Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Bundesjustizminister Marco Buschmann verspricht die Einführung von "Verantwortungsgemeinschaften", ein Ende der Diskriminierung lesbischer Mütter sowie die Möglichkeit der Mehrelternschaft bis zum Herbst 2023. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne sollen unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben. „Was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist vermutlich die größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“, mutmaßte der FDP-Politiker.

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Ein wichtiger Bestandteil dieser Reformen sei die geplante „Verantwortungsgemeinschaft“. Dieses neue Rechtskonstrukt werde viel Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung bieten, wobei ein mehrstufiges Modell, das zu verschiedenen Lebenssituationen passt, unterschiedliche Intensitäten der Verantwortungsübernahme füreinander ermögliche, so der Minister. Es sei also ein Modell für Menschen, „mit einem über eine reine Geschäftsbeziehung hinausgehenden tatsächlichen und persönlichen Näheverhältnis“, wie etwa Senior*innen-Wohngemeinschaften oder Alleinerziehende, die von Menschen außerhalb der eigenen Familie dauerhaft Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhielten.

Vorgesehen ist bei der geplanten Reform jedoch auch mehr Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare, um unter anderem die Diskriminierung lesbischer Mütter zu beenden. So sollen zwei miteinander verheiratete Frauen in Bezug auf Kinder rechtlich künftig genauso behandelt werden, wie wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind. Das heißt auch, dass das von einer der beiden Frauen geborene Kind von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben soll. Bisher kann die Partnerin der Mutter nur über eine Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil des Kindes werden, wie es im Falle der Klage „Paula hat zwei Mamas“ angeprangert wurde (echte-vielfalt berichtete). Als das Oberlandesgericht Celle dazu entschied, dass bestehende Abstammungsrecht verfassungswidrig sei, war zu vermuten, dass dies wohlmöglich eine Gesetzesänderung und eine Reform des Abstammungsrechts zur Folge haben würde. Diese soll es nun also geben, und auch für unverheiratete hetero Paare soll es neue Möglichkeiten geben, Vereinbarungen über die Elternschaft zu treffen.

Dabei gelte bei dem gesamten Reformvorhaben grundsätzlich: „Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen“, so Buschmann.

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Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes hat Deutschland einen Beauftragten für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ernannt: Sven Lehmann, Abgeordneter der Grünen. In der Funktion wird er für die Zusammenarbeit mit den Ministerien bei politischen Projekten zuständig sein, die die LGBTQ+-Community betreffen. Er wird auch den Nationalen Aktionsplan der Regierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt leiten. Die Reaktionen auf das neu geschaffene Amt eines Queer-Beauftragten sind gemischt.

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So bezeichnete der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) die Ernennung Lehmanns als „ein weiteres wichtiges Signal für den von der Regierungskoalition versprochenen queerpolitischen Aufbruch“. Lehmann müsse „die treibende Kraft in der Regierung werden, um die im Koalitionsvertrag versprochenen queerpolitischen Projekte umzusetzen“, sagte Henny Engels vom LSVD-Vorstand der Deutschen Welle. Lob für Lehmann kam auch von Ampel-Kolleg*innen wie dem Forschungsstaatssekretär Jens Brandenburg, der FDP-Sprecher für Queerpolitik in der vergangenen Legislaturperiode war: „Eine gute Wahl, viel Erfolg im neuen Amt!“, erklärte er. Zudem gratulierten ihm auf Twitter SPDqueer und QueerGrün Berlin, wobei betont wurde, wie wichtig die Erschaffung des Amtes selbst sei. Die Regierung von Olaf Scholz zeige damit, wie wichtig ihr die LGBTIQ*-Rechte und die Akzeptanz und Vielfalt in unserer Gesellschaft sei.

Doch gleichzeitig titulierte queer.de einen aktuellen Beitrag zu dem Thema: „Nach Berufung von Sven Lehmann - Queer-Beauftragter verursacht Schnappatmung bei AfD“. So kritisierte Co-Vizeparteichefin Beatrix von Storch, dass „die Absurdität grünen Gender-Wahns mit der Ernennung eines sogenannten Queer-Beauftragten einen neuen traurigen Höhepunkt“ erreiche. „Während die Bürger zu Zigtausenden auf die Straße gehen, um ihre Freiheit zu verteidigen, droht der neue super-queere Beauftragte Lehmann ganz unverhohlen mit einer neuen, 'progressiven' Familienpolitik.“. Den von Lehmann angekündigten Nationalen Aktionsplan gegen Queerfeindlichkeit werde ihre Partei daher „mit aller Entschiedenheit bekämpfen“. Auch die Scheinargumentation á la „Dieses Land hat offenbar keine anderen Probleme!“ war mehrfach zu lesen, ob in diesen Worten von dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Natterer, oder sarkastisch aus der AfD: „Die #Ampelkoalition kümmert sich um die wahren Probleme im Land“, tweetete Vize-Fraktionschef Norbert Kleinwächter. Auch der in rechten Kreisen beliebte Blogger Boris Reitschuster machte sich über die Berufung lustig: „Endlich ist das passiert, worauf der fortschrittliche Teil der (deutschen) Menschheit sicher schon sehr lange gewartet hat“.

Lehmanns Partei-Kollegin Ulle Schauws allerdings kritisiert ganz unironisch, dass Deutschland faktisch bei den LGBTQ+-Rechten immer noch hinter vielen Ländern hinterherhinke. Die neue Koalition habe deswegen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass „Menschen mit queeren Biografien endlich ernst genommen werden und sich die Realitäten vielfältiger Familien in unseren Gesetzen widerspiegeln, damit sie frei von Diskriminierung leben können“.

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Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, ist der erste Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

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Zu seiner Ernennung erklärte Sven Lehmann, dass das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeige, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt sei: „Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können.“ Die neue Bundesregierung werde ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queer-Politik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Diese progressive Politik findet sich beispielsweise in den im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen, die mit der Einführung von „Verantwortungsgemeinschaften“ unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben sollen.

Weiter äußerte sich Lehmann, dass der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz sichergestellt werden müsse und die Grundrechte von trans, inter- und nicht binären Menschen endlich vollständig durchgesetzt werden müssten: „Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“

Als Queer-Beauftragter der Bundesregierung soll Lehmann mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er werde insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt koordinieren, und die damit verbundene Informierung der Öffentlichkeit. Lehmann hat seit 2018 bereits Erfahrungen als Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sammeln können. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Die Schwulenberatung Berlin gab bekannt, dass sie in den letzten Jahren immer mehr bisexuelle oder pansexuelle Geflüchtete betreue, die mit spezifischen Problemen während des Asylprozesses konfrontiert werden würden. Deswegen hat die Beratungsstelle nun eine rechtliche Expertise (ein von Expert*innen verfasstes Gutachten über einen bestimmten Sachverhalt aus einem Fachgebiet) zum Thema „Bisexualität als Fluchtgrund“ beauftragt, welche nun von der Rechtsanwältin Juliane Linke vorgelegt worden ist. Das Ergebnis: Deutsche Ämter und Gerichte würden Bisexualität in Asylverfahren manchmal immer noch nicht als eigenständige sexuelle Orientierung anerkennen.

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Eigentlich, so die Berliner Expertin für Migrationsrecht Juliane Linke, gilt, „dass bisexuelle Personen sich auf den Verfolgungsgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe berufen können“ (PDF). Grundsätzlich also hätten bisexuelle Menschen ein Recht auf Asyl, wenn sie aus Ländern fliehen, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert, ­verfolgt und unterdrückt werden. Stattdessen jedoch, so Juliane Linke, würde Bisexualität im Asylrecht noch oft „zu einem Lifestyle-Anhängsel von Heterosexualität degradiert“. Dabei werde Bisexualität von Ämtern als Zusammensetzung von Hetero- und Homosexualität missverstanden, zwischen denen die Betroffenen wählen könnten. Damit werde Bisexualität eine Eigenständigkeit als sexuelle Orientierung aberkannt, so Stephan Jäkel von der Schwulenberatung. "Neben einer klischeehaften und diskriminierenden Zuschreibung hat dies für bisexuelle Geflüchtete existenzielle Folgen. Denn Verfolger machen diese Unterscheidung im Zweifelsfall nicht, sondern bestrafen jegliche Abweichung von heteronormativen Lebensweisen".

Zudem dürften deutsche Behörden nicht verlangen, dass sich Bisexuelle in ihren Heimatländern „diskret“ verhalten könnten, indem sie ihre sexuelle Orientierung verheimlichen. Denn laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 müssen EU-Staaten queeren Menschen Asyl gewähren, wenn ihnen in ihrem Heimatland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung die Gefängnisstrafe droht. Der Ausgangspunkt für die Prüfung der Verfolgungswahrscheinlichkeit müsse daher die offen gelebte sexuelle Orientierung sein, so Linke. „Denn nur so kann der sexuellen Orientierung als zwingend bedeutsamem Bestandteil der Identität eines Menschen angemessen Rechnung getragen werden“.

Immer wieder wird von Bisexuellen kritisiert, dass sie und ihre Orientierung in der Community unsichtbar gemacht würden. Wird die Existenz von Bisexualität geleugnet, wird von bisexual erasure (englisch: „bisexuelle Verdrängung/Löschung“) gesprochen. Lesen Sie hier mehr darüber.

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Nachdem ein Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, der geschlechtlichen Minderheiten das Recht auf Selbstidentifikation einräumt, kann Neuseelands gendervariante Community künftig das in ihrer Geburtsurkunde eingetragene Geschlecht ändern, ohne einen medizinischen Eingriff nachweisen zu müssen.

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Die erste umfassende nationale Umfrage zur Gesundheit und zum Wohlbefinden von trans und nicht-binären Menschen wurde 2018 durchgeführt. Sie ergab, dass fünf von sechs Teilnehmern, in ihrer neuseeländischen Geburtsurkunde nicht das richtige Geschlecht angegeben hatten – das heißt, dass das neue Gesetz 83% der trans und nicht-binären Bevölkerung in Neuseeland betreffen könnte. Während die Selbstidentifizierung auf Geburtsurkunden bereits im Jahr 2018 eingeführt worden war, mussten Antragsteller nachweisen, dass sie sich einer medizinischen Behandlung unterzogen hatten, um ihr biologisches Geschlecht an ihre Geschlechtsidentität anzugleichen. Mit dem Gesetzentwurf zur Registrierung von Geburten, Todesfällen, Eheschließungen und Beziehungen, der am Donnerstag einstimmig verabschiedet wurde, entfällt diese Anforderung.

Wie die britische Zeitung The Guardian berichtet begrüßen Befürworter*innen den Gesetzentwurf, der eine Selbstidentifizierung ermöglicht und die Rechte von transsexuellen und nicht-binären Neuseeländern stärkt. „Heute ist ein stolzer Tag in der Geschichte von Aotearoa“ (Māori-Name für Neuseeland) sagte Innenministerin Jan Tinetti: „Das Parlament hat für Inklusion und gegen Diskriminierung gestimmt“. So werde die Gesetzesänderung für takatāpui [Name für Māori-LGBTQI*] und transsexuelle, nicht-binäre, und intersexuelle Neuseeländer einen echten Unterschied schaffen, sagte Tinetti. Sie fügte hinzu, dass das Gesetz werde junge Menschen unterstützen und ihnen die Kontrolle über ihre Identität geben, was ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden fördern werde.

Die Sprecherin der Grünen Partei für Regenbogengemeinschaften, Dr. Elizabeth Kerekere, kritisierte jedoch, dass die Änderungen Geflüchtete, Asylsuchende und Eingewanderte ausschließen. Neuseeländer*innen, die im Ausland geboren wurden, würden noch nicht die Möglichkeit haben, sich selbst zu identifizieren, da die Änderungen nur für neuseeländische Geburtsurkunden gelten.

Außerdem hat das Gesetz hat Diskussionen und einige Anfeindungen ausgelöst, unter anderem von der transfeindlichen Gruppe Speak Up for Women, die 2018 gegründet wurde, um sich gegen Selbstbestimmung auszusprechen.

In den 18 Monaten vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen werden Einzelheiten ausgearbeitet, darunter die Konsultation darüber, wer Anträge für junge Menschen unterstützen darf, die Sicherstellung, dass die Geschlechtskennzeichnung in der Geburtsurkunde nicht-binäre und kulturelle Optionen umfasst, und die Festlegung der Anforderungen für Personen, die ihr Geschlecht mehr als einmal ändern wollen.

Das Land reiht sich mit seinem Gesetz in eine Reihe von etwa 15 ausländischen Rechtsordnungen ein, die die Änderung des Geschlechts in Dokumenten vereinfacht haben, darunter mehrere lateinamerikanische Länder und europäische Länder wie Dänemark und Spanien. Auch der neue deutsche Koalitionsvertrag der Ampel sieht nach über zwanzig Jahren des diskriminierenden "Transsexuellengesetzes" vor die rechtliche geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen.

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Die kanadischen Gesetzgeber*innen haben in einer seltenen Einstimmigkeit im Parlament einen Antrag zum Verbot der in Verruf geratenen „Konversionstherapie“ verabschiedet. Ein überraschender Antrag der oppositionellen Konservativen vom Mittwoch, das Gesetz im Schnellverfahren zu verabschieden, löste im Unterhaus Beifall aus.

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Die regierenden Liberalen unter Premierminister Justin Trudeau hatten wiederholt versucht, ein Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionstherapie“ zu verabschieden, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Personen zu ändern, die nicht heterosexuell und cis-geschlechtlich sind. Die Praxis wird von Gesundheitsexperten weltweit als schädlich angesehen.

Einem kürzlich erschienenen UN-Bericht zufolge würden Konversionspraktiken in mindestens 68 Ländern durchgeführt, obwohl Expert*innen sagen, dass es in allen Ländern irgendeine Form von Konversionspraktiken gäbe. Die Aversionstherapie, bei der eine Person einer „negativen, schmerzhaften oder anderweitig belastenden Empfindung“ - einschließlich Elektroschocks - ausgesetzt wird, um eine negative Assoziation mit ihrer „zu konvertierenden“ sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu erzeugen, würde dabei noch in vielen Ländern angewandt.

Nun scheint sich die Parteivorsitzende der Konservativen, Erin O'Toole, seit ihrem Amtsantritt zu einer ausgesprochenen Befürworterin von LGBTQI*-Rechten entwickelt zu haben. Doch durch die Abstimmung über das beschleunigte Verfahren konnten die konservativen Gesetzgeber*innen vermeiden ihre Stimme zu Protokoll geben zu müssen. Als dem nicht so war hatten 62 konservative Abgeordnete im Juni gegen den Antrag gestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Senat zur gesonderten Abstimmung vorgelegt, bevor es in Kraft tritt. Mit der Abstimmung ist Kanada einen Schritt näher dran, sich einer kleinen Zahl von Ländern - Brasilien, Ecuador, Malta und auch Deutschland - anzuschließen, die diese Praxis gänzlich verboten haben. Ein kürzlich im Vereinigten Königreich eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung, nicht aber ein Verbot dieser Praxis vor. In Deutschland hingegen steht im neuen Ampelkoalitionsvertrag, dass das Verbot der „Therapien“ noch weiter verschärft werden solle.

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Die Regierung Botswanas hatte gegen ein Urteil aus dem Jahr 2019 Berufung eingelegt, wonach die Kriminalisierung von Homosexualität verfassungswidrig ist. Das fünfköpfige Gerichtsgremium wies die Berufung jedoch am Montag zurück und stimmte einstimmig ab, dass die Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen einen Verstoß gegen die Verfassungsrechte von LGBTQI* auf Würde, Freiheit, Privatsphäre und Gleichheit darstelle.

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„Diese Abschnitte [des Strafgesetzbuchs] haben ihren Nutzen überlebt und dienen nur dazu, Strafverfolgungsbeamte dazu zu ermutigen, zu Eindringlingen in die Privatsphäre der Bürger*innen zu werden", sagte der Vorsitzende des Berufungsgerichts, Ian Kirby. Das Urteil war bereits 2019 als großer Sieg für queere Rechtsaktivist*innen auf dem Kontinent gefeiert worden, nachdem beispielsweise in Kenia ein Versuch gescheitert war, die aus der Kolonialzeit stammenden Gesetze zur Kriminalisierung von homosexuellem Sex aufzuheben. Wieder nun wird die Entscheidung des Berufungsgerichts, das Urteil zur Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen aufrechtzuerhalten, als Sieg für die queere Community begrüßt, der andere afrikanische Länder ermutigen könnte, diesem Beispiel zu folgen.

Vor dem Urteil von 2019 konnte schwuler Sex mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft werden. Homosexualität ist in vielen afrikanischen Ländern illegal, wobei auf Verurteilungen in einigen Staaten die Todesstrafe steht. Caine Youngman, Leiter der Abteilung für politische und rechtliche Interessenvertretung der Organisation Lesbians, Gays and Bisexuals of Botswana, hoffe deswegen, dass das Urteil „für andere Kameraden auf dem gesamten afrikanischen Kontinent sehr nützlich sein wird“.

Er sagte der britischen Zeitung The Guardian auch: „Ich fühle mich wirklich glücklich, ich fühle mich erleichtert, ich fühle mich hoffnungsvoll, was unsere Zukunft als LGBTIQ-Community in unserem Land angeht. Ich fühle mich beschützt.“ Dieser Sieg sei ein großer Erfolg für die queere Gemeinschaft und ein Zeichen dafür, dass die Justiz in Botswana die Menschenrechte sehr ernst nehme, so Youngman. Es sei ein Zeichen dafür, dass die Justiz bereit sei, sich für die Gleichheit vor dem Gesetz einzusetzen.

Diese Gleichheit hatte auch der Präsident des Landes, Mokgweetsi Masisi, 2018 in einer Rede unterstützt: „Wie andere Bürgerinnen und Bürger auch, verdienen [queere Menschen], dass ihre Rechte geschützt werden“. Der UN-Koordinator und Vertreter des UN-Generalsekretärs in Botswana, Zia Choudhury, twitterte: „Woohoo! Gerechtigkeit für die #LGBTQ-Gemeinschaft und Gerechtigkeit für alle, die an #Menschenrechte glauben. Die @UN_Botswana-Familie steht Hand in Hand mit der #LGBTQ-Gemeinschaft. Wir glauben, dass die Menschenrechte allen gehören. Jeder Mensch kann lieben und geliebt werden, ohne Angst vor Verfolgung.“

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Ricarda Lang, die erste offen bisexuelle Bundestagsabgeordnete, will in die Fußstapfen von Claudia Roth und Annalena Baerbock treten – und wäre auf diesem Posten erneut die erste offen bisexuelle Politikerin. Die 27-Jährige ist derzeit Vize-Parteivorsitzende und sorgte bei der Bundestagswahl am 26. September bereits für Schlagzeilen, weil sie als erste offen bisexuelle Person ins deutsche Parlament einzog.

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„In den letzten Jahren haben wir daran gearbeitet, die Partei zu öffnen und Politik für die ganze Gesellschaft zu machen. Jetzt gilt es, darauf aufzubauen“, erklärte Lang in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Als ihre politischen Schwerpunkte benannte die frühere Chefin der Grünen Jugend wiederholt Feminismus und Frauenpolitik sowie Bildungs- und Hochschulpolitik. Dabei ginge es darum, eine starke soziale und ökologische Politik in der Regierung umzusetzen, aber auch über den Regierungsalltag hinaus zu denken, und am inhaltlichen Profil zu arbeiten. Selbstverständlich also ist Langs Bisexualität nur ein Teil ihrer Identität als Politikerin und sollte Gespräche über ihre Inhalte nicht verdrängen.

Wichtig ist es dennoch, dass ihr bi-Sein sichtbar gemacht und zelebriert wird, denn wie Lang selbst vergangenes Jahr in einem Interview mit dem Bisexuellen Journal beklagt hatte, würde das B der LGBTI*-Community oft verdrängt werden: „Bisexuelle Menschen sind kaum sichtbar und werden oft diskriminiert. Gerade bisexuelle Frauen werden häufig nicht ernst genommen“, sagte Lang. „Es gibt viele Anfeindungen bis hin zu offenem Hass auf das vermeintlich Andere. Dem müssen wir entgegenwirken – sowohl in der Politik als auch in der Gesamtgesellschaft, aber natürlich auch in der LSBTI*-Community.“ Bisexuelle Menschen müssten darum „in allen politischen Bereichen nicht nur mitgenannt, sondern tatsächlich auch mitgedacht werden“, forderte Lang in dem Interview. „In den Bildungsplänen der Schulen zum Beispiel muss Bisexualität – und ganz allgemein Vielfalt – als eigenes Thema verankert werden. Es darf nicht länger nur im Nebensatz erwähnt werden.“

Immer wieder wird von Bisexuellen kritisiert, dass sie und ihre Orientierung in der Community unsichtbar gemacht würden. Wird die Existenz von Bisexualität geleugnet, wird von bisexual erasure (englisch: „bisexuelle Verdrängung/Löschung“) gesprochen. Lesen Sie hier mehr darüber.

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Um queere Menschen besser vor Hass und Hetze zu schützen, hat die Europäische Kommission am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorgestellt, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen. Damit soll Hass laut Brüssel europaweit besser bekämpft werden.

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Dazu sollen nach dem Willen der europäischen Exekutive Hassverbrechen in die Liste der europäischen Straftatbestände aufgenommen werden. Dabei geht das Papier konkret auf die bereits bestehende Strategie der Kommission zur Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen ein, die vor einem Jahr vorgestellt worden war.  Vor bereits über einem Jahr im September 2020 hatte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont, dass LGBTQI*-feindliche Hetze mit europäischen Werten nicht vereinbar sei und die Strategie dagegen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständig ist, stimmte ihr zu: „Er widerspricht unseren Grundwerten und unseren Grundsätzen. Wir müssen auf Ebene der EU tätig werden, um sicherzustellen, dass Hass überall in Europa in gleicher Weise unter Strafe gestellt wird“ - Für Hass gäbe es in Europa keinen Platz, so Jourová. Auch der deutsche Europaabgeordnete Rasmus Andresen, Mitglied der LGBTI-Intergroup des Europäischen Parlaments, sagte es sei höchste Zeit, dass Hassreden und Hassverbrechen in den EU-Straftatenkatalog aufgenommen werden, insbesondere, auch Taten aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtsbezogener Merkmale. Queere Menschen seien verbaler Diskriminierung und Gewalt vielerorts ausgesetzt und daher „auf den Rückhalt aus Brüssel angewiesen“.

Doch nun müssen die Nationalstaaten dem Plan noch zustimmen, wozu es Einstimmigkeit im Ministerrat, dem EU-Gremium der nationalen Regierungen, braucht. „Und einige Regierungen fördern eher die Diskriminierung von LGTBIQ-Personen als sie zu bekämpfen“, so Andresens Sorge. Gemeint sein könnten damit zum Beispiel Ungarn und Polen, die im letzten Jahr beide queerfeindliche Gesetze erließen, welche kürzlich von der Venedig-Kommission (das beratende Verfassungsorgan des Europarates) als gegen die Menschenrechte verstoßend bewertet wurden. Dies führe umso stärker vor Augen, wie wichtig es sei, dass die EU sich diesbezüglich einschalte und einen flächendeckenden Schutz von LGBTIQ-Personen in der gesamten EU sicherstelle: „Wir stellen uns auf lange und schwierige Verhandlungen ein“. In ihrem Vorstoß betonte die Kommission jedoch, dass Hetze und Hasskriminalität mit den in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten europäischen Grundwerten unvereinbar seien. Es gilt nun abzuwarten, ob sie sich damit unter Regierungen wie der Ungarischen und Polnischen (unter anderen), die selbst Hass und Hetze verbreiten, durchsetzen können wird.

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Wie die Venedig-Kommission des Europarats, ein Gremium von Verfassungsrechts-Expert*innen der wichtigsten europäischen Menschenrechts-Institution, am Montag verkündete, verstoße Ungarns Verbot der Darstellung von Homosexualität für Minderjährige gegen internationale Menschenrechts-Standards.

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Die mit dem Verbot verbundenen Maßnahmen tragen zu einem „bedrohlichen Umfeld“ gerade für queere Kinder bei, sagte die Venedig-Kommission, die den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen berät. Dabei wird dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán vorgeworfen, zum Hass gegen die LGBTQ+-Gemeinschaft aufzustacheln. Diese Bewertung der Venedig-Kommission ist nur die jüngste internationale Kritik an den im Juni verabschiedeten ungarischen Gesetzesänderungen, die den Zugang zu Inhalten, die LGBTQI*-Identitäten darstellen, für Personen unter 18 Jahren beschränken.

Argumentiert hatte der ungarische Ministerpräsident Orbán, dass die neuen Maßnahmen dem Schutz von Kindern und den Rechten der Eltern dienen würden. Nun hat er kürzlich ein Referendum zu dem Thema gefordert. LGBTQI*-Rechtsgruppen und Kritiker*innen Orbáns haben dem langjährigen Regierungschef jedoch vorgeworfen, Hass gegen die queere Community zu schüren, um von politischen Kontroversen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Vorfeld der für das Frühjahr 2022 angesetzten Parlamentswahlen abzulenken.

Die Venedig-Kommission erklärte jedoch in einer neuen Stellungnahme, dass die ungarischen Einschränkungen legitime Äußerungen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, die durch die Europäische Menschenrechts-Konvention geschützt sind, unterdrücken könnten. Die Änderungen ließen nur Raum für „einseitigen und voreingenommenen Unterricht“, was der Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTQI*-Personen Tür und Tor öffne, argumentierten die Expert*innen. Sie stellten auch fest, dass die breite Anwendung und die zweideutige Auslegung der ungarischen Änderungen bedeuten könnten, dass sie das Recht auf Familienleben und das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, verletzen würden. „Wenn Eltern ihren Kindern unter achtzehn Jahren einen Jugendroman über LGBTQI-Personen kaufen oder sie einen Film mit LGBTQI-Figuren sehen lassen, verstoßen sie gegen das Gesetz“, schrieb die Venedig-Kommission: „In der Tat scheint es Eltern nicht mehr möglich zu sein, ihren Kindern beizubringen, Schwule, Lesben oder Transgender zu akzeptieren, oder ihnen sogar zu helfen, ihre eigene Sexualität zu akzeptieren.“

Auch bei anderen EU-Institutionen sind die queerfeindlichen Maßnahmen der ungarischen Regierung seit ihrer Einführung auf Kritik gestoßen und haben bei den europäischen Staats- und Regierungschefs Bestürzung ausgelöst. Am 2. Dezember leitete die Europäische Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn ein und gab der Regierung zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken Brüssels zu reagieren und die Situation zu verbessern. Gleichzeitig will sie queere Menschen besser vor Hass und Hetze schützen, indem sie am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorstellte, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen.

Bereits im Juli hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und argumentiert, die Änderungen verstießen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in der EU-Grundrechtecharta garantiert sind, sowie gegen mehrere andere EU-Richtlinien und Grundsätze des EU-Vertrags. Sollte die ungarische Regierung die Bedenken nicht ausräumen, könnte die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vor dem höchsten Gericht der EU anfechten.

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