Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Ein bulgarisches Gericht hat die Stadtverwaltung der Hauptstadt Sofia angewiesen, dem Baby eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Bulgarien bzw. Gibraltar eine Geburtsurkunde auszustellen. Die Entscheidung wurde am Montag, den 16. Mai verkündet und beendete einen langwierigen Rechtsstreit, der begann, nachdem ein Baby im Wesentlichen staatenlos geblieben war.

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Die kleine Sara, die 2019 in Spanien geboren wurde, konnte die spanische Staatsbürgerschaft nicht erhalten, da keine ihrer Mütter Spanierin ist. Ihre gibraltarische Mutter konnte ihre britische Staatsbürgerschaft nicht weitergeben, da sie in Gibraltar und nicht im Vereinigten Königreich geboren wurde, was bedeutet, dass sie ihre Staatsbürgerschaft nicht auf ein Kind übertragen kann. Und so wurde, da Bulgarien im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt und gleichgeschlechtliche Ehen im bulgarischen Hoheitsgebiet nicht zulässt, dem Baby die Staatsbürgerschaft verweigert.

Infolgedessen besaß Sara keinerlei Papiere, was ein erhebliches Risiko für ihren Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialer Sicherheit darstellte. Dies hinderte die Familie auch daran, Spanien zu verlassen. Sie brachten den Fall vor das Verwaltungsgericht in Sofia, das schließlich den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrief, der seinerseits entschied, dass die Weigerung Bulgariens, Sara Ausweispapiere auszustellen, ihre Rechte beeinträchtigte. "Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, ist verpflichtet, dem Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen", so der EuGH am 14. Dezember 2021. "Bulgarien darf sich nicht weigern, die Abstammung von Baby Sarah von beiden Elternteilen anzuerkennen, weil das nationale Recht die Institution der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht vorsieht", heißt es weiter in der Entscheidung des Gerichts.

Die Rechtsvertreterin des Paares, Denitsa Lyubenova, lobte die Entscheidung als Meilenstein für die LGBTQ+-Gemeinschaft. „Heute können die LGBTQ+-Menschen jubeln“, sagte sie. „Nach Jahren unermüdlicher Arbeit haben wir einen Schritt im Kampf um Gleichberechtigung gewonnen, nach Jahren der Beharrlichkeit haben wir bewiesen, dass wir im Recht sind und dass das EU-Recht die Bürger*innen gleichbehandelt.“ Das Paar sei "extrem glücklich" über die Entscheidung und darüber, dass ihr Baby endlich Spanien verlassen könne.

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Ein angehender Beamter in Sachsen hatte sich vor seiner Transition bei der Polizei beworben. Laut seinem Anwalt Helmut Schwarz habe er dabei alle Sportprüfungen und den Aufnahmetest mit „Bestnoten“ absolviert. Doch dann wurde er, nach Bekanntgabe seiner Transition, gefeuert.

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Daraufhin hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen jedoch kürzlich entschieden, dass der Polizeianwärter zunächst weiterbeschäftigt werden müsse. Allerdings wurde ihm bislang weder eine Dienststelle zugewiesen, noch erhält er einen Beamtensold. Stattdessen muss er nun bei einem Arzt seine Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen.

Dies alles, weil die Polizei dem Mann „arglistige Täuschung“ und möglicherweise falsche Angaben bei der Eingangsuntersuchung vorwirft. Dabei gehe es, so sein Anwalt, darum, dass er die Frage, ob er schon einmal eine psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen hat, mit „nein“ beantwortet hatte. Außerdem gehe es bei den neuesten Untersuchungen um seine Einnahme von Testosteron, welche für trans Männer keineswegs unüblich ist. Für die sächsische Polizei stellt dies jedoch offenbar einen Grund dar, die Tauglichkeit des Azubis anzuzweifeln. Es scheine als man gäbe sich von Seiten des Dienstherrn große Mühe, einen Anlass zu finden, um den Mann nicht weiterbeschäftigen zu müssen, so Schwarz.

In der sächsischen Polizei gibt es bereits dutzende Disziplinarverfahren wegen Rechtsextremismus, bei denen auch Homophobie eine Rolle spielen soll, zudem beschwerte sich der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke bei einem Auftritt in Sachsen über die angeblich „verschwuchtelte“ Polizei in seinem Heimatland. Doch das Problem einer von toxischen Männlichkeit dominierten Polizei mit einem Rechtsextremismus-Problem scheint nicht nur Sachsen zu betreffen, sondern ein bundesweites zu sein: So wolle sich das CDU-geführte Innenministerium unter Anführung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten zu dem Fall nicht äußern. Dabei wäre es, so ließe sich argumentieren, wichtig dass der Bund in solchen Fällen den Ton für Inklusion und Diversität vorgibt, gerade für Institutionen, bei denen ebendies oft zu kurz zu kommen scheint.

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Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, bezeichnete die Europäische Union als einen Leuchtturm für LGBTQI*-Rechte. Es müsse jedoch noch mehr getan werden, um für „mehr für Gleichberechtigung und Anerkennung“ zu sorgen.

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Zusammen mit den Europaabgeordneten Mark Angel (S&D, Luxemburg) und Terry Reitnke (Grüne, Deutschland) nahm sie an einer Fragestunde anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie (IDAHOBIT) teil, der am 17. Mai stattfindet, um das Bewusstsein für LGBTQI*-Rechte zu schärfen und Interesse an weltweiter LGBTQI*-Rechtsarbeit zu wecken.

So sagte Metsola, dass zu verbesserungsbedürftigen Bereichen die Rechte von Regenbogenfamilien gehöre. Immer wieder kommt es in diesem Bereich zu Klagen. So entschied der Europäische Gerichtshof etwa 2021 zugunsten eines verheirateten lesbischen Ehepaares, dessen Kind in Bulgarien nicht anerkannt worden war. An diesem Montag hat daher ein bulgarisches Gericht die Behörden der Hauptstadt Sofia angewiesen, eine Geburtsurkunde für das Kind auszustellen.

Demnach scheint es wichtig, sich bewusst zu machen, dass die EU zwar Druck ausüben kann, um die Einhaltung von LGBTQI*-Rechte zu gewährleisten, und somit als „Leuchtturm“ für queere Rechte auftreten kann. Es gäbe jedoch, so Mark Angel, auch Gründe, an einem solchen Tag traurig zu sein, und verwies auf die Gegenreaktionen gegen die Förderung von LGBTQI*-Rechten in einigen Mitgliedstaaten. So erkennen unter anderem Polen, Rumänien und Lettland in einem anderen Land eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare nicht an. Es gilt also den Leuchtturm im Kampf für queere Rechte nicht nur nach außen zu richten, sondern auch nach innen.

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In Simbabwe müssen Menschen für die Übertragung von HIV nicht mehr mit Gefängnisstrafen rechnen. Nach Abschnitt 79 des simbabwischen Strafgesetzbuchs war es illegal, HIV wissentlich oder unwissentlich auf einen Partner zu übertragen. Wer verurteilt wird, kann mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden. Nach Angaben von aidsmap wurden zwischen Oktober 2015 und Dezember 2018 16 Personen auf der Grundlage des Gesetzes verhaftet oder strafrechtlich verfolgt.

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Das Gesetz zielte darauf ab, den Brautpreis, den der Bräutigam an seine künftige Schwiegermutter zahlt, verbindlich zu machen, enthielt aber eine Klausel, die die Strafen für HIV-Übertragungen aufhob.

UNAIDS lobte das simbabwische Parlament für diesen Schritt. Nach Ansicht der UN-Organisation war das frühere Gesetz nicht nur unwirksam, sondern auch diskriminierend. UNAIDS bekräftigte, dass die Kriminalisierung die Bemühungen um eine Verringerung der HIV-Neuinfektionen untergräbt und die Menschen davon abhält, sich testen und behandeln zu lassen.

Die Exekutivdirektorin Winnie Byanyima sagte: "Den Zielen der öffentlichen Gesundheit ist nicht gedient, wenn Menschen ihre individuellen Rechte verweigert werden, und ich empfehle Simbabwe, diesen äußerst wichtigen Schritt zu tun. Diese Entscheidung stärkt die HIV-Bekämpfung in Simbabwe, indem sie die Stigmatisierung und Diskriminierung verringert, die gefährdete Personengruppen allzu oft davon abhält, HIV-Präventions-, Pflege- und Behandlungsdienste in Anspruch zu nehmen." Die Agentur arbeitete eng mit dem Nationalen AIDS-Rat Simbabwes und den simbabwischen Anwälten für Menschenrechte sowie mit Parlamentarier*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft und Gemeinden zusammen, um sich gegen das Gesetz zur Kriminalisierung von HIV einzusetzen.

In mehr als 130 Ländern ist das Verschweigen, die Aufdeckung oder die Übertragung von HIV eine Straftat. "Eine zu weit gefasste und unangemessene Anwendung des Strafrechts gegen Menschen, die mit HIV leben, bleibt weltweit ein ernstes Problem", fügte UNAIDS hinzu. Ein von der Agentur, der International Association of Providers of AIDS Care und der International AIDS Society entwickelter Konsens fordert die Strafjustiz auf, dafür zu sorgen, dass die Gesetze in Strafverfahren im Zusammenhang mit HIV wissenschaftlich untermauert sind.

Nach Angaben von UNAIDS hat Simbabwe in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung von HIV gemacht. Schätzungen zufolge werden inzwischen 1,2 Millionen der 1,3 Millionen HIV-Infizierten im Land behandelt. Seit 2010 sind die AIDS-bedingten Todesfälle in dem Land um 63 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der HIV-Neudiagnosen ist im gleichen Zeitraum um 66 Prozent zurückgegangen. UNAIDS hatte zuvor gewarnt, dass aufgrund der Coronavirus-Pandemie schwerwiegende Unterbrechungen der HIV-Dienste den Fortschritt bei der AIDS-Bekämpfung in Teilen Afrikas um zehn Jahre oder mehr zurückwerfen könnten.

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Die Deutsche Bahn darf einen nicht-binären Menschen bei der Nutzung von Angeboten wie dem Ticket- oder Bahncard-Kauf nicht dazu zwingen, bei der Anrede zwischen Mann oder Frau auszuwählen. So teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit, dass es bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen bleibe. Berücksichtige die Deutsche Bahn dies nicht, drohen ihr Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro bei jedem Online-Ticketkauf.

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Wegweisend bestätigte das Gericht mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung (AZ 9 U 84/21) ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 26. August 2021 (AZ 2-30 O 154/20). Vor diesem Urteil hatte Robin Nobicht, eine nicht-binäre Person im Besitz einer Bahncard, gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, weil es unmöglich war die für die Bahncard hinterlegten Daten hinsichtlich der geschlechtlichen Anrede richtigzustellen – obwohl Nobichts Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde seit Oktober 2019 "ohne Angabe" lautet. Auch beim Onlineticketkauf müssten Menschen zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr auswählen.

Nobicht vertrat die Ansicht einen Anspruch auf Entschädigung und Unterlassung zu haben, weil das Verhalten der Bahn diskriminierend sei. Den Unterlassungsanspruch bestätigte Landgericht - eine zwingende Auswahl einer Anrede stelle nämlich eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, so das Urteil. Einen Anspruch auf Entschädigung bestätige das Gericht jedoch nicht.

Das Urteil habe jedoch "Signalwirkung", so Nobichts Rechtsanwältin Friederike Boll. "Wir hoffen, dass jetzt im Onlinehandel bald überall die Möglichkeit eingeführt wird, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen." Die Bahn hat nun ein halbes Jahr Zeit, um ihre Frageformulare an die Realität nicht-binärer Existenzen anzupassen.

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Bis 1994 verfolgte die Bundesrepublik Homosexuelle nach dem Paragrafen 175. Nun werden in der Nachkriegszeit so Verurteilte seit 2017 rehabilitiert und entschädigt. Doch nach dem 22. Juli sollten Menschen, die in Deutschland nach 1945 wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden, nicht mehr Anträge auf Entschädigung stellen können. Die Ampel-Fraktionen wollen die Frist verlängern.

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So setzen sich Vertreter*innen von SPD, Grünen und FDP dafür ein, entsprechende Ansprüche für die Entschädigung homosexueller Menschen über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Queer.de berichtete im Detail.

Der queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falko Droßmann, sagte, er wolle Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bitten, "intensiv zu prüfen, die Frist zur Beantragung über den 22. Juli hinaus zu verlängern". Das unbürokratische Beantragungsverfahren müsse unbedingt noch bekannter gemacht werden, um alle Betroffenen zu erreichen. Denn ihnen habe "unser Land in der Vergangenheit so viel Unrecht angetan". Die im Vergleich zur hohen Zahl von Verfolgten sehr niedrige Zahl von Anträgen zeige, dass die Scham bei verfolgten Männern bis heute tief sitze und die Möglichkeit zur Rehabilitierung öffentlich besser bekannt gemacht werden müsse. "Der Altersgruppe entsprechend wäre eine Kampagne in der Apothekenumschau und den öffentlich-rechtlichen Vorabend-Informationssendungen sicher zielführender als eine Social-Media-Kampagne", so der FDP-Sprecher für die Rechte von LGBT, Jürgen Lenders. "Die Ansprüche dürfen nicht verfallen", sagte dieser.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des Linken-Fraktionsgeschäftsführers Jan Korte geht den Angaben zufolge hervor, dass bislang lediglich 867.500 Euro von ursprünglich veranschlagten 30 Millionen Euro an die Opfer ausgezahlt wurden.

Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite alle Informationen eingestellt, die Betroffene benötigen. Dort findet sich auch im Downloadbereich ein Antragsformular für die Entschädigung.

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Der republikanische Gouverneur von Florida, Ron DeSantis, hat ein Gesetz unterzeichnet, das den Unterricht über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität vom Kindergarten bis zur dritten Klasse verbietet. Diese Maßnahme wurde landesweit heftig von Menschen kritisiert, die eine Gefahr der Ausgrenzung von LGBTQ+ Menschen sehen.

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LGBTQ+-Allies, Studierende, Angehörige der Demokratischen Partei, die Unterhaltungsindustrie und das Weiße Haus haben das von Kritiker*innen als "Don't say Gay" bezeichnete Gesetz angeprangert. Das Thema hat zu einer Auseinandersetzung zwischen DeSantis und Disney, einem wichtigen Akteur in der Tourismusbranche Floridas, geführt.

Dabei argumentieren DeSantis und Republikaner*innen, die Maßnahme sei vernünftig und Eltern, nicht Lehrende, sollten mit Kindern über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sprechen. "Wir werden dafür sorgen, dass Eltern ihre Kinder in die Schule schicken können, um eine Ausbildung zu erhalten, nicht um indoktriniert zu werden", sagte DeSantis vor seiner Unterschrift. Dabei stand er an einem Podium, an dem ein Plakat mit der Aufschrift "Protect Children/Support Parents" –„Kinder schützen/Eltern unterstützen“ angebracht war. Die überwältigende Mehrheit der Eltern lehne es ab, ihren Kindern „diese Art von Material einzuflößen“, sagte der Gouverneur, während er "Transgender-Bildungsmaterial" hochhielt.

Dagegen äußerte sich der US-Präsident mit den Worten: "Unsere LGBTQI+-Jugend verdient es, bejaht und akzeptiert zu werden, so wie sie ist. Meine Regierung wird weiterhin für Würde und Chancen für jeden Schüler und jede Familie kämpfen - in Florida und im ganzen Land." Kritiker*innen fürchten, das Gesetz in Florida sei so vage formuliert, dass freie Meinungsäußerung in allen öffentlichen Schulen unterbunden werden könnte.

So reiht sich das Gesetz in eine Reihe alarmierender Maßnahmen verschiedener Länder ein, darunter Polen, Ungarn, und nicht zuletzt Russland. Befürchtet werden muss, sollte es zu einer noch weiträumigeren Unterbindung von Bildung zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt kommen, Hass und Hetze mehr Platz geboten wird. Ereignisse wie kürzlich die Verprügelung eines 15-jährigen trans Mädchens in Herne könnten demnach an Schrecken verlieren. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

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In Herne ereignete sich ein Hassverbrechen von unbegreiflicher Brutalität, ausgeübt von drei Jungen im Alter zwischen 12 und 13 Jahren. Diese verprügelten das 15-jährige trans Mädchen Jess so lange und extrem, dass sie den Angriff nur knapp überlebte. Dass ein Spaziergänger, der sie schwer verletzt auffand, den Notruf alarmierte, rettete ihr vermutlich das Leben.

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Das zuständige Polizeipräsidium Bochum berichtete über den Vorfall und die erfolgreiche Ermittlung der Tatverdächtigen durch eine eingerichtete Mordkommission. In der Polizeimeldung wurde das trans Mädchen jedoch misgendert und der transfeindliche Hintergrund der Tat nicht erwähnt. Erst als Jess das Krankenhaus im Rollstuhl sitzend kurzzeitig verließ, um dem TV-Sender RTL (mit ihrer Mutter) ein Interview zu geben, wurde öffentlich, dass es sich um ein transfeindliches Hassverbrechen gehandelt hatte. Darin erzählt Jess nicht nur von zahlreichen Mobbingerfahrungen, sondern auch, dass Jess mit den Jungen unterwegs gewesen war – sie gekannt hatte.

Doch sie forderte auch Gerechtigkeit und Akzeptanz, und forderte "dass die Leute dafür bestraft werden, was sie mir angetan haben.“ Die Tatverdächtigen sind mit 12 und 13 Jahren jedoch noch nicht strafmündig und sollen mittlerweile getrennt in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht sein.

Ob Kindern (denn die Täter waren nun mal auch Kinder) eine Strafe beibringen würde, auf geschlechtliche und sexueller Vielfalt keinen Hass zu empfinden, sei jedoch – trotz der absoluten Nachvollziehbarkeit Jess‘ Forderung nach Gerechtigkeit – dahingestellt. Vielmehr wirft das Ereignis die Frage auf, wie so viel Hass überhaupt bei gleich mehreren Jungen so erstarken konnte, dass sie so brutal handelten. Und es ist auch eine Warnung davor, was entstehen kann, wenn Kinder bei der Erforschung von Vielfalt keine Unterstützung und Bildung erfahren - und ein empfundenes „anders“ sein ihrer Mitmenschen als scheinbar so bedrohlich empfinden, dass sie darauf einprügeln. Vor dem Hintergrund einer weltweiten Welle von Regeln gegen vermeintliche „LGBT-Propaganda“, zuletzt in den USA, sollte dieses unbegreifliche Übel zutiefst ernst genommen werden. Wie es Jess fordert: „Und dass die Leute draußen auch verstehen, was ich sein möchte."

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Bald steht die Landtagswahl in Schleswig-Holstein an. Um zu erfahren, was im Wahlprogramm der Parteien zu queeren Themen steht, wurde eine Live-Diskussion von der Geschäftsstelle Echte Vielfalt, der HAKI e.V. und Trans SH am 20.04. von 19-21 Uhr organisiert.

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Es diskutieren:

CDU             Tobias von der Heide

SPD              Robert Schall

Grüne           Anna Langsch

FDP              Dennys Bornhöft

SSW             Christian Dirschauer

die Linke      Tjark Naujoks

Es moderieren Alexa Black (freie Moderatorin) und Daniel Lembke-Peters (GS Echte Vielfalt).

Zu sehen im Live-Stream des Offenen Kanal Kiel.
Stream und im Anschluss zu sehen auf YouTube.

Einbringen und Fragen stellen ist über dieses Padlet möglich, die Chat-Betreuung übernimmt Madita Dreher. Fragen werden mit eingebunden!

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Mehr als 80 LGBT- und HIV-Wohltätigkeitsorganisationen, darunter Stonewall und der Terrence Higgins Trust, werden die erste globale LGBT-Konferenz der britischen Regierung boykottieren, um auf die Entscheidung zu reagieren, trans Menschen von einem Verbot von Konversionspraktiken auszuschließen.

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In einer Erklärung teilte die Wohltätigkeitsorganisation Stonewall mit, dass sie ihre Unterstützung für die Konferenz "Safe to Be Me" aufgrund des "gebrochenen Versprechens des Premierministers, trans Menschen vor den Schäden der Konversionstherapie zu schützen", zurückzieht. Sie fügte hinzu, dass sie nur dann an der Veranstaltung teilnehmen könne, "wenn der Premierminister zu seinem Versprechen für ein Verbot der Konversionstherapie für trans Personen zurückkehrt". Die Erklärung fuhr fort: "Trans Personen verdienen nicht weniger Respekt, Fürsorge und Schutz als cisgeschlechtliche lesbische, schwule und bisexuelle Menschen. Wenn die britische Regierung nicht hinter den grundlegenden Menschenrechten aller LGBTQ+-Menschen stehen und diese respektieren kann, sollte sie keine LGBTQ+-Rechtskonferenz auf der Weltbühne einberufen."

Die Regierung hatte die im Juni stattfindende Konferenz "Safe to Be Me" als erste globale LGBT-Konferenz Großbritanniens beworben und behauptet, sie werde sich auf "Gesetzesreformen, die Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung und die Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen für LGBT-Personen" konzentrieren. Doch aus einem an die Öffentlichkeit geratenen Briefing-Papier der Downing Street ging hervor, dass Boris Johnson zugestimmt hatte, die Gesetzgebung zum Verbot von Konversionspraktiken nicht voranzutreiben, obwohl die Regierung vor vier Jahren versprochen hatte, sie zu verbieten. In einer Erklärung vom vergangenen Montag verteidigte die Regierung ihren Schritt und betonte, dass sie weiter an der Ächtung von trans Konversionspraktiken arbeite. Der Grund für die Verzögerung sei die Sorge vor "unbeabsichtigten Folgen", insbesondere für Jugendliche unter 18 Jahren.

Einige Abgeordnete äußerten sich jedoch unglücklich: "Zu sagen, dass dies falsch ist, ist eine Untertreibung. Es ist eine Verbeugung vor denjenigen, die eine Spaltung zwischen den LGBT-Gemeinschaften herbeiführen, und denjenigen, die die schlimmsten Geschichten über unsere trans Freunde verbreiten. Womit haben es trans Menschen verdient, missbraucht zu werden? Das ist die Frage an alle, die diese Entscheidung unterstützen".

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