Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Im März 2023 konnte man in verschiedenen Presseportalen von Ugandas Debatte um einen neuen Gesetzesentwurf lesen, der eine umfassende Kriminalisierung für Homosexuelle bedeuten würde. Nach einiger Verzögerung und massiven Sanktionsandrohungen u.a. von den USA trat das Gesetz dennoch am 29. Mai in Kraft. Ein Ereignis, das zumindest damals internationale Aufmerksamkeit fand. Mittlerweile ist es in der Berichterstattung allerdings ruhig geworden.

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Noch im August berichteten wir über das Schließen des UN-Büros in Uganda und die Einstellungen der Kreditzahlungen durch die Weltbank. Besonders perfide war allerdings der Befund des „Institute for Journalism and Social Change“, das die Verflechtungen zwischen den im Land wie auch anderswo geführten Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen und evangelikalen Finanzgebern aus den USA nachzeichnete, während die amerikanische Regierung Uganda gleichzeitig mit Sanktionen drohte.

Im selben Monat berichtete die BBC über die erste Anklage wegen „schwerer Homosexualität“, die mit dem neuen Gesetz als Kapitalverbrechen gilt. Der Angeklagte, ein 20-jähriger Mann, muss nun bis zur Urteilsverkündung im Gefängnis bleiben. Wann das Urteil zu erwarten ist, bleibt offen. Ebenfalls ergebnisoffen bleibt ein Bericht von Reuters, wonach eine Gruppe von Rechtsaktivist*innen vor dem ugandischen Verfassungsgericht versucht hatte, Klage gegen das Gesetz einzureichen. Weiter heißt es, dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Menschen angeklagt wurden. Weit mehr Personen sollen allerdings Folter, Vertreibung und Einschüchterung ausgesetzt sein, so das Fazit der Rechtsaktivist*innen im Reuters-Interview.

Der Nachrichtensender Aljazeera bringt das Problem auf den Punkt. Das Gesetz bedeutet nicht bloß rechtliche Verfolgung, sondern ebnet den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen. Es ist ein Signal an die Bevölkerung, aber auch an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Dazu gehört auch die Beobachtung, dass Uganda gerade vor dem Hintergrund zweier Kriege aus dem medialen Blick verschwunden ist.

Was hier für Uganda gilt, ist allerdings ein grundsätzliches Problem des medialen Aufmerksamkeitsmanagement. Vielleicht hilft es aber, wenn offizielle Interessenvertreter*innen, Institutionen und/oder Vereine ab und zu ihre vergangenen Stellungnahmen und Berichte zu unabgeschlossenen Themen in Erinnerung rufen, selbst wenn diese nicht der „Tagespolitik“ entsprechen - ganz besonders dann, wenn gerade kein Wahltag von, für oder gegen irgendetwas ansteht.

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Der 20. November ist der „Transgender Day of Remembrance“. Der Tag soll an die Opfer von transfeindlicher Gewalt erinnern und wurde 1999 von der US-amerikanischen trans Aktivistin Gwendolyn Ann Smith in Gedenken an die ermordete trans Frau Rita Hester initiiert. Damit soll ein Blick auf die Gewalt gerichtet werden, die trans Personen bis heute erfahren. Smith betont, dass der Trangender Day of Remembrance nicht „gefeiert“ wird. Vielmehr geht es um ein Trauern um und Gedenken an die Toten, um den Kampf für die Lebenden weiterzuführen.

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Der Gedenktag ist heute ebenso bedeutsam wie zu seinen Anfängen. 2016 schrieb Gwendolyn Ann Smith in der HuffPost: “Jedes Jahr finden wir immer noch eine Liste von Menschen, die gewaltsam ermordet wurden, nur weil sie sie selbst sind.“ Dies trifft auch auf das letzte Jahr zu.

Von Oktober 2022 bis September 2023 wurden vom Trans Murder Monitoring global 321 Morde an trans und nicht binären Personen verzeichnet. Dabei wird die tatsächliche Zahl deutlich höher sein, da sich der Bericht nur auf gemeldete Fälle berufen kann, die zusätzlich im Netz auffindbar oder von Organisationen und Aktivist*innen übermittelt wurden. In 94 Prozent der Fälle handelt sich um ermordete trans Frauen oder transfeminine Personen, 80 Prozent der Opfer waren zusätzlich von Rassismus betroffen. Ein Großteil der Toten besteht aus Schwarzen trans Frauen sowie Sexarbeiter*innen. Bei 45 Prozent der Fälle in Europa handelt es  sich um trans und nicht-binäre Geflüchtete und Migrant*innen. Es wird klar, warum eine intersektionale Perspektive bei der Betrachtung queerfeindlicher Gewalt wichtig ist, das heißt anzuerkennen, dass sich mehrere Diskriminierungsformen überschneiden und zusammenwirken können. Denn Personen, die unter Mehrfachdiskriminierung leiden, sind nach den Daten des Trans Murder Monitoring besonders gefährdet und brauchen deshalb besonderen Schutz und Unterstützung. Es ist auch wichtig anzuerkennen, dass trans Personen, insbesondere Jugendliche, ein erhöhtes Suizidrisiko haben. In den USA ist die Wahrscheinlichkeit eines Suizidversuchs bei trans Personen in ihrer Lebensdauer fast neun Mal höher im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt.[1]

Auch in Deutschland bleibt Transfeindlichkeit ein Problem. Queer.de beklagt, dass im aktuellen politischen Diskurs das Recht von trans Personen zu existieren in Frage gestellt wird, besonders von konservativer Seite sowie in manchen feministischen Kreisen. So wie auch international gibt es in der Bundesrepublik eine hohe Dunkelziffer von transfeindlichen Straftaten, da viele nicht gemeldet oder als Hassverbrechen anerkannt werden (Tagesschau).

Menschen auf der ganzen Welt müssen demnach weiterhin aufgrund ihrer Geschlechtsidentität Angst vor Angriffen haben. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, betont anlässlich des Gedenktags auf X, ehemals Twitter: „Sichtbarkeit kann lebensgefährlich sein. Besonders für transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die täglich angegriffen werden.“ Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, finden jährlich am 20. November Trauermärschen und anderen Veranstaltungen statt.

[1] Austin A, Craig SL, D'Souza S, McInroy LB. Suicidality Among Transgender Youth: Elucidating the Role of Interpersonal Risk Factors. J Interpers Violence. 2022 Mar;37(5-6)

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Mit dem EU-Austauschprogramm Erasmus+ werden Auslandsaufenthalte von jungen Menschen zu Lern- und Ausbildungszwecken gefördert. Vor allem bei Studierenden ist ein Auslandssemester im Rahmen von Erasmus+ beliebt, da das Programm finanzielle Unterstützung bietet sowie organisatorische Aspekte erleichtert. Doch Erasmus+ fördert auch kürzere Auslandsaufenthalte und Projekte, worunter einige queere Personen adressieren.

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Mit Erasmus+ sollen nicht nur interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden, die junge Menschen in einer globalisierten Gesellschaft benötigen, sondern es geht auch um die Stärkung ihrer gesellschaftlichen und politischen Partizipation. Das Programm legt außerdem einen stärkeren Fokus auf Chancengleichheit und Inklusion. Organisationen und informelle Gruppen können sich beispielsweise auf Fördermittel im Rahmen der Aktion “DiscoverEU Inclusion Action” bewerben, die auf Inklusion, Chancengleichheit und Empowerment von Jugendlichen und jungen Erwachsenen abzielt. Dabei werden kurzzeitige Auslandsaufenthalte von einzelnen Personen oder Gruppen finanziert.

Wie steht es um die Förderung von Projekten, die sich für queere Personen einsetzen? Nach Angaben des Tagesspiegel wurden in den Jahren 2021 und 2022 fast 150 Projekte mit LGBTIQ*-Fokus mit einer Gesamtsumme von 8,83 Millionen Euro gefördert. Mehr als doppelt so viele Projekte haben sich beworben.

Unter den geförderten Projekten ist „Wikipedia for Peace: Queer“, ein von 2020 bis 2023 angesetztes Austauschprogramm, in dem sich 35 junge Menschen aus sechs EU- und Nicht-EU-Ländern in Österreich getroffen haben, um Artikel zu queeren Themen zu verfassen. Dabei lernen die Teilnehmer*innen nicht nur selbst relevante Inhalte im Bereich LGBTIQ* kennen, sondern tragen auch zur erhöhten Sichtbarkeit dieser Themen im Internet bei. Ein weiteres gefördertes Projekt ist „Queer Rural Identities“, das sich an queere junge Erwachsene insbesondere aus ländlichen Regionen richtet. Hier wurden verschiedene Fragen rund um LGBTIQ* diskutiert. Das Projekt zielt darauf ab, LGBTIQ*-Netzwerke und Aktivismus in ländlichen Gebieten zu fördern und queere Menschen in multikulturellen Umgebungen wie Erasmus+ einzubeziehen.

Diese Beispiele zeigen, dass die Förderung von queerpolitischen Projekten einen Beitrag zur Sichtbarkeit und Unterstützung von LGBTIQ*-Personen leisten kann. So wäre eine weitere und umfassendere Unterstützung von Projekten für junge queere Menschen im Rahmen des Erasmus+-Programms wünschenswert.

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Die 2017 von der Anwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş gegründete Ibn-Rushd-Goethe-Moschee im Berliner Stadtteil Moabit ist Deutschlands einzige selbsternannte liberale Moschee. In ihr soll es allen Geschlechtern möglich gemacht werden, gemeinsam beten zu können.

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Bereits im August letzten Jahres wurde auf echte vielfalt über das Engagement der Moschee für die LGBTIQ* Gemeinschaft berichtet. Die Moschee sieht sich als sicheren Ort für alle - und damit auch für Muslim*innen, die sich als LGBTIQ* verstehen -, um jedem Menschen einen Ort der Spiritualität zu bieten.

Am 20. Oktober 2023 berichtet nun der Tagesspiegel mit Verweis auf T-Online, dass die Moschee vorübergehend geschlossen werden musste. Grund hierfür ist ein Verdacht auf islamistische Anschlagspläne. Erste Verdächtige wurden festgenommen. Wie allerdings Seyran Ateş gegenüber T-Online mitteilte, seien die mutmaßlichen Terroristen aus ihrer Sicht nicht allein verantwortlich: „Die oftmals subtile Hetze staatlicher und islamischer Stellen der Türkei, des Irans und Ägyptens fällt bei Extremisten auf fruchtbaren Boden,“ so die Geschäftsführerin.

An dieser Stelle müssen also drei Eben unterscheiden werden: Auf der ersten Ebene sind Politiker*innen mit machtpolitischen Interessen, die zum Erreichen ihrer Ziele auch mediale Mittel verwenden. Auf der zweiten Ebene stehen extremistische Gruppen, die ideologische und hoch emotionalisierte Ziele verfolgen (Terrorgruppen). Die dritte Ebene stellen die Menschen dar, die als Ziel „für“ oder „von“ Propaganda dienen. Das gilt für muslimische Menschen, die nicht in das Bild der ersten beiden Ebenen passen, ebenso wie für LGBTIQ* und andere.

Auch wenn die Anschlagspläne in Berlin nicht in einem direkten Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen zwischen Israel und der Hamas stehen, ist es vor dem Hintergrund der aktuellen medialen Diskussion umso wichtiger, zwischen diesen drei Ebenen zu differenzieren. Ein Vorhaben, das in der Kürze dieses Artikels nur unzureichend gelingen kann. Aus diesem Grund sei beispielsweise auf den Podcast „Die neuen Zwanziger“ von Wolfgang M. Schmitt und Stefan Schulz verwiesen, die in ihrer Oktober-Episode eine Ordnung des medialen Diskurses vornehmen. Dabei gehen die beiden in ihrer Metaanalyse auf wichtige Prinzipien der Diskursanalyse ein und legen eine Basis, die auch über den Inhalt hinaus dazu beitragen kann, die eigene Haltung zu schärfen. Gerade für den Diskurs zur Selbstbestimmung über Körper und Status lassen sich dort einige Denkanstöße finden.

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Das Selbstbestimmungsgesetz und der dahinterliegende Diskurs waren schon des Öfteren Thema an dieser Stelle. Dabei ging es auch um die implizierte Diskriminierung und das zugrundeliegende Misstrauen, das in einigen der Entwurfsformulierungen anzufinden ist.

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Am 20. Oktober wurde der Gesetzesentwurf dem Bundesrat vorgelegt. Wie die Zeit berichtet, ließ dieser das Gesetz mit dem Hinweis zurückgehen, das Diskriminierungsrisiko durch eben jene Formulierungen sei zu hoch. Wie hier bereits in Bezug auf die „Hausrechtsklausel“ thematisiert wurde, besteht dabei die Gefahr einer Problemverschiebung. Sowohl der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) als auch der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. verwiesen explizit auf das Schutzbedürfnis von trans* und nichtbinären Personen und betonen, das die Gefahr für Frauen, die oft als gegen Argument verwendet werde, eben nicht von diesen ausgehe. Was hier über die administrative Ebene des Geschlechtseintrags verhandelt wird, ist das Recht, das eigene Geschlecht ohne große Hürden „formal selbst zu definieren“. Gleichwohl sollte ebenso respektiert werden, dass Frauen insbesondere mit sexualisierten Gewalterfahrungen auch eigene Räumlichkeiten nutzen können, was dem Recht auf Schutz von trans Personen keineswegs widerspricht.

Parallel dazu findet über den medizinischen Bereich und seine Behandlungsmöglichkeit bei Geschlechtsinkongruenz eine Verhandlung über das körperliche Selbst statt. Im Unterschied zum administrativen Selbst geht es hierbei allerdings um eine weit invasivere Veränderung, verbunden mit einer schwierigeren Reversibilität (falls notwendig). Auch sind mit Ärzt*innen und ggf. Eltern zusätzliche Verantwortungsinstanzen involviert. Diese stehen vor dem Problem, dass sie, wie bei jedem anderen Eingriff auch, immer die „richtige Entscheidung“ abwägen müssen. In dem Artikel auf Echte Vielfalt zur Norwegens nationaler Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) wurde auf die immer noch schwache Datenlage der medizinischen Forschung in Bezug auf trans*und nichtbinäre Personen hingewiesen. Ein Fazit war, dass neben dem Bedarf an gendergerechter Forschung, wie ihn die UKOM fordert, vor allem Pauschalisierungen und eine emotionalisierte Debatte Gefahr darstellen.

Allerdings ist auf der körperlichen Ebene ein weiterer Faktor entscheidend, der bereits relativ unabhängig vom gesellschaftlichen und medizinischen Diskurs faktische Ungleichheit schafft. Wie das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 19. Oktober entschied, sind „[…] körpermodifizierende Operationen bei Trans-Personen* Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode […]. Über deren Anerkennung muss zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, bevor Versicherte die Leistung von ihrer Krankenkasse beanspruchen können.“

Solange diese Entscheidung aussteht, wird die körperliche „Selbstbestimmung“ auch durch den ökonomischen Status von trans* und nichtbinären Personen beeinflusst. Das könnte einige Menschen zu riskanten Handlungen veranlassen und/oder eine Zwei-Klassen-Struktur hervorrufen. Ein Umstand, den es sich lohnt, frühzeitig und aufmerksam zu verfolgen.

Langfristig werden beide Ebenen wohl immer wieder zur Debatte stehen, da Fragen über „Selbst“ und „Sein“ immer auch zur Kontroversen führen. Gleichzeitig liegt gerade bei den Diskursteilnehmenden, die nicht direkt und persönlich involviert sind, eine höhere Verantwortung, die Positionen immer wieder aufs Neue abzuwägen und nicht zu pauschalisieren.

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Am Abend des 25. Oktober ist es in einer Bar im queeren Viertel in Frankfurt zu einem Angriff mit Pfefferspray auf 15 Gäste gekommen. Zwei Menschen wurden dabei verletzt. Die Polizei prüft derzeit, ob es sich um eine homofeindlich motivierte Tat handelt.

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Das Ereignis ist leider kein Einzelfall im Frankfurter Regenbogenviertel. Im vergangenen Jahr gab es immer wieder Angriffe auf die LSBTIQ*-Community. Daraufhin führte die Polizei Maßnahmen ein, um der queerfeindlichen Gewalt im Viertel zu entgegnen, wie die FAZ im Mai berichtete. Doch sowohl die erhöhte Polizeipräsenz als auch die Etablierung von „Safe Spaces“ – Orte, die sich mit Stickern als queerfreundlich kennzeichnen – konnten die erneuten Angriffe nicht verhindern. Auch im August kam es zu einem homofeindlichen Übergriff in derselben Straße, in der sich auch der Pfefferspray-Angriff letzte Woche ereignete (queer.de berichtete).

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Hessen kritisierte im Sommer, dass eine erhöhte Polizeipräsenz nicht zwingend zu mehr Sicherheit führe. Vielmehr müsste die Polizei selbst besser zu Hasskriminalität geschult und sensibilisiert werden. Oftmals würden solche Übergriffe gar nicht als Hassverbrechen bezeichnet und erschienen damit nicht in offiziellen Statistiken. So könnten queerfeindliche Straftaten kleingeredet werden, warnt das Magazin schwulissimo.

Die Polizei Frankfurt hat die Ermittlungen zum Vorfall am Mittwochabend aufgenommen und grobe Beschreibungen der Täter veröffentlicht (Frankfurter Rundschau). Es werden noch Zeug*innen zur Tat gesucht.

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Gerade in der nun angebrochenen kalten Jahreszeit kann es sehr wohltuend sein, es sich mit einer warmen Decke, einem heißen Getränk und einem guten Buch oder Film gemütlich zu machen. Wer sich aber dem Kaltwetterblues entgegenstellen will, für diese Person ist ein Abstecher in gute Gesellschaft ebenfalls nicht verkehrt.

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In diesem kleinen Reminder wollen wir deshalb auf die Veranstaltungsliste des LSVD Schleswig-Holstein sowie den Terminkalender von Echte Vielfalt hinweisen. Dass die regelmäßigen Leser*innen von Echte-Vielfalt die beiden Listen noch nicht selbst entdeckt haben, ist eher unwahrscheinlich, nichtsdestoweniger gehen gerade altbekannte Informationsquellen im Alltag auch mal unter.

Aus diesem Grund möchten wir hier auf vier wiederkehrende Veranstaltungen aufmerksam machen, die ein Beisammensein, aber auch einen regen Austausch ermöglichen. Einmal im Monat finden in Schleswig-Holstein der Schwule Stammtisch, der Lesbenstammtisch und der Regenbogenstammtisch statt. Für Personen unter 18 Jahren gibt es 14-tägig die QUEERE Jugendgruppe.

 

Schwuler Stammtisch Schleswig

jeder 1. Mittwoch im Monat, nächster Termin: 01.11.2023 von 19:00 bis 23:00 Uhr

Ort: Luzifer, Königstraße 27, Schleswig

„Kommt einfach dazu“

 

Lesbenstammtisch Flensburg

jeder 1. Dienstag im Monat, nächster Termin: 07.11.2023 von 19:30 bis 22:00 Uhr

Ort: Restaurant Kontraste, Heinrichstraße 15, Flensburg

Anmeldung/Kontakt: info@lesbenstammtisch-flensburg.de

Neue Frauen (FLINTA*) sind herzlich willkommen“

 

Regenbogenstammtisch

nächster Termin: 13.11.2023 von 19:00 bis 22:00 Uhr

Ort: Restaurant Galerie, Holm 66, Flensburg.

„Kommt einfach vorbei […] Alle sind herzlich willkommen“

 

QUEERE Jugendgruppe Flensburg (für 13- und 17-Jährige)

alle 14 Tage samstags, nächster Termin: 04.11.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr

Ort: FLENSBUNT Zentrum, Hafendamm 13, Flensburg

Kontakt: qjfl@flensbunt.de

„Gleichgesinnte zum Austausch, Spielen, Quatschen“

 

Natürlich gibt es noch viel mehr Veranstaltungen auch in anderen Städten und über Schleswig-Holstein hinaus. Auch alle Leser*innen außerhalb von Schleswig-Holstein: Seid ermutigt, knüpft neue Kontakte oder reaktiviert alte, geht trotz des schlechten Wetters vor die Tür und macht Euch den Herbst möglichst schön. Googelt einfach mal nach Stammtischen und Treffs in eurer Nähe!

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Queerhandicap e. V. setzt sich für die Sichtbarkeit und Ermutigung von queeren Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein. Unter dem Motto „Rückhalt geben. Brücken schlagen. Räume schaffen.“ unterstützt, vernetzt und berät der Verein seit seiner Gründung im Jahr 2010 LSBTIQ*-Personen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

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Der Verein hat ein vielfältiges Angebot. Zum einen werden Tipps für queere Szene-Orte in ganz Deutschland gesammelt, die als (mehr oder weniger) barrierefrei gelten. Außerdem dient der Verein als Beratungsstelle für queere Menschen mit Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung sowie ihre Angehörigen. Dabei sind die Ansprechpartner*innen selbst Betroffene.

Mit dem Projekt „Dialog vor Ort“ ist der queerhandicap e.V. zusätzlich an verschiedenen Orten aktiv, um auf das Thema aufmerksam zu machen und aufzuklären. Dies geschieht mit Infoständen auf Demonstrationen, Messen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen ebenso wie bei Tagungen und Podien. Auch in politischen Gremien ist der Verein vertreten, um die Anliegen von LSBTIQ* mit Behinderung zu vertreten.

Der Verein organisiert einmal im Monat ein digitales Treffen, bei dem sich die Teilnehmer*innen kennenlernen, austauschen und über konkrete Themen diskutieren können. Jeden dritten Sonntag im Monat besteht für Interessierte die Möglichkeit, am Café queerhandicap teilzunehmen. Das nächste Treffen findet am 19. November 2023 von 15 bis 18 Uhr statt.

Es besteht auch die Möglichkeit, an lokalen Veranstaltungen teilzunehmen. Unter den deutschlandweiten Ortsgruppen deutschlandweit gibt es zwei in Schleswig-Holstein:

  • Queerhandicap Kiel: Offene Gruppe von LSBTIQ* mit Behinderung
    Treffen immer am dritten Dienstag im Monat um 17:00 Uhr
    HAKI-Zentrum, Walkerdamm 17 (1. Etage mit Aufzug), 24103 Kiel
    Kontakt: queeres-kiel@haki-sh.de
  • Team Behinderte* – CSD Bremen e.V.
    Behinderte sind nicht behindert – sie werden behindert!
    Treffen immer am ersten Samstag im Monat um 15.00 Uhr
    Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben. Kontakt: behinderte@csd-bremen.org
    Mitglieder des Teams Behinderte* aus der LSBTIQ*-Community sind auch mit queerhandicap im Queerpolitischen Beirat von Bremen vertreten. Darüber hinaus engagiert sich der Verein für die Gewährleistung von Barrierefreiheit bei Kundgebungen und Demonstrationen wie dem CSD.

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In Mauritius wurde Homosexualität entkriminalisiert. Der Oberste Gerichtshof im ostafrikanischen Inselstaat deklariert, dass die Kriminalisierung von homosexuellem Geschlechtsverkehr verfassungswidrig sei. Die UN bezeichnet die Entscheidung als fundamentalen Schritt in Richtung Gleichberechtigung.

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Vorher konnten homosexuelle Akte nach Paragraf 250 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Das „Sodomie“-Gesetz galt seit 1838, wie in vielen anderen Ländern wurde es von der britischen Kolonialregierung eingeführt (siehe ein Bericht von Human Rights Watch zu den kolonialen Sodomie-Gesetzen). Der UN-Experte für den Schutz von Gewalt und Diskriminierung gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten Victor Madrigal-Borloz betont deshalb, dass die Kriminalisierung von Homosexualität ein koloniales Projekt gewesen sei und nicht die mauretanischen Werte reflektiere (Vereinte Nationen).

Wie die jetzige Entscheidung aufzeigt, ist die Kriminalisierung von Homosexualität auch nicht mit der mauretanischen Verfassung von 1968 vereinbar. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes folgte auf eine Klage von Abdool Ridwan Firaas Ah Seek, einem schwulen mauretanischen Mann, der von der LGBTIQ*-Organisation “Collectif-Arc-en-Ciel” unterstützt wurde. Der Fall demonstriert, dass Paragraf 250 des Strafgesetzbuches nicht mit Absatz 16 der Verfassung vereinbar sei, in welchem das Recht auf Schutz vor Diskriminierung festgehalten ist. Während Sexualität nicht explizit im Verfassungstext steht, entschied das Gericht, dass der Schutz vor Diskriminierung auf Basis von „sex“ ebenso die sexuelle Orientierung mit einbeziehen muss.

Auch wenn Paragraf 250 schon seit Jahren nicht mehr zur Bestrafung homosexueller Aktivitäten eingesetzt wurde und der mauretanische Staat bereits 2008 und 2019 den Abbau von Diskriminierung von Personen auf Basis ihrer sexuellen Orientierung in Gesetzen verankerte, repräsentiert die jetzige Entscheidung einen weiteren wichtigen Schritt für die Freiheit und Gleichheit von LGBTIQ*-Personen. Madrigal-Borloz betont, dass Mauretanien aktiv dazu beitrage, dieser anhaltenden Form der kolonialen Diskriminierung auf dem afrikanischen Kontinent zu entgegnen. Ähnliche Fortschritte wurden auch in Ländern wie Angola, Botswana und Mosambik erzielt, die ebenso die Kriminalisierung von Homosexualität abgeschafft haben.

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Im Juni 1981 wurde in den USA erstmals ein damals unbekanntes Virus vom Centers for Disease Control gemeldet. Die Verbreitung des Virus führte zur Ausbreitung der Aids-Epidemie, die weltweit Millionen von Menschen betraf. Auch in Deutschland gab es Opfer, vor allem unter schwulen Männern. Die Epidemie löste Angst und Verzweiflung aus, da die HIV-Infektionen fast immer zum „Acquired Immunodeficiency Syndrome“ (Aids) und in vielen Fällen zum Tod führte.

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Im Zuge dieser Ereignisse gründete sich 1983 die Deutsche Aidshilfe e.V., um sich gegen die mit der Erkrankung einhergehende „Ausgrenzung, Anfeindung[…] und Abwertung“ der Betroffenen zu richten. Die Ziele der Gründer*in Sabine Lange und Bruno Gmünder waren die „[k]onkrete Hilfe für die Kranken, Schutz vor HIV und eine wieder lebbare Sexualität durch Safer Sex und Kampf gegen die Ausgrenzung“. Was zunächst z. B. beim Spiegel als „Schrecken von Drüben“ betitelt wurde (taz), breitete sich nicht nur als Krankheit aus, sondern prägte insbesondere die Schwulenszene nachhaltig. Sowohl die Angst um das eigene Leben als auch die ideologischen Zuschreibungen wie bspw. eine „gerechte Heimsuchung“, wie es aus einigen religiösen Kreisen verlautete, führten zu einem gesellschaftlichen Gemisch, das einen Zusammenschluss gegen HIV und Aids umso notwendiger machte. Dabei ging es explizit auch um konkretes politisches und öffentlichkeitswirksames Engagement. Wie notwendig es war, das Thema Aids zu benennen und auf die politische Agenda zu setzen, zeigt der Guardian in einem Bericht über die Ereignisse im Oktober 1988. Damals sammelten sich etwa 1.500 Betroffene, Freund*innen und Angehörige vor dem Gebäude der U.S. Food and Drug Administration in Rockville, Maryland. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Virus bereits 45.000 Amerikaner*innen das Leben gekostet. Die Aktivist*innen der Act Up Bewegung warfen der Regierung vor, dass sie durch ihre Untätigkeit und Ignoranz bei der Zulassung von Medikamenten zur Bekämpfung von Aids für den Tod dieser Menschen mit verantwortlich sei. Nach den Protesten veränderte sich die Zulassungspolitik und heute können Medikamente das Virus fast bis zur Nichtnachweisbarkeit eindämmen (taz). Auch die öffentliche Stimmung hat sich beruhigt, aber das Virus und seine Ressentiments sind nicht ganz verschwunden. Dies zeigt, dass die Bekämpfung von Krankheiten nicht nur eine Frage der Medizin oder Pharmazie ist, sondern damals, aber auch noch heute der Organisierung, Mobilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit bedarf.   Copyright Logo: Deutsche AIDS Hilfe

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