Ampel-Koalition verkündet familienrechtliche Reform
24. Januar 2022Weiterlesen Ein wichtiger Bestandteil dieser Reformen sei die geplante „Verantwortungsgemeinschaft“. Dieses neue Rechtskonstrukt werde viel Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung bieten, wobei ein mehrstufiges Modell, das zu verschiedenen Lebenssituationen passt, unterschiedliche Intensitäten der Verantwortungsübernahme füreinander ermögliche, so der Minister. Es sei also ein Modell für Menschen, „mit einem über eine reine Geschäftsbeziehung hinausgehenden tatsächlichen und persönlichen Näheverhältnis“, wie etwa Senior*innen-Wohngemeinschaften oder Alleinerziehende, die von Menschen außerhalb der eigenen Familie dauerhaft Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhielten. Vorgesehen ist bei der geplanten Reform jedoch auch mehr Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare, um unter anderem die Diskriminierung lesbischer Mütter zu beenden. So sollen zwei miteinander verheiratete Frauen in Bezug auf Kinder rechtlich künftig genauso behandelt werden, wie wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind. Das heißt auch, dass das von einer der beiden Frauen geborene Kind von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben soll. Bisher kann die Partnerin der Mutter nur über eine Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil des Kindes werden, wie es im Falle der Klage „Paula hat zwei Mamas“ angeprangert wurde (echte-vielfalt berichtete). Als das Oberlandesgericht Celle dazu entschied, dass bestehende Abstammungsrecht verfassungswidrig sei, war zu vermuten, dass dies wohlmöglich eine Gesetzesänderung und eine Reform des Abstammungsrechts zur Folge haben würde. Diese soll es nun also geben, und auch für unverheiratete hetero Paare soll es neue Möglichkeiten geben, Vereinbarungen über die Elternschaft zu treffen. Dabei gelte bei dem gesamten Reformvorhaben grundsätzlich: „Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen“, so Buschmann.