Echte Vielfalt

Lebensbereiche

2011, vor zehn Jahren, erklärte das Bundesverfassungsgericht den im Transsexuellen-Gesetz seit 1981 vorgeschriebenen OP- und Sterilisationszwang für trans Personen für einen Verstoß gegen das das Grundgesetz. Und obwohl dieser Gesetzesabschnitt seitdem nicht mehr angewandt werden darf, hat ihn die Bundesregierung bislang noch nicht offiziell geändert oder gestrichen – trotz Aufrufen der Opposition und von trans Aktivist*innen. Nun sieht es so aus, als würde die Union neuen Anlauf nehmen.

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Nachdem das SPD-geführte Bundesjustizministerium bereits im Frühjahr 2019 einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt hatte, hat nun das CSU-geführte Innenministerium ein Gesetzentwurf „zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ erarbeitet. Anders als im von der Opposition geforderten „Selbstbestimmungsgesetz“, jedoch, beinhaltet der Entwurf der Union nach wie vor die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“).

Dies kritisierte auch Jens Brandenburg, der LSBTI-politische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Die Reform sollte nicht alte Vorurteile kultivieren, sondern die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Die Rechtfertigung des Gutachtenzwangs durch die Union ist an den Haaren herbeigezogen.“ Seine Fraktion schlage außerdem gesenkte Altersgrenze von 14 Jahren zur rechtlichen Änderung des Geschlechts vor, nicht wie die Union eine von 18 Jahren. Dass die Union diese Grenze mit der Gefahr einer willkürlichen Geschlechtsänderung von Jugendlichen begründete hält Brandenburg für „absurd“: Das Gesetz müsse dringend reformiert werden.

Außerdem brauche es Entschädigungen für Opfer des Gesetzes, so Bundesverband Trans*-Vorstandsmitglied Frank Krüger: „Die Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an Regierungen Schweden und den Niederlanden nehmen, die sich ihrer rechtsstaatlichen Verantwortung diesbezüglich stellen, geschehenes Unrecht aufzuarbeiten.“

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Im aktuellen „SZ Magazin“ outen sich 185 Schauspieler*innen öffentlich als schwul, lesbisch, bisexuell, trans*, non-binär oder queer. Mit der Initiative unter dem Hashtag #actout wollen sie mehr Sichtbarkeit und Anerkennung für vielfältige Lebensweisen in der Theater-, Film- und Fernsehbranche schaffen. „Bisher konnten wir in unserem Beruf mit unserem Privatleben nicht offen umgehen, ohne dabei berufliche Konsequenzen zu fürchten“ heißt es in dem dazugehörigen Manifest, welches in über 16 Sprachen übersetzt wurde.

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Viele der Mitglieder der Initiative hätten die Erfahrung gemacht, dass ihnen zum Beispiel von Caster*innen oder Regisseur*innen geraten worden sei, ihre sexuelle Orientierung oder ihr Gender geheimzuhalten, um die eigene Karriere nicht zu gefährden.

Unter den Personen findet sich unter anderem auch die Schauspielerin Ulrike Folkerts, auch bekannt mit ihrer Rolle als Tatortkommissarin Lena Odenthal.

Diversität sei in Deutschland schon längst gesellschaftlich gelebte Realität, schreibt die Gruppe. Dies werde aber noch nicht ausreichend in  Film und Fernsehen abgebildet. 

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„Asexualität kennen die meisten ja noch, aber bei Aromantik hörts dann meistens auf. Weil es ist ja wirklich so extrem präsent in unserer Gesellschaft: Wie wir groß werden, bei Disney-Filme fängt das schon an, und in der Schule. Du musst heiraten, Kinder kriegen, Haus bauen. Das ist wichtig, und wenn du das nicht erreichst, dann hast du sozusagen versagt“ – Caro, die aromantisch ist und in mehreren queer-platonische Beziehungen lebt, erzählt in einem Interview, wie es ist, in einer solchen Gesellschaft keine romantische Beziehung zu wollen.

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Für sie sei es nie das richtige gewesen: Caro (25) habe tatsächlich viele klassische, romantische, und wie sie sagt, „einengende“ Beziehungen geführt, bis sie in der queeren Community in einem Tumblr-Post etwas über Aromantik las – „und dann hat es einfach Klick gemacht“: Sie ist auf dem sogenannten Ace/Aro-Spektrum, welches Personen einschließt, die asexuell und/oder aromantisch sind. Während Asexualität bedeutet kein oder wenig Verlangen nach Sexualität mit anderen Menschen zu haben, bezieht sich Aromantik darauf keine klassische, romantische Beziehung führen zu wollen. Dabei schließe das eine das andere jedoch nicht automatisch ein: Ein Menschen könne sowohl Ace als auch Aro sein, jedoch auch nur aromantisch und trotzdem mit dem Verlangen nach Sex, oder asexuell und trotzdem mit dem Wunsch nach einer romantischen Beziehung.

Caro bezeichnet sich als Ace/Aro und hat nur selten und unter bestimmten Umständen Lust auf Knutschen oder Sex, wie man es von klassischen romantischen Beziehungen erwarten würde. Sie fühle sich einfach nicht romantisch zu Menschen hingezogen – sondern platonisch. Im Ace/Aro-Spektrum gibt es für diese Art von Anziehung einen Begriff, der den romantischen „Crush“ (Schwarm) ersetzt: Man spricht davon einen „Squish“ zu haben. „Ein Squish ist ein super intensives Gefühl einer anderen Person gegenüber, das aber nicht von romantischer Natur ist.“ Das könne sich sogar ähnlich äußern wie verknallt sein, dass man einer Person sehr nah sein und viel Zeit mit ihr verbringen will – aber eben freundschaftlich. Als „mehr als eine normale Freundschaft, weniger als eine romantische Beziehung“ und „irgendwas zwischen Partner*In und Freund*In“ beschreibt Caro die queer-platonischen Beziehungen, die aus solchen Squishes entstehen können. Der Unterschied zu „normalen“ Freundschaften sei dabei, dass es in queer-platonischen Beziehungen schon eine „wesentlich tiefere emotionale Bindung“ gäbe. Dabei werde vorher „klipp und klar“ kommuniziert, was jeder will. Es gibt sogar einen queer-platonischen Beziehungsvertrag, bei dem man umkreisen und durchstreichen kann was man mag, und was nicht, wie „kleine Küsse“, „große Küsse“, „Sex“ und „Händchen halten“.

Caro findet, dass solche Absprachen in jeder Art von Beziehung gelten sollten – auch klassischen, hetero-romantischen – da es ein „vorgefertigtes Bild gibt von dem, was in einer romantischen Beziehung passieren soll oder darf, oder nicht, und darüber redet niemand, aber alle wissen es, und es ist irgendwie allgemeingültiges Gesetz – obwohl das eigentlich eine Sache ist, die total individuell ist. Jeder Mensch ist ja anders und jeder Mensch kann Nähe anders zulassen, an sich ranlassen, und zurückgeben“.

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Die Kampagne #NoHateMe ist eine Initiative des Vereins Liebe wen Du willst e.V. und setzt sich für ein Internet ohne Hass auf LSBTIQ-Menschen ein.

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„Hass im Netz existiert nicht losgelöst vom analogen Leben, sondern greift reale Macht- und Diskriminierungsstrukturen auf, aus denen er sich speist. Zusätzlich lässt sich im Internet eine Art Enthemmungseffekt beobachten. Meinungen, die im realen Leben oft nur von einer Minderheit offen vertreten werden, sind mit wenigen Klicks veröffentlicht und finden im Internet eine große Bühne.“ schreibt die Initiative auf ihrer Homepage.

Das wichtigste Ziel der Studierenden und jungen Menschen, die sich bei NoHateMe engagieren, ist die Präventionsarbeit gegen digitales Mobbing bzw. Cyber-Mobbing und Hate Speech. Dies soll unter anderem durch Förderung von Medienkompetenz, der Stärkung von Selbstvertrauen und der Vermittlung von sozialen und kommunikativen Fähigkeiten erreicht werden. Betroffene sollen informiert werden, welche Rechte sie im Internet haben, und wie man sich gegen Hass und Diskriminierung im Netz zur Wehr setzen kann.

Auch Bildungs- und Aufklärungsarbeit wird durch das Projekt geleistet, zum Beispiel durch Workshops in Schulen und Jugendzentren.

Über die Webseite von Liebe wen Du willst können außerdem Vorfälle gemeldet werden, und darüber beraten werden, ob eine strafrechtliche Verfolgung Sinn machen kann.

Erreichbar ist die Initiative auch über Facebook und Instagram.

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Was ist der Unterschied zwischen bisexuell und queer? Und zwischen queer und pansexuell? Und zwischen pansexuell und polysexuell? Und ist das überhaupt wichtig? Und wenn ja: Warum?

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Der erste Unterschied zwischen queer sein auf der einen Seite, und bi-, pan-, oder polysexuell sein, auf der anderen, offenbart sich durch das Vorhandensein der Komponente „Sexualität“ in den Begriffen. Das heißt, dass Menschen, die sich als bi-, pan-, und polysexuell outen, damit erstmal nur Auskunft über ihre sexuelle Orientierung geben – nicht ihre geschlechtliche Identität. Während das zwar nicht bedeutet, dass bi-, pan-, und polysexuelle nicht auch queer sein können, so schließen diese Bezeichnungen nicht automatisch jede Person ein, die Geschlecht und Sexualität nicht „traditionell“ lebt – wie der Begriff queer es tut. Queer ist damit eine positive Selbstbezeichnung für Personen, die nicht heterosexuell und/oder cisgeschlechtlich sind. In diesem Zusammenhang kann „nicht heterosexuell“ entweder bedeuten nur Menschen des eigenen Geschlechts anziehend zu finden (homosexuell), oder mindestens zwei verschiedene Geschlechter zu begehren (bi-, pan-, und polysexuell). „Nicht cisgeschlechtlich sein“ als mögliches Element von Queer sein, bezieht sich wiederum auf die eigene Geschlechtsidentität und hat erstmal nichts mit der sexuellen Orientierung zu tun, sondern besagt, dass sich eine Person nicht oder nur zum Teil zu dem Geschlecht zugehörig fühlt, welches ihr bei der Geburt zugewiesen wurde. Trans*, inter*, agender und nicht-binäre Personen bezeichnen sich daher oft auch als queer – jedoch nicht immer.

Und darin offenbart sich der zweite Unterschied zwischen queer sein und beispielsweise bi sein: Als eine Frage der Selbstidentifizierung und der Begriffe, die Menschen zur Verfügung stehen, wenn sie sich zur ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität outen wollen. In einem Gespräch zwischen zwei Journalistinnen des Online-Netzwerks Funk, von denen sich eine als queer und die andere als bisexuell bezeichnet, schildert die bisexuelle Journalistin, dass sie den Begriff queer gar nicht gekannt habe, als sie vor zehn Jahren begann sich in einem kleinen bayerischen Dorf als bi zu identifizieren. Dies bedeute für sie jedoch nicht, dass sie sich nur für Frauen und Männer interessiere - eine überholte Vorstellung und häufige Annahme der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft.

Und so geht aus diesem Gespräch der dritte Unterschied zwischen den verschiedenen Bezeichnungen hervor: Die Erfahrungen, die Menschen damit machen. So erzählt die queere Person in dem oben genannten Gespräch, dass ihr oft vorgeworfen werde, mit ihrer queeren Selbstbezeichnung nur für Aufmerksamkeit sorgen zu wollen; oder dass man ihr sage: „Du siehst ja gar nicht queer aus!“. Die bisexuelle Journalistin wiederum berichtet von sogenannter „Bi-Erasure“, auf Deutsch „Bi-Radierung“: Das Phänomen, dass bisexuellen Menschen häufig unterstellt wird, nur in der Übergangsphase zum Outing als schwul oder lesbisch sein, oder sich nicht entscheiden zu können und in einer „Phase“ zu sein.

So zeigt sich jedoch in den Unterschieden der oben genannten Bezeichnungen auch eine große Gemeinsamkeit, und zwar die Abweichung von „traditionellen“ Vorstellungen. Damit kann „queer“ eine Art Regenschirm-Begriff für alle darstellen, die sich nicht zur heteronormativen Mehrheitsgesellschaft zugehörig fühlen – sondern zu einer queeren Community.

Mehr Informationen und mehr Begriffe finden Sie in der Fibel Echte Vielfalt. 

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Anfang 2020 hatte das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgelegt. Nach diesem sollen chirurgische Eingriffe an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern nur noch erlaubt sein, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

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„In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf.  Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen.

Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“

Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen.

Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen.

In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.

Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.

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Die Bundestagsfraktion der FDP hat den Antrag „Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen“ ins Parlament eingebracht.

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Um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen, wird der Bundestag aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit zu entwickeln.

„In einem freiheitlich-demokratischen Land darf niemand aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität Angst vor gewaltsamen Übergriffen haben müssen. Die Zunahme von homo- und transfeindlichen Straftaten zeigt, wie zerbrechlich vermeintlich selbstverständliche Minderheitenrechte sein können“ schreibt die Fraktion in ihrer Begründung für den Antrag.

Der Vorschlag für den Aktionsplan beinhaltet Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Bei Polizei und Staatsanwaltschaften sollen jeweils LSBTI-Ansprechpersonen benannt werden, und homo- und transfeindliche Straftaten einheitlich in der Kriminalstatistik erfasst werden. Laut dem Antrag ist Berlin bisher das einzige Bundesland, das homo- und transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in Polizeiberichten benennt und regelmäßig die dazu gemeldeten Fallzahlen veröffentlicht.

Die Stärkung von Aufklärungs- und Bildungsangeboten über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sieht der Antrag ebenfalls vor, und Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Betroffene sollen ausgebaut werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung außerdem auf, den Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern.

In 15 von 16 Bundesländern gibt es bereits Landesaktionspläne gegen Homo- und Transphobie. Einzig Bayern sieht dies bisher nicht als notwendig an.

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Das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mhc) ist ein Beratungs-, Kultur und Jugendzentrum in Hamburg und existiert seit über 35 Jahren. Ziel der Arbeit des mhc ist die „Gleichstellung, gesellschaftliche Chancengleichheit und die positive Wertschätzung einer heterogenen Gesellschaft.“. 

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Angeboten werden unter anderem Gruppen und Selbsthilfegruppen für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans*. In der Beratungsstelle des mhc erhalten Menschen professionelle Unterstützung zu allen Fragen, die mit sexueller Identität und Orientierung zusammenhängen. Ein Kulturprogramm mit Vorträgen, Theater- und Musikveranstaltungen lädt ebenfalls ein, das mhc und sein dazugehöriges Café zu besuchen.

Magnus-Hirschfeld-Centrum
Borgweg 8
22303 Hamburg
www.mhc-hh.de

Telefon: 040.278 778 00

E-Mail: info@mhc-hamburg.de

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Bi-Angebote

1. Februar 2021
In diesem Beitrag sind verschiedene Bi-Angebote in Norddeutschland aufgelistet.

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Bi-Stammtisch Kiel

Der Bi-Stammtisch Kiel existiert seit über 10 Jahren und richtet sich an bisexuelle Männer und Frauen, aber auch Menschen anderer sexueller Orientierung sind willkommen. Interessierte können sich per Mail an Till wenden.
till@regenbogensport.de
www.bi-in-kiel.de

Bi-Politik im Norden

Bi-Politik im Norden ist eine Gruppe von Bisexuellen aus Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Gruppe arbeitet zur Sichtbarkeit von Bisexuellen in Norddeutschland und bringt sich in die LSBTI*Community, zum Beispiel bei Treffen, ein.
www.bifriendshh.de/bi-politik-im-norden/

Bi & Friends HH

Bi & Friends HH ist ein Stammtisch für Bi- und Pansexuelle sowie ihre Freund*innen in Hamburg.
www.bifriendshh.de
Facebook/Twitter/Instagram/Meetup: bifriendshh

BiNe – Bisexuelles Netzwerk e. V.

Das Bisexuelle Netzwerk, BiNe, ist eine Vereinigung von Gruppen und Einzelpersonen der Bi-Bewegung. BiNe leistet Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zum Thema Bisexualität, unterstützt Selbsthilfegruppen und kooperiert mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen und Organisationen. Der Verein gibt das Magazin bijou, das bisexuelle Journal, heraus.

Ignystr. 14
50858 Köln
www.bine.net
www.facebook.com/Bisexuelles.Netzwerk/

Kielhisstdiebiflagge

Bisexualität und Schule

www.bine.net/schule
Instagram: bisexualitaetundschule

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Der 27.1. ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, an dem regelmäßig an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert wird. Auch der Verfolgung von homosexuellen Menschen während der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus wird an diesem Tag mit verschiedenen Gedenkveranstaltungen gedacht.

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Über 50.000 schwule Männer wurden während des Nationalsozialismus unter einem verschärften Paragraph 175 verfolgt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Hierfür wurde 1936 eigens eine Behörde, die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung", eingerichtet. Der "Schwächung der allgemeinen Volkskraft" sollte damit Einhalt geboten werden. Homosexuelle Männer galten als „Volkschädlinge“, da sie die Ideologie der „gesunden Volksgemeinschaft“ und das Männlichkeitsbild im Nationalsozialismus bedrohten. Lesbische Frauen waren hingegen weniger im Fokus der Nationalsozialisten.

Schätzungsweise 10-15.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslagern festgehalten, und erfuhren hier besondere Gewalt, welche viele nicht überlebten. Gekennzeichnet waren sie mit dem Häftlingsabzeichen des rosa Winkels. Zu den dokumentierten Zwangsmaßnahmen gehörten auch „Umerziehungsmaßnahmen“, die dazu dienten, die sexuelle Orientierung zu ändern, wie zum Beispiel der zwangsweise Besuch von KZ-Bordellen.

Lange Zeit wurde Männern, die aufgrund ihrer Homosexualität im NS verfolgt wurden, der Status als Opfergruppe nicht zuerkannt. Dies hing unter anderem damit zusammen, dass auch nach 1945 Homosexualität zunächst ein strafrechtliches Vergehen darstellte. Erst langsam gelangten Homosexuelle als spezifische Opfergruppe in das öffentliche Bewusstsein. Zum zehnten Jahrestag der Einweihung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen formulierte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier daher 2018 starke Worte und bittet die LGBTI-Community um Vergebung: „Als Bundespräsident ist mir heute eines wichtig: Ihr Land hat Sie zu lange warten lassen. Wir sind spät dran. Was gegenüber anderen gesagt wurde, ist Ihnen bisher versagt geblieben. Deshalb bitte ich heute um Vergebung – für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte.“

Seit Jahren fordern LGBTQI-Aktivist*innen nun eine offizielle Ehrung der queeren Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag, so zum Beispiel in der offiziellen Gedenkstunde des Bundestages. Vertreter*innen verschiedener Parteien sprachen sich dafür aus, verhindert wurde dies jedoch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU).

Detaillierte Informationen zur Verfolgungsgeschichte Homosexueller im NS gibt es unter  www.rosa-winkel.de

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