Echte Vielfalt

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Der Begriff „queer“ – einst ein Schimpfwort im englischsprachigen Raum – wurde von Teilen der LSBTIQ*-Community bewusst umgedeutet. Heute steht „queer“ für die Fluidität und Widersprüchlichkeit von Identität und Begehren jenseits binärer Geschlechter- und Sexualitätskategorien. Dabei geht es nicht nur um die individuelle Selbstverortung, sondern stets auch um eine politische Haltung, die sich gegen starre gesellschaftliche Normen und Konventionen richtet.

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Die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) widmet sich in ihrer Ausgabe vom 17. Mai 2025  mit dem Titel „Queer“ umfassend diesem Begriff und eröffnet einen vielschichtigen, kritischen Zugang zu queeren Perspektiven in Geschichte, Recht, Politik und Wissenschaft.

Von den Emanzipationsbewegungen im Kaiserreich über die Freiräume der Weimarer Republik bis hin zur brutalen Verfolgung unter den Nationalsozialisten und der homofeindlichen Nachkriegskultur in Ost und West – die Geschichte sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland ist geprägt von Fortschritten und Rückschlägen. Leontien Potthoff zeigt in der Einleitung, wie eng der Schutz queeren Lebens mit demokratischen Werten wie Freiheit, Pluralität und Menschenwürde verknüpft ist. Dabei wird deutlich: Sichtbarkeit und rechtliche Anerkennung sind Errungenschaften, die engagierte Aktivist*innen mühsam erkämpfen mussten. Und dennoch bleiben Diskriminierung und Gewalt bis heute Teil unserer gesellschaftlichen Realität.

Die Beiträge der Ausgabe beleuchten diese Entwicklungen aus historischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Perspektive:

Historische Perspektiven

  • Deutsche Geschichte, queere Perspektiven“ (Maria Bühner & Benno Gammerl): Der queere Blick auf die deutsche Geschichte seit dem Kaiserreich zeigt ein komplexes Zusammenspiel von Stigmatisierung, Emanzipation und Normalisierung. Er bricht mit linearen Fortschrittsnarrativen und betont die demokratisierende Kraft queerer Bewegungen.
  • Die Weimarer Republik als erste Transgenderrepublik“ (Laurie Marhoefer): Die Weimarer Zeit war geprägt von einer lebendigen queeren Subkultur, in der trans, homo- und bisexuelle Menschen ihre Rechte nutzten und sich öffentlich organisierten – bis zur Zerschlagung durch die NS-Diktatur.

 Rechtliche und politische Debatten

  • Juristische Kritik am Selbstbestimmungsgesetz“ (Judith Froese): Das 2024 verabschiedete Gesetz wird differenziert betrachtet – zwischen Fortschritt und ungelösten Problemen. Die Autorin plädiert für eine Balance zwischen Selbst- und Fremdbestimmung.
  • Sexuelle Orientierung als Asylgrund“ (Katharina Schoenes): Trotz rechtlicher Anerkennung seit den 1980er Jahren bestehen weiterhin gravierende Missverständnisse und Lücken in der Asylpraxis.

Kulturkämpfe und gesellschaftliche Spannungen

  • Streitpunkt Queer“ (Sarah Pines): Queerness polarisiert – nicht nur im globalen Diskurs, sondern auch innerhalb feministischer Bewegungen. Der Beitrag beleuchtet ideologische Konflikte und theoretische Missverständnisse.
  • Gender und Queer Studies“ (Paula-Irene Villa): Die öffentliche Debatte um diese Studienfächer ist oft von Fehldeutungen geprägt. Der Artikel zeigt, wie vielfältig und kontrovers die Diskussionen innerhalb der Disziplinen tatsächlich sind.
  • Autoritäre Geschlechterpolitiken“ (Leinius, Martinsen & Nüthen): Die Ablehnung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ist ein zentrales Merkmal autoritärer Ideologien – und eine Bedrohung für demokratische Gesellschaften.

Eine klare Empfehlung für alle, die sich einen fundierten Überblick verschaffen möchten: Die Ausgabe ist verständlich und zugänglich geschrieben, fordert aber zugleich zur kritischen Auseinandersetzung heraus. Sie eignet sich besonders für Leser*innen, die die gesellschaftlichen, historischen und ideologischen Facetten von Queerness vertieft erkunden wollen – ist aber ebenso geeignet für jene, die aus Neugier einfach mal queerlesen und erste Einblicke gewinnen möchten.

Die gesamte Ausgabe gibt es kostenlos bei der Bundeszentrale für Politische Bildung unter folgendem Link: Queer APuZ 21/2025

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Am 8. August beschloss der Runde Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ Empfehlungen für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit für die Landesstrategie der Hauptstadt. Die Empfehlungen sollen dem Berliner Senat später zur Abstimmung vorgelegt werden.

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Über 400 Beteiligte aus 29 Vertretungen von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung erarbeiteten innerhalb von 17 Monaten die Empfehlungen. Das Gremium wird vom Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (SPD) angeführt zusammen.

Für die Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit wurden dreizehn Handlungsfelder identifiziert, darunter der Umgang mit Diskriminierung innerhalb queerer Communities, die Sicherheit queerer Personen im öffentliche Raum, am Arbeitsplatz sowie im Nahverkehr, der Schutz vor Gewalt in sozialen Nahbeziehungen sowie die Sicherheit von queeren Personen im Kontext von Flucht, Migration und Rassismus.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die klare Erfassung queerfeindlicher Straftaten in der Polizeistatistik, der verstärkte Einsatz von Polizei und Sicherheitspersonal im öffentlichen Nahverkehr und die Ausweitung psychotherapeutischer Angebote für Betroffene in mehreren Sprachen. Auch an Schulen müssten queere Menschen besser geschützt werden, wofür Empfehlungen vorgelegt wurden wie die Einrichtung geschlechtsunspezifischer Toiletten und Umkleiden (queer.de). Auch Präventionsangebote wie Anti-Gewalt-Trainings sollen ausgebaut werden. Der Senat solle sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass queerfeindliche Inhalte in den Sozialen Medien gelöscht werden müssen (Tagesspiegel).

Zum Beschluss der Empfehlungen erklärt Pantisano: „Gerade in diesen Zeiten bin ich stolz und dankbar, dass wir heute ein deutliches Signal in die Republik senden: Die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen sind nicht verhandelbar, sie zu schützen ist staatlicher Auftrag.“

Laut der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sei Berlin bisher das einzige Bundesland, das einen solchen Maßnahmenkatalog entwickelt habe. Auch auf Bundesebene gebe es keine vergleichbare Strategie zum Schutz von queeren Menschen. Zu den beteiligten Institutionen und Organisationen des Runden Tisches gehörten unter anderem der LSVD Berlin-Brandenburg e.V., nonbinary.berlin, Lesbenberatung Berlin e.V./LesMigraS, TransInterQueer e.V., Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. und mehrere Senatsverwaltungen.

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Am 12. Juni 2025 stellte die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein ihren 15. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023/24 vor. Trotz des Rückgangs pandemiebedingter Anfragen stieg laut Bericht die Zahl der bearbeiteten Fälle spürbar: Für den Zeitraum 2023/24 wurden insgesamt 459 neue Anfragen registriert. Die Schwerpunkte der Beratung liegen weiterhin bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die Stelle bis Ende 2024 bereits 2.629 Petitionen bearbeitet – ein deutlicher Indikator für den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelliger Unterstützung im Kampf gegen Diskriminierung.

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Der Tätigkeitsbericht hebt laut Pressemitteilung insbesondere die „vielen Anfragen zum Umgang mit sexuellen Belästigungen durch Arbeitskollegen im Privatleben und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ hervor. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist Mobbing, das ebenfalls in den Fokus der Arbeit rückt.

Positiv bewertet wird, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen von Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zunehmend für diese Problematik sensibilisieren. Auch außerhalb des Arbeitsplatzes werden die Schulungen und Beratungsangebote weiterhin stark nachgefragt und als wirksame Instrumente wahrgenommen.

Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass trotz der seit 2006 gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Beschwerdestellen weiterhin zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingehen. Zudem zeigt sich, dass das AGG in bestimmten Bereichen – etwa im schulischen Kontext, bei Behörden oder in Vereinskonflikten – häufig nicht anwendbar ist.

Vor diesem Hintergrund berät der Landtag derzeit über ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Eine finale Entscheidung steht noch aus. Das LADG soll sich dabei am Berliner Vorbild orientieren – bislang das einzige Landesgesetz, das Bürger*innen bei Benachteiligung durch Behörden aufgrund bestimmter Merkmale einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Dabei läge es eigentlich im eigenen Interesse von Unternehmen, aber auch von Behörden, sich gegen Diskriminierung aufzustellen: Eine diskriminierungssensible Unternehmens- und Behördenkultur steigert laut der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni nicht nur die Mitarbeiter*innenbindung und Fachkräftegewinnung, sondern auch das Ansehen bei Kund*innen und Geschäftspartner*innen.

Gleichzeitig warnt El Samadoni eindringlich vor einem gesellschaftlichen Klima, das durch sprachliche Verrohung und menschenverachtende Äußerungen zunehmend belastet wird – wie etwa rassistische Inhalte in Stellenanzeigen oder diskriminierende Gesänge, jüngst beobachtet auf Sylt. Um solchen Entwicklungen zu begegnen, fordert sie mehr Sensibilisierung, Gesetzeserweiterungen und aktives Engagement für eine respektvolle und vielfältige Gesellschaft, um verletzendes Verhalten nicht zu normalisieren. Dabei ist es wichtig, die Adressat*innen der Forderungen klar zu trennen.

  • Gesetzeserweiterungen richten sich eindeutig an den Landtag und die dortigen Entscheidungsträger*innen. Die Dienststelle empfiehlt ausdrücklich die Aufnahme des Vereinslebens in den Schutzbereich des AGG.
  • Sensibilisierung zielt vorrangig auf Arbeitgeber*innen und Institutionen, die Raum, Zeit und fachliche Begleitung bereitstellen sollten, um entsprechende Prozesse zu fördern.
  • Engagement für Vielfalt betrifft alle Menschen. Schon kleine Gesten – wie höflicher Umgang im öffentlichen Raum und solidarisches Verhalten über eigene Interessengruppen hinaus – leisten einen wirksamen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander.

Hier geht es zur Pressemitteilung zum Bericht.

Hier gibt es den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Der Eurovision Song Contest 2025 wurde in diesem Jahr in Basel, Schweiz, ausgetragen – ein Festival der Musik und Meinungen. Den Sieg holte der österreichische Künstler JJ, während Deutschland mit dem Duo Abor & Tynna und ihrem Song „Baller“ den 15. Platz belegte.

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Doch jenseits von Glamour und Bühnenshows entzündete sich eine hitzige Debatte: Insbesondere das Zuschauervoting für Israel führte laut Wikipedia zu Vorwürfen der Manipulation und Fragen zur Transparenz der Abstimmungsregeln. Bereits im Vorfeld war die Teilnahme Israels aufgrund des Gaza-Kriegs umstritten gewesen.

Der ESC ist längst mehr als eine bunte Show – er entstand nach dem Zweiten Weltkrieg als Zeichen europäischer Verständigung und wurde während des Kalten Krieges zur Bühne liberaler Werte. Die SRF-Sendung Sternstunde Philosophie vom 12. Mai griff dies auf: Moderator Yves Bossart sprach mit Kulturjournalist Jens Balzer über den ESC als Ort politischer Botschaften und als „safe space“ für Queerness und Vielfalt.

Balzer betonte, dass sich der ESC seit den 1970ern für Diversität stark mache und queere Popkultur in den Mainstream getragen habe. Gleichzeitig kritisierte er, dass sich Teile der sogenannten „woken Kultur“ in ein konsumorientiertes Spektakel verwandelt hätten, das teils erneut zur Ausbeutung und auch Ausgrenzung führe. Der Begriff „woke“ stammt aus dem afroamerikanischen Englisch und beschreibt ursprünglich ein wachsames Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeit. Heute wird er oft politisch instrumentalisiert – etwa von Rechtspopulisten wie Donald Trump oder von Regierungen in Russland und Ungarn, die den ESC als Symbol für Dekadenz und Familienfeindlichkeit deuten.

Doch auch westliche EU-Staaten müssen sich Kritik gefallen lassen: Laut Balzer weigerten sie sich jahrelang, osteuropäische Länder in den Wettbewerb zu integrieren – aus Angst vor sinkenden Quoten.

Der ESC bleibt also eine Projektionsfläche: für Musikträume, gesellschaftliche Auseinandersetzung und den Wandel Europas. Das Gespräch mit Jens Balzer lädt dazu ein, den Contest, aber auch die Popkultur ganz allgemein neu zu betrachten, selbst wenn man nicht alle Aussagen teilt.

Programmtipp:

Die vollständige Sendung Der ESC – über Politik, Queerness und die Zukunft Europas aus der Reihe Sternstunde Philosophie ist auf dem YouTube-Kanal von SRF Kultur oder als Audiopodcast auf SRF.ch verfügbar.

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Am Freitag, 1. August 2025, findet der zehnte Dyke* March in Hamburg statt. Ein Tag vor der großen CSD-Demonstration in der Hafenstadt soll mit dem Dyke* March lesbische* Sichtbarkeit gestärkt werden.

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Aufgerufen sind alle Personen, die sich dem lesbischen* Spektrum zuordnen, darunter inter, trans, cis, nicht-binäre und agender Lesben*. Auch Freund*innen und Allies sind eingeladen, an der Demonstration teilzunehmen.

Die Organisator*innen erklären die Notwendigkeit, als Gemeinschaft für eine offene, diverse und faire Gesellschaft einzutreten: “[A]ls Gruppe haben wir die Ressourcen und die Sprache(n), um uns zu helfen und zu unterstützen.” (Dyke* March Hamburg)

Um 18:30 Uhr startet die Demonstration auf dem Gänsemarkt in der Hamburger Innenstadt. Dort wird es einen Redebeitrag von Maryam Blumenthal, der Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg geben. Die Demo endet mit einer Abschlusskundgebung auf dem Spielbudenplatz in St. Pauli.

In Berlin fand der Dyke* March bereits vergangenes Wochenende statt. Rund 4.500 Menschen sind in der Hauptstadt für lesbische Sichtbarkeit auf die Straße gegangen (Tagesschau).

Zur Geschichte des Dyke* March

Der erste Dyke* March fand im Jahr 1993 in Washington, D.C. statt. Dabei haben sich verschiedene lesbische und queere Gruppierungen, darunter die “Lesbian Avengers” zusammengefunden, um am Abend vor dem “LGBT March” in Washington auf die Notwendigkeit lesbischer* Organisierung und Solidarität aufmerksam zu machen. Nach dem Erfolg des Protestzugs mit über 20.000 Teilnehmenden wurde im selben Jahr in weiteren US-amerikanischen Städten zum Dyke March aufgerufen (weitere Informationen zur Geschichte auf der Webseite des NYC Dyke March).

2013 wurde in Berlin erstmals ein Dyke* March innerhalb Deutschlands veranstaltet. Im Jahr 2016 trafen sich im Rahmen eines offenen Treffens des Lesbennetzwerks Personen in Hamburg, um einen solchen lesbischen* Protestzug in der Hansestadt zu organisieren. Dieses Jahr feiert der Dyke* March Hamburg Jubiläum, da er zum zehnten Mal stattfindet.

Was ist eigentlich Dyke*?

Der ursprünglich als Beleidigung verwendete Begriff “Dyke” wird im Rahmen solcher Veranstaltungen als Selbstbezeichnung genutzt. Damit wird er neu besetzt und soll lesbische* Personen empowern.

Die Organisator*innen des Dyke* March Hamburg wollen mit dem Sternchen deutlich machen, dass trans und inter Frauen sowie nicht binäre Lesben ausdrücklich mitgemeint sind.

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Auch in diesem Jahr setzen die Christopher Street Day (CSD)-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein ein kraftvolles Zeichen für die Rechte und Sichtbarkeit der LSBTIQ*-Gemeinschaft. Die Feierlichkeiten und Demonstrationen vereinen erneut Tausende Menschen, die sich klar in der Öffentlichkeit positionieren.

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Am 17. Mai 2025 eröffnete Flensburg die CSD-Saison mit einem bunten Demonstrationszug unter dem Motto „Hier & Queer – jetzt erst recht!“. Die Route führte vom Hafen über den Südermarkt durch die Innenstadt. Am 5. Juli versammelten sich rund 500 Menschen zum CSD in Neumünster. Auch hier wurde gefeiert und gleichzeitig für queere Rechte gekämpft – ein wichtiges Signal aus der Region, wie der NDR in seinem kurzen Überblick vom 26. Juli zur bisherigen Saison berichtete und zudem hervorhebt, dass der CSD neben den Festlichkeiten immer auch eine politische Demonstration für Gleichberechtigung darstellt.

In Kiel verzeichnete der CSD am 12. Juli sogar einen neuen Rekord: Mit über 6.000 Teilnehmenden verdoppelte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr.

Die wachsende Beteiligung an den CSD-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein ist ein hoffnungsvolles Zeichen dafür, wie engagiert und lautstark sich die Menschen hier für Vielfalt, Toleranz und queeres Leben einsetzen. Der CSD schafft es dabei, ein gesellschaftlich relevantes und ernstes Anliegen – nämlich das Eintreten für Würde und Gleichberechtigung – in ein buntes, lebensfrohes Fest zu verwandeln. So wird aus politischem Engagement ein gemeinschaftliches Erlebnis, das Mut macht und verbindet.

Bis Anfang September sind noch drei Veranstaltungen geplant:

CSD Lübeck am 15. & 16. August 2025

  • Beginn: 15.08.: 15–22 Uhr; 16.08.: 11–22 Uhr (Demonstration: 12 Uhr)
  • Motto: „#NieWiederStill – Gemeinsam laut für Liebe, Vielfalt und Respekt!“
  • Ort: Markt, Lübeck
  • Weitere Infos: www.luebeck-pride.de

CSD Elmshorn am 6. September 2025

  • Beginn: 12 Uhr
  • Motto: „Vielfalt verteidigen – queeres Leben schützen!“
  • Ort: Alter Markt, Elmshorn
  • Weitere Infos: CSD Elmshorn auf Instagram & Facebook

CSD Wacken am 27. September 2025

Die Termine findet ihr auch unter: csd-schleswig-holstein.de – bereitgestellt vom Verband Queere Vielfalt in Schleswig-Holstein (LSVD+).

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Auch im höheren Alter stoßen LSBTIQ* Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität auf Diskriminierung, Ausgrenzung oder Stigmatisierung. So sollten Einrichtungen und Angebote für Senior*innen sensibler für diese Gruppen und ihre Bedarfe gestaltet werden. Ein Hamburger Modellprojekt unter dem Namen „Älterwerden unterm Regenbogen“ setzt Impulse, um die Öffnung der Offenen Senior*innenarbeit für queere Ältere zu fördern.

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Ziel des Projektes „Älterwerden unterm Regenbogen“ ist, dass Einrichtungen und Mitarbeitende weitergebildet und ältere queere Menschen und ihre Communities zusammengebracht und gestärkt werden. So werden Angebote für ältere Lesben, Schwule, Bi und TIN Personen in Treffpunkten für Senior*innen aufgebaut und eine queerfreundliche Willkommenskultur gefördert. Wie das geht, lernen Haupt- und Ehrenamtliche in passgenauen Fortbildungen, die beim Projekt angefragt werden können. Das Projekt folgt dem Slogan „Aufklären, beteiligen, Kräfte bündeln! Für ein selbstbestimmtes Älterwerden unterm Regenbogen!“.

Im Kontakt mit den Communities möchte das Projekt herausfinden, was diese sich wünschen und benötigen, um selbstbestimmt „unterm Regenbogen“ alt zu werden. So wurden bisher drei Workshops – einmal mit lesbischen Frauen, einmal mit schwulen Männern und einmal mit TIN Personen über 55 Jahren – abgehalten, in denen über die positiven Aspekte des Älterwerdens ebenso wie über Herausforderungen, Bedarfe und Wünsche der Teilnehmenden gesprochen wurde. Aus den Dokumentationen der jeweiligen Workshops lassen sich Forderungen formulieren und Angebote schaffen, die auf die Wünsche dieser Gruppen eingehen können.

Erste Erfolge: In fünf Hamburger Senior*innen-Treffs gibt es neue, regelmäßige Angebote: Frühstück, Kaffeeklatsch und Abendbrot unterm Regenbogen sowie Frühstück und Tea-Time für Lesben. Dazu kommen Einzelveranstaltungen wie Filmvorführungen, Ausflüge und eine digitale Sprechstunde. All dies findet sich auf der Webseite von „Älterwerden unterm Regenbogen“. Hier wird regelmäßig über Termine, also regelmäßige Treffen und andere Veranstaltungen für ältere LSBTIQ* Personen in Hamburg, informiert. Diverse Freizeit- und Beratungsangebote für queere Senior*innen werden auf der Webseite gelistet.

Zu solchen „Regenbogenorten“ gehören die Trans*Selbsthilfe in Hamburg SWITCH, das Frauenbildungszentrum DENKtRÄUME oder der queere Sportverein Startschuss Queer Sport Hamburg e.V. Je nach Anliegen gibt es auch diverse Beratungsangebote für ältere queere Personen – zum Beispiel von der Aidshilfe Hamburg, dem Lesbenverein Interventionen oder der Trans*beratung im Magnus Hirschfeld Zentrum. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert den monatlichen Newsletter info@regenbogenalter.de

Träger des Projekts „Älterwerden unterm Regenbogen“ ist die Aidshilfe Hamburg e.V. in Kooperation mit dem Lesbenverein Interventionen e.V., dem Magnus-Hirschfeld-Centrum e. V. und dem Seniorenbüro Hamburg e.V. Finanziert wird es von der Sozialbehörde Hamburg. 

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Die ideologisch motivierten Kürzungen im US-Außenministerium unter Präsident Trump haben drastische Folgen für internationale Menschenrechtsarbeit. Besonders betroffen sind Programme zum Schutz marginalisierter Gruppen – darunter LGBTQIA*-Gemeinschaften, Minderheiten und Frauen. Eine perfide aber kaum überraschende Entwicklung, die deshalb aber umso mehr thematisiert werden sollte.

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In einem Artikel vom 21. Juli 2025 berichtet der Guardian über gravierende strukturelle und finanzielle Einschnitte im US-Außenministerium: Entlassungen, massive Budgetkürzungen und die Abschaffung ganzer Programme. Mehr als 1.300 Mitarbeitende erhielten sogenannte "Reduction in Force"-Mitteilungen; rund 3.000 Angestellte verließen die Behörde. Der Prozess wird von Mitarbeitenden und Gewerkschaften als intransparent, juristisch fragwürdig und ideologisch motiviert beschrieben. Die Auswirkungen gehen allerdings weit über die Behörde hinaus.

Besonders betroffen waren Programme zur Unterstützung von LGBTQIA*-Gemeinschaften, zur Förderung reproduktiver Gesundheit und zum Schutz von Minderheitengruppen. Diese Kürzungen richteten sich gezielt gegen die Rechte und Bedürfnisse marginalisierter Menschen. Laut Guardian handelt es sich um eine bewusste ideologische Verschiebung zugunsten rechtskonservativer Positionen – wenig überraschend angesichts der Politik Trumps und seines engen Führungszirkels.

Parallel dazu verzeichnete man zunehmende Einschüchterung innerhalb der Behörde. Begegnungen mit externen Organisationen dürfen mittlerweile nur noch mit Genehmigung erfolgen, während humanitäre Prinzipien im diplomatischen Dienst mehr und mehr geopfert werden.

Auch in offiziellen Dokumenten wie den jährlichen Menschenrechtsberichten zeigen sich die Auswirkungen: Abschnitte zu reproduktiver Gesundheit, LGBTQIA*-Rechten und Anliegen von Minderheitengruppen wurden gestrichen – mit der Begründung, diese Themen entsprächen nicht der „America First“-Priorität der Regierung.

Langfristig führen diese Kürzungen sowohl im Außenministerium als auch bei der amerikanischen Entwicklungshilfeagentur (USAID) zu einem Verlust von Fachwissen, einer Schwächung der internationalen US-Diplomatie und einem erhöhten Risiko für fragwürdige globale Partnerschaften. Doch die Konsequenzen reichen weit über die USA hinaus.

Laut dem Alliance Magazine verweist eine aktuelle Studie von Outright International auf die Auswirkungen der 90-tägigen US-Hilfensperre, die am 24. Januar 2025 unter Trump eingeführt wurde. Weltweit gerieten LGBTQIA*-Organisationen in existenzielle Notlagen, ihre Arbeit wurde massiv eingeschränkt, und bestehende Fortschritte gefährdet. Der Wegfall finanzieller Mittel bedeutete oft den Verlust von Schutzräumen, medizinischer Versorgung oder rechtlicher Unterstützung.

Was sich in den USA vollzieht, bleibt keine nationale Angelegenheit. Wenn weltweit ideologisch motivierte Kürzungen marginalisierte Gruppen ins Abseits drängen, betrifft das auch Deutschland. Zum einen aus Solidarität, zum anderen aber auch aus knallhartem Eigeninteresse: Es sollte klar sein, dass unabhängig davon, welche marginalisierte Gruppe von der Politik unter Druck gesetzt wird, die Grenzen immer für alle Gruppen verschoben werden. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint.

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Anfang letzter Woche stimmte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dafür, das Mandat für einen unabhängigen LSBTIQ*-Expert*innen auf drei Jahre zu verlängern. Das Mandat sorgt für die Dokumentierung von Menschenrechtsverletzungen auf Basis von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.

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Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte im Vorfeld dazu, obwohl die Erklärung für Menschenrechte mit dem Grundsatz anfange, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien, Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTIQ* Personen anhalte. Das Mandat, welches 2016 eingeführt wurde, spiele eine zentrale Rolle dabei, diesen Verletzungen zu entgegnen und unterstütze Regierungen dabei, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten nachzugehen.

Derzeit wird das Mandat vom südafrikanischen Sozialwissenschaftler und Aktivisten Graeme Reid besetzt. Der LSVD+ Verband Queere Vielfalt betont die Erfolge des Amtes: Seit der Einführung wurden bereits 17 Berichte erstellt, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, die Mandatsträger*innen haben elf Ländern einen offiziellen Besuch abgestattet und 171 Staaten haben eine Dokumentation von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen erhalten.

Bei der Abstimmung stimmten 29 Staaten für die Verlängerung, 15 dagegen und drei enthielten sich. Zu den Staaten, die das Mandat befürworten, gehören Chile, Deutschland, Kenia und Südafrika. Dagegen gestimmt haben einige afrikanische Staaten sowie Qatar (Reuters). Die Vereinigten Staaten haben mit der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump das Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen verlassen (queer.de).

Besonders im Hinblick auf die regressive LSBTIQ*-Politik Trumps ist die Erneuerung des Mandats ein wichtiges Zeichen, um die Verletzungen der Rechte queerer Menschen weltweit zu dokumentieren und dagegen vorzugehen. So begrüßt auch das globale Netzwerk von LGBTIQ*-Organisationen ILGA World die Verlängerung des Mandats. Dieses könne nun weiterhin Initiativen unterstützen, „die sicherstellen, dass LGBT-Personen und Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität in Ländern auf der ganzen Welt frei von Diskriminierung leben können, und ihre Stimmen und Erfahrungen in internationalen Menschenrechtsforen verstärken“.

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Vor Inkrafttreten des SBGG im November 2024 äußerte das Bundesinnenministerium Bedenken, dass Kriminelle durch Geschlechts- und Namensänderungen einer Strafverfolgung entgehen könnten. Nach einem Diskurs über eine flächendeckende Datenweitergabe an Behörden wurde diese letztendlich nicht umgesetzt – aus guten Gründen.

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Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen:

  1. Verordnung 0702: Übermittlung des Geschlechtseintrags vor Änderung
  2. Verordnung 0703: Datum der Änderung
  3. Verordnung 0704: Behörde + Aktenzeichen
  4. Erweiterung der Übermittlung früherer Vornamen (Verordnungen 0304, 0305)

Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt.

Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant.

Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“.

Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen.

Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel).

Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird.

Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte.

Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.

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