Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Künftig soll Hasskriminalität gegen LSBTIQ* Personen besser verfolgt werden können. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung am 21. Dezember 2022 einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, der Hasskriminalität gegen diese Gruppe von Menschen explizit als Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufnimmt.

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Das „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“, so der vollständige Name, verweist unter Punkt III. im Besonderen auf § 46 Absatz 2 StGB. Dieser benennt die Umstände, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Dabei sind menschenverachtende Beweggründe bzw. Ziele besonders in Augenschein zu nehmen. Bis jetzt waren hier Punkte wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufgeführt. Der neue Entwurf erweitert diese Liste um die Tatmotive „geschlechtsspezifisch“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtet“.

„Der Begriff „geschlechtsspezifisch“ soll dabei nicht nur die unmittelbar auf Hass gegen Menschen eines bestimmten Geschlechts beruhenden Beweggründe erfassen, sondern auch die Fälle einbeziehen, in denen die Tat handlungsleitend von Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit geprägt ist.“

Der Text führt hierzu das Beispiel eines „patriarchalen Besitzanspruches“ eines „Täter[s] gegenüber seiner Partnerin oder Ex-Partnerin“ an. Hier muss – um Missbrauch für rechte Zwecke zu vermeiden - darauf aufmerksam gemacht werden, dass patriarchales Denken und Handeln in allen Schichten und kulturellen Hintergründen existiert.

Während sich der erste Begriff vor allem auf Hass gegen Frauen bezieht, richtet sich der zweite Tatbestand deutlicher an Verbrechen gegen LSBTIQ* Personen:

„Die ausdrückliche Nennung der „gegen die sexuelle Orientierung gerichteten“ Tatmotive betont die Notwendigkeit einer angemessenen Strafzumessung für alle Taten, die sich gegen LSBTI-Personen richten.“

Auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) bemerkt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt: „[…] Was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.“

Für Menschen, die Opfer solcher Taten geworden sind, bedeutet das zumindest in der Theorie, dass ihnen schneller Gehör geschenkt werden sollte, um somit mögliche blinde Flecken eher zu vermeiden. Es gilt allerdings zu bedenken, dass wir uns mit diesem Gesetz am äußersten Ende der Eskalation bewegen. Es bedeutet nämlich, dass ein Hassverbrechen bereits im Raum steht. Gerade der Begriff des „Patriarchalen“ macht deutlich, dass es sich bei solchen Taten immer auch um „Phänomene“ einer Sozialisation handelt, die nicht in einem luftleeren Raum entstehen, sondern Ergebnis von Strukturen und Erziehung sind. Der neue Entwurf betrifft daher nur eine Seite der Medaille, die ohne eine parallele zivilgesellschaftliche Veränderung nur Symptombekämpfung bleibt.

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Der internationale Dachverband des Automobilclubs „Fédération Internationale de l’Automobile“ (FiA) hat seine Statuten geändert. Laut Deutschlandfunk handelt es sich dabei um eine direkte Einschränkung aller Beteiligten in der Möglichkeit, die mediale Fläche für persönliche, aber auch politische Botschaften zu nutzen.

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Unter dem Dach der FiA finden beispielsweise Sportveranstaltungen wie die Formel 1 statt. Die Statuten bilden also das zentrale Regelwerk für die großen Veranstaltungen des Motorsports. So gilt laut Artikel 12.2.1.n, der ab 2023 in Kraft tritt,

„die allgemeine Abgabe und Veröffentlichung von politischen, religiösen und persönlichen Äußerungen oder Kommentaren, die insbesondere gegen den allgemeinen Grundsatz der Neutralität verstoßen, der von der FIA im Rahmen ihrer Statuten gefördert wird, […]“, als Regelverstoß, solange vorab keine Genehmigung eingeholt wurde.

Wie das Magazin queer berichtet, verweisen die FiA Funktionär*innen in ihrer Begründung auf den Ethikkodex des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), der in Artikel 1.2 die „Universalität und politische Neutralität der olympischen Bewegung“ als Grundsatz festlegt. Jedoch ist eine „politische Neutralität“ nichts als eine Farce. Eventuell hätte man die Neutralität als Versuch annehmen können, wenn politische Botschaften allgemein erlaubt wären, solange sie nicht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen, die ebenfalls einen Anspruch auf Universalität erhebt.

Allerdings wird mit jedem unkommentierten Ereignis von Ausgrenzung, Rassismus, Diskriminierung und anderen „politischen Handlungen“ keine Neutralität, sondern eine Legitimierung des Status Quo an die Fangemeinde signalisiert. Es ist kaum vorstellbar, dass sich die Funktionär*innen des FiA ihrer politischen Tragweite nicht bewusst wären.

Im Gegenteil berichtet queer, „der Verband [habe] seit Anfang 2020 auch auf Betreiben von Fahrer*innen um Lewis Hamilton Gesten zur Unterstützung des Kampfs gegen Rassismus gestattet.“ Dennoch erhielt Hamilton nach Angeben der Deutschlandfunk eine Verwarnung, nachdem er auf dem Podium ein Shirt mit der Aufschrift „Verhaftet die Polizisten, die Breonna Taylor getötet haben“ getragen hatte. Hamilton erinnerte dabei, so der Sender, an die schwarze US-Amerikanerin, die bei einem Polizeieinsatz in ihrem Haus erschossen worden war. Ein Jahr später wurde Sebastian Vettel, der sich 2021 mit einem „Same Love“-T-Shirt für die Rechte der LGBTQ* Gemeinschaft eingesetzt hatte, von der FiA verwarnt.

Es wäre naiv zu glauben, internationaler Spitzensport sei eine unpolitische Angelegenheit. Viel wahrscheinlicher ist es, dass es Verbänden wie der FiA vor allem um ein geschäftsfähiges Image geht.

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Am 13. Dezember 2022 unterzeichnete der amerikanische Präsident Joe Biden das Gesetz zum Schutz der gleichgeschlechtlichen Ehe. Damit zieht er einen vorläufigen Schlussstrich in einer langjährigen Rechtsdebatte.

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Nach einem Zitat des Guardian betonte Biden in seiner Rede vor der Unterzeichnung, wie lange es gedauert habe und wie wichtig das Durchhaltevermögen derer gewesen sei, die immer an ein entsprechendes Gesetz geglaubt haben. Wie lang das wirklich war, macht eine Studie des Meinungsforschungsinstitutes GALLUP deutlich. Demnach lag noch 2004 die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe bei 42 %. Im Jahr 2022, also 18 Jahre später, stieg die Zustimmung auf 71 %. Die Studie zeigt zum Beispiel auch, dass der Anteil der Befragten, die wöchentlich die Kirche besuchen, besonders wenig Zustimmung aufwies (2004: 20 %). Im Jahr 2022 hat sich allerdings auch in dieser Gruppe die Zustimmung auf 40 % verdoppelt. Es lässt sich somit festhalten, dass die Haltung in den USA in diesem Bereich einen durchweg positiven Wandel durchlaufen hat.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Verabschiedung des Gesetzes im Senat angemerkt hatten, ist mit dessen Eintreten zwar ein Ergebnis, aber noch kein Ende des Diskurses erreicht. Laut Forbes ist mit Gegenklagen zu rechnen, die in einem momentan sehr konservativen „Supreme Court“ durchaus Gehör finden könnten.

In älteren Urteilen hatte sich der Oberste Gerichtshof der USA allerdings bereits unterstützend den Rechten einer nicht gleichgeschlechtlichen Ehe gegenüber verhalten. Auf der Webseite des US-Kongresses wird in einer Stellungnahme zum Gleichstellungsgesetz deshalb immer wieder auf entsprechende Urteile verwiesen. Zweck des Gesetzes ist es letztendlich, das Bundesrecht dahingehend anzupassen, dass jeder Wortlaut der Ehe als Vorgang zwischen „Mann und Frau“ durch „zwischen zwei Personen“ ersetzt wird. Ein entsprechendes Urteil des Supreme Court gab es bereits 2013. Weiter werden alle Klauseln, die nicht zwingend verlangen, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, durch die Pflicht zur vollumfänglichen Anerkennung der Ehen und der daraus resultierenden Rechtsansprüche ersetzt.

Auch hier hatte der Supreme Court bereits 2015 auf die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen hingewiesen, die gleichgeschlechtliche Ehen verbieten. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesetz haben nun nicht nur die Betroffenen, sondern auch das Justizministerium die Möglichkeit, bei Verstößen Klage einzureichen.

Einschränkungen in der Reichweite bestehen hingegen in Bezug auf die religiöse Freiheit und den Gewissensschutz und damit verbundene Dienstleistungen. Damit ist keine Institution dazu verpflichtet, eine Ehe zu vollziehen. Ebenso betrifft das Gesetz keine Vorteile oder Rechte, die sich nicht aus einer Ehe ergeben. Wie sich das ganze weiterentwickelt, muss nun die Praxis zeigen.

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Voraussichtlich im März 2023 werden in Berlin zwei Kitas eröffnet, die sich die Vielfalt der LSBTI* Gemeinschaft als offenen Themenschwerpunkt gesetzt haben. Ziel soll es sein, mit den Kindern einen Alltag zu gestalten, in dem das Thema LSBTI* als selbstverständlicher Teil des Zusammenlebens begriffen wird.

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Wie der Träger Schwulenberatung Berlin gGmbH auf seiner Webseite mitteilt, „[…] sollen [die Kinder] gemeinsam spielen, essen und mit Respekt für Mensch und Natur aufwachsen. Darüber hinaus möchten wir, dass die Kinder andere Lebensweisen und -welten kennenlernen.“

Die Begriffe „andere Lebensweisen und -welten“ erinnern dabei an das bereits existierende und relativ gängige Konzept der interkulturellen Kita. Das interkulturelle Konzept ist dabei kein neuer Gedanke, zielt aber ausschließlich auf das Zusammenleben mit und zwischen den unterschiedlichen Nationalitäten. Im Interviewe mit dem Magazin L-Mag bestätigt Jörg Duden, Abteilungsleiter und Entwickler des Kita-Konzepts: „Wir haben das Rad nicht neu erfunden“. Bei der Umsetzung gehe es entsprechend weniger um ein ständiges Thematisieren durch geplante Aktivitäten als vielmehr darum, ein Team von Erzieher*innen einzustellen, die selbst als LSBTI* leben und darauf zu achten, Spielmaterialien zu Verfügung zu stellen, die einen weiteren Blick erlauben. Welche fundamentale weitreichende Bedeutung die Ausgestaltung und Diversifizierung von Material hat, haben wir bereits in unserem Artikel zum Thema Kinderbücher beschreiben.

Mit ihrem Konzept verschiebt die Kita damit den Fokus des „Interkulturellen“ und verdeutlicht die z. T. verengende Sichtweise, die dadurch entsteht, dass „Kultur“ in diesem Kontext häufig als „international“, aber selten als „innernational“ begriffen wird. Dabei betont das interkulturelle Konzept explizit, „dass auch deutsche Kinder Adressaten solch eines Ansatzes sind“. Übersetzt auf das Selbstverständnis der beiden Kitas heißt das, auch Kinder aus Familien, die keinen Bezug zu LSBTI* haben, sind Adressat*innen. Laut Träger ist die Kita offen für alle, solange sie damit einverstanden sind, „[…] dass neben allen anderen pädagogischen Maßnahmen auch die Lebenswelten von LSBTI* sichtbar und ansprechbar sein werden“.

Die Kinder sollen erleben, dass es „mehr als nur die Heterowelt gibt“, damit es ihnen später leichter falle, Menschen aus der LSBTI* Community zu begegnen oder - falls sie sich selbst so begreifen - dies für sie zu einem geringeren Problem werde, so Marcel de Groot, Geschäftsführer der Schwulenberatung.

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In ihrer Pressemitteilung vom 07. Dezember 2022 teilte die Europäische Kommission mit, dass sie einen neuen Vorschlag für das sogenannte Gleichstellungspaket angenommen habe. In der neuen Verordnung gehe es darum, die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene zu harmonisieren.

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„Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags besteht darin, dass die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollte,“ so die Kommission.

Bis jetzt sieht das Unionsrecht nach Auslegung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vor, dass EU-Staaten aufgrund des Rechtes zur Freizügigkeit eine Elternschaft aus einem anderen Mitgliedsstaat anzuerkennen haben – allerdings ist eine gleichgeschlechtliche Partner*innenschaft nicht überall anerkannt was für Familien zu Problemen führen kann.

Im entsprechenden Fall hatte ein in Spanien lebendes lesbisches Ehepaar mit britischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit geklagt. Bei der Geburt ihrer Tochter hatte die spanische Behörde eine Geburtsurkunde mit doppelter Mutterschaft ausgestellt. Nach einer Zusammenfassung der Tagesschau weigerte sich daraufhin die Stadt Sofia (Bulgarien), dem Mädchen einen Reisepass auszustellen. Zur Begründung hieß es: Die „öffentliche Ordnung“ lasse ausschließlich Geburtsurkunden von Mutter und Vater zu. Zudem sei nicht erkennbar, welches die leibliche Mutter sei. Laut EUGH sei dies jedoch nicht relevant. Spanien habe bestätigt, dass es sich bei beiden Frauen um die Mütter handele. Dies müsse auch Bulgarien anerkennen. Unabhängig von der leiblichen Elternschaft ergebe sich bereits aus der rechtlichen Elternschaft ein Anspruch auf die entsprechende Staatsangehörigkeit. Bulgarien sei zur Ausstellung eines Reisepasses verpflichtet.

Wie die Kommission in ihrer Pressemitteilung jedoch einschränkend anmerkt, gelte dieses Urteil nicht für die Ansprüche, die sich aus einer Elternschaft im nationalen Recht ergeben. Diese würden weiterhin beim jeweiligen Staat verbleiben und müssten in jedem Fall einzeln und zumeist mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand eingeklagt werden. Damit findet zusätzlich eine Diskriminierung statt. Der neue Vorschlag soll diese Lücke füllen, indem er Rechtssicherheit für Familien und Entlastung bei den Prozesskosten sowohl für die Familien selbst als auch für die Verwaltungs- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten vorsieht.

So positiv dieser neue Vorschlag auch klingt, so harsch ist die an ihm geübte Kritik. Nach einer Stellungnahme der europäischen LGBTI*-Bürgerrechtsorganisation Forbidden Colours ändere dieser Vorschlag nichts an dem eigentlichen Problem, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und/oder sexueller Ausrichtung weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleibe. Es fehle nicht am Recht, so die NGO, sondern an dessen Umsetzung.

„Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien ignorieren Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft. Die Europäische Kommission ist nicht bereit, diese Urteile gegenüber ihren Mitgliedstaaten durchzusetzen. Das nennen wir in der Rechtswissenschaft: Pflichtvergessenheit“, so der konkrete Vorwurf von Forbidden Colours.

Wie das Magazin schwullissimo in Bezug auf die Stellungnahme von Forbidden Colours ergänzt, seien seit 14 Jahren bereits vier Kommissare an einer wirkmächtigen Rechtsumsetzung gescheiter.

Einmal mehr wird damit deutlich, dass Rechte immer Teil ihrer jeweiligen Gesellschaft und ihrer Akteure bleiben, die damit die mühevolle, aber notwendige Aufgabe haben, diese für sich selbst, aber auch für Dritte zu hinterfragen und ständig aufs Neue einzufordern.

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Am 21. November 2022 fanden auf Teneriffa erstmals die „International Lesbian Visibility Awards“ statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom internationalen Lesbenverband EL*C (EuroCentralAsian Lesbian* Community). Die Auszeichnung wurde in den Kategorien „lesbische Sichtbarkeit“, „lesbische Pionierin“, „lesbische Gemeinschaft“ und „lesbische Verbündete“ an sechs Preisträgerinnen vergeben.

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Dabei ging es im speziellen zwar um das Engagement für Frauen und die lesbische Gemeinschaft, die Aktivistinnen setzten sich allerdings durchweg darüber hinaus für die Rechte der gesamten LGBTQ* Gemeinschaft in verschiedenen Ausprägungen ein.

Der Hauptpreis, so das Magazin L-Mag, ging dabei an Olena Shevchenko. Sie wurde für ihren Einsatz in der ukrainischen Frauenbewegung sowie im LGBT-Aktivismus mit dem „International Lesbian Visibility Award“ ausgezeichnet. Shevchenko ist eine der bekanntesten LGBT-Aktivist:innen in der Ukraine und Mitbegründerin der Initiative „Insight“.

Der „Pioneer Award“ ging an die Autorin Shelley Anderson, die die Auszeichnung unter anderem auch als Erinnerung an ihre schriftstellerische Arbeit Anfang der 1990er Jahre erhielt.

Ise Bosch erhielt den „Lesbian Allyship Award“. Bosch ist Erbin der Industriellenfamilie Bosch und setzt sich ebenfalls seit den 1990er Jahren mit Spenden und Stiftungen für Menschenrechte, Frauen und sexuelle Minderheiten ein (Dabei ist anzumerken, dass Philanthropie kein unumstrittenes Themenfeld ist, was nicht den Einsatz oder die Wirkung Ise Boschs schmälern, jedoch auch nicht unterschlagen werden sollte).

Der „Lesbian Community Award“ wurde gleich zweimal vergeben. Zum einen ging er an Shadi Amin, die sich für LGBTQI-Rechte im Iran einsetzt. Zum zweiten an das Duo „Sapphosutra“ aus Paris, das sich als queere Liebeskünstler:innen Leo & Lou betätigt.

Den „Spanish Lesbian Visibility Award“ erhielt Paloma del Rio als eine der ersten erfolgreichen Frauen ihrer Generation im Sportjournalismus.

Neben den Verleihungen traten auch der Indie-Rocker Michi, die Flamenco-Künstlerin Noelia La Negri und DJ Sofia Cristo auf. Durch den Abend führten die Autorin, Slam-Poetin und Performance-Künstlerin Joëlle Sambi und die Komikerin und Aktivistin Patricia Galván.

Wer das Ganze verpasst hat oder sich noch einmal Momente des Abends ansehen möchte, kann dies auf dem YouTube-Kanal der EL*C tun.

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Vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 findet in Berlins Rotlichtviertel Bülowkiez ein Rundgang durch die Geschichte der Sexarbeit statt. Bei der Ausstellung handelt es sich um einen Audiorundgang, den sich die Besucher*innen kostenlos über die Berlin History App anhören können. Organisiert wurde der Rundgang von Sexarbeiter*innen der Freien Arbeiter*innen Union Berlin, dem Schwulen Museum und der Berlin History App.

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Die Gegend ist als Ausgehviertel, aber auch als Brennpunkt über Berlin hinaus bekannt, so das Magazin queer in seinem Bericht über die historische Führung. Der Rundgang führt dabei durch zwölf Stationen des vergangenen Jahrhunderts und darüber hinaus, sie beginnt mit 1885. Auf der Seite schwules museum heißt es:

„Die Tour startet mit dem Bau des U-Bahnhofs Bülowstraße in 1885, führt durch die Roaring Twenties, den Nationalsozialismus und die Deportation von Sexarbeiter*innen in Konzentrationslagern, die AIDS-Krise und endet mit den Erfahrungen von Sexarbeiter*innen während der Covid-19-Sperren und der Gründung einer Sektion für Sexarbeiter*innen in der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union Berlin.“

Das Motto lautet: „Wir waren schon immer überall".

Auch andere Städte wie bspw. Hamburg bieten schon lange Führungen über den jeweiligen Kiez, jedoch meist kostenpflichtig und weniger museal. Doch gerade dieser museale Aspekt ist manchmal sehr wichtig, schafft er doch die nötige Distanz, um hinter die Kulissen eines umstrittenen Themas zu blicken.

Wie der historische Rundgang zeigt, sind Sexarbeiter*innen ein Kristallisationspunkt für die Verwerfungen ihrer Zeit - gerade weil sie „schon immer und überall“ waren. Nimmt man das Motto ernst, bedeutet es, Sexarbeiter*innen sind ebenso Teil der LSBTIQ* Community wie sie Teil der gesamten Gesellschaft sind und das nicht nur in den großen Städten wie Berlin oder Hamburg. Vielleicht liegt in diesem Format also auch eine Anregung für andere Gemeinden, sich mit ihrer Sexarbeitsszene (historisch) auseinanderzusetzen.

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Das deutsche Gesundheitssystem unterteilt sich in private und gesetzliche Versicherungen. Grundsätzlich hat dabei jede Person das Recht bzw. die Pflicht auf eine Krankenversicherung. Trotz dieses allgemeinen Schutzes gibt es immer noch Menschen, die durch das Netz fallen: Entweder, weil sie nicht versichert sind oder aber weil die Behandlungen z. T. zu verallgemeinernd und historisch stark männlich geprägt sind. Gerade letzteres betrifft dabei Personen der LGBTIQ* Community.

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Anders sieht das Ganze in den USA aus: Hier besteht zunächst einmal keine Pflicht sich krankenversichern zu lassen. Nicht nur Anbietende von Leistungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, sondern auch der Versicherungsmarkt ist stark von privaten Marktinteressen beeinflusst. Zwar gibt es auch verschiedene Pakete, die sich z. B. an alte Menschen, Kinder, Arme oder Militärangehörige richten, jedoch bleibt die stark wirtschaftliche Ausrichtung des gesamten Gesundheitssystems bestehen. Damit trifft die Hürde einer genderspezifischen Behandlung zusätzlich auf eine allgemein teure und nur bedingte Grundversorgung.

Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung des Personalabbaus im Chicagoer Gesundheitszentrum „Howard Brown Health“, dem größten Anbieter für Gesundheits- und Wellenessleistungen für die LGBTIQ*-Gemeinschaft und HIV-Infizierte im Mittleren Westen der USA, ein herber Schlag. Wie herb, zeigt ein Bericht des Guardian, nach dem es landesweit zu weitreichenden Kürzungen bei der Gesundheitsversorgung von Queeren und Transsexuellen gekommen war, da die Bundesstaaten teilweise den Zugang zu geschlechtsangleichender Behandlung verboten oder eingeschränkt hatten. Howard Brown war somit nicht nur eine Anlaufstelle der LGBTIQ*-Bevölkerung von Chicago, sondern ebenso der umliegenden Bundesstaaten.

Zu den gekürzten Stellen zählen solche in den Bereichen Verhaltensmedizin, Gesundheitserziehung, PrEP-Navigation (Vorsorge vor einem möglichen HIV-Kontakt), Covid-Tests etc. Ausfällig ist, dass viele dieser gefährdeten Stellen von Gewerkschaftsmitgliedern besetzt sind. Erst im August dieses Jahres hatten Mitarbeiter*innen von Howard Brown beschlossen, eine Gewerkschaft zu gründen. Nachdem sich das Unternehmen weigerte, der Gewerkschaft Einblicke in die Finanzen zu gewähren, um gemeinsam alternative Einsparmaßnahmen zu finden, erhebt diese nun Vorwürfe, mit den Entlassungen gezielt die Gewerkschaft schwächen zu wollen, so der Guardian weiter.

Wie sich das Ganze entwickelt, bleibt abzuwarten. Allerdings zeigt sich am Beispiel der USA, dass es bei einer gendergerechten Versorgung nicht bloß auf qualitativ geschulte Mediziner*innen ankommt, sondern dass auch eine ausreichende Anzahl notwendig ist. Gerade für jene Mitglieder der LGBTIQ*-Gemeinschaft, die sich auf Grund geringerer Mittel nicht einfach nach alternativen Versorgungmöglichkeiten umsehen können, sind lokale oder zumindest allgemein zugängliche Angebote von großer Bedeutung. Eine Verschlechterung der Behandlungsqualität aufgrund von Personalabbau betrifft oftmals gerade solche Gruppen, die besonders auf eine reflektierte und nicht verallgemeinernde Medizin angewiesen sind.

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Die Debatte um sogenannte Unisex-Toiletten handelt nicht ausschließlich von der Anerkennung von Menschen mit nicht-binären Identitäten. Stattdessen geht es hier auch um das Bedürfnis nach Schutz. Aber auch das greift zu kurz.

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Hinter der Schaffung von „neuen“ Räumen stehen Fragen nach den ungeschriebenen „Benimmregeln“, unterschiedlichen sozialräumlichen und gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten, mit denen sich die Menschen dort begegnen. Einen Raum zu schaffen ist das eine, zu lernen sich in diesem zu bewegen etwas ganz anderes.

Dabei sind Unisex-Toiletten nichts absolut Neues. Wie die Tageszeitung taz in ihrem Artikel zu dem Thema schreibt, gibt es sie schon seit langem in Flugzeugen und Bahnen. Der Unterschied zum „nicht mobilen“ öffentlichen Raum besteht jedoch darin, dass es sich hierbei um einzelne und vollständig abschließbare Kabinen handelt. Dazu ist eine direkte „Kontrolle“ der Gänge vor den Toiletten durch die Öffentlichkeit möglich. In öffentlichen Toiletten, z. B. in Schulen, liegen diese häufig abseits und sind z. T. innerhalb verwinkelt. Auch wenn diese Räume theoretisch für jede Person zugänglich sind, so besteht doch ein gesellschaftliches Selbstverständnis, diese Grenze nicht zu überschreiten.

Damit sind keinesfalls die Diskriminierungserfahrungen von trans Personen auf nach Geschlecht getrennten Toiletten zu marginalisieren. Dennoch bedeutet die Begegnung in Unisex-Toiletten ohne geschlossene Einzelkabinen nicht, dass automatisch weniger diskriminierende Erfahrungen gemacht werden. Öffentliche Toiletten dienen auch als Schutzräume für Mädchen und Frauen vor sexualisierter Gewalt und z. B. bei der Menstruation. Nach Johannes Rück, Sprecher der German Toilet Organization, „sei es [zwar] gut, wenn ‚Klos für alle‘ Diskriminierung verhinderten, aber in vielen Kulturen würden gemischte Klos die Sitten oder religiöse Regeln verletzen.“ (zdf.de)

Es geht also nicht bloß um ein Umdeklarieren vorhandener Toiletten, sondern um eine komplette Neugestaltung des Konzeptes. Dabei stehen zwei große Themen im Kern der Debatte: Zum einen sind es die baulichen Möglichkeiten und ihre Kosten, die in öffentlichen Räumen immer mitbedacht werden müssen. Nach einem Zitat der niedersächsischen Kultusministerien Julia Willie Hamburg auf queer.de sollten zugleich Barrierefreiheit und Bauvorschriften berücksichtigt werden. Zum anderen werden bestimmte Verhaltensmuster nicht einfach abgelegt, nur weil es neue Räume gibt. Besonders in den schulischen, aber auch in anderen Kontexten kann dabei eine unbegleitete Umstrukturierung eine Fahrlässigkeit der Verantwortungstragenden darstellen.

Das Problem besteht also darin, wie man Privatsphäre und einen sicheren Raum für alle schaffen kann. Auf den ersten Blick könnte die Schaffung einer dritten Toilettenkategorie eine Lösung darstellen, wie u. a. die taz schreibt. Auf den zweiten Blick unterliegen auch diese den baulichen Zwängen und dem Fakt, dass sie potenziell für „alle“ zugänglich wären. Solange die offenen Fragen nicht geklärt sind, kommt den Verwaltenden öffentlicher Gebäude für das Einrichten ebenso wie für das Nichteinrichten von Unisex-Toiletten eine besondere Verantwortung zu.

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"Wie war es, als schwuler Mann oder lesbische Frau, in den Sechziger-, Achtziger oder Zweitausenderjahren in Schleswig-Holstein zu leben? Und wie hat sich das queere Leben im nördlichsten Bundesland in sechs Jahrzehnten entwickelt? Erstmals gibt nun eine Publikation Auskunft zu diesen Fragen: 14 queere Menschen erzählen aus ihrem Leben."

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Die dargestellten Lebensgeschichten ergeben "ein beeindruckendes Gesellschaftsbild", insbesondere die sich verändernden Vorstellungen und Menschenbildern in dieser Zeitspanne von sechzig Jahren. Deutlich wird aber auch, "wie sich die queere Community aus eigener Kraft in die Mitte der Gesellschaft brachte – und dort auch nicht wirklich glücklich ist." Die Geschichten wurden von  Oliver Pries gesammelt. Der Journalist wurde in Bad Oldesloe geboren und lebt seit 30 Jahren in Lübeck.

Der Aktionsplan „Echte Vielfalt“ hat das Projekt »Broschüre „60 Jahre queeres Schleswig-Holstein: Lebensgeschichten von 1960 – 2020“« gefördert. Die Publikation ist in einer ersten Auflage (300 Exemplare) im August erschienen. Die zweite Auflage (1.000 Exemplare) kam im November aus der Druckerei und wird momentan verteilt. Inzwischen wurden bereits zwei Lesungen aus den Lebensgeschichten veranstaltet.

Parallel haben sich die Autor*innen (der Lübecker CSD e.V.) beim Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2022 der Bundeszentrale für politische Bildung beworben und ganz aktuell die Nachricht bekommen, dass die Auswahljury die Projektidee als vorbildlich einstuft und mit einem Preis von 4.000€ auszeichnet.

Das Projekt wird hier vorgestellt: www.luebeck-pride.de/news/lebensgeschichten

Das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt stellt das Projekt hier vor: www.buendnis-toleranz.de/arbeitsfelder/anlaufstelle/initiativen/initiativenlandkarte/177223/60-jahre-queeres-schleswig-holstein-lebensgeschichten-von-1960-2020

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