Echte Vielfalt

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Der Schauspieler Eddie Redmayne hat gesagt, dass es "ein Fehler" war, in dem Film "The Danish Girl" von 2015 eine trans Figur zu spielen. Der Film wurde damals von einigen gelobt, andere aber waren der Meinung, dass die Rolle mit einer trans Schauspielerin hätte besetzt werden sollen.

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Der britische Star wurde für seine Rolle als Lile Elbe, einer der ersten Menschen auf der Welt, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen, für einen Oscar nominiert. Wie die BBC berichtet hatte Redmayne schon damals zugegeben, dass es "jahrelang einen cisgender Erfolg von auf dem Rücken von trans Geschichten" gegeben habe, und sagte, er hoffe, dass in Zukunft mehr trans Schauspieler*innen trans Rollen spielen könnten. Nun sagte er: "Das würde ich jetzt nicht mehr machen. Ich habe den Film mit den besten Absichten gemacht, aber ich denke, es war ein Fehler". Es müsse eine Nivellierung geben, sonst würden diese Debatten weiterhin geführt werden müssen.

Als Reaktion auf seine jüngsten Äußerungen erklärte eine Kommunikationsperson der trans Wohltätigkeitsorganisation Gendered Intelligence, dass die Darstellung von trans Menschen auf der Leinwand seit der Veröffentlichung von The Danish Girl "sprunghaft angestiegen" sei und dass "ein Konsens darüber besteht, dass trans Schauspieler für trans Rollen eine Selbstverständlichkeit sein sollten".

Dies trage nicht nur dazu bei, die Möglichkeit zu verringern, dass trans Geschichten auf unnötig verunglimpfende Weise erzählt werden, sondern die Authentizität von trans Schauspieler*innen, die trans Rollen spielen, bedeutet, dass die Geschichten auf eine bedeutungsvollere Weise für Schauspieler*innen und Zuschauer*innen erzählt werden.  "Wir sind zunehmend zuversichtlich, dass Geschichten über und für trans Personen von diesen Schauspielern selbst erzählt werden können, mit diverseren Talenten sowohl auf der Leinwand als auch hinter der Kamera."

Lesen Sie hier mehr zum Thema von queeren Menschen in Film und Fernsehen und ob es Deutschland nach #actout gelingt, vielfältige und inklusive Unterhaltung zu bieten.

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Nachdem ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Operation zur Reduktion eines deutlich sichtbaren Adamsapfels abgelehnt hatte, zog eine trans Frau vor das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und bekam Recht. Die Krankenkasse hatte argumentiert, dass die beantragte OP als Schönheitsoperation zu bewerten sei, weil das Gesamterscheinungsbild der Klägerin bereits "deutlich erkennbar weiblich" sei.

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Demzufolge sei eine Kehlkopfreduktion nicht erforderlich gewesen, um eine weitere Annäherung an das "weibliche Erscheinungsbild" zu erreichen, sondern es handle sich dabei lediglich um eine Schönheitsfrage. Dafür müsse die Krankenkasse nicht aufkommen.

Doch der Kehlkopf der Klägerin sorgte regelmäßig für Irritationen, weil sie deshalb von anderen Menschen dem männlichen Geschlecht zugeschrieben wurde. Wie sie queer.de anonym erzählte, habe sie das schwer belastet und sogar depressive Phasen ausgelöst, weil ihr so immer wieder vor Augen geführt worden sei, dass sie von der Gesellschaft nicht als Frau wahrgenommen wurde. Als sie also Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme einlegte, sei sie zur Begutachtung einbestellt worden. Dort habe sich der Gutachter geweigert, sie als Frau anzusprechen, und ihr gesagt, dass sie eine Psychotherapie machen solle, wenn sie Probleme mit ihrem Kehlkopf habe.

Gegen diese Zurückweisung des Widerspruchs reichte die Frau schließlich Klage ein. Dies führte schließlich zu einem Berufungsverfahren am Landessozialgericht in Mainz, bei dem sie gebeten wurde, aufzustehen und ihren Schal abzulegen, so dass sich alle im Saal einen persönlichen Eindruck von ihrem Hals verschaffen konnten. Anschließend zog sich der Senat zur Beratung zurück und verkündete danach, dass er der Ansicht sei, dass der Adamsapfel der trans Frau deutlich einem "männlichen Erscheinungsbild" entspreche. Der Vertretung der Krankenkasse wurde deswegen die Möglichkeit gegeben, ihre Argumentation zu überdenken, diese blieb jedoch bei ihrer Position. So fällte das Gericht schließlich sein Urteil und gab der Klägerin Recht.

Die Inaugenscheinnahme ihres Halses durch den gesamten Gerichtssaal ging der Klägerin jedoch sichtlich sehr nahe. Der Vorsitzende Richter entschuldigte sich zwar für die Begutachtungsprozedur mit den Worten "Ich kann mir vorstellen, dass sich das entwürdigend anfühlen muss", langfristig kann es jedoch wohl keine Lösung sein, dass trans Personen sich in unterschiedlichen Stadien ihrer Transitionsphase bei jeder beantragten medizinischen Maßnahme einem oft entwürdigenden Begutachtungsprozess unterwerfen müssen.

Dazu erklärte Rechtsanwältin Katrin Niedenthal, die Prozessvertreterin der Klägerin in der zweiten Instanz, gegenüber queer.de: "Gerade wenn als Anspruchsvoraussetzung das äußere Erscheinungsbild einer Person bewertet werden soll oder – wie hier – eine Annäherung an ein 'weibliches' oder 'männliches' Erscheinungsbild, stellt sich die Frage, wie das objektiv überhaupt funktionieren soll". Petra Weitzel, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), erklärte deswegen: "Geschlechtsangleichende Maßnahmen dürfen nicht der Willkür subjektiver Bewertungen unterliegen, die ihnen als vermeintlich objektiv vermittelt werden, sondern müssen einheitlich im Gesetz festgeschrieben sein."

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Das thailändische Verfassungsgericht hat einen Antrag auf Gleichstellung der Ehe abgelehnt. Das Urteil hat Aktivist*innen empört, doch nun hat das Gericht gefordert, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen sollte, um gleiche Rechte zu garantieren.

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Wie das Magazin Advocate berichtet, entschied das Gericht am Mittwoch, dass Absatz 1448 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzes, der die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert, nicht gegen die thailändische Verfassung verstößt. Das Urteil, das mehrmals verschoben worden war, erfolgte aufgrund einer Klage der "Foundation for Sexual Orientation and Gender Identity Rights and Justice" (Stiftung für die Rechte der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität). Diese klagte im Namen eines lesbischen Paares, das die Anerkennung ihrer Ehe durch die Zivilbehörden in Bangkok beantragt hatte und abgewiesen worden war.

Nun schrieb das Gericht jedoch, dass der thailändische Gesetzgeber „Gesetze ausarbeiten sollte, die die Rechte von Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität garantieren“. Das thailändische Parlament hat in den letzten Jahren über ein Gesetz über zivile Lebensgemeinschaften debattiert, das von der LGBTQ*-Gemeinschaft abgelehnt wurde, da zivile Lebensgemeinschaften nicht die gleichen Rechte wie eine Ehe haben. Auch über die aktuelle Entscheidung sind LGBTQ*-Aktivisten empört. Es mache die „Versprechen der Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, bedeutungslos“, schrieb Sunai Phasuk, eine leitende Forscherin von Human Rights Watch auf Twitter.

„Liebe diskriminiert nicht. Wenn man Menschen das Recht verweigert zu heiraten, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben, bedeutet das für uns, dass man ihnen eines ihrer grundlegendsten Rechte verweigert“, schrieb der thailändische Twitter-Nutzer Jaoyinggx. „Die Welt verändert sich, und es ist an der Zeit, dass wir vorwärts gehen und diesen Wandel annehmen.“ Die LGBTQ*-Rechtsgruppe Free Gender Thailand und andere Organisationen planen deswegen für den 28. November einen Protest.

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Der Direktor des französischen Online-Wörterbuchs „Petit Robert“ sagte, dass das Nachschlagewerk eine Zunahme des Gebrauchs des genderinklusiven Pronomen „iel“ festgestellt habe, und das Wort deswegen aufnahm. Dabei handelt es sich um eine Wortschöpfung aus den französischen Wörtern für „er“ und „sie“ („il“ und „elle“). Der Bildungsminister verurteilte die Verwendung von "iel" und sagte, dass die inklusive Schreibweise nicht die Zukunft der französischen Sprache sei.

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Wie der Guardian berichtet hat das Wörterbuch nun die offizielle Anerkennung des genderinklusiven Pronomens verteidigt, nachdem sich Konservative auf den jüngsten Vorstoß des vermeintlichen US-amerikanischen „Wokeism“ gestürzt hatten. Denn während die alltägliche Verwendung von „iel“ - einer Wortschöpfung aus den französischen Wörtern für „er“ und „sie“ („il“ und „elle“) - vorerst weitgehend anekdotisch bleibt, halten Kritiker*innen es für einen sprachlichen Affront, der verboten werden solle. So prangerte der Bildungsminister Jean-Michel Blanquer den Schritt an und unterstützte die Forderung des Gesetzgebers François Jolivet, die Sprachwächter der Académie Française einzubeziehen. „Inklusive Schrift ist nicht die Zukunft der französischen Sprache“, twitterte Blanquer. „Unsere Schüler, die ihre Grundkenntnisse festigen, können nicht das als Referenz haben“, fügte er hinzu.

Die Kontroverse ist das jüngste Beispiel für den vorherrschenden Widerstand gegen ein inklusiveres Verständnis von Geschlecht, welcher sich in Deutschland beispielsweise in dem von der AfD konstruierten „Gender-Wahn“ oder "Gender-Gaga" wiederfinden lässt. Kritiker*innen in Frankreich bezeichnen inklusive Genderpronomen als amerikanische Importe, die darauf abzielen würden, Menschen mit unterschiedlichen Identitäten gegeneinander auszuspielen und die französischen Ideale von Einheit und Gleichheit zu untergraben. „Diese Art von Initiative besudelt unsere Sprache und endet damit, dass sie ihre Nutzer spaltet, anstatt sie zusammenzubringen“, schrieb Jolivet, der Gesetzgeber Emmanuel Macrons Zentrumspartei, der das Verbot durch die Académie beantragt hatte.

„Das Robert hatte keinen plötzlichen schweren Fall von ‚Wokeism‘ - ein Wort, das wir bald definieren werden“, sagte Charles Bimbenet. „Es erschien uns sinnvoll, die Bedeutung des Wortes für diejenigen zu präzisieren, die ihm begegnen, unabhängig davon, ob sie es verwenden oder ablehnen wollen. Die Definition von Wörtern, die in der Welt verwendet werden, hilft uns, sie besser zu verstehen“.

Lesen Sie hier einen Artikel über die Bedeutung inklusiver Sprache und warum Misgendering weh tut.

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Nachdem eine unfruchtbare lesbische Frau vor das Bundessozialgericht gezogen ist, weil ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung verweigerte, hat das Bundessozialgericht geurteilt: Die Versicherung müsse nur aufkommen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehegatten verwendet werden, nicht aber bei der Verwendung von Spendersamen, urteilte der Erste Senat am Mittwoch. Demnach haben Gleichgeschlechtliche Ehepaare keine Chance auf Anspruch auf die Erstattung von Behandlungskosten.

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Wie queer.de berichtete hatte im konkreten Fall eine lesbische und unfruchtbare Klägerin die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung verlangt, wurde jedoch von der Hanseatischen Krankenkasse in Hamburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung bekräftigte das Bayerische Landessozialgericht mit dem Argument, dass Voraussetzung für die Kostenerstattung sei, dass für die Behandlung Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden. Die Notwendigkeit bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe Spendersamen eines Dritten zu verwenden sei dabei von der gesetzlichen Regelung nicht umfasst – auch nicht bei heterosexuellen unfruchtbaren Ehepaaren.

Gerechtfertigt wird diese Unterscheidung mit Kindeswohl, da ein Kind bei künstlicher Befruchtung durch eine Person, die mit der dann Schwangeren verheiratet ist, automatisch zwei zum Unterhalt verpflichtet Elternteile habe. Es sollten davon also nur Paare profitieren, die grundsätzlich zusammen Kinder bekommen können, denen dies aber durch eine "krankheitsähnliche Komponente" nicht gelingt, wodurch auch die Zuständigkeit der Krankenkassen überhaupt erst gerechtfertigt sei.

Daraus folge aber nicht die Pflicht, die „zeugungsbiologischen Grenzen“ einer unfruchtbaren Ehe – ob hetero- oder homosexuell – „mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen", begründeten die Kasseler Richter*innen ihre Entscheidung.

Nun hat die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) am Donnerstag angesichts der BSG-Entscheidung eine Gesetzesnachbesserung für lesbische Frauen mit Kinderwunsch gefordert. Anfang Oktober hatte der Bundesvorstand der SPDqueer einen Antrag für den Bundesparteitag der SPD eingereicht, dessen Ziel eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung ist, die gleichermaßen für hetero- als auch gleichgeschlechtliche Paare gilt.

Seit diesem Jahr fördern die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin lesbische Paare mit Kinderwunsch bereits. Doch Co-Vorsitzende der SPDqueer Carola Ebhardt kritisierte, dass die Unterstützung beim Kinderwunsch nicht davon abhängen dürfe, in welchem Bundesland ein Paar lebt: „Daher braucht es eine bundeseinheitliche Regelung.“

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Die deutsche Populärkultur scheint inklusiver zu werden, zumindest wenn es darum geht, die Präsenz und Existenz queerer Menschen zu zeigen. So gibt es aktuell beispielsweise zwei queere Formate in den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Echte Vielfalt von den Sendern selbst für die Community empfohlen wurden.

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Im Südwestrundfunk (SWR) ist eine vierteilige Doku-Reihe über Liebe & Partnerschaft entstanden, die am 20. Oktober in der ARD-Mediathek gestartet ist. Jede Folge widmet sich einem Paar bzw. Partner*innenschaft und ihrer Liebesgeschichte - von der offenen Beziehung zu viert über zwei homosexuelle Priester, die sich zwischen Beruf und Karriere entscheiden mussten, bis hin zu einem bi-kulturellen Paar und einer Beziehung zwischen einem trans Mann und seiner großen Liebe. „Bei den Filmen geht es auch um Toleranz und Offenheit gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen“, schreibt eine Redakteurin des SWR.

Anfang Oktober ist außerdem eine queere Hörspielserie namens „Anton und Pepe“ im Norddeutschen Rundfunk erschienen – über ein Paar, das sich liebt - und ihre Liebsten gleich zu einer wilden Patchwork-Familie verschmelzen.

Echte Vielfalt wünscht viel Spaß beim Hören und Schauen. Doch, obwohl das Angebot queerer Formate ein großer Schritt nach vorne ist, muss die Verfügbarkeit vielfältiger und inklusiver Unterhaltung in Deutschland regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Lesen Sie hier mehr dazu, wie gut das gelingt.

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Die Lage für LGBT-Personen und -Aktivist*innen in Russland verschärft sich zunehmend. Neben Gewalt gegen queere Menschen müssen Aktivist*innen Angst vor Angriffen bei Auftritten in der Öffentlichkeit haben und ihre Arbeit wird durch rechtliche Kriminalisierung verunmöglicht. Nun ist die wohl wichtigste queere Organisation des Landes zum „ausländischen Agenten“ erklärt worden.

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Das 2006 gegründete „LGBT Network“ ist in mehreren Regionen Russlands aktiv und bietet unter anderem Unterstützungsangebote und rechtliche Beratung für LGBTI, Regenbogenfamilien und Angehörige an. Auch setzt sie sich für Aufklärung ein und sammelt Beweise für Fälle von Diskriminierung. Doch am Montag wurde die Organisation in das Register „ausländischer Agenten“ des russischen Justizministeriums aufgenommen. Organisationen und Verbände auf dieser Liste werden verpflichtet, alle ihre Einnahmequellen offenzulegen und ihre Veröffentlichungen mit dem vermeintlichen und stigmatisierenden „Agenten“-Hinweis zu markieren.

Aktuell wisse man noch nicht, warum das LGBT Network als „ausländischer Agent“ eingestuft worden ist, teilte es am Montagabend bei Facebook mit. Man werde jedoch gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgehen: „Wir planen, unsere Arbeit fortzusetzen und trotz aller Hindernisse weiter für eine bessere Zukunft für LGBT-Menschen und die Aktivistenbewegungen in Russland zu kämpfen. Wir bitten euch, in dieser, wenn auch für uns alle schwierigen Zeit, nicht die Kraft zu verlieren.“

Lesen Sie hier mehr zur Lage queerer Menschen in Russland.

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Letzte Woche hatten die Taliban angekündigt, dass sie nach ihrer Rückkehr an die Macht im August die Rechte von LGBTQ+ nicht anerkennen würden. Jetzt sagt die internationale LGBTQI+-Organisation Rainbow Railroad, dass die Taliban eine „Tötungsliste“ haben, auf der sie queere Menschen identifizieren und ins Visier nehmen.

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Der Sprecher der Taliban hatte gesagt, dass die Menschenrechte in Afghanistan beachtet würden, aber im Rahmen der Auslegung des islamischen Rechts durch die Taliban, was die Rechte von LGBTQ+ nicht einschließen würde: „LGBT... Das ist gegen unser Scharia-Gesetz“, sagte er.

„Dies ist eine wirklich beängstigende Zeit in Afghanistan“, sagte der Geschäftsführer Kimahli Powell von Rainbow Road: „Wir wissen jetzt mit Sicherheit, dass die Taliban eine ‚Tötungsliste‘ im Umlauf haben, auf der LGBTQI+ Personen identifiziert sind." Powell sagte, dass die Taliban möglicherweise Evakuierungslisten von gefährdeten Personen verwendet haben, die ausländische Organisationen zusammengestellt hatten, als sie versuchten, Personen bei der Flucht aus dem Land zu helfen. „Einige Personen, die sich an uns gewandt haben, erzählten uns, dass sie eine mysteriöse E-Mail von jemandem erhalten haben, der behauptet, mit Rainbow Railroad in Verbindung zu stehen und nach ihren Daten und ihrem Pass gefragt hat. Daher wissen wir, dass die Informationen geleakt wurden“, erklärte Powell. Die Nachricht kam Stunden vor der Ankunft einer Gruppe von 29 LGBTQI+-Afghan*innen im Vereinigten Königreich.

„Nach dem Fall von Kabul ist alles zusammengebrochen. Ich war sehr deprimiert. Ich habe meine Tage gezählt, um zu sterben“, sagte eine LGBTQ+ Person, die am Freitag ankam, der BBC. „Hier ist alles neu für mich. Ein neuer Lebensstil, eine neue Sprache und Kultur. Ich bin ein bisschen nervös, was meine Zukunft angeht, und ich versuche herauszufinden, wo ich mein neues Leben beginnen soll, aber ich fühle mich sicher und frei! Das ist unglaublich.“ „Die LGBTI-Gemeinschaft war eine geheime Untergrundgemeinschaft, aber wir kannten uns und unser Netzwerk, und wenn einer von uns verhaftet wurde, hätten sie den Rest von uns finden können“, fügte er hinzu. „Kabul ist keine große Stadt, und angesichts der Art und Weise, wie die Taliban das Land regieren, war es nicht so schwierig, bekannte LGBTI-Personen zu finden. Wir haben auch gehört, dass ein paar Leute verhaftet wurden“.

Die britische Regierung, die LGBTQ+-Rechtsgruppe Stonewall und Rainbow Railroad haben sich dafür eingesetzt, dass die queeren Afghanen in das Vereinigte Königreich kommen. Die Gruppe vom Wochenende ist hoffentlich nur die jüngste Gruppe von LGBTQ+-Afghan*innen, die in das Vereinigte Königreich kommt, so die Befürworter. Die britische Regierung erklärte, sie werde sich weiterhin dafür einsetzen, gefährdete Menschen aus Afghanistan herauszuholen.

Seit der Rückeroberung des Landes durch die Taliban häufen sich die Berichte über Angriffe auf LGBTQI+. Queere Menschen in Afghanistan haben den Medien mitgeteilt, dass sie hoffen, einen Weg zu finden, um der neuen Herrschaft der Taliban zu entkommen.

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Der italienische Senat hat ein Gesetz zum Verbot von Straßenwerbung, die als sexistisch oder diskriminierend angesehen werden kann, verabschiedet. Das Gesetz, das Teil eines Verkehrs- und Infrastrukturdekrets ist, verbietet auf der Straße und in allen Verkehrsmitteln Werbung, die Frauen erniedrigt und Geschlechterstereotypen aufrechterhält, sowie solche, die als schädlich für bürgerliche und politische Rechte angesehen wird oder diskriminierende Botschaften gegen Homosexuelle, ethnische und religiöse Gruppen oder Menschen mit Behinderungen enthält.

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Diese Nachricht kommt, nachdem das italienische Parlament Anfang des Monats ein umfassendes Anti-Homofeindlichkeits-Gesetz abgelehnt hat, welches Homofeindlichkeit zu einem Verbrechen gemacht hätte, das ähnlich wie Rassismus behandelt wird und Gefängnisstrafen für Straftäter*innen vorsieht. Es sollte so diskriminierende Handlungen und die Aufstachelung zur Gewalt gegen Schwule, Lesben, trans* Personen und Menschen mit Behinderungen unter Strafe stellen.

Nun sind Politiker*innen der extremen Rechten erzürnt, dass das Gesetz gegen diskriminierende Werbung erlassen worden ist. Andrea Bertoli, ein Senator der rechtsextremen Brüder Italiens, sagte, dass das zuvor gescheiterte „beschämende“ Anti-Homofeindlichkeits-Gesetz nun „in einem Verkehrsdekret wiedergegeben“ worden sei. Lucio Malan, ein weiterer Senator der Brüder Italiens, bezeichnete das Gesetzeselement, welches verbietet Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität zu diskriminieren, als „ideologische Norm zur Einschränkung der Meinungsfreiheit“.

Die Maßnahme löste auch einen Chor von Beschwerden von Abtreibungsgegnern aus, da es sie daran hindert, die Straßen mit Plakaten zu pflastern, die für Frauen, die abgetrieben haben, beleidigend sind. Die Vereinigung ProVita führt regelmäßig aggressive Anti-Abtreibungskampagnen im ganzen Land durch, bei denen riesige Plakate an den Wänden angebracht werden, auf denen Föten im Mutterleib abgebildet sind oder welche die Einnahme der Abtreibungspille mit dem Konsum von Gift gleichsetzen.

„Das Gesetz bezieht sich nicht speziell auf die Abtreibung, aber es weitet die Maßnahme auf sehr intelligente Weise aus, was bedeutet, dass Maßnahmen ergriffen werden, um diese Art von Werbung zu unterbinden“, sagte Luisa Rizzitelli, eine Frauenrechtsaktivistin. Abtreibung ist in Italien seit 1978 legal, und das Gesetz wird Werbung verbieten, die dieses Recht verletzt und Frauen angreift, weil sie abgetrieben haben, fügte Rizzitelli hinzu. Rizzitelli sagte, die Maßnahme sei „ein großer Schritt nach vorn“, um sexistische Werbung zu verbieten, die überall in Italien zu finden sei. Die großen Marken seien viel aufmerksamer geworden, aber in kleineren Städten finde sich immer noch Werbung, die die Würde von Frauen verletze, fügte sie hinzu. „Alle Frauenverbände versuchen seit Jahren, dies zu stoppen“, so Rizzitelli. „Dieses Gesetz könnte dazu beitragen, auch einen kulturellen Wandel herbeizuführen“.

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Mit der größten queeren Szene Deutschlands gilt Berlin oft als LGBTQIA*-freundlichste Stadt im Land. Viele queere Menschen ziehen gerade aus diesem Grund, um ihre sexuelle und geschlechtliche Identität frei leben zu können, in die Großstadt. Sicher ist Berlin für queere Menschen jedoch leider nicht immer, wie eine erneute Attacke auf ein schwules Paar am Samstag schmerzlich zeigt.

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Das, obwohl die Behörden in Berlin als eine der einzigen im Lande für queerfeindliche Gewalt sensibilisiert sind. So macht die Berliner Polizei mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt in ihren Berichten publik und meldet diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit.

Aktuell will der Senat von Berlin außerdem mit einer großen Aktion lesbische Frauen in der Öffentlichkeit sichtbarer machen, wobei ab Montag 1.800 A1-Plakate mit sechs Motiven und der Aufschrift "Lesbische* Sichtbarkeit Berlin" in allen Teilen der Bundeshauptstadt aufgestellt werden. Die Porträts sollen „sensibilisieren und empowern“.

Trotz dieser Bemühungen kommt es jedoch nicht selten zu queerfeindlichen Angriffen in der Hauptstadt. So meldete die Polizei der Hauptstadt am Sonntag am Vortag einen Mann in Berlin-Schöneberg festgenommen zu haben, der ein schwules Ehepaar mit Gegenständen beworfen, bedrängt und homofeindlich beleidigt haben soll.

Ersten Berichten zufolge soll sich der später Festgenommene das Paar, nachdem sie ihn auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen haben, zu ihnen begeben haben und den beiden gefolgt sein, als sie den Waggon wechselten, um einer Eskalation zu entgehen. Dann soll er sie mit entstempelten Fahrscheinen und einem Feuerzeug beworfen sowie homofeindlich beleidigt haben. Als er die beiden Männer im Anschluss auch noch bedrängt haben soll, alarmierten diese die Polizei.

Diese nahm den Tatverdächtigen schließlich fest und übergab den Fall dem Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes, welcher die weiteren, noch andauernden Ermittlungen führt.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner für LGBTI.

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