Weiterlesen Die Broschüre richtet sich an Pflegekräfte, Angehörige sowie an alle, die mit dem Thema befasst sind, und soll dazu beitragen, Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse der von Demenz betroffenen queeren Menschen zu schaffen. Über die Vielfältigkeit von Demenz, die eben nicht bloß heterosexuelle, weiße und alte Menschen betrifft, wurde hier bereits ausführlich im April 2024 berichtet. Ziel ist es, die Diversität der an Demenz Erkrankten sichtbar zu machen und eine respektvolle Betreuung zu ermöglichen. Ein besonderes Merkmal der Broschüre sind QR-Codes, die zu vertiefenden Webinhalten führen. Hier teilen Expert*innen ihre Erfahrungen und geben wertvolle Einblicke in die Bedarfe queerer Menschen mit Demenz. Durch die finanzielle Unterstützung des Sozialministeriums Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesaktionsplanes Echte Vielfalt können die Broschüre sowie das dazugehörige Poster gegen Versandkosten beim Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein per Mail bestellt werden: info@demenz-sh.de Die PDF-Version gibt es hier zum Download: Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen! 2. Auflage Das Kompetenzzentrum Demenz bietet auch in der aktuellen Version Links zum Weiterlesen, Informieren und Stöbern sowie einen kleinen Exkurs zum Thema „Liebe und Intimität im Alter und bei Demenz“. Ebenso finden sich auf der Webseite des Kompetenzzentrums die Originaltöne der Zitate aus der Broschüre und darüber hinaus weitere Veröffentlichungen und Broschüren zum Thema Demenz. Veranstaltungshinweis: Passend zur Neuauflage der Broschüre findet am 20. März 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel "Demenz ist mehr als nur Vergessen" statt. In den Räumlichkeiten des HAKI e.V. in Kiel wird sich der Abend intensiv mit folgenden Themen befassen: Teilnehmer*innen haben zudem die Möglichkeit, eine Urkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu erhalten, die als Softskill-Nachweis dient und zur internationalen "dementia friends"-Bewegung gehört. Veranstaltungsdetails auf einen Blick Datum: 20.03.2025, 18:00 - 20:00 Uhr
Ort: HAKI, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Kosten: Keine
Anmeldung: veranstaltungen@haki-sh.de
Spontane Teilnahme ist möglich, solange Plätze frei sind.
Aufklärung und Bildung
Weiterlesen Anfang 2024 berichteten wir über ein Eckpunktepapier von (Ex-)Justizminister Marco Buschmann zur Reform des Familienrechts. Mehr als ein Jahr danach ist klar, dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bis zu den Neuwahlen am 23. Februar 2025 wohl nicht mehr umgesetzt wird. Im aktuellen Abstammungsrecht werden insbesondere lesbische Elternpaare diskriminiert. Bei heterosexuellen Paaren wird der Mann als Vater anerkannt, wenn er mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder sich die Elternschaft hat anerkennen lassen. Als weibliche Partnerin muss jedoch der umständliche Weg der Stiefkindadoption gegangen werden, um offiziell als Elternteil zu gelten - auch wenn das Paar verheiratet ist. Mit einer Reform des Abstammungsrechts sollte dieses Problem angegangen werden, im Eckpunktepapier war sowohl ein Ende der Stiefkindadoption bei queeren Paaren vorgesehen als auch, dass mehr als zwei Personen Sorgerechte für ein Kind bekommen könnten. Familien, in denen mehr als zwei Personen ein Kind erziehen, haben derzeit keinerlei rechtliche Absicherung, wie die taz in einem Bericht über ein dreiköpfiges Elternteam zeigt. Aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition besteht große Sorge, dass queeren Paaren und alternativen Familienmodellen weiterhin erhebliche Barrieren auferlegt werden. Die Petition „Für ein Ende der staatlichen Diskriminierung von queeren und Mehrelternfamilien!“ will dieser Unsicherheit entgegnen. Darin wird der aktuelle Justizminister Volker Wissing sowie sein*e Nachfolger*in adressiert und „[e]in Ende der diskriminierenden Rechtslage“ gefordert, ebenso wie „die Anerkennung aller Familien unabhängig von Geschlecht und ob ein, zwei, drei oder vier Erwachsene für die Kinder Sorge tragen“. Wie Ronja H., eine der Initiatorinnen der Petition gegenüber der taz betont, würde das aktuelle Abstammungsrecht nicht die gesellschaftliche Realität widerspiegeln. Familienmodelle außerhalb der heterosexuellen Kleinfamilie sind lange keine Ausnahme mehr. Unter dem aktuellen Recht würden auch die Kinder leiden, wie mitunter am Beispiel der Stiefkindadoption klar wird: „Bis das Adoptionsverfahren durch ist, hat das Kind rechtlich nur ein Elternteil und befindet sich damit in einer sozial, juristisch und ökonomisch prekären Situation und wird vom deutschen Staat gegenüber Kindern in heterosexuellen Konstellationen ungleichbehandelt und damit diskriminiert.“ Zur Frage auf der Plattform abgeordnetenwatch.de, ob in dieser Legislaturperiode noch mit einer Umsetzung der Reform zu rechnen ist, gab Wissing (bisher) keine Antwort. Dass in der nächsten Legislaturperiode eine solche Modernisierung des Familienrechts stattfinden würde, bleibt angesichts der aktuellen Umfragewerte von CDU/CSU und ihrer konservativen Familienpolitik ebenfalls eher zweifelhaft.
Die AfD und ihre Positionen gegen LGBTIQ*-Rechte: Ein kurzer Überblick vor der Wahl 2025
16. Januar 2025Weiterlesen Im Gegenteil: Kritik an den Inhalten sollte nicht an der Form geübt werden. Zum einen, weil das Gespräch bereits stattgefunden hat, und zum anderen, weil es in der Vergangenheit Wasser auf die Mühlen der „Meinungsunterdrückungsbehauptung“ war, wie sie die AfD gerne bespielt. (Hier finden Sie einen kurzen NDR-Faktencheck zum Weidel–Musk-Interview.) Bereits vor dem Interview erklärte Musk nach Angaben von Context (u. a.), nur die AfD könne Deutschland retten, und wies Vorwürfe zurück, die Partei sei rechtsextrem. Als Gegenargument führte er an, ihre Vorsitzende lebe mit einer gleichgeschlechtlichen Partnerin zusammen. Wie Context diesbezüglich hervorhebt, seien es allerdings nicht Musks Äußerungen, die die AfD mittlerweile – ebenso deutlich wie bedenklich - zur zweitstärksten Partei in den „Sonntagsumfragen“ machen (Überblick der Umfragen bei Statista). Trotz ihrer offen lesbischen Kanzlerkandidatin, die mit einer aus Sri Lanka stammenden Frau zwei Söhne großzieht, ist die AfD die lauteste Stimme im Bundestag gegen LGBTIQ*-Rechte. Die Partei lehnte 2017 die Legalisierung der Ehe für alle und gemeinsamer Adoptionen ab und forderte 2019 erfolglos deren Rücknahme. 2022 versuchte die AfD wiederum ohne Erfolg, ein Gesetz zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags für trans Personen zu blockieren. 2023 bezeichnete Weidel in einem Interview die „trans Popkultur“ als Gefahr für Kinder in Kitas und Schulen. Darüber hinaus unterstützt die Partei Verbote von gendergerechter Sprache in öffentlichen Verwaltungen und Schulen, die in fünf Bundesländern, darunter Bayern und Sachsen, verabschiedet wurden. Für die Zukunft will die AfD unter anderem das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen und fordert ein Ende der „Indoktrination“ von Kindern durch „Trans-Kult“, „frühe Sexualisierung“ und „Gender-Ideologie“ sowie die Streichung aller öffentlichen Gelder für diese Bereiche, so Context. Die CDU/CSU schließt bis jetzt zwar offiziell eine Koalition mit der AfD aus, doch gibt es inhaltliche Überschneidungen bei konservativen Themen wie der Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes oder der Einschränkung genderneutraler Sprache. Das aktuelle Beispiel Österreichs – wo die rechtsextreme FPÖ nach dem Scheitern einer zentristischen Regierung den Auftrag zur Regierungsbildung erhielt – wirft in diesem Zusammenhang zumindest die Frage auf, ob Ähnliches in Deutschland denkbar wäre. Doch selbst ohne direkte Koalition könnte die AfD als potenziell stärkste Oppositionskraft im kommenden Bundestag die bereits erkämpften LGBTIQ*-Rechte gefährden, indem sie die CDU/CSU unter Druck setzt oder deren eigene Gesetzesinitiativen indirekt mitträgt. Die kommende Wahl könnte damit richtungsweisender denn je werden.
Weiterlesen Ähnlich wie bei der Plattform „X“ von Elon Musk soll die unabhängige Faktenprüfung bei Facebook und Instagram nun durch ein System der „Community Notes“ ersetzt werden. In den neuen Richtlinien beschreibt der Konzern, dass dadurch die Meinungsfreiheit gewährleistet werden soll. Bisher seien zu viele harmlose Inhalte ‚zensiert‘ worden. Mit dem neuen Ansatz sollen Posts über die Gemeinschaft beurteilt werden anstatt über externe Faktenchecks, die politisch beeinflusst seien. Das International Fact-Checking Network kritisierte diesen Schritt in einem Offenen Brief scharf. Zur Meinungsfreiheit gehöre auch, dass man sagen dürfe, warum etwas falsch sei. Faktenchecker würden politisch unabhängig arbeiten, dafür sorgten die Richtlinien des Netzwerks. Dahingegen würde das System der Community Notes auf einen politischen Konsens angewiesen sein. Dass die Entscheidung kurz vor der Vereidigung von Donald Trump als US-Präsident fällt, sei also kein Zufall. Zuckerberg habe laut NBC News die Wahl als kulturellen Wendepunkt beschrieben, in dem freie Rede endlich priorisiert werde. Faktenchecker wurden vorher vor allem von Konservativen kritisiert, Noch-Präsident Biden bezeichnete die Entscheidung hingegen als „beschämend“. So scheint Zuckerberg gerade dem politischen Kurs in den USA zu folgen. Zusätzlich zu den Maßnahmen in Hinblick auf Falschinformationen kündigte der Internetkonzern an, sein Programm für Chancengleichheit und Diversität zu beenden. Begründet wird dies mit dem „politischen Wandel“ in den Vereinigten Staaten (tagesschau.de). Begleitet wird das Ende des Faktenchecks mit einer Auflockerung der Richtlinie zu hasserfülltem Verhalten. Konkret bedeutet dies, dass vormals verbotene Inhalte, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierungen beinhalten, erlaubt sind. Darunter fällt, dass LGBTIQ*-Personen als ‚psychisch krank‘ bezeichnet werden dürfen, ohne dass die Verfasser des Posts mit Konsequenzen rechnen müssen. In der neuen Richtlinie zu hasserfülltem Verhalten von Facebook & Co gilt: „Wir erlauben Unterstellungen von psychischer Erkrankung oder Anomalien, wenn sie auf geschlechtlicher oder sexueller Orientierung basieren, angesichts des politischen und religiösen Diskurses über Transgenderismus und Homosexualität und der häufigen, nicht ernst gemeinten Verwendung von Wörtern wie 'seltsam'." Auf die Streichung von Maßnahmen gegen queerfeindliche Hassrede reagierte die LGBTIQ* Organisation GLAAD empört. Die Präsidentin der Organisation Sarah Kate Ellis erklärt, dass Meta Hass gegen LGBTIQ* für Profit benutzen und damit echte Meinungsfreiheit untergraben würde. Bereits der verwendete Begriff ‚Transgenderismus‘, mit dem geschlechtliche Vielfalt als Ideologie definiert werde, befeuere Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Zusätzlich zu Anti-LGBTIQ* Inhalten werden auch rhetorische Angriffe gegen Frauen und Migrant*innen gelockert. Bisher gilt das Ende der Faktenchecks nur für die USA. Dennoch könnte der Richtungswechsel auch in andere Länder übergehen. In der Europäischen Union gibt es viele Kritiker*innen des Vorgehens. Das EU-weite Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) “[…] sehe Strafen vor, sollten die Risiken der Verbreitung von Falschinformationen erheblich steigen, sagen Experten, wie Jan Penfrat (European Digital Rights).“ (ZDF).
Weiterlesen Seit März 2023 berichten wir über die Entwicklungen und die Verabschiedung dieses Gesetzes. Dabei war es uns stets wichtig, den gezielten Einfluss evangelikaler Geldgeber aus den USA auf Anti-LGBTIQ*-Kampagnen und Gesetzgebungen in afrikanischen Ländern wie Ghana, Kenia und Nigeria zu verdeutlichen. Unter Berufung auf das Institute for Journalism and Social Change sowie Berichte von Foreign policy haben wir versucht, diese perfide Einflussnahme darzustellen. Arte greift diese politische Einflussnahme amerikanischer NGOs auf Staaten des afrikanischen Kontinents in der Dokumentation „Homophobie in Afrika: Ein Einfluss aus Amerika?“ nun auf. Die Dokumentation zeigt auf prägnante und verständliche Weise die Verbindungen zwischen Family Watch International und der Anti-Homosexualitätsgesetzgebung, insbesondere in Uganda. Dabei wird erläutert, wie gezielte Maßnahmen wie die Finanzierung von Konferenzen und Stipendien eingesetzt wird, um politische Entscheidungsträger direkt zu beeinflussen. Kristof Titeca, Professor an der Universität Antwerpen, beschreibt Afrika in diesem Zusammenhang als „letzte Bastion“ für christlich-fundamentalistische Organisationen, die in den USA kaum noch direkten Einfluss auf Gesetzgebungen ausüben können. Mit Blick auf unsere bisherigen Artikel zum Thema USA lässt sich festhalten, dass ultrakonservative und evangelikale Gruppen auch in den USA weiterhin großen politischen Einfluss ausüben. Doch das Beispiel Uganda zeigt, dass sich die Lage in Afrika sehr viel brutaler darstellt. Das Team von „Mit offenen Daten“ deckt in diesem Zusammenhang die langjährigen Verbindungen zwischen Sharon Slater, Vorsitzender von Family Watch International, und dem ugandischen Präsidenten Museveni sowie dessen Frau auf. Wie Arte berichtet, präsentierte Slater im April 2023 auf einer Konferenz einen vollständigen Gesetzesentwurf „zum Schutz der Familien und vor sexueller Gewalt“. Zur gleichen Zeit wird in Uganda das Anti-Homosexualitätsgesetz verabschiedet. Der systematische Lobbyismus US-amerikanischer ultrakonservativer Organisationen verdeutlicht, wie eng internationale politische Einflussnahme und Menschenrechtsverletzungen miteinander verknüpft sind – mit schwerwiegenden Folgen für die LGBTIQ*-Gemeinschaft in den betroffenen Ländern. Darüber hinaus zeigt die sozioökonomische Situation der betroffenen Staaten, dass insbesondere soziale und wirtschaftliche Instabilität einen Nährboden schafft, auf dem menschenverachtender Lobbyismus gedeihen kann. Doch auch Europa ist nicht per se vor solch einem Lobbyismus gefeit. Beispiele wie die spanischen Parlamentswahlen 2023 zeigen, wie rechtskonservative Kräfte, etwa die Partei VOX, gezielt Fakten schaffen, wo sie Einfluss gewinnen. Zudem erreichen sie insbesondere bei jungen Bevölkerungsgruppen hohe Reichweiten in den sozialen Medien. Gleichzeitig hat Spanien mit 28 Prozent eine der höchsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten in der EU. Parteien wie VOX werden dadurch in Europa zu potenziellen Andockstellen für NGOs wie Family Watch International. Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Der Einsatz für die Rechte von LGBTIQ*-Personen ist eng mit der politischen Arbeit für eine insgesamt sozialere Gesellschaft verknüpft, die alle Minderheiten und explizit auch armutsgefährdete Gruppen einbezieht.
Weiterlesen Am 27. Dezember 2024 veröffentlichte der Deutsche Sauna Bund ein Schreiben mit dem Titel „Selbstbestimmungsgesetz / Eintritt in geschlechtsspezifische Bereiche“ - in Reaktion auf die am 1. November vergangenen Jahres in Kraft getretene Möglichkeit, das Geschlecht und den Namen ohne aufwändiges Verfahren rechtlich ändern zu können. Dieser für genderqueere Menschen wichtige Schritt in Richtung Selbstbestimmung scheint der Sauna Bund, unter dem rund 550 Saunabetreiber*innen organisiert sind, als Problem zu definieren. Dass auch vor November schon Änderungen des offiziellen Geschlechtseintrags möglich waren, wird jedoch ignoriert. Julia Monro vom LSVD+ versteht deshalb das Schreiben als Versuch der „Stimmungsmache“ gegen das SBGG. So wird vom Sauna Bund empfohlen, dass der Eintritt in geschlechtsspezifische Saunabereiche nur mit ‚entsprechenden‘ primären Geschlechtsmerkmalen gestattet werden soll. Mitarbeiter*innen sollen durch ‚Sichtkontrollen‘ das Geschlecht einer Person feststellen. Dass das äußerliche Erscheinungsbild und die Geschlechtsmerkmale nicht zwingend das Geschlecht widerspiegeln, mit dem sich eine Person identifiziert, wird an keiner Stelle erwähnt. Die Debatte zeigt dabei Ähnlichkeiten zu vorherigen Diskussionen über Frauenhäuser oder anderweitige geschlechtsspezifische (Schutz-)Räume auf. Doch anstelle über Verhaltensregeln und Schutzkonzepte in der Sauna zu sprechen, die ganz unabhängig vom Selbstbestimmungsgesetz notwendig wären, wird einzig das sichtbare Geschlechtsmerkmal problematisiert. Der LSVD+ kritisiert, dass damit trans* Personen unter Generalverdacht gestellt und normative Vorstellungen über einen Zusammenhang von Aussehen und Geschlecht verstärkt würden. So bleibe die Frage offen, wie mit nicht-binären Personen umgegangen wird. Monro erklärt: „Diese Rollenbilder erfassen die gelebte gesellschaftliche Vielfalt nicht“. Ohne dass ein tatsächlicher Konflikt zu bestehen scheint, verstärke der Sauna Bund mit seinen Empfehlungen einen Kulturkampf, der auf dem Rücken von marginalisierten Personen ausgetragen wird. Aus der Praxis habe der Geschäftsführer des Sauna Bund, Martin Niederstein, von seltenen Problemen an Frauentagen zu berichten (t-online). Zusätzlich zu der politischen Stimmungsmache gegen LGBTIQ* sind solche Ausschlüsse rechtlich fraglich. In Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erklärte die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman bereits im Frühjahr 2023 den Ausschluss von trans Frauen aus Frauensaunen als rechtswidrig (queer.de). Dennoch empfiehlt der Sauna Bund zur Durchsetzung des Hausrechts die Polizei einzuschalten.
LGBTIQ*-Wahlstudie zur Bundestagswahl 2025
2. Januar 2025Weiterlesen Die Studie startete am 16. Dezember 2024 und läuft bis zum 13. Januar 2025. Die Ergebnisse sollen Anfang Februar im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert werden. Bereits seit 2015 führt das Forschungsteam ähnliche Umfragen zu verschiedenen Wahlen in Deutschland und Österreich durch. In der Vergangenheit hatten sich bereits zahlreiche LGBTIQ* Personen an diesen Studien beteiligt, so die Angaben von LSVD und der Justus-Liebig-Universität. Es darf also mit einer guten Teilnahme gerechnet werden. „Die LGBTIQ*-Wahlstudien sind aus wissenschaftlichen, aber natürlich auch aus politischen Gründen sehr wichtig – geht es doch darum, die Sichtbarkeit der LGBTIQ*-Community zu erhöhen, Vorurteile abzubauen und dafür zu kämpfen, dass LGBTIQ*-Personen in Wissenschaft und Politik endlich angemessen wahrgenommen werden. Die detaillierten Ergebnisse der Wahlstudien werden auch online veröffentlicht und sollen so in der LGBTIQ*-Community und natürlich auch in den Parteien und in NGOs Diskussionen anregen.“ (Justus-Liebig-Universität) Wer Interesse hat und noch teilnehmen möchte,
QueerMuzeum Warschau: Erstes LGBTIQ*-Museum in Osteuropa eröffnet
26. Dezember 2024Weiterlesen Auf seiner Webseite beschreibt sich das Museum als „offener Raum für Begegnungen mit der Geschichte von LGBTQ+-Menschen und -Gemeinschaften“. Mit einer Sammlung von Artefakten, Fotos, Dokumenten, Flugblättern, sowie Video- und Audiospuren zeigt das Museum: Es gibt eine lange queere Geschichte in Polen, die - anders als oft erzählt – bereits vor 1990 beginnt. Die Dauerausstellung ist als Zeitstrahl konzipiert und in acht Bereiche unterteilt. Ab 1559 werden nicht-heteronormative Lebensformen nachgezeichnet. Das Museum fungiert als Archiv für ost- und mitteleuropäische LGBTIQ*-Geschichte, die auch über die polnischen Grenzen hinausreicht. Der Zeitstrahl wurde von dem Historiker und Professor an der Universität Warschau, Piotr Laskowski, entwickelt. Wichtig ist dem Museum, nicht nur eine Geschichte von Verfolgung und Diskriminierung zu erzählen, sondern auch von Freude, Aktivismus und Stolz. Anfang 2025 wird die Dauerausstellung auch als virtuelle Version auf der Webseite des Museums verfügbar sein. Initiiert wurde das Museum von Lambda Warschau, der ältesten LGBTIQ* Organisation in Polen. Krzysztof Kliszczyński, der Leiter des QueerMuzeum, war selbst bei der Gründung der Organisation im Jahr 1997 dabei. Gegenüber der taz erklärt Kliszczyński: „Für mich geht ein Traum in Erfüllung. In Polen haben wir noch kein Lebenspartnerschaftsgesetz, aber wir haben jetzt ein Museum. Für uns – die Community – und für alle, die ganze Gesellschaft.“ Ehrenamtliche trugen wesentlich zur Eröffnung des Museums bei (L.Mag). Dies zeigt, dass zivilgesellschaftliche Bemühungen Früchte tragen können, auch wenn die Situation für LGBTIQ* trotz Abwahl der konservativen PiS-Partei in Polen noch immer nicht optimal ist. Das Ziel einer langfristigen Finanzierung steht noch aus. Optimal wäre eine Mischung aus staatlichen Förderungen, Fundraising und privaten Spenden (taz). Mit seiner Sammlung, die stets erweitert werden soll, bietet das Museum auch Anlass zur weiteren Erforschung queerer Geschichte - in Polen und darüber hinaus. Neben dem Museum soll auch mit dem Magazin QueerStoria Sichtbarkeit und Platz für die polnische LGBTIQ* Community geschaffen werden. QueerMuzeum Warschau ist das vierte queere Museum in Europa und reiht sich damit ein in die Initiativen des Schwulen Museums Berlin, des IHLIA LGBT Heritage Archiv in Amsterdam sowie des Queer Britain Museum in London.
Weiterlesen Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt es dazu: „Durch die bessere Verfügbarkeit der Daten kann die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessert werden. […] Außerdem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was sowohl zu einer Entlastung der Patientinnen und Patienten als auch zu einer Entlastung der Ärztinnen und Ärzte führt.“ Wer die ePA allerdings nicht nutzen möchte, muss ab dem 15. Januar aktiv widersprechen (Opt-out), heißt es auf der Seite des BMG. Die Deutsche Aidshilfe (DAH) betont, dass trotz der Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen Datensicherheit, Transparenz und eine einfache Handhabung der Gesundheitsdaten für alle Menschen entscheidend bleiben. Besonders wichtig ist die Gewährleistung der Selbstbestimmung über diese persönlichen und sensiblen Informationen. Dabei sind der HIV-Status, die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche Identität, der Drogenkonsum sowie psychische Erkrankungen besonders sensible Informationen, die häufig mit einem hohen Risiko für Diskriminierung und Stigmatisierung verbunden sind. Daraus folgen für die DAH vier zentrale Forderungen, um das Wohl der Patient*innen zu gewährleisten und die Risiken zu mindern: Jedoch weist die ePA an diversen Stellen noch massive Lücken auf, wie die DAH betont. Insgesamt verweist sie dabei auf vier zentrale Themenfelder: Eine systematische Verbesserung in den Bereichen Selbstbestimmung, Nutzungsfreundlichkeit, IT-Sicherheit und Machtverteilung ist entscheidend, um zu verhindern, dass die elektronische Patientenakte bereits in ihrer Konzeption Risiken für Stigmatisierung und Diskriminierung birgt. Werden die Forderungen der Deutschen Aidshilfe nach einer stärkeren Selbstbestimmung, höherer Nutzungsfreundlichkeit und verbesserter Datensicherheit umgesetzt, könnte die ePA tatsächlich eine Entlastung für Mediziner*innen und Patient*innen darstellen. Andernfalls bleibt zu befürchten, dass sich hier nur ein weiteres Konfliktfeld öffnet.
„Möchten Patient*innen einzelne Gesundheitsinformationen gegenüber Ärzt*innen verbergen, müssen sie nicht nur alle relevanten medizinischen Dokumente einzeln verbergen, sondern auch auf die Medikationsübersicht sowie die Abrechnungsdaten der Krankenkassen achten, die beide ebenfalls automatisiert in die ePA einfließen und dort für alle behandelnden Ärzt*innen und Institutionen sichtbar sind.“
„Zusammen für Gerechtigkeit“: Ein Appell des LSVD+ an die konservative Verantwortung
19. Dezember 2024Weiterlesen „Begründet wird das [laut Tagesspiegel: erneut] mit dem Kinder- und Jugendschutz.“ Dieser war bereits im Vorfeld des Gesetzes breit diskutiert worden und bleibt weiterhin ein emotional aufgeladenes Thema. Vor diesem Hintergrund wirkt die Kampagne des LSVD+ Verband Queere Vielfalt, „Kampagne Nächstenliebe stärken, Zusammenhalt fördern“, die explizit auf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion abzielt, auf den ersten Blick überholt. Ziel ist es, LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen. Hierzu muss Artikel 3 Absatz 3 GG ergänzt werden, was nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit und daher auch den Stimmen der CDU/CSU möglich ist. In der vergangenen Woche wiesen wir in unserem Artikel zu den „15 Forderungen des LSVD+ an die Parteien“ darauf hin, dass die Verankerung von LSBTIQ* im Grundgesetz auch neue Grenzziehungen und Stigmatisierungen hervorrufen könnte. Wir merkten an, dass Vereine und Verbände sorgfältig abwägen müssten, welche Themen öffentlich diskutiert werden und welche besser in vertraulichen Gesprächen zu klären sind. Die Kampagne wurde von uns dabei zunächst nicht berücksichtigt. Schaut man allerdings genauer hin, zielt diese Kampagne genau auf die richtigen Adressat*innen: die Abgeordneten des Parlaments. Diese sind dafür zuständig, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen – auch unter Druck und unabhängig von persönlichen Überzeugungen. Der Erfolg der Kampagne hängt nicht allein von einer Änderung des Artikels 3 Absatz 3 GG ab. Ein wichtiger Erfolg wäre es bereits, wenn konservative politische Kreise sich mit der konkreten und weitreichenden Bedeutung von „Nächstenliebe und Zusammenhalt“ auseinandersetzten. Eine funktionierende Demokratie und die Würde des Bundestags setzen voraus, dass Diskriminierung gegenüber allen Minderheiten aus diesem Gremium verbannt wird. Den Abgeordneten sollte klargemacht werden, dass auch das Ausspielen einzelner Minderheiten die Demokratie insgesamt schwächt. Wer auf das Grundgesetz zielt, muss sich mit diesen universellen Fragen befassen. Der konservativen Politik ihre Pflichten vor Augen zu führen, ist hierbei sicher ein hilfreiches Instrument. Interessierte und Unterstützer*innen können auf der Kampagnen-Website www.zusammen-fuer-gerechtigkeit.de Materialien wie Argumente, Argumentationspapiere und Mailvorlagen herunterladen. Das Ziel ist es, mit CDU/CSU-Abgeordneten in Wahlkreisen das Gespräch zu suchen.








