Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Am 9. Juni steht in Deutschland die Europawahl an. Welche Rolle spielt der Wahlausgang für Frauen* und die LSBTIQ* Community in der EU? Angesichts des Erstarkens rechter Parteien in vielen europäischen Staaten kann die Wahl entscheidend sein. Queere Verbände rufen deshalb zur Wahlteilnahme auf und der Landesfrauenrat Hamburg lädt zu einem feministischen Podiumsgespräch ein.

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Der LSVD ruft gemeinsam mit anderen queeren Verbänden zur Teilnahme an der Europa-Wahl am 9. Juni auf und dabei „die Parteien zu unterstützen, die sich glaubhaft für Menschenrechte und damit auch für Gleichheit und Akzeptanz von LSBTIQ in Europa einsetzen“. In dem Wahlaufruf wird betont, dass rechtsextreme und -radikale Parteien in vielen EU-Staaten bereits jetzt die Rechte von queeren Personen einschränken und Hass auf LSBTIQ* sowie andere marginalisierte Gruppen schüren würden. Deshalb sei die Europawahl eine „Richtungswahl“. Mit Wahlprüfsteinen hat der LSVD eine Einschätzung über die queerpolitischen Vorhaben der Parteien geliefert.

Auch für die Gleichstellung der Geschlechter könnte die Wahl eine bedeutende Rolle spielen. Strukturelle Diskriminierung und weitere Hürden stellen für Frauen* nach wie vor ein großes Problem dar. Besonders rechte Parteien und Gruppen verbreiten antifeministische Positionen. Die Ansätze zur Förderung der Gleichstellung von Frauen* unterscheiden sich stark zwischen den Parteien.

Doch welche Partei setzt sich wirklich für die Gleichstellung von Frauen* ein? Um Klarheit über die verschiedenen Positionen und Ansätze der Parteien zu bekommen, lädt der Landesfrauenrat Hamburg am 3. Juni 2024 zur Veranstaltung „Sie wählt! Was?“ ein. Mit Vertreter*innen der Parteien DIE LINKE, FDP, Die Grünen, SPD und CDU wird ein feministisches Podiumsgespräch zur Europawahl geführt.

In dem Podiumsgespräch soll herausgearbeitet werden, welche Lösungen von den Vertreter*innen der teilnehmenden Parteien vorgeschlagen werden.

Die Veranstaltung findet am 03. Juni 2024 um 19 Uhr im Landesfrauenrat Hamburg e.V. (Grindelallee 43, 20146 Hamburg, Im Sauerberghof) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auch eine Online-Teilnahme ist unter folgendem Link möglich: https://us06web.zoom.us/j/85489690426?pwd=dUjmasEyXUihpLm3zzs9gO5sc9xo5c.1

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Am 14. Mai 2024 veröffentlichte die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) ihren neuen Bericht zur Situation von LGBTIQ* in der Europäischen Union. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass diese Personengruppe zwar insgesamt offener ihre Identität lebt, gleichzeitig aber mehr Gewalt, Belästigung und Mobbing ausgesetzt ist als zuvor. „Besonders gefährdet sind jüngere LGBTIQ*-Personen.“

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Laut FRA-Studie, die laut eigener Aussage versucht, so repräsentativ wie möglich zu sein, gehen mehr als die Hälfte der befragten 100.000 Personen offen mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, ihrem Geschlechtsausdruck sowie ihren geschlechtsspezifischen Merkmalen um. Dennoch vermeiden die meisten aus Angst vor Angriffen, zum Beispiel in der Öffentlichkeit Händchen zu halten. Auch die Diskriminierung ist im Vergleich zur vorherigen Erhebung 2019 insgesamt zurückgegangen, allerdings gab immer noch über ein Drittel an, Diskriminierungserfahrungen zu machen.

Jede zehnte Person (10%) hatte zudem Gewalterfahrungen erlebt. In Deutschland waren es sogar 16% und bei inter* Menschen über ein Drittel. Mehr als die Hälfte der Befragten war darüber hinaus Belästigungen ausgesetzt, in Deutschland gaben dies sogar 57% an. In der Erhebung von 2019 war es insgesamt noch ein Drittel gewesen. Auch erleben inter* und trans* Personen mit ca. zwei Dritteln erneut weit häufiger Belästigung als übrige Personen.

In Bezug auf Schulen gaben zwei Drittel der Befragten an, dass sie Mobbing erfahren haben, „und zwar generationsübergreifend in allen EU-Ländern“. Auch hier findet sich ein Anstieg gegenüber 2019, als lediglich die Hälfte diese Angabe machte. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass Gewalt und Belästigung an Schulen weiterhin bestehen, trotz Verbesserungen im Umgang mit LGBTIQ-Themen. Ein Fünftel der Schüler*innen berichtet, dass ihre Schule das Thema in ihre Bildung „positiv aufgenommen“ habe.

In Bezug auf die psychischen Auswirkungen habe mehr als ein Drittel schon einmal über Selbstmord nachgedacht, bei inter*, trans*, nicht-binären und genderdiversen Personen sind es sogar über die Hälfte. Ähnlich hohe bzw. noch höhere Zahlen zeigte auch der Zusammenhang mit Behinderungen oder finanziellen Unsicherheiten, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder der Genderidentität. Gleichzeitig gibt ein Viertel der Personen an, dass sie zu Konversionsmaßnahmen gezwungen wurden, um ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern. Daran anschließend haben LGBTIQ*-Personen erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Fünf Prozent verzichten gar auf Behandlungen. Bei 2% wurde sogar die Behandlung von Seiten des medizinischen Fachpersonals verweigert. Und 10% hatten Probleme beim Zugang zur Notfallversorgung.

Insgesamt kommt die Studie zu der Erkenntnis: „Inter*, trans*, nicht-binäre und genderdiverse Personen sind häufiger Belästigungen und Gewalt ausgesetzt. Sie sind häufiger mit psychischen Problemen konfrontiert und haben häufiger Suizidgedanken. Außerdem sind sie eher von Obdachlosigkeit betroffen und haben Schwierigkeiten beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Dies gilt auch für LGBTIQ*-Personen mit Behinderungen, in finanzieller Not oder Angehörige ethnischer oder anderer Minderheiten.“ Insgesamt hat nur ein Viertel der Befragten den Eindruck, dass ihre Regierung Vorurteile und Intoleranz gegenüber LGBTIQ*-Personen bekämpft.

Vor diesem Hintergrund bekommt die aktuelle Europawahl am 9. Juni 2024 eine besondere Dringlichkeit. Wie der LSVD schreibt, „[…] geht [es] um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie. Auch demokratische Parteien sind in der Gefahr, sich dem Rechtsruck zu beugen und der Diskursverschiebung nach Rechtsaußen nachzugeben.“ Trotz aller inhaltlichen Kritik an den unterschiedlichsten Parteien ist diese Demokratie momentan das Fundament, auf dem wir unsere Gesellschaft gestalten wollen. Dazu gehört, so der LSVD weiter, „klare Kante gegen rechtsextreme und menschenfeindliche Positionen zu zeigen“.

Das heißt erstens, zur Wahl zu gehen, und zweitens, sich selbst kritisch zu prüfen, ob die Partei des Vertrauens tatsächlich die richtige ist. Mehr Würde und weniger Menschenverachtung bedeutet, die Fragen nach einer allgemeinen sozialen Gerechtigkeit zu stellen. Wird nur die eigene Interessengruppe berücksichtigt, entstehen neue Einfallstore für Unsolidarität, Hass und damit rechten Populismus.

Den vollständigen Bericht gibt es unter diesem Link.

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Das Exilmuseum Berlin ist eine privat gemeinnützige Stiftung. Gegründet wurde sie zwischen 2017 und 2018 mit dem Ziel, ein Museum zu errichten, das sich mit dem Thema Exil befasst und eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart schlägt. Seit 2022 ist das Grundstück am Anhalter Bahnhof, an dem während der Zeit des Nationalsozialismus viele Menschen ihre Reise ins Exil begannen, offiziell als Fläche für das Museum gesichert. 2028 soll das Museum eröffnet werden.

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Ausgangspunkt des Museums ist die Zeit zwischen 1933 und 1945. Damals waren es nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern ebenfalls Personen der LGBTIQ* Gemeinschaft, die vom Anhalter Bahnhof in das Exil flohen. „Von den Menschen, denen dieses Schicksal widerfuhr, möchte das Exilmuseum Berlin erzählen – und dabei auch die Brücke zur Gegenwart schlagen: Wie wurden Flucht und Entwurzelung zu zentralen Erfahrungen unserer Zeit? Welche Verbindung besteht zwischen dem Exil damals und heute? Und was können wir aus der Geschichte für das Heute lernen?“ (Werkstatt Exilmuseum)

Fragen, die in der aktuellen Asyl- und Migrationspolitik nur allzu sehr durch ihre Abwesenheit glänzen. Ein Beispiel ist der EU-Asylkompromiss, über den wir bereits letztes Jahr geschrieben haben.

„[…] Das Risiko der Flucht, das verstörte Leben in der Fremde, Armut, Angst und haltloses Heimweh. All das erleben Menschen bis heute jeden Tag. […] Erzählt man von den Geschichten damals, versteht man auch die Menschen besser, die heute in Deutschland Zuflucht suchen“, so Literaturnobelpreisträgerin und Schirmherrin des Exilmusems Herta Müller auf der Webseite des Museums.

Diese Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart ist zentral. Das Museum kann hier ein Ort der Kommunikation werden. Ob es gelingt, bleibt abzuwarten - solange Fremdenhass und eine regressive Asylpolitik existieren, bleiben sie unleugbare Indikatoren für ein Unverständnis von Exil und unserer speziell deutschen Geschichte. In unserem Artikel über die Ausstellung "gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945", die sich ebenfalls mit dieser Zeit befasst, haben wir mit Kant bereits darauf hingewiesen, dass die Menschenwürde das fundamentalste Prinzip ist. Wird sie hintergangen, reißt der Boden, auf dem jede Freiheit und jedes Recht erkämpft wurde.

Für Interessierte hat das Magazin queer am 09. Mai unter dem Titel "Queer im Exil: Ein wichtiger Teil unserer Geschichte" dem Exilmuseum einen Artikel gewidmet, der die queere Seite des Exils etwas umfangreicher in den Blick setzt. Dabei macht der Artikel deutlich, dass bspw. Homophobie nicht an der Landesgrenze haltmacht. Also nicht nur der Weg birgt Gefahren, auch im neuen Land angekommen sind Offenheit und Hilfe nicht garantiert. Dies gilt es als Verantwortung der Gegenwart in einem Deutschland und Europa, das vielfältig sein will, anzuerkennen.

Wer sich beteiligen möchte, für den ist die Werkstatt jeden Donnerstag von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Sie soll als Veranstaltungsort, Labor und Ausstellung fungieren und den Ansatz des künftigen Exilmuseums sichtbar machen. Darüber hinaus werden regelmäßig Veranstaltungen und Ausstellungen organisiert und kuratiert:

  • 23. Mai 2024: Exile Promenade (Drei Guides laden zu einem performativen Spaziergang durch die Straßen Berlins ein), dabei u.a.: Die nicht-binäre Komponist:in Alina Anufrienko, die Russland nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine verlassen hat, nimmt mit auf eine akustische Reise – durch den Lärm der Kriegspropaganda, der versucht, queere, feministische und Anti-Kriegsstimmen zum Schweigen zu bringen.
  • Dienstag, 28. Mai 2024, 19 Uhr: „Frag nach!“ – Von der Vergangenheit für die Zukunft lernen
  • Donnerstag, 6. Juni 2024, 19 Uhr: Hans Keilson – Immer wieder ein neues Leben

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Am 26. April berichtete das Magazin Schwulissimo über die Errichtung der ersten Gedenkstätte in Großbritannien für lesbische, schwule und bisexuelle Angehörige der Streitkräfte im National Arboretum.

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Die britische Regierung hatte grünes Licht für das Projekt gegeben und die benötigten 350.000 britischen Pfund bereitgestellt. Ein bedeutsames Signal für die LGBTQ+-Community des Landes, insbesondere da es sich beim National Arboretum um einen Ort handelt, der bisher die Dienste und Opfer der britischen Streitkräfte anerkannte, jedoch die homosexuellen Angehörigen ausschloss, so Schwulissimo weiter.

Auch unabhängig von der persönlichen Meinung zu Militär und Krieg bleibt festzuhalten: Wenn sich Menschen als Soldat*innen für ihr Land verpflichten, obliegt dem Staat und den militärischen Führungskräften eine besondere Fürsorgepflicht. Dazu zählt auch der Schutz vor Diskriminierung innerhalb der Truppe. Dies ist ein ethisch gebotenes Minimum, wenn "man" als Staat Menschen in den Krieg oder lebensbedrohliche Einsätze schickt.

In der Realität galt allerdings noch bis 1994 der §175, und selbst wenn dieser seit den 1950er Jahren in der Zivilgesellschaft nicht mehr zur Anwendung kam, galten in der Bundeswehr bis 1970 homosexuelle Handlungen als Dienstvergehen, die zu einer unehrenhaften Entlassung führen konnten. Bis 1979 war Homosexualität noch ein Ausmusterungsgrund. Im Jahr 2001 öffnete die Bundeswehr alle Laufbahnen auch für Frauen, 2006 wurde das Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (SoldGG) erlassen. Es hat das Ziel, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität für den Dienst als Soldatin oder Soldat zu verhindern oder zu beseitigen" (§1 Abs. 1 SoldGG).

Es dauerte allerdings noch bis zum Jahr 2020, bis die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer sich offiziell für das Unrecht der Vergangenheit entschuldigt. Diese Entschuldigung haben die vergangenen Verteidigungsminister*innen bis zum aktuellen Boris Pistorius symbolisch wiederholt, wie das Bundesministerium der Verteidigung auf seiner eigenen Seite betont.

Im Juli 2021 tritt dann letztendlich das "Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten" (SoldRehaHomG) in Kraft. Damit haben Betroffene nun die Möglichkeit der Rehabilitation und Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligungen. Außerdem werden wehrgerichtliche Urteile aufgehoben.

Für Interessierte findet sich auf der Seite des LSVD eine genau chronologische Aufarbeitung der Ereignisse mit weiterführenden Links. Für Betroffene bietet die Seite der Bundeswehr ein umfangreiches FAQ an, dabei geht es unter anderem darum:

  • Welche Urteile sind aufgehoben?
  • Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
  • Erhält man nach Aufhebung des Urteils seinen Dienstgrad zurück?

Ebenso finden sich dort die Anträge für Rehabilitation und Entschädigung.

Denkt man an vulnerable Gruppen, kommt einem selten die Bundeswehr in den Sinn. Aber gerade in stark hierarchischen Institutionen mit teilweise nach außen geschlossenen Strukturen und einem Nimbus, der die "Nicht-Vulnerabilität" propagiert, bleibt die Gefahr von unerkannter oder nicht geahndeter Diskriminierung und anderen Vergehen weiterhin ein Thema - auch mit einer Entschädigungsregel und dem Rehabilitationsgesetz im Hintergrund.

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Der Dachverband Lesben und Alter, der sich in Politik, Verbänden und Gesellschaft für die Interessen von älteren Lesben einsetzt, forderte zum Tag der lesbischen Sichtbarkeit am 26. April 2024 den Erhalt und Aufbau von Strukturen und Orten für diese Gruppe.

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Aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Sexualität würden lesbische Seniorinnen auf mehreren Ebenen Diskriminierung erfahren und um ihre Sichtbarkeit kämpfen müssen. Dabei hätten viele von ihnen die Lesben- und Frauenbewegung in Deutschland vorangetrieben. Die Vorständin des Dachverbands Lesben und Alter Carolina Brauckmann betont: „Mit ihren kreativen, lautstarken Aktionen gegen Tabus und für lesbische Lebensformen haben sie eine offenere Gesellschaft in Deutschland geprägt – im Westen ebenso wie im Osten“.

An ältere Lesben gerichtete kommunale und landesweite Strukturen, Orte und Netzwerke müssen erhalten werden, fordert der Dachverband. Treffpunkte, die „einen Zufluchtsort“ bieten, „um dem Alltag zwischen Versteckspiel und Diskriminierung für ein paar Stunden zu entfliehen“, seien sehr wichtig für (ältere) Lesben, so der Dachverband in seiner Pressemitteilung.

Kommunen und freie Träger würden hier zunehmend Angebote schaffen, dafür müsse jedoch auch sichergestellt werden, dass eine Sensibilisierung für die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse homosexueller älterer Frauen stattfinde. Einige solcher zielgruppenspezifischer Angebote seien davon bedroht wegzufallen, wie zum Beispiel die „Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und transidente Lebensweisen in der offenen Senior*innenarbeit NRW“.

So fordert der Dachverband die politisch Verantwortlichen dazu auf, nachhaltige Angebote für die Gruppe der lesbischen Senior*innen zu schaffen und Orte und Strukturen aufzubauen und zu erhalten.

Der Dachverband Lesben und Alter e.V. setzt sich für diverse Anliegen lesbischer Frauen im Alter ein, darunter auch Themen wie Rente, Wohnen, politische und gesellschaftliche Teilhabe und Altersarmut.

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Unter dem Titel "Demenz und queer - Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein aktuell eine Broschüre veröffentlicht, die über zentrale Fragen des Themas informiert. "Demenz ist nicht nur heterosexuell, cisgeschlechtlich, weiß und alt. Menschen mit Demenz sind divers", so Anneke Wilken-Bober vom Kompetenzzentrum Demenz.

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Bei "echter Vielfalt" haben wir bereits mehrfach Nachbarthemen wie Alter, Menschen mit Behinderung oder auch Gesundheitsversorgung aufgegriffen, ohne dabei spezifisch Demenz anzusprechen.

All diese Themen haben dabei zwei zentrale Aspekte gemein. Es sind Felder, die erstens aufgrund von Normen und Nicht-Thematisierung blinde Flecken aufweisen können und dies häufig auch tun. Darüber hinaus beinhalten sie die Gefahr von Mehrfachdiskriminierungen - und das nicht nur in Bezug auf LGBTIQ*, wie das Zitat von Anneke Wilken-Bober verdeutlicht. Wie wir bereits in den Artikeln zu Alter und Menschen mit Behinderung festgestellt haben, geht es dabei auch darum, Menschen mitzudenken, die selbst oder deren Angehörige vielleicht nicht mehr oder noch nie laut und aktiv um ihre Rechte gekämpft haben. Aus Angst, Scham oder Gewohnheit oder ganz einfach, weil sie ihre Privatsphäre haben wollen. All das ist möglich.

Wenn Angehörige und Fachpersonen davon wissen, können sie sich darüber informieren und entsprechend verhalten. Aber was ist, wenn Wissen und Bedürfnisse einen Bruch erleben? Menschen, die sich in ihrer Biografie geoutet haben, kennen solche Brüche. Es gibt eine Zeit davor und danach. "Es kann passieren, dass eine Transperson sich nicht mehr als trans wahrnimmt, sondern in dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurde. Der eventuell veränderte Körper oder die Kleidung kann irritieren. Es kann aber auch sein, dass Menschen erst in der Demenz damit beginnen, das zu leben, was sie sich immer versagt haben", so Nora Eckert im Kapitel "Die Geschichte von heute alten LSBTIQA* […]."

Was hier am Beispiel Trans ausgeführt wird, gilt grundsätzlich für Personen mit Demenz und Diskriminierungserfahrungen. Was, wenn Personen plötzlich glauben, sich wieder verstecken zu müssen oder sich erst mit der Demenz outen? Aber auch ein anderer Gedanke drängt sich auf. Wie wir bereits in unserem Artikel "Philosophische Überlegungen zur Bedeutung von Trans- und Nichtbinär-Sein" thematisiert haben, ist Sexualität keine statische Eigenschaft, sondern kann sich über die Jahre verändern.

Die Broschüre des Kompetenzzentrums Demenz bietet Angehörigen sowie Einrichtungen und deren Mitarbeiter*innen einen hilfreichen Einstieg in die Bereiche queer bzw. LSBTIQA* und Demenz. Die Leser*innen erhalten hier Denkanstöße, Informationen und weiterführende Literaturtipps sowie Kontakte für beide Schwerpunkte unter der Rubrik "Literaturtipps und Adressen für Interessierte". Die Broschüre zielt darauf ab, sowohl Personen ohne Vorkenntnisse als auch solche, die nur mit einem der Themen vertraut sind, zu erreichen und ein besseres Verständnis für die besonderen Aspekte der Pflege queerer Personen mit Demenz zu fördern.

Auf seiner Webseite veröffentlicht das Kompetenzzentrum zudem:

  • Weitere "Links zum Weiterlesen, Informieren und Stöbern" sowie
  • einen kleinen Exkurs zum Thema "Liebe und Intimität im Alter und bei Demenz".
  • Als Besonderheit bietet die Webseite die Möglichkeit, die Zitate aus dem Kapitel "Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" im Originalton anzuhören.

Weitere aktuelle Beiträge zu seniorenpolitischen Themen finden Sie auf unserem Portal seniorenpolitik-aktuell.de seniorenpolitik-aktuell.de.

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Wie jedes Jahr im März sollte mit Aktionen im Rahmen des Bisexual Health Month im vergangenen Monat in Schleswig-Holstein und Hamburg die Sichtbarkeit von bisexuellen Personen gestärkt werden. Unter dem Motto „Diskriminierung macht krank“ lief eine Aufklärungskampagne mit neun Großflächenplakaten im Norden Deutschlands.

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Der Aktionsmonat wurde 2014 von der US-amerikanischen Organisation Bisexual Resource Center ins Leben gerufen. Mit dem Bisexual Health Month soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass bisexuelle Personen häufiger unter psychischen Krankheiten leiden als heterosexuelle sowie lesbisch und schwule Menschen. Die Diskriminierung von Bisexualität findet nicht nur im Rahmen von Homofeindlichkeit statt, sondern ist auch innerhalb der LGBTIQ*-Community ein Problem. Bisexualität wird beispielsweise oft als „Phase“ oder „Experimentieren“ mit Sexualität verklärt, womit die Identität von Bi+ Personen unsichtbar gemacht wird (siehe auch unseren Artikel „Was ist Bifeindlichkeit?“).

Die hamburgische Organisation Bi+Pride problematisiert die gesundheitsgefährdende Diskriminierung von bisexuellen Personen und macht sich insbesondere für ihre Sichtbarkeit stark. Dies sei insbesondere in der aktuellen politischen Lage relevant:

„Ähnlich wie die gesamte queere Community, leidet auch die bisexuelle Community unter den Folgen des Rechtsrucks in Deutschland. Hinzu kommt, dass gerade die bisexuelle Community an dem Problem leidet, dass sie in vielen Situationen grundsätzlich falsch verstanden wird. Egal ob polysexuell, pansexuell oder einfach nur bisexuell, grundsätzlich müssen sich alle erklären oder werden erst gar nicht wahrgenommen. Bi-Erasure ist nicht nur ein Teil der heteronormativen Gesellschaft. Auch in der queeren Community findet dies statt. Dieses ständige Auslöschen bzw. Missachten unserer Sexualität belastet und macht krank.“ (Bi+Pride)

Um der gesundheitlichen Gefährdung zu entgegnen, fordert die Organisation mehr politische Teilhabe und Anerkennung von Bi+ sowie Bildung und Aufklärung zu dem Thema. Die Plakataktion in Schleswig-Holstein und Hamburg, gefördert vom Sozialministerium Schleswig-Holstein und der Gleichstellungsbehörde Hamburg, sollte einen Beitrag dazu leisten. Vom 15.03. bis 08.04.2024 waren in Elmshorn, Neumünster, Reinbek, Rendsburg, Wedel und Hamburg Plakate zu sehen, die auf die mentale Gesundheit von bisexuellen Personen hinweisen.

Mit dem Ende des Bisexual Health Month soll das Thema aber nicht aus der Öffentlichkeit verschwinden. Der Initiator der Kampagne Frank Thies erklärt, dass auch am Tag der Bisexualität am 23. September Aktionen wie das Hissen der Bi+-Flaggen in Hamburg geplant sind (MADS).

Ein Interview zu der Aktion mit Frank Thies wurde auf dem Pink Channel veröffentlicht.

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Der Vatikan veröffentlichte vor kurzem die Erklärung „Digntias infinita“, in der auch Verstöße gegen die Würde von LGBTIQ* Personen problematisiert werden. Gleichzeitig positioniert sich der Vatikan gegen eine ‚Gender-Ideologie‘.

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Bereits Ende des vergangenen Jahres gab es eine positive Entwicklung der katholischen Kirche in Richtung LGBTIQ*-Rechte: Homosexuelle Paare dürfen nun offiziell gesegnet werden. Während dies einen wichtigen Schritt darstellt, gibt es auch Kritik, denn kirchlich heiraten können LGBTIQ*-Paare weiterhin nicht (echte vielfalt berichtete).

Im April diesen Jahres gibt es eine neue Diskussion der katholischen Kirche in Bezug auf queere Menschen. Die Erklärung „Dignitas infinita“ wurde nun nach fünf Jahren Diskussion und Bearbeitung veröffentlicht. Unter Punkt 55 der Erklärung über die unendliche menschliche Würde steht:

„Die Kirche möchte vor allem „bekräftigen, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn ‚in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen‘ oder ihm gar mit Aggression und Gewalt zu begegnen“ […]. Aus diesem Grund muss es als Verstoß gegen die Menschenwürde angeprangert werden, dass mancherorts nicht wenige Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert und sogar des Lebens beraubt werden.“

So wird deutlich formuliert, dass die menschliche Würde von homosexuellen Personen verteidigt werden muss, was erstmal einen Fortschritt bedeutet. Gleichzeitig muss vermerkt werden, dass der Punkt über dem Überbegriff „Gender-Theorie“ steht, worunter in den vier darauffolgenden Punkten ausgeführt wird, dass die „gefährliche“ Theorie zu einer „ideologischen Kolonisierung“ führe und den wesentlichen Unterschied zwischen Menschen – Geschlecht auslöschen wolle.

Während Papst Franziskus also im Verhältnis zu weiten Teilen der katholische Kirche liberale Einstellungen in Bezug auf schwule und lesbische Katholik*innen zu haben scheint, die er bereits 2018 als von Gott erschaffen und geliebt beschrieben hat, werden trans Personen als Gefahr konstruiert, die die Grenzen zwischen Mann und Frau verblassen lassen (them). Im Wortlaut wird meist von „Gender-Theorie“ gesprochen, was oft als Platzhalter für Transgeschlechtlichkeit angewendet zu werden scheint.

So werden insbesondere trans, inter und nicht-binäre Personen von den Zugeständnissen der „Digntias infinita“-Erklärung ausgenommen. Geschlechtsangleichende Eingriffe, die im Wortlaut als „Geschlechtsumwandlungen“ beschreiben sind, würden die menschliche Würde bedrohen. Nur zur Behebung „genitale[r] Anomalien“ würden solche medizinischen Eingriffe erlaubt werden. (Geschlechtliche) Selbstbestimmung hingegen würde „der uralten Versuchung des Menschen nach[…]gehen, sich selbst zu Gott zu machen“, was der Vatikan in der Erklärung klar ablehnt.

Auch Leihmutterschaft wird in der Erklärung kritisiert, eine aus verschiedenen Gründen und Richtungen umstrittene Praxis, die jedoch insbesondere LGBTIQ*-Paaren zur Verwirklichung eines Kinderwunsches behilflich sein kann (siehe einen früheren Artikel von echte vielfalt). Ob die jetzige Erklärung also wirklich fortschrittlich für die LGBTIQ*-Gemeinschaft ist, kann diskutiert werden. Zumindest wird die Diskriminierung von Personen auf Basis ihrer sexuellen Orientierung nun explizit abgelehnt. Bei vielen anderen Punkten hat die katholische Kirche noch einen weiten Weg vor sich.

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Das Verfassungsgericht in Uganda hat eine Klage gegen das „Anti-Homosexualitätsgesetz“ abgewiesen. Das Gesetz wurde im Mai vergangenen Jahres (2023) trotz internationalen Drucks und Sanktionen verabschiedet. Seitdem wurden bereits mehrere Menschen angeklagt, in einem bekannten Fall auch wegen „schwerer“ Homosexualität. Für letzteres zieht das Gesetz sogar die Möglichkeit der Todesstrafe in Betracht.

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Wir hatten zuletzt im November 2023 über die Situation berichtet und dabei auch die Verflechtungen zu evangelikalen Finanzgebern aus den USA herausgestellt. Dabei kamen wir zu dem Schluss, dass das Gesetz nicht nur zu rechtlicher Verfolgung führt, sondern auch den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen ebnet. Es ist ebenso ein Signal an die Bevölkerung wie an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Trotz einiger minimaler Abschwächungen bestätigt das Gericht nun das Gesetz und stärkt damit auch seine symbolische Bedeutung.

Wie die Tageschau zusammenfasst, kam die Klage von einer Gruppe aus Menschenrechtsaktivist*innen, Rechtswissenschaftler*innen und zwei Parlamentsabgeordneten der regierenden Partei Nationale Widerstandsbewegung (NRM). „Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre“. Wie die Deutsche Welle (DW) berichtet, räumten die fünf Richter dabei ein, dass das Anti-Homosexualitätsgesetz "inkonsistent mit dem Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Religionsfreiheit" sei. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) allerdings feststellt: „In ihrer Entscheidung hoben die Richter lediglich Einschränkungen beim Zugang von Homosexuellen zu medizinischen Diensten auf. Auch die Pflicht, Aktivitäten von Homosexuellen den Behörden zu melden, strichen sie.“ Darüber hinaus blieb das Gesetz allerdings erhalten. Auch der Passus zur Todesstrafe blieb unangetastet.

Damit erzeugt das Gesetz auch weiterhin einen Rahmen aus Angst und Denunziation sowie ein grundlegendes Klima von Diskriminierung und daraus resultierender Gewaltpotenziale. Verschärft wird das Ganze durch die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung. Selbst wenn Homosexuelle zukünftig wieder medizinische Dienste in Anspruch nehmen dürfen, bleibt die Angst erhalten.

Wie die UNAIDS-Regionaldirektorin Anne Githuku-Shongwe nach einem Zitat der DW unterstreicht, führt allein die Kriminalisierung von Menschen, die besonders anfällig für HIV sind, zu einem erschwerten Zugang zu lebensrettenden Gesundheits- und HIV-Leistungen. Es braucht also kein aktives Verbot, um Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erschweren.

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Mitte März hat ein Oberstes Gericht in Japan das Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen als verfassungswidrig eingestuft. Die Regierung wird aufgefordert, dies schnellstmöglich zu verändern.

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In der japanischen Verfassung wird Ehe als gegenseitiges Einverständnis der beiden Geschlechter definiert. Die Organisation „Marriage for All Japan“ argumentiert jedoch, dass dies kein Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen impliziert. Im Gegenteil „[W]eil das Recht zu heiraten, wen man möchte, ein grundlegendes Menschenrecht ist, das von der Verfassung geschützt wird, ist die Nicht-Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen verfassungswidrig“.

In der Verfassung wird die gleichgeschlechtliche Ehe weder explizit verboten noch ausdrücklich erlaubt. In der Praxis werden gleichgeschlechtliche Paare jedoch nicht offiziell anerkannt. Japan ist somit der einzige G7-Staat, in dem die Ehe für homosexuelle Paare noch nicht legalisiert wurde. Dabei stehen nach einer Befragung von 2023 fast zwei Drittel der japanischen Bevölkerung hinter einer Einführung der „Ehe für alle“ (Reuters).

Im Juni letzten Jahres wurde ein erstes Gesetz verabschiedet, mit welchem versucht wird die Diskriminierung von LGBTIQ* abzubauen. Dies geschah auf Initiative von über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen, die sich in der Kampagne #EqualityActJapan zusammengeschlossen haben. Für die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch ist das Gesetz jedoch unzureichend, um LGBTIQ* Personen umfassend vor Diskriminierung zu schützen. Es bedarf weiterer Antidiskriminierungsgesetze.

Die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um grundlegende Rechte von queeren Japaner*innen zu sichern. Die konservative „Liberal Democratic Party“ (LPD) stellt sich diesem Vorhaben jedoch entgegen. Das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen würde nach dem neuesten Beschluss des Obersten Gerichts in Sapporo das Recht auf Familie verletzen (Al Jazeera). Gleichgeschlechtlichen Paaren werden zudem steuerliche Vorteile sowie Gesundheits- und Sozialleistungen verwehrt, die heterosexuelle verheiratete Paare erhalten (Amnesty International, S. 16).

Für die LGBTIQ* Community in Japan ist der Beschluss des Gerichts zunächst ein Erfolg. Auch sechs Bezirksgerichte kamen zum Ergebnis, dass ein Verbot verfassungswidrig sei. Allerdings können die Gerichte das Gesetz nicht eigenständig ändern. Obwohl die Regierung aufgefordert wird, das Recht auf Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu gewährleisten, kann dies vorerst weiterhin verwehrt bleiben, bis das bestehende Ehegesetz geändert oder ein neues Gesetz erlassen wird (AP News).

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