Echte Vielfalt

LSBTIQ

Am 8. Juni einigten sich die EU-Innenminister*innen in Luxemburg auf einen Kompromiss in der EU-Asylpolitik. In dessen Folge gab es scharfe Kritik von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen. Ein Signal für die LGBTIQ*-Gemeinschaft, selbst genauer hinzuschauen.

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Amnesty International warnte beispielsweise, dass „[d]ie geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) […] gegen menschenrechtliche Grundsätze [verstoße] und […] zu völkerrechtswidrigen Abschiebungen führen [wird].“ Pro Asyl unterstreicht: „Kommt die Reform, so droht eine Aushebelung des Asylrechts in der EU.“ Aber auch von politischer Seite lässt sich Kritik vernehmen. So betonte die SPD-Landesvorsitzende von Schleswig-Holstein Serpil Midyatli nach einem Zitat des NDR, dass Lager an den Grenzen nicht das Ziel sein dürften. Es müsse um die Bekämpfung der Fluchtursachen, nicht der Geflüchteten gehen. Eine wichtige Forderung, die allzu häufig auf Bundes- und EU-Ebene nicht in Taten umgesetzt wird.

Wie der Deutschlandfunk zusammenfasst, eröffnet die erreichte Einigung erstmals die Möglichkeit, Asylverfahren an den Außengrenzen Europas durchzuführen, um Personen mit geringen Aussichten auf Aufnahme erst gar nicht in die EU gelangen zu lassen. Damit würden die geplanten Maßnahmen zu einer erheblich restriktiveren Behandlung von Migrant*innen führen, denen eine schlechte Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt prognostiziert wird. Um dies zu erreichen, sollen Asylzentren in Grenznähe eingerichtet werden, von denen eine direktere Abschiebung erfolgen soll.

Was auf allgemeiner Ebenen bereits zu einem menschenrechtlichen Problem führt, wird LGBTIQ*-Geflüchtete sehr wahrscheinlich noch einmal härter treffen. Wie viel härter zeigt die Kritik des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) im Zuge der geplanten Deklaration von Georgien und Moldau als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“. Dabei verweist der LSVD auf den blinden Fleck in Bezug auf LGBTIQ*-Geflüchtete bei der Einstufung eines Herkunftsstaates. Bereits 1996, so der Verband, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass nur solche Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden dürfen, in denen "Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen" besteht. Besitzt ein Land jedoch erst einmal diesen Status, kommt es in Folge zu einem beschleunigten Asylverfahren mit verkürzter Klagefrist (eine Woche). „Dies trifft gerade auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Geflüchtete, da sich diese oft bei der Anhörung aus erlernter Angst und Scham nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, gar nicht vortragen!“

Für den LSVD braucht eine adäquate EU-Asylpolitik auch aus diesem Grund folgende Mindeststandards:

  • Anerkennung von LGBTIQ*-Geflüchteten als "besonders schutzbedürftige" Gruppe
  • Berücksichtigung, dass Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist.
  • Herausnahme der Gruppe aus Grenzverfahren
  • Zugang zu LSBTIQ*-Fachberatungsstellen im Asylverfahren
  • Uneingeschränkter Zugang zu Haftlagern für LSBTIQ*-Organisationen und ihre Partner*innen
  • Sicherstellung der Erkennung des besonderen Schutzbedarfs vor Ort
  • Festlegung von "sicheren Drittstaaten" für LSBTIQ*-Schutz

Bei der vorgetragenen Kritik geht es allerdings explizit nicht um ein prinzipielles Ablehnen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik. Vielmehr gilt es deutlich zu machen, dass eine solche Politik nicht hinter den eigenen Standards der europäischen Menschenrechte zurückbleibt. Dazu gehört es auch, die Bedarfe und Rechte der LGBTIQ*-Geflüchteten nicht aus dem Blick zu verlieren.

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Am 09. Mai 2023 wurde der aktuelle „Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz) veröffentlicht. Der Entwurf ist das neuste Zwischenergebnis eines langen Weges.

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Das Selbstbestimmungsgesetz sollte ursprünglich bereits 2022 verabschiedet werden, schaffte es allerdings nach einige Verzögerungen erst im Februar 2023 zur Vorlage beim Justizministerium. Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte damals gegenüber dem Tagesspiegel: „Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Wir klären einige Detailfragen. So gibt es etwa die Sorge, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Vertragsfreiheit und das Hausrecht einschränken könnte. Das wollen wir nicht, darin sind wir uns in der Koalition einig.“

Nun haben sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Justiz (BMJ) auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Auf der Seite des BMFSFJ findet sich ein entsprechender Überblick der einzelnen Eckpunkte. Bis zum 30. Mai hatten daraufhin die Verbände und weitere „interessierte Kreise“ die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Dabei zeigt sich, dass nach wie vor einige Details der Klärung bedürfen. So äußerte sich bspw. der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff), der bundesweit 214 Einrichtungen vertritt, in seiner Stellungnahme, „[er] steht solidarisch an der Seite von Betroffenen und deren Forderungen und verweist bezüglich der Regelungen des SBGG im Einzelnen auf die Stellungnahmen der Organisationen und Verbände aus der Trans-Community.“ Dabei betonte der Verband unter anderem das Potenzial einiger Passagen und Regelungen, transfeindliche Narrative, die sich innerhalb der öffentlichen Debatte stark wiederfinden, zu verstärken.

Um welche Narrative es sich dabei handeln könnte, bringt der Bundesverband Trans* in seiner eigenen Stellungnahme auf einen Nenner. Insbesondere in Bezug auf die dreimonatige Wartefrist (§ 4), einer einjährigen Sperrfrist (§ 5), das Hausrecht und Sport (§ 6) und zum Spannungs- und Verteidigungsfall (§ 9) sieht der Verband das Narrativ eines „grundsätzlichen Misstrauens“ gegenüber den Personen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags anstreben.

Gegen dieses Misstrauen positioniert sich der bff als Bundesverband für den Schutz von Frauen explizit. Der bff betont, dass trans Frauen das Frausein nicht abgesprochen werden solle. Stattdessen sollten trans Personen als vulnerable Gruppe wahrgenommen werden, die selbst Opfer von sexualisierter Gewalt sind und Schutzräume benötigten. Die Frauenberatungsstellen hätten langjährige Erfahrung darin, diskriminierungsfreie Räume zu schaffen, die cis Männer ausschließen würden. Auf der anderen Seite sei es ein Fehlschluss zu glauben, Damentoiletten, Umkleiden und Duschen seien automatisch Schutzräume. Auch an solchen Orten komme es immer wieder zu Übergriffen vor allem durch cis Männer, deren Geschlechtseintrag bis jetzt nie ein Kriterium war, den Zugang zu verhindern. „Das SBGG ändert daran nichts und stellt die Ausgestaltung von Schutzräumen nicht infrage. Aus Sicht des bff braucht es auch aus diesem Grund keinen Verweis auf das Hausrecht und die Regelungen im AGG im vorliegenden Referentenentwurf.“

Auch der Verein Frauenhaus Koordinierung e.V. betont die Vulnerabilität von trans* und nicht-binären Personen und den Bedarf an expliziertem Schutz: „Der kursierende[n] Vorstellung, dass nun durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags cis Männer missbräuchlich in Frauenhäuser einziehen und die dortigen Bewohner*innen bedrohen können, treten wir energisch entgegen.“

Insgesamt begrüßen sowohl bff und Frauenhaus Koordinierung e.V. als auch der Bundesverband Trans* den Gesetzesentwurf in seinen Grundzügen. Allerdings wird aus der Stellungnahme des Bundesverband Trans* deutlich, dass mit der Streichung der §§4-9 und der Überarbeitung §11 (Elternschaft) und §§13,14 (Offenbarungsverbot) immer noch nicht alle Details geklärt sind. Wie das Beispiel des Hausrechts dabei verdeutlicht, geht es den genannten Verbänden dabei unter anderem um das Vermeiden potenzieller Stigmata durch nicht notwendige Querverweise und Einschränkungen.

Der vollständige aktuelle Gesetzesentwurf findet sich hier.

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Traurige Nachrichten zum Pride-Monat: Am Christopher Street Day (CSD) in Hannover am 27. Mai kam es offenbar zu mehreren queerfeindlichen Angriffen. Auch sexuelle Übergriffe wurden gemeldet.

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Mehr als 15.000 Personen demonstrierten in Hannover für die Rechte und Gleichstellung von LSBTIQ*-Personen. Offenbar kam es jedoch am Tag der Parade zu gewaltvollen Angriffen auf queere Personen. Nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks wurde ein 17-jähriger trans Jugendlicher, der zuvor am CSD teilgenommen hat, am Hauptbahnhof von zwei Unbekannten so verletzt, dass er ins Krankenhaus musste. Auch eine 18-jährige nicht-binäre Person wurde von den Tätern attackiert. Die Opfer seien zusätzlich beleidigt und bestohlen worden. Ein Verfahren zu queerfeindlicher Hasskriminalität wurde vom Staatsschutz eingeleitet.

Die Landesregierung solidarisierte sich mit den Opfern und verurteilte die Angriffe scharf. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) äußerte sich auf Facebook: „Dieser Übergriff zeigt umso mehr, dass unsere Gesellschaft diesem queerfeindlichen Akt der Gewalt geschlossen gegenüber stehen und für ein gerechteres Morgen kämpfen muss.“ Der junge trans Mann konnte am Abend des CSDs das Krankenhaus wieder verlassen.

Außerdem seien Teilnehmende des CSDs beschimpft und ihnen die Regenbogenflaggen weggerissen worden. Auch von Eierwürfen wurde gesprochen. Insbesondere am Abend sei es zu diesen Vorfällen gekommen. In der Nähe des Opernplatzes hielten sich wohl auch viele Personen auf, die nicht Teil von der Demonstration waren.

Den Organisator*innen des CSD Hannover wurden zuletzt auch sexuelle Übergriffe gemeldet. Queer.de berichtet, dass eine Frau am Rande der Demonstration vergewaltigt worden sei, was die Sanitäter*innen vor Ort der Polizei meldeten.

Die Ereignisse beweisen, wie präsent die Gewalt gegenüber LSBTIQ*-Personen ist. An einem Tag, an dem sie zu Tausenden auf die Straße gehen, um gegen den Hass einzustehen, kam es zu brutalen Angriffen auf die queere Community. Auch Gewalt gegen Frauen oder weiblich gelesene Personen muss bei diesen Veranstaltungen in den Blick genommen werden. Somit sollte sich gefragt werden, wie ein besserer Schutz für die Teilnehmenden gewährt werden kann. Zu hoffen bleibt, dass sich keine solcher Vorfälle auf den kommenden CSD-Veranstaltungen wiederholten.

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Am 11. Mail veröffentlichte die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association Europe“ (ILGA Europe) ihren jährlichen Bericht zur Queerfreundlichkeit in Europa. Dabei landet Deutschland wie auch in den Jahren zuvor bei etwas über 50%. Zwar lässt sich von 2020 mit 51% zu 2023 mit nun 55% eine leichte Verbesserung in den deutschen Rahmenbedingungen finden, allerdings lag Deutschland in den letzten Jahren ziemlich konstant im Mittelfeld gegenüber bspw. Portugal, Frankreich, Norwegen und Schweden mit über 60% oder Spanien und Belgien mit über 70%.

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Die ILGA Europe ist eine Nicht-Regierungsorganisation (NRO), die als Dachorganisation 700 weitere Organisationen aus 54 Ländern Europas und Zentral-Asiens unter sich vereint. Sie selbst gehört wiederum zur ILGA International.

Die von ILGA Europe jährlich veröffentlichte Regenbogenkarte und der zugehörige Regenbogenindex stufen 49 europäische Länder nach ihrer jeweiligen rechtlichen und politischen Praxis für LGBTI-Personen auf einer Skala von 0-100% ein. Dabei bezieht sich die Organisation auf 74 Kriterien, die sich auf sieben thematische Kategorien verteilen: Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Familie, Hassverbrechen und Hassreden, rechtliche Anerkennung des Geschlechts, körperliche Unversehrtheit von Intersexuellen, Raum für die Zivilgesellschaft und Asyl.

Wie die Tagesschau mit Bezug auf den Deutschland-Report von ILGA berichtet, findet sich bspw. für Erwachsene immer noch kein allgemeines Verbot der Konversionstherapie. Somit ist diese Pseudotherapie bei Kindern zwar verboten, bei erwachsenen Personen allerdings immer noch gestattet.

Insgesamt lässt sich für Deutschland festhalten, dass 81% der Deutschen die Gleichstellung der Ehe befürworten. Selbst 57% der AFD-Anhänger*innen, so der Bericht, unterstützen LGBTI*-Menschen. Immerhin 75% hätten wenig bis keine Probleme damit, wenn das eigene Kind lesbisch, schwul oder bisexiuell wäre. Etwas anders sieht es bei der Frage aus, wenn das eigene Kind trans wäre. Hier sind es nur 66%, die damit wenige bis keine Probleme hätten. In Folge ihres Berichts formuliert ILGA Europe vier politische Handlungsempfehlungen für Deutschland, um die rechtliche und politische Situation von LGBTI*-Menschen weiter zu verbessern:

  1. „Eine Reform des rechtlichen Rahmens für die rechtliche Geschlechtsanerkennung, die fair und transparent ist und auf einem Prozess der Selbstbestimmung und Entpathologisierung von Transidentitäten basiert“.
  2. „Die Anerkennung von Trans-Elternschaft, die Anerkennung des rechtlichen Geschlechts der Eltern und die Angleichung an die verfügbaren Geschlechtsoptionen“.
  3. „Automatische Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft für alle Paare, sodass Kinder, die von Paaren geboren werden, unabhängig von der sexuellen Orientierung und/oder der Geschlechtsidentität der Partner, keine Hindernisse haben, um von Geburt an rechtlich als ihre Eltern anerkannt zu werden.“
  4. „Ermöglichung des Zugangs zur Justiz und Wiedergutmachung für Überlebende von [Intersexuelle Genitalverstümmelungen] (IGM)“.

Diese vier Vorschläge sind jeder für sich genommen wichtige Themen, die vermutlich nicht einfach von den politischen Akteuren umgesetzt werden. Umso wichtiger ist der jährliche Report der ILGA, um einen kompakten Überblick über die erreichten Ziele, aber auch die vorhandenen Lücken und damit verbundenen Diskurswelten zu erhalten.

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Am 25. Mai 2023 wurde der Tätigkeitsbericht 2021/2022 der Antidiskriminierungsstelle des Schleswig-Holsteinischen Landtags veröffentlicht. Darin werden auch Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung gegenüber LSBTIQ*-Personen besprochen.

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Die Antidiskriminierungsstelle des Schleswig-Holsteinischen Landesparlaments besteht nun seit 10 Jahren. Sie berät und unterstützt Personen, die von Diskriminierung betroffen sind und leistet zudem Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit. Allein im Tätigkeitszeitraum des veröffentlichten Berichts wurden 667 Vorgänge bearbeitet. Die meisten Fälle beziehen sich auf geschlechtliche und rassistische Diskriminierung sowie Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle ist auch für die LSBTIQ*- Community im norddeutschen Bundesland relevant.

Im aktuellen Bericht wird auf queere Angriffe eingegangen, die vor kurzem in Schleswig-Holstein geschahen und auf Fehler bei der medialen Berichterstattung über diese verwiesen. So wurde beispielsweise in einer Suchmeldung Anfang 2023 ein vermisster trans Jugendlicher misgendert und sein Deadname verwendet, sowohl in dem Polizei- als auch in einem Zeitungsbericht. Die Antidiskriminierungsstelle verweist deshalb auf die Fibel „Echte Vielfalt“, in der Begriffe der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt erklärt werden. Diese könne bei der Berichterstattung zu Themen der LSBTIQ*-Community als Grundlage dienen. Außerdem habe ein queerfeindlicher Angriff in Kiel im vergangenen November gezeigt, dass auch in Schleswig-Holstein „Hassdelikte gegen das Geschlecht und die sexuelle Orientierung vorkommen“. Demnach wird im Bericht auch die Wichtigkeit betont, dass die Landespolizei für solche Themen sensibilisiert und geschult sei.

Unter Leitung von Samiah El Samadoni hat sich die Antidiskriminierungsstelle in den Jahren 2021 und 2022 auch mit geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen befasst. Dabei wurde festgestellt, dass einige Betriebe weiterhin den Zusatz „(m/w)“ verwenden, wodurch Geschlechter jenseits von Mann und Frau ausgeschlossen werden. Auch Formulierungen wie „Der/die Bewerber/in“ in Ausschreibungstexten können Personen außerhalb des binären Geschlechtersystems das Gefühl vermitteln, dass sie nicht mitgemeint werden. Dies geschehe „in der Regel einerseits aus Unwissenheit heraus und andererseits aus der Verfestigung von Geschlechterrollenklischees und einer männlich geprägten Sprache“. Deshalb müsse weitere Aufklärungsarbeit durch die Antidiskriminierungsstelle erfolgen. Stellenausschreibungen können beispielsweise den Zusatz „(m/w/d)“ verwenden, um die Option „divers“ zu inkludieren. Ebenso können gegenderte (beispielsweise durch das Gender-Sternchen) oder geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden.

Hier zum ganzen Bericht (PDF) der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.

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Nachdem Ungarn bereits letztes Jahr einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hatte, der unter anderem die Denunziation von Mitbürger*innen forcierte, reichte die Europäische Kommission am 15. Juli Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Nun hat das Parlament das Gesetz ohne den entsprechenden Passus verabschiedet.

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Wie wir bereits im Februar dieses Jahres mit Bezug auf die Europäische Kommission berichtet hatten, verstoße Ungarn mit dem Gesetz gegen die „Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung“ der Artikel 1, 7, 11 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Weiter hieß es, aufgrund der Schwere verstoße es zudem gegen die gemeinsamen Werte nach Artikel 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, so der Vorwurf aus Brüssel.

Unter anderem sah das Gesetz vor, Bürger*innen konkret zu ermächtigen, ihre Mitbürger*innen anzuzeigen. Wie das Magazin Queer.de zusammenfasst, könne „dies […] etwa erfolgen, wenn jemand die in der Verfassung festgeschriebenen traditionellen Geschlechterrollen und Familienideale oder das Recht eines Kindes auf seine ‚Identität gemäß dem bei der Geburt empfangenen Geschlechts‘ in Zweifel zieht.“

Hierauf nahm die ungarische Staatspräsidentin Katalin Novak Bezug, als sie vor einem Monat, am 23. April 2023, das Gesetz mit der Bemerkung ans Parlament zurückverwies, der Text stehe nicht im Einklang mit den Rechtsnormen der Europäischen Union. Laut Deutschlandfunk war es das erste Mal, „dass ein Staatsoberhaupt gegen ein Gesetz der rechtspopulistischen Regierung von Ministerpräsident Orban Einspruch einlegt. Novak ist Mitglied der regierenden Fidesz-Partei.“

Wie Queer.de mit Bezug auf die amtliche Nachrichtenagentur MTI weiter berichtet, sei nun der neue Entwurf ohne die entsprechende Passage zur Denunziation von Bürger*innen mit 147 von 199 Stimmen angenommen worden. Allerdings ist dieses Ergebnis nur bedingt als Erfolg zu betrachten. So hatte sich bspw. auch Vize-Justizminister Róbert Répássy für eine entsprechende Änderung ausgesprochen, allerdings mit der Betonung auf eine möglichst baldige Beilegung der Verhandlungen mit der EU über die Freigabe eingefrorener EU-Gelder.

Damit ist es zwar positiv zu sehen, dass die EU-Sanktionen wirken, allerdings wird sich die Haltung innerhalb von Ungarns Regierung dadurch kaum ändern.

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Am 13. Juni soll in einer Münchner Stadtbibliothek eine Lesung für Kinder stattfinden - mit der jungen trans* Autorin Julana Gleisenberg sowie einer Drag Queen und einem Drag King. Dies löste eine hitzige Debatte in der bayrischen Politik aus. Während CSU und rechte Parteien vor einer ‚woken‘ Frühsexualisierung warnen, halten die Befürworter*innen der Lesung daran fest, dass Empathie mit queeren Menschen nicht früh genug gelernt werden kann.

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Die Veranstaltung sorgte bereits für viel Aufruhr, obwohl sie noch nicht stattgefunden hat. Insbesondere Mitglieder der CSU, aber auch der AfD, der Freien Wähler und der SPD lehnen das Format ab, da sie darin eine Frühsexualisierung von Kindern sehen. Die Drag-Lesung, die für Familien mit Kindern ab vier Jahren konzipiert ist, wird auf der Webseite der Stadtbibliothek München folgendermaßen beworben:

„Drag Queen Vicky Voyage mit Drag King Eric BigClit und die trans* Jungautorin Julana Gleisenberg nehmen euch mit in farbenfrohe Welten, die unabhängig vom Geschlecht zeigen, was das Leben für euch bereithält und dass wir alles tun können, wenn wir an unseren Träumen festhalten!“

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Bayern thematisiert in einer Pressemitteilung die Diffamierungs- und Falschinformationskampagne, die um die Lesung stattfindet. Größter Aufhänger der Kritik war unter anderem der Name des Dragkings Eric „BigClit“, der für eine Veranstaltung mit Kindern ab vier Jahren unpassend sei. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) spricht auf Twitter sogar von Kindeswohlgefährdung.

Doch hat die Lesung selbst keine sexuellen Inhalte und die Stadtbibliothek betont, dass das Programm altersgerecht gestaltet sei. Unter dem Motto „Wir lesen euch die Welt, wie sie euch gefällt“ soll es vorrangig um Verkleidung und Rollenwechsel gehen. Gleichzeitig sollen Kinder dadurch die Diversität in der Gesellschaft kennenlernen. Zudem könnten Eltern selbst entscheiden, ob sie mit ihren Kindern die Veranstaltung besuchen.

Dennoch fordert die CSU ein Verbot der Lesung. SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter, der sich selbst negativ zur Veranstaltung äußerte, lehnte jedoch ein solches Verbot ab. Die teils queerfeindlichen Reaktionen der Christlich-Sozialen Union sowie Mitgliedern von AfD, Freien Wählern und SPD werden vom LSVD scharf kritisiert. Erneut werde durch die Debatte die Anti-LSBTIQ*-Rhetorik der CSU deutlich. Bereits wegen vergangener Äußerungen wurde die Partei vom diesjährigen CSD in München ausgeschlossen.

Als Reaktion auf die Äußerungen der CSU trat Linken-Politiker Thomas Lechner am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit als Drag Queen in den Münchner Stadtrat auf. Damit wolle er beweisen, „dass Inhalte wichtiger sind als das Äußere“ (zitiert im Merkur).

Das Format von Drag-Lesungen für Kinder stammt aus den USA. Noch mehr als in Deutschland sind diese dort Angriffsfläche rechter und konservativer Politiker*innen. In mehreren Bundesstaaten werden Drag-Verbote erlassen oder gefordert. Auch von Neonazis werden solche Lesungen attackiert, wie im Bundestaat Ohio im März dieses Jahres (queer.de berichtete).

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Wie bereits bei der Fußballweltmeisterschaft (WM) der Männer (2022 in Katar), besitzt auch die WM der Frauen (2023 in Neuseeland und Australien) eine Bedeutung als weltweites Sportereignis mit all seiner symbolischen Reichweite.

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Allein in Deutschland war das Finale der Fußballeuropameisterschaft (EM) der Frauen von 2022 mit ca. 18 Millionen Zuschauer*innen die meistgesehene Sportübertragung des vergangenen Jahres. Nun steht sogar die gesamte WM-Übertragung in Deutschland infrage. Laut eines Berichtes des Deutschlandfunks konnten sich FIFA und die deutschen Medien- und Streaming-Anbieter bis jetzt noch nicht über die Übertragungsrechte einigen. Dieser Zwist unterstreicht auch die Bedeutung der Frauen-WM.

Der Stern berichtete noch Ende März, dass die Kapitänsbinde in Regenbogenfarben auch für die Frauen-WM nicht vorgesehen sei. Gegenüber der DPA ließ die Fifa allerdings verlauten, dass es noch kein endgültiges Ergebnis gäbe. „Die Fifa bemüht sich um einen fortlaufenden Dialog mit Spielerinnen und Mitgliederverbänden“.

Im Gegensatz zu Katar stehen Australien und Neuseeland dem Thema jedoch völlig anders gegenüber. So zeigte sich James Johnson, Chef des australischen Fußballverbandes, laut einem Bericht des Guardian vom 13. Mai 2023 nach einem Gespräch mit der Fifa durchaus optimistisch, dass es doch noch gelinge, dass Spielerinnen bei der Frauen-WM Regenbogenarmbinden tragen dürfen.

Demnach wollten Co-Gastgeber und Fifa aus der Kontroverse beim Männerturnier in Katar lernen. Damals mussten sechs europäische Länder ihre Pläne aufgeben, die „OneLove-Antidiskriminierungsbinde" zu tragen, nachdem ihnen mitgeteilt worden war, dass ihre Mannschaftskapitäne gesperrt würden, wenn sie dies täten. Nach den Fifa-Regeln darf die Mannschaftsausrüstung keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Aussagen oder Bilder enthalten. Der Kapitän jeder Mannschaft musste die von der Fifa bereitgestellte Kapitänsbinde tragen.

Doch schon der Austragungsort der letzten Männer-WM kann als politische Wertung betrachtet werden. Bereits damals hatten wir die eklatanten Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen angesprochen, die von einem öffentlichen Lavieren der Fifa begleitet wurden. Sobald eine Organisation wie die Fifa ein Land als medial wirksamen Austragungsort auswählt, bedeutet dies auch eine Akzeptanz der aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Situation.  Selbst wenn die Gegebenheiten offener sind als in Katar, bleibt das nicht zulassen der Regenbogenbinde politisch.

Solange die Debatte um die Kapitänsbinde in Regenbogenfarben in der Welt ist, bedeutet jedes nicht erlauben: „We don't support you“. So wie gezieltes nicht-kommunizieren als Teil von Kommunikation verstanden werden sollte, so ist das Verbot einer politischen Aussage Teil von Politik. Ein Turnier, welches von Teams aus Nationalstaaten ausgetragen wird, das Absingen von Nationalhymnen beinhaltet und öffentlichkeitswirksam von Politiker*innen begleitet wird, kann nicht unpolitisch sein.

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Nachdem auch die USA mit einem immer stärkeren Rückgang an Blutspenden und damit an Blutkonserven zu kämpfen haben, wurde nun eine Anpassung der entsprechenden Gesundheitsrichtlinie vorgenommen.

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Laut eines Berichts des Guardian lockern die am 11. Mai 2023 verabschiedeten Richtlinien der Food and Drug Administration (FDA) jahrzehntealte Beschränkungen, die die Blutversorgung vor HIV schützen sollten. Bis dato galt die sexuelle Orientierung als anerkannter Risikoindikator. Seit nun ca. acht Jahren vollzieht die FDA eine Kehrtwende in ihrer Gesundheitspolitik. Galt bis 2015 Homo- und Bisexualität bei Männern noch als Ausschlusskriterium, wurde in den Folgejahren das Blutspenden unter Abstinenzauflagen zugelassen, so das Magazin queer. Im Januar kündigte die FDA an, diese Auflage komplett zu kippen.

Damit ist es schwulen und bisexuellen Männern in monogamen Beziehungen erlaubt, in den USA Blut zu spenden, ohne auf Sex verzichten zu müssen. Stattdessen sieht der neue Fragebogen für potenzielle Spender*innen vor, das individuelle HIV-Risiko unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung auf der Grundlage ihres Sexualverhaltens, ihrer letzten Partner*innen sowie weiteren Faktoren zu erfassen.

Während laut Guardian die FAD sowie die NGO Human Rights Campaign (HRC) die neue Richtlinie als Schritt in die richtige Richtung bezeichneten, fügte die HRC im selben Atemzug hinzu, dass auch Personen, die PrEP (ein Medikament zur HIV-Vorbeugung) nehmen, die Spende möglich gemacht werden solle.

Bereits Januar dieses Jahres hatte echte vielfalt in Bezug auf Deutschland über dieselbe Problemlage und den Mangel an Blutkonserven berichtet. Im März berichtete queer, dass der Deutsche Bundestag nun die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität als Ausschlusskriterium gekippt habe. Bis dato steht eine Richtlinienanpassung durch die Bundesärztekammer allerdings noch aus.

Wichtig bei der ganzen Debatte ist, dass sowohl laut FDA für die USA als auch nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Deutschland, alle Spenden grundsätzlich auf HIV, Hepatitis C, Syphilis und andere Infektionskrankheiten getestet werden.

Mit dieser Praxis als Voraussetzung sollten sich die Gesundheitsbehörden die Frage stellen, ob sie mit ihrem Betonen einer weniger diskriminierenden Haltung beim Blutspenden trotz aller Progressivität nicht dennoch einen grundsätzlichen Fehler vollziehen. Dass in der Medizin immer wieder auch persönliche Fragen gestellt werden und dass diese Fragen dabei auch immer wieder zur Diskriminierung führen können, wird wohl zunächst ein gesellschaftlicher Balanceakt bleiben, an dem sich nicht nur direkt Betroffene weiterhin beteiligen müssen. Sollte aber der Mangel an Blutkonserven zu einem ernsthaften Problem werden, sollte der Grundsatz nicht heißen: „Ihr dürft jetzt auch wie alle anderen spenden." Sondern: „Bitte spendet Blut. Wie können wir es Euch recht machen?“

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Am 17 Mai 2023 findet zum 15. Mal der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Trans-feindlichkeit statt. Begleitet wird der Tag durch verschiedene Veranstaltungen rund um die Welt. Die Idee ist es, auf Gewalt und Diskriminierung aufmerksam zu machen, denen Menschen wegen ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität ausgesetzt sind.

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Ins Leben gerufen wurde der Tag 2004. Mittlerweile handelt es sich um einen vom Europäischen Parlament offiziell anerkannten und von Organisationen der Vereinten Nationen begangenen Aktionstag. In Ländern, in denen Homo-, Bi-, Inter- und Trans* legal sind, werden immer wieder Veranstaltungen organisiert, um diesen Tag zu begehen.

Allerdings bedarf es keiner weiten Reise, um sich der Aktualität und Bedeutung dieses Themas bewusst zu werden. Anlässlich des vergangenen 17. Mai 2022 ließ der Europarat auf seiner Webseite nochmals den Schutz von Gleichheit und Vielfalt durch Art.14 der Europäische Menschenrechtskonvention und des zugehörigen Protokolls Nr. 12 hervorheben, nur um anschließend festzustellen:

„Homophobe Zwischenfälle in einigen Mitgliedsstaaten haben jedoch leider gezeigt, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBTs) systematisch verletzt werden. Sie haben auch gezeigt, dass Ungerechtigkeiten dieser Art oft von genau jenen Behörden geduldet oder aktiv gefördert werden, deren Aufgabe es ist, ihre Bürger vor allen Formen der Diskriminierung zu schützen.“

Ein sehr präsentes Beispiel innerhalb von Europa, dass auch bei echte Vielfalt immer wieder Thema war, ist Ungarn. Aber auch in Deutschland dürfen wir uns nicht zu selbstverständlich nehmen. Mit seinem Verweis auf „systematische Verletzungen“ macht der Rat deutlich, dass Missstände ein Teil von Strukturen sind und damit letztendlich in jedem bürokratischen Apparat vorkommen können. Das trifft insbesondere Menschen, die aufgrund ihrer Lebensumstände Schutz suchen, wie bspw. Asylsuchende. Fehlende Papiere, Sprachbarrieren und kein Anschluss zu Vereinen vor Ort treffen LGBTI*-Geflüchtete meist doppelt. Der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit bedeutet also, auch auf die Stellen zu blicken, an denen die internationale Welt und das eigene Land sich begegnen.

Anlässlich des diesjährigen 17. Mai veranstaltet die Stadt Hamburg in Verbindung mit dem Lesben- und Schwulen-Verband LSVD-Hamburg auch dieses Jahr wieder einen Rainbowflash am Rathausmarkt. Ziel soll es sein, eine Regenbogenflagge zu bilden, um somit ein Zeichen zu setzen (umso mehr kommen, desto besser). Die Aktion beginnt um 18:00 Uhr am Rathausmarkt. Alle Teilnehmer*innen erhalten einen bunten Karton. Gegen 19:00 wird nach einem kurzen Abschnitt von Reden mit diesen Kartons eine Regenbogenflagge gebildet. Für Interessierte finden sich auf der Seite des LSVD-Hamburg hierzu weitere Details.

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