Echte Vielfalt

Dokumentation

Rechtsextreme Positionen werden in unserer Gesellschaft zunehmend salonfähig. Eine alarmierende Entwicklung, die allerdings weder neu noch unerwartet kommt. Gerade in der sogenannten 'Mitte' der Gesellschaft steigt die Empfänglichkeit für rechte Propaganda.

Weiterlesen

Zu diesem Ergebnis kommt die „Mitte-Studie“ 2022/23 der Friedrich-Ebert-Stiftung. Fokus der Studie sind die rechtsextremen und demokratiegefährdenden Einstellungen der Bevölkerung. Wie der Deutschlandfunk mit Bezug auf die Studie hervorhebt, zeigten mittlerweile mehr als acht Prozent ein offen rechtsextremes Weltbild. Gleichzeitig hätten „vor allem unter jungen Menschen […] die rechtsextremen Einstellungen zugenommen“. Ein Umstand, der bereits aus den spanischen Parlamentswahlen des vergangenen Jahres bekannt ist. Dort verzeichnet die rechtsextreme VOX die höchste Anzahl an Followern. Vor diesem Hintergrund sind die Demonstrationen gegen Rechts der vergangenen Wochen eine positive und längst überfällige Solidarisierung der Bevölkerung.

Wenn also der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, betont, in diesem Jahr vermehrt ostdeutsche Veranstaltungen zum CSD besuchen zu wollen, wie beispielsweise in Pirna, wo ein AfD-Mitglied zum Oberbürgermeister gewählt wurde, dann ist dies nur zu befürworten. Es geht darum, im wahrsten Sinne des Wortes Flagge zu zeigen und den Demagog*innen und Rechtspopulist*innen in der Öffentlichkeit entgegenzutreten. Laut einem Bericht der taz Berlin verwies Lehmann bei seiner Begründung auch auf die Correctiv-Recherchen zum Potsdamer Geheimtreffen von Rechtsextremist*innen mit Mitgliedern der Union und der AfD, bei dem  sehr konkrete Pläne für eine Ausweisung von Millionen von Menschen geschmiedet wurden. Lehmann betonte, dass solche Pläne zur Einschränkung von Menschenrechten dabei immer alle beträfen, und rief zur Solidarität auf. Wer die Würde eines Menschen verteidigen will, muss die Würde aller verteidigen.

Doch wird alles Demonstrieren und Solidarisieren vermutlich nicht ausreichen. Wie der Deutschlandfunk des Weiteren hervorhebt, sieht die Mitte-Studie vor allem Ereignisse wie Coronapandemie, Ukrainekrieg, Energiekrise und Inflation als Auslöser für das Gefühl der 'Entsicherung', das wiederum ein Aspekt für die zunehmende Empfänglichkeit rechter Gedanken darstellt. Allerdings vergisst diese Kausalkette einen Faktor, der auch bei den Protesten gegen Rechts kaum diskutiert wird: Die Marginalisierung durch Prekarisierung das heißt: Entwürdigung durch Armut. Zu ignorieren, dass die materiellen Unsicherheiten, die vor der eigenen Haustür reproduziert werden, keinen Effekt haben, ist bestenfalls zynisch.

Zwei zentrale Entwicklungen, die diese 'Entsicherung' fördern, sind dabei die konkreten Vorschläge führender Politiker der Regierung zum Abbau des Sozialstaates, wie beispielsweise Christian Lindner nach einem Bericht der Zeit, die verschärfte Entsolidarisierung mit bereits marginalisierten Gruppen wie beim neuen EU-Asylverfahren und die zunehmende verbale Aufrüstung gegenüber Geflüchteten. Infolgedessen verzichten einige Menschen auf rechtlich legitime Leistungen aus Angst vor Stigmatisierung und Scham. „Der Staat spart dadurch zwar Milliarden, doch der Schaden ist groß“, so der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, in seiner Kolumne bei der Zeit.

Wenn sich Institutionen, Vereine und Bürger*innen also gegen rechten Populismus und Polemisierung stellen wollen, ist Demonstrieren allein nicht ausreichend. Solidarisieren bedeutet darüber hinaus, die Ursachen im eigenen Garten zu benennen, und dazu zählt mindestens soziale Ungerechtigkeit und Marginalisierung durch Armut, die bekämpft werden müssen, um langfristig eine demokratische Gesellschaft zu erhalten.

Schließen


Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlichte einen Bericht, in dem die Auswirkungen des LGBTIQ*-feindlichen Propaganda-Gesetzes in Ungarn untersucht werden. Das Gesetz wurde im Jahr 2021 verabschiedet und zielt darauf ab, den Zugang zu Inhalten zu beschränken, die Themen rund um Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung darstellen oder diskutieren. Amnesty International bezeichnet die Folgen des Gesetzes als verheerend.

Weiterlesen

Mit der Verabschiedung des Gesetzes unter dem rechtspopulistischen Ministerpräsident Viktor Orbán sollte die Repräsentation queerer Lebensentwürfe in der öffentlichen Kommunikation, Bildung, Werbung oder den Medien drastisch eingeschränkt werden. Es gilt ein Verbot der „Darstellung und Förderung“ von „unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen“, ohne dass dies weiter erläutert würde. Insbesondere seit Anfang 2023 wird das Gesetz im großen Maße umgesetzt.

Aus Angst vor Repressionen und Sanktionen würden viele bereits aufgehört haben, Informationen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu verbreiten. Dazu gehören Buchhandlungen, die eine Art Selbstzensur betreiben würden, um rechtliche oder finanzielle Folgen zu vermeiden. Viele Buchhandlungen, die Bücher mit queeren Inhalten vertrieben haben, wurden von den Behörden bereits sanktioniert, Auch zivilgesellschaftliche Organisationen bekommen durch das Gesetz immer mehr Schwierigkeiten, ihre Arbeit weiterzuführen.

Vor allem für Kinder und Jugendliche sei der Zugang zu wichtigen Informationen rund um queere Themen blockiert. Amnesty International stellt in dem Bericht „From Freedom to Censorship: The Consequences of the Hungarian Propaganda Law“ fest, dass das Gesetz das queerfeindliche Klima im Land verstärke und vermehrt zu negativen Stereotypen und Diskriminierung gegenüber LGBTIQ* beigetragen habe.

Laut der Menschenrechtsorganisation sei das Propaganda-Gesetz rechtswidrig. Es widerspreche dem Recht auf freie Meinungsäußerung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention gesichert ist, von der Ungarn selbst Teil ist. Zudem würde das Recht auf Information, Recht auf Gleichheit und Nicht-Diskriminierung eingeschränkt werden. Das Gesetz könne nicht auf Basis des Schutzes von Kindern oder der öffentlichen Moral legitimiert werden, da die Rechte auf Information sowie Nicht-Diskriminierung hier dennoch wirken müssten.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin bei Amnesty International Österreich, erklärt: „Amnesty International ruft die ungarische Regierung dringend dazu auf, das Propaganda-Gesetz aufzuheben und sicherzustellen, dass alle Personen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, in Ungarn frei von Diskriminierung und Angst leben können.“

Aufgrund der Einschränkung von Rechten in Ungarn ist der Umgang mit dem osteuropäischen Staat schon länger ein konfliktreiches Thema in der Europäischen Union. Um ein klares Zeichen für den Schutz von LGBTIQ*-Rechten zu setzten, könnte die Union weitere Druckmittel gegen Ungarn einsetzen. Womöglich stößt der neu veröffentlichte Bericht von Amnesty International eine neue Debatte an.

Schließen

   

Am 18. Februar 2024 wäre die US-amerikanische Schriftstellerin und Aktivistin Audre Lorde 90 Jahre alt geworden. Ihr Denken übte großen Einfluss auf feministische, queere und antirassistische Bewegungen in der ganzen Welt aus. Lorde zeigte die Notwendigkeit auf, dass Feminismus und Antirassismus zusammen gedacht werden müssen und brachte somit intersektionales Denken in die Praxis.

Weiterlesen

Audre Lorde verfasste etliche Gedichte, Essays, Reden und Bücher, die Themen des Schwarzseins, Frau-Seins, Lesbisch-Seins gemeinsam auffassen. Ihre Werke haben Schwarzen Feminismus, intersektionalen Feminismus, queere Bewegungen und theoretische Strömungen wie die „Queer of Color Critique“ geprägt. Bis heute werden Lordes Worte in aktivistischen Kreisen wiederholt: „Your silence will not protect you“, [“Dein Schweigen wird dich nicht beschützen“] oder „The master’s tools will never dismantle the master’s house“ [„Die Werkzeuge des Herrn werden niemals das Haus des Herrn niederreißen“].

Ihre Biomythographie „Zami - Eine neue Schreibweise meines Namens“ erzählt von ihrer Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenendasein als lesbische Schwarze Frau in den USA: „Als Tochter karibischer Einwanderer wächst Audre Lorde im Harlem der vierziger Jahre heran. Eine Zeit, die sie eindrucksvoll und zutiefst poetisch heraufbeschwört. Ihre Erinnerungen sind geprägt von bedeutsamen Beziehungen zu Frauen – ihrer Mutter, Freundinnen, Geliebten –, von ihren Erfahrungen in der queeren New Yorker Subkultur, aber auch von schmerzhaften Momenten der Ausgrenzung. Wie in einem Bildungsroman entwirft Lorde in ihrem literarischen Hauptwerk ein Porträt der Künstlerin als junge Frau, erzählt die Geschichte einer Selbstfindung: vom hochbegabten Mädchen zur brillanten Schriftstellerin und zur „Schwarzen, Lesbe, Feministin, Mutter, Dichterin, Kriegerin“. (Quelle: Hanser Literaturverlage)

2021 wurde ihre Essaysammlung „Sister Outsider“ ins Deutsche übersetzt. In 15 Essays, die zwischen 1976 und 1983 verfasst wurden, beschäftigt sich Audre Lorde auf verschiedene Arten und Weisen mit Diskriminierungsformen wie Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit. Sie bricht dabei mit männlich-eurozentristischen Konzeptionen und stellt die diasporische Erfahrung Schwarzer Frauen in den Vordergrund.

Lorde vertritt einen Feminismus, der Differenzen anerkennt, ohne sich auf ihnen zu versteifen, Koalitionen bildet und Solidarität erfordert. Sie stellt sich gegen Heteronormativität und die weiße Mehrheitsgesellschaft. Somit ist ihr Denken heute weiterhin von hoher Bedeutung. Ob ihre Essays, ihre Lyrik oder ihre Bio(mytho)graphie – eine große Empfehlung für ihre Werke wird hier ausgesprochen.

Auch in Deutschland hat Lorde viele Menschen inspiriert, insbesondere in der afrodeutschen Frauenbewegung. Ab 1984 lehrte sie als Gastprofessorin für African American Literature und Creative Writing an der Freien Universität Berlin - bis zu ihrem frühzeitigen Tod aufgrund einer Krebserkrankung im Jahr 1992. Über ihre Zeit in Berlin gibt es den Film Audre Lorde – Die Berliner Jahre 1984-1992 von Dagmar Schultz.

 

Bild (Muster) von Freepik

Schließen


Am Freitag, 02.01.2024, wurde in Griechenland trotz heftiger Debatten ein Gesetzentwurf zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe ins Parlament eingebracht. Der Entwurf zielt darauf ab, den Grundsatz der Gleichheit durch die Erweiterung der Eheschließungsmöglichkeiten auf Personen des gleichen Geschlechts zu gewährleisten.

Weiterlesen

Nach Angaben von queer.de, die sich auf das griechische Parlament beziehen, wird die Abstimmung voraussichtlich am 14. oder 15. Februar stattfinden, wobei der Fraktionszwang für die Regierungspartei Nea Demokratia aufgehoben wird. Während sich der konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis gegen einen nicht kleinen Teil seiner eigenen Partei behaupten muss und sich auch die griechisch-orthodoxe Kirche offen gegen den Entwurf wendet, machte Mitsotakis deutlich, dass sich das Parlament die Bedenken der Kirche anhöre, aber die Legislative letztendlich beim Parlament liege, so queer.de weiter. Unterstützung kommt hingegen von der linken Oppositionspartei Syriza. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd), aber auch queer.de oder der Tagesspiegel und weitere berichten, hatte Parteichef Stefanos Kasselakis die Unterstützung seiner Partei für entsprechende Pläne der Mitte-Rechts-Regierung angekündigt. „Zwar gehe ihm der am Mittwoch [...] vorgestellte Vorschlag nicht weit genug, er enthalte aber ‚einige positive Elemente‘“(rnd).

So soll das neue Gesetz diese Benachteiligung beenden und gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern ermöglichen. Bis dato fehlt laut rnd beispielsweise der Rechtsanspruch auf Besuch der Kinder im Krankheitsfall oder das Recht, das Kind der Partnerin*des Partners aufzunehmen, sollte dieser*diesem etwas zustoßen. Wie weitreichend die Problematik einer Nichtanerkennung der Elternschaft sein kann, hatten wir bereits anhand des EU-Gesetzesentwurfs zur automatischen Anerkennung der Elternschaft in allen EU-Staaten, der am 14. Dezember 2023 eingebracht wurde, beschrieben. Damals wiesen wir darauf hin, dass es allerdings nicht nur auf das Recht, sondern auch auf seine Anwendung ankomme. Dass Griechenland nun auch im nationalen Recht diesen Schritt geht, schafft daher (sollte das Gesetz verabschiedet werden) auf jeden Fall dort einen Rechtsanspruch.

Die queere Community begrüßt den Gesetzentwurf, kritisiert jedoch, dass gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor nicht erlaubt sei, ein Kind mit einer Leihmutter zu bekommen. Damit sind laut rnd Leihmutterschaften  weiterhin nur für heterosexuelle Paare gestattet, wenn die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht schwanger werden kann.

Aus politstrategischer Sicht ist die Entkopplung der beiden Diskursfelder dabei möglicherweise gar nicht unklug gewählt. Indem man die Themen getrennt zur Disposition stellt, können politische Akteure möglicherweise breitere Unterstützung für die Ehe für alle gewinnen, ohne gleichzeitig kontroverse Fragen zur Leihmutterschaft zu berühren. Daraus darf allerdings keinesfalls folgen, dass das Thema der Leihmutterschaft unangetastet bleibt.

Griechenland könnte das 16. der 27 EU-Mitgliedsstaaten werden, das die Ehe für alle öffnet. Es würde damit Estland folgen, das bereits am 20. Juni 2023 nach langem Ringen sein Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe verabschiedet hatte.

Schließen

       

Die Ausstellung „gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945“ zeichnet die vielfältigen und ambivalenten Lebensgeschichten queerer Menschen in den Jahren 1933 bis 1945 nach. Neben den Schrecken der Verfolgung werden dabei auch Wege der Selbstbehauptung einer widrigen Lebensrealität gezeigt.

Weiterlesen

Wie Karl-Heinz Steinle, Mitglied des Kurator*innen-Teams, gegenüber dem Tagesspiegel betonte, gehe es darum, den Blick über die Verfolgung männlicher homo- und bisexueller Menschen und den §175 StGB hinaus zu weiten. Die Ausstellung wolle, so Steinle weiter, Personen, deren Verfolgung und ihre Strategien des Überlebens aufzeigen.

Von politischer Seite wurde hingegen die hohe Aktualität betont. So verwies Ferda Ataman (Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung) gegenüber dem Tagesspiegel auf die Bedeutung, welche die Ausstellung vor dem Hintergrund zunehmender Präsenz rechtsradikaler Gruppen in Deutschland habe. Der Tagesspiegel macht dabei deutlich, dass sich für LGBTIQ* einzusetzen immer auch bedeutet, sich dafür einzusetzen, den demokratischen Boden zu stärken und sich gegen Rechtsradikalität und Faschismus stark zu machen.

Wie wir bereits beim Thema Asyl festgestellt haben, ist dann, wenn der Schutz und damit die Würde von Menschen infrage steht, eben nicht nur eine Gruppe betroffen ist.

Dabei gilt frei nach Kants „Grundlagen zur Metaphysik der Sitten“, dass die Menschenwürde das fundamentalste Prinzip ist. Wird sie hintergangen, reißt der Boden, auf dem jede Freiheit und jedes Recht erkämpft wurde. Das mag pathetisch klingen, ist deshalb jedoch nicht weniger bedeutsam.

Eine Ausstellung wird zwar die Menschenwürde nicht verteidigen, dazu bedarf es schon eher Aktionen wie die aktuell positiv wahrzunehmenden Demonstrationen gegen Rechts. Aber einer Ausstellung kann es durchaus gelingen, Diskurse im Kleinen anzustoßen und den Besucher*innen die Wichtigkeit gewisser Themen zu verdeutlichen.

Bereits letztes Jahr konnte man die Ausstellung im Paul-Löbe-Haus des Bundestages betrachten, zuletzt war sie in der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ebenfalls in Berlin zu sehen. Nun begibt sie sich in diesem Jahr auf Wanderschaft durch Deutschland. Bereits bekannte Stationen (Stand: 17.01.) sind:

10. Februar – 31. März 2024
Gedenkstätte Ravensbrück

28. Juni – 12. Juli 2024
Würzburg, Rathaus

9. August – 23. August 2024
Neues Rathaus Leipzig

22. September – 8. Oktober 2024
Stadtmuseum Münster/Westf.

14. Oktober – 3. November 2024
München

Weitere Termine sind bereits in Planung, so z.B. in Hamburg, Göttingen und Köln.

Darüber hinaus können sich Interessierte, Museen, Schulen und weitere Veranstalter*innen unter dem Motto „Unsere Ausstellung bei Ihnen vor Ort!“ die Ausstellung in ihre Stadt oder Region holen.

Schließen

 

Manchmal gibt es die kritische Bemerkung, dass der Blick auf „das Außen“ vor den eigenen Problemen ablenken kann und manchmal auch soll. Ein Blick in den Bericht über die Situation der LGBTIQ* Gemeinschaft auf dem afrikanischen Kontinent, den Amnesty International im Januar 2024 veröffentlichte, zeigt jedoch, wie eng lokales und internationales Menschenrecht verbunden ist.

Weiterlesen

In ihrem Bericht dokumentiert Amnesty International eine verstärkte Nutzung von Gesetzen als Unterdrückungsinstrumente gegen LGBTIQ* in zwölf afrikanischen Ländern. Rechtliche Mittel werden hier zunehmend als Waffen eingesetzt, die von Verboten von LGBTIQ*-Organisationen, Auflösung von Versammlungen bis hin zu alltäglichen Übergriffen reichen. Der Ursprung dieser Kriminalisierung führt dabei zurück bis in die Kolonialzeit, so der Verein weiter. Während allerdings die ehemaligen Kolonialstaaten bzw. ihre Politiker*innen sich eher reaktiv verhalten, wurde auf echte vielfalt bereits am Beispiel Uganda auf die aktive Rolle der evangelikalen Rechten aus den USA und ihre Finanzierung von Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen in einigen afrikanischen Staaten verwiesen.

Wie der Tagesspiegel betont, führt vor allem das unter Strafe Stellen der Unterstützung von LGBTIQ* zum Verlust von Arbeit, Wohnraum und medizinischer Versorgung. Eine Situation, die sich nicht bloß auf den afrikanischen Kontinent beschränkt. Neben 31 afrikanischen Staaten finden sich laut Amnesty-Bericht in 61 Staaten weltweit Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisieren. Gerade vor dem Hintergrund des im Dezember erzielten Asylkompromisses entsteht vor allem für LGBTIQ* eine prekäre Lage. Unter anderem sollen die Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten geändert und deutlich ausgeweitet werden. Wie der Deutschlandfunk schreibt, steigt damit die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen auf der Flucht durch einen solchen Staat gekommen sind. Welche Folgen das haben kann, wird am Beispiel Ghana deutlich: Das Land wird bereits heute vom BAMF als sicher eingestuft, während es nach Angaben des Amnesty-Berichts bereits seit 2021 eines der schärfsten Gesetze gegen LGBTIQ* verhandelt. Im vergangenen Jahr befand sich das Gesetz bereits in der zweiten Lesung vor dem ghanaischen Parlament.

Zwar erhalten Antragsteller*innen laut BAMF in solchen Fällen die Möglichkeit, „Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht“. Allerdings muss dieser Beweis erst einmal erbracht werden, eine bekanntermaßen nicht zu unterschätzende Hürde. So makaber es auch klingt, könnte für diese Menschen eine Verrechtlichung ihrer Diskriminierung im Herkunftsland oder im Drittstaat, in das sie abgeschoben werden sollen, immerhin ein gewichtiges Argument im Asylprozess liefern.

Zusammenfassend ergeben sich für die Institutionen, Vereine und Akteure, die sich für LGBTIQ* und allgemeine Menschenrechte einsetzen, entsprechend drei Ebenen:

1. Vergangenheit: Anmahnen von Verantwortung für koloniale Spätfolgen

2. Gegenwart: Achten auf die Aktivitäten von Evangelikalen und Co., die vor allem als Geldgeber rechte und menschenfeindliche Propaganda finanzieren. Eine Gefahr, vor der auch Deutschland politisch und gesellschaftlich nicht gefeit ist.

3. Zukunft: Eine fundierte rechtliche Ausbildung für die Hilfsinstitutionen, um Hilfe suchenden Personen im eigenen Land einen bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Dazu zählt auch, die Situation „sicherer“ Herkunftsstaaten regelmäßig zu überprüfen.

Das insbesondere Letzteres wirkt, zeigen internationale Menschenrechtsprinzipien wie die Yogyakarta-Prinzipien. Durch das Interpretieren bestehender Menschenrechtsgesetze und ihre Anwendung, so der Bericht, „[…] auf die Situationen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität […], haben [sie] in der Lobbyarbeit an Boden gewonnen." Engagement und Lobbyarbeit für die Rechte von LGBTIQ* führen also durchaus zu Erfolgen. Ein Umstand, der gerade bei  Diskriminierung und (rechtlicher) Gewalt nicht aus den Augen verloren werden darf.

Schließen

 

Eine im Jahr 2021 veröffentlichte Studie deckte Fälle von Sorgerechtsentzügen lesbischer Mütter in Westdeutschland bis mindestens in die 80er Jahre auf. Ein ähnliches Forschungsprojekt beschäftigt sich nun mit dem Thema in Nordrhein-Westfalen, wofür noch Material und Zeitzeug*innen gesucht werden.

Weiterlesen

Das erstgennannte, vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Forschungsprojekt, dessen Bericht unter dem Titel „…in ständiger Angst. Eine historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz (1946 bis 2000)“ erschien, lieferte einen wichtigen Beitrag zur historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen in der Nachkriegszeit in Westdeutschland (echte vielfalt berichtete). Auch wenn die Studie abgeschlossen ist, müsse das Thema weiter untersucht werden, wie auf der Webseite des Forschungsprojekts betont wird.

Mit dem neuen Forschungsprojekt in Nordrhein-Westfalen soll die Geschichte rechtlicher Diskriminierung lesbischer Mütter zwischen 1946 und 2000 weiter erforscht und die Geschichten von Betroffenen sichtbar gemacht werden. Bisher gebe es noch einen Mangel an Informationen zu den Gerichtsentscheidungen über das Sorgerecht lesbisch lebender Mütter in NRW. So scheint es, als seien die Fälle kaum dokumentiert und absichtlich verschwiegen worden. Um dieser Informationslücke sowie der generellen Unsichtbarkeit lesbischer Beziehungen im 20. Jahrhundert zu entgegnen, sollen Zeitzeug*innenberichte einbezogen werden. NRW-Familienministerin Josefine Paul betont: „Mir ist es sehr wichtig, die Aufarbeitung der historischen Verfolgung und Ausgrenzung von LSBTIQ* Menschen weiter fortzusetzen. Diskriminierung und Entrechtung hatten auch in der Bundesrepublik viele Facetten. Daher wollen wir mit dem Forschungsprojekt zum Sorgerechtsentzug einen bisher wenig bekannten und erforschten Aspekt der Diskriminierung von LSBTIQ* in den Blick nehmen. Dabei ist es wichtig, die Opfer zu Wort kommen zu lassen, ihre Geschichten sichtbar werden zu lassen und das erlittene Unrecht anzuerkennen. Wir leisten damit auch einen Beitrag zur Aufarbeitung bundesrepublikanischer Rechtsgeschichte.“

Durchgeführt wird die Studie von Dr. Kirsten Plötz, die seit den 90er Jahren lesbisches Leben während des 20. Jahrhunderts in Deutschland erforscht und Expertin zum Thema Sorgerechtsentzug lesbischer Frauen ist. Das Forschungsprojekt steht in Trägerschaft des Queeren Netzwerks NRW und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Zeitzeug*innen können sich an sorgerecht@queeres-netzwerk.nrw wenden.

Schließen

   

Am 03. November 2023 einigten sich die Länder Berlin und Brandenburg auf einen neuen Staatsvertrag für ihren gemeinsamen Rundfunk RBB. Der neue Entwurf, der am 14. Dezember beschlossen wurde, soll u.a. mehr „[…] Menschen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder ohne Angabe eines Geschlechts […] berücksichtigen. Die Vorgabe zur geschlechterparitätischen Besetzung des Rundfunkrates wirkt auch im Falle einer erforderlichen Nachbesetzung grundsätzlich fort.“ So die Formulierung in der Präambel des Staatsvertrags.

Weiterlesen

Konkret sieht der neue Staatsvertrag vor, dass von 33 Mitgliedern des Rundfunkrates „ein Mitglied [dem] Lesben- und Schwulenverband in Deutschland Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.“ angehört.

Nach Angaben von queer.de soll der Vertrag ab 2025 in Kraft treten. Neben dem LSVD wird auch je ein*e Vertreter*in für Menschen mit Behinderungen sowie für weitere Personengruppen und Naturschutz Einzug halten. Eine vollständige Liste findet sich in §19 „Zusammensetzung und Amtsdauer des Rundfunkrates“ im Staatsvertrag.

So positiv es zu bewerten ist, dass der LSVD einen Funktionsposten im Rundfunkrat erhält - es sei ein „Meilenstein für die Anerkennung und Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im öffentlichen Raum“, so LSVD-Landesvorstandsmitglied Ulrich Keßler in einem Zitat von queer.de - so selbstverständlich sollte es allerdings auch sein. Sei einem LSVD-Landesvorstandsmitglied aufgrund des gerade geschlossenen Vertrages eine gewisse diplomatische Euphorie zugestanden, so hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 25.03.2014 mit seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag deutlich gemacht: „Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen.“

Wie der LSVD Bundesverband festhält, haben seitdem bereits einige Fernsehanstalten diese Rechtsprechung in Bezug auf eine LGBTIQ* Vertretung umgesetzt, allerdings bei weitem noch nicht alle.

Die folgende Liste zeigt einen Überblick der Fernsehanstalten, die von LSVD-Vertreter*innen besetzt werden. Die Liste kann für Interessierte auch als Anhaltspunkt dienen, um auf YouTube und in den Mediatheken nach dem ein oder anderen Angebot zu suchen, das sich direkt oder indirekt auch an einzelne Facetten der LGBTIQ* Gemeinschaft richtet:

  • ZDF-Fernsehrat - Vertretung: LSVD Thüringen
  • ARTE Deutschland Beirat - delegiert über ZDF-Fernsehrat: LSVD Thüringen
  • Hörfunkrat Deutschlandradio - Vertretung: LSVD-Bundesverband
  • Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks - Vertretung: LSVD Saar
  • Rundfunkrat von Radio-Bremen - Vertretung: LSVD Niedersachsen-Bremen
  • MDR-Rundfunkrat - Vertretung: LSVD Sachsen-Anhalt
  • Rundfunkrat des RBB - Vertretung: LSVD Berlin-Brandenburg

Wer sich darüber hinaus für das Thema interessiert, zum Beispiel welche Sender noch keine Vertretung haben oder über die „Darstellung von [LGBTIQ*] im Fernsehen und den Medien“,  sei die umfangreiche Berichterstattung des LSVD zu diesem Thema mit diversen weiteren Artikeln und Verlinkungen empfohlen.

Schließen


Die Ampelregierung machte in ihrem Koalitionsvertrag einige queerpolitische Versprechen, worunter eine Reform des Abstammungsrechts fällt, die gleichgeschlechtliche Elternpaare mitdenken soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) will noch im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform vorlegen.

Weiterlesen

Bisher gilt die Person (im Gesetz: Frau), die das Kind gebärt, automatisch als rechtliche Mutter. Als Vater gilt entweder der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. So kann es nach dem jetzigen Abstammungsrecht nur einen rechtlichen Vater geben. Bei lesbischen Paaren muss das zweite Elternteil das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren. Dieser Umweg sei oft zeit- und kostenintensiv und mit Unsicherheit verbunden, so Buschmann.

Im Status quo des Abstammungsrechtes werden gleichgeschlechtliche Paare nicht mitgedacht. Die Ampelregierung versprach in ihrem Koalitionsvertrag, dass bei verheirateten lesbischen Paaren automatisch beide in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen werden sollen. LSBTIQ*-Verbände kritisierten im Herbst 2023, dass für die Umsetzung dieser Versprechung noch kein Zeitplan vorliege, was womöglich bedeuten könnte, dass „für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte Familien mit zwei Müttern, zwei Vätern oder mit trans* Elternteilen Familien zweiter Klasse bleiben“. Im Januar 2024 soll nun ein erstes Eckpunktepapier vorliegen, doch wann dies umgesetzt wird, bleibt erstmal unklar.

Nach Angaben des Deutschlandfunks soll die Reform neben der Vereinfachung der Anerkennung rechtlicher Elternschaft bei lesbischen Paaren auch Neuerungen beim Umgangsrecht für getrennte Elternpaare beinhalten. Außerdem sollen sogenannte „Verantwortungsgemeinschaften“ eingeführt werden. Zudem kündigte das Bundesjustizministerium an, dass die Elternschaftsanerkennung außerhalb der Ehe unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein sollte. Dass die Frau, die das Kind gebärt, automatisch als Mutter eingetragen wird, soll sich nicht ändern. Zudem sollen weiterhin nur zwei Personen als rechtliche Elternteile gelten. So scheint die Reform keine Möglichkeit zu beinhalten, zwei Väter in die Geburtsurkunde einzutragen.

Ob auch trans, inter und nicht-binäre Personen bei den Neuerungen mitgedacht werden, ist noch unklar. Trans Männer, die ein Kind gebären, werden wohl weiterhin als „Mutter“ eingetragen. Dass die rechtliche Geschlechtsidentität des Elternteils nicht anerkannt wird, sei diskriminierend, so der Bundesverband Trans*. Bereits im Jahr 2019 forderte die Organisation, dass eine Reform des Abstammungsrechts trans* und inter Personen inkludieren muss: „Gebärende Väter und zeugende Mütter sind eine gesellschaftliche Tatsache. Diese Tatsache muss in eine Reform des Abstammungsrechts einfließen!“

Schließen

 

„Coming of Age“ Filme und Serien sind nicht nur etwas für Jugendliche. Auch Erwachsene können sich oft noch mit dieser Zeit identifizieren – umso besser, dass immer mehr queere Geschichten abgebildet werden. Denn Sichtbarkeit und Repräsentation von LGBTIQ* sind in jedem Alter wichtig. 2023 haben wir drei Favoriten unter den LGBTIQ* Teenie-Serien:

Weiterlesen

Heartstopper

Charlie und Nick, die in dieser Coming of Age-Serie den Schulalltag und die Liebe meistern müssen, stellen fest, dass zwischen ihnen mehr als pure Freundschaft entsteht. Dieses bewegende LGBTQ+-Drama über Teenagerfreundschaft und junge Liebe basiert auf der Graphic Novel von Alice Oseman (Netflix). Die absolute Feel-good Netflix-Serie ging im Jahr 2023 in die zweite Staffel und begleitet die herzerwärmende Beziehung der beiden sowie die Liebesgeschichten ihrer Freund*innen.

About Sasha

Eine der unterschätztesten LGBTIQ*-Serien des Jahres: Yaël Langmanns Coming of Age-Geschichte, die die 17-jährige Sasha begleitet, die mit der Familie aus Paris in die Provinz gezogen ist und dort als Mädchen wahrgenommen werden möchte. Begleitet von jahrelangen Operationen wurde Sasha erst als Junge großgezogen, später erfuhr sie von der Diagnose Intersexualität. Während das Thema bisher in Film und Fernsehen unterrepräsentiert ist, zeigt Langmann mit „About Sasha“, wie dies gut gelingen kann und schafft es außerdem, Teenie-Inhalte ohne Kitsch und mit schönen Bildern abzubilden. (Disney+)

Sex Education

Mit der im Herbst herausgekommenen Staffel 4 endet die gefeierte Netflix-Serie rund um die Freundschaften und Liebesgeschichten von Otis, Maeve, Eric & Co. Als Sohn einer erfolgreichen Sexualtherapeutin hat Otis sein Wissen in den letzten Jahren an der High-School verbreitet. In Staffel 4 ist die Freundesgruppe auf andere Schulen verteilt, womit neue Herausforderungen anstehen. Die letzte Staffel beeindruckt erneut mit ihrer Diversität, queerer Besetzung und LGBTIQ*-Inhalten. Auch für die sensibilisierte Darstellung von LGBTIQ*-Sexszenen wurde Sex Education gelobt.

Schließen


Echte Vielfalt
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}