Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Die Lage für LGBT-Personen und -Aktivist*innen in Russland verschärft sich zunehmend. Insbesondere die Politik der Regierung und die Russisch Orthodoxe Kirche haben Einfluss auf ein wachsendes homo- und transfeindliches gesellschaftliches Klima. Neben Gewalt gegen LGBT müssen LGBT-Aktivist*innen Angst vor Angriffen bei Auftritten in der Öffentlichkeit haben und ihre Arbeit wird durch rechtliche Kriminalisierung verunmöglicht.

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In der damaligen Sowjetunion gab es zunächst keine LGBT-Bewegung und war Homosexualität verboten. Im Zuge der Systemtransformation wurde 1993 Homosexualität entkriminalisiert und führte zu einem Entstehen der LGBT-Bewegung. In den letzten Zwanzig Jahren kam es dann in Russland zu einem Erstarken der Bewegung und der Gründung neuer LGBT-Organisationen. In einigen Bereichen wuchs die Akzeptanz gegenüber LGBT, zum Beispiel in Teilen der Medienlandschaft und in der Popkultur.

Trotzdem waren und sind die Einstellungen gegen LGBT-Personen in der Bevölkerung weiterhin negativ. Pride-Paraden oder Protestveranstaltungen riefen immer wieder starke homophobe Reaktionen hervor. Konservative Politik und Kirche fordern seit einigen Jahren die Bewahrung „traditioneller Werte“.  Die kulturellen Werte der Nation seien bedroht und müssten vor Einfluss des Westens geschützt werden. Die Zunehmende Ablehnung gegenüber LGBT führte schließlich 2013 zur Verabschiedung eines Gesetzes gegen „homosexuelle Propaganda“.  LGBT-Veranstaltungen und -Projekte werden seitdem unter dem Vorwand des Kinderschutzes verboten. Auch hatte das Gesetz eine Selbstzensur von Medien und weiteren Akteur*innen zur Folge, die ihre Berichterstattung oder Thematisierung von LGBT-Themen einschränkten. Eine weitere dramatische Konsequenz ist die Zunahme von Diskriminierung und Hassverbrechen gegenüber LGBT. In diesem Zusammenhang dient das Gesetz den homophoben Täter*innen unter anderem als Rechtfertigung. Die Opfer solcher Taten gehen aus Angst für weiterer Erniedrigung oder Gewalt oft nicht zur Polizei.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bestätigt in einem Bericht, dass das Gesetz die bestehende Feinseligkeit gegenüber LGBT verstärke und den Zugang zu Aufklärungs- und Hilfeangeboten, insbesondere für Jugendliche, blockiere.

Die russische Regierung verabschiedete außerdem weitere Gesetze, die insgesamt oppositionelle Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen in ihren Rechten einschränken und ihre Arbeit erschwerten. Auch die Verschärfung des Versammlungsrechtes gehört dazu.

Beispielhaft für die politische Verfolgung von LGBT-Aktivist*innen steht die Aktivistin Julia Tsvetkova. Die lesbische Feministin, Künstlerin und LGBT-Aktivistin ist wegen der Veröffentlichung von Zeichnungen mit feministischen und LGBT-Motiven Repressionen ausgesetzt, stand deswegen bereits unter Hausarrest und wurde zu Geldstrafen verurteilt. Wegen einer feministischen Zeichnung mit nackten Frauen wird sie nun beschuldigt, illegal Pornographie verbreitet zu haben. Ihr droht eine mehrjährige Haftstrafe in einem Straflager.  Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International stufen sie als politisch Verfolgte ein. In einem Interview mit der Zeitschrift Siegessäule sagte Julia zu ihrem Fall: „Für viele Menschen im Westen ist es schwer vorstellbar, dass man im 21. Jahrhundert angeklagt werden kann, weil man sagt, dass Frauenkörper schön und stark sind und den Frauen selbst gehören. Wenn ich verurteilt werden sollte, werde ich definitiv nicht aufgeben und meinen Fall zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.“

Es ist nicht überraschend, dass eine zunehmende Zahl an LGBT-Personen auf Grund der beschriebenen Entwicklungen ins Ausland und auch nach Deutschland migriert. Der Verein Quarteera, ein Zusammenschluss russischsprachiger queerer Menschen in Deutschland, setzt sich unter anderem für sie ein. Außerdem engagiert sich die Initiative gegen Homophobie in der russischen Community in Deutschland.  

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Homofeindlichkeit bzw. Homophobie gehört zu den Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Darunter versteht man die Abwertung oder Ausgrenzung von Menschen auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

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Diese kann sich auch in Gewalthandlungen ausdrücken. Weitere Formen sind Sexismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit oder Antisemitismus. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist ein zentrales Element rechtsextremer Einstellungen.

Der Soziologie und Konfliktforscher Wilhelm Heitmeyer, der zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit forscht, definiert diese folgendermaßen:  „Werden Personen aufgrund ihrer gewählten oder zugewiesenen Gruppenzugehörigkeit als ungleichwertig markiert und feindseligen Mentalitäten der Abwertung und Ausgrenzung ausgesetzt, dann sprechen wir von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.“

Nicht nur Personen fremder Herkunft, so Heitmeyer, können im Rahmen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Feindseligkeiten erfahren, sondern diese kann sich auch auf Personen beziehen, deren Lebensweise als von der Normalität abweichend interpretiert wird.

Zentral ist dabei die Idee der Ungleichwertigkeit von Menschengruppen. Dabei stehen oftmals Zusammenhänge zwischen verschiedenen Ausprägungen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Feindselige Einstellungen liegen oft nicht nur gegen eine Gruppe, sondern gegen mehrere Gruppen vor. Heitmeyer bezeichnet dies als „Syndrom der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“.

Zur Erklärung, warum es zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit kommt, werden in den Sozialwissenschaften verschiedene Theorien angewendet. So wird untersucht, inwieweit die Entstehung menschenfeindlicher Einstellungen mit Bildung, Beziehungen in der Familie oder Persönlichkeitseigenschaften zusammenhängt und welche ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren sich darauf auswirken.

Durch diese Zusammenhänge wird auch klar, dass Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit veränderbar ist, da soziale Bedingungen zu ihrem Entstehen beitragen: „Das Ausmaß von Vorurteilen, Abwertungen, Diskriminierungen und Gewalt ist keine Naturkonstante, sondern abhängig von gesellschaftlichen Verhältnissen“ so Heitmeyer.

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Ein Forschungsprojekt untersuchte erstmals systematische juristische Diskriminierung lesbischer Mütter in der Nachkriegszeit Westdeutschlands.

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Gerichte der Bundesrepublik entzogen Müttern bis mindestens in die 1980er Jahre ihre Kinder – wenn bekannt wurde, dass die Mütter lesbisch lebten. Dies führte auch dazu, dass Frauen die Existenz einer Partnerin verbargen. Die erste historische Studie zu dem Thema hat nun erstmals einen Teil dieser Unrechtsgeschichte aufgearbeitet. In Auftrag gegeben wurde sie vom Land Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel stellte die Untersuchung mit dem Titel „…in ständiger Angst…“ im Januar diesen Jahres vor und entschuldigte sich für das entstandene Unrecht: „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Frauen, die sich scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben jahrzehntelang das Sorgerecht entzogen wurde. Die Studie deckt strukturelle Diskriminierungen lesbischer Mütter bis zum Jahr 2000 auf. Das ist bedrückend und beschämend zugleich“ so Spiegel.

Die Studie, legt auch Gründe dar, die zu der Diskriminierung lesbischer Mütter führten. Dazu gehören, dass die gesellschaftlichen Erwartungen in den 50er, 60er und 70er Jahren an Frauen waren, sich als Ehefrau und Mutter ausschließlich der Familie zu widmen. Auch das bis 1977 gültige Schuldprinzip im Scheidungsrecht führte dazu, dass schuldig geschiedene Ehepartner*innen den Unterhalt verloren. Außerdem galt damaligen Wertvorstellungen gemäß eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft für das Kindeswohl als bedenklich.

Verantwortlich für die Forschungsarbeit war die Historikerin Dr. Kirsten Plötz, welche die Studie für das Institut für Zeitgeschichte und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchführte. Sie befragte für die Studie auch betroffene Zeitzeug*innen, die sich bereit erklärt hatten in Interviews über ihre schmerzhaften Erfahrungen zu berichten. Im einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläutert sie die Schwierigkeiten im Forschungsprozess, da kaum offizielle Quellen vorhanden sind. „Wir haben ein unglaubliches Quellenproblem“, so Plötz dazu. Sie betont auch, wie erst 1984 erstmals gerichtlich entschieden wurde, dass die Bindung und die Versorgung des Kindes wichtig seien und das Kind bei einer offen lesbisch lebenden Mutter belassen werden konnte. „Es gab eine Veränderung, aber sehr langsam“, kommentiert Plötz.

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Vor kurzem hat Echte Vielfalt einen Artikel darüber geschrieben, was es bedeutet Nicht-Binär, Bigender, Genderqueer, oder Genderfluid zu sein – also eine Erfahrung von Geschlechtsidentität (Gender) zu haben, die nicht einfach männlich oder weiblich ist. So haben manche Menschen ein Gender, welches Elemente aus der männlichen und weiblichen Kategorie mischt; manche identifizieren sich mit gar keinem von beiden; und für manche kann sich Gender im Laufe der Zeit oder tagesformabhängig verändern. Nun geht es darum, wie man als cisgeschlechtliche Person nicht-binäre Identitäten respektieren und nicht-binäre Personen im Alltag und in Interaktionen unterstützen kann.

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Dabei gilt zuerst, dass es kein volles und genaues Verständnis einer nicht-binären Geschlechtsidentität braucht, um zu respektieren, dass diese genauso echt und beachtenswert ist wie die eigene Cis-Geschlechtsidentität (das heißt sich mit dem Gender identifizieren, welches einem bei der Geburt zugewiesen wurde): Hierbei kann es helfen sich bewusst zu machen, dass das eigene Cisgender für eine nicht-binäre Person genauso unverständlich sein mag. Glücklicherweise ist Verständnis aber eben keine Voraussetzung für Respekt.

Dieser Respekt kann auch gezeigt werden, indem man eine nicht-binäre Person bei dem Namen nennt, mit dem sie sich vorstellt. Dies ist ein kritischer Aspekt, da bei der Geburt gegebene Namen oft ein binäres Geschlecht implizieren und das variante Gender der jeweiligen Person nicht reflektieren. Deswegen sollte man auch nie nach dem „alten“ Namen einer Person fragen – er hat keine Relevanz. Außerdem sollte man versuchen keine Annahmen über das Gender einer Person zu machen, sondern einfach nachfragen – auch nach den Pronomen, mit denen eine Person angesprochen werden will (lesen Sie hier warum): Die Geschlechtsidentität einer Person ist nicht sichtbar, und auch eine Person, die von der Gesellschaft als entweder Mann oder Frau gelesen wird, kann ein nicht-binäres Gender haben. Die Nutzung selbstausgesuchter Namen und Pronomen ist daher einer der einfachsten und wichtigsten Wege Respekt zu zeigen.

Denn nicht-binäre Personen werden ständig mit Situationen konfrontiert, in denen ihr Gender nicht berücksichtigt wird: Allein die Nutzung öffentlicher Toiletten, die oft in Männer- und Frauen-Klos geteilt sind, kann beispielsweise eine Herausforderung darstellen. Sie können sich dabei durch den Zwang zu einer Entscheidung sehr unwohl fühlen und sogar unsicher, wenn sie verbal oder sogar körperlich angegriffen werden.

Daher gilt langfristig – natürlich neben der Verteidigung und Unterstützung von nicht-binären Personen im Falle angreifenden Verhaltens – die gesellschaftliche Anerkennung der Tatsache, dass es mehr als nur männlich und weiblich gibt. Seit 2019 wird dies vom deutschen Personenstandsrecht berücksichtigt – nun muss es jedoch auch im Alltag sichtbar werden, beispielsweise eben durch genderneutrale öffentliche Toiletten oder der Abschaffung von „Damen“ und „Herren“ Abteilungen in Kleidergeschäften.

Denn für echte Vielfalt in der Gesellschaft ist es wichtig, dass nicht-binäre Personen so leben und sich kleiden können wie sie wollen, und dabei ihr Gender im Arbeits-, Schul-, Uni- und jedem anderen öffentlichen Kontext respektiert wird – und im Privaten sowieso.

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Die meisten Menschen, auch trans Personen, identifizieren sich oft mit einer der zwei sozial konstruierten Geschlechtsidentitäten („Gender“) – männlich oder weiblich –, was heißt, dass sie sich in diesen Kategorien wohlfühlen. Es gibt jedoch auch viele Personen, die in diese Schubladen nicht reinpassen oder passen wollen. In diesem Artikel geht darum, was es bedeutet gendervariant  (aus dem englischen „gender nonconforming“) zu sein.

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Die Geschlechtsidentität von Personen, die sich als gendervariant identifizieren, stimmt nicht mit der überein, die ihr bei der Geburt zugewiesen wurde. Dabei geht es jedoch oftmals, im Gegensatz zu einer trans Identität, mehr um die grundsätzliche Ablehnung der gesellschaftlichen binären Norm von Mann und Frau als einzige und sich gegenüberstehende Gender. Daher sind gängige Selbstbezeichnungen für diese Individuen unter anderem Nicht-Binär (aus dem englischen Non-Binary oder „Enby“), Agender, Bigender, Genderqueer, oder Genderfluid.

Während diese Bezeichnungen nicht alle dasselbe bedeuten, so weisen sie alle auf die Erfahrung einer Geschlechtsidentität hin, die nicht oder nicht ausschließlich männlich oder weiblich ist. So haben manche Menschen ein Gender, welches Elemente aus der männlichen und weiblichen Kategorie mischt; manche identifizieren sich mit gar keinem von beiden; und für manche kann sich ihr Gender im Laufe der Zeit oder tagesformabhängig verändern.

Dies sollte jedoch auf keinen Fall als eine Verwirrung oder ein Trend interpretiert werden. Nicht-binäre Geschlechtsidentitäten sind keineswegs etwas Neues – tatsächlich sind es eher die binären Geschlechterkategorien, die neu eingeführt und konstruiert wurden. Daher gibt es auch Kulturen, wie die der Indigenen Hawaiianer – der „Kanaka Maoli“ – die kein binäres System von Zweigeschlechtlichkeit vertreten, bei der sich die Pole „männlich“ und „weiblich“ gegenseitig ausschließen, sondern die Existenz mehrerer Geschlechter kennen und daher schon bestehende Bezeichnungen wie „Māhū“ haben, was sich als „in der Mitte“ übersetzen lässt.

Außerdem ist es wichtig zu verstehen, das trans, inter, und nicht-binär sich zwar nicht zwingend ausschließen muss, aber durchaus kann: So fühlen sich die meisten trans Personen entweder als Mann oder Frau und sollten (auf ihren Wunsch hin) als solche behandelt und gegendert werden. Inter Personen, dagegen, können anatomisch nicht in die konstruierten Definitionen eines weiblichen oder männlichen Körpers eingeordnet werden, was jedoch noch keinen Aufschluss darüber gibt, ob die Person sich als nicht-binär beziehungsweise gendervariant fühlt, oder als Mann oder Frau. Letztlich ist wichtig, dass nur manche, nicht alle nicht-binäre Personen, medizinische Prozeduren nutzen, um mehr Kongruenz zwischen ihren Körpern und ihrer Geschlechtsidentität zu spüren. In diesen Fällen sehen Personen oft androgyner aus – das heißt weder männlich noch weiblich – was jedoch nicht bedeutet, dass eine von der Gesellschaft als weiblich oder männlich gelesene Person nicht eine genauso gendervariante, nicht-binäre, oder genderlose Identität haben kann.

In diesem Artikel erklärt Echte Vielfalt, wie man als cisgeschlechtliche Person nicht-binäre Identitäten respektieren und nicht-binäre Personen im Alltag und in Interaktionen unterstützen kann.

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Als sich Tessa Ganserer (Grüne) 2018 als trans outete war die heute 43-Jährige schon fünf Jahre lang Mitglied des bayerischen Landtags – und wurde mit ihrem Outing zur ersten offenen trans Abgeordneten einen deutschen Landesparlamentes. Nun zieht die gelernte Forstwirtin, die derzeit queerpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion ist, als Direktkandidatin für den Wahlkreis Nürnberg-Nord in die Bundestagswahl am 26. September diesen Jahres.

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In Berlin wolle Ganserer sich, so letztes Jahr angekündigt, für LGBTI-Rechte einsetzen, wie unter anderem eine Reform des „völlig veralteten“ Transsexuellengesetzes. Wie Echte Vielfalt berichtete rufen Opposition und trans Aktivist*innen dazu schon seit Jahren auf, dennoch: „Die Regierung in Berlin hat bisher überhaupt nichts Vernünftiges auf den Weg gebracht.“, so Ganserer, insbesondere der „pathologische Ansatz“ des Gesetzes sei „unerträglich“. Noch immer beinhaltet der letzte Gesetzesentwurf der Union die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“).

In einem Interview mit nordbayern.de sagte die Direktkandidatin, dass sie jedoch auch Lust habe, „im Bundestag wieder an anderer Stelle eine andere inhaltliche Politik zu machen und nicht nur Betroffenenpolitik“ – schließlich sei sie Diplom Försterin.

Und ebendies, dass trans Personen nicht nur etwas wertvolles zu „trans Themen“ beizutragen haben – wie Frauen nicht nur zu „Frauenthemen“ etwas zu sagen haben – könnte und sollte sich in der Zukunft normalisieren. Zwar ist die Tatsache, dass mittlerweile ein Klima im Bundestag herrscht, indem sich trans Personen outen können ein Fortschritt, der durchaus gefeiert werden darf – so ist es dennoch wünschenswert, dass beispielsweise die vielen trans Politiker*innen, die sich dieses Jahr (und künftig) um ein Mandat bewerben wollen, nicht auf ihre geschlechtliche Identität reduziert werden. Ein männlicher Politiker müsste nämlich nie die Absicht erklären, sich auch für andere Themen als beispielsweise maskuline Gesundheit engagieren zu wollen.

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Mit einer gemeinsamen Erklärung zeigen 435 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus den Bereichen Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie Haltung gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Rechtspopulismus und die AFD. 

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Die Organisationen zeigen sich über ein zunehmendes von diesen Akteur*innen ausgehendes Klima von Hass und Gewalt besorgt, welches sich nicht nur gegen Menschen mit Behinderung und psychischer oder physischer Erkrankung richte. Es seien alle davon betroffen, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagierten.

„Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung

Zu den Unterzeichnenden Organisationen gehören unter anderem die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie Selbsthilfe- und Inklusionsorganisationen. „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet schreiben sie in der Erklärung.

Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) hat die Erklärung mitunterzeichnet. Die Menschen- und Grundrechte seien Grundlage der Arbeit des LSVD, so Henny Engels aus dem Vorstand. „Zu den Grundrechten gehört auch das Recht auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Das gilt auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen mit und ohne Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung. Gemeinsam treten wir für Menschlichkeit, Vielfalt und Respekt ein“ kommentierte Engels zur Erklärung.

Die Erklärung wurde auch in Leichte Sprache übersetzt.

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Alljährlich wird der queere Filmpreis Teddy-Award auf den Internationalen Filmfestspielen Berlin, der Berlinale, in den Kategorien Kurz-, Dokumentar- und Spielfilm vergeben. Sein Name bezieht sich auf den Namen des Filmpreises der Berlinale: Den goldenen Bären.

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Er gilt als der wichtigste queere Filmpreis der Welt und möchte queere Themen im Film sichtbar machen. „Er ist eine gesellschaftlich engagierte politische Auszeichnung, die Filmen und Personen zugutekommt, die queere Themen auf breiter Ebene kommunizieren und so einen Beitrag für mehr Toleranz, Akzeptanz, Solidarität und Gleichstellung in der Gesellschaft leisten“ schreiben die Organisator*innen über den Preis.

Der erste Teddy Award ging 1987 an Pedro Almodóvar für den Film „Das Gesetz der Begierde“. Auch Oscar-Preisträgerin Tilda Swinton gehört zu den Preisträger*innen.

In diesem Jahr muss das Programm der Berlinale und des Teddy-Awards auf Grund der Corona-Pandemie in veränderter Form stattfinden. In der ersten Märzwoche wurden online Interviews, Vorträge und Diskussionen rund um queere Themen in Film und Medien gezeigt.

Im Juni sollen dann auch Filmvorführungen unter  entsprechenden Hygienemaßnahmen stattfinden. Auch die 35. Teddy-Award Gala ist dann geplant.  

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Vor Kurzem berichtete Echte Vielfalt über die Initiative „Grundgesetz für alle“, die queeren Menschen rechtlichen Schutz im Grundgesetz zukommen lassen möchte. Das Merkmal „sexuelle Identität“ soll als verbotene Diskriminierung verfassungsrechtlich anerkannt werden.

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Nun äußerte sich der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) in einem Gespräch mit der LSU (Lesben und Schwule in der Union) zu der Frage. Am Saarland solle eine solche Grundgesetzveränderung nicht scheitern, so Hans. Andererseits dürfe man Parteifreund*innen mit der Änderung nicht überfordern. Er setze jedoch darauf, „dass wir mit den Argumenten überzeugen und am Ende auch eine breite Mehrheit haben“, sagte der Ministerpräsident. Gleichzeitig betonte er, dass eine Inklusion von LSBTIQ in die Verfassung keine reine Symbolpolitik sei, sondern sich auch auf das Zusammenleben der Menschen auswirken könne: „Wenn etwas Verfassungsrang hat, wenn etwas in die Verfassung geschrieben ist, hat das Auswirkungen auf die Art und Weise wie Menschen zusammenleben in einem Land. Die Verfassung ist ganz wichtig für unser Zusammenleben und hier im Saarland führt das ganz sicherlich auch dazu, dass man sich drei mal überlegt, wie man sich verhält, wenn man damit rechnen muss das so etwas dann auch Gegenstand eines Verfahrens vorm Verfassungsgericht werden kann.”

Bisher haben sich alle anderen demokratischen Parteien im Bundestag für eine entsprechende Änderung im Grundgesetz ausgesprochen, die AFD lehnt dies ab. Die CDU signalisierte, dies nicht mehr grundsätzlich abzulehnen.

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Der IDAHOBIT ist der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (englisch International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia). Seit 2005 wird er jedes Jahr am 17. Mai als Aktionstag begangen, um gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität zu kämpfen.

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Der 17. Mai wurde als Tag gewählt, da am 17. Mai 1990 die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen hatte.

Weltweit demonstrieren an diesem Tag LSBTIQ-Aktivist*innen und ihre Allies. Es finden Veranstaltungen statt und werden Kampagnen initiiert. Das internationale IDAHOBIT-Komitee ruft jedes Jahr zu einem Motto auf und dokumentiert die stattgefundenen Aktionen.

Auch in Norddeutschland fanden natürlich bisher immer Aktionen statt, auch wenn die Möglichkeiten letztes Jahr durch die Corona-Pandemie begrenzter waren. So demonstrierte der LSVD Hamburg 2020 mit Abstand vor dem Rathaus. In Flensburg leuchteten die „Rainbow Lights“ und wurde unter anderem das gläserne Treppenhaus des Flensburger Rathauses in Regenbogenfarben beleuchtet.

Das Motto des diesjährigen internationalen Aktionstages lautet:  “Together: Resisting, Supporting, Healing!”. Über die Planungen in Norddeutschland für dieses Jahr wird echte-vielfalt natürlich berichten!

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