Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Am 12. Juni 2025 stellte die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein ihren 15. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023/24 vor. Trotz des Rückgangs pandemiebedingter Anfragen stieg laut Bericht die Zahl der bearbeiteten Fälle spürbar: Für den Zeitraum 2023/24 wurden insgesamt 459 neue Anfragen registriert. Die Schwerpunkte der Beratung liegen weiterhin bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die Stelle bis Ende 2024 bereits 2.629 Petitionen bearbeitet – ein deutlicher Indikator für den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelliger Unterstützung im Kampf gegen Diskriminierung.

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Der Tätigkeitsbericht hebt laut Pressemitteilung insbesondere die „vielen Anfragen zum Umgang mit sexuellen Belästigungen durch Arbeitskollegen im Privatleben und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ hervor. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist Mobbing, das ebenfalls in den Fokus der Arbeit rückt.

Positiv bewertet wird, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen von Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zunehmend für diese Problematik sensibilisieren. Auch außerhalb des Arbeitsplatzes werden die Schulungen und Beratungsangebote weiterhin stark nachgefragt und als wirksame Instrumente wahrgenommen.

Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass trotz der seit 2006 gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Beschwerdestellen weiterhin zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingehen. Zudem zeigt sich, dass das AGG in bestimmten Bereichen – etwa im schulischen Kontext, bei Behörden oder in Vereinskonflikten – häufig nicht anwendbar ist.

Vor diesem Hintergrund berät der Landtag derzeit über ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Eine finale Entscheidung steht noch aus. Das LADG soll sich dabei am Berliner Vorbild orientieren – bislang das einzige Landesgesetz, das Bürger*innen bei Benachteiligung durch Behörden aufgrund bestimmter Merkmale einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Dabei läge es eigentlich im eigenen Interesse von Unternehmen, aber auch von Behörden, sich gegen Diskriminierung aufzustellen: Eine diskriminierungssensible Unternehmens- und Behördenkultur steigert laut der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni nicht nur die Mitarbeiter*innenbindung und Fachkräftegewinnung, sondern auch das Ansehen bei Kund*innen und Geschäftspartner*innen.

Gleichzeitig warnt El Samadoni eindringlich vor einem gesellschaftlichen Klima, das durch sprachliche Verrohung und menschenverachtende Äußerungen zunehmend belastet wird – wie etwa rassistische Inhalte in Stellenanzeigen oder diskriminierende Gesänge, jüngst beobachtet auf Sylt. Um solchen Entwicklungen zu begegnen, fordert sie mehr Sensibilisierung, Gesetzeserweiterungen und aktives Engagement für eine respektvolle und vielfältige Gesellschaft, um verletzendes Verhalten nicht zu normalisieren. Dabei ist es wichtig, die Adressat*innen der Forderungen klar zu trennen.

  • Gesetzeserweiterungen richten sich eindeutig an den Landtag und die dortigen Entscheidungsträger*innen. Die Dienststelle empfiehlt ausdrücklich die Aufnahme des Vereinslebens in den Schutzbereich des AGG.
  • Sensibilisierung zielt vorrangig auf Arbeitgeber*innen und Institutionen, die Raum, Zeit und fachliche Begleitung bereitstellen sollten, um entsprechende Prozesse zu fördern.
  • Engagement für Vielfalt betrifft alle Menschen. Schon kleine Gesten – wie höflicher Umgang im öffentlichen Raum und solidarisches Verhalten über eigene Interessengruppen hinaus – leisten einen wirksamen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander.

Hier geht es zur Pressemitteilung zum Bericht.

Hier gibt es den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Der Eurovision Song Contest 2025 wurde in diesem Jahr in Basel, Schweiz, ausgetragen – ein Festival der Musik und Meinungen. Den Sieg holte der österreichische Künstler JJ, während Deutschland mit dem Duo Abor & Tynna und ihrem Song „Baller“ den 15. Platz belegte.

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Doch jenseits von Glamour und Bühnenshows entzündete sich eine hitzige Debatte: Insbesondere das Zuschauervoting für Israel führte laut Wikipedia zu Vorwürfen der Manipulation und Fragen zur Transparenz der Abstimmungsregeln. Bereits im Vorfeld war die Teilnahme Israels aufgrund des Gaza-Kriegs umstritten gewesen.

Der ESC ist längst mehr als eine bunte Show – er entstand nach dem Zweiten Weltkrieg als Zeichen europäischer Verständigung und wurde während des Kalten Krieges zur Bühne liberaler Werte. Die SRF-Sendung Sternstunde Philosophie vom 12. Mai griff dies auf: Moderator Yves Bossart sprach mit Kulturjournalist Jens Balzer über den ESC als Ort politischer Botschaften und als „safe space“ für Queerness und Vielfalt.

Balzer betonte, dass sich der ESC seit den 1970ern für Diversität stark mache und queere Popkultur in den Mainstream getragen habe. Gleichzeitig kritisierte er, dass sich Teile der sogenannten „woken Kultur“ in ein konsumorientiertes Spektakel verwandelt hätten, das teils erneut zur Ausbeutung und auch Ausgrenzung führe. Der Begriff „woke“ stammt aus dem afroamerikanischen Englisch und beschreibt ursprünglich ein wachsames Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeit. Heute wird er oft politisch instrumentalisiert – etwa von Rechtspopulisten wie Donald Trump oder von Regierungen in Russland und Ungarn, die den ESC als Symbol für Dekadenz und Familienfeindlichkeit deuten.

Doch auch westliche EU-Staaten müssen sich Kritik gefallen lassen: Laut Balzer weigerten sie sich jahrelang, osteuropäische Länder in den Wettbewerb zu integrieren – aus Angst vor sinkenden Quoten.

Der ESC bleibt also eine Projektionsfläche: für Musikträume, gesellschaftliche Auseinandersetzung und den Wandel Europas. Das Gespräch mit Jens Balzer lädt dazu ein, den Contest, aber auch die Popkultur ganz allgemein neu zu betrachten, selbst wenn man nicht alle Aussagen teilt.

Programmtipp:

Die vollständige Sendung Der ESC – über Politik, Queerness und die Zukunft Europas aus der Reihe Sternstunde Philosophie ist auf dem YouTube-Kanal von SRF Kultur oder als Audiopodcast auf SRF.ch verfügbar.

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Am Freitag, 1. August 2025, findet der zehnte Dyke* March in Hamburg statt. Ein Tag vor der großen CSD-Demonstration in der Hafenstadt soll mit dem Dyke* March lesbische* Sichtbarkeit gestärkt werden.

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Aufgerufen sind alle Personen, die sich dem lesbischen* Spektrum zuordnen, darunter inter, trans, cis, nicht-binäre und agender Lesben*. Auch Freund*innen und Allies sind eingeladen, an der Demonstration teilzunehmen.

Die Organisator*innen erklären die Notwendigkeit, als Gemeinschaft für eine offene, diverse und faire Gesellschaft einzutreten: “[A]ls Gruppe haben wir die Ressourcen und die Sprache(n), um uns zu helfen und zu unterstützen.” (Dyke* March Hamburg)

Um 18:30 Uhr startet die Demonstration auf dem Gänsemarkt in der Hamburger Innenstadt. Dort wird es einen Redebeitrag von Maryam Blumenthal, der Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg geben. Die Demo endet mit einer Abschlusskundgebung auf dem Spielbudenplatz in St. Pauli.

In Berlin fand der Dyke* March bereits vergangenes Wochenende statt. Rund 4.500 Menschen sind in der Hauptstadt für lesbische Sichtbarkeit auf die Straße gegangen (Tagesschau).

Zur Geschichte des Dyke* March

Der erste Dyke* March fand im Jahr 1993 in Washington, D.C. statt. Dabei haben sich verschiedene lesbische und queere Gruppierungen, darunter die “Lesbian Avengers” zusammengefunden, um am Abend vor dem “LGBT March” in Washington auf die Notwendigkeit lesbischer* Organisierung und Solidarität aufmerksam zu machen. Nach dem Erfolg des Protestzugs mit über 20.000 Teilnehmenden wurde im selben Jahr in weiteren US-amerikanischen Städten zum Dyke March aufgerufen (weitere Informationen zur Geschichte auf der Webseite des NYC Dyke March).

2013 wurde in Berlin erstmals ein Dyke* March innerhalb Deutschlands veranstaltet. Im Jahr 2016 trafen sich im Rahmen eines offenen Treffens des Lesbennetzwerks Personen in Hamburg, um einen solchen lesbischen* Protestzug in der Hansestadt zu organisieren. Dieses Jahr feiert der Dyke* March Hamburg Jubiläum, da er zum zehnten Mal stattfindet.

Was ist eigentlich Dyke*?

Der ursprünglich als Beleidigung verwendete Begriff “Dyke” wird im Rahmen solcher Veranstaltungen als Selbstbezeichnung genutzt. Damit wird er neu besetzt und soll lesbische* Personen empowern.

Die Organisator*innen des Dyke* March Hamburg wollen mit dem Sternchen deutlich machen, dass trans und inter Frauen sowie nicht binäre Lesben ausdrücklich mitgemeint sind.

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In Ghana droht eine besorgniserregende Verschärfung queerfeindlicher Gesetzgebung: Die nationale katholische Bischofskonferenz und der nationale Christenrat haben das Parlament in einem gemeinsamen Schreiben dazu aufgefordert, die strafrechtliche Verfolgung queerer Menschen erheblich auszuweiten. Öffentliches Eintreten für LGBTIQ*-Rechte könnte demnach künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden.

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Diese Entwicklung steht nicht isoliert. Bereits in unserem Artikel zum wachsenden „Einfluss ultrakonservativer Netzwerke“ aus den USA, den Niederlanden und Polen auf afrikanische Gesetzgebungsprozesse hatten wir auf die Verflechtungen während der „Pan-Afrikanischen Konferenz“ hingewiesen. Insbesondere evangelikale Gruppierungen aus den USA spielen eine zentrale Rolle bei der ideologischen Einflussnahme und fördern eine Politik, die auf der Diskriminierung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten basiert. Mit Ghana beteiligen sich nun auch offiziell Teile der katholischen Kirche aktiv an dieser menschenverachtenden Politik.

Wie das Magazin Queer.de berichtet, wurde der queerfeindliche Gesetzesentwurf bereits 2023 vom ghanaischen Parlament beschlossen, jedoch damals vom Präsidenten Nana Akufo-Addo nicht unterzeichnet. Im März 2025 wurde der Entwurf erneut eingebracht. Der derzeitige Präsident John Dramani Mahama signalisiert grundsätzliche Unterstützung, knüpft diese jedoch an die Bedingung, dass es sich um ein offizielles Regierungsvorhaben handeln müsse – und nicht um den Vorstoß einzelner Abgeordneter. Er beruft sich auf „Familienwerte“ und christliche Moralvorstellungen, betont eine binäre Geschlechterordnung und die Ehe zwischen Mann und Frau.

Solche Argumentationen, die auf vermeintlich afrikanische „Familienwerte“ rekurrieren, verdecken oft den Einfluss westlich geprägter, religiös-fundamentalistischer Ideologien. Nelly Munyasia vom Reproductive Health Network Kenya hält im Guardian fest: „Das ist kein afrikanisches Wertesystem, sondern ein Rückschritt in koloniale Denkweisen.“ Konferenzen wie die „Pan-Afrikanische Konferenz“ in Kenia oder restriktive Gesetzesinitiativen wie in Uganda und Sierra Leone verdeutlichen, dass es sich um einen groß angelegten Kulturkampf handelt, der die Rechte von LGBTIQ*-Menschen sowie reproduktive Freiheiten massiv bedroht.

Die neue Beteiligung der katholischen Kirche in Ghana wirft allerdings Fragen nach der Position des Vatikans auf. Während die evangelikale Bewegung keinem internationalen Oberhaupt untersteht, ist das katholische Lehramt klar strukturiert. Queer.de bemerkt: Papst Franziskus hatte bereits 2023 erklärt, dass Homosexualität und Transidentität aus kirchlicher Sicht zwar als Sünde gelten, jedoch keinesfalls strafrechtlich verfolgt werden sollten. Ob und wie sich Leo XIV. zu den Vorgängen in Ghana äußern wird, bleibt bislang offen. Dabei ist zu betonen, dass die katholische Kirche keineswegs ein monolithischer Akteur ist – unterschiedliche Stimmen und Positionierungen existieren innerhalb der weltweiten Gemeinschaft. Dennoch wird seine Stimme Signalwirkung haben – selbst, wenn er schweigen sollte.

Die Entwicklungen in Ghana sind Ausdruck eines beunruhigenden Trends, der nicht auf den afrikanischen Kontinent begrenzt ist: Im Namen von „Werten“ und „Tradition“ werden queere Menschen entrechtet, ihre Existenz delegitimiert. Besonders perfide ist dabei, dass dieser Kulturkampf nicht selten unter dem Deckmantel des Anti-Kolonialismus geführt wird – während er in Wahrheit koloniale Denkstrukturen reproduziert.

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Ende Juni hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag im Deutschen Bundestag eingereicht, der darauf abzielt, queere Hasskriminalität zu bekämpfen. Darin fordert die Oppositionspartei die Bundesregierung auf, Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen in Deutschland zu ergreifen.

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Der Antrag trägt den Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“.

Vor dem Hintergrund zahlreicher rechtsextrem motivierter Angriffe auf Pride Veranstaltungen im letzten Jahr fordern die Grünen darin, dass „Staat und Gesellschaft […] diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden“ entgegnen. Auch in diesem Jahr sind CSD-Veranstaltungen wieder Zielscheibe rechtsextremer, queerfeindlicher Gruppen.

Nun wird die Regierungskoalition in Verantwortung gezogen, ihr Versprechen, queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung zu schützen - wie im Koalitionsvertrag in einem kurzen Absatz festgelegt – konsequent umzusetzen. Konkret fordert der Antrag die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für CSD-Veranstaltungen. Ebenso soll eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt und der Aktionsplan „Queer Leben“ weitergeführt werden. Die Bundesregierung müsse sich konsequenter für Demokratieförderung einsetzen und dafür Mittel bereitstellen. Zum Schutz der Zivilgesellschaft und Prävention von Diskriminierung sei ein Demokratieförderungsgesetz „längst überfällig“, wie die Grünen auf ihrer Webseite kritisieren.

Eine zentrale Forderung im Antrag, die schon lange im Fokus queerpolitischer Debatten steht, stellt auch die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Kategorie der „sexuellen Identität“ dar. Wichtig sei auch, „dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind“.

Erick Jödicke (Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt) begrüßt den Vorstoß: „Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind.“

Der Antrag wird von SPD und den Linken unterstützt (LSVD+). Bei der Anhörung am 26. Juni setzten die Fraktionen von Grüne und Linke ein Zeichen für Vielfalt, indem sie sich in Regenbogenfarben kleideten, wie der Spiegel berichtete.

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In einem früheren Artikel zu gendervarianten (engl. „gender nonconforming“) Geschlechtsidentitäten nannten wir auch die Kategorie „Agender“. Dieser Artikel ist eine Ergänzung dazu und geht spezifischer auf die Frage ein, was es bedeutet, „agender“ zu sein und wie es sich beispielsweise zu trans* und Nicht-Binarität verhält.

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Eine kurze Definition von Agender bietet das Queerlexikon: „Als agender können sich Menschen bezeichnen, die kein Geschlecht haben, sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder mit dem Konzept von Geschlecht nichts anfangen können.“

So kann Agender als Geschlechtsfreiheit oder Geschlechtslosigkeit beschrieben werden. Dabei wird diese Kategorie oft auch als Teil von trans* und/oder nicht-binären Geschlechtsidentitäten verstanden. Denn agender Menschen ordnen sich nicht in ein binäres Geschlechtssystem (männlich/weiblich) ein und identifizieren sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. Dennoch sollte agender nicht mit trans* gleichgesetzt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. (dgti*) erklärt dieses Verhältnis folgendermaßen:

"Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass agender und trans* dasselbe seien. Während viele trans* Personen sich einem anderen Geschlecht zuordnen oder dieses annehmen, empfinden sich agender Menschen als komplett außerhalb dieser Kategorien. Sie identifizieren sich weder mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht noch mit einem anderen. Einige agender Personen verstehen sich dennoch als Teil der trans* Community, insbesondere wenn sie eine Veränderung ihrer Geschlechtsdarstellung anstreben​.“

Ebenfalls wichtig zu nennen ist, dass agender Menschen nicht gleich asexuell sind. Asexualität beschreibt, dass Menschen kein oder nur selten sexuelle Anziehung zu anderen Personen verspüren. Die Geschlechtskategorie „agender“ beschreibt die Erfahrung, sich mit keinem Geschlecht zu identifizieren, die sexuelle Orientierung ist unabhängig davon.

Egal wie eine Person aussieht und sich kleidet, sollte die Geschlechtsidentität oder eben auch die Geschlechtsfreiheit respektiert werden. Um agender Personen zu unterstützen, sollte wie bei nicht-binären Personen darauf geachtet werden, die selbst gewählten Pronomen und Namen der jeweiligen Person zu verwenden.

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Die Wahl in Hamburg liegt zwar einige Tage zurück, doch ein Blick auf die Ergebnisse zeigt, dass die Stadt ihre Rolle in Sachen Vielfalt und Gleichberechtigung ernst nimmt.

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Wie das Magazin queer treffend feststellt: Während der Koalitionsvertrag der Bundesregierung zu LGBTIQ*-Themen weitgehend schweigt, setzen die Hamburger Koalitionsparteien SPD und Grüne ein klares Zeichen: Vielfalt ist hier nicht nur eine Randnotiz, sondern ein explizites Element der politischen Agenda.

In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien zu einer weltoffenen Gesellschaft und führen den Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig“ fort. Dieser Plan umfasst 150 Maßnahmen in sieben zentralen Zielfeldern, darunter Aufklärung, Fachkräftequalifizierung und rechtliche Gleichstellung. Ziel ist es, Vielfalt in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen zu verankern – von Bildungseinrichtungen bis zu Pflegeheimen. Hervorzuheben ist auch der Fokus auf besonders vulnerable Gruppen, etwa LGBTIQ*-Menschen mit Fluchterfahrung und solche, die mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind. Diese explizite Erwähnung zeigt, dass Hamburg anerkennt: Eine diverse Gesellschaft besteht nicht aus isolierten Gruppen, sondern aus einem Miteinander. Der Koalitionsvertrag erkennt damit Vielfalt als ein Thema an, das über einzelne Gruppen und Generationen hinaus reicht.

Dies spiegelt sich auch in den übrigen Zielgebieten wider, die der Vertrag vorsieht:

  • Queeres Leben in allen Lebensbereichen: Von frühkindlicher Bildung bis zur Pflege soll Vielfalt selbstverständlich sein.
  • Fortbildung von Fachkräften: Mitarbeitende werden gezielt geschult, um queere Menschen besser zu unterstützen.
  • Repräsentation in Gremien: Institutionen wie der Landesseniorenbeirat spiegeln die Vielfalt der Stadtgesellschaft wider.
  • Zentrale Beratungsstelle für queere Familien: Eine solche Anlaufstelle wird geprüft.
  • Erweiterung des Diskriminierungsverbots: Das Grundgesetz soll um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ergänzt werden.
  • Reform des Abstammungsrechts: Besonders lesbische Frauen sollen rechtlich gleichgestellt werden.
  • Konsequente Verfolgung von Hasskriminalität: Die Polizei wird ihre bestehenden LGBTIQ*-Konzepte weiterführen und stärken.

Natürlich löst ein Aktionsplan nicht alle strukturellen Probleme. Doch gerade vor dem Hintergrund der immer häufiger diskriminierenden Rhetorik auf Bundesebene setzt Hamburg mit diesen Maßnahmen ein deutliches Signal: Ein anderer Weg ist möglich und dabei handelt es sich keineswegs um eine rein ethisch-soziale Frage. Nicht umsonst betont der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), "soziale, wirtschaftliche und politische Sicherheit in unsicheren Zeiten geben" (queer.de) zu wollen. Er macht damit deutlich, dass wirtschaftliche und politische Sicherheit in unsicheren Zeiten eng mit sozialer Offenheit verbunden ist. Zwar bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis konkret auswirken, doch solange Bundesländer wie Hamburg aktiv für Vielfalt und Offenheit eintreten, bleibt der politische Diskurs in Deutschland dynamisch und offen für Veränderungen.

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Am 27. Mai wurde der Diversity Day 2025 gefeiert – ein Tag, der die Wertschätzung von Vielfalt und Inklusion in Gesellschaft und Arbeitsleben stärkt. Doch eine inklusive Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Sie braucht klare Prinzipien und Mechanismen, um sich selbst zu kontrollieren und gegen Hass und Diskriminierung vorzugehen.

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Hier setzt die Kampagne STOP the HATE an. Sie konzentriert sich auf Unterstützung, Prävention und Aufklärung, um Betroffene von Hasskriminalität zu schützen und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Bereits im vergangenen Jahr berichtete Echte Vielfalt über die Initiative, die darauf abzielt, Menschen zu empowern und für eine sichere Gesellschaft einzutreten.

STOP the HATE hat den Anspruch , die Betroffenen auf die Anzeigenerstattung und deren mögliche Folgen vorzubereiten sowie die richtigen Kontakte zur Polizei bereitzustellen. Darüber hinaus helfen die Mitarbeiter*innen bei der Bekämpfung von Hass im Internet und unterstützen das Löschen schädlicher Inhalte. Zusätzlich organisiert die Kampagne Workshops, in denen Teilnehmende lernen, Hass zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Auch Zivilcourage spielt eine große Rolle: Das Netzwerk Echte Vielfalt vermittelt Hilfe und zeigt auf, warum es entscheidend ist, Stellung zu beziehen.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Landespolizei Schleswig-Holstein mit der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* unterstützen STOP the HATE aktiv. Die Kampagne bietet betroffenen Personen professionelle Hilfe, insbesondere bei der schwierigen Entscheidung, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dabei werden nicht nur die Tat selbst, sondern auch das persönliche Erleben und individuelle Identitätsfragen sensibel berücksichtigt.

Klare Grenzen gegen Hass – ein notwendiger Schutzraum

Hasskriminalität betrifft nicht nur körperliche Gewalt, sondern schließt auch verbalen und symbolischen Hass mit ein. Dabei ist Hass eine zweischneidige Angelegenheit, bei der es wichtig ist, zwischen struktureller Diskriminierung – verursacht durch Ignoranz oder fehlendes Wissen – und gezielten, hasserfüllten Taten zu unterscheiden. Während strukturelle Diskriminierung durch Bewusstseinsbildung und Reflexion angegangen werden kann mit dem Ziel, das Gegenüber abzuholen, braucht Hasskriminalität eine klare und direkte Grenze.

Eine Anlaufstelle wie STOP the HATE ist daher nicht nur eine notwendige Unterstützung für Betroffene, sondern auch eine selbstverständliche Institution in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Sie hilft dabei, eine starke Gemeinschaft zu formen, die sich gegen Hass stellt und ein deutliches „Nein“ zu Hate Crime gegen Queers ausspricht – „für eine Gesellschaft, in der Respekt und Toleranz an erster Stelle stehen“.

 

Hier geht es zum offiziellen Flyer von STOP the HATE.

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Trans SH – Lübeck organisiert nun monatlich ein Treffen für alle Menschen, die sich in einer Identität unter dem nichtbinären/non-binary Umbrella heimisch fühlen, sowie Angehörige und Interessierte.

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Die Treffen finden immer am jeweils letzten Samstag des Monats statt.

Der nächste Termin ist der 31. Mai um 16 Uhr.

​Darin soll Raum für Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung auf dem Weg der Identitätsklärung, aber auch die Bewältigung von Alltag, Schule, Studium oder Beruf geboten werden.

​Die Webseite befindet sich momentan noch im Aufbau. Weitere Informationen per E-Mail an enbytreff.luebeck@gmail.com.

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In deutschen Großstädten ist queeres Leben längst sichtbar und fester Bestandteil der Gesellschaft. Doch in ländlichen Regionen kämpfen LGBTIQ*-Personen weiterhin gegen tief verwurzelte Vorurteile und Diskriminierung. Besonders in strukturschwachen Gebieten fehlen oft unterstützende Netzwerke, die für viele eine essenzielle Stütze wären.

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Bereits in unserem Artikel „LGBTIQ* und das Leben auf dem Land“ aus dem vergangenen Jahr haben wir dieses Thema beleuchtet. Trotz der Schwierigkeiten gibt es Hoffnung: Initiativen wie „Allgäu Pride“ aus Bayern oder „Queere Worte – Queere Orte“ aus Hessen setzen sich aktiv für mehr Sichtbarkeit und Vernetzung ein. In Fulda wurde die „Queere Stunde“ ins Leben gerufen, bei der Gleichgesinnte an wechselnden Orten zusammenkommen, um Kontakte zu knüpfen. Schleswig-Holstein bietet ebenfalls Stammtische, wobei diese vermehrt in städtischen Regionen zu finden sind.

Zwar haben rechtliche Errungenschaften wie das Selbstbestimmungsgesetz Fortschritte gebracht, doch sie ändern nicht unmittelbar die Lebensrealität vieler queerer Menschen auf dem Land. Vorurteile bleiben bestehen, und strukturelle Herausforderungen erschweren die Akzeptanz. Projekte wie „Allgäu Pride“ versuchen, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, doch es mangelt an politischer Unterstützung und finanziellen Mitteln. Besonders in wirtschaftlich schwächeren Regionen ist Engagement gefordert, damit queeres Leben sichtbarer und selbstverständlicher wird.

Finanzielle Förderung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Ohne Investitionen in soziale und infrastrukturelle Maßnahmen bleibt die Auseinandersetzung mit queerem Leben oft oberflächlich oder wird verdrängt – in manchen Fällen wird sie sogar mit Hass betrachtet. Es braucht ganzheitliche Konzepte, die alle Menschen in ländlichen Regionen einbeziehen und Vorurteile abbauen.

Ein anekdotischen Einblick in die Realität queerer Menschen auf dem Land bietet die Dokumentation „Queer in der Provinz“ des MDR aus dem Mai 2025. Die Sendung begleitet vier Personen auf ihrem Weg zu mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz:

  • Eric, der sich trotz Widerstände für den ersten CSD seiner Kleinstadt engagiert,
  • Tina und ihre Ehefrau, die Akzeptanzprobleme in ihrem Heimatdorf erleben,
  • Christian, der unsicher ist, ob sein neues Zuhause ihn willkommen heißt,
  • Joe, der mit bürokratischen Hürden bei der Anerkennung seiner Identität kämpft.

Die Dokumentation verdeutlicht, dass gesellschaftlicher Wandel möglich ist – und dass die Provinz nicht nur als Gegensatz zur Großstadt existiert, sondern Raum für Vielfalt bieten kann. Ländliche Regionen dürfen nicht mit Ausgrenzung gleichgesetzt werden. Entscheidend ist daher eine Kombination aus politischem Druck für Investitionen in Infrastruktur und dem tatkräftigen Engagement der LGBTIQ*-Community. Vereine und Initiativen sowie all jene, die über genug Energie verfügen, um über die eigenen Interessen hinaus aktiv zu werden, tragen dazu bei, inklusive Räume zu schaffen, die allen Menschen offenstehen.

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Echte Vielfalt
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