Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nun kann der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert oder gestrichen werden. Die queere Community feiert diesen Erfolg, auch in Schleswig-Holstein haben bereits zahlreiche Personen beim Standesamt einen Termin vereinbart.

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Das Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ab, in dem die rechtliche Änderung von Geschlecht und Vornamen an ein sehr aufwendiges, kostspieliges und in der Umsetzung für die Betroffenen oft entwürdigendes Verfahren gekoppelt war. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, äußerte gegenüber dem Tagesspiegel: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird diese staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung endlich beendet.“

Nun reichen eine Selbstauskunft und ein Termin beim Standesamt aus, damit trans*, inter* und nicht-binäre Personen ihre Identität rechtlich anerkennen lassen können. Bereits seit August konnten Termine dafür vereinbart werden. In Schleswig-Holstein sind laut einem Bericht des NDR (Stand Anfang Oktober) über 370 Anmeldungen zu verzeichnen. In Hamburg haben Ende Oktober bereits mehr als 540 Personen einen Termin zur Änderung des Geschlechtseintrags vereinbart (Der Nordschleswiger).

Doch wie läuft das Verfahren jetzt eigentlich genau ab und wo gibt es Informationen dazu? Einen allgemeinen Leitfaden für Erklärungsberechtigte in ganz Deutschland gibt es auf der Webseite zum Selbstbestimmungsgesetz sbgg.info.

Grundsätzlich gilt, dass frühestens drei Monate nach Anmeldung beim Standesamt - per Post oder persönlich - die Änderung beurkundet werden kann. Die Erklärung muss dann persönlich abgegeben werden. Darin werden der neue Geschlechtseintrag („weiblich“, „männlich“, „divers“ oder keiner) und Vorname festgelegt.

Die Anlaufstelle für LSBTIQ* HAKI e.V. weist darauf hin, dass der Bund nur wenige konkrete Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in den Standesämtern bereitgestellt hat. Deshalb könnte es sowohl bei der alltäglichen Arbeit in den Ämtern als auch bei den Antragstellenden noch offene Fragen geben. HAKI sowie der queere Jugendverband lambda::nord haben mit den Standesämtern in Schleswig-Holstein Kontakt aufgenommen, um diese in dem Prozess zu begleiten.

Für Kiel hat HAKI bereits hilfreiche Hinweise zur Anmeldung beim Standesamt Kiel zusammengestellt. Die Stadt Itzehoe veröffentlichte ebenfalls ein Infoblatt zum Selbstbestimmungsgesetz, in dem die Schritte und wichtige Hinweise zusammengefasst werden.

Darin wird betont, dass mit einer Änderung des Geschlechtseintrages auch die Änderung des Vornamens vorgenommen werden muss, um die Geschlechtsangabe widerzuspiegeln. Jedoch können auch geschlechtsneutrale Namen beibehalten oder bei Änderung des Eintrags zu „divers“ gewählt werden. Die Angaben zum gewünschten Geschlechtseintrag und Vornamen, die bereits mit der Anmeldung gemacht werden, sind nicht bindend und werden erst bei dem persönlichen Termin endgültig festgelegt.

Falls es weitere Fragen gibt oder es bei einem Termin zu Queerfeindlichkeit kommen sollte, kann sich an HAKI e.V. gewendet werden.

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Der Bundesverband Trans* (BVT*) und der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) laden am 11.11.2024 von 17 bis 20 Uhr zur Online-Veranstaltung „Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft – was bedeutet dieser Moment für die Communities?“ ein.

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Hintergrund ist das am 1. November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), mit dem die Änderung des Geschlechtseintrages einfacher werden soll. Das Gesetz legt fest, dass Vornamen und Geschlechtseintrag durch eigenständige Erklärung geändert werden können. Das heißt, dass trans* und nicht-binäre Personen ihre Geschlechtseinträge ändern oder streichen lassen können, ohne wie bisher ein gerichtliches Verfahren durchlaufen und ein psychologisches Gutachten einholen zu müssen.

Ausführliche Informationen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz wurden auf der Webseite sbgg.info von verschiedenen queeren Verbänden zusammengestellt, auch Kritik und weitere Schritte zur Selbstbestimmung finden sich dort wieder.

Vor Inkrafttreten bleiben offene Fragen zu der Umsetzung des neuen Verfahrens. Die Veranstaltung des LSVD+ und BVT* bietet hierzu einen Raum, um diese zu besprechen. Dabei richtet sich die Veranstaltung sowohl an Einzelpersonen, die eine Erklärung nach dem SBGG abgeben wollen, als auch an Berater*innen und Multiplikator*innen, die trans* und nicht-binäre Personen dabei begleiten.

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über Informationsbeschaffung zum SBGG sowie rechtlichen Input zur Frage „Was tun, wenn das Standesamt eine Anmeldung oder Erklärung nach dem SBGG ablehnt?“. Außerdem wird in einem Panel-Gespräch diskutiert, was das Inkrafttreten des SBGG für die Communities bedeutet. Zuletzt ist ein Austausch in Kleingruppen geplant.

Die Veranstaltung findet über Zoom statt. Weitere Informationen und Anmeldung auf der Webseite des Bundesverband Trans*.

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Ein weiterer Rückschlag für Regenbogenfamilien: In Italien wurde ein Gesetz verabschiedet, welches das Engagieren von Leihmüttern im Ausland kriminalisiert. Das Gesetz reiht sich ein in die Anti-LGBTIQ*-Politik der rechtsextremen Regierung Georgia Melonis.

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Bereits im Sommer vergangenen Jahres wurde der Gesetzesentwurf verabschiedet. In der Zeit wurde auch bekannt, dass in Regenbogenfamilien die Elternschaft nicht mehr offiziell anerkannt werden sollte. Einige homosexuelle Elternteile wurden bereits aus der Geburtsurkunde ihrer Kinder gestrichen.

Leihmutterschaft innerhalb Italiens war bereits, wie auch in Deutschland, verboten. Jedoch konnten Paare mit Kinderwunsch in anderen Ländern, in denen die Praxis erlaubt ist, eine Person engagieren, ihr Kind auszutragen. Dazu gehören z. B. die Ukraine, Kanada und einige Bundesstaaten der USA. Eine solche internationale Leihmutterschaft ist aus verschiedenen Gründen umstritten, auch in Deutschland ist die Rechtslage für die angehenden Eltern nach einer Leihmutterschaft im Ausland kompliziert. Für LGBTIQ* sowie unfruchtbare Paare kann eine Leihmutterschaft eine Möglichkeit sein, ein biologisch verwandtes Kind zu bekommen. Homosexuelle Paare haben in Italien jedoch auch kein Adoptionsrecht. Auch die Ehe für queere Paare ist nicht erlaubt.

Die Regierung begründet das Verbot von Leihmutterschaft mit dem Schutz der traditionellen Familie. Der Senat stimmte mit 84 dafür, 58 waren dagegen. Zum Verbot des sogenannten Leihmutterschafts-Tourismus argumentiert Meloni, dass es gesunder Menschenverstand sei, gegen die Kommodifizierung des weiblichen Körpers und von Kindern zu sein (CNN). Eine ähnliche Position vertritt der Papst, der bereits Anfang des Jahres ein Verbot forderte. Mehrere Medien betonen den stärker werdenden Einfluss der katholischen Kirche auf das Land, der sich seit Melonis Amtszeit abzeichnet, insbesondere auch bei reproduktiven Angelegenheiten.

Das Gesetz sieht bei Verstößen Strafen von bis zu einer Millionen Euro vor und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Familienministerin Eugenia Roccella sagte außerdem in einem Fernsehinterview, dass Ärzt*innen vermutete Verstöße gegen das Gesetz melden müssten. Der Ärzteverband kritisiert diese Forderung scharf, denn dies sei nicht mit dem medizinischen Ehrenkodex vereinbar (Zeit Online).

Der Großteil von den etwa 250 Paaren, die jährlich eine Leihmutter im Ausland engagierten, war heterosexuell, so Zeit Online. Jedoch hätten LGBTIQ*-Aktivist*innen, die vor dem Senat protestierten, nach Angaben von CNN geäußert, dass heterosexuelle Paare einfacher Kinder als ihre eigenen ausgeben und somit weiterhin heimlich Leihmütter beauftragen könnten. Deshalb würde das Verbot insbesondere gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch treffen.

Während das Gesetz in der Praxis also nur wenige Paare betrifft, die tatsächlich eine Leihmutter im Ausland engagieren können – auch finanzielle Mittel spielen hier eine Rolle – ist vor allem auch die Symbolik dahinter bedeutsam: Italiens rechte Regierung versucht auf verschiedenste Arten, queere Lebens- und Familienmodelle zu verhindern. Der LGBTIQ*-Aktivist Franco Grillini kritisiert das Gesetz gegenüber Reuters: „Wenn jemand ein Kind bekommt, sollte er eine Medaille bekommen. Stattdessen kommt man hier ins Gefängnis ... wenn man nicht auf traditionelle Weise Kinder bekommt“.

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Nachdem bereits am 17. September das Gesetz für „Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen“ vom georgischen Parlament verabschiedet wurde, ist es nun auch faktisch in Kraft getreten. Das Parlament in Georgien hatte das Gesetzespaket gegen die Verbreitung von Homosexualität bereits am 27. Juni auf den Weg gebracht - damals unter großem Protest der Opposition und der EU, von der es erst Ende 2023 als Beitrittskandidat aufgenommen wurde.

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Wie bereits die Gesetze in Russland oder Ungarn zielt auch dieses Gesetz auf ein Verbot einer angeblichen "Propaganda" für gleichgeschlechtliche Beziehungen und LGBTIQ* und soll dabei „Kinder und Familie“ schützen. Bereits vor zwei Wochen hatten wir die Situation in Georgien thematisiert.

Nach einem Abstimmungsboykott durch die Opposition und der Weigerung von Georgiens Präsidentin Salome Surabischwili, das Gesetz zu unterzeichnen, trat das Gesetz Anfang Oktober mit der Unterzeichnung durch Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili in Kraft.

Surabischwili hatte zwar nicht unterzeichnet, jedoch ebenso kein Veto eingelegt. „Damit musste das Dokument [laut Angaben von Tagesschau und ZDF] nur noch vom Parlamentspräsidenten unterschrieben werden.“ Dieser begründete seine Entscheidung, so die Tagesschau, mit Verweis auf Angaben des Fernsehsenders Rustavi 2, mit den bereits bekannten und kruden Argumenten des Schutzes von „Familien und Kindern“.

Dass die EU den Status Georgiens als Beitrittskandidat zuvor wieder auf Eis gelegt hatte, scheint dabei wirkungslos verklungen zu sein. Damit ist nun auch offiziell der Weg bereitet für eine staatlich legitimierte Diskriminierung der LGBTIQ*-Gemeinschaft in Georgien.

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Am 17. Oktober 2024 eröffnet die Ausstellung „Strategien der Resilienz – Einblicke in das Leben von Eberhardt Brucks“ im Schwulen Museum Berlin. Es werden Objekte aus der Sammlung Eberhardt Brucks sowie künstlerische Arbeiten von Genesis Kahveci, Florian Hetz, Sarnt Utamachote und Rein Vollenga gezeigt.

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Der Grafiker Eberhardt Brucks (1917-2009) ist eine weniger bekannte, jedoch nicht unbedeutende Figur der deutschen Schwulenbewegung. Er zeichnete für die Schweizer Homosexuellen-Zeitschrift „Der Kreis“, zudem sammelte er reichlich Material von und zu der Bewegung seiner Zeit. In seiner Berliner Wohnung entstand eine beindruckende Sammlung, die nun dem Schwulen Museum zur Verfügung steht. Brucks Zeichnungen und Fotos sowie die etlichen gesammelten Briefe, Bücher und Bilder der Zeit geben Einblicke, wie und wo queere Lebensweisen in der Nachkriegszeit ausgelebt wurden.

Als schwuler Mann war Brucks von der politischen Verfolgung der Nationalsozialisten betroffen. Doch auch danach war das Ausleben queerer Lebensweisen nicht einfach: Der in der Nazi-Zeit erhobene Paragraf 175, welcher sexuelle Handlungen zwischen Männern als strafbar definierte, war bis 1994 in Kraft. Dennoch fand Eberhardt Brucks stets Wege, seine Identität auszuleben.

Die Ausstellung möchte einen „besonderen Einblick auf das Leben eines schwulen Mannes [ermöglichen], das in bemerkenswerter Weise von Resilienz geprägt war: der Fähigkeit, schwierige Situationen oder Krisen zu bewältigen und gestärkt daraus hervorzugehen.“ Diese resilienten Fähigkeiten „beinhalten spielerische Herangehensweisen und schützten ihn vor den Systemen, machten ihn handlungsfähig, ermöglichten ihm Partnerschaften, körperliche Selbstermächtigung und Räume der Freude.“

Mit den Arbeiten von vier zeitgenössischen Künstler*innen soll in der Ausstellung die Resilienz Eberhardt Brucks mit gegenwärtigen queeren Positionen verknüpft werden. Die Ausstellung wird kuratiert von neo seefried und läuft vom 18. Oktober 2024 bis zum 28. April 2025. Weitere Informationen auf der Webseite des Schwulen Museums Berlin.

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Mal wieder sorgt Donald Trump. der republikanische Kandidat im Rennen um die Präsidentschaft der Vereinigten Staaten, für Schlagzeilen mit seinen Falschinformationen über Migrant*innen sowie seine queer- und transfeindlichen Aussagen.

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Am 10. September 2024 fand das erste TV-Duell zwischen Trump und der demokratischen Kandidatin und amtierenden Vize-Präsidentin Kamala Harris statt. Während inhaltlich wenig über LGBTIQ*-Rechte gesprochen wurde, griff Trump seine Gegnerin mehrfach mit bizarren Vorwürfen an, darunter dass Harris eine Marxistin und Linksradikale sei (Tagesschau). Dabei gilt sie für das linkere Lager der demokratischen Partei eher als konservativ (für eine Einordnung ihrer Positionen siehe auch einen früheren Artikel von echte-vielfalt).

Für großen Aufruhr sorgte Trumps Kommentar, dass Harris „transgender operations on illegal aliens in prison“ befürworten würde. Die amtierende Vize-Präsidentin würde angeblich dafür sorgen, dass Steuergelder für geschlechtsangleichende Operationen von illegalen Migrant*innen im Gefängnis ausgegeben würden. Mit Memes reagierte die LGBTIQ*-Community belustigt auf Trumps Aussage. Doch woher kommt diese Information? Das Magazin them berichtet, dass Kamala Harris in einer Umfrage, die aus dem Jahr 2019 stammt, zustimmte, dass trans Personen der Zugang zu transspezifischer medizinischer Versorgung gewährt werden müsse, auch wenn sie inhaftiert sind oder keinen Aufenthaltsstatus haben.

Während eine umfassende Sicherstellung der medizinischen Versorgung von trans Personen in unterschiedlichen Lebenslagen einen enormen Schritt für die LGBTIQ*-Gemeinschaft in den USA darstellen würde, gibt es keinerlei Anhaltspunkte in Harris Wahlkampfkampagne, die auf eine tatsächliche Umsetzung dieses Vorhabens hinweisen. Im Gegenteil: LGBTIQ*-Rechte kommen in ihrem Programm nur wenig vor.

Im TV-Duell behauptete der Republikaner Trump außerdem, dass geschlechtsangleichende Operationen an Jugendlichen in Schulen ohne die Erlaubnis der Eltern durchgeführt würden. Abgesehen von der Absurdität der Idee, dass Schulen Operationen an Minderjährigen durchführen würden, wurde in den letzten Jahren in vielen US-amerikanischen Staaten der Zugang zu transspezifischer und genderaffirmierender Medizin, insbesondere für Jugendliche, immer weiter eingeschränkt.

Brandon Wolf, ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Human Rights Campaign, äußerte sich gegenüber The Advocate bereits Anfang September besorgt über Trumps Rhetorik, die „echte Konsequenzen“ hätte, da sie Diskriminierung, Mobbing und Gewalt gegenüber LGBTIQ* Personen fördere. Wolf fordert dazu auf, bei der Präsidentschaftswahl im November gegen Trump zu stimmen und eine*n Kandidat*in zu wählen, der oder die „daran glaubt, dass wir alle Respekt und Würde verdienen.“ Denn klar ist, dass LGBTIQ* Personen unter einer erneuten Präsidentschaft von Trump massiv leiden würden.

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Forderungen nach Migrationsbeschränkung und Abschiebungen prägen den aktuellen politischen Diskurs der Bundesrepublik stark. Jedoch gibt es auch viel Kritik an den verschärften Migrationspolitiken. Zivilgesellschaftliche Verbände und Menschenrechtsorganisationen sprechen sich gegen diese Entwicklungen aus und fordern besseren Schutz für Geflüchtete und Asylsuchende. Darunter fallen selbstverständlich auch LSBTIQ*-Personen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden.

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Seit dem Anschlag in Solingen werden die Forderungen nach einer restriktiven Migrationspolitik immer lauter. Die Ampel-Regierung reagierte: Ende August wurden erstmals seit Machtübernahme der Taliban Personen nach Afghanistan zurückgeführt und Innenministerin Nancy Faeser will nun Grenzkontrollen an deutschen Außengrenzen erweitern. In Reaktion auf diese Verschärfungen wandten sich 27 Organisationen, darunter der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V. (ehemals: Lesben- und Schwulenverband Deutschland), die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die Kindernothilfe, die Initiative LeaveNoOneBehind sowie der AWO Bundesverband, mit einem Appell an die Bundesregierung. Darin fordern sie besseren Flüchtlingsschutz und machen auf die demokratischen Grundwerte der Bundesrepublik aufmerksam,, die sie in den aktuellen Entwicklungen bedroht sehen:

„Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.“

In dem Appell wird zudem kritisiert, dass die geforderten Zurückweisungen an deutschen Grenzen gegen EU-Recht verstoßen würden und auch Abschiebungen nicht allgemein rechtsgültig seien. Deutschland habe nach den Verbrechen des Nationalsozialismus besondere Verantwortung, einen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu sichern.

Dabei muss auch darauf hingewiesen werden, dass queere Personen oft aus ihren Heimatländern fliehen, da sie dort aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität politische Verfolgung oder Diskriminierung erleiden. Insbesondere in Afghanistan droht LSBTIQ*-Personen seit der Machtübernahme der Taliban akute Gewalt. Der LSVD+ berichtet von systematischen Vergewaltigungen und Morden an queeren Personen im Land. Dass nun wieder Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden, ist besorgniserregend. Darüber hinaus wurde kürzlich ein Ende des im Herbst 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angekündigt, dass vielen Afghan*innen eine sichere Ausreise nach Deutschland versprochen hatte. Insbesondere für Frauen und Mädchen im Land, deren Rechte von der Taliban immer weiter eingeschränkt werden, sei dieser Entschluss von großer Tragweite. Theresa Bergmann von Amnesty International erklärt, dass die Entscheidung „beschämend“ sei und die Bundesregierung ihre Koalitionsversprechen bricht.

Von den 27 Organisationen wird die Ampel-Regierung nun aufgefordert: „Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.“ Darunter fallen ganz klar auch Menschen, die auf der Flucht sind – ihre Rechte und Würde müssen uneingeschränkt geschützt werden.

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Schüler*innen sollten grundsätzlich in einem diskriminierungsfreien Umfeld lernen können. Aber das „Recht auf diskriminierungsfreie Bildung“ und dessen Praxis gehen nicht immer Hand in Hand.

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Dennoch gibt es „in Deutschland bereits viele Schulen, die Diskriminierungen erfolgreich vorbeugen und die Schule damit zu einem sichereren Ort für alle machen.“ Aus einigen dieser Schulen hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) am 05. September 2024 eine Sammlung „guter Beispiele“ gegen Diskriminierung veröffentlicht.

Mit dieser Sammlung „bewährter Praxisbeispiele“ will die ADS eine Sammlung konkreter Handlungsansätze zur Verfügung stellen, die als Inspiration und Orientierungshilfe für eigene Projekte dienen, aber auch mögliche Stolpersteine aufzeigen.

Insgesamt werden 31 Praxisbeispiele vorgestellt, die Schüler*innen, Pädagog*innen, Schulleitungen und andere Akteur*innen im schulischen Umfeld dabei unterstützen, aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen. Diese Beispiele umfassen Maßnahmen wie Schüler*innen-Arbeitsgemeinschaften, Empowerment-orientierte Angebote, Workshops sowie Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte.

Über die Suchfunktion können Interessierte gezielt nach bewährten Maßnahmen suchen, die auf ihre Schulform und die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei befassen sich 23 der 31 Beispielprojekte auch mit den Themen „Geschlecht/Geschlechtsidentität“ sowie „sexuelle Identität“.

Wie Ferda Ataman, die Leiterin der ADS, nach einem Artikel von queer.de betont, sollten Schulen grundsätzlich das Thema Diskriminierung ernst nehmen. Dabei komme es laut ADS auf die Befürwortung und Unterstützung der gesamten Schule und insbesondere die Schulleiter*innen an - zumindest mittel- bis langfristig.

Am Ende geht es bei Projekten gegen Diskriminierung schließlich immer auch darum, dass sie über die Initiator*innen und den aktiven Kern hinaus mitgetragen werden.

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„Im Mai 2022 begann ein weltweiter Affenpocken-Ausbruch bei Menschen, der auch Deutschland erfasste. Insgesamt wurden bis Mitte November 3.672 Affenpockenfälle in Deutschland gemeldet.“ Dies meldete das Robert-Koch-Institut im November 2022.

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Seitdem ist einiges passiert. Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst empfohlen hatte, dass vor allem Risikogruppen geimpft werden sollten, allerdings nur mit einer ersten Dosis, da nicht genug Impfstoff vorhanden sei, stehen mittlerweile weitere Impfdosen zur Verfügung. Der Ausbruch ist laut der STIKO allerdings noch keineswegs beendet. Laut STIKO sei „[…] die Komplettierung [der] begonnenen Impfserien durch eine zweite Impfstoffdosis dringend notwendig.“

„Auch bisher noch nicht geimpfte MSM [Männer, die Sex mit Männern haben], die bei häufigem Partnerwechsel besonders gefährdet sind, sollten das Impfangebot mit zwei Impfstoffdosen baldmöglichst wahrnehmen, um dauerhaft geschützt zu sein“, so die STIKO weiter.

Doch die Impfsituation ist nicht ganz eindeutig. Laut der Deutschen Aidshilfe übernehmen die gesetzlichen Kassen zwar die Kosten für solche Versicherte, für die die STIKO-Empfehlung gilt, und auch die privaten Kassen übernehmen oft diese Kosten. Allerdings sollte dies gerade bei den privaten Kassen vorab mit den Versicherungen geklärt werden. Mit Stand vom 1. September 2024 gilt in den meisten Bundesländern noch keine Impfvereinbarung. Das bedeutet, dass in diesen Bundesländern selbst Personen, die einen Anspruch haben, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, zunächst in Vorkasse gehen müssen. Laut Aidshilfe belaufen sich die Kosten pro Dosis auf „mindestens 200 Euro allein für den Impfstoff“. Hinzu kommen Arztkosten von ca. 10 Euro sowie mögliche Versandkosten. Bei zwei nötigen Dosen für einen vollständigen Schutz sind das über 420 Euro, die ein*e Patient*in in Vorkasse zahlen muss.

Laut Angaben des Ärzteblattes „[…] gibt es bisher in fünf Bundesländern Abrechnungsvereinbarungen für Imvanex [so der Name des Impfstoffes].“ Neben Berlin, das am 1. September 2024 eine Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getroffen hat, gibt es Abrechnungsvereinbarungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. „Keine Rückmeldung gab es bislang dazu aus Mecklenburg-Vorpommern. In Sachsen-Anhalt gibt es offenbar eine Vereinbarung mit dem Land. In allen anderen Bundesländern gibt es bisher keine Abrechnungsvereinbarung.“

Genau hier liegt ein Problem für die Prävention einer Pandemie. Selbst wenn anerkannten Risikogruppen die Kosten erstattet werden, stellt der Betrag von über 420 Euro eine Hürde dar, die vor allem Menschen in prekären ökonomischen Lebenslagen trifft. Solange es also noch Bundesländer ohne Abrechnungsvereinbarungen gibt, ist die Struktur nicht nur diskriminierend, sondern in ihrer Schutzfunktion auch für dritte Personengruppen lückenhaft.

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Aus dem Flensburger LSBTIQ* Verein SL-Veranstaltungen zur Förderung der Primärprävention e.V. wird vielfalt.SH e.V. Hintergrund ist eine Veränderung und vor allem Ausweitung der Schwerpunkte.

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Der neue Name des Vereins spiegelt sich in den Aktivitäten des Vereins wider: So ist vielfalt.SH e.V.

  • Trägerverein
    • der Aidshilfe Nordfriesland,
    • des queeren Zentrums FLENSBUNT,
    • des Bildungsprojekts SCHLAU Flensburg,
    • der queeren Jugendgruppe Regenbogenaxolotl sowie
  • Veranstalterin bzw. Kooperationspartnerin
    • der queeren Party SL-Disco,
    • der Flensburger Rainbow Days und
    • der Queerfilmnacht und des CSDs in Flensburg.

„Mit diesen vielfältigen Projekten und Aktivitäten sind wir im Norden Schleswig-Holsteins vertreten und beraten und unterstützen bei allen Themen der sexuellen Gesundheit, geschlechtlichen, sexuellen und romantischen Vielfalt und Selbstbestimmung.“, so Vorstandsvorsitzender Andreas Witolla.
Sowohl der Name als auch das Logo wurde in der Mitgliederversammlung entschieden. Ebenso wurde hier der Vorstand (wieder)gewählt, er besteht aus Franziska Paulsen, Jörg Kobarg und Andreas Witolla.

Alle Informationen zu und von vielfalt.SH e.V. finden sich auf ihrer Webseite: https://slfl.de.tl/

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