Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Seitdem die internationale LGBTIQ*-Bewegung Ende November 2023 vom Obersten Gerichtshof in Russland als „extremistisch“ eingestuft wurde, hat sich die Situation für die queere Community im Land weiter verschlechtert. Das Urteil verbietet jegliche Form von LGBTIQ*-Aktivismus und schränkt damit die Handlungsfähigkeit von queeren Personen stark ein. Ein Monat nach dem Beschluss wird bereits deutlich, welche Auswirkungen das Verbot für die queere Gemeinschaft in Russland hat.

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Wie bereits in einem früheren Artikel auf echte-vielfalt.de betont wurde, ist das Fatale an dem Verbot die generelle Kriminalisierung von LGBTIQ*, da es sich nicht gegen eine bestimmte Organisation oder Gruppierung richtet. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stellt fest, dass mit diesem pauschalen Verbot die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung verletzt werden.

So drängt das Verbot queere Aktivist*innen, die nochmals verstärkt mit politischer Verfolgung, Repressionen und Haftstrafen rechnen, in die Flucht. Denn die Teilnahme in oder Finanzierung von „extremistischen“ Organisationen kann bis zu zwölf Jahren Haftstrafe bedeuten. Allein das Tragen von Symbolen, die mit diesen Gruppierungen verbunden sind, kann bei wiederholtem Verstoß mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden.

Aber nicht nur Aktivist*innen müssen fatale Konsequenzen fürchten. Bereits nach der Verschärfung des Gesetzes zu „LGBTIQ* Propaganda“ im Jahr 2022 beklagte die junge Russin Yaroslava gegenüber CNN, dass ihre reine Existenz kriminalisiert werde. Als lesbische Mutter mit Kind würden sie und ihre Familie nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen propagieren. Durch das Gesetz würden Menschen und Familien wie sie in die Illegalität gedrängt werden. Mit der pauschalen Einstufung der LGBTIQ*-Bewegung als „extremistisch“ werden nicht-heterosexuelle Lebensweisen nun weitreichend als politische Gefahr konstruiert. So scheinen queere Personen generell zur Zielscheibe von Putins Regierung zu werden.

Das Urteil wirkt demnach in viele Lebensbereiche queerer Personen. Zusätzlich zur bereits durch das Propaganda-Gesetz veranlassten „Reinigung“ von Inhalten und Symbolen, die mit LGBTIQ* in Kunst und Kultur verbunden sind, kam es nur einen Tag nach Bekanntgabe des Verbots zu Razzien in queeren Clubs in Moskau. Unter dem Vorwand einer Anti-Drogen-Kontrolle habe die Polizei die Ausweise der Clubbesucher*innen kontrolliert und fotografiert. Nach Angaben von queer.de könnte dies als Einschüchterungsmaßnahme interpretiert werden. Das Eindringen der staatlichen Gewalt in die Räume von LGBTIQ* – womöglich waren auch private Partys von den Razzien betroffen – löst große Sorgen innerhalb der queeren Gemeinschaft aus.

Mit der rechtlichen Verschärfung wird auch eine Zunahme an queerfeindlicher Gewalt befürchtet. Bereits nach dem "Propaganda" -Gesetz, das ursprünglich im Jahr 2013 verabschiedet wurde, kam es zu einem Anstieg an Gewalttaten gegenüber LGBTIQ*. Ein ähnlicher Trend wird auch mit der neueren Entscheidung des Obersten Gerichtshofes befürchtet. Das gesamte Ausmaß des Urteils wird sich wohl noch abzeichnen.

Die Organisation Human Rights Watch fordert nun die Internationale Gemeinschaft auf, russische LGBTIQ*-Aktivist*innen zu unterstützen. Insbesondere EU-Mitgliedsstaaten müssten aufgrund der geographischen Nähe Visa bereitstellen, wenn diese aufgrund der Lage in Russland gezwungen sind zu fliehen.

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Noch bis vor kurzem war die offizielle Position von Papst und katholischer Kirche als Welt-Institution bei der Segnung homosexueller Paare ein eindeutiges „Nein“. Aber was nach Außen als Doktrin galt, war innerhalb der katholischen Kirche schon lange ein streitbares Thema.

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Bereits die deutsche Synode, über die echte vielfalt im September 2022 berichtete, hatte die Spaltung der Kirche deutlich gemacht. Damals zeigte sich zumindest in der deutschen katholischen Kirche eine Mehrheit der Bischöfe und Funktionsträger reformbereit. Zunächst wurde eine innerdeutsche Reform allerdings von einer kleinen Gruppe konservativer Bischöfe verhindert, während der Aachener Bischof Helmut Dieser, der den damaligen Co-Vorsitz innehatte, bereits im Vorfeld betonte, für sein Bistum gelte schon länger die Haltung, dass es eine Gewissensentscheidung des einzelnen Seelsorgers sei (zum Artikel).

Am 18. November 2022 fand dann in Rom ein Treffen von Vertretern verschiedener zentraler Behörden der katholischen Kirche statt, unter anderem mit der Beteiligung der 62 deutschen Bischöfe und Papst Franziskus. Dabei wurden u.a. auch die Themen „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft” aufgegriffen. Im Ergebnis wurde damals vieles besprochen, ohne eine Entscheidung zu treffen. Mit Verweis auf die verschiedenen Interessengruppen innerhalb der katholischen Kirche schlussfolgerten wir damals, dass der so gehaltene Schwebezustand vermutlich gewollt war.

Nun die Überraschung: Exakt ein Jahr und einen Monat, nachdem die Kirchenfunktionäre in Rom zusammengetreten waren und ergebnislos wieder auseinandergingen, unterschreibt der Papst die Möglichkeit zur allgemeinen Segnung. Der Deutschlandfunk stellt dazu passend fest: „Dass homosexuelle Paare sich nun ganz offiziell den römisch-katholischen Segen abholen dürfen, das kommt überraschend – nicht nur inhaltlich, sondern auch vom Zeitpunkt her. Kurz vor Weihnachten erwartet man von einem Papst nicht unbedingt, dass er ein kirchenpolitisch so brisantes Thema platziert.“

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann (Grüne), sieht diesen Schritt als „längst überfällig“. Und auch von Seiten der deutschen katholischen Kirche ließen sich Stimmen vernehmen, die diese überraschende Änderung begrüßten. „Es sei ein weiterer Schritt“, zitiert der Deutschlandfunk.

Kardinal Fernandez, Präfekt der Glaubensbehörde, gab zur Begründung an, die Kirche habe ihr Verständnis über die Eigenschaft des Segens erweitert. Im offiziellen Papier „Fiducia supplicans - über die pastorale Sinngebung von Segnungen“ wird allerdings deutlich, dass „Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare“ den Segen zwar erhalten, jedoch „ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern.“ Mit anderen Worten: Segnung Ja, Ehe Nein.

Damit entsteht zwar eine offizielle, aber immer noch eine Zweiklassen-Segnung. Ob und wann sich die Kirche an den nächsten Schritt wagt, auch diese zu überwinden, bleibt offen. Ganz im Gegenteil stellt die katholische Kirche selbst im Nachgang der diesjährigen Weltsynode fest, wie unversöhnlich die Lager innerhalb der Kirche teilweise sind. Insbesondere in den USA, aber auch in Europa zwischen den „traditionsfesten“ Bistümern Osteuropas und dem deutschen Synodalen Weggehen die Reformwillen weit auseinander.

Damit bleiben die nächsten Schritte nicht nur ungewiss, sondern selbst die bereits gegangenen „überfälligen“ Schritte müssen weiter aktiv verteidigt werden. Sicherlich könnte man aus der katholischen Kirch auch austreten. Aber unabhängig vom Einzelnen haben gläubige LGBTIQ* Katholik*innen das Recht, dass sich ihre Kirche ihnen zuwendet, anstatt sie auszuschließen.

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Seit vergangenem Sonntag werden in der Church of England auch gleichgeschlechtliche Paare gesegnet. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte bekräftigten zwei Frauen, Catherine Bond und Jane Pearce, in einem Gottesdienst ihre Beziehung vor ihrer Glaubensgemeinschaft. Für LGBTIQ*-Vertreter*innen geht die Entscheidung jedoch nicht weit genug.

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Die Church of England ist die Landeskirche, an dessen Spitze der britische König steht. Die Ehe wird darin weiterhin als Bund zwischen Mann und Frau angesehen. Der Bischof Stephen Croft, der sich für diese Veränderung in der Kirche einsetzte, erklärte gegenüber der BBC, dass mit den Segnungen – auch wenn es keine offizielle Heirat ist - ein ähnliches Gefühl von Freude und Bestätigung entstehen soll. So können gläubige gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung nun auch vor Gott und ihrer Glaubensgemeinschaft feiern.

Dies stellt einen wichtigen Schritt für die Anerkennung homosexueller Paare in der Kirche dar. Dennoch gibt es Anlass für Kritik. Jayne Ozanne, ein Mitglied der Generalsynode, die sich 2015 öffentlich outete, macht kund, dass die Kirche weiterhin tiefgehend homofeindlich sei und noch einen langen Weg vor sich habe (PinkNews berichtet). Auch wenn die jetzige Entscheidung Anlass zur Freude für die LGBTIQ* Gemeinschaft gibt, darf nicht vergessen werden, dass sich die Segnungen qualitativ von Eheschließungen unterscheiden. In einem Artikel der Zeitung The Guardian wird analysiert, dass die Segnungen der homosexuellen Paare auf eine freundschaftlichen Art und Weise geschieht. Demnach bleibt fraglich, inwieweit hier tatsächlich eine Anerkennung stattfindet.

Hervorzuheben ist auch, dass die Segnungen erstmal probeweise ausgeführt werden und Geistliche die „Prayers of Love and Faith“ auf freiwilliger Basis ausüben können. So gibt es auf konservativer Seite auch Mitglieder der Kirche, die dazu raten, die Segnungen nicht durchzuführen. Auf der anderen Seite wird weiterhin dafür gekämpft, dass gleichgeschlechtliche Paare in der Kirche heiraten dürfen. Dies scheint in der Church of England vorerst nicht so schnell absehbar zu sein.

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Während das Thema Regenbogenfamilien immer mehr in den öffentlichen Diskurs gerät, gibt es weiterhin recht wenig Repräsentation von Familienmodellen mit trans* und/oder nicht-binären Elternteilen. Zudem ist es oft schwierig, an Informationen zu kommen. Um diese Wissenslücke zu füllen, hat der Bundesverband Trans* 2021 eine Broschüre herausgegeben. Darin sollen den betroffenen Eltern(-teilen) oder Personen mit Kindeswunsch einige Fragen beantwortet und deutlich gemacht werden, dass Kinderwunsch und Transgeschlechtlichkeit vereinbar sind.

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Der Bundesverband Trans* klärt in der Broschüre „Trans* mit Kind! Tipps für Trans* und Nicht-Binäre Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch“ ausführlich über verschiedene Fragen auf. Dabei geht es sowohl um rechtliche Fragen wie die Anerkennung bei nicht-biologischer Elternschaft als auch um Möglichkeiten von biologischer Schwangerschaft. So geht es zum Beispiel um den Einfluss von Hormontherapien auf die Fruchtbarkeit oder Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung. Erst seit 2011 ist eine biologische Elternschaft für trans Personen möglich, bis dahin war in § 8 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes (TSG) ein Sterilisationszwang bei der Änderung des Geschlechtseintrags angeordnet.

Ebenso werden in der Publikation verschiedene Aspekte von trans oder nicht-binärer Elternschaft diskutiert, die unter anderem auch den Umgang mit verschiedenen Institutionen wie Kita, Schule und Behörden diskutieren. Denn in diesen Situationen würden trans und nicht-binäre Eltern oft auf Unwissenheit und Unverständnis stoßen. So stellt der Bundesverband Trans* einige Tipps zusammen, wie queere Elternteile in cis-heteronormativen Strukturen handeln können, beispielsweise mit einem Musterschreiben, das Standesämter trans Vätern, die ein Kind geboren haben, ausstellen können, um den Beantragungsprozess von Kindergeld o.ä. zu erleichtern.

Auch Fragen der Erziehung und des Coming-Outs bei den eigenen Kindern werden verhandelt. Zuletzt werden auch Vernetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für trans und nicht-binäre Eltern aufgelistet. Auch das Regenbogenportal hat auf seiner Webseite Informationen zum Thema Trans* Elternschaft veröffentlicht.

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Mit seiner Antrittsrede am 05. Dezember 2023 drohte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ein weiteres Mal, „[…] das Gendern in Schule und Verwaltung [zu] untersagen“. Ein altes Lied, dessen Missklänge allerdings die immer noch aktuellen Problemlinien des Diskurses zum Vorschein bringen.

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Aufschluss bieten dabei die Interviews des Münchner Merkur im Nachklang der Antrittsrede mit Verantwortlichen aus Schule und Politik. So äußert sich beispielsweise Andrea Bliese, Schulleiterin am Camerloher-Gymnasium Freising gegenüber der Zeitung, dass sie zwar grundsätzlich dafür sei, dass jede Lehrkraft in Eigenverantwortung entscheide, ob sie gendern wolle. Als Germanistin sei sie allerdings noch unschlüssig, ob ein grundsätzliches Gendern gut wäre. Sollte allerdings ein Verbot kommen, müsste sich die Schule als Teil Behörde daran halten.

Allerdings ist Sprache ebenso fluide wie wirkmächtig in ihren Be- und Zuschreibungen. Die deutsche Rechtschreibung beweist, dass Sprache bereits zuvor und auch in Zukunft aktiv gestaltet werden kann und wird. Und natürlich haben sich Schulen schon jetzt an die deutsche Rechtschreibung zu halten. Echte Vielfalt hatte bereits im November letzten Jahres dazu berichtet, als es um ein Genderverbot beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ging. Laut Verfassungsgericht sind staatliche Sprach- und Schreibverbote (abgesehen von strafbaren Beleidigungen) in der privaten Kommunikation ausgeschlossen. Behörden und staatliche Einrichtungen - und damit auch Schulen - haben sich allerdings an die aktuelle Rechtschreibung zu halten.

Es Lehrer*innen selbst zu überlassen, ob sie im Unterricht eine gendergerechte Sprache verwenden, selbst wenn Bayern ein Verbot des Genderns verabschieden würde, ist damit ebenso eine Entscheidung wie die Beibehaltung der bisherigen Praktik (die rechtliche Debatte noch nicht mit einbezogen).

Ein weiteres Argument, das so alt ist wie die Debatte selbst, führt Freisings Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher in den Diskurs: „Viele Jugendliche haben bereits jetzt Sprachprobleme, da Deutsch keine so einfache Grammatik hat. Wenn sich die Schülerinnen und Schüler dann zusätzlich mit Gendern auseinandersetzen müssten, werde es noch komplizierter“, so Eschenbacher gegenüber dem Münchener Merkur und impliziert damit, dass die schulischen Leistungen ohne Gendern besser wären. Er konterkariert seine Behauptung allerdings selbst, wenn er feststellt: „In den derzeitigen Krisen wäre es mir lieber, ich bekomme pädagogisches Personal, als dass ich mit dem vorhandenen diskutiere, ob sie gendern oder nicht.“

Egal wie der Diskurs geführt wird, festzuhalten ist, dass die Umsetzung gendergerechter Sprache Zeit braucht, denn wie jedes Erlernen von Sprache bleibt es immer auch eine Frage der Gewöhnung und Wiederholung.

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Anlässlich der einjährigen Verabschiedung des Aktionsplans „Queer leben“ der Ampelregierung richten sich 36 queere Organisationen mit einem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und alle Kabinettsmitglieder. Darin fordern sie mehr Einsatz für die LGBTIQ* Gemeinschaft in Deutschland.

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Vor etwa zwei Jahren versprach die Ampelregierung mit ihrem Koalitionsvertrag einen „queerpolitischen Aufbruch“ (queer.de berichtete). Nun ziehen queere Organisationen Bilanz zu der Umsetzung des queerpolitischen Vorhabens und befürchten sein Scheitern. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) sowie 35 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren den unzureichenden Einsatz der Regierung in den folgenden Bereichen und stellen mit ihrem offenen Brief Forderungen an die Bundesregierung:

Queerfeindlichkeit

Die Verfasser*innen äußern ihre Besorgnis über die negative Entwicklung hinsichtlich der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, was sich sowohl in den sozialen Medien, in queerfeindlichen Gewaltdelikten sowie in den Wahlerfolgen der AfD mit ihren queerfeindlichen Parolen abzeichne.

Selbstbestimmungesetz

Das geplante Selbstbestimmungesetz müsse vollständig diskriminierungsfrei sein, im aktuellen Gesetzesentwurf sehen die queeren Organisationen noch einige Mängel. Der LSVD fordert ein Selbstbestimmungsgesetz, „das trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen in ihren Grundrechten respektiert“. Konkrete Probleme und Änderungsvorschläge zum Entwurf der Bundesregierung hat der LSVD gemeinsam mit Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IMeV) in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Reform des Familien- und Abstammungsrechts

Es wird ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der „längst überfälligen“ Reform des Familien- und Abstammungsrechts gefordert, derzeit gebe es hier noch keine Bemühungen seitens der Ampelregierung. Dies könne noch langjährigen negativen Einfluss auf die Anerkennung von Regenbogenfamilien haben.

Lücken im Gesetz zu Konversionsbehandlungen und im OP-Verbot schließen

Die Regierung habe versprochen, die Lücken im Gesetz zu Konversionsbehandlungen zu schließen, welches bis heute Strafausnahmen beinhalte. Auch Erwachsene müssten vor Konversionsbehandlungen geschützt werden, fordert der LSVD. Zudem müssten die Lücken im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschlossen werden und die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen gestärkt werden – beides Versprechungen der Regierungen, die bisher nicht umgesetzt wurden.

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle und geschlechtliche Identität

Queere Personen stoßen immer noch auf Hindernisse bei der Durchsetzung ihrer Rechte gemäß dem AGG. Hier habe die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf zur versprochenen Reform geliefert. Darüber hinaus fordern die queeren Verbände eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle und geschlechtliche Identität, sodass die Rechte von queeren Personen im Grundgesetz geschützt werden.

 

Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören neben dem LSVD AllOut Deutschland, Deutsche Aidshilfe, BiNe – Bisexuelles Netzwerk e.V., Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V., Lambda e.V. Jugendnetzwerk, LesbenRing e.V., QueerGrün – Bündnis 90/Die Grünen, SPD Queer, OutInChurch e.V. – Für eine Kirche ohne Angst, nonbinary.berlin und viele weitere. Zu den Forderungen, die im offenen Brief formuliert sind, haben der LSVD und AllOut gemeinsam die Petition „Schluss mit der Sabotage von Queerpolitik in Deutschland“ gestartet.

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Mit dem Verbot gegen die internationale LGBTIQ*-Bewegung durch das Oberste Gericht Russlands erreicht die langjährige Entwicklung repressiver Gesetzgebung des Landes einen neuen traurigen Höhepunkt. Das Gericht gab dabei einem Antrag des Justizministeriums statt, wodurch die internationale LGBTIQ*- Bewegung als „extremistisch“ eingestuft wird.

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Begonnen hatte diese Entwicklung bereits 2013 mit der Unterzeichnung eines Gesetzes zum Verbot von „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" unter Minderjährigen. Im Juni 2022 fand dann eine Verschärfung statt, als das Gesetz für alle Altersstufen ausgeweitet wurde  und die Verbreitung jeglicher Inhalte verbot, die nach Ansicht der Behörden "nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen propagierten“. Echte Vielfalt berichtete über beide Entwicklung bereits in früheren Artikeln (hier und hier). Wie die Deutsche Welle (DW) zusammenfassend feststellt, mussten in der Folge „[…] viele Verlage, Buchhandlungen, Bibliotheken und Online-Kinos […] unter Androhung von Geldstrafen jegliche Erwähnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen […] entfernen“.

Aber auch große Konzerne wie TikTok und Facebook kamen nicht um Geldstrafen herum, als sie sich weigerten Inhalte zu löschen, die eine „Verzerrung traditioneller Werte“ darstellten. Allerdings muss an dieser Stelle der qualitative Unterschied zwischen einer Geldstrafe gegen TikTok von drei Millionen Rubel (etwa 51.000 Euro) und einer ähnlich hohen Geldstrafe gegen eine Buchhandlung oder Bibliothek etc. hingewiesen werden. Während es für erstere eine "symbolische Mahnung“ bedeuten mag, kann es für letztere bis zur existenziellen Bedrohung führen.

Wie die Tageschau bemerkt, sind die konkreten Auswirkungen des neuen Verbots bis jetzt allerdings noch nicht vollends abzuschätzen: „Das Verfahren, das hinter verschlossenen Türen stattfand, richtete sich nicht gegen eine bestimmte Organisation, sondern gegen einen Teil der russischen Gesellschaft.“ Wie die Deutsche Welle schreibt, wird am 10. Januar 2024 der Teil des Verbots, der Bezug auf "strukturelle Organisationen" nimmt, in Kraft treten. Maxim Olenitschew, Anwalt des Menschenrechtsprojekts "Perwyj otdel", befürchtet dazu im Interview mit der DW, dass damit alle Organisationen in Russland gemeint sein, die eine Verbindung zum Thema LGBTIQ* haben. Das Beispiel TikTok und Co. zeigt dahingehend, dass es gerade kleine Vereine und Organisationen sind, die sich in ihrer Gemeinde engagieren, auf die das Urteil besonders einschneidende Auswirkungen haben wird.

Nichtsdestoweniger wird die innerstaatliche Entwicklung ihre Symbolik auch über die Landesgrenzen hinaus entfalten. Laut Tagesschau inszeniert sich Russland mindestens seit Beginn des Ukrainekrieges „als moralisches Bollwerk gegen die angebliche Dekadenz des Westens und begründet sein Vorgehen insbesondere mit dem Schutz von Kindern.“ Eine Signalwirkung, die von den internationalen rechtspopulistischen Akteuren genaustens beobachtet wird. Die Interdependenzen zwischen nationaler Entwicklung als Signal an internationale Akteure haben wir am Beispiel USA - Uganda bereits thematisiert.

Interdependenz bedeutet allerdings auch, dass - egal aus welcher Richtung - Einmischung wirkt. Auch wenn das den Menschen und Vereinen vor Ort kurzfristig vermutlich wenig helfen wird, kann das Engagement von außen und das Schaffen von Zugang zu Informationen und Medien langfristig dennoch Hoffnung spenden.

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Dass Google, YouTube und Co. Algorithmen unterliegen, deren Suchkriterien nicht für alle sofort ersichtlich sind, ist keine Neuigkeit - auch, dass dabei die Gefahr von Selektion und Diskriminierung besteht. Aber nicht nur können die Algorithmen selbst einen Selektionsbias erzeugen, sondern über die ökonomische Notwendigkeit der Reichweite und den damit verbundenen Druck kann es zu einer vorweggenommenen Selektion durch die Content Creator kommen.

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Bereits im Juli 2021 berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland (rnd) über diese Art der Selbstzensur des YouTubers Rezo. Herausgenommen hatte dieser Worte wie: „Homosexualität, homosexuell, schwul und Homophobie.“ Wie Rezo in dem Bericht beschreibt, liegt das Problem darin, Themen anzusprechen, ohne sie beim Namen zu nennen, um nicht herabgestuft zu werden. Ob dies die richtige Vorgehensweise ist oder nicht, sei an dieser Stelle dahingestellt. Laut rnd gibt es allerdings zumindest Indizien dafür, dass der YouTube-Algorithmus Videos mit den eben genannten Buzzwords herunterstufe.

Doch auch der umgekehrte Sachverhalt lässt sich bei den Algorithmen finden. Vergisst man beispielsweise auf YouTube bei der Suche nach „LGBTIQ“ das „I“ einzugeben, durch einen Tippfehler oder aus Unkenntnis, so werden vom Algorithmus unter dem Schlagwort „LGBTQ“ mit fünf von sieben Ergebnissen eindeutig rechtspopulistische und menschenverachtende Anti-LGBTIQ*-Inhalte gezeigt. Hierbei ist anzumerken, dass der PC, mit dem diese Recherche vollzogen wurde, in keinen spezifischen YouTube-Account eingeloggt war. Bei einer Wiederholung auf einem anderen Gerät und einem anderen Anschluss zeigte sich ein ähnliches Bild. Besonders für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrem direkten Umfeld Bezugspersonen haben, die sich mit LGBTIQ* auseinandersetzen oder selbst dazugehören, entsteht hier eine ideologische Gefahr.

Daran zeigt sich abermals die Bedeutung medialer Bildung, die über eine bloße Anwendung von Medien hinausgeht und stattdessen auch Mechanismen und Inhalte reflektiert. Gleichzeitig zeigt es die Verantwortung der großen LGBTIQ*-Verbände und Vereine sowie ihrer Träger, sich stellvertretend für die gesamte Comunity auf eine juristische Auseinandersetzung auch mit großen Konzernen wie YouTube einzustellen, um für ein Regelwerk in der digitalen Welt zu kämpfen, das die Prinzipien von Würde und Demokratie hochhält. Etwas, dass Einzelne nicht leisten können. Ein zugegebenermaßen ambitioniertes und langwieriges Unterfangen, bei dem der teilweise geäußerte Vorwurf des „Canceln“ mutmaßlich ein ständiger Begleiter bleiben wird. Aber ohne diese Auseinandersetzung wird in einer Welt der digitalen Information der Einsatz für ein neues gesellschaftliches Selbstverständnis kaum gelingen.

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Vor einiger Zeit meldete der LSVD Schleswig-Holstein, dass es zu einem queerfeindlichen Vorfall an der freien Waldorfschule in Itzehoe gekommen sei. Im Rahmen der „Michaeli“-Feier wurde am 29. September 2023 ein von den Kindern gebastelter Drache verbrannt, der als queeres Monster dargestellt wurde. Daraufhin stellte der Lesben- und Schwulenverband Strafanzeige gegen die Schule.

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Die Waldorf-Schule beschrieb in einem Beitrag zum Fest auf ihrer Webseite, das Verbrennen des Drachens repräsentiere „[d]e[n] Sieg des Guten über das Böse, der Freiheit über die Gefangenschaft“ (der Beitrag wurde später von der Webseite genommen, ist jedoch noch auf archive.org verfügbar). Dabei war das „Böse“ in pink und queer dargestellt worden. Nach Angaben von queer.de zählten zu den queeren Elementen des Pappmaché-Drachens ein Barbie-Hut und ein rosafarbenes Trikot des queerfreundlichen Fußballclubs „Inter-Miami“. Diese war zusätzlich markiert mit dem Aufschrift „Gaydidas“. So lässt die Gestaltung des Drachens wenig Zweifel an der Intention des Verbrennungsrituals zu. Oliver Rautenberg, der sich auf seinem Blog kritisch mit Rudolf Steiners Anthroposophie auseinandersetzt, stellt klar: „Der Teufel, den die Waldorfschule hier mit Feuer austreibt, ist queer“. Vorstandsmitglied des LSVD Schleswig-Holstein Florian Wieczorek äußerte sich ebenfalls zum Vorfall: “Wir werden als Böses assoziiert und das ist das Problem! Wir sind alles Menschen. Und deswegen kann es nicht sein, nur weil ich 'nen Mann liebe, dass ich in irgendeiner Weise Böse oder anders bin." Am 13. Oktober veröffentlichte die Waldorfschule eine Entschuldigung auf ihrer Webseite, doch scheint sie keine direkte Verantwortung für den Vorfall zu übernehmen. In der Stellungnahme wird nicht die gesellschaftliche Bedeutung des Verbrennungsrituals reflektiert, sondern die Schule entschuldigt sich lediglich dafür, falls einzelne Personen oder Gruppen sich verletzt gefühlt haben sollten. Doch vor allem in Bildungsinstitutionen kann eine solche queerfeindliche Symbolik dramatische Folgen haben. Die SPD-Abgeordnete im Schleswig-Holsteinischen Landtag Birgit Herdejürgen betont: „Weder „woke“ noch „queer“ dürfen Kindern als Böse vermittelt werden, was auch immer von archaischen Ritualen sonst zu halten ist.“ Daraufhin forderte die Fraktion das Bildungsministerium auf, den Vorwürfen gegen die Waldorfschule Itzehoe nachzugehen. Das Bildungsministerium Schleswig-Holstein äußerte sich dazu, dass es den Vorfall untersuchen werde. Auch die Schule ist verpflichtet, denn Fall aufzuarbeiten. Die Strafanzeige des LSVD Schleswig-Holstein bleibt auch nach der Stellungnahme der Schule bestehen, denn „[i]nakzeptables Verhalen muss Konsequenzen nach sich ziehen“, so Wieczorek.

Im März 2023 konnte man in verschiedenen Presseportalen von Ugandas Debatte um einen neuen Gesetzesentwurf lesen, der eine umfassende Kriminalisierung für Homosexuelle bedeuten würde. Nach einiger Verzögerung und massiven Sanktionsandrohungen u.a. von den USA trat das Gesetz dennoch am 29. Mai in Kraft. Ein Ereignis, das zumindest damals internationale Aufmerksamkeit fand. Mittlerweile ist es in der Berichterstattung allerdings ruhig geworden.

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Noch im August berichteten wir über das Schließen des UN-Büros in Uganda und die Einstellungen der Kreditzahlungen durch die Weltbank. Besonders perfide war allerdings der Befund des „Institute for Journalism and Social Change“, das die Verflechtungen zwischen den im Land wie auch anderswo geführten Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen und evangelikalen Finanzgebern aus den USA nachzeichnete, während die amerikanische Regierung Uganda gleichzeitig mit Sanktionen drohte.

Im selben Monat berichtete die BBC über die erste Anklage wegen „schwerer Homosexualität“, die mit dem neuen Gesetz als Kapitalverbrechen gilt. Der Angeklagte, ein 20-jähriger Mann, muss nun bis zur Urteilsverkündung im Gefängnis bleiben. Wann das Urteil zu erwarten ist, bleibt offen. Ebenfalls ergebnisoffen bleibt ein Bericht von Reuters, wonach eine Gruppe von Rechtsaktivist*innen vor dem ugandischen Verfassungsgericht versucht hatte, Klage gegen das Gesetz einzureichen. Weiter heißt es, dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Menschen angeklagt wurden. Weit mehr Personen sollen allerdings Folter, Vertreibung und Einschüchterung ausgesetzt sein, so das Fazit der Rechtsaktivist*innen im Reuters-Interview.

Der Nachrichtensender Aljazeera bringt das Problem auf den Punkt. Das Gesetz bedeutet nicht bloß rechtliche Verfolgung, sondern ebnet den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen. Es ist ein Signal an die Bevölkerung, aber auch an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Dazu gehört auch die Beobachtung, dass Uganda gerade vor dem Hintergrund zweier Kriege aus dem medialen Blick verschwunden ist.

Was hier für Uganda gilt, ist allerdings ein grundsätzliches Problem des medialen Aufmerksamkeitsmanagement. Vielleicht hilft es aber, wenn offizielle Interessenvertreter*innen, Institutionen und/oder Vereine ab und zu ihre vergangenen Stellungnahmen und Berichte zu unabgeschlossenen Themen in Erinnerung rufen, selbst wenn diese nicht der „Tagespolitik“ entsprechen - ganz besonders dann, wenn gerade kein Wahltag von, für oder gegen irgendetwas ansteht.

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