Echte Vielfalt

LSBTIQ

Schaut man in die Meldungen gängiger Medien, so ist die LSBTIQ* Community durchaus präsent. Vergleicht man jedoch die Berichte und Artikel, so zeigen sie ein sehr aktives und engagiertes Bild der Menschen. Dass dies so ist, wird nicht zuletzt daran liegen, dass es für viele um Emanzipation und den Kampf um die eigene Identität geht. Was dabei häufig nicht in den Blick fällt, sind die Personen, die nicht mehr (so) aktiv sein können oder denen der Anschluss fehlt, so wie bei manchen Alten oder Pflegebedürftigen.

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Der AWO Bundesverband e.V. führte bis Ende 2020 ein bundesweites Modellprojekt zur Öffnung der verbandseigenen Altenhilfeeinrichtungen für die Zielgruppe „LSBTI“ durch. Dabei stellte er fest, dass in Deutschland schätzungsweise eine Million Menschen über 65 Jahre leben, die sich als „LSBTI“ identifizieren.

Dass Alter nicht zwangsläufig gleichbedeutend ist mit Isolation und Mangel an Aktivität, zeigen Beispiele wie die „Golden Girls“ aus Köln: Eine lesbische Gruppe für Frauen ab 50+, die in die Szene integriert ist und sich unter anderem für Lesben im Alter einsetzt. Laut L.MAG zeigen die „Golden Girls“ ein aktives Vereinsleben mit gegenseitiger Unterstützung und Engagement.

Dabei drängt sich die Frage auf, was mit den Menschen ist, die keinen Anschluss finden, für die das Vereinsleben nicht das richtige ist und/oder die sich aufgrund ihrer Biografie zurückgezogen haben. Wie die AWO anmerkt,

„[wurden] allein in der BRD […] zwischen 1950 und 1969 mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet mit ca. 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen, die erst 2017 nach einem Bundestagsbeschluss aufgehoben wurden, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Entschädigung.“

Zusätzlich sind LSBTIQ* aus dieser Generation häufiger mit einem Mangel an familiärer Unterstützung bzw. höherer Kinderlosigkeit konfrontiert und leben aus Angst vor erneuter Zurückweisung ebenfalls häufiger zurückgezogen.

Wenn es also um das Thema Alt-Sein als LSBTIQ* geht, muss ein besonderes Augenmerk auf die Gruppe gelegt werden, die nicht mehr aktiv sein kann oder will. Eine aktive Selbsthilfe und Sichtbarmachen von Alter, wie es die „Golden Girls“ vorleben, ist dabei für alle, die es sich vorstellen können, wünschenswert und in keiner Weise zu schmälern.

Grundsatz sollte jedoch die Forderung des Dachverbandes Lesben und Alter e.V. sowie der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. aus ihrem Positionspapier sein:

„[Es braucht eine] Sensibilisierung der Senior*innenarbeit für die Bedarfe von Lesben und Schwulen.“

Dies lässt sich dabei ohne Umschweife auf die gesamte LSBTIQ* Community übertragen und zeigt gleichzeitig, wie wichtig es ist, diejenigen mitzudenken, die sich nicht selbst artikulieren (können). In einem Leistungssystem, das den Gedanken der Subsidiarität hochhält, bedeutet die Forderung nicht weniger als die blinden Flecken der bestehenden (Alten-)Pflege anzugehen, da sich gerade hier die Menschen befinden, die nicht mehr den nötigen Anschluss an eine Community haben.

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Schon seit Mai 2021 gilt im „Karolinska-Universitätskrankenhaus“ in Stockholm eine neue Leitlinie zur Therapie von Minderjährigen mit sogenannter Geschlechtsdysphorie. Demnach dürfen keine Medikamente zur Unterdrückung der Pubertät oder für gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen bei Patient*innen unter 18 Jahren mehr verschrieben werden.

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Wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) dazu auf seiner Webseite schreibt, warne das Krankenhaus vor potenziellen „irreversible[n] negative[n] Folgen“. Gleichzeitig distanziert es sich damit vom „Dutch Protocol“, das als international propagierte Leitlinie gilt, dessen Grundlage, so IMABE, jedoch lediglich eine einzige Studie bei 55 Jugendlichen bilde. Während die Studie Medikamententherapien ab zwölf bzw. bei Mädchen schon ab acht Jahren empfiehlt, werden auch andernorts Äußerungen vernehmbar, dass diese Studie nicht ausreichend sei. Auch die Washington Post berichtete über die unzureichende Datenlage.

Während die eine Seite auf die unerforschten Nebenwirkungen verweist, wird von der anderen Seite der Vorwurf von Verzögerungen bei nötigen Behandlungen geäußert. Laut Florence Ashley von der McGill University in Kanada in einem Artikel von 2019 begründe gerade der Umstand, dass die Identitätsfindung ein Prozess sei, die Gewährung von Pubertätsblockern als Standard. Stattdessen solle der Nichteinsatz begründungspflichtig sein. Pubertätsblocker und Hormontherapien würden den Zwang verhindern, eine bestimmte Identität einzunehmen, der durch eine Verzögerung der Transitionen jedoch erst verursacht würde, so Florence.

Anders als beim Selbstbestimmungsgesetz, das „ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister“ betrifft, geht es bei einer medizinischen Transition aber eben nicht nur um eine Selbstdefinition, sondern um chemische bzw. chirurgische Eingriffe in den Körper. Wie wir bereits in einem früheren Artikel zur Detransition geschrieben haben, ist dabei das Ausmaß des Eingriffs ebenso ein Thema wie die Anmerkung, dass sich gerade junge Menschen - unabhängig davon, ob eine Geschlechtsdysphorie besteht oder nicht - in einer Selbstfindungsphase befinden und sich mit sich selbst und ihrer Beziehung zur sozialen Umwelt auseinandersetzen.

Doch würde eine pauschale Hormonbehandlung genauso wie eine pauschale Nichtbehandlung eine Norm schaffen, die sehr wahrscheinlich auch solche Menschen trifft, für die das eine oder andere ein medizinischer Übergriff bzw. eine Unterlassung bedeutete.

Gerade Jugendliche, die an einer Geschlechtsdysphorie leiden, benötigten hier einen interdisziplinären Ansatz, so die Washington Post weiter. Ärzt*innen sind aber - ebenso wie Aktivist*innen - keine Universalgelehrten. Beide benötigen die Einschätzung ihrer Kolleg*innen bzw. anderer Fachgruppen und Institutionen aus verschiedenen Feldern, wie zum Beispiel der Psychologie oder Pädagogik und Sozialen Arbeit. Wie jedoch der Artikel hervorhebt, haben viele Kliniken in den USA ein massives Personalproblem, gerade in Bezug auf Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

Hier geht es eben nicht nur um die Fragen „Was ist Identität und wie entsteht sie?“, sondern auch darum, diese Identität „herzustellen“. Das Problem dabei entsteht, wenn einzelne Gruppen versuchen, hierauf eine abschließende und allgemeingültige Antwort zu finden.

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Am Freitag, 18. November, fand in Rom ein Treffen von Vertretern verschiedener zentraler Behörden der Katholischen Kirche statt, unter anderem mit der Beteiligung der 62 deutschen Bischöfe und Papst Franziskus. „Das Treffen war seit einiger Zeit als Gelegenheit geplant, gemeinsam über den laufenden Synodalen Weg in Deutschland nachzudenken, der als Reaktion auf den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche einberufen wurde“, heißt es in dem offiziellen Kommuniqué des Vatikans.

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Dabei wurden u. a. auch die Themen „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft” aufgegriffen.

Wie Vatikan-News berichtet, äußerte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, der das Treffen moderierte, Bedenken gegenüber dem Synodalen Weg und betonte, die Gefahr liege in den „Reformen der Kirche, aber nicht innerhalb der Kirche“. Auch die Kardinäle kritisierten nicht nur die Inhalte, sondern auch das Vorgehen im Synodalen Weg. Zeitweise wurde laut Kommuniqué sogar diskutiert, den Synodalen Weg in Deutschland durch ein Moratorium auszusetzen, was letztendlich jedoch nicht umgesetzt wurde.

Auch wenn der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, in der Tagesschau als eher zufrieden zitiert wird, so äußert er dennoch Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen. Grundsätzlich, so Bätzing, sei alles auf den Tisch gekommen. Was das genau bedeutet, bringt das Magazin Schwulissimo treffend auf den Punkt, wenn es zynisch schreibt: „[E]s ändert sich zwar nichts, aber man habe mal darüber gesprochen“.

Die deutsche Debatte sei ein Labor, so die Vatikanjournalistin Franca Giansoldati von der Tageszeitung "Il Messaggero" in einem Zitat der Tagesschau. In Italien selbst sei, „[…] eine so grundlegende, so zielgerichtete und so wichtige Debatte über bestimmte Themen führen zu können, [undenkbar]. Ich denke da zum Beispiel an das Thema Frauen."

Die Kritik, die über die Trägheit der Katholische Kirche, wie sie im Zusammenhang mit dem Treffen zum deutschen Synodalen Weg im September dieses Jahres vorgebracht wurde, ist damit weder unberechtigt noch relativiert. Betrachtet man jedoch die Stagnation in Rom und bedenkt, dass die Katholische Kirche vermutlich zwischen den Interessen ihrer gesamten internationalen Gemeinden (und deren Interessen) zu manövrieren versucht, dann ist das bisschen Bewegung in Deutschland zumindest als Hoffnungsschimmer zu betrachten. Interessant wird es, wenn 2023 in Rom die Weltsynode einberufen wird. Dann zeigt sich, ob der deutsche Weg Anklang findet oder gestoppt wird und wie sich die deutsche Katholische Kirche verhält. Im Moment sieht es nach dem Versuch aus, einen Schwebezustand zu erhalten.

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Am Freitag, 18. November, war es so weit: Das Kabinett der Bundesregierung beschloss den bundesweit ersten ‚Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt‘. Damit will sich die Koalition aus SPD, Grüne und FDP für mehr Akzeptanz und gegen die Diskriminierung queerer Menschen einsetzen.

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„Queer leben“, so der Name des Plans, überführt damit einem Bericht der Tagesschau zufolge getroffene Vereinbarungen des Koalitionsvertrags in konkrete Handlungsschritte. Beispielsweise solle das Abstammungs- und Familienrecht so angepasst werden, dass „vielfältige Familienkonstellationen“ gestärkt werden. Ein weiterer Teil des Aktionsplans betrifft das Selbstbestimmungsgesetz, zu dem wir hier bereits näher berichteten.

Der Aktionsplan fokussiert die gesamte LSBTIQ* Community. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung werden sechs primäre Handlungsfelder vorgestellt:

  1. Rechtliche Anerkennung: Hierunter fallena. die oben angesprochene Modernisierung des Familienrechts und das Selbstbestimmungsgesetz.
  2. Teilhabe: „Die Bundesregierung will die Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ* (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* und queer) ausbauen.“ Zudem versteht die Koalition unter Teilhabe auch die Aufklärung in Schulen sowie die Bildung älterer Menschen und ein verbessertes „Diversity-Management im öffentlichen Dienst“
  3. Sicherheit: „Ziel ist, LSBTIQ* besser vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen zu schützen“. Unter anderem sollen Straftaten gegen LSBTIQ* besser statistisch erfasst und das Dunkelfeld aufgehellt werden.
  4. Gesundheit: Unter diesem Punkt geht es darum, das spezifische medizinische Fachwissen und die HIV/Aids-Prävention auszubauen und den grundsätzlichen Zugang zur Gesundheitsversorgung für LSBTIQ* zu verbessern.
  5. Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen: „Geplant ist ein Dialog mit den Ländern zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungsberatung.“
  6. Internationales: Hier sieht die Bundesregierung vor, neben den Rechten auch die internationale Repräsentanz „[…] von LSBTIQ* in der Entwicklungszusammenarbeit und auswärtigen Beziehungen stärken“.

Nach Angaben der taz haben die Maßnahmen vorschlagenden, keinen verbindlichen  Charakter. Auch wird Kritik an einzelnen Maßnahmen laut, beispielsweise gebe es diverse Unklarheiten beim Thema Abstammungsrecht. Der gesamte Plan wird als „vage“ und „Raum für Spekulationen“ lassend bezeichnet, auch was die Finanzierung und einen Zeitplan betrifft..

Die Bundesregierung schreibt: „Als nächstes werden die Ministerien ressortübergreifend den Aktionsplan weiter ausgestalten, priorisieren und Maßnahmen umsetzen.“ Wie jedoch diese Ausgestaltung aussieht und was genau priorisiert wird, bleibt abzuwarten und so lange, so scheint es, tritt der Aktionsplan noch nicht in Aktion.

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Mehr Vorbilder und Verbündete für queere Jugendliche! "Peer4Queer" unterstützt queere Jugendliche durch Mentoring in ihrer Identitätsfindung in Bezug auf ihre sexuelle und romantische Orientierung sowie geschlechtliche Identität. Dafür werden queere Menschen (bis zu 29 Jahren) zu Mentor*innen ausgebildet, damit sie als Vorbilder Jugendliche (bis zu 25 Jahren) ein Jahr lang begleiten und sie in ihrer Identitätsfindung unterstützen können.

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Die Mentor*innen geben im Eins-zu-eins-Mentoring ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die Jugendlichen weiter.

Außerdem arbeitet Peer4Queer mit Hamburger Schulen zusammen: In Seminaren beschäftigen sich Schüler*innen mit dem Thema "queere Identitäten" und lernen, wie sie sich für die Belange queerer Jugendlicher einsetzen können.

Queer!? – Was meinen wir eigentlich damit?

Unter dem Wort "queer" verstehen wir einen Sammelbegriff, der für alle Menschen offen ist, die sich nichtheterosexuell und/oder nicht-cis-geschlechtlich (also sich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, nicht identifizieren können) fühlen – oder die sich nicht sicher sind, wie sie sich definieren möchten oder können.

 

Kontakt:

Peer4Queer

KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.

Haus der Wirtschaft

Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

 

Hier geht's zur Homepage

Mail: peer4queer@kwb.de

Instagram: @peer4queer

Telefon: 040 334241-0

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Am 15.11.2022 startete die Künstlerin „annette hollywood“ das Onlinearchive „anderkawer“. In diesem stellt sie Fotos, Skizzen, Videos, aber auch Polizeiakten und weitere Dokumente zur Verfügung, die das Leben und die Situation lesbischer Mütter der letzten 100 Jahre betreffen.

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Auf der Webseite lädt sie ein, sich durch die Materialien zu klicken und selbst einen Einblick in die historischen Dokumente zu erhalten:

„Das Langzeitprojekt [anderkawer] untersucht anhand biografischer und gesellschaftlicher Ereignisse die Situation von nicht heteronormativen Familien und den damit verbundenen Ideologien von Familie und Mutterschaft in den letzten 100 Jahren in Deutschland.“

Den Anfang macht das Projekt im Berlin der 1920er Jahre. Wie das Magazin L-Mag schreibt, sind lesbische Frauen in diesem Jahrzehnt „[…] sichtbare Realität, die sich heute noch im Archivmaterial in Form von Fotos, Plakaten und Medien -- zum Beispiel in der Zeitschrift ‚Frauenliebe‘, die in den Jahren 1926 bis 1930 in Berlin erschien – wiederfindet“.

Aber auch Themen wie Verfolgung, Denunziation und damit verbunden die Not, untertauchen zu müssen, spielen eine Rolle. Gerade in den Nachkriegsjahren um 1950 geht es darum, inwieweit die Protagonist*innen medial überhaupt in Erscheinung traten:

„Die Fundstücke, wie Zeitschriften und Akten, erzählen von der Unsichtbarkeit, gesellschaftlichen Diskussion und heute allmählichen Akzeptanz queerer Familien und machen die Verwendung von Sprache, ihre Zuschreibung und Wirkmacht im jeweiligen gesellschaftlichen Klima erfahrbar“.

Am Ende soll das Projekt einen Eindruck vermitteln, wie sich die Verhältnisse in den vergangenen 100 Jahren darstellten und veränderten. Dabei nimmt Unsichtbarkeit und das wieder Sichtbarwerden im Laufe der Zeit eine wichtige Rolle ein.

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Nach einem Antrag der CDU-Fraktion mit Unterstützung der AfD sollen Thüringens Landesbehörden und Landesregierung in ihrer öffentlichen Kommunikation auf gendergerechte Sprache verzichten. Wie das ZDF berichtet, wurde der umstrittene Antrag am späten Mittwochabend (09.11) bei einer namentlichen Abstimmung im Landtag mit 38 Ja- und 36 Nein-Stimmen verabschiedet.

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Thüringen wird momentan von einer rot-rot-grünen Minderheitskoalition regiert. Bis zuletzt hatte diese noch versucht, durch einen entsprechenden Gegenantrag über eine "Selbstverpflichtung zu einer respektvollen Kommunikation" Kompromisse zu finden, doch vergebens. Der CDU-/AfD-Antrag sieht vor, dass Landesregierung, Ministerien, Universitäten, staatliche Schulen und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Gender-Sprache mehr verwenden „sollen“. Wie das ZDF ergänzt, handelt es sich hierbei nur um einen Appell und nicht um eine Bestimmung. Ob und wie der Antrag umgesetzt wird, liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der Regierung.

Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel hatte den Antrag seiner Fraktion damit begründet, dass nach verschiedenen Umfragen eine Mehrheit der Menschen in Deutschland die "Gendersprache" ablehne. Gendern sei lediglich ein „Eliteprojekt“, das die Menschen bevormunde, so der Abgeordnete nach Angaben des ZDF. Wie das Magazine schwullissimo berichtet, sehe die thüringische CDU das Gendern als Ausdruck einer ideologischen Auffassung.

SPD und Linke hielten dagegen, dass es sich beim Gendern um ein „legitimes Mittel handele, die Gleichheit der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen“ und verwiesen auf das Gleichstellungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung.

Laut Bundesverfassungsgericht ist klar geregelt, dass staatliche Sprach- und Schreibverbote (abgesehen von strafbaren Beleidigungen) in der privaten Kommunikation ausgeschlossen sind. Für öffentliche Einrichtungen sieht es jedoch anders aus: Diese haben sich explizit an die deutsche Rechtschreibung zu halten, die ein entsprechendes Gendern nicht vorsieht. Im Gegensatz zu Schulen können sich Professor*innen und Universitäten (außerhalb ihrer Verwaltung) wiederum auf die Freiheit der Wissenschaft berufen. Gleiches gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch dieser hat durch „das Gebot der Staatsferne“ das Recht, selbständig seine Sprache zu wählen. Wie das ZDF folgert, wäre damit der Antrag auf individueller und universitärer Ebene sowie beim öffentlichen Rundfunk nicht anwendbar und bei allen weiteren stattlichen Einrichtungen überflüssig, da es de facto über die Rechtschreibpflicht bereits besteht. Dies gilt im Übrigen für ganz Deutschland.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Antragssteller*innen sich sehr wohl bewusst waren, dass ihr Antrag keinen rechtsbindenden Charakter haben würde und dass mit Bezug auf die Anwendungspflicht der deutschen Rechtschreibung bereits ein wirksames Genderverbot existiert. Damit bekommt der Vorwurf der Linken gegenüber der CDU, einen „rechtspopulistischen Kulturkampf“ zu betreiben, ein gewisses Fundament. Auf jeden Fall zeigt es aber, dass sich hinter dem Antrag eine ebensolche „ideologische“ Haltung verbirgt, wie sie die Antragsstellenden selbst zum Vorwurf gemacht haben.

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In der vergangenen Woche fanden in den USA die Zwischenwahlen statt. Besonders in Nevada hatte sich aufgrund eines knappen Wahlergebnisses und wahlrechtlicher Besonderheiten das endgültige Ergebnis deutlich verzögert. Am Sonntag kam dann die Meldung:

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„Die US-Demokraten behalten die Mehrheit im Senat. Im US-Bundesstaat Nevada setzte sich Senatorin Masto gegen ihren republikanischen Herausforderer Laxalt durch. Damit kommen die Demokraten auf genug Sitze, um die Kongresskammer zu kontrollieren“, so die Tagesschau mit Berufung auf CNN, NBC und CBS. Die Demokrat*innen kommen dadurch auf 50 der 100 Senatsstimmen. Bei einem Patt gibt die Stimme der Senatspräsident*in, in diesem Fall die Demokratin Kamala Harris, den entscheidenden Ausschlag. Zwar findet im Dezember in Georgia noch eine Stichwahl statt, jedoch wird diese nichts mehr an den Mehrheitsverhältnissen ändern. Der amtierende Präsident Joe Biden startet damit gestärkt in seine zweite Amtshälfte, auch wenn die Mehrheit im Repräsentantenhaus bis jetzt noch offen ist.

Doch was bedeutet das Ergebnis nun für LSBTIQ* Community? Auf ihrer Webseite gratulierte die NGO „Human Rights Campaign“ (HRC) der demokratischen Senatorin Catherine Cortez Masto und betonte ihren politischen Einsatz für die Rechte der LSBTIQ* Community in Nevada.

Mit ihrem Sieg, so HRC, sichere sie, dass die „pro-equality“ Mehrheit auch im 118. Kongress die Kontrolle behalten werde, wenn dieser ab Januar zusammenkommt. Bereits während der COVID-19-Pandemie setzte sich Masto dafür ein, dass das US-Gesundheitsministerium Daten über die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität erhebt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der LSBTIQ* Community verstanden und erfüllt würden. Darüber hinaus unterstützt sie den „International Human Rights Defense Act“ - ein Gesetz, das das Außenministerium anweist, die Menschenrechte u. a. von LSBTIQ* Personen weltweit zu verteidigen. Damit hat die US-Wahl nicht nur große Symbolkraft, wie wir bereits in einem früheren Artikel erwähnten, sondern gerade für die Regionen, in denen die USA physisch aktiv sind, enthält das Ergebnis ganz konkrete Bedeutung für das Leben der LSBTIQ* Gemeinschaften.

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In den Jahren 2017 bis 2020 gab es in Niedersachsen insgesamt 289 Operationen an den Genitalien von Kindern unter 10 Jahren. Das ergab eine kleine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Meta Janssen-Kucz (beide Bündnis 90/Die Grünen) im September dieses Jahres.

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Hierbei handelt es sich zumeist nicht um Operationen im Rahmen einer selbstbestimmten Geschlechtsangleichung aufgrund einer Geschlechtsdysphorie, sondern um die chirurgische Anpassung an eine heteronormative Erwartungshaltung von Eltern und/oder Ärzt*innen, so das Queere Netzwerk Niedersachsen (QNN) in seinem Artikel zu diesem Thema.

Wie QNN weiter berichtet, dauert der Streit zwischen „intergeschlechtlichen Selbstorganisationen“ und Mediziner*innen sowie Eltern darüber, wie ein „normales“ Geschlecht auszusehen habe, bereits Jahrzehnte an. Das Problem ist, dass diese kosmetischen Eingriffe zum einen medizinische Spätfolgen haben können (z. B. beeinträchtigte Orgasmusfähigkeit) und zum anderen jede Fehleinschätzung bei der vermeintlichen Zuordnung zu entsprechenden Problemen führen kann. In den seltensten Fällen geht es dabei um medizinisch akute Eingriffe. QNN schreibt:

„Im Mai 2022 trat deshalb das ‚Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ in Kraft: „Im Wesentlichen begrenzt das neue Gesetz die Personensorge von Eltern intergeschlechtlich geborener Kinder, in dem es klar formuliert, dass die Personensorge nicht das Recht umfasst, in die Behandlung nicht einwilligungsfähiger Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder diese selber durchzuführen […], wenn dies allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (vgl. §1631e Abs. 1 BGB).“

Aber Vorsicht vor einer Fehleinschätzung. Sowohl bei früheren als auch beim aktuellen Gesetz liegt in dessen Auslegung ein hoher Interpretationsspielraum, sodass das Gesetz eine Hürde, aber kein Hindernis bedeutet. Auch der nun notwendige Beschluss des Familiengerichts erzeugt lediglich eine zusätzliche Kontrollinstanz, die ebenso interpretieren muss wie alle anderen. Zudem würde, selbst wenn ab sofort keine chirurgischen Eingriffe mehr durchgeführt würden, das Problem nur verlagert. Kinder und junge Erwachsene sind zeit ihres Lebens mit Normvorstellungen und Erwartungshaltungen konfrontiert. Die Belastung, die ein entsprechendes Missverhältnis zwischen dem Selbst, dem eigenen Körper und den externen Normen bedeuten kann, ist bereits aus der Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ bekannt. Ebenso wie dort besteht auch hier das Problem, dass gerade junge Menschen (unabhängig von einer formalen Volljährigkeit) nicht automatisch in allem sofort Mündigkeit erlangen. Wie die Notwendigkeit des Gesetzes zeigt, gilt dies nicht einmal für Erwachsene im Allgemeinen.

Wenn also der „Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V." und das „Queere Netzwerk Niedersachsen" neben einer konsequenten Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesetzes intergeschlechtliche Selbsthilfe sowie Schulungen für Institutionen und medizinisches Personal fordern, trifft gerade letztere Maßnahme den Kern. Unsicherheiten, Unwissen und normative Überzeugungen, die auf die Entscheidungen von Eltern, Ärzt*innen, aber auch Kinder und später junge Erwachsene wirken, haben wenig mit einer spontanen Mündigkeit zu tun als vielmehr mit dem Bedarf einer Sicherheit schaffenden Beratung, um auch festgefahrene Überzeugungen und Ängste zu hinterfragen und zu begleiten. Dies gilt dabei für beide Seiten, wie das Thema der Detransition zeigt. Auch hinter einer vermeintlich progressiven und akzeptierenden Haltung können sich Fehleinschätzungen verbergen.

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Die WorldPride ist ein riesiges LGBTQIA+ Festival. Das erste Mal wurde sie im Jahr 2000 in Rom organisiert und findet seitdem in unregelmäßigen Abständen statt - außerhalb von Europa bis jetzt nur 2019 in New York.

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Die WorldPride wird grundsätzlich unter den Mitgliedern der Dach-NGO InterPride ausgeschrieben und von dieser lizenziert. Bei InterPride handelt es sich um ein Netzwerk von 400 Organisationen aus mehr als 70 Ländern, das global bei der Koordination von Prides unterstützt.

Mit Sydney wird 2023 zum ersten Mal eine Stadt der südlichen Hemisphäre ausgewählt, heißt es auf der offiziellen WorldPride Webseite. Daher findet das Festival auch nicht wie sonst im Juni, sondern bereits vom 17. Februar bis zum 5. März 2023 statt.

„Der Sydney WorldPride umfasst alle beliebten Veranstaltungen des schwul-lesbischen Karnevals in Sydney sowie ein breit gefächertes Festivalangebot in den Bereichen Kunst, Sport, Theater, Konzerte, Partys, Programme für die Ureinwohner und eine Menschenrechtskonferenz.“

Auch ohne die Veranstaltung der WorldPride ist Sydney für seinen „Schwulen und Lesben Karneval“ bekannt. Ungeachtet des irreführenden Namens handelt es sich beim „Gay and Lesbian Mardi Gras“ (SGLMG) um eine gemeinnützige, mitgliederbasierte LGBTQIA+ Organisation, die neben dem Karneval auch verschiedene andere Veranstaltungen und unterstützende Initiativen im Laufe des Jahres organisiert.  Somit mag die WorldPride zwar von Februar bis März stattfinden, die Veranstaltungen rundherum beginnen allerdings bereits im Januar. Wer Interesse hat, vielleicht auch nur als Inspiration, findet im Anschluss an diesen Artikel eine Liste aller Veranstaltungen im Zuge der WorldPride 2023.

Neben vielen künstlerischen Veranstaltungen wird zudem vom 1. bis 3. März eine Menschenrechtskonferenz stattfinden. Das Programm der Konferenz beinhaltet neben Vorträgen von über 60 lokalen und internationalen Redner*innen auch Podiumsdiskussionen und interaktive Workshops.

„Mitglieder der LGBTQIA+-Gemeinschaft aus der ganzen Welt werden zusammenkommen, um die großen Themen anzugehen, mit denen die LGBTQIA+-Gemeinschaft konfrontiert ist, und die Fähigkeiten und Netzwerke zu entwickeln, die einen positiven Wandel bewirken.“, heißt es auf der Seite der Veranstalter*innen. Mit Ticketpreisen von 147 australischen Dollar, also umgerechnet ca. 95€ ist die Konferenz allerdings nicht unbedingt als niedrigschwellig anzusehen.

Die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme ist auf der Webseite leider nicht ersichtlich. Gerade in den letzten Jahren ist es allerdings üblich geworden, Podiumsdiskussionen und Vorträge zu streamen und bei YouTube hochzuladen.
Würden die Veranstaltenden hinter diesen Standard zurückfallen, wäre das nicht nur schade, sondern würde auch dem Anspruch, „einen positiven Wandel" bewirken zu wollen, kaum gerecht werden.

Link zur Webseite der WorldPride 2023 und direkt zu den Veranstaltungen

Link zur Webseite der Sydney WorldPride Menschenrechtskonferenz

Link zum Gay and Lesbian Mardi Gras

Link zur Dachorganisation InterPride

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