Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Geschichten werden überall erzählt und teilweise nicht immer bewusst wahrgenommen. Gerade in der heutigen Werbegesellschaft sind wir ständig mit Geschichten konfrontiert, die uns an unserem Denken vorbei ein Gefühl vermitteln sollen. Je häufiger uns dabei auf Plakaten und in Clips heteronormative Familien begegnen, desto eher fangen wir an, diese „Norm“ zu akzeptieren. Dasselbe gilt für Kinderbücher.

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Die Geschichten unserer Kindheit erzählen uns ein Ideal, eine Welt, wie sie sein sollte. Sie können damit ein Fundament für ein Gesellschafts- und Familienbild schaffen oder eben eine Gegenperspektive bieten, die es uns ermöglicht zu vergleichen, zu hinterfragen und unseren Blick zu erweitern. Dies gilt im Besonderen für solche Kinder, die in ihrer eigenen Familie wenig Bezugspunkte zu einem Thema haben.

Aus diesem Grund sind die folgenden Empfehlungen nicht nur an Eltern gerichtet, die ihren Kindern ein Bewusstsein für Vielfalt vermitteln wollen, sondern explizite auch an Kitas und Schulen, die als Multiplikator*innen fungieren.

Flocke findet seine bunte Familie (ab 3 Jahren)

„In einer alten Windmühle am Waldesrand leben die beiden Füchsinnen Vesta und Kubaba gemeinsam mit ihren Freund*innen ein zufriedenes Leben. Alles, was dem Füchsinnen-Paar zum Glück noch fehlt, ist ein Baby. Als eines Nachts im Winter ein kleiner Schneeball vor der Tür des behaglichen Heimes liegt, wird das Leben der beiden Fuchsdamen gehörig auf den Kopf gestellt.“ (Buchfink Verlag)

Der Katze ist es ganz egal (ab 9 Jahren)

„Leo hat einen schönen neuen Namen: Jennifer. Woher sie ihren echten Namen kennt, weiß Jennifer selbst nicht. Aber sie ist sehr froh, eines Tages endlich mit ihm aufgewacht zu sein. Wie mit etwas, mit dem man besser atmen kann. Nur die Erwachsenen kapieren es erst mal nicht. Die glauben tatsächlich immer noch, sie wäre Leo, ein Bub. So ein Unsinn, finden der dicke Gabriel, Anne und Stella. Als weltbeste Freunde und treue Begleiterinnen beim Kaugummikauen, Schuleschwänzen, Kleiderprobieren und Sichselbstfinden sehen sie das Ganze nämlich genau wie die Katze. Die ist weder froh noch traurig über Leos neuen Namen. Er ist ihr ganz egal.“ (fembooks)

Regenbogentage (ab 10 Jahren)

„[…] nach den Sommerferien ist alles anders. Plötzlich muss man sich entscheiden: Gehört man zu den Mädchendiesichverlieben, die Latte Macchiato trinken und shoppen gehen, oder zu den MädchendiesichNICHTverlieben, die Schlabber-T-Shirts tragen und allen Mädchenkram peinlich finden? [Ihre Freundin] Linnéa steht auf der einen [und ihre Freundin] Bao auf der anderen Seite und Tuva irgendwo dazwischen. Und dann verliebt sie sich tatsächlich- in Mariam, die Neue aus der Parallelklasse.“ (fembooks)

Die Mitte der Welt (ab 14 Jahren)

„Was immer ein normales Leben auch sein mag - der 17-jährige Phil hat es nie kennengelernt. Denn so ungewöhnlich wie das alte Haus ist, in dem er lebt, so ungewöhnlich sind auch die Menschen, die dort ein- und ausgehen - seine chaotische Mutter Glass, seine verschlossene Zwillingsschwester Dianne und all die anderen. Und dann ist da noch Nicholas, der Unerreichbare, in den Phil sich unsterblich verliebt hat. Phil sehnt sich nach Orientierung und Perspektiven. Aber vor allem danach, mehr über sich selbst zu erfahren.“ (fembooks)

Natürlich gibt es noch viel mehr Geschichten für Kinder und auch für Jugendliche, die in der einen oder anderen Weise LSBTIQ* berühren. Schaut man allerdings genau hin, zeigen die Beispiele typische Handlungsstränge: Familienweihnacht und ein Baby mit Hindernissen. Der Eintritt in die Pubertät und das Verlieben. Dumme Erwachsene und gute Freunde. Und typisch für Jugendromane: das Ungewöhnliche und der unnahbare Schwarm. Dabei zeichnet die Bücher gerade aus, dass sie klassische Erzählstränge nehmen und LSBTIQ* so in eine Normalität holen, die auch Personen den Zugang ermöglichen kann, die sich ansonsten wenig damit auseinandersetzen.

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Am Dienstag, 29. November 2022, verabschiedete der US-Senat den „Respect for Marriage Act“, ein Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren auf Bundesebene die Rechte, Vorteile und Pflichten einer heterosexuellen Ehe im Bundesgesetzbuch garantiert. Damit hebt es den diskriminierenden „Defense of Marriage Act“ (DOMA) auf und bekräftigt, dass öffentliche Handlungen, Aufzeichnungen und Verfahren von allen Bundesstaaten anerkannt werden sollen. Außerdem werden die gleichen Rechte für Paare unterschiedlicher Ethnien festgeschrieben.

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The Human Rights Campaign (HRC) bezeichnete die Verabschiedung als historischen Moment und betonte, dass bei der Abstimmung von 61 zu 36 Stimmen neben der gesamten demokratischen Fraktion auch zwölf Republikaner*innen mit Ja gestimmt hatten. Dies zeige, so HRC weiter, „[…] dass selbst republikanische Gesetzgeber wissen, dass die Gleichstellung der Ehe Gesetz ist - und bleiben muss.“

Nach einer Umfrage von Gallup im Juni dieses Jahres sei die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe in der amerikanischen Bevölkerung auf über 71% gestiegen. Trotz der hohen Umfragewerte und des Zuspruchs auch aus den Reihen der Republikaner*innen wird erwartet, dass die Demokrat*innen versuchen werden, den Entwurf noch dieses Jahr durchzubringen, bevor die Republikaner*innen im nächsten Jahr das Repräsentantenhaus übernehmen.

Dies könnte nach Angaben des Guardian mit Bezug auf den Mehrheitsführer des Repräsentantenhauses, Steny Hoyer, bereits am 6. Dezember geschehen. Anschließend müsste Präsident Biden das Gesetz noch unterzeichnen.

Doch selbst wenn das Gesetz durchkommen sollte, so handelt es sich nicht um einen endgültigen Schlussstrich. Die USA sind ein föderales System, in dem - ähnlich wie in Deutschland - neben der Bundesebene auch die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen Rechte haben. Wie das Magazin Forbes berichtet, würde das Gesetz die einzelnen Staaten nicht dazu verpflichten, die gleichgeschlechtliche Ehe formell zu legalisieren. Gleichzeitig sind bereits alle 50 Staaten nach einem Urteil des Obersten Gerichtshof, in dem die gleichgeschlechtliche Ehe als verfassungsmäßiges Recht anerkannt wurde, angehalten diese zuzulassen. Allerdings bestehe in 35 Bundesstaaten immer noch ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe, so Forbes weiter, das wieder in Kraft treten können, sollte der Oberste Gerichtshof sein früheres Urteil aufheben. Dass dies geschehen kann, ist dabei nicht undenkbar, hält man sich vor Augen, dass der Gerichtshof momentan von einer „rechts-konservative Mehrheit“, wie es die Tagesschau bezeichnet, bestimmt wird.

Damit kann der Entwurf zwar durchaus als historisch bezeichnet werden, ein Endpunkt für den amerikanischen Diskurs markiert er allerdings noch lange nicht.

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Schaut man in die Meldungen gängiger Medien, so ist die LSBTIQ* Community durchaus präsent. Vergleicht man jedoch die Berichte und Artikel, so zeigen sie ein sehr aktives und engagiertes Bild der Menschen. Dass dies so ist, wird nicht zuletzt daran liegen, dass es für viele um Emanzipation und den Kampf um die eigene Identität geht. Was dabei häufig nicht in den Blick fällt, sind die Personen, die nicht mehr (so) aktiv sein können oder denen der Anschluss fehlt, so wie bei manchen Alten oder Pflegebedürftigen.

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Der AWO Bundesverband e.V. führte bis Ende 2020 ein bundesweites Modellprojekt zur Öffnung der verbandseigenen Altenhilfeeinrichtungen für die Zielgruppe „LSBTI“ durch. Dabei stellte er fest, dass in Deutschland schätzungsweise eine Million Menschen über 65 Jahre leben, die sich als „LSBTI“ identifizieren.

Dass Alter nicht zwangsläufig gleichbedeutend ist mit Isolation und Mangel an Aktivität, zeigen Beispiele wie die „Golden Girls“ aus Köln: Eine lesbische Gruppe für Frauen ab 50+, die in die Szene integriert ist und sich unter anderem für Lesben im Alter einsetzt. Laut L.MAG zeigen die „Golden Girls“ ein aktives Vereinsleben mit gegenseitiger Unterstützung und Engagement.

Dabei drängt sich die Frage auf, was mit den Menschen ist, die keinen Anschluss finden, für die das Vereinsleben nicht das richtige ist und/oder die sich aufgrund ihrer Biografie zurückgezogen haben. Wie die AWO anmerkt,

„[wurden] allein in der BRD […] zwischen 1950 und 1969 mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet mit ca. 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen, die erst 2017 nach einem Bundestagsbeschluss aufgehoben wurden, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Entschädigung.“

Zusätzlich sind LSBTIQ* aus dieser Generation häufiger mit einem Mangel an familiärer Unterstützung bzw. höherer Kinderlosigkeit konfrontiert und leben aus Angst vor erneuter Zurückweisung ebenfalls häufiger zurückgezogen.

Wenn es also um das Thema Alt-Sein als LSBTIQ* geht, muss ein besonderes Augenmerk auf die Gruppe gelegt werden, die nicht mehr aktiv sein kann oder will. Eine aktive Selbsthilfe und Sichtbarmachen von Alter, wie es die „Golden Girls“ vorleben, ist dabei für alle, die es sich vorstellen können, wünschenswert und in keiner Weise zu schmälern.

Grundsatz sollte jedoch die Forderung des Dachverbandes Lesben und Alter e.V. sowie der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. aus ihrem Positionspapier sein:

„[Es braucht eine] Sensibilisierung der Senior*innenarbeit für die Bedarfe von Lesben und Schwulen.“

Dies lässt sich dabei ohne Umschweife auf die gesamte LSBTIQ* Community übertragen und zeigt gleichzeitig, wie wichtig es ist, diejenigen mitzudenken, die sich nicht selbst artikulieren (können). In einem Leistungssystem, das den Gedanken der Subsidiarität hochhält, bedeutet die Forderung nicht weniger als die blinden Flecken der bestehenden (Alten-)Pflege anzugehen, da sich gerade hier die Menschen befinden, die nicht mehr den nötigen Anschluss an eine Community haben.

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Schon seit Mai 2021 gilt im „Karolinska-Universitätskrankenhaus“ in Stockholm eine neue Leitlinie zur Therapie von Minderjährigen mit sogenannter Geschlechtsdysphorie. Demnach dürfen keine Medikamente zur Unterdrückung der Pubertät oder für gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen bei Patient*innen unter 18 Jahren mehr verschrieben werden.

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Wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) dazu auf seiner Webseite schreibt, warne das Krankenhaus vor potenziellen „irreversible[n] negative[n] Folgen“. Gleichzeitig distanziert es sich damit vom „Dutch Protocol“, das als international propagierte Leitlinie gilt, dessen Grundlage, so IMABE, jedoch lediglich eine einzige Studie bei 55 Jugendlichen bilde. Während die Studie Medikamententherapien ab zwölf bzw. bei Mädchen schon ab acht Jahren empfiehlt, werden auch andernorts Äußerungen vernehmbar, dass diese Studie nicht ausreichend sei. Auch die Washington Post berichtete über die unzureichende Datenlage.

Während die eine Seite auf die unerforschten Nebenwirkungen verweist, wird von der anderen Seite der Vorwurf von Verzögerungen bei nötigen Behandlungen geäußert. Laut Florence Ashley von der McGill University in Kanada in einem Artikel von 2019 begründe gerade der Umstand, dass die Identitätsfindung ein Prozess sei, die Gewährung von Pubertätsblockern als Standard. Stattdessen solle der Nichteinsatz begründungspflichtig sein. Pubertätsblocker und Hormontherapien würden den Zwang verhindern, eine bestimmte Identität einzunehmen, der durch eine Verzögerung der Transitionen jedoch erst verursacht würde, so Florence.

Anders als beim Selbstbestimmungsgesetz, das „ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister“ betrifft, geht es bei einer medizinischen Transition aber eben nicht nur um eine Selbstdefinition, sondern um chemische bzw. chirurgische Eingriffe in den Körper. Wie wir bereits in einem früheren Artikel zur Detransition geschrieben haben, ist dabei das Ausmaß des Eingriffs ebenso ein Thema wie die Anmerkung, dass sich gerade junge Menschen - unabhängig davon, ob eine Geschlechtsdysphorie besteht oder nicht - in einer Selbstfindungsphase befinden und sich mit sich selbst und ihrer Beziehung zur sozialen Umwelt auseinandersetzen.

Doch würde eine pauschale Hormonbehandlung genauso wie eine pauschale Nichtbehandlung eine Norm schaffen, die sehr wahrscheinlich auch solche Menschen trifft, für die das eine oder andere ein medizinischer Übergriff bzw. eine Unterlassung bedeutete.

Gerade Jugendliche, die an einer Geschlechtsdysphorie leiden, benötigten hier einen interdisziplinären Ansatz, so die Washington Post weiter. Ärzt*innen sind aber - ebenso wie Aktivist*innen - keine Universalgelehrten. Beide benötigen die Einschätzung ihrer Kolleg*innen bzw. anderer Fachgruppen und Institutionen aus verschiedenen Feldern, wie zum Beispiel der Psychologie oder Pädagogik und Sozialen Arbeit. Wie jedoch der Artikel hervorhebt, haben viele Kliniken in den USA ein massives Personalproblem, gerade in Bezug auf Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

Hier geht es eben nicht nur um die Fragen „Was ist Identität und wie entsteht sie?“, sondern auch darum, diese Identität „herzustellen“. Das Problem dabei entsteht, wenn einzelne Gruppen versuchen, hierauf eine abschließende und allgemeingültige Antwort zu finden.

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Am Freitag, 18. November, fand in Rom ein Treffen von Vertretern verschiedener zentraler Behörden der Katholischen Kirche statt, unter anderem mit der Beteiligung der 62 deutschen Bischöfe und Papst Franziskus. „Das Treffen war seit einiger Zeit als Gelegenheit geplant, gemeinsam über den laufenden Synodalen Weg in Deutschland nachzudenken, der als Reaktion auf den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche einberufen wurde“, heißt es in dem offiziellen Kommuniqué des Vatikans.

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Dabei wurden u. a. auch die Themen „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft” aufgegriffen.

Wie Vatikan-News berichtet, äußerte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, der das Treffen moderierte, Bedenken gegenüber dem Synodalen Weg und betonte, die Gefahr liege in den „Reformen der Kirche, aber nicht innerhalb der Kirche“. Auch die Kardinäle kritisierten nicht nur die Inhalte, sondern auch das Vorgehen im Synodalen Weg. Zeitweise wurde laut Kommuniqué sogar diskutiert, den Synodalen Weg in Deutschland durch ein Moratorium auszusetzen, was letztendlich jedoch nicht umgesetzt wurde.

Auch wenn der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, in der Tagesschau als eher zufrieden zitiert wird, so äußert er dennoch Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen. Grundsätzlich, so Bätzing, sei alles auf den Tisch gekommen. Was das genau bedeutet, bringt das Magazin Schwulissimo treffend auf den Punkt, wenn es zynisch schreibt: „[E]s ändert sich zwar nichts, aber man habe mal darüber gesprochen“.

Die deutsche Debatte sei ein Labor, so die Vatikanjournalistin Franca Giansoldati von der Tageszeitung "Il Messaggero" in einem Zitat der Tagesschau. In Italien selbst sei, „[…] eine so grundlegende, so zielgerichtete und so wichtige Debatte über bestimmte Themen führen zu können, [undenkbar]. Ich denke da zum Beispiel an das Thema Frauen."

Die Kritik, die über die Trägheit der Katholische Kirche, wie sie im Zusammenhang mit dem Treffen zum deutschen Synodalen Weg im September dieses Jahres vorgebracht wurde, ist damit weder unberechtigt noch relativiert. Betrachtet man jedoch die Stagnation in Rom und bedenkt, dass die Katholische Kirche vermutlich zwischen den Interessen ihrer gesamten internationalen Gemeinden (und deren Interessen) zu manövrieren versucht, dann ist das bisschen Bewegung in Deutschland zumindest als Hoffnungsschimmer zu betrachten. Interessant wird es, wenn 2023 in Rom die Weltsynode einberufen wird. Dann zeigt sich, ob der deutsche Weg Anklang findet oder gestoppt wird und wie sich die deutsche Katholische Kirche verhält. Im Moment sieht es nach dem Versuch aus, einen Schwebezustand zu erhalten.

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Am Freitag, 18. November, war es so weit: Das Kabinett der Bundesregierung beschloss den bundesweit ersten ‚Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt‘. Damit will sich die Koalition aus SPD, Grüne und FDP für mehr Akzeptanz und gegen die Diskriminierung queerer Menschen einsetzen.

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„Queer leben“, so der Name des Plans, überführt damit einem Bericht der Tagesschau zufolge getroffene Vereinbarungen des Koalitionsvertrags in konkrete Handlungsschritte. Beispielsweise solle das Abstammungs- und Familienrecht so angepasst werden, dass „vielfältige Familienkonstellationen“ gestärkt werden. Ein weiterer Teil des Aktionsplans betrifft das Selbstbestimmungsgesetz, zu dem wir hier bereits näher berichteten.

Der Aktionsplan fokussiert die gesamte LSBTIQ* Community. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung werden sechs primäre Handlungsfelder vorgestellt:

  1. Rechtliche Anerkennung: Hierunter fallena. die oben angesprochene Modernisierung des Familienrechts und das Selbstbestimmungsgesetz.
  2. Teilhabe: „Die Bundesregierung will die Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ* (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* und queer) ausbauen.“ Zudem versteht die Koalition unter Teilhabe auch die Aufklärung in Schulen sowie die Bildung älterer Menschen und ein verbessertes „Diversity-Management im öffentlichen Dienst“
  3. Sicherheit: „Ziel ist, LSBTIQ* besser vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen zu schützen“. Unter anderem sollen Straftaten gegen LSBTIQ* besser statistisch erfasst und das Dunkelfeld aufgehellt werden.
  4. Gesundheit: Unter diesem Punkt geht es darum, das spezifische medizinische Fachwissen und die HIV/Aids-Prävention auszubauen und den grundsätzlichen Zugang zur Gesundheitsversorgung für LSBTIQ* zu verbessern.
  5. Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen: „Geplant ist ein Dialog mit den Ländern zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungsberatung.“
  6. Internationales: Hier sieht die Bundesregierung vor, neben den Rechten auch die internationale Repräsentanz „[…] von LSBTIQ* in der Entwicklungszusammenarbeit und auswärtigen Beziehungen stärken“.

Nach Angaben der taz haben die Maßnahmen vorschlagenden, keinen verbindlichen  Charakter. Auch wird Kritik an einzelnen Maßnahmen laut, beispielsweise gebe es diverse Unklarheiten beim Thema Abstammungsrecht. Der gesamte Plan wird als „vage“ und „Raum für Spekulationen“ lassend bezeichnet, auch was die Finanzierung und einen Zeitplan betrifft..

Die Bundesregierung schreibt: „Als nächstes werden die Ministerien ressortübergreifend den Aktionsplan weiter ausgestalten, priorisieren und Maßnahmen umsetzen.“ Wie jedoch diese Ausgestaltung aussieht und was genau priorisiert wird, bleibt abzuwarten und so lange, so scheint es, tritt der Aktionsplan noch nicht in Aktion.

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Mehr Vorbilder und Verbündete für queere Jugendliche! "Peer4Queer" unterstützt queere Jugendliche durch Mentoring in ihrer Identitätsfindung in Bezug auf ihre sexuelle und romantische Orientierung sowie geschlechtliche Identität. Dafür werden queere Menschen (bis zu 29 Jahren) zu Mentor*innen ausgebildet, damit sie als Vorbilder Jugendliche (bis zu 25 Jahren) ein Jahr lang begleiten und sie in ihrer Identitätsfindung unterstützen können.

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Die Mentor*innen geben im Eins-zu-eins-Mentoring ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die Jugendlichen weiter.

Außerdem arbeitet Peer4Queer mit Hamburger Schulen zusammen: In Seminaren beschäftigen sich Schüler*innen mit dem Thema "queere Identitäten" und lernen, wie sie sich für die Belange queerer Jugendlicher einsetzen können.

Queer!? – Was meinen wir eigentlich damit?

Unter dem Wort "queer" verstehen wir einen Sammelbegriff, der für alle Menschen offen ist, die sich nichtheterosexuell und/oder nicht-cis-geschlechtlich (also sich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, nicht identifizieren können) fühlen – oder die sich nicht sicher sind, wie sie sich definieren möchten oder können.

 

Kontakt:

Peer4Queer

KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.

Haus der Wirtschaft

Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

 

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Mail: peer4queer@kwb.de

Instagram: @peer4queer

Telefon: 040 334241-0

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Am 15.11.2022 startete die Künstlerin „annette hollywood“ das Onlinearchive „anderkawer“. In diesem stellt sie Fotos, Skizzen, Videos, aber auch Polizeiakten und weitere Dokumente zur Verfügung, die das Leben und die Situation lesbischer Mütter der letzten 100 Jahre betreffen.

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Auf der Webseite lädt sie ein, sich durch die Materialien zu klicken und selbst einen Einblick in die historischen Dokumente zu erhalten:

„Das Langzeitprojekt [anderkawer] untersucht anhand biografischer und gesellschaftlicher Ereignisse die Situation von nicht heteronormativen Familien und den damit verbundenen Ideologien von Familie und Mutterschaft in den letzten 100 Jahren in Deutschland.“

Den Anfang macht das Projekt im Berlin der 1920er Jahre. Wie das Magazin L-Mag schreibt, sind lesbische Frauen in diesem Jahrzehnt „[…] sichtbare Realität, die sich heute noch im Archivmaterial in Form von Fotos, Plakaten und Medien -- zum Beispiel in der Zeitschrift ‚Frauenliebe‘, die in den Jahren 1926 bis 1930 in Berlin erschien – wiederfindet“.

Aber auch Themen wie Verfolgung, Denunziation und damit verbunden die Not, untertauchen zu müssen, spielen eine Rolle. Gerade in den Nachkriegsjahren um 1950 geht es darum, inwieweit die Protagonist*innen medial überhaupt in Erscheinung traten:

„Die Fundstücke, wie Zeitschriften und Akten, erzählen von der Unsichtbarkeit, gesellschaftlichen Diskussion und heute allmählichen Akzeptanz queerer Familien und machen die Verwendung von Sprache, ihre Zuschreibung und Wirkmacht im jeweiligen gesellschaftlichen Klima erfahrbar“.

Am Ende soll das Projekt einen Eindruck vermitteln, wie sich die Verhältnisse in den vergangenen 100 Jahren darstellten und veränderten. Dabei nimmt Unsichtbarkeit und das wieder Sichtbarwerden im Laufe der Zeit eine wichtige Rolle ein.

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Nach einem Antrag der CDU-Fraktion mit Unterstützung der AfD sollen Thüringens Landesbehörden und Landesregierung in ihrer öffentlichen Kommunikation auf gendergerechte Sprache verzichten. Wie das ZDF berichtet, wurde der umstrittene Antrag am späten Mittwochabend (09.11) bei einer namentlichen Abstimmung im Landtag mit 38 Ja- und 36 Nein-Stimmen verabschiedet.

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Thüringen wird momentan von einer rot-rot-grünen Minderheitskoalition regiert. Bis zuletzt hatte diese noch versucht, durch einen entsprechenden Gegenantrag über eine "Selbstverpflichtung zu einer respektvollen Kommunikation" Kompromisse zu finden, doch vergebens. Der CDU-/AfD-Antrag sieht vor, dass Landesregierung, Ministerien, Universitäten, staatliche Schulen und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Gender-Sprache mehr verwenden „sollen“. Wie das ZDF ergänzt, handelt es sich hierbei nur um einen Appell und nicht um eine Bestimmung. Ob und wie der Antrag umgesetzt wird, liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der Regierung.

Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel hatte den Antrag seiner Fraktion damit begründet, dass nach verschiedenen Umfragen eine Mehrheit der Menschen in Deutschland die "Gendersprache" ablehne. Gendern sei lediglich ein „Eliteprojekt“, das die Menschen bevormunde, so der Abgeordnete nach Angaben des ZDF. Wie das Magazine schwullissimo berichtet, sehe die thüringische CDU das Gendern als Ausdruck einer ideologischen Auffassung.

SPD und Linke hielten dagegen, dass es sich beim Gendern um ein „legitimes Mittel handele, die Gleichheit der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen“ und verwiesen auf das Gleichstellungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung.

Laut Bundesverfassungsgericht ist klar geregelt, dass staatliche Sprach- und Schreibverbote (abgesehen von strafbaren Beleidigungen) in der privaten Kommunikation ausgeschlossen sind. Für öffentliche Einrichtungen sieht es jedoch anders aus: Diese haben sich explizit an die deutsche Rechtschreibung zu halten, die ein entsprechendes Gendern nicht vorsieht. Im Gegensatz zu Schulen können sich Professor*innen und Universitäten (außerhalb ihrer Verwaltung) wiederum auf die Freiheit der Wissenschaft berufen. Gleiches gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch dieser hat durch „das Gebot der Staatsferne“ das Recht, selbständig seine Sprache zu wählen. Wie das ZDF folgert, wäre damit der Antrag auf individueller und universitärer Ebene sowie beim öffentlichen Rundfunk nicht anwendbar und bei allen weiteren stattlichen Einrichtungen überflüssig, da es de facto über die Rechtschreibpflicht bereits besteht. Dies gilt im Übrigen für ganz Deutschland.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Antragssteller*innen sich sehr wohl bewusst waren, dass ihr Antrag keinen rechtsbindenden Charakter haben würde und dass mit Bezug auf die Anwendungspflicht der deutschen Rechtschreibung bereits ein wirksames Genderverbot existiert. Damit bekommt der Vorwurf der Linken gegenüber der CDU, einen „rechtspopulistischen Kulturkampf“ zu betreiben, ein gewisses Fundament. Auf jeden Fall zeigt es aber, dass sich hinter dem Antrag eine ebensolche „ideologische“ Haltung verbirgt, wie sie die Antragsstellenden selbst zum Vorwurf gemacht haben.

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In der vergangenen Woche fanden in den USA die Zwischenwahlen statt. Besonders in Nevada hatte sich aufgrund eines knappen Wahlergebnisses und wahlrechtlicher Besonderheiten das endgültige Ergebnis deutlich verzögert. Am Sonntag kam dann die Meldung:

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„Die US-Demokraten behalten die Mehrheit im Senat. Im US-Bundesstaat Nevada setzte sich Senatorin Masto gegen ihren republikanischen Herausforderer Laxalt durch. Damit kommen die Demokraten auf genug Sitze, um die Kongresskammer zu kontrollieren“, so die Tagesschau mit Berufung auf CNN, NBC und CBS. Die Demokrat*innen kommen dadurch auf 50 der 100 Senatsstimmen. Bei einem Patt gibt die Stimme der Senatspräsident*in, in diesem Fall die Demokratin Kamala Harris, den entscheidenden Ausschlag. Zwar findet im Dezember in Georgia noch eine Stichwahl statt, jedoch wird diese nichts mehr an den Mehrheitsverhältnissen ändern. Der amtierende Präsident Joe Biden startet damit gestärkt in seine zweite Amtshälfte, auch wenn die Mehrheit im Repräsentantenhaus bis jetzt noch offen ist.

Doch was bedeutet das Ergebnis nun für LSBTIQ* Community? Auf ihrer Webseite gratulierte die NGO „Human Rights Campaign“ (HRC) der demokratischen Senatorin Catherine Cortez Masto und betonte ihren politischen Einsatz für die Rechte der LSBTIQ* Community in Nevada.

Mit ihrem Sieg, so HRC, sichere sie, dass die „pro-equality“ Mehrheit auch im 118. Kongress die Kontrolle behalten werde, wenn dieser ab Januar zusammenkommt. Bereits während der COVID-19-Pandemie setzte sich Masto dafür ein, dass das US-Gesundheitsministerium Daten über die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität erhebt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der LSBTIQ* Community verstanden und erfüllt würden. Darüber hinaus unterstützt sie den „International Human Rights Defense Act“ - ein Gesetz, das das Außenministerium anweist, die Menschenrechte u. a. von LSBTIQ* Personen weltweit zu verteidigen. Damit hat die US-Wahl nicht nur große Symbolkraft, wie wir bereits in einem früheren Artikel erwähnten, sondern gerade für die Regionen, in denen die USA physisch aktiv sind, enthält das Ergebnis ganz konkrete Bedeutung für das Leben der LSBTIQ* Gemeinschaften.

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