Echte Vielfalt

Dokumentation

Ein Deutscher wird unter dem Vorwurf, Homosexualität zu bewerben, aus Russland abgeschoben. Die „Propaganda“ für „nicht-traditionelle“ sexuelle Beziehungen ist unter russischem Gesetz eine Straftat. Außerdem wurde er zu einer Geldstrafe von circa 1.700 Euro verurteilt.

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Offenbar habe der deutsche Staatsbürger versucht, online einen Mann kennenzulernen. Russische Medien berichten davon, dass er ihn zu sich ins Hotelzimmer eingeladen habe. Fraglich bleibt, inwiefern dies als „Propaganda“ für Homosexualität zu verstehen ist. Bereits Anfang April wurde das Gerichturteil beschlossen. Nun soll er über die Türkei nach Deutschland gebracht werden.

Die Rechte von LSBTIQ*-Personen sind in Russland stark eingeschränkt. Im Juni 2022 wurde ein seit 2013 bestehendes Gesetz verschärft, dass die „Werbung“ für Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit verbietet. Geld- sowie Haftstrafen können bei Verstößen folgen. Mit dem sogenannten „Gay Propaganda“ Gesetz werden queere Personen stark diskriminiert, in die Unsichtbarkeit und Illegalität gedrängt. Homo- und Queerfeindlichkeit kann öffentlich kaum mehr kritisiert werden, da Aktivist*innen mit hohen Repressionen rechnen müssen.

Auf Basis des Gesetzes wurde unter anderem auch vor kurzem die Social-Media Plattform TikTok zu einer Geldstrafe verurteilt. Allein eine positive Darstellung von nicht-heterosexuellen Beziehungen kann rechtlich verfolgt werden, auch in Filmen und Büchern. So müssen auch Streaming-Anbieter und Verlagshäuser mit Verboten, Einschränkungen und Strafen rechnen.

Wie echte vielfalt im Januar berichtete, wurden queere Personen auch zur Angriffsfläche in Putins diesjährigen Rede zur Lage der Nation. Das Feindbild des Westens würde traditionelle Werte zerstören. So wird der Ausbau von Rechten für Angehörige der LSBTIQ*-Community als Gefahr für die russische Bevölkerung konstruiert. Seit der Einführung des Gesetzes 2013 hat sich nach Angaben von Human Rights Watch die Situation für queere Personen verschlimmert. Unter anderem werden damit Vorurteile gegenüber homosexuellen Personen verstärkt und ein queerfeindliches Klima im Land geschürt.

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Die Verfolgung von Homosexualität findet in Uganda schon länger statt. Nun hat das Parlament am 21. März ein Gesetz verabschiedet, bei dem der gesamte Zustand auf ein neues Level der Verachtung gehoben wurde.

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Bereits Mitte März wurde auf echte vielfalt über die Gesetzesdebatte berichtet. Wie menschenverachtend das Ganze war, wurde damals bereits deutlich, wie weit das Parlament dabei bereit war zu gehen, allerdings noch nicht.

Laut einem Bericht der Tageschau sieht UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk in dem Gesetz einen Freibrief, der es ermöglichen könnte, fast alle Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen „systematisch“ zu verletzen. Nach einer sechsstündigen Sitzung hatte das Parlament allerdings nicht nur das Gesetz verabschiedet, sondern in der Debatte noch den Zusatz der Todesstrafe für „besonders schwere“ Homosexualität aufgenommen. Was damit genau gemeint ist, blieb offen. Nach Angaben des Tagesspiegels drohten die USA Uganda in Reaktion darauf mit wirtschaftlichen Sanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Damit das geschieht, muss das Gesetz noch von Präsident Yoweri Museveni unterzeichnet werden. Dieser ließ bei einer Rede der Konferenz zu „family values and sovereignty“ am 3. April seine Bereitschaft bereits durchblicken. Museveni bezeichnete Homosexualität als „a big threat and danger to the procreation of human race [sic]“ und forderte die afrikanischen Staatsoberhäupter auf, „die Förderung der Homosexualität“ abzulehnen, so ein Bericht des Guardian. Neben Uganda, das diese Konferenz ausrichtete, hatten noch 22 weitere afrikanische Länder Delirierte gesandt. Darunter auch Sambia, Kenia und Sierra Leone. Die Drohung der USA wurde hingegen ohne expliziten Bezug zu einem Anker, der die menschenverachtende Position des Anti-LGBTIQ*-Gesetzes mit der Befreiung von westlichem Einfluss verbindet. So wurden bspw. Sambia, Tansania und Ghana aufgefordert, sich vom amerikanischen Einfluss zu befreien. Die Länder waren zuvor von US-Vizepräsidentin Kamala Harris besucht worden.

Wie verzerrt diese Forderung allerdings ist, zeigt ein Blick auf die Förderer der Konferenz. Laut Guardian wurde das Ganze nicht nur vom ugandischen Parlament, der afrikanischen Anwaltskammer und der in Nigeria ansässigen Stiftung für das afrikanische Kulturerbe gefördert. Auch die US-amerikanische evangelikale Organisation Family Watch, die vom Southern Poverty Law Center, einer Beobachtungsstelle für die extreme Rechte, als Anti-LGBTIQ*-Hassgruppe eingestuft wird, trat als Förderer sowie Organisator der parallel stattfindenden Online-Veranstaltung auf. Die gesamte online-Teilnahme wurde entsprechend über Family Watch bereitgestellt.

Es stellt sich die Frage, warum Museveni das Gesetz bis jetzt noch nicht unterzeichnet hat. Formale Gründe könnten durchaus eine Rolle spielen, aber vielleicht ging es auch darum, die Konferenz abzuwarten. Das Ganze wirkt vor dem Hintergrund wie ein Testlauf der extrem Rechten, um zu schauen, wie weit ein Staat die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft vor den Augen der Welt einschränken bzw. aussetzen kann. Besonders besorgniserregend ist dabei der Einfluss von amerikanischen evangelikalen Fundamentalisten.

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Im September 2022 wurden die LSBTIQ*-Aktivistinnen Zahra Sedighi Hamedani und Elham Choubdar von einem iranischen Gericht zur Todesstrafe verurteilt. Die internationale Gemeinschaft, die sich für die Rechte von queeren Personen einsetzt, verurteilte dies scharf. Nach hohen Kautionszahlungen wurden die Aktivistinnen im März 2023 aus der Haft entlassen.

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Das Gericht hielt Zahra Sedighi Hamedani und Elham Choubdar vor, „Werbung für Homosexualität“ zu betreiben sowie die „Verbreitung der Korruption auf der Erde“. Die Aktivistin und Autorin Shadi Amin erklärt in einem Interview mit der taz, dass dieser vage Strafvorwurf gegen queere Personen genutzt wird, um höhere Strafen anwenden zu können. Zahra Sedighi Hamedani wurde bereits im Jahr 2021 an der Grenze zur Türkei verhaftet. Die Hengaw Organization for Human Rights berichtete, dass ihr der Zugang zu einem Anwalt oder einer Anwältin verwehrt blieb. Hamedani hat sich mehrfach öffentlich für die iranische queere Community eingesetzt. Die harte Strafe sollte auch als Abschreckung für LSBTIQ* Jugendliche dienen, so Amin. Umso wichtiger sei es, dass weiterhin öffentlich über die Situation geredet wird.

Die Situation für die queere Community im Iran ist geprägt von politischer Verfolgung, Repressionen und Stigmatisierung. Gleichgeschlechtliche Beziehungen können somit nur versteckt stattfinden. Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sind LSBTIQ*-Personen im Iran von hoher Gewalt betroffen. Homosexuelle Frauen könnten zusätzlich zwangsverheiratet werden. So wie im Fall von Hamedani und Choubdar wird in einigen Fällen auch die Todesstrafe verhängt. In der Islamischen Republik wurden bereits tausende queere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität hingerichtet, so queer.de.

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann feiert die Entlassung der beiden Aktivistinnen auf Twitter als „eine der schönsten Nachrichten dieser Tage“ und betont, dass die Rechte von LSBTIQ*-Personen Menschenrechte seien. Deshalb sei es wichtig, politischen Druck auf die Islamische Republik auszuüben und die aktuelle Protestbewegung im Iran zu unterstützen. Diese folgte auf den Tod der kurdischen Iranerin Jina Mahsa Amini im September 2022. Sie verstarb nach einer Verhaftung durch die Sittenpolizei, die sie festnahm, weil sie ihr Kopftuch nicht korrekt getragen hätte. So ist der Kampf von queeren Menschen mit den feministischen Bestrebungen im Land eng verflochten.

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Nach dreieinhalb Jahren Synodalen Weges in der katholischen Kirche war es nun so weit: Am Freitag, 10. März, hat sich die Synodalversammlung dazu durchgerungen, dass die katholische Kirche in Deutschland bald auch offiziell Segensfeiern für homosexuelle Paare durchführen darf.

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Bereits im September 2022 hatte echte vielfalt über diesen Reformprozess berichtet. Damals war eine Neuausrichtung zur Sexualmoral knapp gescheitert, was Empörung innerhalb und außerhalb der Kirche nach sich zog. Dabei war die Kluft zwischen Teilen der katholischen Führung und Teilen ihrer Basis nicht nur innerhalb Deutschlands sichtbar geworden. So langwierig und kleinschrittig die deutschen Reformen sind, so ungehört bleiben diese in Rom. Wie die Tagesschau berichtet, erteilte der Vatikan bereits Anfang des Jahres den deutschen Reformen eine Absage. Man befürchte eine Spaltung der Kirche.

Mit der Abschlusskonferenz vom 10. bis 12. März gelang es der Synodalversammlung allerdings, sich dennoch zu Reformen auch gegen die Zentrale in Rom durchzuringen. Nach Berichten von Tagesschau, Queer und ZEIT kam es bereits am Freitag zur ersehnten positiven Zustimmung.

Zu den Ergebnissen zählt u. a., dass Frauen zukünftig Taufen, bei der Eheschließung assistieren oder die Beichte abnehmen dürfen. In Bezug auf Homosexuelle können diese nun nicht mehr aufgrund ihrer Sexualität entlassen werden und sollen ganz offiziell den Segen erhalten. Was für Außenstehende ein Angleichen der Katholischen Kirche an das gesellschaftliche Minimum darstellt, ist für die Kirche selbst ein mühsamer Weg gewesen. Gerade vor dem Hintergrund der Ablehnung aus dem Vatikan hatten sich einige der Bischöfe bereits im Vorfeld wieder von ihrer Kompromissbereitschaft entfernt, so die Tagesschau.

Aber selbst die beschlossenen Reformen bleiben hinter den Erwartungen zurück: So wurde der Wunsch nach Gleichstellung von Frauen in den Ämtern „bis zur Unkenntlichkeit verwässert“. Zwar nicht verwässert, aber noch lange nicht am Ziel ist die beschlossene offizielle Segnung. Der Beschluss sieht vor, dass zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll, um den Ablauf für Segensfeiern in einer Handreichung zu konkretisieren. „Sobald die Handreichung fertig ist, kann jeder Bischof die Segensfeiern in seinem Bistum umsetzen. 2026 sollen die Erfahrungen evaluiert werden“, so die Tagesschau weiter. Dabei war trotz all der Kompromisse die erforderliche Zweidrittelmehrheit nur durch die Enthaltung einiger Bischöfe zustande gekommen. Hätten diese ebenfalls dagegen gestimmt, wäre der Synodale Weg am Ende wohl ohne Ergebnis geblieben.

Die katholische Kirche in Rom mag recht haben mit ihren Befürchtungen einer Spaltung. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist: Wird es eine Spaltung durch die Reformen geben oder werden die Katholik*innen irgendwann den Mangel an Reformen nicht mehr akzeptieren? Der deutsche Sonderweg gegen die Haltung des Vatikans verweist darauf, dass die Bischöfe in Deutschland bereits jetzt den öffentlichen Druck bemerken.

Den offiziellen Handlungstext der Konferenz zum „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ gibt es hier.

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In Uganda wird derzeit über einen Gesetzesentwurf debattiert, der auf eine umfassende Kriminalisierung von Homosexualität abzielt. Die Reform würde die Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ*-Personen in dem konservativ-christlichen Staat auf eine neue Stufe heben.

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Im ostafrikanischen Staat sind homosexuelle Beziehungen bereits verboten und gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr kann mit einer lebenslänglichen Haft bestraft werden. Eine weitergehende Kriminalisierung wurde bereits mit dem „Anti-Homosexuality Act“ von 2014 vorgenommen, dieser wurde jedoch vom Verfassungsgericht aufgrund einer fehlenden Mehrheit im Parlament gekippt (The Guardian).

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass allein die sexuelle Orientierung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren begründen kann. Auch die öffentliche Unterstützung oder ‚Bewerbung‘ von Homosexualität sollen verhindert werden. Nach Quellen der Deutschen Welle habe unter den Abgeordneten bereits vorher großer Rückhalt für ein solches Gesetz bestanden.

Homosexualität wird im Gesetzestext als „creeping evil“ beschrieben, das eine Gefahr für die traditionelle (heterosexuelle) Familie darstelle. Man müsse dagegen vorgehen, dass Kinder ‚rekrutiert‘ werden. Die Rhetorik zeigt auf, wie stark der Hass auf LSBTIQ* im Land ist. Abgeordnete sprachen sich sogar für die Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr aus.

Gewalt gegen queere Menschen ist in Uganda keine Ausnahme und auch Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits- und Bildungssystem bestehen. Die Zeitung The Guardian zitiert den ugandischen Anwalt für Menschenrechte und Vorsitzenden der Organisation „Human Rights Awareness and Promotion Forum“ Adrian Jjuuko, der die weiterführende Verfolgung und Dämonisierung von LSBTIQ*-Personen durch das geplante Gesetz beklagt. Die Gewalt gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten würde dadurch noch weiter ansteigen. Die Organisation Human Rights Watch hat bereits nach dem Inkrafttreten des Anti-Homosexualitätsgesetz im Jahr 2014 einen Anstieg bei den Menschenrechtsverletzungen gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans und inter Personen in Uganda verzeichnet. Dass jetzt auch Organisationen im Land angegriffen werden, die sich für die Rechte von queeren Menschen einsetzen, könnte die Situation nochmals verschärfen.

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Mythen und mythologische Kunst als gegeben hinzunehmen, ist schon fast ein Widerspruch an sich, leben diese doch von dem ständigen Hinterfragen, aber auch Neuinterpretieren ihrer Symbolik. Und so verwundert es nicht, wenn sich Künstler*innen die Freiheit nehmen, Geschichten neu zu entwerfen.

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Auf dem diesjährigen VAULTS-Festival in London (24. Februar bis 19. März), Großbritanniens größten Live-Performance Festival, veranstalteten die Künstler*innen Roann Hassani McCloskey und Joel Samuels eine Neuinszenierung des Garten Eden und anderen Mythen. Die Show „Remythed review – a joyful evocation of queer mythology” nimmt dabei die ausschließlich heterosexuellen Charaktere dieser alten Geschichten und entwirft sie in all ihrer sexuellen Diversität neu, so der Guardian.

Aber kommen in den alten Mythen tatsächlich ausschließlich heterosexuelle Charaktere vor? Einen völlig anderen kulturellen Zugang zur Rolle von LSBTIQ* Menschen in den Erzählungen der Vergangenheit bietet das „Bode-Museum“ in Kooperation mit dem schwulen Museum in Berlin. In der Ausstellung „Spielarten der Liebe“ führen fünf Rundgänge durch die gesamte Sammlung des Museums. Sie bieten dabei „[…] Einblicke in die künstlerische und gesellschaftliche Beschäftigung mit LGBTIQ* […] Sexualitäten und Identitäten, die in der Kunst immer präsent waren, aber nur wenig Beachtung gefunden haben.“

Im ersten thematischen Rundgang „Liebe und Krieg“ geht es um den heroischen Soldaten und seine Bisexualität. Der zweite Rundgang legt den Fokus auf männliche Künstler, die selbst homosexuell waren oder dieser Gruppe nahestanden. Beim dritten Rundgang geht es hingegen um männliches homosexuelle Sammler von Kunst. Die vierte Route führt zur Darstellung „Weiblicher Intimität und erotischer Liebe unter Frauen“. Auf dem fünften Rundgang können sich die Besucher*innen mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit sich die Zuordnung zu einem Geschlecht immer aufrechterhalten lässt.

Die Reihe zeigt dabei keine neuen Stücke, sondern verändert lediglich den Blickwinkel auf Objekt und Kontext. Bereits von Beginn ihrer Erschaffung waren die Kunstwerke dabei mit den unterschiedlichsten Deutungen konfrontiert. „Durch den*die Künstler*in selbst, durch den*die Auftraggeber*in und durch jede*n einzelne*n der Millionen von Betrachter*innen, die sie bis heute in Augenschein genommen haben.“ Es geht also auch darum zu begreifen, dass Kunst niemals für sich steht, sondern immer wieder der Aneignung bedarf - und sei es nur für den*die momentane*n Betrachter*in selbst.

Die Ausstellung eröffnet einen spannenden Blick, der verdeutlicht, dass die Beschäftigung mit Sexualität und Geschlechtlichkeit, Selbstverständlichkeit und Emanzipation keine rein modernen Themen sind. Dennoch ist die Aussage der Londoner Live-Performance über „ausschließlich“ heterosexuelle Darstellungen nicht falsch. Im Gegenteil verdeutlicht sie, dass Aneignung in alle Richtungen funktioniert und somit immer wieder auch zu einer Verengung der Betrachtung von Mythologie und Geschichte führen kann.

Für Personen, die es weder nach London noch nach Berlin schaffen, gibt es hier eine kleine lesenswerte PDF-Broschüre zu den einzelnen Routen mit kurzen thematischen Beschreibungen der einzelnen Ausstellungsstücke.

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Am Dienstag, 21. Februar 2023, hielt der russische Präsident Wladimir Putin seine diesjährige Rede zur Lage der Nation. Die Rede wurde knapp ein Jahr nach Kriegsbeginn mit Spannung erwartet, nachdem sie letztes Jahr ausgesetzt wurde. Zudem hatte erst einen Tag zuvor der amerikanische Präsident Joe Biden Kiew besucht. Allerdings lieferte die Ansprache kaum neue Erkenntnisse.

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Laut Sarah Pagung, Programmdirektorin für internationale Angelegenheiten bei der Körber-Stiftung, war die Rede allerdings nicht viel mehr als ein Wiederaufwärmen der bekannten Propaganda und habe dabei viel an Schärfe verloren. Allerdings macht die einzig neue Information, die Kündigung des „New Start-Vertrages“, ein Atomwaffenvertrag mit den USA, Sorgen für die Zukunft, so Pagung im Interview mit der Tagesschau. Zur „üblichen“ Propaganda gehört dabei auch, der Ukraine vorzuwerfen, sie werde von Nazis regiert, und dem Westen, er würde nicht nur Russland, sondern gleich sein eigenes Volk mit zerstören.

Das Magazin queer zitiert entsprechend: „Der Westen“ wolle dies „[…] durch ‚die Zerstörung der Familien, der kulturellen und nationalen Identitäten, die Perversion und Misshandlung von Kindern bis hin zur Pädophilie [erreichen]‘. Priester müssten zudem homosexuelle Paare segnen, beklagte der 70-Jährige“.

Allerdings bleibt es schon lange nicht mehr bei Worten. So hatte Russland bereits im Oktober letzten Jahres eine Geldstrafe gegen „TikTok“ wegen „LSBTIQ* Propaganda“ verhängt und im Dezember ein entsprechendes „LSBTIQ* Propaganda-Gesetz“ verabschiedet. Aber auch außerhalb des eigenen Landes ist der Kampf um die Deutung von richtig und falsch in vollem Gange. So strahlt Russland momentan einen Werbefilm im Internet aus, in dem neben kostengünstiger Energie ein frauenfeindliches Familien- und vor allem Frauenbild propagiert. Der Sender Arte bietet in seiner Reihe „mit offenen Augen“ dazu eine kritische Einordnung.

Vor diesem Hintergrund bekommt die Aussage, die aktuelle Rede wärme bekannte Propaganda „lediglich“ auf und sei nicht so „aggressiv“ in ihrem Ton eine neue Qualität. Es ist gerade diese Nonchalance, mit der Putin seine Ideologie wiederholt, die sie so wirksam macht. Die Positionen sind gesetzt und es wird dabei wohl kaum darum gehen, „den Westen“ zu überzeugen. Viel wahrscheinlicher ist die Vermutung, dass die Videos und Ansprachen, die auch an Zuschauer*innen außerhalb Russlands gerichtet sind, diejenigen bestätigen sollen, die bereits ähnliche Gedanken verfolgen. Damit wird der Kampf, den die LSBTIQ* Gemeinschaft, aber auch Frauen im Speziellen, um ihre Würde und Rechte führen, zu einem Schauplatz eines Propagandakrieges. Dessen Relevanz ist kaum zu unterschätzen, denn sie reicht bis in die Grundsätze der Europäischen Union, wie wir am Fall von Ungarn bereits thematisiert haben.

 

Die vollständige Rede mit Vorgespräch und kurzer Einordnung findet sich bei Phönix.

Einen Faktencheck gibt es vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd).

Ebenfalls sehenswert: Arte TRACKS, die regelmäßig eine kurze Sendung zum Thema Fake News im Zusammenhang mit Putins Krieg gegen die Ukraine herausgeben

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Dieses Jahr legte der Bundestag am Holocaust-Gedenktag erstmals den Fokus auf die queeren Opfer des Nationalsozialismus. Im Rahmen der Debatte um die Verfolgung sexueller Minderheiten in Deutschland werden die Kontinuitäten dieser Praxis in der deutschen Geschichte betont sowie auf Wissenslücken hingewiesen.

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Auf Basis des Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches wurden während des Nationalsozialismus rund 50.000 Menschen wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verurteilt. Bis zu 15.000 von ihnen wurden in ein Konzentrationslager gebracht, viele davon für medizinische Experimente herangezogen und ermordet. Wie der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) darlegt, wurde die Verfolgung mit dem Ende der NS-Zeit jedoch noch lange nicht eingestellt. Eine umfassende Kriminalisierung von Homosexualität fand bis 1969 statt und erst im Jahr 1994 wurde der sogenannte „Schandparagraf“ gestrichen. Mit diesem bestand in Deutschland über 123 Jahre ein rechtlicher Legitimationsrahmen für die Kriminalisierung und Verfolgung homosexueller Menschen. Deshalb sei eine ausdrückliche Anerkennung dieser Gruppe im Rahmen des Holocaust-Gedenktages umso wichtiger.

Neben der bisherigen Vernachlässigung dieser Opfergruppe in der deutschen Erinnerungskultur gebe es nicht genug differenziertes Wissen zum Thema, wie der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann betont: "Die Verfolgung homo- und bisexueller Männer und Frauen, insbesondere in der NS-Zeit, aber auch ihre Kontinuität in der Bundesrepublik und der DDR, sind nicht ausreichend erforscht. Zur Geschichte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen gibt es kaum Forschung.“ Bisher wurde sich in der Geschichtswissenschaft vorrangig auf die Verfolgung schwuler Männer konzentriert. Dass auch lesbische Frauen betroffen waren und von den Nazis als ‚Asoziale‘ inhaftiert wurden, konnte erst spät nachgewiesen werden.

Der Historiker und Initiator der Petition für das Gedenken an homosexuelle Opfer des NS-Regimes Lutz van Dijk äußert in einem Interview mit ZEIT ONLINE, dass die Erinnerung an queere Opfer der NS-Zeit am Holocaust-Gedenktag einen Anstoß für weitere Forschungsvorhaben liefern soll. Auch der LSVD erwartet ein gründliches Aufarbeiten dieser Geschichte der Bundesrepublik und der DDR, wie in einem älteren Artikel von echte-vielfalt nachgelesen werden kann. Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen Mittel bereitstellen. Denn „Erinnerung setzt Wissen voraus“, so der Verband.

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Vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 findet in Berlins Rotlichtviertel Bülowkiez ein Rundgang durch die Geschichte der Sexarbeit statt. Bei der Ausstellung handelt es sich um einen Audiorundgang, den sich die Besucher*innen kostenlos über die Berlin History App anhören können. Organisiert wurde der Rundgang von Sexarbeiter*innen der Freien Arbeiter*innen Union Berlin, dem Schwulen Museum und der Berlin History App.

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Die Gegend ist als Ausgehviertel, aber auch als Brennpunkt über Berlin hinaus bekannt, so das Magazin queer in seinem Bericht über die historische Führung. Der Rundgang führt dabei durch zwölf Stationen des vergangenen Jahrhunderts und darüber hinaus, sie beginnt mit 1885. Auf der Seite schwules museum heißt es:

„Die Tour startet mit dem Bau des U-Bahnhofs Bülowstraße in 1885, führt durch die Roaring Twenties, den Nationalsozialismus und die Deportation von Sexarbeiter*innen in Konzentrationslagern, die AIDS-Krise und endet mit den Erfahrungen von Sexarbeiter*innen während der Covid-19-Sperren und der Gründung einer Sektion für Sexarbeiter*innen in der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union Berlin.“

Das Motto lautet: „Wir waren schon immer überall".

Auch andere Städte wie bspw. Hamburg bieten schon lange Führungen über den jeweiligen Kiez, jedoch meist kostenpflichtig und weniger museal. Doch gerade dieser museale Aspekt ist manchmal sehr wichtig, schafft er doch die nötige Distanz, um hinter die Kulissen eines umstrittenen Themas zu blicken.

Wie der historische Rundgang zeigt, sind Sexarbeiter*innen ein Kristallisationspunkt für die Verwerfungen ihrer Zeit - gerade weil sie „schon immer und überall“ waren. Nimmt man das Motto ernst, bedeutet es, Sexarbeiter*innen sind ebenso Teil der LSBTIQ* Community wie sie Teil der gesamten Gesellschaft sind und das nicht nur in den großen Städten wie Berlin oder Hamburg. Vielleicht liegt in diesem Format also auch eine Anregung für andere Gemeinden, sich mit ihrer Sexarbeitsszene (historisch) auseinanderzusetzen.

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"Wie war es, als schwuler Mann oder lesbische Frau, in den Sechziger-, Achtziger oder Zweitausenderjahren in Schleswig-Holstein zu leben? Und wie hat sich das queere Leben im nördlichsten Bundesland in sechs Jahrzehnten entwickelt? Erstmals gibt nun eine Publikation Auskunft zu diesen Fragen: 14 queere Menschen erzählen aus ihrem Leben."

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Die dargestellten Lebensgeschichten ergeben "ein beeindruckendes Gesellschaftsbild", insbesondere die sich verändernden Vorstellungen und Menschenbildern in dieser Zeitspanne von sechzig Jahren. Deutlich wird aber auch, "wie sich die queere Community aus eigener Kraft in die Mitte der Gesellschaft brachte – und dort auch nicht wirklich glücklich ist." Die Geschichten wurden von  Oliver Pries gesammelt. Der Journalist wurde in Bad Oldesloe geboren und lebt seit 30 Jahren in Lübeck.

Der Aktionsplan „Echte Vielfalt“ hat das Projekt »Broschüre „60 Jahre queeres Schleswig-Holstein: Lebensgeschichten von 1960 – 2020“« gefördert. Die Publikation ist in einer ersten Auflage (300 Exemplare) im August erschienen. Die zweite Auflage (1.000 Exemplare) kam im November aus der Druckerei und wird momentan verteilt. Inzwischen wurden bereits zwei Lesungen aus den Lebensgeschichten veranstaltet.

Parallel haben sich die Autor*innen (der Lübecker CSD e.V.) beim Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2022 der Bundeszentrale für politische Bildung beworben und ganz aktuell die Nachricht bekommen, dass die Auswahljury die Projektidee als vorbildlich einstuft und mit einem Preis von 4.000€ auszeichnet.

Das Projekt wird hier vorgestellt: www.luebeck-pride.de/news/lebensgeschichten

Das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt stellt das Projekt hier vor: www.buendnis-toleranz.de/arbeitsfelder/anlaufstelle/initiativen/initiativenlandkarte/177223/60-jahre-queeres-schleswig-holstein-lebensgeschichten-von-1960-2020

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