Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Die Kampagne #NoHateMe ist eine Initiative des Vereins Liebe wen Du willst e.V. und setzt sich für ein Internet ohne Hass auf LSBTIQ-Menschen ein.

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„Hass im Netz existiert nicht losgelöst vom analogen Leben, sondern greift reale Macht- und Diskriminierungsstrukturen auf, aus denen er sich speist. Zusätzlich lässt sich im Internet eine Art Enthemmungseffekt beobachten. Meinungen, die im realen Leben oft nur von einer Minderheit offen vertreten werden, sind mit wenigen Klicks veröffentlicht und finden im Internet eine große Bühne.“ schreibt die Initiative auf ihrer Homepage.

Das wichtigste Ziel der Studierenden und jungen Menschen, die sich bei NoHateMe engagieren, ist die Präventionsarbeit gegen digitales Mobbing bzw. Cyber-Mobbing und Hate Speech. Dies soll unter anderem durch Förderung von Medienkompetenz, der Stärkung von Selbstvertrauen und der Vermittlung von sozialen und kommunikativen Fähigkeiten erreicht werden. Betroffene sollen informiert werden, welche Rechte sie im Internet haben, und wie man sich gegen Hass und Diskriminierung im Netz zur Wehr setzen kann.

Auch Bildungs- und Aufklärungsarbeit wird durch das Projekt geleistet, zum Beispiel durch Workshops in Schulen und Jugendzentren.

Über die Webseite von Liebe wen Du willst können außerdem Vorfälle gemeldet werden, und darüber beraten werden, ob eine strafrechtliche Verfolgung Sinn machen kann.

Erreichbar ist die Initiative auch über Facebook und Instagram.

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Anfang 2020 hatte das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgelegt. Nach diesem sollen chirurgische Eingriffe an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern nur noch erlaubt sein, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

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„In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf.  Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen.

Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“

Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen.

Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen.

In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.

Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.

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Die Bundestagsfraktion der FDP hat den Antrag „Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen“ ins Parlament eingebracht.

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Um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen, wird der Bundestag aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit zu entwickeln.

„In einem freiheitlich-demokratischen Land darf niemand aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität Angst vor gewaltsamen Übergriffen haben müssen. Die Zunahme von homo- und transfeindlichen Straftaten zeigt, wie zerbrechlich vermeintlich selbstverständliche Minderheitenrechte sein können“ schreibt die Fraktion in ihrer Begründung für den Antrag.

Der Vorschlag für den Aktionsplan beinhaltet Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Bei Polizei und Staatsanwaltschaften sollen jeweils LSBTI-Ansprechpersonen benannt werden, und homo- und transfeindliche Straftaten einheitlich in der Kriminalstatistik erfasst werden. Laut dem Antrag ist Berlin bisher das einzige Bundesland, das homo- und transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in Polizeiberichten benennt und regelmäßig die dazu gemeldeten Fallzahlen veröffentlicht.

Die Stärkung von Aufklärungs- und Bildungsangeboten über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sieht der Antrag ebenfalls vor, und Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Betroffene sollen ausgebaut werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung außerdem auf, den Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern.

In 15 von 16 Bundesländern gibt es bereits Landesaktionspläne gegen Homo- und Transphobie. Einzig Bayern sieht dies bisher nicht als notwendig an.

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Das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mhc) ist ein Beratungs-, Kultur und Jugendzentrum in Hamburg und existiert seit über 35 Jahren. Ziel der Arbeit des mhc ist die „Gleichstellung, gesellschaftliche Chancengleichheit und die positive Wertschätzung einer heterogenen Gesellschaft.“. 

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Angeboten werden unter anderem Gruppen und Selbsthilfegruppen für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans*. In der Beratungsstelle des mhc erhalten Menschen professionelle Unterstützung zu allen Fragen, die mit sexueller Identität und Orientierung zusammenhängen. Ein Kulturprogramm mit Vorträgen, Theater- und Musikveranstaltungen lädt ebenfalls ein, das mhc und sein dazugehöriges Café zu besuchen.

Magnus-Hirschfeld-Centrum
Borgweg 8
22303 Hamburg
www.mhc-hh.de

Telefon: 040.278 778 00

E-Mail: info@mhc-hamburg.de

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Noch immer werden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren rechtlich diskriminiert. Zwei Frauen gehen nun den rechtlichen Weg, um beide als Mütter in der Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden.

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Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann fordern, mit heterosexuellen Elternpaaren rechtlich gleichgestellt zu werden. Denn bei diesen wird der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn eine biologische Vaterschaft nicht besteht, z.B. weil das Kind mit einer Samenspende entstanden ist. Homosexuelle Elternpaare müssen stattdessen nach der derzeitigen rechtlichen Regelung das lange dauernde Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Tochter Paula hat daher bisher rein rechtlich nur einen Elternteil.

Nach Ansicht der beiden Mütter ist Paula jedoch kein Adoptionskind, wie Verena Ackermann in einem Interview erläutert: „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Paula muss nicht adoptiert werden, denn sie hat mich und Gesa als ihre Mütter. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters.“

Gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpfen die beiden Frauen gegen ihre rechtliche Benachteiligung, von der vor allem auch Paula selbst betroffen ist.  Nach der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigen die Fälle wie dieser auf, wie Familien derzeit bei der Anerkennung ihrer Elternschaft diskriminiert würden. Doch es prägten vielfältige Familienkonstellationen die Gesellschaft – etwa 14.000 Kinder würden in Deutschland in nicht heterosexuellen Familien aufwachsen.

Das Oberlandesgericht Celle beschäftigte sich nun am 13.01. mit dem Fall in einer Anhörung, zuvor waren bereits Anträge in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Lucy Chebout, äußerte sich nach der Anhörung  positiv: „Das war ein guter Tag! Das Oberlandesgericht Celle hat sich viel Zeit genommen, um die persönlichen und rechtlichen Dimensionen zu erörtern.“

Unter dem Hashtag #paulahatzweimamas kam es in den sozialen Medien, z.B. auf Twitter, zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen. So schreibt zum Beispiel eine Twitter-Userin: „Wenn es in einer Familie zwei Mütter gibt, müssen sie rechtlich gleichbehandelt werden. Weil dies bisher nicht geschieht, signalisiert man gesellschaftlich, dass solche Familien "nicht richtig" sind. Das ist falsch, und das ist Diskriminierung.“

Eine umfassende Reform des Abstammungsrecht sei nach dem Bundesjustizministerium in Arbeit. So lange wollen das Paar und ihre Unterstützer*innen jedoch nicht warten:  "Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen", kritisierte Gesa Teichert-Akkermann. "Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze."

Das Paar möchte den Rechtsweg weiter verfolgen – wenn notwendig mit einer Verfassungsbeschwerde.

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Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=2CBI1kjd5PM&feature=youtu.be

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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Marcel Danner (30) hat die seltene und begehrte Blutgruppe „0 negativ“, die für Universalspenden verwendet werden kann. Bis er 20 war ging er Blut spenden. Doch dann durfte er nicht mehr – weil er sich als schwul outete und mit Männern schlief. Dieses Verbot sei ungerecht.

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Danner, der den Titel „Mr. Gay Germany 2019“ hält, will die Social-Media-Aufmerksamkeit, die er genießt, zur Aufklärung über diese Thematik nutzen. In einem Interview mit dem Online-Netzwerk Funk erklärt er deshalb, warum es ungerecht sei, dass homosexuelle Männer durch das Transfusionsgesetz „über einen Kamm geschert“ würden. Demnach dürfen Schwule erst nach 12 Monaten der sexuellen Enthaltsamkeit Blut spenden. Zwar gäbe es beim Analsex das höchste Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Krankheiten, Danner weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Schwule das gleiche Sexverhalten hätten. Erstens könne man sich durch Kondome oder die Einnahme des Vorsorge-Medikaments PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) vor einer HIV-Ansteckung schützen. Und zweitens bedeute Sex zwischen zwei Männern nicht immer gleich Analsex: „Sex ist vielfältig, wie jeder Mensch vielfältig ist“, so Danner. Deswegen rief er 2019 die Social-Media-Kampagne #Blutsbruder zur Unterstützung einer Online-Petition ins Leben, die darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht um sexuelle Orientierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten gehen sollte: „Denn wir Schwule sind mehr als eine Risikogruppe“. Solche Herangehensweisen gäbe es auch bereits in anderen Ländern wie Spanien und Portugal: Dort werde man nicht danach gefragt mit wem man Sex habe, sondern wie oft und unter welchen Umständen. Dies schaffe Bedingungen, unter denen mehr Menschen Blut spenden könnten. Bislang dürften in Deutschland nur 33% der Bevölkerung Blut spenden, nur 3-4% täten es tatsächlich. Die bestehenden Regelungen für Schwule würden dies nicht nur noch weiter einschränken, sondern auch das falsche Bild untermauern, dass HIV eine „Schwulen-Krankheit“ sei: Jede*r könne HIV bekommen. Aber jede*r sollte auch Blut spenden dürfen, sofern er*sie sich schützt.

Finden Sie hier einen Überblick über HIV/Aids Präventions- und Therapie-Maßnahmen und Möglichkeiten.

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Am 18. und 19. November organisierte das Bundesfamilienministerium in Berlin eine europäische (Online-)Konferenz zu lesbischer Sichtbarkeit. Die Konferenz ist die erste internationale Veranstaltung, welche die Interessen und Lebensrealitäten lesbischer Frauen und Regenbogenfamilien in der EU thematisiert hat.

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An beiden Tagen fanden verschiedene Online-Vortrags und Diskussionspanels in englische Sprache statt, so zum Beispiel zu lesbischen Perspektiven auf Flucht und Migration, der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen in der wissenschaftlichen Forschung oder der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der EU.

Angestrebtes Ziel der Konferenz ist die Umsetzung einer übergreifenden EU-Strategie für die Förderung von LSBTI*-Rechten sowie auch  die spezifischen Lebenssituationen lesbischer Frauen in politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Das „L“ in LGBTI* werde meist nur mitgesprochen, so eine Sprecherin des Familienministeriums, während „Bedarfe lesbischer Frauen und der häufig weiblichen Regenbogenfamilien“ oft nicht betrachtet würden. In einem Panel diskutierte zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, über eine neue EU-Strategie zu LSBTI*-Gleichstellungspolitik.

Zentraler Ansatz der Konferenz ist das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem theoretischen Ansatz aus der Frauen- und Geschlechterforschung soll die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen sich überlappenden und verstärkenden Diskriminierungserfahrungen, denen in diesen Fall lesbische Frauen ausgesetzt sind, gelenkt werden. Mehrfachdiskriminierungen zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Behinderung und sozial-ökonomischen Status sollen auf diese Weise mitgedacht werden: „Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung“ schreibt das Bundesfamilienministerium dazu auf seiner Webseite.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Nach einer langen Geschichte der institutionellen Diskriminierung schwuler Soldaten öffnet sich die Bundeswehr und arbeitet die Vergangenheit auf.

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Die Bundeswehr vermittelt ein Bild eines toleranten Arbeitgebers, und bekennt sich zur einer vielfältigen Gesellschaft.  Auch rechtlich sind heute homosexuelle Soldat*innen mit heterosexuellen Angehörigen in der Bundeswehr gleichgestellt. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz hat das Ziel, Diskriminierung von Soldat*innen unter anderem auf Grund der sexuellen Identität zu verhindern.

Doch dies war nicht immer so. Bis 1969 mussten Soldaten, die nach dem ehemaligen § 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, auch bei der Bundeswehr mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehörten zum Beispiel die Herabsetzung ihres Dienstgrades oder eine Entlassung. Nachdem Homosexualität schließlich entkriminalisiert worden war,  ergab  1970 ein Urteil des  Bundesverwaltungsgericht, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen außerhalb des Dienstes kein Dienstvergehen darstellen. Trotzdem ging die Diskriminierung auch nach den Gesetzesreformen weiter. Erst im Jahre 2000 wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung der Erlass zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ aufgehoben, und in der Folge eine  „Führungshilfe für Vorgesetzte – Umgang mit Sexualität“ veröffentlicht Die Verpflichtung zur Kameradschaft beinhalte auch Toleranz gegenüber verschiedenen Formen der sexuellen Orientierung, heißt es darin. Die eigenen Lebensentwürfe könnten nicht zum Maßstab für andere gemacht werden.

Studie untersucht die Diskriminierungsgeschichte und den Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr

Eine systematische Aufarbeitung der Diskriminierung schwuler Soldaten erfolgte nun erstmals durch die Studie „Zwischen Tabu und Toleranz". In der Studie wurde der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen von 1955 bis zur Jahrtausendwende untersucht und die Ergebnisse im September vom Bundesministerium für Verteidigung vorgestellt. Sie liefert einen ausführlichen Einblick in die bis zur Jahrtausendwende praktizierte systematische Diskriminierung und Verfolgung von schwulen Soldaten innerhalb der Bundeswehr.  So wurde eine gleichgeschlechtliche Orientierung als Sicherheitsrisiko aufgefasst und verhinderte eine Offizierskarriere.  Autor der Studie ist Oberstleutnant und Militärhistoriker Klaus Storkmann. Für seine Forschung sprach er mit mehr als 60 Zeitzeug*innen, und wertete Archivdokumente aus.

Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten geplant

Das Verteidigungsministerium hat im Zusammenhang mit der Studie auch einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Bundeswehrsoldaten vorgelegt, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden sind. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bezeichnete die Diskriminierung von Soldaten auf Grund ihrer sexuellen Orientierung als "beschämend und unerhört" und bat die Betroffenen um Entschuldigung.

LGBTI-Organisationen begrüßten den Gesetzesentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung des LGBTI-Bundeswehrverbandes QueerBw, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) hervor.

In Deutschland engagiert sich der Verein QueerBw für die Rechte und Interessen aller queeren Angehörigen der Bundeswehr. Der Verein wurde im Jahre 2002 als Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V (AHsAB) gegründet. Der Verein möchte Diskriminierung und Benachteiligung bekämpfen und nimmt dazu Kontakt mit Führungskräften auf sowie bietet Beratung und Aufklärung rund um Fragen zu Homosexualität in der Bundeswehr an. Dazu fordert QueerBW auch die Einrichtung von Ansprechstellen innerhalb der Bundeswehr und ein zentrales Diversity Management. Seit langem schon fordert die Organisation eine Rehabilitierung von Soldat*innen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt worden sind.

In einem Interview auf der Webseite des Verteidigungsministeriums äußert sich Leutnant Sven Bäring, Vorsitzender von QueerBW, zu den aktuellen Entwicklungen um die historische Aufarbeitung: „Bis vor 20 Jahren gab es in der Bundeswehr ein de facto Berufsverbot für homosexuelle Soldaten. Es war ja keine heimliche oder indirekte Diskriminierung – im Gegenteil: Man kann in den Vorschriften nachlesen, wie Homosexuelle systematisch ausgegrenzt wurden, dass sie weniger Wert waren als andere Soldaten.“ Bäring plädiert in diesem Zusammenhang auch dafür, die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt zu einem verpflichtenden Teil der soldatischen Ausbildung zu machen.

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