Aufklärung und Bildung
Änderung im deutschen Völkerstrafrecht. Ein Einblick in ihre Bedeutung für die LGBTIQ* Gemeinschaft
11. Juni 2024Weiterlesen „In den vergangenen Jahren hat [das Völkerstrafrecht] sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor allem der massive Einsatz sexualisierter Gewalt hat zu einem gesteigerten Bewusstsein für die Lückenhaftigkeit des bestehenden deutschen Völkerstrafrechts geführt“, so heißt es zur Begründung des Gesetzes in seiner angenommenen Fassung. Auch die „‚sexuelle Orientierung‘ für die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe“ soll dabei in den Tatbestand als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§7 VStGB) aufgenommen werden. Wie das Magazin queer in ihrem Artikel dazu betont, fasst das Gesetz den Begriff des 'Geschlechts' weit, um sämtliche geschlechtliche Identitäten „insbesondere auch die nicht-binäre Geschlechtsidentität sowie die trans- und intergeschlechtliche Identität“ zu integrieren. In unserem Artikel zur neuen FRA-Studie haben wir bereits auf den Umstand hingewiesen, dass insbesondere inter*, trans*, nicht-binäre und genderdiverse Personen häufig Belästigungen und Gewalt ausgesetzt sind. Was für Europa bereits zu verurteilen ist, wiegt im Falle, dass das Völkerrecht ins Spiel kommt, besonders schwer. Das neue Gesetz legt Wert darauf, dass richterliche Entscheidungen den Kontext und den Standpunkt der Betroffenen berücksichtigen sollten. So heißt es: „As noted […], an 'act of sexual nature' must be seen in context. It may be informed by the survivor’s point of view.” Damit wird die Liste der explizierten Straftaten, die in §7 Abs. 1 Nr. 6 VStGB erweitert wurde (die aktuelle Fassung steht auf Seite 4 der Gesetzesfassung), zusätzlich um einen unbestimmten Rechtsbegriff ergänzt. Somit erfüllt „jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere“ ebenfalls den völkerrechtlichen Straftatbestand. Hinzu kommt, dass mit dem neuen Gesetz Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Möglichkeit erhalten, als Nebenkläger*innen aktiv am Prozess teilzunehmen. Auch ein Anspruch auf psychosoziale Betreuung ist zu gewähren. Wie Sven Lehman (Queerbeauftragter der Bundesregierung) auf seiner offiziellen Webseite hervorhebt, wird „im Völkerstrafgesetzbuch […] nun unmissverständlich klargestellt, dass im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung auch die Verfolgung von LSBTIQ* ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. […]Eine Strafbarkeitslücke wird endlich geschlossen. Das erleichtert eine effektive Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegen LSBTIQ*.“ Insgesamt stärkt das Gesetz also das Recht, um gegen solche Verbrechen, die auf deutschem Boden verhandelt werden, besser vorzugehen. „Ferner [so der Bundestag,] wird im Gerichtsverfassungsgesetz nunmehr klargestellt, dass die sogenannte ‚funktionelle Immunität‘ eine Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch nicht hindert“. Das heißt, Amtsträger*innen (bspw. Diplomat*innen oder Minister*innen anderer Länder etc.) sind nicht aufgrund ihres Status immun. Wie wir allerdings schon in früheren Artikeln zu grenzüberschreitendem Recht erwähnt haben, wird es am Ende auf dessen Anwendung ankommen. Dennoch liefert das neue Gesetz eine rechtliche Handhabe für die deutschen Behörden, aber auch für NGOs und weitere zivile Akteure. Darüber hinaus erkennt der Bundestag durch seine Verabschiedung explizit an, dass sexualisierte Gewalt und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein akutes Problem darstellen.
Queeres Wohnen im Alter
6. Juni 2024Weiterlesen In Berlin gibt es bereits mehrere solcher Projekte. Darunter fallen die zwei Lebensorte Vielfalt der Schwulenberatung Berlin, die sich explizit an LSBTIQ* Personen richten. Hier können Senior*innen zusammenkommen, die beispielsweise aufgrund der anhaltenden Kriminalisierung von Homosexualität in der BRD bis in die 1990er oder des Verlustes von Freund*innen aufgrund von HIV und Aids Erfahrungen teilen, wie der Tagesspiegel berichtet. Außerdem gibt es Pflege- und Betreuungsangebote, verschiedene Hilfen im Alltag und auch kulturelle sowie Bildungsangebote. Einen ähnlichen, aber intergenerationellen Ansatz verfolgt der Verein Queerer Leuchtturm St. Pauli in Hamburg, welcher altersgerechtes Wohnen mit queerer Kultur, Beratung und Pflege im Hamburger Stadtteil St. Pauli verbinden möchte und dabei generationsübergreifende (Wohn-)Angebote schafft. Die AWO (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.) hat im Rahmen des Modellprojekts „Queer im Alter“ ebenfalls Angebote für LSBTIQ*-Senior*innen an sechs Standorten in Deutschland initiiert. Dabei sind die Angebote nicht ausschließlich für queere Ältere gedacht, sondern möchten das Zusammenleben verschiedener Personen fördern und LSBTIQ*-sensible Ansätze verfolgen. Mit der Einrichtung Kiel-Ellerbek hat die AWO das erste LSBTIQ*-freundliche Pflegeheim in Schleswig-Holstein geschaffen (echte-vielfalt berichtete). Alle diese Projekte zeigen wichtige Ansätze, um die Einsamkeit von älteren queeren Personen vorzubeugen und diskriminierungsarme Räume zu schaffen, die gleichzeitig die Bedarfe von Senior*innen abdecken. Dabei muss jedoch betont werden, dass die Angebote bei weitem nicht ausreichen. Nach Angaben des Tagesspiegel stehen derzeit 900 Personen allein auf der Warteliste des Lebensort Vielfalt Südkreuz, was die Notwendigkeit solcher Wohn- und Lebensorte für queere Senior*innen deutlich macht. Auch im ländlichen Raum müssten solche Wohnkonzepte mitgedacht und von Kommunen unterstützt und gefördert werden. Zum Thema noch ein Veranstaltungstipp: Anlässlich des Pride Monats und der Berliner Seniorenwoche findet am 29. Juni 2024 um 14:00 Uhr in der Begegnungsstätte Gitschiner Str. 38 in Berlin-Kreuzberg ein kostenloser Workshop zum Thema „Queeres Wohnen im Alter: Wie kommen wir von Träumen zu Tatsachen“ statt. Dabei soll über aktuelle Projekte reflektiert werden sowie über Möglichkeiten, die Lage von FLINTA* auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu verbessern, gesprochen werden. Die Veranstalter*innen bitten um vorherige Anmeldung per Telefon: 030 5058 5450. Weitere Informationen auf der Webseite des CSD Berlin.
Weiterlesen Mit diesem Ausgangspunkt will sich der Fachtag „Selbstbestimmung stärken! Demokratie leben!“ einigen zentralen zivilgesellschaftlichen Fragen rund um den Umgang der demokratischen Zivilgesellschaft mit dem Rechtsruck und seinen Auswirkungen auf marginalisierte Gruppen, insbesondere die LSBTIQ*-Community, widmen. Veranstalter ist das Kompetenznetzwerk „Selbst.verständlich Vielfalt“. Auch wenn es sich bei der eingangs verwendeten Formulierung „hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“ um eine gezielte Zuspitzung handelt, ist festzustellen, dass rechte Themen und ihre Vertreter*innen in der medialen Berichterstattung angekommen sind. Wieviel vorher allerdings bereits unausgesprochen in „der Mitte der Gesellschaft“ existierte, bleibt an dieser Stelle offen. Die Veranstaltung wird am 18. Juni 2024 von 10:00 bis 16:00 Uhr abgehalten. Auf der Webseite finden sich eine Programmübersicht sowie ein Anmeldeformular. Nach Anmeldung ist die Teilnahme kostenfrei. Zudem wird der Fachtag durch Gebärdensprachdolmetschende (DGS) und ein „Awareness-Team“ begleitet. Die Ausgangsfragen, die sich die Veranstalter*innen stellen, lauten: Unterstrichen wird die Bedeutung dieser Fragen durch eine starke Präsenz rechter Populist*innen in den sozialen Medien, wie wir am Beispiel Spaniens und der rechtspopulistischen VOX bereits aufgegriffen haben. Gerade vor dem Hintergrund der Jugendarbeitslosigkeit von 28% in diesem Land wird die sozialökonomische Sicherheit der breiten Bevölkerung zu einem zentralen Thema. Übertragen auf Deutschland und die gesamte EU lässt sich damit die Behauptung aufstellen, dass jegliche Frage, wie mit dem Rechtsruck umzugehen und ihm entgegenzuwirken sei, nicht ohne die Frage der sozioökonomischen Absicherung gestellt werden kann. Neben Vorträgen und Diskursen bietet der Fachtag außerdem die Möglichkeit, an einem von vier Workshops teilzunehmen, die anschließend ihre Ergebnisse kurz präsentieren. Dabei geht es um folgende Themen: Alle Informationen zum Ablauf und kurze Beschreibungen der Workshops, ebenso wie das Anmeldeformular, findet Ihr unter folgendem Link.
Weiterlesen Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußert sich anlässlich des Jubiläums und lobt das Grundgesetz als „eine freiheitliche Verfassung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, seine Würde, seine Rechte, die universelle Gleichheit aller vor dem Gesetz.“ Doch werden alle Personengruppen durch das Grundgesetz gleichermaßen geschützt? Nein, sagt der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), denn unter derselben der Verfassung fand bis in die 1990er Jahre eine Kriminalisierung und rechtliche Diskriminierung von Homosexualität statt. Ein genauerer Blick in die Verfassung hilft, um die Kritik der LSBTIQ* Community zu verstehen. In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wird festgehalten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Sexuelle Orientierung wird in keiner Weise erwähnt – und ist damit nicht durch das Grundgesetz geschützt. Die Initiative „GRUNDGESETZ FÜR ALLE“, über die bereits 2021 auf echte-vielfalt berichtet wurde, nutzte den Anlass des Jubiläums, um ihre langjährigen Forderungen erneut laut zu machen und rief zu einer Kundgebung am 23. Mai auf. Neben der Erweiterung um die Kategorie sexuelle Identität müsste auch geschlechtliche Identität explizit aufgeführt werden. Denn dass Geschlecht als Kategorie im Grundgesetz erwähnt wird, würde nicht ausreichen, um vielfältige geschlechtliche Identitäten zu schützen. Auch trans* und inter* Personen müssten mitgedacht werden. Eine Erweiterung von Artikel 3 (3) GG um sexuelle und geschlechtliche Identität sei somit absolut notwendig, „um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern“. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde sich bereits vorgenommen, Artikel 3 (3) GG „um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität [zu] ergänzen“. Doch noch warten queere Verbände ungeduldig auf die tatsächliche Umsetzung des Versprechens der Regierungsparteien. In Hinblick auf das Erstarken rechtspopulistischer Parteien wird eine Erweiterung des Grundgesetztes als „dringender denn je“ (LSVD) verstanden. Denn nur so können Fortschritte hinsichtlich der Gleichstellung von LSTBIQ* nicht einfach rückgängig gemacht werden. Bundesvorstand des LSVD Henny Engels warnt: „Rechtspopulist*innen warten nur darauf, die Uhr wieder zurückzudrehen: Errungenschaften wie die Ehe für Alle und das Selbstbestimmungsgesetz könnten wieder abgeschafft werden. Mit Blick auf die zunehmende Queerfeindlichkeit in Deutschland und Bedrohung durch Rechts ist es Zeit, jetzt zu handeln!“
LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025
28. Mai 2024Weiterlesen Wie wir bereits letzte Woche in unserem Artikel über die FRA-Studie aufgegriffen hatten, sind insbesondere inter*, trans*, nicht-binäre und genderdiverse Personen in Europa häufiger von Belästigungen und Gewalt betroffen. Katrin Hugendubel, Advocacy Director von ILGA-Europe, begrüßte in ihrem Statement zur Einführung 2020 die Strategie als „klares Arbeitsprogramm“ für die EU. Unter anderem sollen Gesetze verabschiedet werden, die endlich sicherstellen, dass Eltern sich frei zwischen den Mitgliedstaaten bewegen können, ohne ihren Elternstatus zu verlieren. Darüber hinaus sieht die Strategie vor, dass die EU eine Führungsrolle in den Bereichen übernimmt, in denen auf nationaler Ebene Veränderungen notwendig sind, so Hugendubel. Im vergangenen Dezember 2023 hatte das EU-Parlament in diesem Zuge dann einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der sicherstellen soll, dass die Elternschaft, die in einem EU-Land gilt, automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Wire wir allerdings in unserem Artikel damals abschließend festhielten, wird es dennoch darum gehen, ob und wie das Recht in der Praxis der einzelnen Nationalstaaten zur Anwendung kommt. Wie die EU selbst in ihrer Zwischenstudie vom Dezember 2023 über die Einführung der „Equality Strategy 2020-2025“ feststellt, hat die EU „keine gesetzgeberische Kompetenz im Bereich des materiellen Familienrechts einschließlich der spezifischen Anforderungen zur Begründung von Ehe- oder Familienstatus“. Damit wird die „Führungsrolle“ allerdings schwer. Trotz Fortschritten bleiben auch weiterhin LGBTIQ* Personen in der EU von Diskriminierung und Belästigung betroffen. Zudem wurde die sekundäre EU-Gesetzgebung zur Nichtdiskriminierung bisher nur in begrenzten Bereichen, wie dem Beschäftigungsbereich, umgesetzt. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission von 2008 für eine horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie, die den Diskriminierungsschutz ausweiten soll, wird seitdem im Rat blockiert (sie erfordert Einstimmigkeit). In ihrer Zweijahresauswertung vom April 2023 kommt ILGA-Europe zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung derzeit hauptsächlich von der Generaldirektion Justiz (DG JUST) vorangetrieben wird, während andere Generaldirektionen hinterherhinken. Darüber hinaus liegt der Fokus der Umsetzung vor allem auf sexueller Orientierung und vernachlässigt Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale als weitere Schutzbereiche. Insgesamt bräuchte es eine bessere Vernetzung zwischen der eingerichteten Arbeitsgruppe zur Nichtdiskriminierung und den verschiedenen NGOs innerhalb der Europäischen Union. Trotz der Arbeitsgruppe fehlt es allerdings an langfristiger Verbindlichkeit und personeller Ausstattung. Angesichts der führenden Rolle der DG JUST, um die Umsetzung auch durch andere Generaldirektionen sicherzustellen, ist es sehr besorgniserregend, dass es keine nachhaltige und langfristig dafür eingerichtete Position für LGBTIQ-Rechte gibt. Formal stellt die Strategie damit einen Schritt in die richtige Richtung dar. Praktisch sind jedoch noch zahlreiche strukturelle Veränderungen und die Bereitstellung von Ressourcen und Personal notwendig, um sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene wirksame Veränderungen zu bewirken.
Europawahl: Gleichstellung und LSBTIQ*
23. Mai 2024Weiterlesen Der LSVD ruft gemeinsam mit anderen queeren Verbänden zur Teilnahme an der Europa-Wahl am 9. Juni auf und dabei „die Parteien zu unterstützen, die sich glaubhaft für Menschenrechte und damit auch für Gleichheit und Akzeptanz von LSBTIQ in Europa einsetzen“. In dem Wahlaufruf wird betont, dass rechtsextreme und -radikale Parteien in vielen EU-Staaten bereits jetzt die Rechte von queeren Personen einschränken und Hass auf LSBTIQ* sowie andere marginalisierte Gruppen schüren würden. Deshalb sei die Europawahl eine „Richtungswahl“. Mit Wahlprüfsteinen hat der LSVD eine Einschätzung über die queerpolitischen Vorhaben der Parteien geliefert. Auch für die Gleichstellung der Geschlechter könnte die Wahl eine bedeutende Rolle spielen. Strukturelle Diskriminierung und weitere Hürden stellen für Frauen* nach wie vor ein großes Problem dar. Besonders rechte Parteien und Gruppen verbreiten antifeministische Positionen. Die Ansätze zur Förderung der Gleichstellung von Frauen* unterscheiden sich stark zwischen den Parteien. Doch welche Partei setzt sich wirklich für die Gleichstellung von Frauen* ein? Um Klarheit über die verschiedenen Positionen und Ansätze der Parteien zu bekommen, lädt der Landesfrauenrat Hamburg am 3. Juni 2024 zur Veranstaltung „Sie wählt! Was?“ ein. Mit Vertreter*innen der Parteien DIE LINKE, FDP, Die Grünen, SPD und CDU wird ein feministisches Podiumsgespräch zur Europawahl geführt. In dem Podiumsgespräch soll herausgearbeitet werden, welche Lösungen von den Vertreter*innen der teilnehmenden Parteien vorgeschlagen werden. Die Veranstaltung findet am 03. Juni 2024 um 19 Uhr im Landesfrauenrat Hamburg e.V. (Grindelallee 43, 20146 Hamburg, Im Sauerberghof) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auch eine Online-Teilnahme ist unter folgendem Link möglich: https://us06web.zoom.us/j/85489690426?pwd=dUjmasEyXUihpLm3zzs9gO5sc9xo5c.1
Weiterlesen Laut FRA-Studie, die laut eigener Aussage versucht, so repräsentativ wie möglich zu sein, gehen mehr als die Hälfte der befragten 100.000 Personen offen mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, ihrem Geschlechtsausdruck sowie ihren geschlechtsspezifischen Merkmalen um. Dennoch vermeiden die meisten aus Angst vor Angriffen, zum Beispiel in der Öffentlichkeit Händchen zu halten. Auch die Diskriminierung ist im Vergleich zur vorherigen Erhebung 2019 insgesamt zurückgegangen, allerdings gab immer noch über ein Drittel an, Diskriminierungserfahrungen zu machen. Jede zehnte Person (10%) hatte zudem Gewalterfahrungen erlebt. In Deutschland waren es sogar 16% und bei inter* Menschen über ein Drittel. Mehr als die Hälfte der Befragten war darüber hinaus Belästigungen ausgesetzt, in Deutschland gaben dies sogar 57% an. In der Erhebung von 2019 war es insgesamt noch ein Drittel gewesen. Auch erleben inter* und trans* Personen mit ca. zwei Dritteln erneut weit häufiger Belästigung als übrige Personen. In Bezug auf Schulen gaben zwei Drittel der Befragten an, dass sie Mobbing erfahren haben, „und zwar generationsübergreifend in allen EU-Ländern“. Auch hier findet sich ein Anstieg gegenüber 2019, als lediglich die Hälfte diese Angabe machte. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass Gewalt und Belästigung an Schulen weiterhin bestehen, trotz Verbesserungen im Umgang mit LGBTIQ-Themen. Ein Fünftel der Schüler*innen berichtet, dass ihre Schule das Thema in ihre Bildung „positiv aufgenommen“ habe. In Bezug auf die psychischen Auswirkungen habe mehr als ein Drittel schon einmal über Selbstmord nachgedacht, bei inter*, trans*, nicht-binären und genderdiversen Personen sind es sogar über die Hälfte. Ähnlich hohe bzw. noch höhere Zahlen zeigte auch der Zusammenhang mit Behinderungen oder finanziellen Unsicherheiten, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder der Genderidentität. Gleichzeitig gibt ein Viertel der Personen an, dass sie zu Konversionsmaßnahmen gezwungen wurden, um ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern. Daran anschließend haben LGBTIQ*-Personen erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Fünf Prozent verzichten gar auf Behandlungen. Bei 2% wurde sogar die Behandlung von Seiten des medizinischen Fachpersonals verweigert. Und 10% hatten Probleme beim Zugang zur Notfallversorgung. Insgesamt kommt die Studie zu der Erkenntnis: „Inter*, trans*, nicht-binäre und genderdiverse Personen sind häufiger Belästigungen und Gewalt ausgesetzt. Sie sind häufiger mit psychischen Problemen konfrontiert und haben häufiger Suizidgedanken. Außerdem sind sie eher von Obdachlosigkeit betroffen und haben Schwierigkeiten beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Dies gilt auch für LGBTIQ*-Personen mit Behinderungen, in finanzieller Not oder Angehörige ethnischer oder anderer Minderheiten.“ Insgesamt hat nur ein Viertel der Befragten den Eindruck, dass ihre Regierung Vorurteile und Intoleranz gegenüber LGBTIQ*-Personen bekämpft. Vor diesem Hintergrund bekommt die aktuelle Europawahl am 9. Juni 2024 eine besondere Dringlichkeit. Wie der LSVD schreibt, „[…] geht [es] um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie. Auch demokratische Parteien sind in der Gefahr, sich dem Rechtsruck zu beugen und der Diskursverschiebung nach Rechtsaußen nachzugeben.“ Trotz aller inhaltlichen Kritik an den unterschiedlichsten Parteien ist diese Demokratie momentan das Fundament, auf dem wir unsere Gesellschaft gestalten wollen. Dazu gehört, so der LSVD weiter, „klare Kante gegen rechtsextreme und menschenfeindliche Positionen zu zeigen“. Das heißt erstens, zur Wahl zu gehen, und zweitens, sich selbst kritisch zu prüfen, ob die Partei des Vertrauens tatsächlich die richtige ist. Mehr Würde und weniger Menschenverachtung bedeutet, die Fragen nach einer allgemeinen sozialen Gerechtigkeit zu stellen. Wird nur die eigene Interessengruppe berücksichtigt, entstehen neue Einfallstore für Unsolidarität, Hass und damit rechten Populismus. Den vollständigen Bericht gibt es unter diesem Link.
Weiterlesen Ausgangspunkt des Museums ist die Zeit zwischen 1933 und 1945. Damals waren es nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern ebenfalls Personen der LGBTIQ* Gemeinschaft, die vom Anhalter Bahnhof in das Exil flohen. „Von den Menschen, denen dieses Schicksal widerfuhr, möchte das Exilmuseum Berlin erzählen – und dabei auch die Brücke zur Gegenwart schlagen: Wie wurden Flucht und Entwurzelung zu zentralen Erfahrungen unserer Zeit? Welche Verbindung besteht zwischen dem Exil damals und heute? Und was können wir aus der Geschichte für das Heute lernen?“ (Werkstatt Exilmuseum) Fragen, die in der aktuellen Asyl- und Migrationspolitik nur allzu sehr durch ihre Abwesenheit glänzen. Ein Beispiel ist der EU-Asylkompromiss, über den wir bereits letztes Jahr geschrieben haben. „[…] Das Risiko der Flucht, das verstörte Leben in der Fremde, Armut, Angst und haltloses Heimweh. All das erleben Menschen bis heute jeden Tag. […] Erzählt man von den Geschichten damals, versteht man auch die Menschen besser, die heute in Deutschland Zuflucht suchen“, so Literaturnobelpreisträgerin und Schirmherrin des Exilmusems Herta Müller auf der Webseite des Museums. Diese Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart ist zentral. Das Museum kann hier ein Ort der Kommunikation werden. Ob es gelingt, bleibt abzuwarten - solange Fremdenhass und eine regressive Asylpolitik existieren, bleiben sie unleugbare Indikatoren für ein Unverständnis von Exil und unserer speziell deutschen Geschichte. In unserem Artikel über die Ausstellung "gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945", die sich ebenfalls mit dieser Zeit befasst, haben wir mit Kant bereits darauf hingewiesen, dass die Menschenwürde das fundamentalste Prinzip ist. Wird sie hintergangen, reißt der Boden, auf dem jede Freiheit und jedes Recht erkämpft wurde. Für Interessierte hat das Magazin queer am 09. Mai unter dem Titel "Queer im Exil: Ein wichtiger Teil unserer Geschichte" dem Exilmuseum einen Artikel gewidmet, der die queere Seite des Exils etwas umfangreicher in den Blick setzt. Dabei macht der Artikel deutlich, dass bspw. Homophobie nicht an der Landesgrenze haltmacht. Also nicht nur der Weg birgt Gefahren, auch im neuen Land angekommen sind Offenheit und Hilfe nicht garantiert. Dies gilt es als Verantwortung der Gegenwart in einem Deutschland und Europa, das vielfältig sein will, anzuerkennen. Wer sich beteiligen möchte, für den ist die Werkstatt jeden Donnerstag von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Sie soll als Veranstaltungsort, Labor und Ausstellung fungieren und den Ansatz des künftigen Exilmuseums sichtbar machen. Darüber hinaus werden regelmäßig Veranstaltungen und Ausstellungen organisiert und kuratiert:
Weiterlesen Die britische Regierung hatte grünes Licht für das Projekt gegeben und die benötigten 350.000 britischen Pfund bereitgestellt. Ein bedeutsames Signal für die LGBTQ+-Community des Landes, insbesondere da es sich beim National Arboretum um einen Ort handelt, der bisher die Dienste und Opfer der britischen Streitkräfte anerkannte, jedoch die homosexuellen Angehörigen ausschloss, so Schwulissimo weiter. Auch unabhängig von der persönlichen Meinung zu Militär und Krieg bleibt festzuhalten: Wenn sich Menschen als Soldat*innen für ihr Land verpflichten, obliegt dem Staat und den militärischen Führungskräften eine besondere Fürsorgepflicht. Dazu zählt auch der Schutz vor Diskriminierung innerhalb der Truppe. Dies ist ein ethisch gebotenes Minimum, wenn "man" als Staat Menschen in den Krieg oder lebensbedrohliche Einsätze schickt. In der Realität galt allerdings noch bis 1994 der §175, und selbst wenn dieser seit den 1950er Jahren in der Zivilgesellschaft nicht mehr zur Anwendung kam, galten in der Bundeswehr bis 1970 homosexuelle Handlungen als Dienstvergehen, die zu einer unehrenhaften Entlassung führen konnten. Bis 1979 war Homosexualität noch ein Ausmusterungsgrund. Im Jahr 2001 öffnete die Bundeswehr alle Laufbahnen auch für Frauen, 2006 wurde das Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (SoldGG) erlassen. Es hat das Ziel, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität für den Dienst als Soldatin oder Soldat zu verhindern oder zu beseitigen" (§1 Abs. 1 SoldGG). Es dauerte allerdings noch bis zum Jahr 2020, bis die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer sich offiziell für das Unrecht der Vergangenheit entschuldigt. Diese Entschuldigung haben die vergangenen Verteidigungsminister*innen bis zum aktuellen Boris Pistorius symbolisch wiederholt, wie das Bundesministerium der Verteidigung auf seiner eigenen Seite betont. Im Juli 2021 tritt dann letztendlich das "Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten" (SoldRehaHomG) in Kraft. Damit haben Betroffene nun die Möglichkeit der Rehabilitation und Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligungen. Außerdem werden wehrgerichtliche Urteile aufgehoben. Für Interessierte findet sich auf der Seite des LSVD eine genau chronologische Aufarbeitung der Ereignisse mit weiterführenden Links. Für Betroffene bietet die Seite der Bundeswehr ein umfangreiches FAQ an, dabei geht es unter anderem darum: Ebenso finden sich dort die Anträge für Rehabilitation und Entschädigung. Denkt man an vulnerable Gruppen, kommt einem selten die Bundeswehr in den Sinn. Aber gerade in stark hierarchischen Institutionen mit teilweise nach außen geschlossenen Strukturen und einem Nimbus, der die "Nicht-Vulnerabilität" propagiert, bleibt die Gefahr von unerkannter oder nicht geahndeter Diskriminierung und anderen Vergehen weiterhin ein Thema - auch mit einer Entschädigungsregel und dem Rehabilitationsgesetz im Hintergrund.