Weiterlesen Der Begriff „Tradwife“ setzt sich auch den Begriffen „Tradition“ und „Wife“ (Englisch für Ehefrau) zusammen. Gemeint sind damit explizit Frauen, die ein konservatives Rollenbild propagieren. So schreibt Zeit Online: „Sie präsentieren sich in Petticoats und High Heels wie aus Hausfrauenwerbungen der Fünfzigerjahre, halten Selbstgebackenes in die Kamera, geben Tipps für ein gelingendes Eheleben und vertreten ihr Recht, als sogenannte Tradwives zu leben.“ Einige von ihnen halten sich dabei für die wahren Feministinnen, wie der Guardian berichtet. Sie behaupten, es „dem System“ zu zeigen, indem sie sich nicht in die Zwänge der doppelten Arbeit (Care-Arbeit und Job) einspannen lassen. Denn Frauen sind immer noch diejenigen, die den Großteil der Care-Arbeit leisten, aufgrund dessen häufiger in Teilzeit arbeiten und entsprechend weniger verdienen bei doppelter Belastung. Allerdings liegt das Problem vor allem in immer noch existierenden Rollenvorstellungen. „Doch statt Gleichberechtigung zu fordern, fliehen manche Frauen in eine längst vergangene Zeit: die Fünfzigerjahre“, so die Feststellung der Welt. Aber es sind nicht per se Frauen, die sich hier falsch entscheiden, sondern eher anhaltend verkrustete Strukturen, die dazu führen, dass eine „Flucht“ attraktiv erscheint. Und genau an dieser Stelle trifft es vor allem jene, die anfällig sind für vermeintlich einfache Botschaften. Wie der Guardian treffend feststellt, beruht das gesamte Ideal darauf, dass der Mann genug verdient. Damit entsteht eine Abhängigkeit, die Ungleichheiten hinter einer Fassade der vermeintlich „freien“ Entscheidung versteckt. Aber noch ein weiteres Versteckspiel ist hier zu finden - sind es doch insbesondere die erfolgreichen Tradwife-Influencerinnen, die ein gar nicht traditionelles eigenes Unternehmen als „Influencerin“ betreiben… Doch das Problem reicht noch tiefer: So verweisen alle oben genannten Quellen auf die große Schnittmenge zwischen der Tradwife-Bewegung und der „Alt-Right"-Bewegung in den USA. Insbesondere die „white supremacists" fördern dabei die Botschaft, dass weiße Frauen sich ihren Männern unterordnen und sich auf die Geburt möglichst vieler weißer Kinder konzentrieren sollen. Dabei sind nicht automatisch alle Tradwives der rechten Bewegung zuzuordnen. Aber selbst wenn sie sich davon distanzieren (oder sich dessen nicht bewusst sind), machen sie mit ihrem Verhalten dennoch „Werbung“ für diese Rollen mit all ihren Assoziationen. Wie die Kommunikationswissenschaftlerin Julia Stüve gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt, ist es dabei insbesondere die Weiße Rechte, egal wo auf der Welt, die dieses „hübsch verpackte“ Rollenbild nutzt, um gezielt junge Frauen von ihren eigentlich frauenfeindlichen Ideologien zu überzeugen. Auch wenn es sich dabei bis jetzt „nur“ um ein Randphänomen handelt, sollte ein solcher Trend nicht abgetan werden. Aber nicht nur für Frauen geht es um Emanzipation und die notwendige Kritik an den immer noch existierenden Ungleichheiten. Auch die LGBTIQ* Gemeinschaft sollte die Entwicklung aufmerksam beobachten, bedeutet doch ein Zurück zum „traditionellen“ Rollenbild eine gleichzeitige Rückkehr zu einem binären Verständnis von Geschlecht und sexueller Identität. Dabei sind es insbesondere in den USA oftmals dieselben konservativen politischen Akteure, auf deren Kampf gegen die Rechte und Würde der LGBTIQ* Gemeinschaft hier bereits in früheren Artikeln aufmerksam gemacht wurde, die diesen Trend befürworten.
Weiterlesen Echte Vielfalt hatte dazu bereits im November 2022 berichtet. Das Eins-zu-eins-Mentoring richtet sich an Jugendliche und Jungerwachsene im Alter von 14 bis 25 Jahren aus Hamburg und Umgebung, die sich nichtheterosexuell und/oder nicht-cis-geschlechtlich fühlen oder dies gerade für sich herausfinden und sich eine Vertrauensperson wünschen, um diese Themen zu besprechen. Sie bilden als Mentees gemeinsam mit einer*m persönlichen queere*n Mentor*in (zwischen 18 - 29 Jahren) ein Tandem. Innerhalb des Tandems können die Mentees ihre Fragen stellen, sich austauschen, Bestärkung finden und sich vernetzen. Die Mentor*innen können ihre Mentees auf vielerlei Art bei der Identitätsfindung unterstützen. Sie können von eigenen Erfahrungen berichten, zuhören, das Selbstwertgefühl des Mentees stärken, ihr*ihm dabei helfen, sich besser zu verstehen, sich über queere Themen austauschen… Das Mentoring im Tandem ist für ein Jahr angelegt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Mehr Informationen gibt es bei Instagram, auf der Homepage sowie auf diesem Plakat: Peer4Queer sucht Mentees Das Plakat darf gerne ausgehängt oder anderweitig verbreitet werden!
Aktuelles zur Situation in Uganda zum Gesetz gegen Homosexualität – Auswirkungen auf den Gesundheitssektor
14. Juli 2023Weiterlesen Nachdem das Gesetz am 20. April Präsident Yoweri Museveni zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, ließ dieser es jedoch zunächst mit Verbesserungsvorschlägen zurückgehen. Dabei ging es dem Präsidenten allerdings weniger um das Strafmaß als um die Berücksichtigung von Rehabilitation und möglicher rechtlicher Anfechtbarkeit. Dennoch gab es dadurch zumindest minimal Hoffnung auf Abmilderung durch den Einfluss internationaler Akteure. So drohten bspw. die USA mit Wirtschaftssanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten, wie der Tagesspiegel damals berichtete. Ende Mai unterzeichnete Museveni dann den überarbeiteten Entwurf, womit das Gesetz Gültigkeit erlangte, was zu einem internationalen Aufschrei des Entsetzens führte, so die Tagesschau. Als Reaktion kündigte US-Präsident Joe Biden an: „Die US-Regierung werde unter anderem ein Handelsabkommen überprüfen, das Uganda für viele Produkte zollfreien Zugang zum US-Markt einräumt“. Auch Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze betonte, dass neben den Verstößen gegen das Menschenrecht „[…] das Gesetz auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort“ habe, die zu prüfen seien. Über den Status dieser zu prüfenden (Handels-)Beziehungen ist es seit dem Aufschrei allerdings ruhig geworden. Nach Angaben des Tagesspiegel, des ZDF und der Tagesschau sieht das aktuelle ugandische Gesetz nun vor, homosexuelle Handlungen als Kapitalverbrechen einzustufen. Damit können Strafen bis zur lebenslangen Haft verhängt werden und in „besonders schweren Fällen“ - wenn z. B. eine Person mit HIV infiziert ist - kann sogar die Todesstrafe drohen. Auch Personen und Vereine, die „wissentlich Homosexualität fördern“, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Vor dieser Drohkulisse und der damit verbundenen gesellschaftlichen Ächtung ist es wenig hilfreich, dass die Selbstbezeichnung als homosexuell nicht unter Strafe gestellt wurde. Ebenfalls von einer Strafe ausgenommen ist das Nichtanzeigen „mutmaßlicher homosexuelle Handlungen“ bei der Polizei. Letzteres entschärft damit zumindest die Gefahr einer Gesellschaft der Denunziation innerhalb von Familien. Blickt man jedoch auf den Gesundheitssektor, verschärft sich die bedrohliche Lage: So befürchten Beobachter*innen des Gesundheitssystems eine weitere Zerrüttung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen. Immer weniger Menschen ließen demnach mögliche Infektionskrankheiten behandeln. Und auch die medizinischen Fachkräfte sind besorgt, könnte ihre Tätigkeit der Hilfe als „wissentliche Förderung“ von Homosexualität ausgelegt werden. Wie der Tagesspiegel in einem weiteren Artikel vom 28. Juni 2023 betont, war Uganda bis jetzt sehr erfolgreich in der Bekämpfung von HIV. Dies könnte sich allerdings nach Befürchtung der Vereinten Nationen (UN) ändern. Einige Geldgeber, wie etwas das US-Aids-Programm PEPFAR kündigte bereits im Vorfeld an, seine Finanzierung zurückzunehmen, sollte das Land nicht damit aufhören, Homosexuelle systematisch zu verfolgen. Uganda erhält 80% seiner Gelder zur Aids-Bekämpfung aus dem Ausland. Damit kann das Gesetz neben seiner Menschenverachtung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Verwerfungen zusätzlich zu einer möglichen Gesundheitskrise führen. Weitere Artikel zur Situation in Uganda auf echte vielfalt:
CSD in Köln: Über eine Millionen Menschen für die Anerkennung von Vielfalt auf der Straße
11. Juli 2023Weiterlesen Das Ziel der Cologne Pride ist die uneingeschränkte gesellschaftliche Anerkennung von LSBTIQ*-Personen in Deutschland, aber auch international. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann eröffnete die Parade am Sonntag und äußerte gegenüber dem Nachrichtenportal t-online: "Wir feiern auf dem CSD Köln den Mut von Millionen queerer Menschen auf der ganzen Welt, die sich gegen Diskriminierung verteidigen, um in Freiheit und in Würde leben und lieben zu können“. Über 600.000 Personen und 230 Vereine, Organisationen, Unternehmen, Parteien und sonstige Gruppierungen demonstrierten dafür am Sonntag. Erstmals waren auch Vertreter*innen der evangelischen Kirche dabei, die sich für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt aussprechen. Auch Politiker*innen besuchten die Parade, darunter Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne). In Hinblick auf die Gleichberechtigung queerer Menschen betont Roth: "Wir haben schon viel erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel" (zitiert in Ruhr Nachrichten). Dass die LSBTIQ*-Community weiterhin von Diskriminierung und Gewalt betroffen ist, wird leider an einem Vorfall deutlich, der sich am Wochenende im Rahmen der Veranstaltung abgespielt hat. Nach Angaben von queer.de wurden zwei CSD-Besucher in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit einer vollen Bierflasche beworfen sowie verbal und körperlich angegriffen. Der Staatsschutz ermittelt nun auf Verdacht einer Straftat zum Nachteil queerer Menschen. Ähnliche Taten wurden bereits auf anderen CSD-Veranstaltungen gemeldet, wie unter anderem in Hannover (echte vielfalt berichtete). Ansonsten sei der Kölner CSD, der zu den drei größten Pride-Veranstaltungen in ganz Europa zählt, jedoch friedlich verlaufen. Es gab eine kurze Unterbrechung des Bühnenprogramms aufgrund der Unwetterwarnung, die Veranstaltung ging jedoch weiter, als klar war, dass die Vorhersage nicht eintritt. Während der Parade gab Gesundheitsminister Lauterbach den Teilnehmenden Tipps, um die Hitze gut zu überstehen. Am Samstag, 22. Juli findet der CSD in Berlin statt, es wird mit circa 500.000 Teilnehmenden gerechnet. Mehr zur Geschichte und Hintergrund des Christopher Street Days gibt es in einem früheren Artikel von echte vielfalt.
EU-weite LGBTIQ-Umfrage
6. Juli 2023Weiterlesen Die FRA ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte innerhalb der EU mit Sitz in Wien. Gegründet wurde die FRA 2007 von der EU selbst. Ihr Zweck ist eine regelmäßige Evaluation der Umsetzung der EU‑Grundrechtecharta und darauf basierenden Empfehlungen zur Durchsetzung von Rechten sowie zur Verbesserung der Gesetzgebung und ihrer Umsetzung. Darüber hinaus unterstützt sie politische Maßnahmen in diesem Zusammenhang und versucht, die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren innerhalb des großen Feldes der Grundrechte zu stärken. Hier die offizielle Pressemitteilung zur aktuellen Umfrage: Sind Sie lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer (LGBTIQ) und leben in Europa? Bitte lassen Sie von sich hören! Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (EU Agency for Fundamental Rights, FRA) startet [...] eine EU-weite Umfrage, welche die Erfahrungen, Ansichten und Bedenken von LGBTIQ-Personen erfassen soll. Die Ergebnisse werden zum Vorantreiben der politischen Maßnahmen zum weiteren Schutz und zur Förderung der Rechte von LGBTIQ-Personen beitragen. Die Umfrage richtet sich an LGBTIQ-Personen ab 15 Jahren in 30 Ländern: den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Serbien und Nordmazedonien. Ihr Ziel ist es, LGBTIQ-Personen die Gelegenheit zu geben, ihre Erfahrungen, Geschichten und Sorgen zu teilen. Sie können noch bis Ende Juli 2023 an der Umfrage teilnehmen. Die Ergebnisse werden 2024 veröffentlicht und ermöglichen es der FRA, die Fortschritte seit der letzten Umfrage im Jahr 2019 zu bewerten. Die LGBTI-Umfrage 2019 hat verdeutlicht, dass die Gleichstellung von LGBTI-Personen in Europa noch lange nicht erreicht ist. Nach wie vor herrscht ein hohes Maß an Gewalt und Diskriminierung gegen LGBTI-Personen, ebenso wie Angst, sich als LGBTI-Person frei zu bewegen. Die Ergebnisse haben zur Gestaltung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der Europäischen Kommission beigetragen. Sie förderten die Entwicklung von Richtlinien zur Gleichbehandlung und Initiativen zur Unterstützung und zum Schutz von LGBTIQ-Personen in ganz Europa. Die FRA ermutigt die LGBTIQ-Gemeinschaft, an der Umfrage teilzunehmen, ihre Meinung zu äußern und sie im Familien- und Freundeskreis zu verbreiten. In den sozialen Medien können Sie die Umfrage unter dem Hashtag #LGBTIQsurvey mit verfolgen. Das Ausfüllen der Umfrage nimmt nur 20 Minuten in Anspruch. Ihre Teilnahme ist anonym. Daten werden lediglich lokal auf Geräten gespeichert. Sobald die Umfrage abgeschlossen ist, werden sie gelöscht. Die statistischen Beratungsunternehmen Agilis und Metron Analysis sowie die Agentur für LGBTIQ-Kommunikation Homo Evolution unterstützen die FRA bei der Durchführung der Umfrage. Link zur Umfrage
Das T*räumchen in Kassel
6. Juli 2023Weiterlesen Auf der Webseite der Kampagne für Zusammenhalt und gegen Diskriminierung „Hessen. Da geht noch was“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wird die Beratungs- und Begegnungsstätte T*räumchen Kassel als „[e]in Schutzraum, in dem vertraulich, mit Respekt und Akzeptanz über die Herausforderungen von Identität und Körperlichkeit gesprochen werden kann“ beschrieben. Das besondere an der Beratungsstelle ist, dass sie für fast alle Arten von Anfragen persönliche Gespräche anbietet. Neben der individuellen Beratung gibt es auch Angebote wie einen queeren Chor, eine Ferienfreizeit und einen Selbstverteidigungskurs. Auch für Eltern oder andere enge Angehörige von trans*, inter* oder nicht binären Jugendlichen wird ein Raum für Austausch geschaffen. Dabei stehen Selbstbestimmung sowie Akzeptanz für die unterschiedlichen Variationen von Geschlecht im Vordergrund. Trans* und nicht binär* werden als „Sammel- und Oberbegriffe für eine große Vielfalt an geschlechtlichen Identitäten“ verstanden. Zu den Zielen des (Schutz-)Raums gehört die freie Entfaltung der geschlechtlichen Identität junger Personen, das Sichtbarmachen ihrer Anliegen und Bedürfnisse sowie die Unterstützung ihrer psychischen Gesundheit durch Empowerment und Selbstermächtigung. Einige der Mitarbeitenden haben persönliche Erfahrungen mit den Themen, zu denen beraten wird und kennen dadurch die Herausforderungen queerer Jugendliche gut. Gegründet von der AIDS-Hilfe Kassel im Jahr 2020 wird das T*räumchen derzeit von der Stadt Kassel gefördert, jedoch nur noch bis Ende 2023. Die Menge an Anfragen, die das T*räumchen auch von weiter weg erreichen, würden jedoch zeigen, wie notwendig solche Angebote sind. Insbesondere im ländlichen Bereich seien diese gering. Deshalb sollten Kommunen Angebote wie das T*räumchen weiter unterstützen und auch außerhalb von Städten ausbauen. Hier geht es zur Webseite von T*räumchen in Kassel. Weitere Beratungsstellen hat die Kampagne „Hessen. Da geht noch was“ weiter unten im Beitrag zum T*räumchen aufgelistet. Beratungsangebote, die sich im Land Schleswig-Holstein befinden, hat echte vielfalt gesammelt. Junge queere Personen können sich unter anderem wenden an:
Weiterlesen In seiner Sitzung 22. Juni beschloss nun der Bundestag den von der Bundesregierung in diesem Zuge eingebrachten Entwurf „[…] zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“, so der offizielle Titel. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird u. a. der § 46 des Strafgesetzbuches um den Begriff „geschlechtsspezifisch“ ergänzt. Laut BMFSFJ werden damit nun explizite Hasstaten gegen Frauen und LSBTIQ* in die Strafzumessung mit aufgenommen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“. Wie der bereits vorab veröffentlichte Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ festhält, lässt sich seit Jahren eine eindeutige Zunahme von „[…] Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ*) in polizeilichen und zivilgesellschaftlichen Statistiken verzeichne[n]“. Auch wenn die Community mittlerweile immer häufiger und selbstbewusster Fälle zu Anzeige bringt, vermutet der Bericht ein Dunkelfeld von um die 90%, mit einem nicht zu unterschätzenden Anteil von Hasskriminalität auch aus dem nahen sozialen Umfeld der Betroffenen. Auf der Seite des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) findet sich zu diesem Thema ein umfangreicher Artikel mit Zahlen und Erklärungen zum gesamten Komplex. So stieg etwa die Anzahl an „sexuell orientierten“ Straftaten im Bereich Hasskriminalität von 870 im Jahr 2021 auf 1.005 im Jahr 2022 um 15,52% an. 2022 waren 638 davon keiner bestimmten politischen Motivation zuzuordnen, allerdings gingen 321 auf rechts motivierte Gewalt als häufigster politischer Hintergrund zurück. Auf religiöse Motive als dritthäufigster Hintergrund entfielen noch 20 Fälle. Daran anschließend betont der Abschlussbericht, dass die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Hasskriminalität zu werden, für Menschen zunimmt, die aufgrund mehrerer Merkmale Diskriminierung erfahren. Für die Verfasser*innen des Berichts war es daher essenziell, Maßnahmen gegen unterschiedliche Menschenfeindlichkeit miteinander zu verknüpfen. Nicht zuletzt stellen sie dabei fest: „LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität ist auch eine Gefahr für die innere Sicherheit und für unsere Gesellschaft.“ Ein Argument, das in der politischen Arbeit für die Rechte der LSBTIQ*-Gemeinschaft durchaus aufgegriffen werden sollte. Dass also nun eine Gesetzesanpassung kam, war nicht nur überfällig, sondern sollte im vollen Interesse einer jeden demokratischen Partei liegen. Wie sich die Anpassung auf die Praxis auswirkt, bleibt dabei zu beobachten.
TO BE SEEN – Auszeichnung für eine multimediale Ausstellung über queeres Leben zwischen 1900 und 1950
26. Juni 2023Weiterlesen Während in den 1920er Jahren der offene Umgang und die Sichtbarkeit von LGBTIQ* zunahm und „Homosexuelle, trans* und nichtbinäre Personen […] in ihrem Kampf für gleiche Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz erste Erfolge [erzielten]“, wurden diese Errungenschaften nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten fast völlig zerstört. Aber auch nach 1945 fanden sich kaum Bemühungen, an die LGBTIQ* Kultur der Vorkriegsjahre zu erinnern, geschweige denn anzuknüpfen. Genau diese Erinnerung nahm sich die Ausstellung nun zum Thema. Der Tagesspiegel schrieb dazu: „Die Münchner Schau bietet[e] viel dokumentarischen Stoff, der die politische und gesellschaftliche Dimension des „Queerseins“ beleuchtet.“ Ein Grund mehr, weshalb „TO BEE SEEN“ nun am 15. Juni 2023 mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet wurde: „Die Jury lobt hier vor allem den Mut zur Ambivalenz. Heraus kommt „eine kluge Auswahl an Medien und Mitteln, um gegenwärtigen Zeitgenoss*innen ein umfassendes Bild von den Modernen der Vergangenheit, von den Brüchen und Kontinuitätslinien zu geben, die die Vorgeschichte der laufenden Echtzeit bilden […],“ hieß es zur Begründung. Auch wenn die Ausstellung mittlerweile vorüber ist, so gibt es für Interessierte ein Buch zur Ausstellung. Die offizielle Seite bietet daraus eine kurze Leseprobe, die es schafft, zumindest einen kurzen Eindruck zu vermitteln. Daneben wurde die App „Stolpersteine NRW“ des WDR ausgezeichnet: „Eine Kombination aus digitalen Karten und persönlichen Geschichten […]“, deren Ziel es ist, einen unkomplizierten digitalen Zugang zu unserer Vergangenheit und dem Gedenken an ihre Opfer zu ermöglichen. Eine weitere Auszeichnung ging an das Scrollytelling „Im Takt. Wege in den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau“, das sich „ohne zu dramatisieren“ mit der Heimtücke des Heimsystems in der ehemaligen DDR auseinandersetzt. Alle drei Auszeichnungen unterstreichen die Bedeutung von öffentlicher Kommunikation, um die Geschichte und Erfahrungen von LGBTIQ* Menschen und anderen Opfern von Diskriminierung und Unterdrückung angemessen weiterzugeben. Insbesondere die Ausstellung „TO BE SEEN“ verweist auf den Zirkelschluss zwischen einer zugewandten Gesellschaft mit der Bereitschaft sich zu erinnern und dem Zugang zur Vergangenheit als ein wichtiger Baustein für die Entstehung und den Erhalt einer zugewandten Gesellschaft.
Weiterlesen Auf der Webseite des Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V., welches die Veranstaltung mitorganisiert, wird dargelegt, warum insbesondere im Gesundheitsbereich mehr Aufklärung zur geschlechtlichen Vielfalt stattfinden muss: „Mit wachsender Akzeptanz in unserer Gesellschaft werden trans* und inter* Personen, also Menschen, die nicht der klassischen Vorstellung von männlich oder weiblich entsprechen, immer sichtbarer. Während diese Personengruppe[n] auch um mehr rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung kämpfen, ist ein Thema für trans* und inter* Menschen ganz zentral: das der Gesundheitsversorgung. Dazu zählt nicht nur die Endokrinologie, die Hormonpräparate bereitstellt oder die Geburtshilfe, die eine Intergeschlechtlichkeit feststellt. Menschen mit ganz unterschiedlichen Körpern und Geschlechtlichkeiten benötigen wie alle anderen auch, die Regelversorgung in Krankenhäusern, niedergelassenen Praxen oder nehmen andere Angebote im Rahmen der Gesundheitsversorgung in Anspruch. Dort erleben sie oftmals, dass das medizinische Personal nur wenig über ihre Körper und Bedürfnisse weiß, wodurch sie immer wieder Diskriminierung ausgesetzt sind. Gleichzeitig sind trans*, inter* und nicht-binäre Personen von erhöhten Gesundheitskrisen betroffen, denn Diskriminierung und Minderheitenstress machen krank! Die wenigen Studien dazu zeigen, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen geringere Chancen auf ein gesundes Leben und ein erhöhtes Risiko von psychischen Erkrankungen haben. Die Kombination von erhöhtem Gesundheitsrisiko, erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem, sowie Vorbehalte aufgrund negativer eigener und/oder historischer Erfahrungen ist hochgradig problematisch.“ Im Rahmen von Workshops und Fragerunden wird medizinischem und Pflegepersonal die Möglichkeit geboten, sich über diese Themen zu informieren und auszutauschen. Unter folgendem Link finden Sie das Tagungsprogram (PDF). Eine Anmeldung ist möglich, solange Plätze frei sind. Weitere Informationen sowie die Anmeldung selbst über die Webseite des Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V..
Anti-LGBTIQ* Gesetz in Texas: Verbot von geschlechtsbejahenden Behandlungen für Jugendliche
19. Juni 2023Weiterlesen Mit dem Gesetz, das unter „SB 14“ bekannt ist, sollen trans und nicht-binäre Minderjährige in Texas keine geschlechtsbejahenden medizinischen Behandlungen wie Hormontherapien und Pubertätsblocker mehr erhalten. Auch Behandlungen, die derzeit noch laufen, müssen mit der Zeit abgesetzt werden. Das Gesetz wurde vom republikanischen Gouverneur Greg Abbott unterzeichnet, der bereits andere queerfeindliche Gesetzte erließ. Es wird vermutet, dass er den Zugang zu geschlechtsbejahender Medizin zukünftig auch für Erwachsene einschränken will. Dabei äußerten sich medizinische Organisationen wie unter anderem die “American Medical Association” schon vor einigen Jahren ablehnend gegenüber solchen Einschränkungen. Das Verbot von geschlechtsbejahenden Behandlungen könnte für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche fatale körperliche und mentale Konsequenzen haben. Zudem kritisiert die Organisation die politischen Eingriffe in medizinische Entscheidungen, die von Ärzt*innen sorgsam und gemeinsam mit den Patient*innen in ihrem besten Interesse gefällt würden. Der Beschluss bringt drastische Folgen mit sich. Es zeichnet sich ab, dass einzelne Elternteile oder ganze Familien mit trans oder nicht-binären Kindern in Erwägung ziehen, den Staat zu verlassen, um die medizinische Versorgung ihrer Kinder zu gewährleisten. Die britische Zeitung The Guardian berichtet von einer Familie, die aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation in Texas den Südstaat nach 20 Jahren verlässt. Die Mutter, Lauren Rodriguez, wurde bereits vor Erlassung des Gesetzes den „Child Protection Services“ gemeldet, weil sie ihren Sohn bei seiner medizinischen Transition unterstützte. Auch öffentlich setzte sie sich für die queere Community ein und wurde deshalb mehrfach angeklagt, was mit hohen Verteidigungskosten verbunden war. Der Fall zeigt, wie schwierig die Lage von queeren Personen und ihren Unterstützer*innen in Texas schon vor „SB 14“ war. Rodriguez bezeichnet die politischen und rechtlichen Angriffe auf trans Personen als Hexenjagd. Die Hetze gegenüber queeren Personen sei neben dem Abtreibungsverbot ein Teil der Agenda, die die extreme christliche Rechte in Texas durchsetzen möchte, so eine Sprecherin der Organisation “Texas Freedom Network“ in der taz. LGBTIQ*-Aktivist*innen wehren sich gegen das Gesetz. Dabei ist das Kapitol in der Hauptstadt Austin zum Schauplatz der Proteste geworden, rund 3.000 Personen versammelten sich dort, um ihre Ablehnung für den Beschluss zu demonstrieren. Dennoch zeichnet sich ein queerfeindlicher Trend in den USA ab. Gesetze wie „SB 14“ sind in 19 anderen Bundesstaaten bereits umgesetzt. Unter dem Gouverneur Ron DeSantis, der sich für die nächste Präsidentschaftswahl als Kandidat der Republikaner aufstellen will, sticht Florida in Sachen queerfeindliche Politik und Rhetorik besonders hervor (echte vielfalt berichtete). Aufgrund der Vielzahl an Anti-LGBTIQ* Gesetzen, die allein in diesem Jahr im Land beschlossen wurden, ruft Human Rights Campaign (HRC) erstmals den nationalen Notstand aus. Dabei betont die größte US-amerikanische Organisation für LGBTIQ* Angelegenheiten, dass die Sicherheit und Gesundheit von queeren Personen und ihren Familien in den Vereinigten Staaten nicht gewährleistet seien. Insbesondere trans und nicht-binäre Jugendliche seien von den Gesetzen betroffen. Als Reaktion veröffentlicht HRC einen Leitfaden (PDF) zum Widerstand.






