Echte Vielfalt

Seite
Nicht notwendige, geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern sind zukünftig verboten.

Weiterlesen

Dies hat eine Mehrheit von CDU und SPD im Bundestag beschlossen. Operative Eingriffe können nur nach Zustimmung eines Familiengerichts durchgeführt werden, und müssen dem Kindeswohl dienen. Außerdem können Eltern einer geschlechtsverändernden Operation nur zustimmen, wenn der Eingriff nicht zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.

FDP, Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung und kritisierten, dass das Gesetz weiterhin Lücken hätte, die den Schutz intergeschlechtlicher Kinder gefährden. Außerdem fordert die Opposition ein Zentralregister, in dem geschlechtsverändernde Behandlungen erfasst werden.

Schließen


Nach Schätzungen des niedersächsischen Sozialministeriums gibt es in Deutschland bis zu 1,8 Millionen LSBTIQ-Senior*innen über 60 Jahre. Diese erfahren sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen Diskriminierung.

Weiterlesen

Gerade in der Altenpflege werden ihre Bedürfnisse nicht immer berücksichtigt.  So können zum Beispiel  97% der stationären Einrichtungen keine Qualitätsstandards zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenswelten vorweisen.

Um solche Qualitätsstandards zu schaffen und einen Anreiz zu schaffen, diese umzusetzen, wurde das Lebensort Vielfalt® - Qualitätssiegel geschaffen. Dies ist eine Auszeichnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, welche die Integration sexueller und geschlechtlicher Minderheiten in ihrer Organisation und in ihrem Pflegekonzept berücksichtigen.

Stationäre und ambulante Einrichtungen, die das Qualitätssiegel erhalten möchten, unterziehen sich zunächst mittels der Beantwortung von Fragen einem „Diversity Check“. Hier wird analysiert, in wie weit die jeweilige Einrichtung bisher LSBTIQ-freundlich ist. Fünf Bereiche werde dabei überprüft: Unternehmenspolitik und Kommunikation, Personalmanagement, Transparenz und Sicherheit, Pflege und Gesundheit und Wohn- und Lebenswelten. Die Ergebnisse werden dann an die Vergabestelle des Siegels, die  Schwulenberatung Berlin, gesendet. Sie liefern die Grundlage für eine dann folgende kostenlose persönliche Beratung zu LSBTIQ-kultursensibler Pflege. Je nach Ausgangsituation werden dann verschiedenen Maßnahmen durchgeführt, um die Situation für LSBTIQ in der Einrichtung zu optimieren. Wenn alle notwendigen Qualifizierungsschritte erfolgt sind, kann eine Begutachtung erfolgen. Sind mindestens 80% der Kriterien erfüllt, wird das Qualitätssiegel (für drei Jahre) vergeben. Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, Mitinitiator des Siegels, erzählt in einem Interview, wie auch in vermeintlich zunächst nebensächlichen Bereichen in Pflegeeinrichtungen auf Diversität geachtet werden kann: „Im Diversity-Check geht es  aber auch um andere Dinge, wie etwa die Gestaltung des Aufnahmegesprächs: Frage ich nach Ehemann oder Ehefrau – oder frage ich nach der wichtigsten Bezugsperson im Leben? Gibt es eine gendersensible Sprache? Oder gibt es in der Bibliothek Bücher, die sich mit dem Thema beschäftigen?“

‍Die Vorteile eines solchen Siegels bestehen unter anderem in einer verbesserten Zielgruppenorientierung (LSBTIQ-Personen werden angesprochen), einer Verbesserung für die Personalgewinnung und -bindung sowie in der kostenlosen Beratung und professionellen Begleitung durch die Schwulenberatung Berlin. Auch profitieren Pflegekräfte die darin gestärkt werden, mit den Anforderungen einer LSBTIQ-kultursensiblen Pflege umzugehen.

Insgesamt, so Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, profitieren von einer Diversitätssensiblen Pflege alle. Grundsätzlich sei es wichtig, den individuellen und seine Lebensgeschichte in den Mittelpunkt zu stellen: „Ich sage das immer gern so: Es geht nicht um die berühmte „Extrawurst“, die speziell für uns gebraten werden möge. Da wir – als LSBTI* - bisher noch  so wenig  besonders im Alter und in der Pflege sichtbar sind, bringen wir dies natürlich  als einen Schwerpunkt mit ein.  Aber ganz generell ist es in der Pflege wichtig, den individuellen Menschen zu sehen und das, was ihn oder sie in ihrem Leben geprägt hat, was ihm oder ihr wichtig ist.“

Schließen


Die Coronapandemie durchzieht alle gesellschaftlichen Bereiche und verstärkt hier oftmals soziale Probleme und sozialökonomische Ungleichheiten. Benachteiligte Gruppen sind besonders von der Pandemie betroffen, da sie weniger Ressourcen haben, um mit den Auswirkungen umzugehen.

Weiterlesen

Wie eine Studie der Charité vor Kurzem ermittelte, sind LSBTIQ stärker von den Veränderungen und Einschränkungen durch Corona betroffen. Die gerade erschienene Broschüre der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, des Bundesverband Trans*, des Vereins Intergeschlechtliche Menschen e.V. und des Lesben- und Schwulenverbandes mit dem Titel „Auswirkungen der Coronapandemie auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, queere und asexuelle Personen in Deutschland“  widmet sich ebenfalls diesem Thema.

Die vom Bundesfamilienministerium mitfinanzierte 40-seitige Broschüre enthält Informationen, die auf  Fachgesprächen mit Expert*innen sowie einer Befragung von LSBTIQ-Organisationen und Initiativen basieren. Dabei wurden vier Themenbereiche identifiziert: Communitystrukturen, Gesundheit, Lockdown und Kontaktbeschränkungen sowie gesellschaftliche Debatten und Agenda Setting.

Mit der Broschüre sollen unter anderem Entscheidungsträger*innen in Politik und motiviert werden, die Auswirkungen der Pandemie auf unterschiedliche Gruppen in den Blick zu nehmen. Es gelte, so die Herausgeber*innen, mit LSBTIQ-Communityvertreter*innen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen kurz- und langfristige Lösungsansätze zu erarbeiten.

Im Folgenden sollen zentrale Ergebnisse der Broschüre kurz dargestellt werden:

Wie die Broschüre im Abschnitt „Communitystrukturen“ herausstellt, sind durch die Coronapandemie Schutzräume und Anlaufstellen für LSBTIQ geschlossen. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sind nur eingeschränkt verfügbar, und viele Organisationen fürchteten, dass ihre finanzielle Förderung gekürzt werde.

Die Gesundheitssituation queerer Menschen hat sich durch die Pandemie verschärft. Insbesondere trans und intergeschlechtliche Menschen werden in der Gesundheitsversorgung nach wie vor stigmatisiert.

Lockdown und Kontaktbeschränkungen: LSBTIQ-Personen mussten den Lockdown mitunter mit Familienmitgliedern verbringen, von denen sie abgelehnt oder diskriminiert werden. Durch das Verbot von Sexarbeit waren insbesondere auch queere Sexarbeiter*innen betroffen, die durch das staatliche Hilfesystem fielen. In Einrichtungen für geflüchtete und wohnungslose Personen ist ein Rückzug ins Private kaum möglich. Gerade in solchen Räumen erfahren queere Menschen häufig Gewalt und Diskriminierung.

Ausnahmen für die strengen Kontaktbeschränkungen werden hauptsächlich für Familien und Paarbeziehungen gemacht, wird in der Broschüre im Abschnitt Debatten und Agenda Setting festgestellt wird. Menschen in anderen Lebens- und Familienformen jenseits der heterosexuellen Kleinfamilie werden benachteiligt und geraten aus dem Blick. Zudem verfestigen sich traditionelle Geschlechterverhältnisse. Die gesellschaftliche Verunsicherung werde zudem von rechten Bewegungen genutzt, um gegen Diversität Stimmung zu machen und Verschwörungsideologien zu verbreiten.

Schließen

 

Im Januar berichtete Echte Vielfalt über den Kampf der beiden Frauen Verena und Gesa Akkermann, beide rechtlich als Elternteile für ihre Tochter Paula gelten zu können.

Weiterlesen

Das Sorgerecht hat bisher nur die biologische Mutter Gesa, ihre Frau Verena müsste den langen Weg einer Stiefkind-Adoption gehen. Das Paar sah seine Grundrechte durch die bestehende Rechtslage verletzt und klagte dagegen.

Das Oberlandesgericht Celle entschied nun:  Das bestehende Abstammungsrecht ist verfassungswidrig.Der gemeinsame Entschluss beider Partnerinnen sei in diesen Fällen die Voraussetzung dafür, dass neues Leben entstehe. Der hierdurch gegenüber dem Kind begründeten Verpflichtung folge zugleich das Recht, die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen zu können, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun über den Fall entscheiden. Dies hätte wohlmöglich eine Gesetzesänderung und eine Reform des Abstammungsrechts zur Folge.

Schließen


Vater-Mutter-Kind: Das war lange Zeit das war lange Zeit die einzige Form, in der Familie gelebt werden konnte. Doch die Existenz von Regenbogenfamilien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren macht nun immer mehr deutlich -  die „normale“ Familie gibt es nicht.

Weiterlesen

Das gilt auch für die Frage, ob sich die Eltern in einer Familie eigentlich immer lieben müssen oder wie viele (soziale) Eltern ein Kind haben kann.  Auch die Soziologie hat angefangen, sich dafür zu interessieren. Christine Wimbauer, Soziologin, forscht zu Co-Elternschaft/Co-Parenting. So wird eine Form der Elternschaft genannt, in der die Elternteile keine romantische Beziehung Liebesbeziehung miteinander führen. Das Modell der Co-Elternschaft findet zunehmend Verbreitung und stellt bisherige Vorstellungen von romantischer Zweierbeziehung und Familie in Frage.

In einem Interview mit der TAZ erklärt Wimbauer, dass für die Kindererziehung die Liebe zu den Kindern am wichtigsten sei, und nicht die romantische Liebe zwischen den Eltern und zieht einen Vergleich zu traditionellen Familien:  „Selbst bei traditionellen Elternpaaren wissen Sie ja nicht, ob sich die beiden nun unbedingt lieben oder nicht. Trotzdem können sie selbstverständlich gemeinsam Kinder erziehen – und sicherlich auch gut erziehen“.

Genau genommen gibt es Co-Parenting schon länger, etwa wenn sich Elternpaare scheiden lassen und dann Stiefeltern dazukommen. Neuer ist jedoch das Phänomen der geplanten Co-Elternschaft. Auch queere Menschen nutzen das Modell der Co-Elternschaft, wie Wimbauer in ihrer Studie schreibt: „Man kann hier verschiedene Konstellationen aufzählen: Seien es homosexuell orientierte Menschen, die gemeinsam eine Queer Family gründen, etwa das lesbische Paar, das mit einem befreundeten oder erst noch zu findenden (eventuell) schwulen Mann oder Männerpaar eine Familie gründet und sie dann zu dritt oder zu viert Co-Eltern in einer Mehrelternfamilie sind.“

Rechtlich sind in Deutschland allerdings bisher nur Familien mit zwei Personen als Eltern möglich. So schreibt Wimbauer, dass „schon die Frage beim medizinischen Personal nach der Erkrankung des Kindes […] rechtlich für soziale Co-Eltern nicht abgesichert“ sei.   Das mache die Eltern in Co-Parenting-Familien zu „Alltagsjongleur*innen, da die faktische Sorgearbeit ja meist geteilt werden soll und wird.“

Das Buch von Christine Wimbauer mit dem Titel „Co-Parenting und die Zukunft der Liebe“  ist im Transcript-Verlag erschienen und kann OpenAccess als PDF heruntergeladen werden.

Schließen


Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung wurden 2007 auf Initiative des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) gegründet. Sie wurde nach  Magnus Hirschfeld, Sexualforscher und Pionier der Schwulenbewegung sowie der lesbischen Menschenrechtsaktivistin Fannyann Eddy aus Sierra Leone benannt.

Weiterlesen

Die Stiftung setzt sich weltweit für Menschenrechte von LSBTIQ ein und unterstützt Partnerorganisationen im globalen Süden und in Osteuropa. Durch Aufklärung- und Überzeugungsarbeit bei politisch Verantwortlichen sowie Kampagnen gegen Homophobie und strafrechtliche Verfolgung soll die Menschenrechtssituation von LSBTIQ verbessert werden.

„In 76 Staaten wird Homosexualität heute noch strafrechtlich verfolgt, in einigen Ländern der islamischen Welt sogar mit Todesstrafe bedroht. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender beteiligt, verweigern ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt“ so schreibt die Stiftung über ihr Problemfeld. Auch in Europa schlage Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender mitunter noch Hass entgegen und werden ihre Grundrechte eingeschränkt.

Grundlage der Arbeit sind die Yogykarta-Prinzipien, eine Zusammenstellung von Menschenrechtsstandards in Bezug auf sexuelle Minderheiten und LSBTIQ, die von führenden Menschenrechtsexpert*innen entwickelt wurde. Zu den Strategien der Stiftung zählt die direkte Hilfe für LSBTIQ-Organisationen und Projekten im Ausland, die Organisation von Menschenrechtskongressen und Tagungen, internationale Lobbyarbeit, Informationsvermittlung und Forschung. Die Arbeitsschwerpunkte liegen bisher in Afrika, Mittelamerika und Osteuropa.

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung gibt außerdem eine Schriftenreihe heraus. Zu den erschienenen Bänden gehört unter anderem eine deutschsprachige Übersetzung der Yogykarta-Prinzipien.

Schließen


Lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter und asexuelle Menschen sind laut den vorläufigen Ergebnissen einer Studie der Berliner Charité unter der Leitung von Prof. Dr. Wolfram Hermann stärker als der Rest der Bevölkerung durch den Corona-Lockdown belastet.

Weiterlesen

Die Forscher*innen um Wolfram Hermann führten die Befragung mittels eines Online-Fragebogens durch. Im März/April 2020 gab es eine erste Erhebungswelle, im Januar/Februar 2021 fand zweite Befragung statt. Ziel der Studie des Instituts für Allgemeinmedizin war es, die Situation und das Befinden von Menschen in Deutschland während der Corona-Pandemie zu untersuchen. Dabei lag ein Schwerpunkt der Studie auf LSBTI-Menschen.Es zeigt sich, dass Teilnehmer*innen, ohne Partner, ohne Kind, alleine wohnend, unter 65 und LGBTIA+ einsamer waren“ schreiben die Autor*innen der Studie über die bisherigen Ergebnisse. Auch zeigte sich eine höhere Einsamkeit in der zweiten Befragungswelle im Vergleich zur ersten Befragungswelle. In der Gruppe der LGBTIA+ Menschen seien vor allem asexuelle Menschen, trans Menschen und non-binäre Menschen besonders ausgeprägt von Einsamkeit betroffen, auch wenn diese in einer Partnerschaft seien.

Die Pandemie belaste insbesondere Menschen, die vorher schon von psychischen Problemen betroffen waren. So gaben Befragte, die sich während der Befragung in Psychotherapie befanden, an, dass die Psychotherapie während der Pandemie seltener stattfand oder langfristig ausfiel.

Insgesamt, so die Forscher*innen, zeige sich weiterhin ein hoher psychosozialer Unterstützungsbedarf. Insbesondere asexuellen, trans und non-binäre Menschen sollten digitale Unterstützungs- und Vernetzungsangebote als Mittel gegen Einsamkeit angeboten werden.  Hausärzt*innen sollten bei Patient*innen, die sich zurzeit in Psychotherapie befinden, gezielt nachfragen, ob diese aktuell ausreichend stattfindet. Es sei außerdem empfehlenswert, wenn Hausärzt*innen bei LGBTIA+ Patient*innen gezielt nach Einsamkeit fragen.

Schließen


Im November berichtete Echte Vielfalt über das geplante und bundesweit einzigartige lesbische Wohnprojekt RuT-Wohnen.

Weiterlesen

Wie das Berliner Queer-Magazin Siegessäule nun berichtet, fehlen dem Projekt rund eine Million Euro. Die Mittel werden unter anderem für die Projektsteuerung, fachliche Beratung und für die Ausstattung sowie langfristige Sicherung des Wohnprojekts benötigt.

Derzeit versucht die Projektgruppe, das Geld über Anträge und Spenden zu akquirieren. Jutta Brambach, Projektleiterin, sieht aber auch die Politik in der Pflicht: „Es braucht einfach mehr – wenn man ein Leuchtturmprojekt lesbischer Sichtbarkeit wirklich umsetzen möchte. Die Politik muss auch Geld in die Hand nehmen. Das geht dann nicht anders.“

Unter rut-wohnen.de finden Sie weitere Informationen, wie das Projekt mit einer Spende unterstützt werden kann.

Schließen


Erfolg für die LSBTIQ-Community in Japan: Ein Gericht hat die fehlende rechtliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare als verfassungswidrig erklärt.

Weiterlesen

Japan hat als bisher einziger G7-Staat die „Ehe für alle“ bisher nicht anerkannt. Nun entschied in der nordjapanischen Stadt Sapporo ein Bezirksgericht, dass Weigerung Japans, gleichgeschlechtliche Ehen offiziell anzuerkennen, das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung verletzt.

2019 hatten mehrere Paare von verschiedenen Gerichten des Landes gegen ihre Diskriminierung geklagt und verlangten außerdem eine Entschädigung für das Unrecht. Vor dem Gericht in Sapporo hatten drei Paare geklagt.  Das Urteil von Sapporo könnte nun wegweisend für weitere Gerichtsverfahren sein.

Aktivist*innen begrüßten das Urteil. Die Anwälte der Kläger*innen betonten, es handle sich um "einen großen Schritt hin zur Gleichberechtigung bei der Ehe".

Ob der Gesetzgeber nun jedoch die notwendigen Reformen einleitet, um die gleichgeschlechtliche Ehe endlich zu ermöglichen, ist weiterhin unklar. Für eine Gesetzesänderung ist eine Mehrheit im Parlament von Nöten. Laut Umfragen befürwortet inzwischen jedoch eine Mehrheit der Japaner*innen die rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe.

Einige Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren Partnerschaften von homosexuellen Menschen eigenständig anerkannt. Hier können sich Paare ein Zertifikat als „gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ ausstellen lassen. Eine solche Eintragung einer Partnerschaft ist zwar rechtlich nicht bindend, ist aber ein Schritt gegen alltägliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare haben Menschen, die eine solche Lebenspartnerschaft eintragen lassen, jedoch auch weiterhin nicht.

Schließen


Vor Kurzem verabschiedete das Bundeskabinett ein „LSBTI-Inklusionskonzept für Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit“. Darin verpflichtet sich Deutschland, den Schutz der Menschenrechte von queeren Menschen zu einem wichtigen Bestandteil der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit zu machen. So können zum Beispiel in Ländern, die finanzielle Hilfen erhalten aber wo Homosexualität verboten ist, gezielt LSBTI-Organisationen unterstützt werden. Auch greift das Konzept zentrale Forderungen von LSBTI-Organisationen auf, wie etwa LSBTI-Themen in den Kontext der Menschenrechte einzubetten oder auf die besondere Schutzwürdigkeit von Minderjährigen einzugehen.

Weiterlesen

Außenamts-Staatsminister Michael Roth (SPD) äußerte sich in einem TAZ-Interview über die Hintergründe des Beschlusses: „Weltweit, aber auch in Europa, gehören LGBTI nach wie vor mit zu den verwundbarsten Gruppen, die Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt sind. In mehr als 70 Staaten weltweit werden LGBTI vom Staat verfolgt und bestraft. In einigen Staaten steht auf Homosexualität sogar noch die Todesstrafe.“  Es solle Grundsatz der Politik der Bundesregierung in der internationalen Politik werden, dass LGBTI-Rechte Menschenrechte seien. Vorreiter*innen mit ähnlichen Strategien seien unter anderem die skandinavischen Länder.

Die queerpolitischen Sprecher*innen der grünen Bundestagsfraktion begrüßten das Konzept kritisierten jedoch, dass dieses „längt überfällig“ gewesen sei. Nun müsse der Beschluss schnellstmöglich in die Arbeit des Auswärtigen Amtes und des Entwicklungsministeriums Einzug erhalten: „Deutschland als eines der größten Geberländer darf angesichts der verheerenden Situation für LSBTI in manchen Regionen der Welt keine weitere Zeit zu verlieren.“ Der Beschluss der Bundesregierung müsse auch Selbstverpflichtung sein, viel stärker als bisher auf die Einhaltung von Menschenrechten zu drängen. Außerdem dürfe die Bundesregierung nicht mehr Staaten zu „sicheren Herkunftsländern“ erklären und Abschiebungen in diese durchführen, in denen Homosexualität strafrechtlich verfolgt werde.

Schließen