Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Lebensrettende HIV-Medikamente treffen in der Ukraine ein, während der Krieg die Epidemie zurückzudrehen droht. Nach Angaben der WHO leben in der Ukraine rund 260.000 Menschen mit HIV, von denen die Hälfte - darunter 2700 Kinder - eine lebensrettende antiretrovirale Behandlung erhält. Die Weltgesundheitsorganisation bringt nun lebensrettende antiretrovirale Medikamente zu HIV-Infizierten in der Ukraine.

Weiterlesen

In Zusammenarbeit mit dem United States President's Emergency Plan for AIDS Relief (PEPFAR) und ukrainischen Partner*innen arbeitet die WHO daran, die Versorgung mit antiretroviralen Medikamenten (ARV) „für jeden einzelnen Menschen“, der sie benötigt, sicherzustellen.

Wie die WHO Anfang April mitteilte, hat die erste Lieferung die polnische Grenze überschritten und wird über die HIV-Dienste des Landes verteilt. Die Organisationen sicherten die Beschaffung von 209.000 Packungen des antiretroviralen Medikaments TLD (Tenofovir, Lamivudin und Dolutegravir), ein Vorrat, der für 12 Monate reichen wird. Eine weitere Spende von Dolutegravir für die Behandlung von HIV-infizierten Säuglingen wird ebenfalls bald zur Verfügung stehen, so die WHO.

Dr. Hans Henri P. Kluge, der WHO-Regionaldirektor für Europa, sagte: "Dieser Krieg hat das Potenzial, die hart erarbeiteten Fortschritte der letzten Jahre in einer Reihe von Gesundheitsfragen, einschließlich HIV, zu untergraben. "Wir können nicht zulassen, dass dies geschieht, obwohl die Ukraine gerade begonnen hat, eine Wende in der HIV-Bekämpfung herbeizuführen, indem sie den Zugang zu antiretroviralen Medikamenten sowie die Diagnose und Behandlung verbessert hat.

Die WHO empfahl den Aufnahmeländern, die Versorgung mit ARV zu unterstützen, um die Behandlung von HIV-Infizierten fortzusetzen. Sie wies jedoch darauf hin, dass viele der Betroffenen Männer zwischen 18 und 60 Jahren sind, die das Land nicht verlassen können.

Dr. Jarno Habicht, WHO-Vertreter in der Ukraine, sagte: "Die Sicherstellung einer kontinuierlichen HIV-Behandlung und ausreichender Vorräte dort, wo die Menschen vorübergehend Zuflucht finden - nicht nur in Bezug auf HIV, sondern auch im Zusammenhang mit anderen übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten - wird eine ständige Herausforderung für die humanitären Helfer und das ukrainische Gesundheitssystem sein."

Schließen

   

Die Deutsche Bahn darf einen nicht-binären Menschen bei der Nutzung von Angeboten wie dem Ticket- oder Bahncard-Kauf nicht dazu zwingen, bei der Anrede zwischen Mann oder Frau auszuwählen. So teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit, dass es bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen bleibe. Berücksichtige die Deutsche Bahn dies nicht, drohen ihr Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro bei jedem Online-Ticketkauf.

Weiterlesen

Wegweisend bestätigte das Gericht mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung (AZ 9 U 84/21) ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 26. August 2021 (AZ 2-30 O 154/20). Vor diesem Urteil hatte Robin Nobicht, eine nicht-binäre Person im Besitz einer Bahncard, gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, weil es unmöglich war die für die Bahncard hinterlegten Daten hinsichtlich der geschlechtlichen Anrede richtigzustellen – obwohl Nobichts Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde seit Oktober 2019 "ohne Angabe" lautet. Auch beim Onlineticketkauf müssten Menschen zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr auswählen.

Nobicht vertrat die Ansicht einen Anspruch auf Entschädigung und Unterlassung zu haben, weil das Verhalten der Bahn diskriminierend sei. Den Unterlassungsanspruch bestätigte Landgericht - eine zwingende Auswahl einer Anrede stelle nämlich eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, so das Urteil. Einen Anspruch auf Entschädigung bestätige das Gericht jedoch nicht.

Das Urteil habe jedoch "Signalwirkung", so Nobichts Rechtsanwältin Friederike Boll. "Wir hoffen, dass jetzt im Onlinehandel bald überall die Möglichkeit eingeführt wird, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen." Die Bahn hat nun ein halbes Jahr Zeit, um ihre Frageformulare an die Realität nicht-binärer Existenzen anzupassen.

Schließen

 

Während Ungarns Machthaber Viktor Orbán eine vierte Amtszeit erlangte, scheiterte sein Referendum, das über das Schicksal der LGBT+-Rechte im Land entscheiden sollte. Doch für die queere Gemeinschaft war es dennoch eine Enttäuschung: Orbáns Herrschaft ist zunehmend von Angriffen auf die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Menschenrechte geprägt, darunter zahlreiche Angriffe auf die Rechte von LGBT+ und Frauen.

Weiterlesen

Bei den Parlamentswahlen am 3. April erhielt Orbáns rechtsgerichtete Fidesz-Partei 53,1 Prozent der Stimmen und zerschlug damit einen Sechs-Parteien-Block der Opposition, der sich zusammengeschlossen hatte, um seine autokratische Herrschaft zu beenden.

Doch während Orbán aus den Wahlen als Sieger hervorging, scheiterte in der gleichen Nacht ein Referendum der Regierung, das sich gegen eine LGBT-integrative Bildung richtete. In dem Referendum waren die Wähler*innen nach ihrer Meinung zu einem Gesetzesvorschlag gefragt worden, der den Unterricht über LGBT+-Themen und -Identitäten in Schulen einschränken sollte, nachdem Orbán ein so genanntes "LGBT+-Propaganda-Gesetz" erlassen hatte. Es enthielt vier Fragen, in denen die Öffentlichkeit gefragt wurde, ob sie das Zeigen von Medieninhalten zur Geschlechtsumwandlung für Minderjährige unterstütze, sowie weitere Fragen zu Sexualerziehungsprogrammen in Schulen. Orbáns Regierung hatte die Öffentlichkeit dazu aufgefordert, "Nein" zu solchen Fragen zu sagen, und neun von zehn Ungarn stimmten im Einklang mit der Anti-LGBT+-Kampagne der Regierung.

Die Umfrage hatte jedoch nicht genügend Wähler angezogen, um sie rechtsverbindlich zu machen. Nach Angaben des Nationalen Wahlbüros nahmen nur 3,5 Millionen der acht Millionen registrierten Wähler*innen Ungarns teil - die Hälfte der Wahlberechtigten hätte sich beteiligen müssen, damit die Abstimmung verbindlich ist. Mehr als 1,5 Millionen Stimmen, also 20 Prozent, waren ungültig. Eine von Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International Ungarn und Budapest Pride durchgeführte Kampagne hatte dazu aufgefordert, ungültige Stimmen abzugeben, indem sie bei jeder Frage sowohl "Ja" als auch "Nein" ankreuzten.

Orbán hatte das Referendum als die jüngste Konfrontation Ungarns mit der Europäischen Union dargestellt. Die EU kämpft seit 12 Jahren gegen Orbáns hartes Durchgreifen gegen die Rechte von LGBT+, die Presse und das Justizsystem. Er schlug das Referendum im Juli vor, um die Kritik am Verbot der Diskussion über LGBT+ Menschen in Schulen und der Presse zu entschärfen. Parlamentarier*innen hatten fast einstimmig dafür gestimmt, die LGBT+-Gemeinschaft mit einem Gesetz zum Schweigen zu bringen, das dem russischen Gesetz über "Schwulenpropaganda" ähnelt.

Schließen

   

Bis 1994 verfolgte die Bundesrepublik Homosexuelle nach dem Paragrafen 175. Nun werden in der Nachkriegszeit so Verurteilte seit 2017 rehabilitiert und entschädigt. Doch nach dem 22. Juli sollten Menschen, die in Deutschland nach 1945 wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden, nicht mehr Anträge auf Entschädigung stellen können. Die Ampel-Fraktionen wollen die Frist verlängern.

Weiterlesen

So setzen sich Vertreter*innen von SPD, Grünen und FDP dafür ein, entsprechende Ansprüche für die Entschädigung homosexueller Menschen über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Queer.de berichtete im Detail.

Der queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falko Droßmann, sagte, er wolle Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bitten, "intensiv zu prüfen, die Frist zur Beantragung über den 22. Juli hinaus zu verlängern". Das unbürokratische Beantragungsverfahren müsse unbedingt noch bekannter gemacht werden, um alle Betroffenen zu erreichen. Denn ihnen habe "unser Land in der Vergangenheit so viel Unrecht angetan". Die im Vergleich zur hohen Zahl von Verfolgten sehr niedrige Zahl von Anträgen zeige, dass die Scham bei verfolgten Männern bis heute tief sitze und die Möglichkeit zur Rehabilitierung öffentlich besser bekannt gemacht werden müsse. "Der Altersgruppe entsprechend wäre eine Kampagne in der Apothekenumschau und den öffentlich-rechtlichen Vorabend-Informationssendungen sicher zielführender als eine Social-Media-Kampagne", so der FDP-Sprecher für die Rechte von LGBT, Jürgen Lenders. "Die Ansprüche dürfen nicht verfallen", sagte dieser.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des Linken-Fraktionsgeschäftsführers Jan Korte geht den Angaben zufolge hervor, dass bislang lediglich 867.500 Euro von ursprünglich veranschlagten 30 Millionen Euro an die Opfer ausgezahlt wurden.

Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite alle Informationen eingestellt, die Betroffene benötigen. Dort findet sich auch im Downloadbereich ein Antragsformular für die Entschädigung.

Schließen


Am 08. Mai ist Schleswig-Holstein Landtagswahl. BiNe – Bisexuelles Netzwerke e. V. hat dafür bisexuelle Wahlprüfsteine online gestellt. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung.

Weiterlesen

  • Mit einer bisexuellen Bundesvorsitzenden liege die Tierschutzpartei bei der BiNe-Analyse vorne.
  • Die FDP finde geoutete Bi+sexuelle wichtig.
  • Die Grünen wollen den Aktionsplan „Echte Vielfalt“ weiter ausbauen.
  • Die SPD plane bi-spezifische Schwerpunkte in Lehrplänen.
  • Volt wollen 2022 wieder auf den Bi+Pride.
  • Die CDU sehe keine Notwendigkeit von speziellen Maßnahmen für Bisexuelle im Gesundheitssystem. Dennoch scheine die CDU in Schleswig-Holstein etwas offener zu sein als in anderen Bundesländern.
  • Die Linke und der SSW hätten wie viele kleine Parteien nicht geantwortet.
  • Die rechtsradikale AfD und die Querdenker*innen die Basis seien bewusst nicht angeschrieben worden.

Eine genaue Analyse und alle Antworten finden sich auf der Seite von BiNe.

Echte Vielfalt hat in diesem Video CDU, FDP, Grüne, Linke, SPD und SSW zu queeren Wahlkampfthemen befragt.

Das BiNe – Bisexuelles Netzwerke e. V. "fordert alle Wahlberechtigten auf zu wählen".

Schließen


Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat allen Ministerien und Bundeseinrichtungen die Genehmigung erteilt, die Regenbogenflagge an Dienstgebäuden des Bundes zu hissen. Wie das Innenministerium mitteilte, gelte dies aber nur zu bestimmten Anlässen wie dem CSD.

Weiterlesen

Unter dem queerfeindlichen CDU-Innenminister Thomas de Maizière hatte es ein Verbot für das Hissen von Regenbogenfahnen an Bundesgebäuden gegeben. Die neuen Regeln zur Beflaggung seien, so Ministerin Faeser, ein sichtbares Zeichen für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt durch alle Stellen des Bundes: "Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist aller höchste Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen", so die Sozialdemokratin. Die Regierung wolle Diskriminierung "von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen" beenden. Dafür stehe weltweit symbolisch die bunte Flagge der queeren Community. "Deswegen war es mir sehr wichtig, das Hissen der Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Bundesgebäuden zu erlauben.

Jedoch weil die Regenbogenflagge eine politische Fahne sei, so die Ministerin, dürfe sie nur an wenigen Tagen im Jahr gehisst werden, „zum Beispiel am Christopher Street Day setzen wir so ein sichtbares Zeichen des Staates für Vielfalt und gegen jede Diskriminierung." Weiter erklärte das Ministerium: "Um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten, ist die Wahrung staatlicher Neutralität zwingend erforderlich." Grundsätzlich nicht wehen darf die Regenbogenfahne dagegen an einem "allgemeinen Beflaggungstag" wie am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), am Tag der Arbeit (1. Mai), am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) oder an Tagen, an denen Bundestags- oder Europawahlen stattfinden.

Während dieser symbolische Schritt sicherlich ein wichtiges Signal sendet, stellt sich die Frage, ob eben solche Symbol-Politik über die notwendige Verbesserung tatsächlicher Maßnahmen hinwegwirken kann, wie die Komplexität des Asylverfahrens für queere Refugees. So schildert ein Leitfaden, den Queer-Refugees (ein LSVD-Projekt) herausgegeben hat folgendes:

„LSBTI-Geflüchtete, die in ihrer Heimat nicht offen gelebt haben und daher unverfolgt ausgereist sind, erhalten nur dann Asyl, wenn sie dies aus Angst vor Verfolgung getan haben. Wenn sie versteckt gelebt haben, um ihr Gesicht zu wahren oder die Ehre der Familie zu schützen, ist dies in der Regel kein Asylgrund. Dann wird oft angenommen, dass sie so weiterleben können und eine Verfolgung unwahrscheinlich ist. Verheiratete homosexuelle Geflüchtete sollen deutlich machen, warum sie verheiratet sind.

Beleidigungen, abstrakte Drohungen und homo- bzw. transphobe Einstellungen der Mehrheitsgesellschaft sind für sich genommen keine Asylgründe. Ist die Diskriminierung im Heimatland jedoch so massiv, dass sie eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellt, ist dies ein Asylgrund. LSBTI-Personen sollten während der Anhörung daher alle Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen im Heimatland nennen“.

Bei solchen Hürden für queere Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, bringt es wohl wenig, wenn die Behörde, von der sie abgeschoben werden, vor ihren Türen eine Regenbogenflagge gehisst hat. Ein Schritt nach vorne ist es dennoch.

Schließen


Ab Donnerstag, den 28.04. wird von dem Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine Ringvorlesung veranstaltet. Das Thema: Why it (still) matters - Warum also Gender und Diversität (immer noch) wichtig sind bzw. eine Rolle spielen.

Weiterlesen

Los geht es dabei am 28.04 mit "Soziologischen Perspektiven auf Gender & Diversity", gefolgt von einer Reihe spannender Themen, die bis zum 14.07. wöchentlich behandelt werden. Darunter geht es unter anderem um "Diskriminierung durch Algorithmen", "Schwarzfeministische Perspektiven auf Macht und Machtverhältnisse", "Schwangere Väter und Mütter auf der Pirsch" und "Anerkennung – Schlüsselbegriff einer diversitätsbewussten Sozialpädagogik?!".

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18.15 Uhr und finden im Audimax, Hörsaal 1 am Christian-Albrechts-Platz 2 statt. Genauere Informationen können Sie dem Flyer oder der Webseite entnehmen.

Hinweis der Veranstalter*innen: "Der Zugang zum Hörsaal ist nicht barrierefrei. Ein Zugang kann organisiert werden (e-Mail an orga@gender.uni-kiel.de). Sofern Sie eine Simultanübersetzung in deutsche Gebärdensprache benötigen, melden Sie sich 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin bei dem*der Diversitätsbeauftragten: orga@gender.uni-kiel.de."

Schließen


Der republikanische Gouverneur von Florida, Ron DeSantis, hat ein Gesetz unterzeichnet, das den Unterricht über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität vom Kindergarten bis zur dritten Klasse verbietet. Diese Maßnahme wurde landesweit heftig von Menschen kritisiert, die eine Gefahr der Ausgrenzung von LGBTQ+ Menschen sehen.

Weiterlesen

LGBTQ+-Allies, Studierende, Angehörige der Demokratischen Partei, die Unterhaltungsindustrie und das Weiße Haus haben das von Kritiker*innen als "Don't say Gay" bezeichnete Gesetz angeprangert. Das Thema hat zu einer Auseinandersetzung zwischen DeSantis und Disney, einem wichtigen Akteur in der Tourismusbranche Floridas, geführt.

Dabei argumentieren DeSantis und Republikaner*innen, die Maßnahme sei vernünftig und Eltern, nicht Lehrende, sollten mit Kindern über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sprechen. "Wir werden dafür sorgen, dass Eltern ihre Kinder in die Schule schicken können, um eine Ausbildung zu erhalten, nicht um indoktriniert zu werden", sagte DeSantis vor seiner Unterschrift. Dabei stand er an einem Podium, an dem ein Plakat mit der Aufschrift "Protect Children/Support Parents" –„Kinder schützen/Eltern unterstützen“ angebracht war. Die überwältigende Mehrheit der Eltern lehne es ab, ihren Kindern „diese Art von Material einzuflößen“, sagte der Gouverneur, während er "Transgender-Bildungsmaterial" hochhielt.

Dagegen äußerte sich der US-Präsident mit den Worten: "Unsere LGBTQI+-Jugend verdient es, bejaht und akzeptiert zu werden, so wie sie ist. Meine Regierung wird weiterhin für Würde und Chancen für jeden Schüler und jede Familie kämpfen - in Florida und im ganzen Land." Kritiker*innen fürchten, das Gesetz in Florida sei so vage formuliert, dass freie Meinungsäußerung in allen öffentlichen Schulen unterbunden werden könnte.

So reiht sich das Gesetz in eine Reihe alarmierender Maßnahmen verschiedener Länder ein, darunter Polen, Ungarn, und nicht zuletzt Russland. Befürchtet werden muss, sollte es zu einer noch weiträumigeren Unterbindung von Bildung zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt kommen, Hass und Hetze mehr Platz geboten wird. Ereignisse wie kürzlich die Verprügelung eines 15-jährigen trans Mädchens in Herne könnten demnach an Schrecken verlieren. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

Schließen

 

In Herne ereignete sich ein Hassverbrechen von unbegreiflicher Brutalität, ausgeübt von drei Jungen im Alter zwischen 12 und 13 Jahren. Diese verprügelten das 15-jährige trans Mädchen Jess so lange und extrem, dass sie den Angriff nur knapp überlebte. Dass ein Spaziergänger, der sie schwer verletzt auffand, den Notruf alarmierte, rettete ihr vermutlich das Leben.

Weiterlesen

Das zuständige Polizeipräsidium Bochum berichtete über den Vorfall und die erfolgreiche Ermittlung der Tatverdächtigen durch eine eingerichtete Mordkommission. In der Polizeimeldung wurde das trans Mädchen jedoch misgendert und der transfeindliche Hintergrund der Tat nicht erwähnt. Erst als Jess das Krankenhaus im Rollstuhl sitzend kurzzeitig verließ, um dem TV-Sender RTL (mit ihrer Mutter) ein Interview zu geben, wurde öffentlich, dass es sich um ein transfeindliches Hassverbrechen gehandelt hatte. Darin erzählt Jess nicht nur von zahlreichen Mobbingerfahrungen, sondern auch, dass Jess mit den Jungen unterwegs gewesen war – sie gekannt hatte.

Doch sie forderte auch Gerechtigkeit und Akzeptanz, und forderte "dass die Leute dafür bestraft werden, was sie mir angetan haben.“ Die Tatverdächtigen sind mit 12 und 13 Jahren jedoch noch nicht strafmündig und sollen mittlerweile getrennt in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht sein.

Ob Kindern (denn die Täter waren nun mal auch Kinder) eine Strafe beibringen würde, auf geschlechtliche und sexueller Vielfalt keinen Hass zu empfinden, sei jedoch – trotz der absoluten Nachvollziehbarkeit Jess‘ Forderung nach Gerechtigkeit – dahingestellt. Vielmehr wirft das Ereignis die Frage auf, wie so viel Hass überhaupt bei gleich mehreren Jungen so erstarken konnte, dass sie so brutal handelten. Und es ist auch eine Warnung davor, was entstehen kann, wenn Kinder bei der Erforschung von Vielfalt keine Unterstützung und Bildung erfahren - und ein empfundenes „anders“ sein ihrer Mitmenschen als scheinbar so bedrohlich empfinden, dass sie darauf einprügeln. Vor dem Hintergrund einer weltweiten Welle von Regeln gegen vermeintliche „LGBT-Propaganda“, zuletzt in den USA, sollte dieses unbegreifliche Übel zutiefst ernst genommen werden. Wie es Jess fordert: „Und dass die Leute draußen auch verstehen, was ich sein möchte."

Schließen


Bald steht die Landtagswahl in Schleswig-Holstein an. Um zu erfahren, was im Wahlprogramm der Parteien zu queeren Themen steht, wurde eine Live-Diskussion von der Geschäftsstelle Echte Vielfalt, der HAKI e.V. und Trans SH am 20.04. von 19-21 Uhr organisiert.

Weiterlesen

Es diskutieren:

CDU             Tobias von der Heide

SPD              Robert Schall

Grüne           Anna Langsch

FDP              Dennys Bornhöft

SSW             Christian Dirschauer

die Linke      Tjark Naujoks

Es moderieren Alexa Black (freie Moderatorin) und Daniel Lembke-Peters (GS Echte Vielfalt).

Zu sehen im Live-Stream des Offenen Kanal Kiel.
Stream und im Anschluss zu sehen auf YouTube.

Einbringen und Fragen stellen ist über dieses Padlet möglich, die Chat-Betreuung übernimmt Madita Dreher. Fragen werden mit eingebunden!

Schließen