTIQ*-Bewegung sehr wichtig sind, konnten nicht wie vorher organisiert und ausgerichtet werden. Dies erschwert die Arbeit der Community, die sich auch in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten für die Gleichberechtigung und gleichen Rechte von LSBTIQ*-Menschen einsetzt.

„Gleichberechtigung bedeutet, jeden Menschen als Menschen zu sehen, dazu muss Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identitäten bekämpft und Respekt und Anerkennung für lsbtiq* Menschen gemeinsam als Gesellschaft erreicht werden“ betont Minister Garg.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Max Keldenich I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministeriumwww.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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Am vergangenen Montag, den 10. Mai, kündigten katholische Seelsorger und Priester an, in ganz Deutschland erstmals queere Paare zu segnen. Schon vor sieben Uhr morgens begann ein Priester in München damit – doch zu dieser frühen Stunde hatte es auch schon Einspruch gegeben. In Würzburg wurde am Sonntagnachmittag ein großes Regenbogen-Banner heruntergerissen, worauf stand: „Wir können doch gar nicht anders als segnen“. In Wuppertal stellten sich Demonstrierende mit einem Plakat mit der Aufschrift „Kein Segen für die Sünde“ vor der Kirche auf. Doch queere paare wehren sich: „Wir wollen unsere Liebe nicht als Sünde bezeichnen lassen“.

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Und endlich wollen dies auch einige Seelsorger und Priester nicht mehr: So berichtet die Süddeutsche Zeitung von einer „Rebellion gegen Rom“, nämlich einer Unterschriftensammlung gegen das Segnungspapier der römischen Glaubenskongregation, welches die Segnung homosexueller Paare verbietet. Hierbei kamen, unter anderem mit Hilfe der katholischen Frauenbewegung Maria 2.0, in kürzester Zeit 2600 Unterschriften von Klerikern und Mitgliedern aller pastoralen Berufe zusammen.

Damit stellt die Widerstands-Aktion gegen Rom eine der deutlichsten Zeichen seit langem dar, weswegen vor den Gottesdiensten auch Einspruch und sogar Drohungen eingingen: Eine Mail einem Absender namens „Zorn Gottes“, eine, die ankündigt, im Gottesdienst laut einen "Kampfrosenkranz" beten zu werden. Die als Gegenbewegung gegründete Gruppe „Maria 1.0“, appellierte an die Bischöfe, „durchzugreifen“ und rief „alle Katholiken und Menschen guten Willens“ dazu auf, an diesem 10. Mai den Rosenkranz zu beten. Und letztlich kursieren auf erzkonservativen katholischen Internetportalen bereits Muster-Formbriefe, in die nur noch der Name des betreffenden Priesters eingesetzt werden muss, um ihn an den Bischof oder direkt an den Vatikan zu melden.

Die Hoffnung ist jedoch, dass die Vielzahl der Gottesdienste die einzelnen Priester schützen werde, so Würzburger Hochschulpfarrer Burkhard Hose. Er hoffe, dass sich die Bischöfe trotz der „Verstöße“ gegen das römische Segnungspapier zurückhalten, denn wer auf eine Segnung queerer Paare mit disziplinarischen Maßnahmen reagiere, enttarne sich – als was, sagt Hose nicht, doch es lässt sich vermuten – als homofeindlich.

Und das, obwohl vor der Kirche steht „Mein Gott liebt alle Menschen“ und im Johannesevangelium: „Das ist mein Gebot, dass ihr einander liebt, so wie ich euch geliebt habe.“ Als Priester Wolfgang Rothe daraus vorlas und an den Altar einlud, war es „sehr berührend“, so eine der Frauen, die an diesem Tag gesegnet wurde: „Wir wollen unsere Liebe nicht als Sünde bezeichnen lassen, wir wollen uns nicht mehr ausgrenzen lassen.“

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Auch Lesben und Schwule leisteten in den Achtzigern unabhängigen Widerstand gegen das DDR-Regime. Heute jedoch würden queere Menschen der DDR – wenn überhaupt – nur als Opfer wahrgenommen, und ihre Emanzipationsgeschichte komme so gut wie gar nicht vor, „als ob es sie nie gegeben hat“. Die Ursachen und Hintergründe zur Entstehung dieser Widerstandsbewegung in der DDR seien fast völlig in Vergessenheit geraten. Deswegen fordern Aktivist*innen wie Wolfgang Beyer ihre umfangreiche wissenschaftliche Aufarbeitung.

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Sie kritisieren, wie Beyer dem Tagesspiegel in einem Interview sagte, dass die zahlreichen Einzeldarstellungen der Bewegung fast ausschließlich von den damaligen Aktivist*innen selbst stammen. Eine systematische Aufarbeitung der mehr als zehnjährigen Emanzipationsgeschichte der queeren Menschen in der DDR gibt es jedoch nicht – obwohl es dafür mehr als genug Daten und Unterlagen gäbe. Über Beyer selbst habe die Staatssicherheit 1984 einen sogenannten Operativen Vorgang angelegt, deren Akte allein 10.000 Seiten über einen Zeitraum von sechs bis sieben Jahren umfasst. Schon daran ist erkennbar, „wie aktiv die Ost-Berliner Lesben- und Schwulenbewegung war und wie vehement der DDR-Staatsapparat darauf reagiert hat“.

Als Aktivist*innen versuchten, Akteneinsicht zum Thema „Lesben und Schwule in der DDR und deren Gruppen“ zu bekommen, wurde ihre Forschung durch eine Namensschwärzung behindert. Diese wurde damit begründet, dass das Thema unter die Rubrik „Sexualität“ falle und deswegen als „Privatangelegenheit“ behandelt würde. Diese Art von Argumentation sei auch damals von der SED und Stasi gegenüber den Lesben- und Schwulengruppen in der DDR verwendet worden, erklärte Beyer. Aber, „Homosexualität ist und war schon immer ein Politikum“. Wenn die Lesben- und Schwulenbewegung als eine Widerstandsbewegung innerhalb der DDR-Diktatur angesehen würde, der es um grundsätzliche Fragen wie Sexualität, Selbstbewusstsein, Selbsthass und Anti-Homosexualität ging, könnten neue Erkenntnisse gewonnen werden. „Gleichzeitig war damit auch immer die Kritik an allgemeinen gesellschaftlichen Strukturen verbunden“. Die Ursachen und Hintergründe zur Entstehung dieser Widerstandsbewegung in der DDR seien fast völlig in Vergessenheit geraten, obwohl es so wichtig sei, so Beyer, dass diese Geschichte erforscht und erzählt wird: Welche Auswirkungen politische Entscheidungen auf das eigene und das Leben anderer haben, und „in welche harten Konflikte man auf einmal mit Freunden, in der Schule und auch mit bestimmten strukturellen und auch Systemfragen gerät“, wenn man sich in der DDR als queer outete.

Beyer würde sich deswegen wünschen, dass junge Menschen ihre Queerness als ein Politikum verstehen und ihre gesellschaftspolitische Relevanz begreifen. Diese Erkenntnis habe bei den damaligen Aktivist*innen in der Diktatur ganz persönliche Kräfte freigesetzt. „Diese Menschen waren damals mutig und sie haben sich in Gefahr begeben. Sie hätten auch ins Gefängnis kommen können.“ Allerdings seien relativ wenige verhaftet worden, gerade in Gruppen: Die Solidarität unter queeren Menschen habe sie in der DDR unheimlich stark und unabhängig gemacht, und befähigt, „ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen“. Und Beyer ist überzeugt, „das ist für queere Menschen heute noch genauso relevant“.

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Während die Gesellschaft beginnt zu verstehen, wie wichtig Repräsentation in den Medien ist, tauchen mehr und mehr Charaktere mit marginalisierten Identitäten in unseren Filmen, Büchern, und unserer Musik auf. Manche dieser Rollen sind out, stolz, und laut (wie Mitch & Cam in der US-Serie „Modern Family“), andere sind subtiler und ihre queere Identität ist eher eine Nebenhandlung (wie Rosa in der US-Serie „Brooklyn 99“). Queere Film-Charaktere haben jedoch, wie in der Gesellschaft, schon immer existiert – auch, wenn sie nicht explizit als solche dargestellt wurden.

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Wenn einem Charakter Eigenschaften oder Verhaltensweisen zugeordnet werden, die ihre Queerness zwar implizieren, diese aber nicht konkret bestätigt wird, nennt sich dies Queer-Coding - weil queere Menschen nicht immer in Sicherheit waren und sind, sich zu outen, gibt es eine kollektive Geschichte subtiler und schweigender Kommunikation innerhalb der queeren Community: Durch Kleidung, kodierte Sprache, Augenkontakt, oder sogar ein Bauchgefühl. Seit langem verhalten sich so auch queere Film-Charaktere, aber statt mit einem anderen Filmcharakter zu kommunizieren, kommunizierten sie mit dem Publikum: Ob durch ihren Stil, ihr Benehmen, ihr Sprechen oder andere subtile Formen, wurden queere Charaktere so geschrieben und entworfen, dass ihre unausgesprochene Queerness denen kommuniziert wird, die Repräsentation suchen. So wurde Charaktere wie Luna Lovegood aus Harry Potter, oder Ursula aus der kleinen Meerjungfrau, Ikonen für die Queere Community – als Beispiel für jemanden der, wie sie selbst, als queere Person in einer heteronormativen Welt lebt (selbst, wenn es ein Geheimnis bleibt).

Queer-Baiting ist ähnlich, unterscheidet sich aber darin von Queer-Coding, dass es sich typischerweise auf das Verhältnis zwischen zwei Charakteren bezieht. Das Verhältnis deutet auf eine queere Romanze hin, zeigt sie jedoch nie, und „ködert“ („Baiting“) ein queeres Publikum somit, den Inhalt in der Hoffnung auf Repräsentation zu konsumieren – ohne diese je zu erhalten. Beispiele dafür sind Sherlock und Watson in der BBC-Serie Sherlock, oder Castiel und Dean in der US-Serie Supernatural.

Allerdings sind Queer-Baiting und Queer-Coding sehr subjektive Begriffe und kommen auf die Interpretation des einzelnen an. Grob könnte jedoch gesagt werden, dass das Gefühl in Film und Medien repräsentiert zu sein für Queer-Coding spricht und durchaus positiv ist. Der Grund, aus dem Queer-Baiting ein Problem darstellt, ist weil es impliziert, dass die betroffene Beziehung schamhaft ist oder geheim bleiben muss. Ähnlich wie beim Sex in Filmen die Kamera wegschwenkt, schwenkt sie auch von queeren Beziehungen ab, als seien diese inhärent sexuell. Diese Assoziierung von Queerness mit Sex ist nur einer von vielen Wegen, auf die queere Menschen marginalisiert werden. Queere Menschen haben jedoch verdient auf eine Art und Weise repräsentiert zu werden, die sich gut anfühlt und ihre Queerness nicht in Verbindung zu Scham und sich Verstecken steht – sondern etwas ist, dass es zu erforschen gilt.

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Unter dem Stichwort #Flensbunt finden die diesjährigen Rainbow Days vom 16. bis 21. Mai in Flensburg statt. Die Rainbow Days 2021 sind ein buntes, vielfältiges Programm, das der offene Arbeitskreis Vielfalt entwickelt hat:

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Weitere Informationen siehe auch hier.

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Für trans* Personen werden aktuell nur Hormonbehandlungen und Logopädie über den Weg einer direkten Überweisung von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt. Laut der Fraktion Die Linke könne dies dazu führen, dass trans* Menschen viele Maßnahmen der Transition „selbst zahlen müssen oder nicht in Anspruch nehmen können“.

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Ende April brachte die Linksfraktion deswegen den Antrag „Trans*-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen“ in den Bundestag.
Bislang gäbe es, so Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, einen „bürokratischen Hürdenlauf für trans* Personen bei den Krankenkassen“. Jenen werde standardmäßig keine Transition, sondern eine psychotherapeutische Behandlung angeboten – obwohl, wie im Antrag angebracht wird, trans* Personen in den aktualisierten WHO-Klassifikationen" nicht mehr psycho-pathologisiert werden". Erst kürzlich hatte auch die Bundespsychotherapeuten-Kammer (BPtK) den Therapiezwang „vorher mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten“ behandelt zu werden, dem trans* Personen im Zuge einer Geschlechtsanpassung unterliegen, scharf kritisiert und eine Rücknahme der entsprechenden Richtlinie gefordert.
„Aus fachlicher Sicht muss die ablehnende Praxis gegenüber der medizinischen Versorgung von trans* Personen längst der Vergangenheit angehören“, so Achelwilm: „Was fehlt, ist, dass die Krankenkassen endlich mitziehen.“ Denn noch finde die Gesundheitsversorgung im Zuge etwa einer Geschlechtsangleichung „unter kolossal falschen Voraussetzungen“ statt.
Der Linken-Antrag fordert deswegen eine verbesserte Kostenübernahme für operative Maßnahmen, für Epilation oder Hilfsmittel wie beispielsweise Perücken. Trans* Personen müssten endlich regulär anerkannt werden. Der Antrag sei umso wichtiger, da das völlig veraltete „Transsexuellengesetz“ trotz Versprechen der Großen Koalition auch in dieser Legislaturperiode nicht reformiert wird  – obwohl bereits mehrere Teile des 1981 in Kraft getretenen „Transsexuellengesetzes“ für verfassungswidrig erklärt wurden.

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