Weiterlesen Auch die LSBTIQ*-Gemeinschaft ist, wie die Gesamtgesellschaft als Ganzes, selbstverständlich kein homogener Zusammenschluss von unfehlbaren Personen. Zur Normalität gehört es eben auch, sich „falsch“ verhalten und dafür kritisiert werden zu können. Gleichzeitig steht dabei die Notwendigkeit, sich gegen Diskriminierung von LSBTIQ*-Menschen einzusetzen, nicht zur Debatte. Unwürdige Strukturen und Verhaltensweisen können nebeneinander existieren, ohne einander aufzuheben oder sich zu widersprechen. Bereits in unserem Artikel zur „WorldPride 2023“ in Sydney hatten wir das Thema der Kommerzialisierung aufgegriffen, das vor allem Menschen unterer Einkommensschichten ausgrenzt. Das macht jedoch das gemeinsame Ziel nicht weniger relevant. Ein weiteres gesellschaftliches Problem und damit ein Problem aller Gruppen dieser Gesellschaft ist Rassismus. Björn Beck, Vorstandsmitglied der Deutsche Aidshilfe (DAH), bringt in einem Zitat im Magazin Schwulissimo die Gesamtlage auf den Punkt: „Das Thema Rassismus betrifft nicht nur unser Miteinander in der Aidshilfe. Im ganzen Bereich Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung ist noch viel zu tun.“ Das schließt LSBTIQ*-Gruppen, die sich in diesem Bereich bewegen, zwangsläufig mit ein. Auch das Regenbogenportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bemerkt, dass an den Stellen, in denen Rassismus und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung aufeinandertreffen, häufig noch blinde Flecken existieren. In Leitungspositionen und medialer Präsenz sind People of Color seltener vertreten. „Gleichzeitig werden Homofeindlichkeit und Sexismus oft zum Problem bestimmter "Kulturen" oder Religionen erklärt. LSBTIQ*, die aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens damit assoziiert werden, erleben dadurch Ausschlüsse aus der eigenen Community.“ In der Konsequenz fehlt es diesen Menschen nicht nur innerhalb der Mehrheitsgesellschaft, sondern auch in den LSBTIQ*-Communities an Schutzräumen. Für Einrichtungen, die nach Ansätzen suchen, dieses Thema anzugehen, aber auch für LSBTIQ*-Personen, die bereit sind, ihre blinden Flecken oder die ihres Vereines anzugehen, bietet das Regenbogenportal einen einführenden Fragenkatalog. Grundsätzlich lassen sich allerdings zwei Schritte besonders hervorheben: Zum einen geht es darum, das Problem anzuerkennen und wahrzunehmen, dass eben auch selbst marginalisierte Gruppen - wie jede andere Gruppe auch - ausgrenzen und rassistische Strukturen oder Mitglieder haben können. Andererseits darf auch oder gerade in Einrichtungen, in denen das Problem bereits bearbeitet wird, die Aufmerksamkeit nicht verloren gehen. Das gefährlichste hier wäre eine Haltung von, „es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Aufmerksamkeit und Reflexion sind die Schlüsselbegriffe, die sich dem entgegenstellen.
Beratung und Recht
Weiterlesen Im ostafrikanischen Staat sind homosexuelle Beziehungen bereits verboten und gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr kann mit einer lebenslänglichen Haft bestraft werden. Eine weitergehende Kriminalisierung wurde bereits mit dem „Anti-Homosexuality Act“ von 2014 vorgenommen, dieser wurde jedoch vom Verfassungsgericht aufgrund einer fehlenden Mehrheit im Parlament gekippt (The Guardian). Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass allein die sexuelle Orientierung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren begründen kann. Auch die öffentliche Unterstützung oder ‚Bewerbung‘ von Homosexualität sollen verhindert werden. Nach Quellen der Deutschen Welle habe unter den Abgeordneten bereits vorher großer Rückhalt für ein solches Gesetz bestanden. Homosexualität wird im Gesetzestext als „creeping evil“ beschrieben, das eine Gefahr für die traditionelle (heterosexuelle) Familie darstelle. Man müsse dagegen vorgehen, dass Kinder ‚rekrutiert‘ werden. Die Rhetorik zeigt auf, wie stark der Hass auf LSBTIQ* im Land ist. Abgeordnete sprachen sich sogar für die Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr aus. Gewalt gegen queere Menschen ist in Uganda keine Ausnahme und auch Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits- und Bildungssystem bestehen. Die Zeitung The Guardian zitiert den ugandischen Anwalt für Menschenrechte und Vorsitzenden der Organisation „Human Rights Awareness and Promotion Forum“ Adrian Jjuuko, der die weiterführende Verfolgung und Dämonisierung von LSBTIQ*-Personen durch das geplante Gesetz beklagt. Die Gewalt gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten würde dadurch noch weiter ansteigen. Die Organisation Human Rights Watch hat bereits nach dem Inkrafttreten des Anti-Homosexualitätsgesetz im Jahr 2014 einen Anstieg bei den Menschenrechtsverletzungen gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans und inter Personen in Uganda verzeichnet. Dass jetzt auch Organisationen im Land angegriffen werden, die sich für die Rechte von queeren Menschen einsetzen, könnte die Situation nochmals verschärfen.
Die EU-Kommission gegen Ungarn: Das Vertragsverletzungsverfahren wegen Diskriminierung von LGBTIQ* Menschen geht in die nächste Phase.
20. Februar 2023Weiterlesen Wie es dazu auf der Webseite der deutschen Vertretung heißt, habe Ungarn mit seinen Gesetzen von 15. Juli 2021 zum „strengeren Vorgehen gegen Pädophilie und der Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern“ auch auf Inhalte gezielt, die einen klaren diskriminierenden Zweck verfolgen. Laut Gesetzestext würden damit Inhalte eingeschränkt, die „von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichende Identitäten, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität fördern oder darstellen“. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, wurde die Kommission entsprechend deutlich: „Die Kommission hat nie infrage gestellt, dass Kinder Recht auf Schutz haben. Durch das ungarische Recht werden jedoch eindeutig Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Es steht den Grundwerten der Europäischen Union entgegen und verstößt gegen eine Reihe von EU-Vorschriften […]“: Unter anderem verstoße das Gesetz dabei gegen die „Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung“, der Artikel 1, 7, 11 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Weiter hieß es, aufgrund der Schwere verstoße es zudem gegen die gemeinsamen Werte nach Artikel 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Aber damit nicht genug: Auch im zweiten Verfahren hatte Ungarn durch eine „intransparente Beendigung von Frequenznutzungsrechten von Klubrádió“, einem regimekritischen Radiosender, nicht nur unverhältnismäßig gehandelt und damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen, sondern mit dieser Beendigung ebenfalls diskriminiert. Bis es allerdings so weit kam, bedurfte es einiger Anstrengung auf Seiten der LGBTI* Organisationen. Wie das Magazin schwulissiom berichtet, war vom Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens bis zur letztendlichen Verweisung an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine monatelange Diskussion notwendig gewesen. „Erst auf Druck von LGBTI*-Verbänden wie Forbidden Colours wurde der Fall schließlich von der EU-Kommission offiziell Ende letzten Jahres eingereicht und heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht.“ Damit haben die Mitgliedstaaten seit dem 13. Februar 2023 sechs Wochen Zeit, schriftlich Stellung zu beziehen. Auch wenn es hierbei um Europa geht, reicht der Fall in seiner Relevanz weit über Ungarn und die EU hinaus. Wie Rémy Bonny, Direktor von Forbidden Colours im Interviewe mit schwulissimo erklärt, gehe es darum, deutlich zu machen, dass Ungarn die LGBTI*-Community als Sündenbock missbraucht. Dabei stellte er fest, dass Ungarn nur die Spitze des Eisbergs sei und dass sich in der gesamten Europäischen Union Rückschläge in Bezug auf LGBTI*-Rechte feststellen ließen. Die Zunahme von Anti-LGBTI*-Vorfällen seien weniger die Folge von mehr konservativen Menschen, sondern vielmehr von den stark aus dem Ausland finanzierten politischen Führungen in Ungarn, aber auch Polen. Laut Bonny fließen die Gelder dabei sowohl aus Richtung Kreml als auch „von amerikanischen evangelikalen multinationalen Konzernen“. Die Behauptung Bonnys, die LGBTI*-Bewegung verteidige die Demokratie an vorderster Front, ist demnach nicht bloße rhetorische Mobilisierung. Im Gegenteil bestätigen das Vertragsverletzungsverfahren sowie der nun erfolgte Verweis an den EuGH, dass die Bedrohung ernst zu nehmen ist.
Weiterlesen Gegen gendergerechte Sprache mithilfe des Gender-Sternchens „*“ oder dem Zusatz „innen“ werden in Hamburg aktuell Unterschriften gesammelt. Es wird eine Rückkehr zum generischen Maskulinum in Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen gefordert. Alles andere würde Ungleichheiten eher befördern als auflösen, begründet die Initiative, welche vom Verein Deutsche Sprache ins Leben gerufen wurde. Dabei wendet die Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Hamburgischen Bürgerschaft Jennifer Jasberg im Hamburg Journal ein, dass es gar keine verbindlichen Gebote zum Gendern in Hamburg gebe. Dennoch haben die Forderungen in der Hansestadt Anklang gefunden – beispielsweise bei der Hamburger CDU unter Christoph Ploß, der sich schon lange gegen gendergerechte Sprache positioniert hat. Auch die AfD bekundet ihre Unterstützung für das Vorhaben. Der teils reaktionäre und populistische Charakter der Initiative verwundert nicht, die Debatte um das Gendern ist vielerorts erhitzt. In einem vor kurzem veröffentlichten Artikel kann nachgelesen werden, wie es derzeit um geschlechtergerechte Sprache in Schulen steht. Auf eine neue Ebene bringt die Sprecherin der Initiative Sabine Mertens die Auseinandersetzung in Hamburg jedoch mit dem homo- und transfeindlichen Kommentar: „Wenn wir jetzt alle schwul, lesbisch und trans werden sollen, dann ist die Evolution zu Ende“. Klar wird mit dieser Äußerung, dass es der Bewegung nicht rein um das Sprachliche geht. So stellt sich die Frage, ob Queerfeindlichkeit die eigentliche Basis für die Bestrebungen der Initiator*innen schafft. Der Verein Hamburg Pride kritisiert die Äußerung Mertens scharf und merkt an, dass die Anti-Gender-Initiative Vorurteile gegenüber LSBTIQ-Personen schüre. Von der Aussage distanziert sich auch CDU-Fraktionschef Dennis Thering. Politiker*innen von SPD, Grüne und Linke beklagen, dass die Hamburger Initiative gegen das Gendern und die Diskriminierung von LSBTIQ Hand in Hand gingen. Dahingegen würde eine inklusive und gendergerechte Sprache „Menschen – unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität – Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen“, so Hamburg Pride in einem Instagram-Post. Auch echte-vielfalt spricht sich dafür aus, dass Sprache die geschlechtliche Vielfalt abbilden sollte, denn Sichtbarkeit ist notwendig für Akzeptanz. Wie erfolgreich die Initiative ist, wird sich in sechs Monaten zeigen. Bis dahin müssen 10.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, damit sie als Volksbegehren weitermachen kann. Eine kürzlich veröffentlichte repräsentative Umfrage des WDR zeigt auf, dass es eine breite Masse an Unterstützer*innen geben könnte: Fast 60 Prozent der Befragten lehnen Gendern mithilfe des Sternchens oder Doppelpunkts ab und ähnlich viele empfinden gendergerechte Sprache als weniger oder gar nicht wichtig.
Weiterlesen Aktuell gilt immer noch das „Transsexuellengesetz“ aus den 1980ern. Bereits im Oktober letzten Jahres wurde bei echte vielfalt dazu ein Artikel veröffentlicht, als deutlich wurde, dass die Regierung ihr eigenes Ziel nicht mehr einhalten könne. Nun scheint es in Reichweite gerückt, denn gegenüber dem Tagesspiegel sagte Buschmann: „Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Wir klären einige Detailfragen. So gibt es etwa die Sorge, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Vertragsfreiheit und das Hausrecht einschränken könnte. Das wollen wir nicht, darin sind wir uns in der Koalition einig.“ Staatssekretär und Queer-Beauftragter Sven Lehmann (Grüne) begrüßte nach Angaben des Magazins queer die Aussage Buschmanns: „Der Entwurf liegt jetzt im Justizministerium zur Freigabe". Lehmann betonte, sobald das Justizministerium den Entwurf freigebe, könne mit der Gesetzgebung begonnen werden. Aber Vorsicht mit den Erwartungen, denn das Thema bleibt weiterhin kontrovers. Was Buschmann hier nebenbei als „Detailfrage“ bezeichnet, ist tatsächlich einer der härtesten Streitpunkte, an dem sich die Fronten auch innerhalb der LSBTIQ * Gemeinschaft scheiden. Dabei scheinen der formale behördliche Vorgang zur Geschlechtsanpassung in den Dokumenten und die Anerkennung durch die Behörden weniger das Problem darzustellen. Wichtiger scheint für Buschmann hingegen im Voraus zu klären, ob bspw. Fitnessstudios oder Saunen, die ein Angebot ausschließlich für Frauen bereithalten, weiterhin eben jene „Vertragsfreiheit“ besitzen würden. Es geht hierbei um die Entscheidung, ob sie alle Personen aufnehmen müssen, die den Geschlechtseintrag „weiblich“ haben, oder ob sie an anderen Merkmalen differenzieren wollen und dies nach Gesetz auch dürfen. Allerdings ließ Buschmann bereits eine Richtung erkennen: „Wo es dafür ein nachvollziehbares Bedürfnis (zum Differenzieren) gibt, etwa in Saunen, wird das weiterhin möglich sein, wie es heute auch der Fall ist“, so Buschmann. Auch nach der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes sei sichergestellt, dass aus rechtlicher Sicht „inakzeptables Verhalten“ verhindert werde. Bereits heute regelt § 20 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes ausdrücklich, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht das Benachteiligungsverbot verletzt, wenn bspw. dadurch Gefahren verhindert oder die Intimsphäre geschützt werden. Was allerdings Gefahren oder eine Verletzung der Intimsphäre ausmacht, ist im Streitfall Auslegungssache der Gerichte. Nicht nur die Gesetzgeber*innen, auch die Jurist*innen stehen also vor der Aufgabe, zwischen den Schutzrechten verschiedener Bürger*innen und gesellschaftlicher Gruppen abzuwägen. Weder darf dabei die Angst vor Rechtslücken abgetan noch darf ignoriert werden, dass die Debatte stigmatisierend gegenüber trans Personen wirken kann. An welchen Stellen allerdings Differenzierung zu Diskriminierung wird und wo auf der anderen Seite Zugang zu Räumen zum Sicherheitsrisiko führt, bleibt von allen Beteiligten weiterhin zu beobachten.
Schottland, seine Gefängnisse und die Debatte um die Unterbringung von trans Straftäter*innen
3. Februar 2023Weiterlesen Erst vor wenige Tagen berichtete echte vielfalt darüber, dass die britische Zentralregierung das schottische Gesetz durch ihr Veto blockiert hatte und sich dabei u.a. auf das Argument der Schutzräume bezog. Vor diesem Hintergrund entbrannte nun eine Zuspitzung des Diskurses, als zwei trans Gefangene in ein Frauengefängnis verlegt werden sollten. In einem Fall handelt es sich um eine Sexualstraftäterin, die vor ihrer Geschlechtsanpassung zwei Frauen vergewaltigt hatte. Im anderen Fall um eine trans Straftäterin, die wegen einer Gewalttat gegen eine Krankenschwester und Stalking einer 13-Jährigen verurteilt wurde. Wie die Magazine queer und schwulissimo zusammenfassend berichten, wurde die Verlegung inzwischen nach massiver öffentlicher Kritik gestoppt. Auch wenn dieser Stopp gerechtfertigt ist, so kann an solchen extremen Beispielen nicht oft genug die Gratwanderung der Identitätsdebatte gezeigt werden. Wie die BBC mit Verweis auf den „Scottish Prison Service“ zeigt, befinden sich momentan 15 Transgender Straftäter*innen in schottischen Gefängnissen, darunter drei trans Männer und fünf trans Frauen, die in Frauengefängnissen untergebracht sind. Wie Justizminister Keith Brown gegenüber der BBC erklärte, gebe es in den Frauengefängnissen jedoch keine Transgender Gefangenen, die wegen Gewalt gegen Frauen verurteilt wurden. In Bezugnahme auf die beiden aktuellen Fälle erließ Brown nun eine Anordnung, dass keine bereits inhaftierte trans Person mit einer Vorgeschichte von Gewalt gegen Frauen von der Männer- in die Frauenabteilung verlegt werde. Gleiches gelte auch für neu verurteilte oder in Untersuchungshaft befindliche trans Gefangene mit einer Vorgeschichte von Gewalt gegen Frauen. Gleichzeitig dementierte Brown, dass im Falle von Tiffany Scott (s.o., Fall zwei) überhaupt eine Genehmigung für einen Transfer vorgelegen habe. Beide Fälle machen dabei deutlich, dass das Argument zur Bewahrung geschlechtsspezifischer Schutzräume auch von den Befürworter*innen nicht abgetan werden sollte. Allerdings läuft die Debatte dabei Gefahr, mit dem Fokus auf Transgender die eigentliche Problematik aus dem Blick zu verlieren. Bereits in einem früheren Artikel wurde an dieser Stelle auf den Umstand hingewiesen, dass es eine schwierige, aber explizite Aufgabe der staatlichen Organe ist, zwischen den Bedürfnissen und Gefahren verschiedener Gruppen abzuwägen. Anders als bei öffentlichen Räumen müssen Gefängnisse ihre Insass*innen grundsätzlich auch vor Gewalttaten des eigenen Geschlechts schützen. Solange also keine dritte Gefängniskategorie existiert, geht also darum, Gefahren zu managen. Bei insgesamt 15 trans Straftäter*innen kann von der schottischen Justiz entsprechend erwartet werden, die Gefährdungsbeurteilungen im Einzelfall durchzuführen, auch um den Schutzbedarf von trans Gefangenen zu gewähren. Das bedeutet allerdings zu akzeptieren, dass es keine pauschale Lösung geben wird.
Schottlands Selbstbestimmungsrecht von britischer Regierung gekippt – ein Rechtsstreit auf Kosten von trans Personen?
25. Januar 2023Weiterlesen Ende Dezember wurde in Schottland unter der Regierungschefin Nicola Sturgeon eine Erleichterung für die offizielle Anerkennung von trans Personen beschlossen. Kurz vorher wurde der Entwurf in der britischen Zeitung „The Guardian“ diskutiert. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das auf der Geburtsurkunde eingetragene Geschlecht angepasst werden kann, ohne dass eine medizinische Diagnose vorliegen muss. Stattdessen würde auf Selbstbestimmung gesetzt werden. Auch das Mindestalter einer solchen rechtlichen Anerkennung sollte von 18 auf 16 Jahre gesenkt und die Übergangszeit von zwei Jahren auf drei Monate verkürzt werden. Erstmals berief sich die britische Regierung auf Paragraf 35 des „Scotland Acts“, der eine vollständige Blockierung des Gesetzesentwurfs erlaubt. In einem Artikel der BBC wird die Argumentation der britischen Seite dargelegt: Es sei problematisch, zwei unterschiedliche Anerkennungssysteme in Großbritannien zu haben. Ebenso werden die Sorgen von Frauenrechtsaktivist*innen hervorgehoben, beispielsweise in Bezug auf ein erleichtertes Eindringen von Männern in Schutzräume von Frauen und Mädchen. Dazu veröffentlichte die taz kürzlich ein Interview mit der Aktivistin Maren Smith, die eine Blockierung des Gesetzes befürwortet. Dahingegen sprechen sich Transaktivist*innen zum Großteil für die erleichterte Personenstandsbestimmung aus. In einem Statement der „Scottish Trans“, ein Teil der Organisation „Equality Network“, wird das Vorgehen der britischen Regierung zudem als anti-demokratisch kritisiert. Die Angelegenheit fiele unter die nationale Entscheidungsmacht Schottlands und ein Großteil des nationalen Parlaments habe für die Gesetzesänderung gestimmt. So wird nun von der schottischen Regierung verlangt, die Anwendung von Paragraf 35 rechtlich anzufechten. Wie „The Guardian“ nun berichtet, kritisiert auch Sturgeon die Entscheidung der Regierung von Rishi Sunak scharf und wirft dem britischen Premierminister eine politische Instrumentalisierung von trans Menschen vor. Zu erwarten ist erstmal eine rechtliche Debatte zwischen London und Edinburgh. Ob sich daraufhin die Erneuerung des GRA in Schottland durchsetzen kann, ist unklar. Die Ereignisse in Großbritannien haben auch international die Aufmerksamkeit auf die Rechte von trans Menschen gelenkt und mitunter Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsrecht in Deutschland aufgeworfen, ein Teil des sogenannten Aktionsplans „Queer Leben“ der Ampel-Koalition.
Blutknappheit und Diskriminierung – keine gute Kombination
18. Januar 2023Weiterlesen Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) drohe den Blutbanken ein „eklatanter Mangel“. Das RND bezieht sich hier auf eine Äußerung des Direktors des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes, Hermann Eichler. Grund hierfür sei vor allem der demografische Wandel, der dazu führe, dass die Generation der Babyboomer langsam in ein Alter komme, in dem sie aus den Spendenpools ausscheide. Damit bricht eine große Gruppe aus der Versorgung, die nicht einfach ersetzt werden kann. Umso fragwürdiger ist daher die diskriminierende Haltung der Bundesärztekammer. Wie das Magazin queer zusammenfasst, gelten seit Herbst 2022 zwar gelockerte Richtlinien für Homosexuelle, vor allem Männer, die Sex mit Männern haben, aber auch queere und weitere Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft. Dennoch bleiben die Vorschriften deutlich diskriminierend verglichen mit heterosexuellen Männern, für die grundsätzlich lockerere Regeln gelten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant daher eine Gesetzesänderung, die die Bundesärztekammer dazu verpflichte, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Gegenüber dem RND sagte Lauterbach: "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben […] Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist." Dass bestimmtes Sexualverhalten ein Infektionsrisiko birgt, steht dabei nicht zur Debatte. Ob sich aber eine Person riskant verhält, kann und darf nicht aus ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Geschlecht geschlossen werden. Im Gegenteil muss dieser Umstand als völlig irrelevant angesehen werden, da jede Blutspende grundsätzlich auf Krankheitserreger untersucht wird. Vor dem Hintergrund eines potenziellen Mangels an Blutkonserven ist damit die Haltung der Bundesärztekammer allerdings nicht nur als diskriminierend zu begreifen. Vielmehr zeigt sich, wie strukturelle Diskriminierung konkret zu einer Fahrlässigkeit gegenüber der gesamten Gesellschaft führt. Blutspenden ist in Deutschland freiwillig. Diskriminieren bedeutet somit, Menschen bewusst von einer solidarischen Leistung abzuhalten, die in der Folge eine wesentliche Einschränkung für die medizinische Versorgung des gesamten Landes bedeutet.
Weiterlesen Wie die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) schreibt, beeinflusst allein der Anteil von Estrogen und Testosteron entscheidend das Immunsystem. Während Estrogen eher verstärkend wirkt, hat Testosteron den gegenteiligen Effekt. Frauen haben somit zwar ein stärkeres Immunsystem, gleichzeitig steigt bei ihnen allerdings auch das Risiko für Autoimmunerkrankungen. „Auch die Wahrnehmung von Schmerz und Nebenwirkungen bei Arzneimitteln, etwa solchen, die das Immunsystem beeinflussen, kann sich zwischen Frauen und Männern stark unterscheiden.“ Dass es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, ist auch außerhalb von Fachkreisen nicht unbekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass auch das soziale Geschlecht nicht nur einen Einfluss hat, sondern dass dieser Einfluss auch noch größer ist als beim biologischen Geschlecht. Wie Prof‘in Gertraud Stadler (Professorin für geschlechtersensible Präventionsforschung an der Charité Universitätsmedizin Berlin) gegenüber der DAZ erklärte, werden, obwohl die biologischen und sozialen Unterschiede zwischen Frauen und Männern belegt sind, Nebenwirkungen allerdings immer noch nicht geschlechterspezifisch erfasst. „Zugelassenen Dosierungen liegen in der Regel größtenteils Daten von Männern zugrunde. Selbst neue Wirkstoffe werden in der Regel zunächst an männlichen Versuchstieren untersucht, und in frühen Phasen klinischer Studien nur an jungen und gesunden Männern getestet.“ Aber nicht nur auf der Ebene von Wirkstoffen und Therapien spielt gendersensible Medizin eine wichtige Rolle. Wie der Wissenschaftspodcast der Zeitung Welt feststellt, ist ebenso der Umgang einer Person mit Krankheiten und Krankheitsrisiken sowie der Medikamenteneinnahme abhängig von den genderspezifisch erlernten Verhaltensmustern. Gendergerechte Medizin bedeutet also nicht nur eine differenziertere Forschung und darauf aufbauend adäquate Therapie und Medikationen, sondern beginnt bereits bei einer gendergerechten Kommunikation, um den unterschiedlichen Bedarfen und Verhaltensweisen seitens der Ärzt*innen, Apotheker*innen und anderen Fachpersonals professionell begegnen zu können.
Ist das Gleichbehandlungsgesetz ein zahnloser Tiger?
6. Januar 2023Weiterlesen Wie die ZEIT mit einem Verweis auf den Berliner Tagesspiegel zitiert, bezeichnete Ataman das Gesetz als „leider zahnlos“. Die ZEIT berichtet weiter, dass das Problem nach Ataman vor allem in dem Umstand liege, dass staatliches Handeln vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen sei. „Das bedeute, dass sich all jene, die zum Beispiel im Jobcenter oder am Bahnhof von der Bundespolizei diskriminiert würden, nicht darauf berufen könnten.“ Zwar ist nach Art. 3 GG auch dem Staat und seinen Organen jegliche Diskriminierung untersagt, allerdings wird dies nicht konkret durch das AGG geregelt. Im aktuellen Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle wurden für 2021 insgesamt 5.617 Fälle gemeldet, die mit einem der im AGG genannten Diskriminierungsgründe zusammenhingen, zwanzig Prozent davon im Zusammenhang mit dem Geschlecht und immer noch vier Prozent (225 Fälle) mit sexueller Identität. Hier ist darauf hinzuweisen, dass es sich explizit um eine Meldestatistik handelt und somit keine Rückschlüsse auf Dunkelziffern und oder Unterkategorien zu ziehen sind. Wie sowohl ZEIT als auch queer berichten, betonte Ataman im Besonderen das Nichtvorhandensein eines Diskriminierungsschutzes aufgrund des sozialen Status. Ein geringer Sozialstatus bedeutet letztendlich nichts weniger als geringe monetäre und andere Ressourcen wie bspw. auch Bildung. Während sich Menschen mit guter Bildung und genügend Geld bei Diskriminierung zumindest einen Rechtsbeistand leisten können oder um ihre Rechte wissen, stehen Menschen, die von Armut bedroht sind und eine geringe Bildung haben, häufig vor einer doppelten Diskriminierung. Auch die LGBTQ* Gemeinschaft ist nicht davor gefeit, dass es Menschen in ihrer Mitte gibt, die unter solchen Schwierigkeiten leiden. Ob es Ferda Ataman allerdings gelingt, ihre hohen Ziele auch tatsächlich umzusetzen oder ob am Ende nur ein weiterer „zahnloser Tiger“ zwischen den Paragrafen steht, bleibt abzuwarten.






