Echte Vielfalt

Lesben

Erfolg für die LSBTIQ-Community in Japan: Ein Gericht hat die fehlende rechtliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare als verfassungswidrig erklärt.

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Japan hat als bisher einziger G7-Staat die „Ehe für alle“ bisher nicht anerkannt. Nun entschied in der nordjapanischen Stadt Sapporo ein Bezirksgericht, dass Weigerung Japans, gleichgeschlechtliche Ehen offiziell anzuerkennen, das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung verletzt.

2019 hatten mehrere Paare von verschiedenen Gerichten des Landes gegen ihre Diskriminierung geklagt und verlangten außerdem eine Entschädigung für das Unrecht. Vor dem Gericht in Sapporo hatten drei Paare geklagt.  Das Urteil von Sapporo könnte nun wegweisend für weitere Gerichtsverfahren sein.

Aktivist*innen begrüßten das Urteil. Die Anwälte der Kläger*innen betonten, es handle sich um "einen großen Schritt hin zur Gleichberechtigung bei der Ehe".

Ob der Gesetzgeber nun jedoch die notwendigen Reformen einleitet, um die gleichgeschlechtliche Ehe endlich zu ermöglichen, ist weiterhin unklar. Für eine Gesetzesänderung ist eine Mehrheit im Parlament von Nöten. Laut Umfragen befürwortet inzwischen jedoch eine Mehrheit der Japaner*innen die rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe.

Einige Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren Partnerschaften von homosexuellen Menschen eigenständig anerkannt. Hier können sich Paare ein Zertifikat als „gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ ausstellen lassen. Eine solche Eintragung einer Partnerschaft ist zwar rechtlich nicht bindend, ist aber ein Schritt gegen alltägliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare haben Menschen, die eine solche Lebenspartnerschaft eintragen lassen, jedoch auch weiterhin nicht.

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Ein Forschungsprojekt untersuchte erstmals systematische juristische Diskriminierung lesbischer Mütter in der Nachkriegszeit Westdeutschlands.

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Gerichte der Bundesrepublik entzogen Müttern bis mindestens in die 1980er Jahre ihre Kinder – wenn bekannt wurde, dass die Mütter lesbisch lebten. Dies führte auch dazu, dass Frauen die Existenz einer Partnerin verbargen. Die erste historische Studie zu dem Thema hat nun erstmals einen Teil dieser Unrechtsgeschichte aufgearbeitet. In Auftrag gegeben wurde sie vom Land Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel stellte die Untersuchung mit dem Titel „…in ständiger Angst…“ im Januar diesen Jahres vor und entschuldigte sich für das entstandene Unrecht: „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Frauen, die sich scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben jahrzehntelang das Sorgerecht entzogen wurde. Die Studie deckt strukturelle Diskriminierungen lesbischer Mütter bis zum Jahr 2000 auf. Das ist bedrückend und beschämend zugleich“ so Spiegel.

Die Studie, legt auch Gründe dar, die zu der Diskriminierung lesbischer Mütter führten. Dazu gehören, dass die gesellschaftlichen Erwartungen in den 50er, 60er und 70er Jahren an Frauen waren, sich als Ehefrau und Mutter ausschließlich der Familie zu widmen. Auch das bis 1977 gültige Schuldprinzip im Scheidungsrecht führte dazu, dass schuldig geschiedene Ehepartner*innen den Unterhalt verloren. Außerdem galt damaligen Wertvorstellungen gemäß eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft für das Kindeswohl als bedenklich.

Verantwortlich für die Forschungsarbeit war die Historikerin Dr. Kirsten Plötz, welche die Studie für das Institut für Zeitgeschichte und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchführte. Sie befragte für die Studie auch betroffene Zeitzeug*innen, die sich bereit erklärt hatten in Interviews über ihre schmerzhaften Erfahrungen zu berichten. Im einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläutert sie die Schwierigkeiten im Forschungsprozess, da kaum offizielle Quellen vorhanden sind. „Wir haben ein unglaubliches Quellenproblem“, so Plötz dazu. Sie betont auch, wie erst 1984 erstmals gerichtlich entschieden wurde, dass die Bindung und die Versorgung des Kindes wichtig seien und das Kind bei einer offen lesbisch lebenden Mutter belassen werden konnte. „Es gab eine Veränderung, aber sehr langsam“, kommentiert Plötz.

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Homofeindlichkeit nutzt mitunter das Argument, dass Homosexualität „unnatürlich“ sei. Auch wenn „die Natur“ generell nicht unbedingt als Maßstab dafür gelten sollte, wie wir uns als Menschen und als Gesellschaft verhalten, so ist das Argument der „Unnatürlichkeit“ durch einen Blick ins Tierreich leicht zu entkräften.

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Denn bei rund 1500 Spezies konnte bisher gleichgeschlechtliches Liebes- oder Sexualverhalten beobachtet werden, bei 500 davon ist dies sogar wissenschaftlich gut dokumentiert. Darunter finden sich Säugetiere wie Elefanten, Delfine aber auch Insektenarten oder Vögel. In einigen Arten kommt gleichgeschlechtlicher Sex häufiger vor als bei anderen.

So wird zum Beispiel bei japanischen Makaken lesbischer Sex immer wieder beobachtet. Ein weiteres bekanntes Beispiel sind die Bonobos. Diese haben nicht nur generell oft Sex ohne Fortpflanzungsabsicht und aus reinem Vergnügen, sondern sind auch oft bisexuell. Bonobos nutzen Sex, um soziale Bindungen zu festigen oder Spannungen abzubauen.

Viele der Tiere sind dabei aber nicht ausschließlich homosexuell, sondern genau genommen bisexuell, denn sie paaren sich mitunter auch mit einem gegengeschlechtlichen Partner, um Nachwuchs zu zeugen. Bei den amerikanischen Bisons paaren sich Männchen und Weibchen nur ein Mal im Jahr, in der restlichen Zeit haben die Männchen auch untereinander Sex. Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen gleichgeschlechtliche Tierpaare stabile Bindungen miteinander eingehen und sogar gemeinsam Jungen aufgezogen haben. Immer wieder werden Geschichten über „schwule“ Pinguinpaare in Zoos erzählt.  So adoptierten im New Yorker Zoo zwei männliche Zügelpinguine, die seit sechs Jahren als ein Paar lebten, ein befruchtetes Ei und zogen das daraus entstehende Küken auf.

Trotz dieser zahlreichen Beispiele war gleichgeschlechtlicher Sex unter Tieren in der Verhaltensbiologie lange Zeit ein Tabu-Thema. Dieser wurde als Dominanz- oder Kampverhalten interpretiert oder mit Hormonstörungen oder Fehlprägungen in Verbindung gebracht. Oder homosexuelles Verhalten bei Tieren wurde einfach ignoriert.

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Vor 20 Jahren wurdes es beschlossen: Das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 16. Februar 2001 das Gesetz, dass gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte, rechtlich in einer Ehe-ähnlichen Gemeinschaft zu leben.

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Teile der CDU stellten sich gegen die eingetragene Partnerschaft, oder CDU-geführte Bundesländer blockierten es im Bundesrat. Sie befürchteten, völlig unbegründet, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde. Bundesländer mit CDU-Regierung klagten dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies entschied jedoch in einem Urteil in 2002 für das Gesetz und begründete dies folgendermaßen: "Ziel des Gesetzes ist es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.“

Im Vergleich zur Ehe hatte die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte, zum Beispiel steuerrechtlich. Erst 2017 kam dann die Ehe für alle: Schwulen und Lesben wurde es endlich erlaubt zu heiraten, und ihre Ehe damit der Hetero-Ehe gleichgestellt.

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Das Projekt Lesbisch* Sichtbar ist ein von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gefördertes Projekt. Verantwortlich für das Projekt ist RuT- Rad und Tat, eine Initiative lesbischer Frauen in Berlin. Ziel von Lesbisch* Sichtbar ist es, in Austausch mit einem Fachbeirat und weiteren Expert*innen sowie der LSBTIQ*-Community Maßnahmen für mehr lesbische Sichtbarkeit und Anerkennung zu entwickeln. Damit soll der strukturellen Benachteiligung von lesbischen Frauen entgegengewirkt werden. 

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Die Projektmitarbeiterin Stephanie Kuhnen, Journalistin und Herausgeberin des Sammelbandes „Lesben raus! Für mehr lesbische Sichtbarkeit“ im Queerverlag, sprach mit dem L-Mag über das Vorhaben: „Einfach nur eine Lesbe in den Vorstand zu wählen, verändert die Strukturen nicht“ so Kuhnen. Daher sei Lesbisch* Sichtbar ein Strukturprojekt, welches unter anderem für den Berliner Senat Vorschläge mache, wie die Stukturen hin zu einer gesellschaftlichen Teilhabe von Lesben verändert werden können. Ein weiteres Ziel sei die Vernetzung von lesbischen Initiativen sowie das Schaffen von Allianzen insbesondere mit den schwulen und trans* Communitys in Berlin. Wichtig sei dabei auch die Einbeziehung verschiedener Perspektiven, denn Lesben seien keine homogene Gruppe: „Lesbisch ist ein dynamischer Begriff und eine sehr vielfältige Identität. Wir sprechen eher von einer Lebensform“, so Kuhnen.

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Noch immer werden Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren rechtlich diskriminiert. Zwei Frauen gehen nun den rechtlichen Weg, um beide als Mütter in der Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden.

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Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann fordern, mit heterosexuellen Elternpaaren rechtlich gleichgestellt zu werden. Denn bei diesen wird der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn eine biologische Vaterschaft nicht besteht, z.B. weil das Kind mit einer Samenspende entstanden ist. Homosexuelle Elternpaare müssen stattdessen nach der derzeitigen rechtlichen Regelung das lange dauernde Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Tochter Paula hat daher bisher rein rechtlich nur einen Elternteil.

Nach Ansicht der beiden Mütter ist Paula jedoch kein Adoptionskind, wie Verena Ackermann in einem Interview erläutert: „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Paula muss nicht adoptiert werden, denn sie hat mich und Gesa als ihre Mütter. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters.“

Gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpfen die beiden Frauen gegen ihre rechtliche Benachteiligung, von der vor allem auch Paula selbst betroffen ist.  Nach der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigen die Fälle wie dieser auf, wie Familien derzeit bei der Anerkennung ihrer Elternschaft diskriminiert würden. Doch es prägten vielfältige Familienkonstellationen die Gesellschaft – etwa 14.000 Kinder würden in Deutschland in nicht heterosexuellen Familien aufwachsen.

Das Oberlandesgericht Celle beschäftigte sich nun am 13.01. mit dem Fall in einer Anhörung, zuvor waren bereits Anträge in erster Instanz vor dem Amtsgericht abgewiesen worden. Die Anwältin der beiden Frauen, Lucy Chebout, äußerte sich nach der Anhörung  positiv: „Das war ein guter Tag! Das Oberlandesgericht Celle hat sich viel Zeit genommen, um die persönlichen und rechtlichen Dimensionen zu erörtern.“

Unter dem Hashtag #paulahatzweimamas kam es in den sozialen Medien, z.B. auf Twitter, zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen. So schreibt zum Beispiel eine Twitter-Userin: „Wenn es in einer Familie zwei Mütter gibt, müssen sie rechtlich gleichbehandelt werden. Weil dies bisher nicht geschieht, signalisiert man gesellschaftlich, dass solche Familien "nicht richtig" sind. Das ist falsch, und das ist Diskriminierung.“

Eine umfassende Reform des Abstammungsrecht sei nach dem Bundesjustizministerium in Arbeit. So lange wollen das Paar und ihre Unterstützer*innen jedoch nicht warten:  "Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen", kritisierte Gesa Teichert-Akkermann. "Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze."

Das Paar möchte den Rechtsweg weiter verfolgen – wenn notwendig mit einer Verfassungsbeschwerde.

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Der Landesfrauenrat Hamburg (LFR), verleiht ein Mal jährlich die Hammonia, eine Auszeichnung mit dem Namen der Hamburger Stadtgöttin. Der Preis ehrt seit 2008 Frauen, „deren kompetentes und entschiedenes berufliches, ehrenamtliches oder politisches Engagement Frauen und ihre Gleichstellung fördert“, so der LFR.

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Dieses Jahr geht die Auszeichnung an Diakonin Eva Burgdorf für ihre Verdienste für die Gleichstellung lesbischer Frauen in der Kirche. Dazu Christiane Klappert, Vorsitzende des Landesfrauenrates: „Eva Burgdorf ist durch ihr langjähriges Engagement für die Sichtbarkeit lesbischer Frauen von uns ausgezeichnet worden. Ihr konsequenter Einsatz für deren Gleichstellung, gerade auch im kirchlichen Kontext, ist mutig, engagiert und notwendig.“

Die Verleihung des Preises fand digital statt. Neben einer Laudatio und mehreren kleinen Reden gab es auch eine Gratulation durch die Senatorin Katharina Fegebank per Video.

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Nach dem Erfolg von “Prince Charming“, einer mit dem Grimme-Preis ausgezeichneten schwulen Dating-Show, soll im kommenden Jahr nun eine lesbische Version entstehen, wie der Sender RTL bekanntgab. Die Sendung wird auf der Streaming-Plattform der RTL-Sendergruppe, TVNow, laufen.

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Nachdem ursprünglich ein Format mit einer bisexuellen Frau geplant war, hatte sich der Sender nach Zuschriften von Zuschauer*innen und Bewerber*innen dafür entschieden, eine rein lesbische Show zur konzipieren. Derzeit werden noch Kandidat*innen gesucht, Interessierte können sich hier bewerben.

In der Show soll, ähnlich wie es bereits aus „Prince Charming“ oder den heterosexuellen Formaten „Bachelor“ und „Bachelorette“ bekannt ist, eine Protagonistin  ihre Traumpartnerin finden. Dabei kann sie zwischen verschiedenen Kandidat*innen wählen und mit ihnen gemeinsam oder einzeln Dates verbringen. Nach und nach müssen Kandidat*innen die Show verlassen, bis am Ende die am besten passende Partnerin von der „Princess“ ausgewählt wird.

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Am 18. und 19. November organisierte das Bundesfamilienministerium in Berlin eine europäische (Online-)Konferenz zu lesbischer Sichtbarkeit. Die Konferenz ist die erste internationale Veranstaltung, welche die Interessen und Lebensrealitäten lesbischer Frauen und Regenbogenfamilien in der EU thematisiert hat.

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An beiden Tagen fanden verschiedene Online-Vortrags und Diskussionspanels in englische Sprache statt, so zum Beispiel zu lesbischen Perspektiven auf Flucht und Migration, der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen in der wissenschaftlichen Forschung oder der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der EU.

Angestrebtes Ziel der Konferenz ist die Umsetzung einer übergreifenden EU-Strategie für die Förderung von LSBTI*-Rechten sowie auch  die spezifischen Lebenssituationen lesbischer Frauen in politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Das „L“ in LGBTI* werde meist nur mitgesprochen, so eine Sprecherin des Familienministeriums, während „Bedarfe lesbischer Frauen und der häufig weiblichen Regenbogenfamilien“ oft nicht betrachtet würden. In einem Panel diskutierte zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, über eine neue EU-Strategie zu LSBTI*-Gleichstellungspolitik.

Zentraler Ansatz der Konferenz ist das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem theoretischen Ansatz aus der Frauen- und Geschlechterforschung soll die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen sich überlappenden und verstärkenden Diskriminierungserfahrungen, denen in diesen Fall lesbische Frauen ausgesetzt sind, gelenkt werden. Mehrfachdiskriminierungen zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Behinderung und sozial-ökonomischen Status sollen auf diese Weise mitgedacht werden: „Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung“ schreibt das Bundesfamilienministerium dazu auf seiner Webseite.

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Die meisten Regenbogenfamilien bestehen aus zwei Müttern mit Kind(ern). Diejenige, die das Kind geboren hat, ist nach allgemeinem Verständnis sowie nach §1591 BGB die ‚Mutter‘. Das Bundesjustizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) möchte diesen Absatz im BGB künftig ergänzen durch „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat."

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Bislang muss die zweite Mutter das Kind adoptieren, was jedoch – neben der Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren – rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt: Stirbt die leibliche Mutter beispielsweise während des Verfahrens, gilt das Kind als Vollwaise, die zweite Mutter ist in diesem Fall nicht sorgeberechtigt. Die Gesetzesvorlage ist nach Lambrecht „ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls. (…) Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen.“ Eine Elternschaft von mehr als zwei Personen schließt sie jedoch aus. Dies wäre sonst vorstellbar, wenn ein privater Samenspender die Vaterrolle anerkennt. Ebenso hat der Gesetzesentwurf keine Auswirkungen für die Situation schwuler Paare: „Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Kind auch immer eine leibliche Mutter hat.“

In den Niederlanden und Finnland besteht bereits das Recht für die zweite Frau auf ‚Mutterschaft‘ ab Geburt und ohne Adoption. In Belgien, Dänemark und Norwegen heißt es ‚Mit-Mutterschaft‘. Hierzulande blockieren die unionsgeführten Ministerien den Entwurf mit der Befürchtung, dass den Vätern Rechte beschnitten würden.

Bis es zu einer veränderten Gesetzeslage kommt, erschwert derzeit ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zum Adoptionsrecht die Lage: Eine verpflichtende Beratung vor der Adoption trifft besonders Zwei-Mütter-Familien, da diese in der Regel schon vor Beginn des Verfahrens eine intakte Familie mit leiblichen Kindern bilden. „Wir fordern Justizministerin Lambrecht und Gleichstellungsministerin Giffey auf, die Diskriminierung lesbischer* Mütter und ihrer Kinder zu beenden“, so LesbenRing-Vorstandsfrau Kathrin Schultz.

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