Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Der 37. Verbandstag des LSVD+ hat am 5. April 2025 in Berlin einen Beschluss zur Stärkung queersensibler Bildungsarbeit verabschiedet. Gefordert werden unter anderem die finanzielle Förderung von Bildungsprojekten, die Unterstützung des Qualitätssiegels „Schule der Vielfalt“, Forschungsinitiativen zu Queerfeindlichkeit sowie öffentlichkeitswirksame Kampagnen. Damit adressiert der LSVD+ Bildung, Forschung, Sichtbarkeit und Gewaltprävention in einer übergreifenden Strategie.

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Klar ist: Der Beschluss ist ein politisches Signal, kein Reformplan. Gerade deshalb drängt sich die Frage auf, welche konkreten Schritte nötig wären – und wie die LSBTIQ*-Community ihre Forderungen so schärfen kann, dass sie in der politischen Praxis Bestand haben. Hinzu kommt die föderale Struktur der deutschen Bildungspolitik: Der Bund kann finanzielle Mittel bereitstellen, über die konkrete Umsetzung entscheiden jedoch die Länder. Zusätzlich ist die Gefahr reiner Symbolpolitik kaum zu überschätzen – Kampagnen und Zertifikate reichen ohne tiefere strukturelle Veränderungen in Schule und Lehrkräfteausbildung kaum aus.

Die Komplexität queersensibler Bildungsarbeit zeigt sich im Spannungsfeld von Social Media, familiären Prägungen und politischen Gegenströmungen. Schulen stehen hier nicht nur vor der Aufgabe, Respektregeln zu vermitteln, sondern Schüler*innen Kompetenzen für den Umgang mit Desinformation, Hate Speech und gesellschaftlichen Polarisierungen an die Hand zu geben. Dazu gehören Medienkompetenz, Empathie, die Fähigkeit zur faktenbasierten Argumentation und der Mut, eigene Überzeugungen auch gegen Mehrheitsmeinungen zu vertreten. Kompetenzen, die vielen Erwachsenen fehlen und stark von den sozial-emotionalen Ressourcen abhängen, auf die die Schule wenig Einfluss hat.

Der soziale und regionale Rahmen bestimmt maßgeblich, wie anschlussfähig queersensible Bildungsarbeit überhaupt ist. Familiäre Prägungen, das soziale Umfeld und lokale Normvorstellungen wirken oft stärker auf Kinder und Jugendliche ein als schulische Programme. In ländlichen oder konservativen Regionen kann Akzeptanz deutlich schwerer vermittelt werden als in urbanen, pluralen Milieus (hier unser Artikel zum Thema Queeres Leben auf dem Land). Schulen operieren daher nicht im Vakuum, sondern in einem Umfeld, das bereits von Vorurteilen, medialen Diskursen und politischen Spannungen durchzogen ist. Damit schulische Konzepte greifen können, braucht es parallel immer auch eine grundlegende Sensibilisierung im Umfeld: in Elternhäusern, Vereinen, Peer-Groups und der kommunalen Öffentlichkeit. Erst wenn diese Voraussetzungen zumindest ansatzweise vorhanden sind, kann Schule ihre Rolle als Motor für Aufklärung und Reflexion entfalten. Dabei ist nicht zu vergessen, dass Lehrer*innen, Schulleitungen und  weitere Akteur*innen des Bildungssystems immer auch selbst Normvorstellungen und ideologischen Prägungen unterliegen.

Ob ein bundesweiter Reformschub realistisch ist, bleibt damit fraglich – schon der finanzielle Aufwand wäre enorm. Gleichzeitig eröffnet die föderale Struktur Spielräume für lokale Initiativen: Engagierte Lehrkräfte, Schulgremien und Verbände können vor Ort erste Schritte gehen und Leuchtturmprojekte schaffen. Der LSVD+ hat mit seinem Beschluss ein klares Signal gesetzt. Ob daraus mehr als Symbolpolitik wird, hängt nun davon ab, ob es gelingt, die Forderungen zu konkretisieren und sie in konkrete Bildungspraxis zu übersetzen.

Am Ende geht es weniger um große Worte als darum, Schüler*innen – aber auch Lehrkräfte - widerstandsfähig gegen Nonsens zu machen – ob der nun von Social Media, am Küchentisch oder im Parlament kommt. Dafür braucht es keine Parolen, sondern kritisches Denken und Empathie und dies setzt wiederum sozioökonomische Sicherheit voraus.

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Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) stellte am 8. Juli 2025 Haftbefehle gegen zwei führende Kräfte der Taliban-Regierung in Afghanistan aus. Als Begründung nannte das Gericht sowohl die Unterdrückung von Mädchen und Frauen als auch die gewaltsame Verfolgung queerer Personen.

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Vier Jahre nach der Machtübernahme der Taliban verlieren Mädchen und Frauen zunehmend ihre Rechte. Für queere Menschen ist das Land ebenfalls enorm unsicher. Alva Träbert, Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt, betont in einer Pressemitteilung vom 15. August, dass die Taliban die systematische Vernichtung queeren Lebens in Afghanistan betreiben würden. Homosexuelle Beziehungen und ihre „Unterstützung“ sind seit 2024 offiziell verboten.

Die Verstöße gegen Menschenrechte durch geschlechtsspezifische Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie die Verfolgung queerer Menschen waren Anlass für den Internationalen Strafgerichtshof, Haftbefehle gegen zwei Anführer der Taliban-Regierung auszustellen. Damit sind nun die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen dazu angehalten, Verhaftungen durchzuführen (BBC).

Auch wenn die Haftbefehle noch unter Verschluss gehalten werden, will der Internationale Strafgerichtshof mit der öffentlichen Bekanntmachung die internationale Aufmerksamkeit erhöhen, sodass genderbasierte und queerfeindliche Gewalt in Afghanistan gestoppt wird.

In Deutschland wird nach dem Erlass erneut Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, queeren Menschen aus Afghanistan Schutz zu bieten. Mit dem im Herbst 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramm wurde rund 400 queeren Menschen aus Afghanistan Schutz in Deutschland zugesagt. Eine vorzeitige und unkoordinierte Beendigung des Programms hätte fatale Folgen für die Betroffenen. Nach einer Abschiebung nach Afghanistan würde ihnen „ihre grausame Ermordung“ drohen, so Träbert vom LSVD+.

Auch die Linke positioniert sich für eine weitere Aufnahme von queeren Afghan*innen und kritisiert die Bundesregierung für das fehlende Handeln. Der queerpolitische Sprecher der Linksfraktion, Maik Brückner, erklärt, dass die Bundesregierung genau wisse, dass LSBTIQ*-Personen in Afghanistan Folter und sogar die Todesstrafe drohe. Im Nachrichtenportal queer.de wird er zitiert: „Eine Evakuierung und Aufnahme ist dringend und rechtlich geboten. Alles andere ist Rechtsbruch durch die Bundesregierung. Die Regierung muss jetzt handeln, bevor weitere Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden“.

Der Erlass von Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofes scheint auch als ein Zeichen an die internationale Gemeinschaft zu handeln. Nach vier Jahren Taliban-Regime in Afghanistan sollte sich Deutschland weiterhin und konsequent für die Rechte und den Schutz von Frauen und LSBTIQ*-Menschen einsetzen. Dazu gehört auch, den besonders verletzlichen Gruppen Schutz im eigenen Land zu bieten.

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Der Begriff „queer“ – einst ein Schimpfwort im englischsprachigen Raum – wurde von Teilen der LSBTIQ*-Community bewusst umgedeutet. Heute steht „queer“ für die Fluidität und Widersprüchlichkeit von Identität und Begehren jenseits binärer Geschlechter- und Sexualitätskategorien. Dabei geht es nicht nur um die individuelle Selbstverortung, sondern stets auch um eine politische Haltung, die sich gegen starre gesellschaftliche Normen und Konventionen richtet.

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Die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) widmet sich in ihrer Ausgabe vom 17. Mai 2025  mit dem Titel „Queer“ umfassend diesem Begriff und eröffnet einen vielschichtigen, kritischen Zugang zu queeren Perspektiven in Geschichte, Recht, Politik und Wissenschaft.

Von den Emanzipationsbewegungen im Kaiserreich über die Freiräume der Weimarer Republik bis hin zur brutalen Verfolgung unter den Nationalsozialisten und der homofeindlichen Nachkriegskultur in Ost und West – die Geschichte sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland ist geprägt von Fortschritten und Rückschlägen. Leontien Potthoff zeigt in der Einleitung, wie eng der Schutz queeren Lebens mit demokratischen Werten wie Freiheit, Pluralität und Menschenwürde verknüpft ist. Dabei wird deutlich: Sichtbarkeit und rechtliche Anerkennung sind Errungenschaften, die engagierte Aktivist*innen mühsam erkämpfen mussten. Und dennoch bleiben Diskriminierung und Gewalt bis heute Teil unserer gesellschaftlichen Realität.

Die Beiträge der Ausgabe beleuchten diese Entwicklungen aus historischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Perspektive:

Historische Perspektiven

  • Deutsche Geschichte, queere Perspektiven“ (Maria Bühner & Benno Gammerl): Der queere Blick auf die deutsche Geschichte seit dem Kaiserreich zeigt ein komplexes Zusammenspiel von Stigmatisierung, Emanzipation und Normalisierung. Er bricht mit linearen Fortschrittsnarrativen und betont die demokratisierende Kraft queerer Bewegungen.
  • Die Weimarer Republik als erste Transgenderrepublik“ (Laurie Marhoefer): Die Weimarer Zeit war geprägt von einer lebendigen queeren Subkultur, in der trans, homo- und bisexuelle Menschen ihre Rechte nutzten und sich öffentlich organisierten – bis zur Zerschlagung durch die NS-Diktatur.

 Rechtliche und politische Debatten

  • Juristische Kritik am Selbstbestimmungsgesetz“ (Judith Froese): Das 2024 verabschiedete Gesetz wird differenziert betrachtet – zwischen Fortschritt und ungelösten Problemen. Die Autorin plädiert für eine Balance zwischen Selbst- und Fremdbestimmung.
  • Sexuelle Orientierung als Asylgrund“ (Katharina Schoenes): Trotz rechtlicher Anerkennung seit den 1980er Jahren bestehen weiterhin gravierende Missverständnisse und Lücken in der Asylpraxis.

Kulturkämpfe und gesellschaftliche Spannungen

  • Streitpunkt Queer“ (Sarah Pines): Queerness polarisiert – nicht nur im globalen Diskurs, sondern auch innerhalb feministischer Bewegungen. Der Beitrag beleuchtet ideologische Konflikte und theoretische Missverständnisse.
  • Gender und Queer Studies“ (Paula-Irene Villa): Die öffentliche Debatte um diese Studienfächer ist oft von Fehldeutungen geprägt. Der Artikel zeigt, wie vielfältig und kontrovers die Diskussionen innerhalb der Disziplinen tatsächlich sind.
  • Autoritäre Geschlechterpolitiken“ (Leinius, Martinsen & Nüthen): Die Ablehnung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ist ein zentrales Merkmal autoritärer Ideologien – und eine Bedrohung für demokratische Gesellschaften.

Eine klare Empfehlung für alle, die sich einen fundierten Überblick verschaffen möchten: Die Ausgabe ist verständlich und zugänglich geschrieben, fordert aber zugleich zur kritischen Auseinandersetzung heraus. Sie eignet sich besonders für Leser*innen, die die gesellschaftlichen, historischen und ideologischen Facetten von Queerness vertieft erkunden wollen – ist aber ebenso geeignet für jene, die aus Neugier einfach mal queerlesen und erste Einblicke gewinnen möchten.

Die gesamte Ausgabe gibt es kostenlos bei der Bundeszentrale für Politische Bildung unter folgendem Link: Queer APuZ 21/2025

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Am 8. August beschloss der Runde Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ Empfehlungen für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit für die Landesstrategie der Hauptstadt. Die Empfehlungen sollen dem Berliner Senat später zur Abstimmung vorgelegt werden.

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Über 400 Beteiligte aus 29 Vertretungen von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung erarbeiteten innerhalb von 17 Monaten die Empfehlungen. Das Gremium wird vom Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (SPD) angeführt zusammen.

Für die Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit wurden dreizehn Handlungsfelder identifiziert, darunter der Umgang mit Diskriminierung innerhalb queerer Communities, die Sicherheit queerer Personen im öffentliche Raum, am Arbeitsplatz sowie im Nahverkehr, der Schutz vor Gewalt in sozialen Nahbeziehungen sowie die Sicherheit von queeren Personen im Kontext von Flucht, Migration und Rassismus.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die klare Erfassung queerfeindlicher Straftaten in der Polizeistatistik, der verstärkte Einsatz von Polizei und Sicherheitspersonal im öffentlichen Nahverkehr und die Ausweitung psychotherapeutischer Angebote für Betroffene in mehreren Sprachen. Auch an Schulen müssten queere Menschen besser geschützt werden, wofür Empfehlungen vorgelegt wurden wie die Einrichtung geschlechtsunspezifischer Toiletten und Umkleiden (queer.de). Auch Präventionsangebote wie Anti-Gewalt-Trainings sollen ausgebaut werden. Der Senat solle sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass queerfeindliche Inhalte in den Sozialen Medien gelöscht werden müssen (Tagesspiegel).

Zum Beschluss der Empfehlungen erklärt Pantisano: „Gerade in diesen Zeiten bin ich stolz und dankbar, dass wir heute ein deutliches Signal in die Republik senden: Die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen sind nicht verhandelbar, sie zu schützen ist staatlicher Auftrag.“

Laut der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sei Berlin bisher das einzige Bundesland, das einen solchen Maßnahmenkatalog entwickelt habe. Auch auf Bundesebene gebe es keine vergleichbare Strategie zum Schutz von queeren Menschen. Zu den beteiligten Institutionen und Organisationen des Runden Tisches gehörten unter anderem der LSVD Berlin-Brandenburg e.V., nonbinary.berlin, Lesbenberatung Berlin e.V./LesMigraS, TransInterQueer e.V., Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. und mehrere Senatsverwaltungen.

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Am 12. Juni 2025 stellte die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein ihren 15. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023/24 vor. Trotz des Rückgangs pandemiebedingter Anfragen stieg laut Bericht die Zahl der bearbeiteten Fälle spürbar: Für den Zeitraum 2023/24 wurden insgesamt 459 neue Anfragen registriert. Die Schwerpunkte der Beratung liegen weiterhin bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die Stelle bis Ende 2024 bereits 2.629 Petitionen bearbeitet – ein deutlicher Indikator für den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelliger Unterstützung im Kampf gegen Diskriminierung.

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Der Tätigkeitsbericht hebt laut Pressemitteilung insbesondere die „vielen Anfragen zum Umgang mit sexuellen Belästigungen durch Arbeitskollegen im Privatleben und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ hervor. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist Mobbing, das ebenfalls in den Fokus der Arbeit rückt.

Positiv bewertet wird, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen von Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zunehmend für diese Problematik sensibilisieren. Auch außerhalb des Arbeitsplatzes werden die Schulungen und Beratungsangebote weiterhin stark nachgefragt und als wirksame Instrumente wahrgenommen.

Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass trotz der seit 2006 gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Beschwerdestellen weiterhin zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingehen. Zudem zeigt sich, dass das AGG in bestimmten Bereichen – etwa im schulischen Kontext, bei Behörden oder in Vereinskonflikten – häufig nicht anwendbar ist.

Vor diesem Hintergrund berät der Landtag derzeit über ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Eine finale Entscheidung steht noch aus. Das LADG soll sich dabei am Berliner Vorbild orientieren – bislang das einzige Landesgesetz, das Bürger*innen bei Benachteiligung durch Behörden aufgrund bestimmter Merkmale einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Dabei läge es eigentlich im eigenen Interesse von Unternehmen, aber auch von Behörden, sich gegen Diskriminierung aufzustellen: Eine diskriminierungssensible Unternehmens- und Behördenkultur steigert laut der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni nicht nur die Mitarbeiter*innenbindung und Fachkräftegewinnung, sondern auch das Ansehen bei Kund*innen und Geschäftspartner*innen.

Gleichzeitig warnt El Samadoni eindringlich vor einem gesellschaftlichen Klima, das durch sprachliche Verrohung und menschenverachtende Äußerungen zunehmend belastet wird – wie etwa rassistische Inhalte in Stellenanzeigen oder diskriminierende Gesänge, jüngst beobachtet auf Sylt. Um solchen Entwicklungen zu begegnen, fordert sie mehr Sensibilisierung, Gesetzeserweiterungen und aktives Engagement für eine respektvolle und vielfältige Gesellschaft, um verletzendes Verhalten nicht zu normalisieren. Dabei ist es wichtig, die Adressat*innen der Forderungen klar zu trennen.

  • Gesetzeserweiterungen richten sich eindeutig an den Landtag und die dortigen Entscheidungsträger*innen. Die Dienststelle empfiehlt ausdrücklich die Aufnahme des Vereinslebens in den Schutzbereich des AGG.
  • Sensibilisierung zielt vorrangig auf Arbeitgeber*innen und Institutionen, die Raum, Zeit und fachliche Begleitung bereitstellen sollten, um entsprechende Prozesse zu fördern.
  • Engagement für Vielfalt betrifft alle Menschen. Schon kleine Gesten – wie höflicher Umgang im öffentlichen Raum und solidarisches Verhalten über eigene Interessengruppen hinaus – leisten einen wirksamen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander.

Hier geht es zur Pressemitteilung zum Bericht.

Hier gibt es den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Der Eurovision Song Contest 2025 wurde in diesem Jahr in Basel, Schweiz, ausgetragen – ein Festival der Musik und Meinungen. Den Sieg holte der österreichische Künstler JJ, während Deutschland mit dem Duo Abor & Tynna und ihrem Song „Baller“ den 15. Platz belegte.

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Doch jenseits von Glamour und Bühnenshows entzündete sich eine hitzige Debatte: Insbesondere das Zuschauervoting für Israel führte laut Wikipedia zu Vorwürfen der Manipulation und Fragen zur Transparenz der Abstimmungsregeln. Bereits im Vorfeld war die Teilnahme Israels aufgrund des Gaza-Kriegs umstritten gewesen.

Der ESC ist längst mehr als eine bunte Show – er entstand nach dem Zweiten Weltkrieg als Zeichen europäischer Verständigung und wurde während des Kalten Krieges zur Bühne liberaler Werte. Die SRF-Sendung Sternstunde Philosophie vom 12. Mai griff dies auf: Moderator Yves Bossart sprach mit Kulturjournalist Jens Balzer über den ESC als Ort politischer Botschaften und als „safe space“ für Queerness und Vielfalt.

Balzer betonte, dass sich der ESC seit den 1970ern für Diversität stark mache und queere Popkultur in den Mainstream getragen habe. Gleichzeitig kritisierte er, dass sich Teile der sogenannten „woken Kultur“ in ein konsumorientiertes Spektakel verwandelt hätten, das teils erneut zur Ausbeutung und auch Ausgrenzung führe. Der Begriff „woke“ stammt aus dem afroamerikanischen Englisch und beschreibt ursprünglich ein wachsames Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeit. Heute wird er oft politisch instrumentalisiert – etwa von Rechtspopulisten wie Donald Trump oder von Regierungen in Russland und Ungarn, die den ESC als Symbol für Dekadenz und Familienfeindlichkeit deuten.

Doch auch westliche EU-Staaten müssen sich Kritik gefallen lassen: Laut Balzer weigerten sie sich jahrelang, osteuropäische Länder in den Wettbewerb zu integrieren – aus Angst vor sinkenden Quoten.

Der ESC bleibt also eine Projektionsfläche: für Musikträume, gesellschaftliche Auseinandersetzung und den Wandel Europas. Das Gespräch mit Jens Balzer lädt dazu ein, den Contest, aber auch die Popkultur ganz allgemein neu zu betrachten, selbst wenn man nicht alle Aussagen teilt.

Programmtipp:

Die vollständige Sendung Der ESC – über Politik, Queerness und die Zukunft Europas aus der Reihe Sternstunde Philosophie ist auf dem YouTube-Kanal von SRF Kultur oder als Audiopodcast auf SRF.ch verfügbar.

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Am Freitag, 1. August 2025, findet der zehnte Dyke* March in Hamburg statt. Ein Tag vor der großen CSD-Demonstration in der Hafenstadt soll mit dem Dyke* March lesbische* Sichtbarkeit gestärkt werden.

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Aufgerufen sind alle Personen, die sich dem lesbischen* Spektrum zuordnen, darunter inter, trans, cis, nicht-binäre und agender Lesben*. Auch Freund*innen und Allies sind eingeladen, an der Demonstration teilzunehmen.

Die Organisator*innen erklären die Notwendigkeit, als Gemeinschaft für eine offene, diverse und faire Gesellschaft einzutreten: “[A]ls Gruppe haben wir die Ressourcen und die Sprache(n), um uns zu helfen und zu unterstützen.” (Dyke* March Hamburg)

Um 18:30 Uhr startet die Demonstration auf dem Gänsemarkt in der Hamburger Innenstadt. Dort wird es einen Redebeitrag von Maryam Blumenthal, der Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg geben. Die Demo endet mit einer Abschlusskundgebung auf dem Spielbudenplatz in St. Pauli.

In Berlin fand der Dyke* March bereits vergangenes Wochenende statt. Rund 4.500 Menschen sind in der Hauptstadt für lesbische Sichtbarkeit auf die Straße gegangen (Tagesschau).

Zur Geschichte des Dyke* March

Der erste Dyke* March fand im Jahr 1993 in Washington, D.C. statt. Dabei haben sich verschiedene lesbische und queere Gruppierungen, darunter die “Lesbian Avengers” zusammengefunden, um am Abend vor dem “LGBT March” in Washington auf die Notwendigkeit lesbischer* Organisierung und Solidarität aufmerksam zu machen. Nach dem Erfolg des Protestzugs mit über 20.000 Teilnehmenden wurde im selben Jahr in weiteren US-amerikanischen Städten zum Dyke March aufgerufen (weitere Informationen zur Geschichte auf der Webseite des NYC Dyke March).

2013 wurde in Berlin erstmals ein Dyke* March innerhalb Deutschlands veranstaltet. Im Jahr 2016 trafen sich im Rahmen eines offenen Treffens des Lesbennetzwerks Personen in Hamburg, um einen solchen lesbischen* Protestzug in der Hansestadt zu organisieren. Dieses Jahr feiert der Dyke* March Hamburg Jubiläum, da er zum zehnten Mal stattfindet.

Was ist eigentlich Dyke*?

Der ursprünglich als Beleidigung verwendete Begriff “Dyke” wird im Rahmen solcher Veranstaltungen als Selbstbezeichnung genutzt. Damit wird er neu besetzt und soll lesbische* Personen empowern.

Die Organisator*innen des Dyke* March Hamburg wollen mit dem Sternchen deutlich machen, dass trans und inter Frauen sowie nicht binäre Lesben ausdrücklich mitgemeint sind.

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In Ghana droht eine besorgniserregende Verschärfung queerfeindlicher Gesetzgebung: Die nationale katholische Bischofskonferenz und der nationale Christenrat haben das Parlament in einem gemeinsamen Schreiben dazu aufgefordert, die strafrechtliche Verfolgung queerer Menschen erheblich auszuweiten. Öffentliches Eintreten für LGBTIQ*-Rechte könnte demnach künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden.

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Diese Entwicklung steht nicht isoliert. Bereits in unserem Artikel zum wachsenden „Einfluss ultrakonservativer Netzwerke“ aus den USA, den Niederlanden und Polen auf afrikanische Gesetzgebungsprozesse hatten wir auf die Verflechtungen während der „Pan-Afrikanischen Konferenz“ hingewiesen. Insbesondere evangelikale Gruppierungen aus den USA spielen eine zentrale Rolle bei der ideologischen Einflussnahme und fördern eine Politik, die auf der Diskriminierung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten basiert. Mit Ghana beteiligen sich nun auch offiziell Teile der katholischen Kirche aktiv an dieser menschenverachtenden Politik.

Wie das Magazin Queer.de berichtet, wurde der queerfeindliche Gesetzesentwurf bereits 2023 vom ghanaischen Parlament beschlossen, jedoch damals vom Präsidenten Nana Akufo-Addo nicht unterzeichnet. Im März 2025 wurde der Entwurf erneut eingebracht. Der derzeitige Präsident John Dramani Mahama signalisiert grundsätzliche Unterstützung, knüpft diese jedoch an die Bedingung, dass es sich um ein offizielles Regierungsvorhaben handeln müsse – und nicht um den Vorstoß einzelner Abgeordneter. Er beruft sich auf „Familienwerte“ und christliche Moralvorstellungen, betont eine binäre Geschlechterordnung und die Ehe zwischen Mann und Frau.

Solche Argumentationen, die auf vermeintlich afrikanische „Familienwerte“ rekurrieren, verdecken oft den Einfluss westlich geprägter, religiös-fundamentalistischer Ideologien. Nelly Munyasia vom Reproductive Health Network Kenya hält im Guardian fest: „Das ist kein afrikanisches Wertesystem, sondern ein Rückschritt in koloniale Denkweisen.“ Konferenzen wie die „Pan-Afrikanische Konferenz“ in Kenia oder restriktive Gesetzesinitiativen wie in Uganda und Sierra Leone verdeutlichen, dass es sich um einen groß angelegten Kulturkampf handelt, der die Rechte von LGBTIQ*-Menschen sowie reproduktive Freiheiten massiv bedroht.

Die neue Beteiligung der katholischen Kirche in Ghana wirft allerdings Fragen nach der Position des Vatikans auf. Während die evangelikale Bewegung keinem internationalen Oberhaupt untersteht, ist das katholische Lehramt klar strukturiert. Queer.de bemerkt: Papst Franziskus hatte bereits 2023 erklärt, dass Homosexualität und Transidentität aus kirchlicher Sicht zwar als Sünde gelten, jedoch keinesfalls strafrechtlich verfolgt werden sollten. Ob und wie sich Leo XIV. zu den Vorgängen in Ghana äußern wird, bleibt bislang offen. Dabei ist zu betonen, dass die katholische Kirche keineswegs ein monolithischer Akteur ist – unterschiedliche Stimmen und Positionierungen existieren innerhalb der weltweiten Gemeinschaft. Dennoch wird seine Stimme Signalwirkung haben – selbst, wenn er schweigen sollte.

Die Entwicklungen in Ghana sind Ausdruck eines beunruhigenden Trends, der nicht auf den afrikanischen Kontinent begrenzt ist: Im Namen von „Werten“ und „Tradition“ werden queere Menschen entrechtet, ihre Existenz delegitimiert. Besonders perfide ist dabei, dass dieser Kulturkampf nicht selten unter dem Deckmantel des Anti-Kolonialismus geführt wird – während er in Wahrheit koloniale Denkstrukturen reproduziert.

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Ende Juni hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag im Deutschen Bundestag eingereicht, der darauf abzielt, queere Hasskriminalität zu bekämpfen. Darin fordert die Oppositionspartei die Bundesregierung auf, Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen in Deutschland zu ergreifen.

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Der Antrag trägt den Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“.

Vor dem Hintergrund zahlreicher rechtsextrem motivierter Angriffe auf Pride Veranstaltungen im letzten Jahr fordern die Grünen darin, dass „Staat und Gesellschaft […] diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden“ entgegnen. Auch in diesem Jahr sind CSD-Veranstaltungen wieder Zielscheibe rechtsextremer, queerfeindlicher Gruppen.

Nun wird die Regierungskoalition in Verantwortung gezogen, ihr Versprechen, queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung zu schützen - wie im Koalitionsvertrag in einem kurzen Absatz festgelegt – konsequent umzusetzen. Konkret fordert der Antrag die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für CSD-Veranstaltungen. Ebenso soll eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt und der Aktionsplan „Queer Leben“ weitergeführt werden. Die Bundesregierung müsse sich konsequenter für Demokratieförderung einsetzen und dafür Mittel bereitstellen. Zum Schutz der Zivilgesellschaft und Prävention von Diskriminierung sei ein Demokratieförderungsgesetz „längst überfällig“, wie die Grünen auf ihrer Webseite kritisieren.

Eine zentrale Forderung im Antrag, die schon lange im Fokus queerpolitischer Debatten steht, stellt auch die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Kategorie der „sexuellen Identität“ dar. Wichtig sei auch, „dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind“.

Erick Jödicke (Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt) begrüßt den Vorstoß: „Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind.“

Der Antrag wird von SPD und den Linken unterstützt (LSVD+). Bei der Anhörung am 26. Juni setzten die Fraktionen von Grüne und Linke ein Zeichen für Vielfalt, indem sie sich in Regenbogenfarben kleideten, wie der Spiegel berichtete.

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In einem früheren Artikel zu gendervarianten (engl. „gender nonconforming“) Geschlechtsidentitäten nannten wir auch die Kategorie „Agender“. Dieser Artikel ist eine Ergänzung dazu und geht spezifischer auf die Frage ein, was es bedeutet, „agender“ zu sein und wie es sich beispielsweise zu trans* und Nicht-Binarität verhält.

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Eine kurze Definition von Agender bietet das Queerlexikon: „Als agender können sich Menschen bezeichnen, die kein Geschlecht haben, sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder mit dem Konzept von Geschlecht nichts anfangen können.“

So kann Agender als Geschlechtsfreiheit oder Geschlechtslosigkeit beschrieben werden. Dabei wird diese Kategorie oft auch als Teil von trans* und/oder nicht-binären Geschlechtsidentitäten verstanden. Denn agender Menschen ordnen sich nicht in ein binäres Geschlechtssystem (männlich/weiblich) ein und identifizieren sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. Dennoch sollte agender nicht mit trans* gleichgesetzt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. (dgti*) erklärt dieses Verhältnis folgendermaßen:

"Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass agender und trans* dasselbe seien. Während viele trans* Personen sich einem anderen Geschlecht zuordnen oder dieses annehmen, empfinden sich agender Menschen als komplett außerhalb dieser Kategorien. Sie identifizieren sich weder mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht noch mit einem anderen. Einige agender Personen verstehen sich dennoch als Teil der trans* Community, insbesondere wenn sie eine Veränderung ihrer Geschlechtsdarstellung anstreben​.“

Ebenfalls wichtig zu nennen ist, dass agender Menschen nicht gleich asexuell sind. Asexualität beschreibt, dass Menschen kein oder nur selten sexuelle Anziehung zu anderen Personen verspüren. Die Geschlechtskategorie „agender“ beschreibt die Erfahrung, sich mit keinem Geschlecht zu identifizieren, die sexuelle Orientierung ist unabhängig davon.

Egal wie eine Person aussieht und sich kleidet, sollte die Geschlechtsidentität oder eben auch die Geschlechtsfreiheit respektiert werden. Um agender Personen zu unterstützen, sollte wie bei nicht-binären Personen darauf geachtet werden, die selbst gewählten Pronomen und Namen der jeweiligen Person zu verwenden.

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