Echte Vielfalt

Bi

Die kanadischen Gesetzgeber*innen haben in einer seltenen Einstimmigkeit im Parlament einen Antrag zum Verbot der in Verruf geratenen „Konversionstherapie“ verabschiedet. Ein überraschender Antrag der oppositionellen Konservativen vom Mittwoch, das Gesetz im Schnellverfahren zu verabschieden, löste im Unterhaus Beifall aus.

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Die regierenden Liberalen unter Premierminister Justin Trudeau hatten wiederholt versucht, ein Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionstherapie“ zu verabschieden, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Personen zu ändern, die nicht heterosexuell und cis-geschlechtlich sind. Die Praxis wird von Gesundheitsexperten weltweit als schädlich angesehen.

Einem kürzlich erschienenen UN-Bericht zufolge würden Konversionspraktiken in mindestens 68 Ländern durchgeführt, obwohl Expert*innen sagen, dass es in allen Ländern irgendeine Form von Konversionspraktiken gäbe. Die Aversionstherapie, bei der eine Person einer „negativen, schmerzhaften oder anderweitig belastenden Empfindung“ - einschließlich Elektroschocks - ausgesetzt wird, um eine negative Assoziation mit ihrer „zu konvertierenden“ sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu erzeugen, würde dabei noch in vielen Ländern angewandt.

Nun scheint sich die Parteivorsitzende der Konservativen, Erin O'Toole, seit ihrem Amtsantritt zu einer ausgesprochenen Befürworterin von LGBTQI*-Rechten entwickelt zu haben. Doch durch die Abstimmung über das beschleunigte Verfahren konnten die konservativen Gesetzgeber*innen vermeiden ihre Stimme zu Protokoll geben zu müssen. Als dem nicht so war hatten 62 konservative Abgeordnete im Juni gegen den Antrag gestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Senat zur gesonderten Abstimmung vorgelegt, bevor es in Kraft tritt. Mit der Abstimmung ist Kanada einen Schritt näher dran, sich einer kleinen Zahl von Ländern - Brasilien, Ecuador, Malta und auch Deutschland - anzuschließen, die diese Praxis gänzlich verboten haben. Ein kürzlich im Vereinigten Königreich eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung, nicht aber ein Verbot dieser Praxis vor. In Deutschland hingegen steht im neuen Ampelkoalitionsvertrag, dass das Verbot der „Therapien“ noch weiter verschärft werden solle.

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Ricarda Lang, die erste offen bisexuelle Bundestagsabgeordnete, will in die Fußstapfen von Claudia Roth und Annalena Baerbock treten – und wäre auf diesem Posten erneut die erste offen bisexuelle Politikerin. Die 27-Jährige ist derzeit Vize-Parteivorsitzende und sorgte bei der Bundestagswahl am 26. September bereits für Schlagzeilen, weil sie als erste offen bisexuelle Person ins deutsche Parlament einzog.

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„In den letzten Jahren haben wir daran gearbeitet, die Partei zu öffnen und Politik für die ganze Gesellschaft zu machen. Jetzt gilt es, darauf aufzubauen“, erklärte Lang in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Als ihre politischen Schwerpunkte benannte die frühere Chefin der Grünen Jugend wiederholt Feminismus und Frauenpolitik sowie Bildungs- und Hochschulpolitik. Dabei ginge es darum, eine starke soziale und ökologische Politik in der Regierung umzusetzen, aber auch über den Regierungsalltag hinaus zu denken, und am inhaltlichen Profil zu arbeiten. Selbstverständlich also ist Langs Bisexualität nur ein Teil ihrer Identität als Politikerin und sollte Gespräche über ihre Inhalte nicht verdrängen.

Wichtig ist es dennoch, dass ihr bi-Sein sichtbar gemacht und zelebriert wird, denn wie Lang selbst vergangenes Jahr in einem Interview mit dem Bisexuellen Journal beklagt hatte, würde das B der LGBTI*-Community oft verdrängt werden: „Bisexuelle Menschen sind kaum sichtbar und werden oft diskriminiert. Gerade bisexuelle Frauen werden häufig nicht ernst genommen“, sagte Lang. „Es gibt viele Anfeindungen bis hin zu offenem Hass auf das vermeintlich Andere. Dem müssen wir entgegenwirken – sowohl in der Politik als auch in der Gesamtgesellschaft, aber natürlich auch in der LSBTI*-Community.“ Bisexuelle Menschen müssten darum „in allen politischen Bereichen nicht nur mitgenannt, sondern tatsächlich auch mitgedacht werden“, forderte Lang in dem Interview. „In den Bildungsplänen der Schulen zum Beispiel muss Bisexualität – und ganz allgemein Vielfalt – als eigenes Thema verankert werden. Es darf nicht länger nur im Nebensatz erwähnt werden.“

Immer wieder wird von Bisexuellen kritisiert, dass sie und ihre Orientierung in der Community unsichtbar gemacht würden. Wird die Existenz von Bisexualität geleugnet, wird von bisexual erasure (englisch: „bisexuelle Verdrängung/Löschung“) gesprochen. Lesen Sie hier mehr darüber.

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Um queere Menschen besser vor Hass und Hetze zu schützen, hat die Europäische Kommission am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorgestellt, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen. Damit soll Hass laut Brüssel europaweit besser bekämpft werden.

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Dazu sollen nach dem Willen der europäischen Exekutive Hassverbrechen in die Liste der europäischen Straftatbestände aufgenommen werden. Dabei geht das Papier konkret auf die bereits bestehende Strategie der Kommission zur Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen ein, die vor einem Jahr vorgestellt worden war.  Vor bereits über einem Jahr im September 2020 hatte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont, dass LGBTQI*-feindliche Hetze mit europäischen Werten nicht vereinbar sei und die Strategie dagegen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständig ist, stimmte ihr zu: „Er widerspricht unseren Grundwerten und unseren Grundsätzen. Wir müssen auf Ebene der EU tätig werden, um sicherzustellen, dass Hass überall in Europa in gleicher Weise unter Strafe gestellt wird“ - Für Hass gäbe es in Europa keinen Platz, so Jourová. Auch der deutsche Europaabgeordnete Rasmus Andresen, Mitglied der LGBTI-Intergroup des Europäischen Parlaments, sagte es sei höchste Zeit, dass Hassreden und Hassverbrechen in den EU-Straftatenkatalog aufgenommen werden, insbesondere, auch Taten aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtsbezogener Merkmale. Queere Menschen seien verbaler Diskriminierung und Gewalt vielerorts ausgesetzt und daher „auf den Rückhalt aus Brüssel angewiesen“.

Doch nun müssen die Nationalstaaten dem Plan noch zustimmen, wozu es Einstimmigkeit im Ministerrat, dem EU-Gremium der nationalen Regierungen, braucht. „Und einige Regierungen fördern eher die Diskriminierung von LGTBIQ-Personen als sie zu bekämpfen“, so Andresens Sorge. Gemeint sein könnten damit zum Beispiel Ungarn und Polen, die im letzten Jahr beide queerfeindliche Gesetze erließen, welche kürzlich von der Venedig-Kommission (das beratende Verfassungsorgan des Europarates) als gegen die Menschenrechte verstoßend bewertet wurden. Dies führe umso stärker vor Augen, wie wichtig es sei, dass die EU sich diesbezüglich einschalte und einen flächendeckenden Schutz von LGBTIQ-Personen in der gesamten EU sicherstelle: „Wir stellen uns auf lange und schwierige Verhandlungen ein“. In ihrem Vorstoß betonte die Kommission jedoch, dass Hetze und Hasskriminalität mit den in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten europäischen Grundwerten unvereinbar seien. Es gilt nun abzuwarten, ob sie sich damit unter Regierungen wie der Ungarischen und Polnischen (unter anderen), die selbst Hass und Hetze verbreiten, durchsetzen können wird.

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Wie die Venedig-Kommission des Europarats, ein Gremium von Verfassungsrechts-Expert*innen der wichtigsten europäischen Menschenrechts-Institution, am Montag verkündete, verstoße Ungarns Verbot der Darstellung von Homosexualität für Minderjährige gegen internationale Menschenrechts-Standards.

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Die mit dem Verbot verbundenen Maßnahmen tragen zu einem „bedrohlichen Umfeld“ gerade für queere Kinder bei, sagte die Venedig-Kommission, die den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen berät. Dabei wird dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán vorgeworfen, zum Hass gegen die LGBTQ+-Gemeinschaft aufzustacheln. Diese Bewertung der Venedig-Kommission ist nur die jüngste internationale Kritik an den im Juni verabschiedeten ungarischen Gesetzesänderungen, die den Zugang zu Inhalten, die LGBTQI*-Identitäten darstellen, für Personen unter 18 Jahren beschränken.

Argumentiert hatte der ungarische Ministerpräsident Orbán, dass die neuen Maßnahmen dem Schutz von Kindern und den Rechten der Eltern dienen würden. Nun hat er kürzlich ein Referendum zu dem Thema gefordert. LGBTQI*-Rechtsgruppen und Kritiker*innen Orbáns haben dem langjährigen Regierungschef jedoch vorgeworfen, Hass gegen die queere Community zu schüren, um von politischen Kontroversen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Vorfeld der für das Frühjahr 2022 angesetzten Parlamentswahlen abzulenken.

Die Venedig-Kommission erklärte jedoch in einer neuen Stellungnahme, dass die ungarischen Einschränkungen legitime Äußerungen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, die durch die Europäische Menschenrechts-Konvention geschützt sind, unterdrücken könnten. Die Änderungen ließen nur Raum für „einseitigen und voreingenommenen Unterricht“, was der Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTQI*-Personen Tür und Tor öffne, argumentierten die Expert*innen. Sie stellten auch fest, dass die breite Anwendung und die zweideutige Auslegung der ungarischen Änderungen bedeuten könnten, dass sie das Recht auf Familienleben und das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, verletzen würden. „Wenn Eltern ihren Kindern unter achtzehn Jahren einen Jugendroman über LGBTQI-Personen kaufen oder sie einen Film mit LGBTQI-Figuren sehen lassen, verstoßen sie gegen das Gesetz“, schrieb die Venedig-Kommission: „In der Tat scheint es Eltern nicht mehr möglich zu sein, ihren Kindern beizubringen, Schwule, Lesben oder Transgender zu akzeptieren, oder ihnen sogar zu helfen, ihre eigene Sexualität zu akzeptieren.“

Auch bei anderen EU-Institutionen sind die queerfeindlichen Maßnahmen der ungarischen Regierung seit ihrer Einführung auf Kritik gestoßen und haben bei den europäischen Staats- und Regierungschefs Bestürzung ausgelöst. Am 2. Dezember leitete die Europäische Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn ein und gab der Regierung zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken Brüssels zu reagieren und die Situation zu verbessern. Gleichzeitig will sie queere Menschen besser vor Hass und Hetze schützen, indem sie am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorstellte, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen.

Bereits im Juli hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und argumentiert, die Änderungen verstießen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in der EU-Grundrechtecharta garantiert sind, sowie gegen mehrere andere EU-Richtlinien und Grundsätze des EU-Vertrags. Sollte die ungarische Regierung die Bedenken nicht ausräumen, könnte die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vor dem höchsten Gericht der EU anfechten.

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Ein historisches Votum, das gleichgeschlechtlichen Paaren in Chile das Recht auf Eheschließung einräumt, wurde von Aktivist*innen als Triumph gefeiert. Der Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Ehe sieht vor, dass gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Elternschaft erhalten, was mit dem Gesetz zur Bürgerlichen Vereinigung nicht möglich gewesen war.

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„Die Gleichstellung der Ehe ist ein Lichtblick, ein bisschen Hoffnung“, sagte Isabel Amor, Direktorin der Homosexuellen-Rechtsorganisation Iguales der britischen Zeitung The Guardian, und wies darauf hin, dass sich die LGBTQI*-Gemeinschaft des Landes angesichts der drohenden Präsidentschaft von José Antonio Kast in einem „sehr fragilen emotionalen Zustand“ befindet. Das Votum wird deswegen auch als Rückschlag für die konservative Agenda des Präsidentschaftskandidaten José Antonio Kast gefeiert, der in der ersten Wahlrunde im November in Führung gelegen hatte. Doch „Wir müssen uns fragen, was wir verlieren werden, wenn er Präsident wird“, ergänzte Isabel Amor.

Denn während Boric für mehr Rechte für Minderheiten eintritt, basiert Kasts Agenda auf einer traditionalistischen Politik, die von frommen katholischen Werten geprägt ist. Kast, der bestreitet, homofeindlich zu sein, mutmaßte, dass „die Gesellschaft am besten mit heterosexuellen Paaren funktioniert“; sein Präsidentschaftsprogramm bietet Subventionen für verheiratete heterosexuelle Familien mit Kindern und schließt gleichgeschlechtliche Paare bewusst aus. Auch in seinen 16 Jahren als Abgeordneter wehrte er sich regelmäßig gegen fortschrittliche Gesetze. So stimmte er 2012 gegen ein Antidiskriminierungsgesetz und 2015 gegen das Abkommen über die zivile Union - die schließlich trotzdem beide verabschiedet wurden. Außerdem widersetzte er sich vehement dem Gesetz zur Geschlechtsidentität, das 2018 verabschiedet wurde, um Transmenschen rechtlichen Schutz zu gewähren.

In der ersten Wahlrunde im November erhielt Kast mit 28 % der Stimmen die Mehrheit der Stimmen und schlug den progressiven ehemaligen studentischen Leiter Gabriel Boric um zwei Prozentpunkte - ein Ergebnis, das die queere Gemeinschaft des Landes in Angst und Schrecken versetzte. Eine knappe Stichwahl zwischen Kast und Boric ist für den 19. Dezember angesetzt.

Ob Chile dann einen konservativen oder progressiven Präsidenten bekommt, ist noch unklar. Sicher ist jedoch, dass Chile das sechste Land in Südamerika ist, das die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert, nach Argentinien, Uruguay, Brasilien, Kolumbien und Ecuador. Dies sei ein „Gefühl des Friedens, der Gerechtigkeit und der sozialen Rechtfertigung“, sagte Loa Bascuñan, 42, der „seit Jahren“ auf die Gleichstellung der Ehe gewartet habe: „Es geht um mehr als nur darum, heiraten zu können - es geht darum, gleichberechtigt zu sein“.

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Die Ampelkoalition hat ihr Reformprogramm vorgestellt. Darin hat das Dreierbündnis aus SPD, Grünen und FDP auch versprochen, eine Reihe von Reformen zur Verbesserung der Rechte von LGBTQI* in Deutschland einzuführen. Und tatsächlich sieht es so aus, als sei die neue Bundesregierung queerer als die letzte – sowohl in ihrer Besetzung als auch in ihren Zielen.

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Daniel Wesener, ein schwuler Grüner wird Berliner Finanzsenator und der schwule Aktivist und QueerGrün-Chef Pascal Haggenmüller ist zum Parteivorsitzenden der Grünen in Baden-Württemberg gewählt worden. Die Koalition fordert, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verankern. Auf Initiative von Berlin und Hamburg empfiehlt die Innenministerkonferenz ein härteres Vorgehen gegen queerfeindliche Gewalt. So sollen in einem unabhängigen Sachverständigengremium Vertreter*innen der Wissenschaft und Sicherheitsbehörden gemeinsam mit Fachverständigen aus der queeren Community konkrete Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt und für die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden erarbeiten. Außerdem plant die Koalition, das Verfahren zu ändern, mit dem trans Personen in Deutschland rechtlich anerkannt werden, und die geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen. Zu den weiteren Reformvorschlägen gehören die Verschärfung des Verbots von sogenannten „Konversionstherapien“ in Deutschland, die bundesweite Erfassung von Hassverbrechen gegen LGBTQI*, die Abschaffung von Beschränkungen bei der Blutspende für Männer, die mit Männern schlafen, die Überprüfung von Asylverfahren für queere Asylsuchende und das automatische Elternrecht für die Ehefrauen lesbischer Mütter, die das leibliche Kind ihrer Partnerin derzeit noch adoptieren müssen, um offiziell als zweite Mutter zu gelten.

Julia Monro, von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI), sagte dem Tagesspiegel: „Noch nie gab es in einem Koalitionsvertrag so fortschrittliche Projekte für die Rechte von queeren Menschen. Das ist ein Meilenstein und die queere Community jubelt.“ Nun gilt es abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Ampel an die Versprechen ihres Koalitionsvertrages hält.

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Das thailändische Verfassungsgericht hat einen Antrag auf Gleichstellung der Ehe abgelehnt. Das Urteil hat Aktivist*innen empört, doch nun hat das Gericht gefordert, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen sollte, um gleiche Rechte zu garantieren.

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Wie das Magazin Advocate berichtet, entschied das Gericht am Mittwoch, dass Absatz 1448 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzes, der die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert, nicht gegen die thailändische Verfassung verstößt. Das Urteil, das mehrmals verschoben worden war, erfolgte aufgrund einer Klage der "Foundation for Sexual Orientation and Gender Identity Rights and Justice" (Stiftung für die Rechte der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität). Diese klagte im Namen eines lesbischen Paares, das die Anerkennung ihrer Ehe durch die Zivilbehörden in Bangkok beantragt hatte und abgewiesen worden war.

Nun schrieb das Gericht jedoch, dass der thailändische Gesetzgeber „Gesetze ausarbeiten sollte, die die Rechte von Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität garantieren“. Das thailändische Parlament hat in den letzten Jahren über ein Gesetz über zivile Lebensgemeinschaften debattiert, das von der LGBTQ*-Gemeinschaft abgelehnt wurde, da zivile Lebensgemeinschaften nicht die gleichen Rechte wie eine Ehe haben. Auch über die aktuelle Entscheidung sind LGBTQ*-Aktivisten empört. Es mache die „Versprechen der Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, bedeutungslos“, schrieb Sunai Phasuk, eine leitende Forscherin von Human Rights Watch auf Twitter.

„Liebe diskriminiert nicht. Wenn man Menschen das Recht verweigert zu heiraten, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben, bedeutet das für uns, dass man ihnen eines ihrer grundlegendsten Rechte verweigert“, schrieb der thailändische Twitter-Nutzer Jaoyinggx. „Die Welt verändert sich, und es ist an der Zeit, dass wir vorwärts gehen und diesen Wandel annehmen.“ Die LGBTQ*-Rechtsgruppe Free Gender Thailand und andere Organisationen planen deswegen für den 28. November einen Protest.

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Anfang September ist im südlichen US-Amerikanischen Bundestaat Texas ein Abtreibungsverbot ab sechs Wochen Schwangerschaft in Kraft getreten. Bereits vor diesem Urteil gab es in den USA zahllose strukturelle und rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Doch zum ersten Mal seit der Entscheidung in der Rechtssache Roe v. Wade im Jahr 1973 befasst sich der Oberste Gerichtshof der USA wieder direkt mit der Frage, was das Abtreibungsrecht bedeutet.

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Dies erinnert auch in Deutschland an die noch bestehenden Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches, die auch den Schwangeren hier den Zugang zu Abtreibungen erschweren, indem es für Ärzt*innen beispielsweise strafbar ist für das Angebot eines Abbruches zu „werben“. Darüber hinaus gilt die Beratung über einen Abbruch in erster Linie „dem Schutz des ungeborenen Lebens“, und nicht etwa der der schwangeren Person selbst. Und zusätzlich müssen „Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen [haben], daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen“ – eine Forderung die impliziert, dass schwangere Personen sich nicht ohnehin schon selbst Gedanken über den Schritt eines Abbruchs machen würden, und es dafür einen rechtlichen Rahmen brauche.

Angesichts dieser Einschnitte in die reproduktiven Rechte werden Schwangerschaftsabbrüche im öffentlichen Diskurs häufig als „Frauenthema“ bezeichnet, welches in erster Linie heterosexuelle Frauen betrifft. Doch das Abtreibungsrecht hat auch weitreichende Folgen für LGBTQ+ Menschen – einschließlich nicht-binärer Menschen, trans Männern und queerer Frauen, die Zugang zu sich Abbrüchen benötigen. So können vielen queeren Menschen, die einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, die Mittel fehlen, um eine Abtreibungsbehandlung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise, wenn es sich auf ihre Fähigkeit auswirkt, zu reisen, um reproduktive Gesundheitsversorgung zu erhalten. Außerdem sind LGBTQ+-Personen nicht nur häufiger nicht versichert, sondern sehen sich auch häufig mit Stigmatisierung und Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung konfrontiert, einschließlich Misgendering und aufdringlicher Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Und zusätzlich ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für viele queere Menschen, die in der Lage sind, schwanger zu werden, nicht nur ein entscheidender Bestandteil einer gerechten medizinischen Versorgung, sondern auch der sexuellen Gerechtigkeit: Queere Menschen sind häufiger von sexuellen Übergriffen betroffen.

Wie Shayna Medley, eine US-Amerikanische Anwältin und Juristin es formuliert: „Reproduktive und LGBTQ+-Rechte sind damit untrennbar miteinander verbunden. Jeder verdient das Recht auf körperliche Autonomie, auf Gesundheitsversorgung und auf die Entscheidung, ob, wann und wie Kinder gezeugt werden sollen, ohne unangemessene Einmischung des Staates.“

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Vom 23. bis zum 25.09.2021 wird die erste Bi+Pride Deutschlands gefeiert. Am 23.09. wird an verschiedenen Orten in Deutschland sowie online die Bi+ Flagge gehisst. Bislang sind 14 Städte und 23 Gebäude in ganz Deutschland dabei. Am 24.09. sind Workshops und am 25.09. eine Demonstration durch die Hamburger Innenstadt geplant.

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Eine Gruppe Bi+Aktivist*innen organisiert die Bi+Pride 2021 für bisexuelle und pansexuelle Sichtbarkeit. Die Veranstaltung besteht aus drei Tagen und beginnt am 23. September, dem offiziellen Tag der Bisexualität.

Es wird an verschiedenen Orten – online und offline – die Bi-Flagge in den Farben Pink, Lila und Blau gehisst. Auf der Homepage finden Sie eine Übersicht zu den genauen Orten, an denen die Flagge gehisst wird. Bisher haben Verantwortliche aus mehr als 14 Städten und 23 Gebäuden zugesagt. Am Freitag, 24. September und weiteren Tagen wird es Workshops (offline und online) geben. Auch hier finden Sie auf der Homepage eine Übersicht. Am Samstag, 25. September, ist die Demonstration durch die Hamburger Innenstadt geplant. Die vollständige Route der Demonstration ist auf der Homepage der Bi+Pride zu finden.

Warum wird neben dem CSD eine Bi+Pride durchgeführt?

Es gibt bi+-spezifische Themen. Dazu gehören auch Ignorieren, Unsichtbarmachung und Nichternstnehmen von Bi+ – auch in der queeren Community. Darüber soll aufklärt werden. Bi+ Erasure (Unsichtbarmachung von Bi+sexualität) bedeutet unter anderem mangelnde Repräsentation, mangelnde Gemeinschaft, mangelndes Bewusstsein fürs Thema, mangelnde Sprache und mangelnde Anerkennung. Dies bedeutet, dass der größte Teil der Kultur die meiste Zeit unter der Annahme steht und agiert, dass es Bi+sexualität nicht gibt und nicht geben kann. Das hat gravierende Folgen für diejenigen, die mehr als ein Geschlecht lieben und/oder begehren können.

Dazu führen die Veranstalter*innen vier Beispiele auf:

  • Bi+sexuelle Jugendliche benötigen Vorbilder und Sichtbarkeit, da sie laut einer US-Studie deutlich häufiger als homosexuelle (und heterosexuelle) Gleichaltrige gemobbt werden oder zu Drogenmissbrauch neigen, deutlich seltener geoutet sind, und bi+sexuelle Mädchen sexualisierte Übergriffe beklagen.
  • Bi+sexuelle werden laut einem DW-Artikel auch in der LGBTQIA+-Community oft nicht ernst genommen und ihnen wird auch immer wieder mal das Recht dazuzugehören abgesprochen.
  • Bi+sexuelle seien laut einer Studie von YouGov keine kleine unwichtige Minderheit, sondern 21% der deutschen Erwachsenen ordnen sich selbst im bi+sexuellen Spektrum ein (bei 18- bis 24-Jährigen sogar 39%).
  • 6 von 10 bi+sexuellen Frauen (61%) haben laut einer US-Studie (zusammengefasst in Deutsch) Vergewaltigung, körperliche Gewalt und/oder Stalking durch eine*n Intimpartner*in erfahren müssen – deutlich mehr als Lesben (44%) oder heterosexuelle Frauen (35%).

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Immer mehr junge Menschen bezeichnen sich als bisexuell oder pansexuell oder lehnen feste Schubladen ab. Doch das Thema Bisexualität wird in der Schule fast nie behandelt. Jetzt gibt es eine neue Seite mit Unterrichtsmaterialien und Tipps dazu.

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Es ist wünschenswert, dass Bisexualität (und Pansexualität) mehr im Unterricht aller Schulformen und in Kindertagesstätten (positiv) besprochen wird und dass sich mehr Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal als bisexuell (oder pansexuell) outen.

Aus diesem Grund bietet BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V. mit www.bine.net/schule eine Seite mit Informationen, Links und Arbeitsblättern konkret zum Tag der Bisexualität (einmal ab Jahrgang 6, einmal ab Jahrgang 9).

Erarbeitet wurde das Material von der AG Bisexualität und Schule, die sich auf der Mitgliederversammlung von BiNe vorgestellt hat. Die Arbeitsgruppe tauscht sich zu den folgenden Themen aus: Coming-out von Lehrer*innen und Unterstützung beim Coming-out von Schüler_innen, passende Reaktion auf Diskriminierungen, Vernetzungen mit anderen LSBTIQ*-Gruppen und -Schulprojekten.

Mit drei Ansprechpersonen setzt der Vorstand von BiNe – Bisexuelles Netzwerk e. V. auf eine Unterstützung von pädagogischem Personal: „Wertschätzung von Vielfalt und gegenseitiger Respekt sind von klein auf wichtig. Regenbogenfamilien und LSBTI*-Jugendliche verdienen unsere Unterstützung. Außerdem gehört es zum Lernen in einer Demokratie dazu.“

Auf Wunsch können eine Beratung und evtl. auch Fortbildungen angeboten werden.

2021 soll außerdem ein eigenes Buch mit weiteren konkreten Unterrichtsmaterialien erscheinen. Schließlich gibt es einen Instagram-Account.

Bisexualität und Schule ist auch bei Queere Bildung e. V. Mitglied und ist bei der Kampagne #TeachOut aktiv, bei der sich queere Lehrkräfte mit ihrem Coming-out für eine diskriminierungsärmere und angstfreie Schule einsetzen.

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