Echte Vielfalt

Lesben

Vor 20 Jahren wurdes es beschlossen: Das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 16. Februar 2001 das Gesetz, dass gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte, rechtlich in einer Ehe-ähnlichen Gemeinschaft zu leben.

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Teile der CDU stellten sich gegen die eingetragene Partnerschaft, oder CDU-geführte Bundesländer blockierten es im Bundesrat. Sie befürchteten, völlig unbegründet, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde. Bundesländer mit CDU-Regierung klagten dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies entschied jedoch in einem Urteil in 2002 für das Gesetz und begründete dies folgendermaßen: "Ziel des Gesetzes ist es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.“

Im Vergleich zur Ehe hatte die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte, zum Beispiel steuerrechtlich. Erst 2017 kam dann die Ehe für alle: Schwulen und Lesben wurde es endlich erlaubt zu heiraten, und ihre Ehe damit der Hetero-Ehe gleichgestellt.

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Das Projekt Lesbisch* Sichtbar ist ein von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gefördertes Projekt. Verantwortlich für das Projekt ist RuT- Rad und Tat, eine Initiative lesbischer Frauen in Berlin. Ziel von Lesbisch* Sichtbar ist es, in Austausch mit einem Fachbeirat und weiteren Expert*innen sowie der LSBTIQ*-Community Maßnahmen für mehr lesbische Sichtbarkeit und Anerkennung zu entwickeln. Damit soll der strukturellen Benachteiligung von lesbischen Frauen entgegengewirkt werden. 

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Die Projektmitarbeiterin Stephanie Kuhnen, Journalistin und Herausgeberin des Sammelbandes „Lesben raus! Für mehr lesbische Sichtbarkeit“ im Queerverlag, sprach mit dem L-Mag über das Vorhaben: „Einfach nur eine Lesbe in den Vorstand zu wählen, verändert die Strukturen nicht“ so Kuhnen. Daher sei Lesbisch* Sichtbar ein Strukturprojekt, welches unter anderem für den Berliner Senat Vorschläge mache, wie die Stukturen hin zu einer gesellschaftlichen Teilhabe von Lesben verändert werden können. Ein weiteres Ziel sei die Vernetzung von lesbischen Initiativen sowie das Schaffen von Allianzen insbesondere mit den schwulen und trans* Communitys in Berlin. Wichtig sei dabei auch die Einbeziehung verschiedener Perspektiven, denn Lesben seien keine homogene Gruppe: „Lesbisch ist ein dynamischer Begriff und eine sehr vielfältige Identität. Wir sprechen eher von einer Lebensform“, so Kuhnen.

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Noch immer werden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren rechtlich diskriminiert. Zwei Frauen gehen nun den rechtlichen Weg, um beide als Mütter in der Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden.

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Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann fordern, mit heterosexuellen Elternpaaren rechtlich gleichgestellt zu werden. Denn bei diesen wird der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn eine biologische Vaterschaft nicht besteht, z.B. weil das Kind mit einer Samenspende entstanden ist. Homosexuelle Elternpaare müssen stattdessen nach der derzeitigen rechtlichen Regelung das lange dauernde Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Tochter Paula hat daher bisher rein rechtlich nur einen Elternteil.

Nach Ansicht der beiden Mütter ist Paula jedoch kein Adoptionskind, wie Verena Ackermann in einem Interview erläutert: „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Paula muss nicht adoptiert werden, denn sie hat mich und Gesa als ihre Mütter. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters.“

Gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpfen die beiden Frauen gegen ihre rechtliche Benachteiligung, von der vor allem auch Paula selbst betroffen ist.  Nach der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigen die Fälle wie dieser auf, wie Familien derzeit bei der Anerkennung ihrer Elternschaft diskriminiert würden. Doch es prägten vielfältige Familienkonstellationen die Gesellschaft – etwa 14.000 Kinder würden in Deutschland in nicht heterosexuellen Familien aufwachsen.

Das Oberlandesgericht Celle beschäftigte sich nun am 13.01. mit dem Fall in einer Anhörung, zuvor waren bereits Anträge in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Lucy Chebout, äußerte sich nach der Anhörung  positiv: „Das war ein guter Tag! Das Oberlandesgericht Celle hat sich viel Zeit genommen, um die persönlichen und rechtlichen Dimensionen zu erörtern.“

Unter dem Hashtag #paulahatzweimamas kam es in den sozialen Medien, z.B. auf Twitter, zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen. So schreibt zum Beispiel eine Twitter-Userin: „Wenn es in einer Familie zwei Mütter gibt, müssen sie rechtlich gleichbehandelt werden. Weil dies bisher nicht geschieht, signalisiert man gesellschaftlich, dass solche Familien "nicht richtig" sind. Das ist falsch, und das ist Diskriminierung.“

Eine umfassende Reform des Abstammungsrecht sei nach dem Bundesjustizministerium in Arbeit. So lange wollen das Paar und ihre Unterstützer*innen jedoch nicht warten:  "Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen", kritisierte Gesa Teichert-Akkermann. "Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze."

Das Paar möchte den Rechtsweg weiter verfolgen – wenn notwendig mit einer Verfassungsbeschwerde.

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Der Landesfrauenrat Hamburg (LFR), verleiht ein Mal jährlich die Hammonia, eine Auszeichnung mit dem Namen der Hamburger Stadtgöttin. Der Preis ehrt seit 2008 Frauen, „deren kompetentes und entschiedenes berufliches, ehrenamtliches oder politisches Engagement Frauen und ihre Gleichstellung fördert“, so der LFR.

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Dieses Jahr geht die Auszeichnung an Diakonin Eva Burgdorf für ihre Verdienste für die Gleichstellung lesbischer Frauen in der Kirche. Dazu Christiane Klappert, Vorsitzende des Landesfrauenrates: „Eva Burgdorf ist durch ihr langjähriges Engagement für die Sichtbarkeit lesbischer Frauen von uns ausgezeichnet worden. Ihr konsequenter Einsatz für deren Gleichstellung, gerade auch im kirchlichen Kontext, ist mutig, engagiert und notwendig.“

Die Verleihung des Preises fand digital statt. Neben einer Laudatio und mehreren kleinen Reden gab es auch eine Gratulation durch die Senatorin Katharina Fegebank per Video.

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Nach dem Erfolg von “Prince Charming“, einer mit dem Grimme-Preis ausgezeichneten schwulen Dating-Show, soll im kommenden Jahr nun eine lesbische Version entstehen, wie der Sender RTL bekanntgab. Die Sendung wird auf der Streaming-Plattform der RTL-Sendergruppe, TVNow, laufen.

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Nachdem ursprünglich ein Format mit einer bisexuellen Frau geplant war, hatte sich der Sender nach Zuschriften von Zuschauer*innen und Bewerber*innen dafür entschieden, eine rein lesbische Show zur konzipieren. Derzeit werden noch Kandidat*innen gesucht, Interessierte können sich hier bewerben.

In der Show soll, ähnlich wie es bereits aus „Prince Charming“ oder den heterosexuellen Formaten „Bachelor“ und „Bachelorette“ bekannt ist, eine Protagonistin  ihre Traumpartnerin finden. Dabei kann sie zwischen verschiedenen Kandidat*innen wählen und mit ihnen gemeinsam oder einzeln Dates verbringen. Nach und nach müssen Kandidat*innen die Show verlassen, bis am Ende die am besten passende Partnerin von der „Princess“ ausgewählt wird.

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Am 18. und 19. November organisierte das Bundesfamilienministerium in Berlin eine europäische (Online-)Konferenz zu lesbischer Sichtbarkeit. Die Konferenz ist die erste internationale Veranstaltung, welche die Interessen und Lebensrealitäten lesbischer Frauen und Regenbogenfamilien in der EU thematisiert hat.

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An beiden Tagen fanden verschiedene Online-Vortrags und Diskussionspanels in englische Sprache statt, so zum Beispiel zu lesbischen Perspektiven auf Flucht und Migration, der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen in der wissenschaftlichen Forschung oder der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der EU.

Angestrebtes Ziel der Konferenz ist die Umsetzung einer übergreifenden EU-Strategie für die Förderung von LSBTI*-Rechten sowie auch  die spezifischen Lebenssituationen lesbischer Frauen in politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Das „L“ in LGBTI* werde meist nur mitgesprochen, so eine Sprecherin des Familienministeriums, während „Bedarfe lesbischer Frauen und der häufig weiblichen Regenbogenfamilien“ oft nicht betrachtet würden. In einem Panel diskutierte zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, über eine neue EU-Strategie zu LSBTI*-Gleichstellungspolitik.

Zentraler Ansatz der Konferenz ist das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem theoretischen Ansatz aus der Frauen- und Geschlechterforschung soll die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen sich überlappenden und verstärkenden Diskriminierungserfahrungen, denen in diesen Fall lesbische Frauen ausgesetzt sind, gelenkt werden. Mehrfachdiskriminierungen zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Behinderung und sozial-ökonomischen Status sollen auf diese Weise mitgedacht werden: „Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung“ schreibt das Bundesfamilienministerium dazu auf seiner Webseite.

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Die meisten Regenbogenfamilien bestehen aus zwei Müttern mit Kind(ern). Diejenige, die das Kind geboren hat, ist nach allgemeinem Verständnis sowie nach §1591 BGB die ‚Mutter‘. Das Bundesjustizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) möchte diesen Absatz im BGB künftig ergänzen durch „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat."

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Bislang muss die zweite Mutter das Kind adoptieren, was jedoch – neben der Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren – rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt: Stirbt die leibliche Mutter beispielsweise während des Verfahrens, gilt das Kind als Vollwaise, die zweite Mutter ist in diesem Fall nicht sorgeberechtigt. Die Gesetzesvorlage ist nach Lambrecht „ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls. (…) Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen.“ Eine Elternschaft von mehr als zwei Personen schließt sie jedoch aus. Dies wäre sonst vorstellbar, wenn ein privater Samenspender die Vaterrolle anerkennt. Ebenso hat der Gesetzesentwurf keine Auswirkungen für die Situation schwuler Paare: „Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Kind auch immer eine leibliche Mutter hat.“

In den Niederlanden und Finnland besteht bereits das Recht für die zweite Frau auf ‚Mutterschaft‘ ab Geburt und ohne Adoption. In Belgien, Dänemark und Norwegen heißt es ‚Mit-Mutterschaft‘. Hierzulande blockieren die unionsgeführten Ministerien den Entwurf mit der Befürchtung, dass den Vätern Rechte beschnitten würden.

Bis es zu einer veränderten Gesetzeslage kommt, erschwert derzeit ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zum Adoptionsrecht die Lage: Eine verpflichtende Beratung vor der Adoption trifft besonders Zwei-Mütter-Familien, da diese in der Regel schon vor Beginn des Verfahrens eine intakte Familie mit leiblichen Kindern bilden. „Wir fordern Justizministerin Lambrecht und Gleichstellungsministerin Giffey auf, die Diskriminierung lesbischer* Mütter und ihrer Kinder zu beenden“, so LesbenRing-Vorstandsfrau Kathrin Schultz.

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Generationenübergreifendes gemeinschaftliches Wohnen und Leben für Lesben und Frauen mit und ohne Behinderung – das ist das Ziel der Initiative RuT-FrauenKultur&Wohnen.

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In Berlin soll dafür bis 2022 ein inklusives Wohnprojekt, an welches ein Zentrum mit Kultur- und Beratungsangeboten angeschlossen ist, entstehen. Das Konzept beinhaltet 70 Wohnungen, Gemeinschaftsräume sowie eine Pflege-WG mit acht Plätzen für pflegebedürftige Frauen.

Konzipiert und betrieben wird das Projekt vom Berliner Verein „RuT–Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.“, welcher 1989 in eigener Initiative von einer Gruppe älterer und behinderter lesbischer Frauen gegründet wurde. Hintergrundidee für das entstehende Wohnprojekt sind die besonderen Bedürfnisse älterer oder behinderte lesbischer Frauen. Sie sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen und als Gruppe gesellschaftlich oft unsichtbar sowie werden politisch wenig berücksichtigt. Das Projekt soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe sowie bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Damit ist es bundesweit einmalig und schließt eine Lücke in der Versorgung für diese Zielgruppe.

In einem zentral in Berlin-Mitte gelegenen Neubaukomplex sind die Wohnungen geplant, die altersgerecht und barrierefrei sein werden. Gesundheitspräventionsprojekte  und Kultur- und Freizeitveranstaltungen runden das Angebot ab. Den Bewohner*innen sollen Sportkurse wie z.B. Yoga oder Gymnastik zur Verfügung stehen und ein Programm aus u.a. Lesungen, Spielenachmittagen oder Ausflügen ermöglicht werden. Eine solche Form des gemeinschaftlichen Wohnens, wie sie von RuT-FrauenKultur&Wohnen geplant ist, ist damit auch eine Alternative für Frauen, die nicht alleine oder im Seniorenheim leben möchten.

RuT-FrauenKultur&Wohnen will zudem am Ort des Wohnprojektes ein Kompetenzzentrum rund um die Themen Lesben und Alter sowie Lesben und Behinderung einrichten. Hier sollen Bildungsverstanstaltungen und Tagungen stattfinden, und auch der Dachverband Lesben und Alter wird mit seiner Geschäftsstelle im Projekt lokalisiert sein.

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Die Rendsburger Regenbogengruppe zeigt am Freitag, 11. Oktober 2019 im Kino Center Rendsburg um 20 Uhr den „Film Honiggarten – das Geheimnis der Bienen“: Die alleinerziehende Mutter Lydia (Holliday Grainger) wurde einst von ihrem Mann im Stich gelassen.

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  Nachdem Lydias Sohn Charlie (Gregor Selkirk) nach einem Mobbingvorfall zur örtlichen Ärztin Jean Markham (Anna Paquin), die erst kürzlich in ihre Heimatstadt zurückgekehrt ist, gebracht wird, lernen sich die beiden Frauen erstmals kennen. Als Lydia und Charlie eines Tages aus ihrem Haus vertrieben werden, weil das geringe Einkommen der Mutter nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen, lädt Jean die beiden ein, bei ihr zu bleiben.

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Workshop zum Erlernen des sicheren Umgangs mit Sozialen Medien am Beispiel Facebook am Do., 29.11. und Do., 13.12.2018 jeweils 19-21.30 Uhr im Frauennetzwerk zur Arbeitssituation, Walkerdamm 1, 24103 Kielv

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An zwei Abenden à 2,5 Std. wird den Teilnehmerinnen zeigen, wie sie auf ihrem Smartphone (oder Laptop) Facebook installieren und einrichten können. Die Möglichkeiten und die Benutzung von Facebook werden erklärt und geübt. Ebenso lernen die Teilnehmerinnen, wie sie Facebook-Seiten von anderen Menschen und Organisationen finden und diese für sich sinnvoll nutzen können.

Die Idee zu diesem Workshop ist entstanden, nachdem wir von der AG Lesben AHOI! wiederholt die Rückmeldung von älteren Lesben erhalten haben, dass diese unsere (und andere) Veröffentlichungen auf Sozialen Medien nicht mitbekommen, weil sie nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen oder sich nicht trauen diese zu nutzen.

Viele Informationen, Veranstaltungshinweise, sozialpolitische Diskurse und anderes werden oft ausschließlich in Sozialen Medien geführt. Um diejenigen, die, aus welchen Gründen auch immer, wenig oder keinen Zugang zu digitalen Medien haben zu empowern und ihnen die Teilnahme daran zu ermöglichen, möchten wir diesen Workshop für lesbische Frauen ab 45 Jahren anbieten.
Hier der Link zur Facebookveranstaltung.

Ort: Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V., Walkerdamm 1, 24103 Kiel, 2. St., barrierefrei

Die Teilnehmerinnengebühr ist so kalkuliert, dass im Mittel jede Teilnehmerin 15,- € für beide Abende bezahlt. Also manche mehr, damit andere dann weniger bezahlen können, wenn sie nicht viel Geld haben. Die Bezahlung erfolgt bar vor Ort. Getränke und Snacks sind inklusive.

Bitte mitbringen: Ein eingerichtetes und vollständig aufgeladenes Smartphone bzw. Laptop mit dem aktuellen Betriebssystem, Deine/Ihre Benutzerinnen*namen und Passwörter für E-Mail-Adresse, bei iPhone die Apple-ID, Google-Konto, bei Bedarf Deine/Ihre Lesebrille. Auf dem Smartphone/Laptop sollte Dein/Ihr E-Mail-Konto eingerichtet sein. Facebook wird während des Workshops gemeinsam heruntergeladen. Bitte hierfür unbedingt Deine/Ihre Zugangsdaten für den App Store (wenn Du/Sie ein Apple iPhone besitzen) oder den Google Play Store (wenn Du/Sie ein anderes Smartphone oder einen Windows-Laptop haben) mitbringen.

AG in der HAKI e.V.
E-Mail: Lesben.Ahoi@gmx.de
Facebook: www.fb.com/LesbenAHOI
www.haki-sh.de

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