Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Die Debatte um sogenannte Unisex-Toiletten handelt nicht ausschließlich von der Anerkennung von Menschen mit nicht-binären Identitäten. Stattdessen geht es hier auch um das Bedürfnis nach Schutz. Aber auch das greift zu kurz.

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Hinter der Schaffung von „neuen“ Räumen stehen Fragen nach den ungeschriebenen „Benimmregeln“, unterschiedlichen sozialräumlichen und gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten, mit denen sich die Menschen dort begegnen. Einen Raum zu schaffen ist das eine, zu lernen sich in diesem zu bewegen etwas ganz anderes.

Dabei sind Unisex-Toiletten nichts absolut Neues. Wie die Tageszeitung taz in ihrem Artikel zu dem Thema schreibt, gibt es sie schon seit langem in Flugzeugen und Bahnen. Der Unterschied zum „nicht mobilen“ öffentlichen Raum besteht jedoch darin, dass es sich hierbei um einzelne und vollständig abschließbare Kabinen handelt. Dazu ist eine direkte „Kontrolle“ der Gänge vor den Toiletten durch die Öffentlichkeit möglich. In öffentlichen Toiletten, z. B. in Schulen, liegen diese häufig abseits und sind z. T. innerhalb verwinkelt. Auch wenn diese Räume theoretisch für jede Person zugänglich sind, so besteht doch ein gesellschaftliches Selbstverständnis, diese Grenze nicht zu überschreiten.

Damit sind keinesfalls die Diskriminierungserfahrungen von trans Personen auf nach Geschlecht getrennten Toiletten zu marginalisieren. Dennoch bedeutet die Begegnung in Unisex-Toiletten ohne geschlossene Einzelkabinen nicht, dass automatisch weniger diskriminierende Erfahrungen gemacht werden. Öffentliche Toiletten dienen auch als Schutzräume für Mädchen und Frauen vor sexualisierter Gewalt und z. B. bei der Menstruation. Nach Johannes Rück, Sprecher der German Toilet Organization, „sei es [zwar] gut, wenn ‚Klos für alle‘ Diskriminierung verhinderten, aber in vielen Kulturen würden gemischte Klos die Sitten oder religiöse Regeln verletzen.“ (zdf.de)

Es geht also nicht bloß um ein Umdeklarieren vorhandener Toiletten, sondern um eine komplette Neugestaltung des Konzeptes. Dabei stehen zwei große Themen im Kern der Debatte: Zum einen sind es die baulichen Möglichkeiten und ihre Kosten, die in öffentlichen Räumen immer mitbedacht werden müssen. Nach einem Zitat der niedersächsischen Kultusministerien Julia Willie Hamburg auf queer.de sollten zugleich Barrierefreiheit und Bauvorschriften berücksichtigt werden. Zum anderen werden bestimmte Verhaltensmuster nicht einfach abgelegt, nur weil es neue Räume gibt. Besonders in den schulischen, aber auch in anderen Kontexten kann dabei eine unbegleitete Umstrukturierung eine Fahrlässigkeit der Verantwortungstragenden darstellen.

Das Problem besteht also darin, wie man Privatsphäre und einen sicheren Raum für alle schaffen kann. Auf den ersten Blick könnte die Schaffung einer dritten Toilettenkategorie eine Lösung darstellen, wie u. a. die taz schreibt. Auf den zweiten Blick unterliegen auch diese den baulichen Zwängen und dem Fakt, dass sie potenziell für „alle“ zugänglich wären. Solange die offenen Fragen nicht geklärt sind, kommt den Verwaltenden öffentlicher Gebäude für das Einrichten ebenso wie für das Nichteinrichten von Unisex-Toiletten eine besondere Verantwortung zu.

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Schon seit Mai 2021 gilt im „Karolinska-Universitätskrankenhaus“ in Stockholm eine neue Leitlinie zur Therapie von Minderjährigen mit sogenannter Geschlechtsdysphorie. Demnach dürfen keine Medikamente zur Unterdrückung der Pubertät oder für gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen bei Patient*innen unter 18 Jahren mehr verschrieben werden.

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Wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) dazu auf seiner Webseite schreibt, warne das Krankenhaus vor potenziellen „irreversible[n] negative[n] Folgen“. Gleichzeitig distanziert es sich damit vom „Dutch Protocol“, das als international propagierte Leitlinie gilt, dessen Grundlage, so IMABE, jedoch lediglich eine einzige Studie bei 55 Jugendlichen bilde. Während die Studie Medikamententherapien ab zwölf bzw. bei Mädchen schon ab acht Jahren empfiehlt, werden auch andernorts Äußerungen vernehmbar, dass diese Studie nicht ausreichend sei. Auch die Washington Post berichtete über die unzureichende Datenlage.

Während die eine Seite auf die unerforschten Nebenwirkungen verweist, wird von der anderen Seite der Vorwurf von Verzögerungen bei nötigen Behandlungen geäußert. Laut Florence Ashley von der McGill University in Kanada in einem Artikel von 2019 begründe gerade der Umstand, dass die Identitätsfindung ein Prozess sei, die Gewährung von Pubertätsblockern als Standard. Stattdessen solle der Nichteinsatz begründungspflichtig sein. Pubertätsblocker und Hormontherapien würden den Zwang verhindern, eine bestimmte Identität einzunehmen, der durch eine Verzögerung der Transitionen jedoch erst verursacht würde, so Florence.

Anders als beim Selbstbestimmungsgesetz, das „ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister“ betrifft, geht es bei einer medizinischen Transition aber eben nicht nur um eine Selbstdefinition, sondern um chemische bzw. chirurgische Eingriffe in den Körper. Wie wir bereits in einem früheren Artikel zur Detransition geschrieben haben, ist dabei das Ausmaß des Eingriffs ebenso ein Thema wie die Anmerkung, dass sich gerade junge Menschen - unabhängig davon, ob eine Geschlechtsdysphorie besteht oder nicht - in einer Selbstfindungsphase befinden und sich mit sich selbst und ihrer Beziehung zur sozialen Umwelt auseinandersetzen.

Doch würde eine pauschale Hormonbehandlung genauso wie eine pauschale Nichtbehandlung eine Norm schaffen, die sehr wahrscheinlich auch solche Menschen trifft, für die das eine oder andere ein medizinischer Übergriff bzw. eine Unterlassung bedeutete.

Gerade Jugendliche, die an einer Geschlechtsdysphorie leiden, benötigten hier einen interdisziplinären Ansatz, so die Washington Post weiter. Ärzt*innen sind aber - ebenso wie Aktivist*innen - keine Universalgelehrten. Beide benötigen die Einschätzung ihrer Kolleg*innen bzw. anderer Fachgruppen und Institutionen aus verschiedenen Feldern, wie zum Beispiel der Psychologie oder Pädagogik und Sozialen Arbeit. Wie jedoch der Artikel hervorhebt, haben viele Kliniken in den USA ein massives Personalproblem, gerade in Bezug auf Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

Hier geht es eben nicht nur um die Fragen „Was ist Identität und wie entsteht sie?“, sondern auch darum, diese Identität „herzustellen“. Das Problem dabei entsteht, wenn einzelne Gruppen versuchen, hierauf eine abschließende und allgemeingültige Antwort zu finden.

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Am Freitag, 18. November, war es so weit: Das Kabinett der Bundesregierung beschloss den bundesweit ersten ‚Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt‘. Damit will sich die Koalition aus SPD, Grüne und FDP für mehr Akzeptanz und gegen die Diskriminierung queerer Menschen einsetzen.

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„Queer leben“, so der Name des Plans, überführt damit einem Bericht der Tagesschau zufolge getroffene Vereinbarungen des Koalitionsvertrags in konkrete Handlungsschritte. Beispielsweise solle das Abstammungs- und Familienrecht so angepasst werden, dass „vielfältige Familienkonstellationen“ gestärkt werden. Ein weiterer Teil des Aktionsplans betrifft das Selbstbestimmungsgesetz, zu dem wir hier bereits näher berichteten.

Der Aktionsplan fokussiert die gesamte LSBTIQ* Community. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung werden sechs primäre Handlungsfelder vorgestellt:

  1. Rechtliche Anerkennung: Hierunter fallena. die oben angesprochene Modernisierung des Familienrechts und das Selbstbestimmungsgesetz.
  2. Teilhabe: „Die Bundesregierung will die Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ* (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* und queer) ausbauen.“ Zudem versteht die Koalition unter Teilhabe auch die Aufklärung in Schulen sowie die Bildung älterer Menschen und ein verbessertes „Diversity-Management im öffentlichen Dienst“
  3. Sicherheit: „Ziel ist, LSBTIQ* besser vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen zu schützen“. Unter anderem sollen Straftaten gegen LSBTIQ* besser statistisch erfasst und das Dunkelfeld aufgehellt werden.
  4. Gesundheit: Unter diesem Punkt geht es darum, das spezifische medizinische Fachwissen und die HIV/Aids-Prävention auszubauen und den grundsätzlichen Zugang zur Gesundheitsversorgung für LSBTIQ* zu verbessern.
  5. Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen: „Geplant ist ein Dialog mit den Ländern zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungsberatung.“
  6. Internationales: Hier sieht die Bundesregierung vor, neben den Rechten auch die internationale Repräsentanz „[…] von LSBTIQ* in der Entwicklungszusammenarbeit und auswärtigen Beziehungen stärken“.

Nach Angaben der taz haben die Maßnahmen vorschlagenden, keinen verbindlichen  Charakter. Auch wird Kritik an einzelnen Maßnahmen laut, beispielsweise gebe es diverse Unklarheiten beim Thema Abstammungsrecht. Der gesamte Plan wird als „vage“ und „Raum für Spekulationen“ lassend bezeichnet, auch was die Finanzierung und einen Zeitplan betrifft..

Die Bundesregierung schreibt: „Als nächstes werden die Ministerien ressortübergreifend den Aktionsplan weiter ausgestalten, priorisieren und Maßnahmen umsetzen.“ Wie jedoch diese Ausgestaltung aussieht und was genau priorisiert wird, bleibt abzuwarten und so lange, so scheint es, tritt der Aktionsplan noch nicht in Aktion.

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Mehr Vorbilder und Verbündete für queere Jugendliche! "Peer4Queer" unterstützt queere Jugendliche durch Mentoring in ihrer Identitätsfindung in Bezug auf ihre sexuelle und romantische Orientierung sowie geschlechtliche Identität. Dafür werden queere Menschen (bis zu 29 Jahren) zu Mentor*innen ausgebildet, damit sie als Vorbilder Jugendliche (bis zu 25 Jahren) ein Jahr lang begleiten und sie in ihrer Identitätsfindung unterstützen können.

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Die Mentor*innen geben im Eins-zu-eins-Mentoring ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die Jugendlichen weiter.

Außerdem arbeitet Peer4Queer mit Hamburger Schulen zusammen: In Seminaren beschäftigen sich Schüler*innen mit dem Thema "queere Identitäten" und lernen, wie sie sich für die Belange queerer Jugendlicher einsetzen können.

Queer!? – Was meinen wir eigentlich damit?

Unter dem Wort "queer" verstehen wir einen Sammelbegriff, der für alle Menschen offen ist, die sich nichtheterosexuell und/oder nicht-cis-geschlechtlich (also sich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, nicht identifizieren können) fühlen – oder die sich nicht sicher sind, wie sie sich definieren möchten oder können.

 

Kontakt:

Peer4Queer

KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.

Haus der Wirtschaft

Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

 

Hier geht's zur Homepage

Mail: peer4queer@kwb.de

Instagram: @peer4queer

Telefon: 040 334241-0

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Nach einem Antrag der CDU-Fraktion mit Unterstützung der AfD sollen Thüringens Landesbehörden und Landesregierung in ihrer öffentlichen Kommunikation auf gendergerechte Sprache verzichten. Wie das ZDF berichtet, wurde der umstrittene Antrag am späten Mittwochabend (09.11) bei einer namentlichen Abstimmung im Landtag mit 38 Ja- und 36 Nein-Stimmen verabschiedet.

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Thüringen wird momentan von einer rot-rot-grünen Minderheitskoalition regiert. Bis zuletzt hatte diese noch versucht, durch einen entsprechenden Gegenantrag über eine "Selbstverpflichtung zu einer respektvollen Kommunikation" Kompromisse zu finden, doch vergebens. Der CDU-/AfD-Antrag sieht vor, dass Landesregierung, Ministerien, Universitäten, staatliche Schulen und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Gender-Sprache mehr verwenden „sollen“. Wie das ZDF ergänzt, handelt es sich hierbei nur um einen Appell und nicht um eine Bestimmung. Ob und wie der Antrag umgesetzt wird, liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der Regierung.

Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel hatte den Antrag seiner Fraktion damit begründet, dass nach verschiedenen Umfragen eine Mehrheit der Menschen in Deutschland die "Gendersprache" ablehne. Gendern sei lediglich ein „Eliteprojekt“, das die Menschen bevormunde, so der Abgeordnete nach Angaben des ZDF. Wie das Magazine schwullissimo berichtet, sehe die thüringische CDU das Gendern als Ausdruck einer ideologischen Auffassung.

SPD und Linke hielten dagegen, dass es sich beim Gendern um ein „legitimes Mittel handele, die Gleichheit der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen“ und verwiesen auf das Gleichstellungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung.

Laut Bundesverfassungsgericht ist klar geregelt, dass staatliche Sprach- und Schreibverbote (abgesehen von strafbaren Beleidigungen) in der privaten Kommunikation ausgeschlossen sind. Für öffentliche Einrichtungen sieht es jedoch anders aus: Diese haben sich explizit an die deutsche Rechtschreibung zu halten, die ein entsprechendes Gendern nicht vorsieht. Im Gegensatz zu Schulen können sich Professor*innen und Universitäten (außerhalb ihrer Verwaltung) wiederum auf die Freiheit der Wissenschaft berufen. Gleiches gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch dieser hat durch „das Gebot der Staatsferne“ das Recht, selbständig seine Sprache zu wählen. Wie das ZDF folgert, wäre damit der Antrag auf individueller und universitärer Ebene sowie beim öffentlichen Rundfunk nicht anwendbar und bei allen weiteren stattlichen Einrichtungen überflüssig, da es de facto über die Rechtschreibpflicht bereits besteht. Dies gilt im Übrigen für ganz Deutschland.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Antragssteller*innen sich sehr wohl bewusst waren, dass ihr Antrag keinen rechtsbindenden Charakter haben würde und dass mit Bezug auf die Anwendungspflicht der deutschen Rechtschreibung bereits ein wirksames Genderverbot existiert. Damit bekommt der Vorwurf der Linken gegenüber der CDU, einen „rechtspopulistischen Kulturkampf“ zu betreiben, ein gewisses Fundament. Auf jeden Fall zeigt es aber, dass sich hinter dem Antrag eine ebensolche „ideologische“ Haltung verbirgt, wie sie die Antragsstellenden selbst zum Vorwurf gemacht haben.

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Wenn die Transition den Prozess beschreibt, in den sich eine Person begibt, um äußere und soziale Merkmale dem empfundenen Geschlecht anzugleichen, dann beschreibt die Detransition den Prozess des Rückgängigmachens dieses Prozesses. In der Broschüre ‚Gender Detransition auf dem Weg zur Selbstakzeptanz‘ definieren die Autorinnen Detransition…

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„… als die Entscheidung, die jemand trifft, um die soziale und medizinische Transition zu einem anderen Geschlecht zu beenden. Diejenigen, die eine soziale Detransition durchliefen (Outing, Namensänderung, etc.), aber ihren Prozess abgebrochen haben, bevor sie sich trans-bezogenen Behandlungen oder Operationen unterzogen, werden als „Desister“ bezeichnet.“ (PostTrans)

Aber Vorsicht beim Verständnis: Es mag so scheinen, dass Menschen, die sich für eine Detransition entscheiden, einfach wieder das Geschlecht annehmen, dessen Merkmale sie bei ihrer Geburt aufwiesen. Jedoch haben viele auch weiterhin das Problem, sich nicht genau einem Geschlecht zuordnen zu können. Erschwert wird dies oftmals zusätzlich, wenn geschlechtsangeleichende Operationen durchgeführt wurden und/oder aufgrund von Hormoneinnahme Änderungen in Stimme und Erscheinungsbild aufgetreten sind. Detransition ist also nur eine bedingte Rück-Transition. Für einige ist es ein weiterer Schritt der Selbstfindung, für andere bedeutet es, zwischen allen Stühlen zu stehen. Gerade für letztere ist dabei die Emotionalität, mit der dieses Thema von allen Seiten behandelt wird, eine besondere Belastung.

„So aufgeregt die Debatte in den Medien geführt wird, so dünn ist die Datenlage – und das gilt gleichermaßen für Trans-Personen wie für diejenigen, die detransitionieren.“ (Deutschlandfunk-Kultur)

Nicht nur Transmenschen, sondern alle, die nicht in das binäre Mann-Frau-Schema passen, können von Diskriminierung bis hin zu Gewalt betroffen sein. Der Deutschlandfunk nimmt auf dieses Dilemma Bezug, wenn er darauf verweist, dass Geschichten über Detransition immer auch das Potenzial haben, missbräuchlich verwendet zu werden. Wenn also einige Detransitionierer*innen aufgrund ihrer Erfahrungen mehr Vorsicht und bessere Begleitung fordern, steht auf der anderen Seite die trans Community, die ihre Rechte in Gefahr sieht. Dabei haben beide Gruppen gleiche Interessen - die Suche und gesellschaftliche Anerkennung des eigenen Geschlechts.

Gerade Jugendliche benötigen meist etwas mehr Beratung, da sie sich unabhängig davon, ob sie Transmenschen sind oder nicht, immer in einer Transitionsphase mit entsprechender Identitäts-Unsicherheit befinden. Aber auch Erwachsene – sowohl während einer Transition als auch bei einer Detransition - sind sich nicht unbedingt über mögliche Nebenwirkungen im Klaren. Wie der Deutschlandfunk in seinem Podcast anmerkt, können gerade Hormonbehandlungen nicht einfach abgebrochen werden, sondern benötigen medizinische Begleitung und entsprechende Beratung, die jedoch meist fehlt.

Persönliche Schicksale treffen also auf die politische Verwertungslogik von öffentlichen Debatten. Das Problem, das dabei entsteht, liegt nicht in der Unmöglichkeit aufeinander zuzugehen, sondern in der emotionalen Aufladung, mit der das Thema belastet ist und die zu einer verstärkten Verunsicherung der Beteiligten führt. Doch: „Detransition sollte als Part der geschlechtlichen Vielfalt und die detransitionierenden Menschen als Teil der trans*Community verstanden werden, bzw. ihre Geschichten als Teil der Trans Studies“ (Vanessa Slothouber auf: dgti).

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Am Donnerstag, 6. Oktober, legte der „Holyrood-Ausschuss“ für Gleichberechtigung, Menschenrechte und Ziviljustiz mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen eine Empfehlung gegenüber dem schottischen Parlament vor. Darin befürwortet der Ausschuss die kurze Selbsterklärung zur eigenen Geschlechtsidentität, die nur noch gegenüber einer Behördenvertreterin*einem Behördenvertreter abgegeben werden müsse.

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Bei dem Ausschuss handelt es sich um ein beratendes Gremium aus Vertreter*innen des schottischen Parlaments, dessen Aufgabe es ist, das Parlament in den entsprechenden Fragen der Gleichberechtigung und Menschenrechte zu beraten. Bei seiner Bewertung stützte sich der Ausschuss auf geltende Vorschriften gegen Diskriminierung und für Menschenrechte Großbritanniens. Allerdings äußerte er gleichzeitig Bedenken gegenüber der Regierung in Westminster.

Wie „The Herald“ berichtete, sei es möglich, dass die neuen schottischen Bescheinigungen im restlichen Vereinigten Königreich nicht anerkannt würden. Dass diese Bedenken nicht unbegründet sind, machte bereits ein Bericht von „The Guardian“ vom September 2020 deutlich. Damals zeigte sich die heutige Prime-Ministerin und damalige Ministerin für Gleichstellung Liz Truss entsprechend ablehnend gegenüber einer Gesetzesänderung, die letztendlich auch scheiterte.

Das schottische Parlament griff jetzt die Empfehlung seines Ausschusses hingegen direkt auf und legte nach Angaben von „The Herald“ und der BBC bereits einen Tag nach dem Bericht einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. In diesem ist nicht nur die vereinfachte Änderung von Dokumenten enthalten, sondern auch eine Herabstufung des Alters für die Antragstellung von 18 auf 16 Jahre.

In Großbritannien herrscht eine scharfe Debatte über die Selbstbestimmung. Während Befürworter*innen der Reform die jetzigen Gesetze als entwürdigend und diskriminierend bezeichnen, betont die Gegenseite vor allem die Gefahren, die durch eine vereinfachte Änderung der Dokumente entstehen. Die Befürchtungen beziehen sich dabei zum einen darauf, dass „Männer sich in Schutzräume von Frauen hinein definieren könnten“, wie das Magazin Emma wiedergibt, und zum anderen, dass bei einer chirurgischen Geschlechtsangleichung gerade junge Menschen nicht ausreichend beraten würden. Mangelnde ärztliche Beratung ist allerdings bereits unter der jetzigen Gesetzeslage ein konkretes Thema, wie der Fall „Tavistock-Klinik“ verdeutlicht.

Die Entscheidungsträger*innen stehen also vor der nicht geringen Aufgabe, jeweils die Würde und den Schutz der einen Gruppe (LGBTQ*) und der anderen Gruppe(n) in Einklang zu bringen. Wobei es sich nicht um ein klassisches Dilemma handelt, denn der Schutz der einen Gruppe schließt den Schutz der anderen nicht aus. Während der vereinfachte Zugang zu Dokumenten im direkten Handlungsfeld des Gesetzgebers liegt, ist der institutionelle Schutz von Menschen und hier speziell von Frauen und jungen Menschen zunächst Aufgabe der jeweiligen Institutionen selbst (z. B. Krankenhaus, Strafvollzug). Missstände und Gefahren, die sich dabei eröffnen, stellen an den Gesetzgeber jedoch die Verantwortung, diese Institutionen zu stärken und nach Bedarf zu kontrollieren. Diese Verantwortung besteht allerdings unabhängig davon, ob die Selbstbestimmung des Genders vereinfacht wird oder nicht.

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Die US-amerikanische und offen lesbisch lebende Biochemikerin und Professorin an der Harvard Universität in Cambridge (USA) erhält zusammen mit Morten Meldal aus Dänemark und K. Barry Sharpless (USA) den diesjährigen Nobelpreis für Chemie. Die drei werden für die Entwicklung der sogenannten Klick-Chemie sowie Grundlagen in der bioorthogonalen Chemie ausgezeichnet.

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Bertozzi befasst sich in ihrer Forschung mit der Funktion von Glykanen an Zelloberflächen. Glykanen sind Zuckerreste, die eine wichtige Rolle beim Stoffwechsel von Zellen spielen. Diese Reaktionen werden jetzt weltweit verwendet, um Zellen zu erforschen und biologische Prozesse zu verfolgen. Dabei war es z. B. möglich, die zielgenaue Wirkung von Krebspharmazeutika zu verbessern (mehr dazu hier).

Mit Bertozzi erhält erstmals eine offen lesbisch lebende Frau einen Nobelpreis, wie das Magazin L-Mag schreibt. Ihr Coming-out hatte sie in den späten 1980ern, wie Bertozzi in einem Interview mit „Chemikal & Engineering News“ (cen) im April dieses Jahres verriet:

„I came out at a time when people were really mobilizing to try and exact political change, but also at a time when coming out could keep you from getting a job.”

Doch auch wenn sie die Gesamtsituation heute etwas besser bewertet, sieht sie gerade in der (internationalen) Wissenschaft noch viel Veränderungspotenzial, wenn es um die Rechte und Möglichkeiten der LSBTIQ* geht:

“At least now, we have civil and legal rights that give us some sort of equality in the eyes of the law, but casual homophobia still exists. I’ve been relatively privileged and shielded from it, but step outside of the United States, step outside of Canada, there are places where you’re still punished for being gay, even sometimes by death. We should never lose sight of the fact that science is international. “

Auch wenn die Leistung einer Nobelpreisträgerin*eines Nobelpreisträgers grundsätzlich unabhängig von einer Quote zu bewerten ist, wurde und wird die (Natur-)Wissenschaft des vergangenen Jahrhunderts und darüber hinaus stark männlich dominiert. Zudem besitzt der Nobelpreis auch einen politischen Aspekt. Dieser Nobelpreis hat also eine Signalwirkung in die wissenschaftliche Gemeinschaft, auch oder gerade wegen der privilegierten Position. Was daraus folgt, bleibt zunächst offen.

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Zum Ende des Jahres 2022 sollte das diskriminierende Transsexuellengesetz abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden, so der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann. Dieser Zeitplan ist nun nicht mehr einzuhalten.

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Nach einem Artikel von queer.de ließe Lehmann es an dem nötigen „Wumms“ bei der Umsetzung vermissen, äußerte sich Kathrin Vogler, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Dass das aktuelle Gesetz nicht bloß einer bürokratischen Anpassung bedarf, sondern regelrecht gegen Recht verstößt, machte Bundesjustizminister Marco Buschmann deutlich. Das Transsexuellengesetz stammt noch aus dem Jahr 1980: „Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“, so Buschmann nach einem Bericht der Tagesschau. Bereits im August hatte echte‑vielfalt.de auf Buschmann verwiesen, der den rechtswidrigen Kern klar benannte, in dem er die Ungleichbehandlungen von Freiheit und Würde durch dieses Gesetz betonte.

Bis jetzt sieht das Gesetz vor, dass Personen, die ihr Geschlecht verändern wollen, zwei psychiatrische Gutachten vorlegen. Nicht nur dauert dieses Verfahren monatelang, bis schließlich ein Gericht über den Ausgang entscheidet. Die Gutachten kosten zudem rund 2.000 Euro, welche die Betreffenden selbst zahlen müssen. So findet eine ökonomische Selektion statt oder zumindest eine unverhältnismäßige Mehrbelastung. Das aktuelle Gesetz enthält damit gleich eine doppelte Diskriminierung. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) bemerkt darüber hinaus, der Begriff „Transsexualität“ sei irreführend und falsch. Es gehe nicht um Sexualität, sondern um Geschlecht.

Das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ würde in seinem Entwurf diesen drei Punkten entsprechen. Neben dem passenderen Namen verzichtet das Gesetz auf Gutachten und ärztliche Atteste und damit gleichzeitig auf den hohen Kostenfaktor. Stattdessen soll zukünftig das Geschlecht durch einen einfachen Sprechakt beim Standesamt geändert werden können.

Zunächst geht das Ganze allerdings durch eine Ressortabstimmung. Anschließend muss die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschließen und beim Deutschen Bundestag einbringen. Erst danach beginnt die Beratung innerhalb der Fachausschüsse und im Plenum des Bundestages. Dass all das bis Ende des Jahres in Kraft tritt, ist zum jetzigen Zeitpunkt schon nicht mehr möglich. Das Gesetz verschiebt sich damit mindestens bis in das Jahr 2023.

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Der Dachverband Lesben und Alter lädt im Oktober zu einem zweitägigen Fachtag ein, bei dem es insbesondere um die Sichtweise älterer lesbischer Frauen auf das große gesellschaftliche Thema der Einsamkeit gehen soll.

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Inzwischen ist die Erkenntnis, dass Einsamkeit als sozialer Stressfaktor krank macht, weit verbreitet. Verbundenheit und Gemeinsamkeit auf der anderen Seite können dem entgegenwirken. „Welche Erfahrungen und Perspektiven bringen ältere lesbische Frauen in die Debatte um das gesellschaftliche Großthema ein?“, kündigt Lesben und Alter e.V. vor diesem Hintergrund auf dem Flyer zum geplanten Fachtag als Leitfrage an.

Damit zusammenhängend sollen unter anderem folgende Fragen und Themen auf der Fachveranstaltung Raum finden:

  • „Was bedeutet Einsamkeit und wie erleben wir sie?
  • Welche Folgen haben Rückzugstendenzen aus einer beschleunigten, widersprüchlichen Welt?
  • Wie verschaffen sich ältere (lesbische) Frauen Zugehörigkeit?
  • Tragen die Wahlverwandtschaften – Freundschaften, Netzwerke – oder werden sie überschätzt?
  • Verbundenheit braucht Begegnung: Wo sind unsere Orte?
  • Bewältigungsstrategien in der Pandemie – Chancen und Grenzen der Digitalisierung“.

Die zweitägige Fachveranstaltung beginnt am Freitag (21.10.2022) nach der Eröffnung mit Grußworten – unter anderem vom Staatsekretär und Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann – mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Sonia Lippke zu Alter, Teilhabe und Einsamkeit, bevor Barbara Bossard, Präsidentin von queerAltern aus Zürich, unter dem Titel „Engagement schafft Zugehörigkeit“ referiert. Am Nachmittag ist unter anderem eine Talkrunde angesetzt, bei der auch Silbernetz-Gründerin Elke Schilling Teil des Podiums sein wird.

Am Samstag (22.10.2022) folgt dann der Fachaustausch „Allein, aber nicht einsam!“ für Fachfrauen und Mitgliedsorganisationen, bei dem die Erkenntnisse des Vortages aus Sicht von Frauen/Lesben/queeren Initiativen diskutiert werden soll.

Mitglieder des Dachverbands nehmen kostenfrei an der Tagung teil, Nicht-Mitglieder werden „um einen kleinen Obolus von 20 Euro“ gebeten. Es wird allerdings auch darauf aufmerksam gemacht, dass Reisekosten zumindest anteilig übernommen werden können, ein entsprechendes Reisekostenformular wird den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich, dort finden Sie auch Details zum Programm und Veranstaltungsort.

Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland mindestens 500.000 lesbische Frauen über 65 Jahre. Lesben und Alter e.V. sieht sich als Interessenvertretung für diese Frauen gegenüber Gesellschaft, Politik, Medien und Verbänden und will die Wahrnehmung für die spezifische Lebenssituation älterer lesbischer Frauen stärken.

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