Echte Vielfalt

Der Bundesverband Trans* (BVT*) und der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) laden am 11.11.2024 von 17 bis 20 Uhr zur Online-Veranstaltung „Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft – was bedeutet dieser Moment für die Communities?“ ein.

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Hintergrund ist das am 1. November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), mit dem die Änderung des Geschlechtseintrages einfacher werden soll. Das Gesetz legt fest, dass Vornamen und Geschlechtseintrag durch eigenständige Erklärung geändert werden können. Das heißt, dass trans* und nicht-binäre Personen ihre Geschlechtseinträge ändern oder streichen lassen können, ohne wie bisher ein gerichtliches Verfahren durchlaufen und ein psychologisches Gutachten einholen zu müssen.

Ausführliche Informationen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz wurden auf der Webseite sbgg.info von verschiedenen queeren Verbänden zusammengestellt, auch Kritik und weitere Schritte zur Selbstbestimmung finden sich dort wieder.

Vor Inkrafttreten bleiben offene Fragen zu der Umsetzung des neuen Verfahrens. Die Veranstaltung des LSVD+ und BVT* bietet hierzu einen Raum, um diese zu besprechen. Dabei richtet sich die Veranstaltung sowohl an Einzelpersonen, die eine Erklärung nach dem SBGG abgeben wollen, als auch an Berater*innen und Multiplikator*innen, die trans* und nicht-binäre Personen dabei begleiten.

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über Informationsbeschaffung zum SBGG sowie rechtlichen Input zur Frage „Was tun, wenn das Standesamt eine Anmeldung oder Erklärung nach dem SBGG ablehnt?“. Außerdem wird in einem Panel-Gespräch diskutiert, was das Inkrafttreten des SBGG für die Communities bedeutet. Zuletzt ist ein Austausch in Kleingruppen geplant.

Die Veranstaltung findet über Zoom statt. Weitere Informationen und Anmeldung auf der Webseite des Bundesverband Trans*.

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Der „Coming Out Day“ stammt aus den USA und wird seit 1988 jedes Jahr am 11. Oktober begangen. An diesem Tag geht es darum, den Prozess des Coming Outs in den Mittelpunkt zu stellen. Damit ist der Tag ein wichtiger Feiertag für die Sichtbarkeit einer selbstbewussten LGBTIQ*-Gemeinschaft.

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Seinen Ursprung hat der Tag im zweiten nationalen "March on Washington for Lesbian and Gay Rights", der 1987 in Washington D.C. stattfand. Da gesellschaftliche Veränderungen nicht von heute auf morgen geschehen, entstand aus diesem Kontext der Coming Out Day, initiiert von Rob Eichberg und Jean O’Leary. Ein Jahr später, am 11. Oktober 1988, veröffentlichten tausende Homosexuelle ihre Namen in US-amerikanischen Zeitungen, um den ersten offiziellen Coming Out Day zu feiern.

Blickt man über den eigenen Tellerrand hinaus, so bedeutet ein Coming Out ganz allgemein den Mut, einer Welt, die dem eigenen „Selbstbild“ – ob in Bezug auf Sexualität oder irgendeine andere Facette – skeptisch bis diskriminierend gegenüberstehen kann, entgegenzutreten. Auch politische, religiöse und andere Haltungen, die man je nach Region gegenüber dem Mainstream der umgebenden Familie, Peergroup oder Gesellschaft vertreten muss, sind es wert, dass man ihnen gedenkt. Gleichzeitig bedeutet ein Coming Out auch, sich in den Diskurs zu begeben.

Dass dies für einige nicht möglich ist, gehört genauso zum Coming Out wie der Wunsch, sich nicht ständig rechtfertigen zu müssen. Für all jene, die sich dem nicht stellen können oder wollen, ist es daher besonders wichtig, dass andere sich für ihre Rechte und Würde einsetzen, wo sie es nicht können.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die anstehenden US-Wahlen im November ist die Entscheidung der National Football League (NFL), anlässlich des internationalen Coming-Out-Tags und zu Ehren Carl Paul Nassibs, 100.000 US-Dollar an das Trevor Project zu spenden, ein positives Zeichen. Wie schwulissimo berichtet, betreut der Verein junge homosexuelle und queere Jugendliche sowie junge Erwachsene. Nassib bekannte sich 2021 als erster aktiver NFL-Spieler öffentlich dazu, homosexuell zu sein. Vor knapp einem Jahr hatten wir bereits über die offene und unterstützende Haltung der NFL gegenüber der LGBTIQ* Gemeinschaft berichtet. Auch heute ist die NFL immer noch ein Multimilliarden-Dollar-Business, und auch heute gilt, dass eine kommerzialisierte Symbolik zur Sichtbarkeit beitragen kann.

Es wird auch künftig immer wieder Coming Outs geben, da immer neue Normen entstehen, die hinterfragt und herausgefordert werden müssen. Umso wichtiger ist es, an einer Gesellschaft zu arbeiten, die sich konsequent für die universelle Menschenwürde einsetzt. Zwar wird dieses Ideal wahrscheinlich nie vollständig erreicht, doch jeder Schritt in diese Richtung zählt und macht einen Unterschied. 

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Vergangene Woche hat der Stadtrat in Neubrandenburg das Hissen der Regenbogenflagge am Bahnhof verboten. Kurz darauf kündigte der Oberbürgermeister Silvio Witt seinen Rücktritt an. Eine Petition fordert das Abschaffen des Verbots.

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Nach einem Antrag von Tim Großmüller (Stabile Bürger für Neubrandenburg) wurde das Verbot der Regenbogenflagge – das Symbol für LGBTIQ* schlechthin – in der mecklenburg-vorpommerischen Stadt Neubrandenburg nach Angaben des Deutschlandfunk mit den Stimmen von Mitgliedern von AfD und BSW sowie örtlichen Wählergemeinschaften beschlossen.

Der Antrag sei mit Straftaten begründet, die dazu führten, dass die Flagge bereits mehrfach gestohlen und mit Nazi-Symbolen ersetzt wurde (NDR). Nach Angaben von Katapult MV äußert sich Großmüller in den Sozialen Medien jedoch schon länger offen queerfeindlich und teilt rechtes Gedankengut.

In dem Antrag wird außerdem gefordert, dass nur Bundes- oder Landesflaggen gehisst werden sollen. Damit reiht er sich ein in die queerfeindliche Programmatik von Brandenburgs AfD-Spitzenkandidat Hans-Christoph Berndt. Dieser äußerte im Wahlkampf, dass er als erste Handlung als potentieller Ministerpräsident Regenbogenfahnen verbieten würde (Phoenix).

Silvio Witt, parteiloser Oberbürgermeister von Neubrandenburg kündigte kurz nach dem Verbot an, dass er zum 1. Mai 2025 zurücktreten werde. Witt äußerte sich nicht zu einem möglichen Zusammenhang seines Rücktritts mit den Ereignissen rund um die Regenbogenflagge. Nach Angaben der taz würde jedoch Druck auf ihn ausgeübt, wovon auch sein näheres Umfeld betroffen ist. Er selbst ist schwul und hat sich auf verschiedene Arten für eine vielfältige und offene Stadt eingesetzt. Unter anderem ist er Schirmherr von Christopher-Street-DayVeranstaltungen. So könne die Entscheidung auch aus Selbstschutz geschehen sein, da sich Angriffe und Drohungen auf Politiker*innen leider häufen (Deutschlandfunk).

Die Ereignisse spielten sich jedoch nicht ohne Widerstand ab. Zwischen 200 und 300 Personen protestierten vergangene Woche vor dem Bahnhof – mit Regenbogenflaggen. Außerdem wurde die Petition "Für das Wiederaufhängen der Regenbogenflagge in Neubrandenburg" ins Leben gerufen. Über 9.000 Personen haben diese bereits unterschrieben. Der Initiator Martin Kollhoff betont, dass „die Regenbogenflagge ein wichtiges Symbol für Vielfalt, Toleranz und den Einsatz gegen Diskriminierung“ sei. Ein Hissen der Flagge solle zeigen, dass Neubrandenburg für Vielfalt, Offenheit und Menschenwürde und gegen Diskriminierung einstehe.

Foto: Talpa auf Pixabay

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Nachdem bereits am 17. September das Gesetz für „Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen“ vom georgischen Parlament verabschiedet wurde, ist es nun auch faktisch in Kraft getreten. Das Parlament in Georgien hatte das Gesetzespaket gegen die Verbreitung von Homosexualität bereits am 27. Juni auf den Weg gebracht - damals unter großem Protest der Opposition und der EU, von der es erst Ende 2023 als Beitrittskandidat aufgenommen wurde.

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Wie bereits die Gesetze in Russland oder Ungarn zielt auch dieses Gesetz auf ein Verbot einer angeblichen "Propaganda" für gleichgeschlechtliche Beziehungen und LGBTIQ* und soll dabei „Kinder und Familie“ schützen. Bereits vor zwei Wochen hatten wir die Situation in Georgien thematisiert.

Nach einem Abstimmungsboykott durch die Opposition und der Weigerung von Georgiens Präsidentin Salome Surabischwili, das Gesetz zu unterzeichnen, trat das Gesetz Anfang Oktober mit der Unterzeichnung durch Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili in Kraft.

Surabischwili hatte zwar nicht unterzeichnet, jedoch ebenso kein Veto eingelegt. „Damit musste das Dokument [laut Angaben von Tagesschau und ZDF] nur noch vom Parlamentspräsidenten unterschrieben werden.“ Dieser begründete seine Entscheidung, so die Tagesschau, mit Verweis auf Angaben des Fernsehsenders Rustavi 2, mit den bereits bekannten und kruden Argumenten des Schutzes von „Familien und Kindern“.

Dass die EU den Status Georgiens als Beitrittskandidat zuvor wieder auf Eis gelegt hatte, scheint dabei wirkungslos verklungen zu sein. Damit ist nun auch offiziell der Weg bereitet für eine staatlich legitimierte Diskriminierung der LGBTIQ*-Gemeinschaft in Georgien.

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Am 17. Oktober 2024 eröffnet die Ausstellung „Strategien der Resilienz – Einblicke in das Leben von Eberhardt Brucks“ im Schwulen Museum Berlin. Es werden Objekte aus der Sammlung Eberhardt Brucks sowie künstlerische Arbeiten von Genesis Kahveci, Florian Hetz, Sarnt Utamachote und Rein Vollenga gezeigt.

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Der Grafiker Eberhardt Brucks (1917-2009) ist eine weniger bekannte, jedoch nicht unbedeutende Figur der deutschen Schwulenbewegung. Er zeichnete für die Schweizer Homosexuellen-Zeitschrift „Der Kreis“, zudem sammelte er reichlich Material von und zu der Bewegung seiner Zeit. In seiner Berliner Wohnung entstand eine beindruckende Sammlung, die nun dem Schwulen Museum zur Verfügung steht. Brucks Zeichnungen und Fotos sowie die etlichen gesammelten Briefe, Bücher und Bilder der Zeit geben Einblicke, wie und wo queere Lebensweisen in der Nachkriegszeit ausgelebt wurden.

Als schwuler Mann war Brucks von der politischen Verfolgung der Nationalsozialisten betroffen. Doch auch danach war das Ausleben queerer Lebensweisen nicht einfach: Der in der Nazi-Zeit erhobene Paragraf 175, welcher sexuelle Handlungen zwischen Männern als strafbar definierte, war bis 1994 in Kraft. Dennoch fand Eberhardt Brucks stets Wege, seine Identität auszuleben.

Die Ausstellung möchte einen „besonderen Einblick auf das Leben eines schwulen Mannes [ermöglichen], das in bemerkenswerter Weise von Resilienz geprägt war: der Fähigkeit, schwierige Situationen oder Krisen zu bewältigen und gestärkt daraus hervorzugehen.“ Diese resilienten Fähigkeiten „beinhalten spielerische Herangehensweisen und schützten ihn vor den Systemen, machten ihn handlungsfähig, ermöglichten ihm Partnerschaften, körperliche Selbstermächtigung und Räume der Freude.“

Mit den Arbeiten von vier zeitgenössischen Künstler*innen soll in der Ausstellung die Resilienz Eberhardt Brucks mit gegenwärtigen queeren Positionen verknüpft werden. Die Ausstellung wird kuratiert von neo seefried und läuft vom 18. Oktober 2024 bis zum 28. April 2025. Weitere Informationen auf der Webseite des Schwulen Museums Berlin.

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Seit April 2024 gibt es mit „Bi+ Equal“ ein europaweites, 24-monatiges Projekt, das von Bi+ Nederland und Spectrum (Frankreich) ins Leben gerufen wurde, um die Gleichstellung von Bi+ Personen in Europa zu fördern. Es zielt darauf ab, bestehende Bi+ Initiativen zu kartieren, Kapazitäten aufzubauen und eine europäische Bi+ Rechtspersönlichkeit zu schaffen, die von der Bi+ Gemeinschaft für die Bi+ Gemeinschaft entwickelt wird. Kurz: Am Ende soll eine Dachorganisation entstehen, die Lücken in der Repräsentation und Interessenvertretung von Bi+ Personen auf europäischer Ebene schließt. Doch was ist nun unter „Bi+“ zu verstehen?

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Auf der offiziellen Webseite von Bi+ Equal heißt es dazu: „Bi+ ist ein Oberbegriff für alle Menschen, deren sexuelle Orientierung sich auf Personen mehrerer Geschlechter richtet. Sie können sich als bi+, bisexuell, pansexuell, queer, fluid usw. identifizieren – müssen dies jedoch nicht. Der Begriff Bi+ wird in vielen Gemeinschaften immer geläufiger, da er im Vergleich zu ‚Bisexualität‘ ein weiter gefasster und inklusiverer Begriff ist.“

Wie die europäische Vertretung der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA-Europa) in ihrem Blog schreibt, geht es darum, mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung, aber auch Rechte für alle nicht-monosexuellen Menschen zu erreichen. „Die allgegenwärtige monosexuelle Norm – die Annahme, dass Menschen ausschließlich zu einem Geschlecht hingezogen sind – erschwert es Bi+-Personen, sowohl im LGBTI-Kontext als auch in der Gesellschaft insgesamt vollständig anerkannt zu werden.“ Die Folgen sind Ressentiments und Diskriminierungen, auch innerhalb der LGBTIQ*-Gemeinschaft.

In unserem Artikel „Zum Trans Day of Visibility: Philosophische Überlegungen zur Bedeutung von Trans- und Nichtbinär-Sein“ haben wir bereits thematisiert, dass Ressentiments besonders dann schwierig zu überwinden sind, wenn die Themen einen selbst sehr nahegehen. Es ist also sinnvoll, eine neue „Rechtspersönlichkeit“ – wie es heißt – zu gründen, um dieser Marginalisierung und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Gleichzeitig steht eine solche Organisation, mehr als andere, vor der schweren Aufgabe, zwischen dem vielfältigen Spektrum der Sexualität als Konzept und dem legitimen Recht jeder*jedes Einzelnen, sich selbst zu definieren und damit abzugrenzen, zu balancieren. In unserem Artikel „Auf der Suche nach der Wahrheit über unsere sexuelle Orientierung“ haben wir die Debatte darüber, dass der Mensch grundsätzlich fähig ist, sich zu allen Geschlechtern hingezogen zu fühlen, bereits angerissen. Wenn Sexualität aber keine Frage des Entweder-Oder, sondern eher ein Spektrum ist, in dem sich Menschen bewusst oder unbewusst, offen oder verdeckt entscheiden, dann gilt das für alle.

Das Durchsetzen rechtlicher Ansprüche und die Sichtbarmachung der Bi+-Belange sind wichtig, ebenso wie die Förderung der Kommunikation über das Spektrum der Sexualität auf europäischer Ebene. Letzteres wird wahrscheinlich verstärkt mit den Selbstbildern der Menschen und damit auch ihren Ressentiments in Kontakt kommen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Initiative „Bi+ Equal“ diese Herausforderungen angehen wird.

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Die aktuellen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit einem erschreckenden Abschneiden der AfD und die immer schärfer werdende verbale Aufrüstung im Migrationsdiskurs bilden Indikatoren dafür, dass gesamtgesellschaftliche Werte wie beispielsweise Solidarität und allgemeine Menschenwürde immer stärker zwischen die Räder des rechten Populismus geraten.

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Die Ursachen dafür sind vielfältig und sollten keineswegs nur auf einen Nenner gebracht werden. Gleichzeitig wäre es ignorant, nicht zuzugestehen, dass es die sozioökonomischen Lebensumstände einiger Menschen sind, die dazu beitragen, dass sie sich immer stärker radikalisieren. Hierbei geht es nicht darum, dass sich Menschen, denen es ökonomisch schlechter geht, automatisch unsolidarisch verhalten. Sondern um das Verschieben der sozialen Last durch den Populismus auf die Schultern des marginalisierten Individuums. So schreibt bspw. Bundesfinanzminister Christian Lindner auf der Seite seines Ministeriums:

„Zum einen werden die Anforderungen verschärft gegenüber denjenigen, die das Bürgergeld beziehen. Mitwirkungspflichten – wenn man also einen Termin verpasst, dann wird das Bürgergeld um 30 Prozent für drei Monate reduziert. Wer Bürgergeld bezieht, muss sich einmal im Monat bei der Behörde melden. Dadurch soll auch der Kontakt und der Vermittlungserfolg verbessert werden.“

Liest man sich diese Formulierungen durch, könnte man den Eindruck bekommen, man hätte es mit Straftäter*innen zu tun, die ihre Auflagen erfüllen müssten. Diese Formulierung wirkt, denn ihr ideologisches Prinzip wird im Kopf auch auf Asyl und andere Sozialhilfen angewandt. Völlig unabhängig davon, ob Personen selbst solche Hilfen beziehen, wird suggeriert, hilfebedürftige Menschen seien schlecht und vor allem selbst schuld. Dabei wird ignoriert, dass jegliche soziale Hilfe – wenn sie berechtigt ist – eine Maßnahme zur Erfüllung des Grundrechts auf ein würdevolles Leben darstellt.

Aber auch faktisch sprechen die Zahlen eine andere Sprache, wie Franz Segbers, emeritierter Professor für Sozialethik am Fachbereich Evangelische Theologie an der Philipps-Universität Marburg, im Interview mit der Tagesschau aufzeigt: Zieht man nämlich von den rund 5,5 Millionen Arbeitslosen rund ein Drittel Kinder und Jugendliche ab sowie jene, die nicht arbeiten können, dann kommt man nur noch auf 1,7 Millionen. Davon wiederum begehen nur noch 16.000 Fälle sogenannten „Sozialbetrug“. „Wenn wir das umrechnen, sind das im Monat etwa 1.300 Menschen. Das ist bei 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehern eine marginal kleine Gruppe. Wenn wir diese Quote bei Steuerbetrügern hätten, hätten wir eine traumhafte Quote. Aber darüber wird nicht diskutiert, sondern es wird über diese kleine Gruppe von Totalverweigerern geredet.“

Es ist diese Diskursverschiebung bei gleichzeitiger Stagnation der Reallöhne, die dazu beiträgt, dass in den Köpfen eine Verbindung zwischen dem eigenen „Nicht“-Wohlergehen und marginalisierten Gruppen entstehen kann. Auch hier gilt: Diese Verbindung ist nicht selbstverständlich, aber sie ist auch nicht völlig ausgeschlossen und wird von Populist*innen genutzt.

Vor diesem Hintergrund bieten Zahlen der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt „ein deutliches Warnsignal, die Entwicklungen im gesellschaftlichen Gefüge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.“ Demnach ist der Index für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt von Beginn 2020 um neun Punkte auf 52 von maximal 100 Punkten im Oktober 2023 gesunken. Zwar liegt er damit immer noch in der oberen Hälfte, wie die Stiftung betont, aber die Luft wird dünner. Laut Bertelsmann Stiftung verzeichnete der Index dabei einen Rückgang in allen neun Sozialindikatoren, darunter auch „Akzeptanz von Diversität“ und „Solidarität und Hilfsbereitschaft“.

War es bis jetzt schon schwierig und ein langfristiges Projekt, für die Würde und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft einzutreten, wird das Fundament immer wackeliger. Hier haben vor allem jene die Verantwortung, die gut vernetzt sind und denen es gut genug geht, sich über die Grenzen der eigenen Gruppe hinweg für mehr Solidarität einzusetzen und sich die Frage zu stellen: Was bedeutet das politische „Nach-unten-Treten“ für mich?

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Forderungen nach Migrationsbeschränkung und Abschiebungen prägen den aktuellen politischen Diskurs der Bundesrepublik stark. Jedoch gibt es auch viel Kritik an den verschärften Migrationspolitiken. Zivilgesellschaftliche Verbände und Menschenrechtsorganisationen sprechen sich gegen diese Entwicklungen aus und fordern besseren Schutz für Geflüchtete und Asylsuchende. Darunter fallen selbstverständlich auch LSBTIQ*-Personen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden.

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Seit dem Anschlag in Solingen werden die Forderungen nach einer restriktiven Migrationspolitik immer lauter. Die Ampel-Regierung reagierte: Ende August wurden erstmals seit Machtübernahme der Taliban Personen nach Afghanistan zurückgeführt und Innenministerin Nancy Faeser will nun Grenzkontrollen an deutschen Außengrenzen erweitern. In Reaktion auf diese Verschärfungen wandten sich 27 Organisationen, darunter der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V. (ehemals: Lesben- und Schwulenverband Deutschland), die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die Kindernothilfe, die Initiative LeaveNoOneBehind sowie der AWO Bundesverband, mit einem Appell an die Bundesregierung. Darin fordern sie besseren Flüchtlingsschutz und machen auf die demokratischen Grundwerte der Bundesrepublik aufmerksam,, die sie in den aktuellen Entwicklungen bedroht sehen:

„Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.“

In dem Appell wird zudem kritisiert, dass die geforderten Zurückweisungen an deutschen Grenzen gegen EU-Recht verstoßen würden und auch Abschiebungen nicht allgemein rechtsgültig seien. Deutschland habe nach den Verbrechen des Nationalsozialismus besondere Verantwortung, einen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu sichern.

Dabei muss auch darauf hingewiesen werden, dass queere Personen oft aus ihren Heimatländern fliehen, da sie dort aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität politische Verfolgung oder Diskriminierung erleiden. Insbesondere in Afghanistan droht LSBTIQ*-Personen seit der Machtübernahme der Taliban akute Gewalt. Der LSVD+ berichtet von systematischen Vergewaltigungen und Morden an queeren Personen im Land. Dass nun wieder Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden, ist besorgniserregend. Darüber hinaus wurde kürzlich ein Ende des im Herbst 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angekündigt, dass vielen Afghan*innen eine sichere Ausreise nach Deutschland versprochen hatte. Insbesondere für Frauen und Mädchen im Land, deren Rechte von der Taliban immer weiter eingeschränkt werden, sei dieser Entschluss von großer Tragweite. Theresa Bergmann von Amnesty International erklärt, dass die Entscheidung „beschämend“ sei und die Bundesregierung ihre Koalitionsversprechen bricht.

Von den 27 Organisationen wird die Ampel-Regierung nun aufgefordert: „Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.“ Darunter fallen ganz klar auch Menschen, die auf der Flucht sind – ihre Rechte und Würde müssen uneingeschränkt geschützt werden.

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Schüler*innen sollten grundsätzlich in einem diskriminierungsfreien Umfeld lernen können. Aber das „Recht auf diskriminierungsfreie Bildung“ und dessen Praxis gehen nicht immer Hand in Hand.

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Dennoch gibt es „in Deutschland bereits viele Schulen, die Diskriminierungen erfolgreich vorbeugen und die Schule damit zu einem sichereren Ort für alle machen.“ Aus einigen dieser Schulen hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) am 05. September 2024 eine Sammlung „guter Beispiele“ gegen Diskriminierung veröffentlicht.

Mit dieser Sammlung „bewährter Praxisbeispiele“ will die ADS eine Sammlung konkreter Handlungsansätze zur Verfügung stellen, die als Inspiration und Orientierungshilfe für eigene Projekte dienen, aber auch mögliche Stolpersteine aufzeigen.

Insgesamt werden 31 Praxisbeispiele vorgestellt, die Schüler*innen, Pädagog*innen, Schulleitungen und andere Akteur*innen im schulischen Umfeld dabei unterstützen, aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen. Diese Beispiele umfassen Maßnahmen wie Schüler*innen-Arbeitsgemeinschaften, Empowerment-orientierte Angebote, Workshops sowie Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte.

Über die Suchfunktion können Interessierte gezielt nach bewährten Maßnahmen suchen, die auf ihre Schulform und die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei befassen sich 23 der 31 Beispielprojekte auch mit den Themen „Geschlecht/Geschlechtsidentität“ sowie „sexuelle Identität“.

Wie Ferda Ataman, die Leiterin der ADS, nach einem Artikel von queer.de betont, sollten Schulen grundsätzlich das Thema Diskriminierung ernst nehmen. Dabei komme es laut ADS auf die Befürwortung und Unterstützung der gesamten Schule und insbesondere die Schulleiter*innen an - zumindest mittel- bis langfristig.

Am Ende geht es bei Projekten gegen Diskriminierung schließlich immer auch darum, dass sie über die Initiator*innen und den aktiven Kern hinaus mitgetragen werden.

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Vom 5. bis 11. September erwartet uns wieder ganz großes – queeres – Kino. Zum sechsten Mal werden im Rahmen des Queerfilmfestivals die besten LGBTIQ*-Filme des Jahres gezeigt. In diesem Jahr wurden 25 herausragende internationale Filme ausgewählt, die queere Lebenswelten auf unterschiedliche Weise abdecken. Unter den gezeigten Werken befinden sich auch Highlights von den renommierten Filmfestivals in Cannes, Venedig und Berlin.

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Das Programm umfasst mehrere Coming-of-Age Filme, darunter „Young Hearts“ von Anthony Schatteman, „Sunflower“ von Gabriell Carrubba und „Jungs vom Lande“ von Gaël Lépingle. Darüber hinaus erwartet die Zuschauer*innen ein Dokumentarfilm von Markus Stein über den Berliner Fotografen Jürgen Baldiga („Baldiga – Entsichertes Herz“), sowie das Feel-Good-Musical „Chuck Chuck Baby“ von Janis Pughs und ein queerfeministischer Roadmovie von María Gisèle Royo und Julia de Castro „On the Go“. Hervorzuheben sind auch die trans* Geschichten, die in den Filmen „Close to You“ von Dominic Savage mit Elliot Page in der Hauptrolle sowie „Frau aus Freiheit“ von Małgorzata Szumowska und Michał Englert erzählt werden. Für ausführliche Beschreibungen und Termine siehe das Programm des Queerfilmfestivals.

Die Filme werden in insgesamt 15 Kinos in Deutschland und Österreich gezeigt. Falls keines der Partnerkinos im näheren Umkreis ist, gibt es auch die Möglichkeit, online am Festival teilzunehmen: Anlässlich seines neuen Films „The Visitor“ macht das Filmfestival eine Online-Retrospektive zu Ehren des queeren Kultfilmemacher Bruce LaBruce. In dieser Retrospektive werden sieben weitere Filme des Queercore-Pioniers präsentiert – eine Reise durch seine Werke von den 1990ern bis (quasi) heute.

Und wer vom queeren Kino nicht genug bekommen kann: Im Rahmen des Lübeck Pride wird zwischen September 2024 und April 2025 ein queeres Filmangebot gemacht. In der Location 25 in Lübeck werden sowohl deutsche als auch internationale Spiel- und Dokumentarfilme abseits des Mainstreams gezeigt. Mehr dazu auf der Webseite von Queer Cinema. Außerdem findet vom 15. bis 20. Oktober 2024 wieder das Hamburg international Queerfilmfestival mit einem umfangreichen Programm statt.

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