Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Am 23.07.2023 wurde in Spanien ein neues Parlament gewählt. Die amtierende sozialdemokratische Minderheitsregierung um Ministerpräsident Pedro Sánchez hatte aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahlen im Mai parlamentarische Neuwahlen angesetzt. Bereits im Vorfeld zur Wahl waren dabei Befürchtungen über eine rechtsextrem-konservative Koalition lautgeworden.

Weiterlesen

Nun ist die konservative Volkspartei (PP) tatsächlich stärkste Kraft geworden, zu einer Regierungsbildung mit der rechtsnationalen VOX reicht es allerdings nicht. Dass sie dazu bereit war, habe die PP, nach einem Bericht des Guardian, auf kommunaler Ebene unter Beweis gestellt.

Die Parlamentswahl hat – wie schon in den vorigen Jahren – unklare Verhältnisse hervorgebracht und so versucht sich Pedro Sánchez an einer Neuauflage seiner Regierung, bei der er wieder auf viele regionale Kleinparteien angewiesen ist. Darunter auch die Partei Junts des geflohenen katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont, der im Exil in Waterloo (Belgien) lebt, so ein Artikel der Tagesschau.

Während der Deutschlandfunk Kultur über die Erleichterung unter den Kulturschaffenden berichtet, dass es die rechtskonservative Koalition nicht zur Mehrheit gebracht habe, schafft VOX in den Bezirken, in denen sie als Sieger hervorgegangen ist, bereits Fakten. Der Sender stellt fest: Gleichstellungsbüros wurden aufgelöst, Theaterprogramme geändert (Orlando von Virginia Woolf) und Disneyfilme verboten (Lightyear). Letzterer mit der Begründung, es küssen sich dort zwei Frauen. Die Madrider Schriftstellerin Marta Sanz sieht darin das Durchbrechen der immer noch existierenden „rigiden Sexualmoral“ aus der Zeit der Franko-Diktatur, wie sie gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt. Für Sanz ist es keine Überraschung, dass VOX seinen Kampf vor allem auf dem Gebiet der Kultur umzusetzen versucht. Es ginge um die Dämonisierung von Kulturmedien als „kritisches politisches Instrument der Befreiung“. Die Rechten verstünden Kultur hingegen nur als Zierde und zur Unterhaltung, so Sanz weiter.

Diese Kritik kann weiter geführt werden, so können auch Auslassungen politisch sein. Auch rechtsextremistische Politiker*innen werden sich dessen bewusst sein. In sogenannten sozialen Medien bildet VOX laut Tagesschau die Partei mit der höchsten Anzahl an zumeist jungen Followern. Dabei gehe es um „einfache“ Botschaften von Ordnung, Sicherheit und Klarheit. Dass diese Botschaften bei jungen Menschen verfangen können, ist bei einer Jugendarbeitslosigkeit von 28 % nicht zu unterschätzen. Darüber hinaus bekräftigte VOX bereits vor den Wahlen ihr Vorhaben, den Eltern bei der Bestimmung von Schulinhalten mehr Mitspracherecht in Bezug auf LGBTIQ* Themen geben zu wollen. Das weckt Erinnerungen an Floridas Gesetz zur Einschränkung des Lehrplans.

Rechtspopulist*innen bekommen – nicht nur in Spanien – Zulauf, wenn es dem Staat und der Gesellschaft nicht gelingt, ausreichende sozioökonomische Sicherheit zu bieten. In der Folge werden Menschen marginalisiert und an den Rand gedrängt.

Schließen


Suchte man im deutschsprachigen Internet in den letzten Monaten nach LGBTIQ*-relevanten Themen, so tauchte immer wieder auch der Begriff Pinkwashing auf. Zunächst bekommt man den Eindruck, dass Unternehmen den Pride Month (Juni) zum Anlass nahmen, ihre Werbestrategien dahingehend auszurichten. Auch konnte eine höhere Präsenz von regenbogenfarbiger Werbung und Produktgestaltung auffallen. Aber ist das gleich ein Problem?

Weiterlesen

Als Pinkwashing werden Werbe- und/oder Imagekampagnen bezeichnet, die LGBTIQ*-Farben und -Symbole verwenden, ohne diese intern oder allgemein mit strukturellen Anpassungen ernsthaft zu verfolgen. Anders als es jedoch beim Greenwashing der Fall ist, wirkt Werbung als Symbol für Sichtbarkeit, egal ob die werbetreibende Instanz dahintersteht oder nicht. Andreas Witolla, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Schleswig-Holstein e. V., bemerkt gegenüber dem Deutschlandfunk, dass diese Werbung grundsätzlich erst einmal zu begrüßen sei, da sie jede Menge Sichtbarkeit schaffe. Dennoch ist auch beim Pinkwashing Aufmerksamkeit notwendig, denn es sei immer zu hinterfragen, was die Firmen damit bezwecken wollen, ob es nur ein Zeichen nach außen ist oder ob sie auch intern oder für ihre Produkte insgesamt in der ganzen Lieferkette etwas tun.

Sichtbarkeit wird dann zum Problem, wenn sie dafür sorgt, dass sie die Konsument*innen bzw. die Öffentlichkeit blendet. Ein Beispiel hierfür ist BMW. Der Autokonzern hatte laut Deutschlandfunk vor einigen Jahren seine Firmenprofile in den Sozialen Medien in Regenbogenfarben gestaltet. Allerdings nicht in Ländern, in denen eine solche Solidarität entsprechend schlecht ankommen würde. Eine solche Strategie konterkariert allerdings genau das, was der Begriff „Solidarität“ bedeutet.

Was für die Käufer*innen eines BMW eine ärgerliche Täuschung darstellt, kann an anderer Stelle dazu führen, dass politische Haltungen verschleiert werden, die eigentlich einer öffentlichen Kritik bedürften. In diesem Sinne schreibt der Tagesspiegel: „Hat etwa ein großes Medienhaus auf dem CSD einen eigenen Truck am Start, profitiert es vom positiven Image des CSD. Es kann hoffen, neue Sympathien und neue Kunden zu gewinnen. […] Hetzen Journalist_innen in den Medien dieses Hauses aber nun gegen [LGBTIQ*], ist der Auftritt auf dem CSD nichts als ‚Pinkwashing‘: In kommerzieller Absicht maskiert er die wahre Ausrichtung des Medienhauses.“ Dabei stellt der Stern fest: „Einer McKinsey-Studie zufolge sind Unternehmen, die sich für Diversity einsetzen, um 25 Prozent rentabler.“

Aber auch hier muss genau hingesehen werden. Ob ein Unternehmen wegen seiner Diversität rentabler ist oder rentablere Unternehmen häufiger divers sind, ist damit noch nicht geklärt. Gibt es möglicherweise für einige Unternehmen strukturelle Schwierigkeiten, die sie zögern lassen oder dafür sorgen, dass das Thema erst gar keine Relevanz erlangt? Sichtbarkeit ist wichtig, darf aber nicht zu dem Irrglauben führen, dass allein Regenbogenfarben strukturelle Probleme verhinderten.

Schließen


Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland in der Entwicklung der Geschlechterforschung hinterher. Doch das inter- und transdisziplinäre Forschungsfeld wird in Zukunft für viele Bereiche immer bedeutsamer sein. Der Wissenschaftsrat empfiehlt deshalb eine breitere Verankerung des Feldes an Hochschulen und in außerhochschulischen Forschungseinrichtungen.

Weiterlesen

In den „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geschlechterforschung in Deutschland[1] betont der Wissenschaftsrat:

Geschlecht und Geschlechterverhältnisse sind für jede Gesellschaft und für jeden einzelnen Menschen relevant, weil jeder Mensch in ganz unmittelbarer Weise von Geschlechterfragen betroffen ist, sowohl in seiner Person als auch als Teil der Gesellschaft. So sind Fragen des Geschlechts sowie der Geschlechterdifferenzierung und -verhältnisse für das Selbstverständnis eines jedes Individuums und für das Selbstverständnis und die Selbstaufklärung einer jeden Gesellschaft von zentraler Bedeutung.“

Deshalb sei die Geschlechterforschung als Feld, welches sich inhaltlich mit allen Fragen rund um Geschlecht[2] und Geschlechterverhältnisse beschäftigt, für viele gesellschaftliche und wissenschaftliche Bereiche relevant. Die Erkenntnisse der Geschlechterforschung können für die Medizin, Psychologie und Sozialwissenschaften von Bedeutung sein, ebenso wie für Bereiche der Gesetzgebung, Gleichstellungsarbeit, Pflege und Wirtschaft. Somit habe das Feld eine hohe Transferrelevanz.

In der Erhebung des aktuellen Stands der Geschlechterforschung in Deutschland ist aufgefallen, dass zum Beispiel an Hochschulen und Universitäten vonseiten der Studierenden zwar ein hohes Interesse an dem Feld besteht, es im Gegenzug jedoch nur eine geringe Zahl an Professuren mit Geschlechterdenomination gebe. Während die Geschlechterforschung in den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften gut verankert sei, ist sie in anderen Disziplinen wie beispielsweise in den MINT-Fächern noch unzureichend institutionalisiert. Deshalb empfiehlt der Wissenschaftsrat das Auf- und Ausbauen von Professuren mit (Teil-)Denomination in der Geschlechterforschung vor allem in Fächern, in denen das bisher unterrepräsentiert ist. Außerdem müsse eine bessere Ausstattung von hochschulischen Einrichtungen der Geschlechterforschung gesichert werden. Auch im außerhochschulischen Bereich soll die Geschlechterforschung stärker vorangetrieben werden, dort sieht der Wissenschaftsrat eine große Chance, „innovative […] Themenkomplexe zu besetzen und in der Kooperation mit Hochschulen voranzutreiben“. Zusätzlich müssten Forschungsdaten aus den verschiedenen Disziplinen in einer Datenbank zusammengeführt und diese weiter ausgebaut werden.

Mit der Umsetzung dieser Empfehlungen soll die Geschlechterforschung fest in Forschung und Lehre verankert und das Wissen langfristig gesichert und erweitert werden, denn das Feld sei von gesellschaftlicher Bedeutung. Besorgt schaut der Wissenschaftsrat auf die politische und gesellschaftliche Debatte rund um das Thema und warnt vor einem „Klima gesellschaftlicher Polarisierung“ sowie „massive[n] Diffamierungen und Drohungen“. Hier könnte sich der Wissenschaftsrat auf rechte und konservative Gruppierungen beziehen, die gegen vermeintliche „Gender-Ideologien“ wettern. Im Rahmen dieses sogenannten „Kulturkampfes“ kommt es immer häufiger auch zu Angriffen auf wissenschaftliche Felder wie den Gender Studies oder der Queer Theory.

[1] Wissenschaftsrat (2023): Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geschlechterforschung in Deutschland; Köln. https://doi.org/10.57674/9z3k-1y81

[2] Dies umfasst das biologische sowie das soziale Geschlecht. Die Unterscheidung zwischen sex und gender erklärt echte vielfalt in diesem Artikel.

Schließen


Erst vor einigen Tagen wurde Alfonso Pantisano (SPD) von der schwarz-roten Landesregierung Berlins zum ersten Queerbeauftragen der Hauptstadt ernannt. Als eine der ersten Amtshandlungen stellte Pantisano Strafanzeige gegen den Ex-Chefredakteur der „Bild“ Julian Reichelt sowie weitere Personen in dessen Umfeld. Dadurch befindet sich der neue Queerbeauftragte nun mitten im „Kulturkampf“.

Weiterlesen

In Reaktion auf ein Bild der Polizei Berlin, auf dem Polizist*innen die Regenbogenflagge hissten und vor ihr posierten, schrieb Julian Reichelt am 14. Juli auf Twitter: „Jeder vernünftige Mensch in diesem Land würde sich wünschen, dass vor der Polizei und vor den düsteren Fassaden unserer Geschichte nie wieder die Flaggen einer politischen Bewegung gehisst würden.“ Dieser Tweet war der Auslöser für die Anzeige, mit der Bezeichnung der Pride-Flagge als Teil einer „totalitären Ideologie“ und dem NS-Vergleich betreibe Reichelt in Pantisanos Augen Volksverhetzung.

Ebenfalls angezeigt wurde die ehemalige „Bild“-Kolumnistin Judith Sevinç Basad aufgrund der Dokumentation „Trans ist Trend: Wie eine Ideologie unser Land verändert“ des Medienportals NIUS, für das auch Reichelt arbeitet. Zusätzlich seien das Medienunternehmen, zu dem NIUS gehört, sowie dessen geschäftsführende Direktoren Christian Opitz und Christian Storch von der Anzeige betroffen. Die Video-Dokumentation, die sich als kritische Auseinandersetzung mit Transaktivismus betitelt, verbreite „unzählige volksverhetzende Falsch- und Desinformationen gegen die queere Community, vor allem gegen trans* Männer und trans* Frauen“, so Pantisano auf Facebook. Queerer Aktivismus wird darin unter anderem mit einer Sekte verglichen. Solche Arten der Desinformation über queere und insbesondere trans Personen würden im Netz immer mehr ansteigen, wie aus einem Bericht der Tagesschau herausgeht.

Reichelt und Basad nehmen die Anzeige als Bestätigung ihres verzerrten Bildes über die „totalitären Wahnsinnigen“ und positionieren sich im Netz als politisch Verfolgte. Auf Twitter wird die Pressefreiheit beklagt, Journalist*innen würden mundtot gemacht werden. Ebendiese Rhetorik und historisch fragwürdigen Vergleiche, die Pantisano in Reichelts ursprünglichem Tweet zur Regenbogenfahne beklagte, wird auf Twitter fortgeführt. In Reaktion auf die Anzeige schreibt der ehemalige „Bild“-Chefredakteur vom „Alfonso-Pantisano-Zuchthaus“, in dem er sich zukünftig mit den Machern von „Trans ist Trend“ aufhalten werde. Die Debatte verläuft also höchst polemisch, das demokratische Amt von Pantisano wird in Frage gestellt. Ob die Äußerungen von Reichelt & Co als Volksverhetzung gelten, wird nun erstmal von Sicherheits- und Ermittlungsbehörden geprüft. Unabhängig davon, wie das Urteil ausgeht, war es nicht das erste Mal, dass Reichelt mit seiner Queerfeindlichkeit eine rechtliche Debatte auslöste (queer.de berichtete).

Pantisano äußerte sich zu seinem neuen Amt gegenüber der Berliner Zeitung: „Es ist die gesellschaftliche Akzeptanz, die oft noch fehlt und nach wie vor verbesserungswürdig ist. Minderheiten sind Teil des großen Wirs. Und ihnen steht ein berechtigter Platz am Inklusionstisch zu. Dafür müssen andere aber zusammenrücken und Platz machen, und ganz wichtig, Minderheiten auch einen Stuhl anbieten. Wir müssen es hinbekommen, dass alle Menschen, auch Minderheiten, gleichberechtigt wahrgenommen werden.“ Dies scheint insbesondere in den rechtspopulistischen Kreisen von Reichelt, Basad und Kolleg*innen nicht angekommen zu sein.

Schließen


Am 21. März verabschiedete das Parlament in Uganda einen folgenschweren Gesetzesentwurf. War Homosexualität bereits vorher verboten, sollte der neue Entwurf auch deren Nichtanzeigen unter Strafe stellen und sogar die Todesstrafe in „besonders schweren Fällen“ in Betracht ziehen.

Weiterlesen

Nachdem das Gesetz am 20. April Präsident Yoweri Museveni zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, ließ dieser es jedoch zunächst mit Verbesserungsvorschlägen zurückgehen. Dabei ging es dem Präsidenten allerdings weniger um das Strafmaß als um die Berücksichtigung von Rehabilitation und möglicher rechtlicher Anfechtbarkeit. Dennoch gab es dadurch zumindest minimal Hoffnung auf Abmilderung durch den Einfluss internationaler Akteure. So drohten bspw. die USA mit Wirtschaftssanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten, wie der Tagesspiegel damals berichtete. Ende Mai unterzeichnete Museveni dann den überarbeiteten Entwurf, womit das Gesetz Gültigkeit erlangte, was zu einem internationalen Aufschrei des Entsetzens führte, so die Tagesschau. Als Reaktion kündigte US-Präsident Joe Biden an: „Die US-Regierung werde unter anderem ein Handelsabkommen überprüfen, das Uganda für viele Produkte zollfreien Zugang zum US-Markt einräumt“. Auch Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze betonte, dass neben den Verstößen gegen das Menschenrecht „[…] das Gesetz auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort“ habe, die zu prüfen seien. Über den Status dieser zu prüfenden (Handels-)Beziehungen ist es seit dem Aufschrei allerdings ruhig geworden.

Nach Angaben des Tagesspiegel, des ZDF und der Tagesschau sieht das aktuelle ugandische Gesetz nun vor, homosexuelle Handlungen als Kapitalverbrechen einzustufen. Damit können Strafen bis zur lebenslangen Haft verhängt werden und in „besonders schweren Fällen“ - wenn z. B. eine Person mit HIV infiziert ist - kann sogar die Todesstrafe drohen. Auch Personen und Vereine, die „wissentlich Homosexualität fördern“, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Vor dieser Drohkulisse und der damit verbundenen gesellschaftlichen Ächtung ist es wenig hilfreich, dass die Selbstbezeichnung als homosexuell nicht unter Strafe gestellt wurde. Ebenfalls von einer Strafe ausgenommen ist das Nichtanzeigen „mutmaßlicher homosexuelle Handlungen“ bei der Polizei. Letzteres entschärft damit zumindest die Gefahr einer Gesellschaft der Denunziation innerhalb von Familien.

Blickt man jedoch auf den Gesundheitssektor, verschärft sich die bedrohliche Lage: So befürchten Beobachter*innen des Gesundheitssystems eine weitere Zerrüttung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen. Immer weniger Menschen ließen demnach mögliche Infektionskrankheiten behandeln. Und auch die medizinischen Fachkräfte sind besorgt, könnte ihre Tätigkeit der Hilfe als „wissentliche Förderung“ von Homosexualität ausgelegt werden. Wie der Tagesspiegel in einem weiteren Artikel vom 28. Juni 2023 betont, war Uganda bis jetzt sehr erfolgreich in der Bekämpfung von HIV. Dies könnte sich allerdings nach Befürchtung der Vereinten Nationen (UN) ändern. Einige Geldgeber, wie etwas das US-Aids-Programm PEPFAR kündigte bereits im Vorfeld an, seine Finanzierung zurückzunehmen, sollte das Land nicht damit aufhören, Homosexuelle systematisch zu verfolgen. Uganda erhält 80% seiner Gelder zur Aids-Bekämpfung aus dem Ausland.

Damit kann das Gesetz neben seiner Menschenverachtung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Verwerfungen zusätzlich zu einer möglichen Gesundheitskrise führen.

Weitere Artikel zur Situation in Uganda auf echte vielfalt:

Schließen


Für queere Jugendliche ist es besonders wichtig, einen sicheren Raum zu haben, in dem sie über ihre Anliegen, Probleme und Unsicherheiten sprechen können. Das versucht das „T*räumchen“ jungen Queers in Kassel zu ermöglichen. Neben individuellen und kollektiven Beratungsangeboten zu geschlechtlicher Vielfalt bietet es auch einen Ort, an dem sich junge queere Personen vernetzen und empowern können.

Weiterlesen

Auf der Webseite der Kampagne für Zusammenhalt und gegen Diskriminierung „Hessen. Da geht noch was“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wird die Beratungs- und Begegnungsstätte T*räumchen Kassel als „[e]in Schutzraum, in dem vertraulich, mit Respekt und Akzeptanz über die Herausforderungen von Identität und Körperlichkeit gesprochen werden kann“ beschrieben. Das besondere an der Beratungsstelle ist, dass sie für fast alle Arten von Anfragen persönliche Gespräche anbietet. Neben der individuellen Beratung gibt es auch Angebote wie einen queeren Chor, eine Ferienfreizeit und einen Selbstverteidigungskurs. Auch für Eltern oder andere enge Angehörige von trans*, inter* oder nicht binären Jugendlichen wird ein Raum für Austausch geschaffen.  Dabei stehen Selbstbestimmung sowie Akzeptanz für die unterschiedlichen Variationen von Geschlecht im Vordergrund. Trans* und nicht binär* werden als „Sammel- und Oberbegriffe für eine große Vielfalt an geschlechtlichen Identitäten“ verstanden.

Zu den Zielen des (Schutz-)Raums gehört die freie Entfaltung der geschlechtlichen Identität junger Personen, das Sichtbarmachen ihrer Anliegen und Bedürfnisse sowie die Unterstützung ihrer psychischen Gesundheit durch Empowerment und Selbstermächtigung. Einige der Mitarbeitenden haben persönliche Erfahrungen mit den Themen, zu denen beraten wird und kennen dadurch die Herausforderungen queerer Jugendliche gut.

Gegründet von der AIDS-Hilfe Kassel im Jahr 2020 wird das T*räumchen derzeit von der Stadt Kassel gefördert, jedoch nur noch bis Ende 2023. Die Menge an Anfragen, die das T*räumchen auch von weiter weg erreichen, würden jedoch zeigen, wie notwendig solche Angebote sind. Insbesondere im ländlichen Bereich seien diese gering. Deshalb sollten Kommunen Angebote wie das T*räumchen weiter unterstützen und auch außerhalb von Städten ausbauen.

Hier geht es zur Webseite von T*räumchen in Kassel. Weitere Beratungsstellen hat die Kampagne „Hessen. Da geht noch was“ weiter unten im Beitrag zum T*räumchen aufgelistet.

Beratungsangebote, die sich im Land Schleswig-Holstein befinden, hat echte vielfalt gesammelt. Junge queere Personen können sich unter anderem wenden an:


Am 2. September 2023 findet in Hannover ein Fachtag zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt in der Gesundheitsversorgung“ statt. Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die im medizinischen Bereich und in der Pflege tätig sind oder darin ausgebildet werden, um sie auf die Anliegen von trans*, inter* und nicht-binären Personen zu sensibilisieren.

Weiterlesen

Auf der Webseite des Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V., welches die Veranstaltung mitorganisiert, wird dargelegt, warum insbesondere im Gesundheitsbereich mehr Aufklärung zur geschlechtlichen Vielfalt stattfinden muss:

„Mit wach­sen­der Akzep­tanz in unse­rer Gesell­schaft wer­den trans* und inter* Per­so­nen, also Men­schen, die nicht der klas­si­schen Vor­stel­lung von männ­lich oder weib­lich ent­spre­chen, immer sicht­ba­rer. Wäh­rend die­se Per­so­nen­grup­pe[n] auch um mehr recht­li­che und gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung kämp­fen, ist ein The­ma für trans* und inter* Men­schen ganz zen­tral: das der Gesund­heits­ver­sor­gung. Dazu zählt nicht nur die Endo­kri­no­lo­gie, die Hor­mon­prä­pa­ra­te bereit­stellt oder die Geburts­hil­fe, die eine Inter­ge­schlecht­lich­keit fest­stellt. Men­schen mit ganz unter­schied­li­chen Kör­pern und Geschlecht­lich­kei­ten benö­ti­gen wie alle ande­ren auch, die Regel­ver­sor­gung in Kran­ken­häu­sern, nie­der­ge­las­se­nen Pra­xen oder neh­men ande­re Ange­bo­te im Rah­men der Gesund­heits­ver­sor­gung in Anspruch. Dort erle­ben sie oft­mals, dass das medi­zi­ni­sche Per­so­nal nur wenig über ihre Kör­per und Bedürf­nis­se weiß, wodurch sie immer wie­der Dis­kri­mi­nie­rung aus­ge­setzt sind.

Gleich­zei­tig sind trans*, inter* und nicht-binä­re Per­so­nen von erhöh­ten Gesund­heits­kri­sen betrof­fen, denn Dis­kri­mi­nie­rung und Min­der­hei­ten­stress machen krank! Die weni­gen Stu­di­en dazu zei­gen, dass trans*, inter* und nicht-binä­re Per­so­nen gerin­ge­re Chan­cen auf ein gesun­des Leben und ein erhöh­tes Risi­ko von psy­chi­schen Erkran­kun­gen haben. Die Kom­bi­na­ti­on von erhöh­tem Gesund­heits­ri­si­ko, erschwer­tem Zugang zum Gesund­heits­sys­tem, sowie Vor­be­hal­te auf­grund nega­ti­ver eige­ner und/oder his­to­ri­scher Erfah­run­gen ist hoch­gra­dig pro­ble­ma­tisch.“

Im Rahmen von Workshops und Fragerunden wird medizinischem und Pflegepersonal die Möglichkeit geboten, sich über diese Themen zu informieren und auszutauschen. Unter folgendem Link finden Sie das Tagungsprogram (PDF).

Eine Anmeldung ist möglich, solange Plätze frei sind. Weitere Informationen sowie die Anmeldung selbst über die Webseite des Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V.

Schließen


Im US-amerikanische Bundestaat Texas wurde ein Gesetz erlassen, dass unter 18-Jährigen den Zugang zu geschlechtsbejahenden Behandlungen entzieht. Der Beschluss sorgt für viel Aufruhr in der LGBTIQ* Community, die dies als Bedrohung für die Sicherheit von queeren Personen und ihren Familien versteht.

Weiterlesen

Mit dem Gesetz, das unter „SB 14“ bekannt ist, sollen trans und nicht-binäre Minderjährige in Texas keine geschlechtsbejahenden medizinischen Behandlungen wie Hormontherapien und Pubertätsblocker mehr erhalten. Auch Behandlungen, die derzeit noch laufen, müssen mit der Zeit abgesetzt werden. Das Gesetz wurde vom republikanischen Gouverneur Greg Abbott unterzeichnet, der bereits andere queerfeindliche Gesetzte erließ. Es wird vermutet, dass er den Zugang zu geschlechtsbejahender Medizin zukünftig auch für Erwachsene einschränken will.

Dabei äußerten sich medizinische Organisationen wie unter anderem die “American Medical Association” schon vor einigen Jahren ablehnend gegenüber solchen Einschränkungen. Das Verbot von geschlechtsbejahenden Behandlungen könnte für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche fatale körperliche und mentale Konsequenzen haben. Zudem kritisiert die Organisation die politischen Eingriffe in medizinische Entscheidungen, die von Ärzt*innen sorgsam und gemeinsam mit den Patient*innen in ihrem besten Interesse gefällt würden.

Der Beschluss bringt drastische Folgen mit sich. Es zeichnet sich ab, dass einzelne Elternteile oder ganze Familien mit trans oder nicht-binären Kindern in Erwägung ziehen, den Staat zu verlassen, um die medizinische Versorgung ihrer Kinder zu gewährleisten. Die britische Zeitung The Guardian berichtet von einer Familie, die aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation in Texas den Südstaat nach 20 Jahren verlässt. Die Mutter, Lauren Rodriguez, wurde bereits vor Erlassung des Gesetzes den „Child Protection Services“ gemeldet, weil sie ihren Sohn bei seiner medizinischen Transition unterstützte. Auch öffentlich setzte sie sich für die queere Community ein und wurde deshalb mehrfach angeklagt, was mit hohen Verteidigungskosten verbunden war. Der Fall zeigt, wie schwierig die Lage von queeren Personen und ihren Unterstützer*innen in Texas schon vor „SB 14“ war. Rodriguez bezeichnet die politischen und rechtlichen Angriffe auf trans Personen als Hexenjagd. Die Hetze gegenüber queeren Personen sei neben dem Abtreibungsverbot ein Teil der Agenda, die die extreme christliche Rechte in Texas durchsetzen möchte, so eine Sprecherin der Organisation “Texas Freedom Network“ in der taz.

LGBTIQ*-Aktivist*innen wehren sich gegen das Gesetz. Dabei ist das Kapitol in der Hauptstadt Austin zum Schauplatz der Proteste geworden, rund 3.000 Personen versammelten sich dort, um ihre Ablehnung für den Beschluss zu demonstrieren.

Dennoch zeichnet sich ein queerfeindlicher Trend in den USA ab. Gesetze wie „SB 14“ sind in 19 anderen Bundesstaaten bereits umgesetzt. Unter dem Gouverneur Ron DeSantis, der sich für die nächste Präsidentschaftswahl als Kandidat der Republikaner aufstellen will, sticht Florida in Sachen queerfeindliche Politik und Rhetorik besonders hervor (echte vielfalt berichtete). Aufgrund der Vielzahl an Anti-LGBTIQ* Gesetzen, die allein in diesem Jahr im Land beschlossen wurden, ruft Human Rights Campaign (HRC) erstmals den nationalen Notstand aus. Dabei betont die größte US-amerikanische Organisation für LGBTIQ* Angelegenheiten, dass die Sicherheit und Gesundheit von queeren Personen und ihren Familien in den Vereinigten Staaten nicht gewährleistet seien. Insbesondere trans und nicht-binäre Jugendliche seien von den Gesetzen betroffen. Als Reaktion veröffentlicht HRC einen Leitfaden (PDF) zum Widerstand.

Schließen


Am 8. Juni einigten sich die EU-Innenminister*innen in Luxemburg auf einen Kompromiss in der EU-Asylpolitik. In dessen Folge gab es scharfe Kritik von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen. Ein Signal für die LGBTIQ*-Gemeinschaft, selbst genauer hinzuschauen.

Weiterlesen

Amnesty International warnte beispielsweise, dass „[d]ie geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) […] gegen menschenrechtliche Grundsätze [verstoße] und […] zu völkerrechtswidrigen Abschiebungen führen [wird].“ Pro Asyl unterstreicht: „Kommt die Reform, so droht eine Aushebelung des Asylrechts in der EU.“ Aber auch von politischer Seite lässt sich Kritik vernehmen. So betonte die SPD-Landesvorsitzende von Schleswig-Holstein Serpil Midyatli nach einem Zitat des NDR, dass Lager an den Grenzen nicht das Ziel sein dürften. Es müsse um die Bekämpfung der Fluchtursachen, nicht der Geflüchteten gehen. Eine wichtige Forderung, die allzu häufig auf Bundes- und EU-Ebene nicht in Taten umgesetzt wird.

Wie der Deutschlandfunk zusammenfasst, eröffnet die erreichte Einigung erstmals die Möglichkeit, Asylverfahren an den Außengrenzen Europas durchzuführen, um Personen mit geringen Aussichten auf Aufnahme erst gar nicht in die EU gelangen zu lassen. Damit würden die geplanten Maßnahmen zu einer erheblich restriktiveren Behandlung von Migrant*innen führen, denen eine schlechte Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt prognostiziert wird. Um dies zu erreichen, sollen Asylzentren in Grenznähe eingerichtet werden, von denen eine direktere Abschiebung erfolgen soll.

Was auf allgemeiner Ebenen bereits zu einem menschenrechtlichen Problem führt, wird LGBTIQ*-Geflüchtete sehr wahrscheinlich noch einmal härter treffen. Wie viel härter zeigt die Kritik des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) im Zuge der geplanten Deklaration von Georgien und Moldau als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“. Dabei verweist der LSVD auf den blinden Fleck in Bezug auf LGBTIQ*-Geflüchtete bei der Einstufung eines Herkunftsstaates. Bereits 1996, so der Verband, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass nur solche Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden dürfen, in denen "Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen" besteht. Besitzt ein Land jedoch erst einmal diesen Status, kommt es in Folge zu einem beschleunigten Asylverfahren mit verkürzter Klagefrist (eine Woche). „Dies trifft gerade auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Geflüchtete, da sich diese oft bei der Anhörung aus erlernter Angst und Scham nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, gar nicht vortragen!“

Für den LSVD braucht eine adäquate EU-Asylpolitik auch aus diesem Grund folgende Mindeststandards:

  • Anerkennung von LGBTIQ*-Geflüchteten als "besonders schutzbedürftige" Gruppe
  • Berücksichtigung, dass Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist.
  • Herausnahme der Gruppe aus Grenzverfahren
  • Zugang zu LSBTIQ*-Fachberatungsstellen im Asylverfahren
  • Uneingeschränkter Zugang zu Haftlagern für LSBTIQ*-Organisationen und ihre Partner*innen
  • Sicherstellung der Erkennung des besonderen Schutzbedarfs vor Ort
  • Festlegung von "sicheren Drittstaaten" für LSBTIQ*-Schutz

Bei der vorgetragenen Kritik geht es allerdings explizit nicht um ein prinzipielles Ablehnen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik. Vielmehr gilt es deutlich zu machen, dass eine solche Politik nicht hinter den eigenen Standards der europäischen Menschenrechte zurückbleibt. Dazu gehört es auch, die Bedarfe und Rechte der LGBTIQ*-Geflüchteten nicht aus dem Blick zu verlieren.

Schließen


Am 09. Mai 2023 wurde der aktuelle „Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz) veröffentlicht. Der Entwurf ist das neuste Zwischenergebnis eines langen Weges.

Weiterlesen

Das Selbstbestimmungsgesetz sollte ursprünglich bereits 2022 verabschiedet werden, schaffte es allerdings nach einige Verzögerungen erst im Februar 2023 zur Vorlage beim Justizministerium. Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte damals gegenüber dem Tagesspiegel: „Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Wir klären einige Detailfragen. So gibt es etwa die Sorge, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Vertragsfreiheit und das Hausrecht einschränken könnte. Das wollen wir nicht, darin sind wir uns in der Koalition einig.“

Nun haben sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Justiz (BMJ) auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Auf der Seite des BMFSFJ findet sich ein entsprechender Überblick der einzelnen Eckpunkte. Bis zum 30. Mai hatten daraufhin die Verbände und weitere „interessierte Kreise“ die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Dabei zeigt sich, dass nach wie vor einige Details der Klärung bedürfen. So äußerte sich bspw. der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff), der bundesweit 214 Einrichtungen vertritt, in seiner Stellungnahme, „[er] steht solidarisch an der Seite von Betroffenen und deren Forderungen und verweist bezüglich der Regelungen des SBGG im Einzelnen auf die Stellungnahmen der Organisationen und Verbände aus der Trans-Community.“ Dabei betonte der Verband unter anderem das Potenzial einiger Passagen und Regelungen, transfeindliche Narrative, die sich innerhalb der öffentlichen Debatte stark wiederfinden, zu verstärken.

Um welche Narrative es sich dabei handeln könnte, bringt der Bundesverband Trans* in seiner eigenen Stellungnahme auf einen Nenner. Insbesondere in Bezug auf die dreimonatige Wartefrist (§ 4), einer einjährigen Sperrfrist (§ 5), das Hausrecht und Sport (§ 6) und zum Spannungs- und Verteidigungsfall (§ 9) sieht der Verband das Narrativ eines „grundsätzlichen Misstrauens“ gegenüber den Personen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags anstreben.

Gegen dieses Misstrauen positioniert sich der bff als Bundesverband für den Schutz von Frauen explizit. Der bff betont, dass trans Frauen das Frausein nicht abgesprochen werden solle. Stattdessen sollten trans Personen als vulnerable Gruppe wahrgenommen werden, die selbst Opfer von sexualisierter Gewalt sind und Schutzräume benötigten. Die Frauenberatungsstellen hätten langjährige Erfahrung darin, diskriminierungsfreie Räume zu schaffen, die cis Männer ausschließen würden. Auf der anderen Seite sei es ein Fehlschluss zu glauben, Damentoiletten, Umkleiden und Duschen seien automatisch Schutzräume. Auch an solchen Orten komme es immer wieder zu Übergriffen vor allem durch cis Männer, deren Geschlechtseintrag bis jetzt nie ein Kriterium war, den Zugang zu verhindern. „Das SBGG ändert daran nichts und stellt die Ausgestaltung von Schutzräumen nicht infrage. Aus Sicht des bff braucht es auch aus diesem Grund keinen Verweis auf das Hausrecht und die Regelungen im AGG im vorliegenden Referentenentwurf.“

Auch der Verein Frauenhaus Koordinierung e.V. betont die Vulnerabilität von trans* und nicht-binären Personen und den Bedarf an expliziertem Schutz: „Der kursierende[n] Vorstellung, dass nun durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags cis Männer missbräuchlich in Frauenhäuser einziehen und die dortigen Bewohner*innen bedrohen können, treten wir energisch entgegen.“

Insgesamt begrüßen sowohl bff und Frauenhaus Koordinierung e.V. als auch der Bundesverband Trans* den Gesetzesentwurf in seinen Grundzügen. Allerdings wird aus der Stellungnahme des Bundesverband Trans* deutlich, dass mit der Streichung der §§4-9 und der Überarbeitung §11 (Elternschaft) und §§13,14 (Offenbarungsverbot) immer noch nicht alle Details geklärt sind. Wie das Beispiel des Hausrechts dabei verdeutlicht, geht es den genannten Verbänden dabei unter anderem um das Vermeiden potenzieller Stigmata durch nicht notwendige Querverweise und Einschränkungen.

Der vollständige aktuelle Gesetzesentwurf findet sich hier.

Schließen