Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Nadine ist 30 Jahre alt, lebt in Hamburg und ist bisexuell. Echte-Viefalt.de sprach mit ihr über ihre Erfahrungen als bisexuelle Frau.

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Was bedeutet der Begriff Bisexualität für Dich?

Bisexualität bedeutet für mich, dass man keine sexuelle Präferenz nur ausschließlich für Frauen oder Männer hat bzw. eben nur für ein Geschlecht. Trotzdem kann es natürlich sein, dass man auch als bisexuelle Person ein Geschlecht bevorzugt, und zum Beispiel eher Beziehungen und Dates mit Männern oder eher mit Frauen hat. Die eine Seite kann überwiegen, muss es aber nicht unbedingt.
Bei mir ist das zum Beispiel so, dass ich eher auf Frauen stehe und mich eher mit meiner ‚lesbischen Seite‘ identifizieren kann, allerdings hatte ich die meisten Beziehungen bisher eher mit Männern. Das hat sich einfach eher ergeben, da man  halt mehr Möglichkeiten im Alltag hat Männer kennen zu lernen, und wenn man Frauen kennen lernen möchte, die auf Frauen stehen, dann muss man eher in der queeren Community unterwegs sein und zum Beispiel auf Events gehen, ansonsten wird das eher schwierig.

Wie verlief Dein Coming-Out?

Bei meinen Freunden musste ich das nie wirklich ansprechen, das ist einfach im normalen Miteinander herausgekommen oder einfach ganz normal gewesen, darüber zu sprechen. Zumal viele Freunde auch selber zum Beispiel bi- oder pansexuell sind.

Bei meinen Eltern hatte ich ein richtiges Coming-Out. Ich habe sie besucht und ihnen davon erzählt. Ich hatte davor etwas Angst, da ich auch bei anderen Dingen schon immer etwas anders war. Es war aber alles ganz entspannt, und meine Eltern haben mich getröstet, als ich dann vor Erleichterung kurz geweint habe.

Mit welchen Vorurteilen oder Diskriminierungserfahrungen hast Du zu tun?

Vorurteile habe ich persönlich keine erlebt. Man hört ja öfter mal von Vorurteilen wie „die können sich ja nicht entscheiden“ oder so, aber das ist mir selber nicht passiert. Diskriminierung habe ich in meinen lesbischen Beziehungen dahingehend erfahren, dass wenn ich zum Beispiel mit meiner Freundin spazieren gegangen bin, wir fast immer angesprochen worden sind. Sowohl im ,positiven‘ wie im negativen Sinne. Uns wurde zum Beispiel gesagt, dass wir ja besonders süß seien, das würde einem Hetero-Pärchen nicht passieren. Auf Parties wurden wir oft von Männern angebaggert, die das offenbar geil fanden, dass wir halt zwei Frauen sind, die was miteinander haben.

In der queeren Community wird mitunter der Vorwurf von Bi-erasure laut. Was ist Deine Meinung dazu?

Ich persönlich habe das nicht erlebt, aber habe davon gelesen, dass speziell bei Bi-Frauen ihre Bisexualität nicht immer ernst genommen oder als ‚Ausprobierphase‘ wahrgenommen wird. Ich habe auch mitbekommen, dass einige Lesben Angst haben, etwas mit einer Bi-Frau anzufangen, da diese glauben, sie könnten dann für einen Typen verlassen werden.

An sich finde ich Definitionen und das Einteilen in Kategorien oft eher anstrengend und Bi-Menschen sollten natürlich in der queeren Szene nicht ausgeschlossen werden. Man sollte sich eher auf die Persönlichkeit eines Menschen konzentrieren.

Was wünscht Du Dir von der queeren Community?

Ich wünsche mir weniger Vorurteile, und es sollte weiterhin ok sein, bisexuell sein zu dürfen. Ich bekomme in letzter Zeit öfter mit, das man  fast schon dazu gedrängt wird, nicht mehr das Wort „bisexuell“ nutzen zu dürfen, sondern stattdessen pansexuell sagen, oder sein sollte. Es könnten sich sonst  Gruppen wie trans Personen oder Non-Binaries ausgeschlossen fühlen. Ich finde aber, man sollte Menschen nicht dazu drängen, sich als pansexuell zu definieren, wenn sie sich eben als bi verstehen, und niemand sollte einer anderen Person ihre Sexualität vorschreiben. Allgemein wünsche ich mir außerdem weniger Anfeindungen untereinander und weniger Zwang, einem bestimmten Bild mit bestimmten politischen Ansichten entsprechen zu müssen. Bevor man einen politischen Ansatz als den absolut richtigen hinstellt, sollte man außerdem darüber diskutieren dürfen.

Was wünscht Du Dir von der Mehrheitsgesellschaft?

In den Medien gibt es kaum bisexuelle Charaktere. In Filmen und Serien sind diese entweder homo- oder heterosexuell, aber eben kaum bi. Ich würde mir zudem auch wünschen, dass es gar nicht so sehr zur Sprache kommt, wie die Sexualität von Menschen ist, und das Dinge einfach passieren.

Homo- und Bisexualität und andere sexuelle Orientierungen sollten in der Gesellschaft nicht mehr als unnormal empfunden werden. Es sollte auch nicht immer wieder betont werden, dass jemand homo- oder bisexuell ist, sondern einfach normal und ok sein.

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Am 18. und 19. November organisierte das Bundesfamilienministerium in Berlin eine europäische (Online-)Konferenz zu lesbischer Sichtbarkeit. Die Konferenz ist die erste internationale Veranstaltung, welche die Interessen und Lebensrealitäten lesbischer Frauen und Regenbogenfamilien in der EU thematisiert hat.

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An beiden Tagen fanden verschiedene Online-Vortrags und Diskussionspanels in englische Sprache statt, so zum Beispiel zu lesbischen Perspektiven auf Flucht und Migration, der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen in der wissenschaftlichen Forschung oder der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der EU.

Angestrebtes Ziel der Konferenz ist die Umsetzung einer übergreifenden EU-Strategie für die Förderung von LSBTI*-Rechten sowie auch  die spezifischen Lebenssituationen lesbischer Frauen in politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Das „L“ in LGBTI* werde meist nur mitgesprochen, so eine Sprecherin des Familienministeriums, während „Bedarfe lesbischer Frauen und der häufig weiblichen Regenbogenfamilien“ oft nicht betrachtet würden. In einem Panel diskutierte zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, über eine neue EU-Strategie zu LSBTI*-Gleichstellungspolitik.

Zentraler Ansatz der Konferenz ist das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem theoretischen Ansatz aus der Frauen- und Geschlechterforschung soll die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen sich überlappenden und verstärkenden Diskriminierungserfahrungen, denen in diesen Fall lesbische Frauen ausgesetzt sind, gelenkt werden. Mehrfachdiskriminierungen zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Behinderung und sozial-ökonomischen Status sollen auf diese Weise mitgedacht werden: „Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung“ schreibt das Bundesfamilienministerium dazu auf seiner Webseite.

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Homofeindlichkeit, auch bekannt als Homophobie, wird als negative Einstellungen, Vorurteile und Ablehnung gegenüber homosexuellen Menschen definiert. Das Wort geht auf die griechischen Wörter „homos“ =gleich und „phobos“= Angst zurück. Erstmals kam der Begriff gegen Ende der 60er Jahre auf, als der amerikanische Psychologe George Weinberg ihn in einem Artikel verwendete.

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Mitunter wird Kritik am Begriff der Homophobie geübt, da der Wortteil „phobie“ auch für eine Angststörung steht. Viele homophobe Menschen haben jedoch nicht direkt Angst vor homosexuellen Menschen, sondern weisen eher eine Abneigung und Feindseligkeit auf.

Wissenschaftliche Forschung zu Homofeindlichkeit gibt es zum Beispiel in der Sozialpsychologie. Hier betrachten Wissenschaftler*innen die Homophobie in verschiedenen Dimensionen, die affektive, die kognitive und die verhaltensbezogene Homophobie. Bei der affektiven Homophobie geht es um unangenehme Gefühle, die jemand empfindet, zum Beispiel beim Anblick eines Kusses zwischen zwei Männern. Die kognitive Komponente von Homophobie bezieht sich auf Einstellungen, z.B. wenn bestimmte Rechte für homosexuelle Menschen abgelehnt werden. Die verhaltensbezogene Ausprägung schließlich umfasst das Handeln von homophoben Menschen, zum Beispiel abwertende Äußerungen oder auch Gewalt.

Ein in der Forschung oft eingesetztes Instrument, um Homophobie zu messen, ist der „Index of Homophobia“. Hier wird mit einem Fragebogen abgefragt, wie Menschen verschiedene Aspekte von Homosexualität bewerten. Auch zu den Ursachen von Homophobie wird geforscht: Einflussfaktoren auf die Ausprägung der Homophobie sind zum Beispiel das Geschlecht, Religiosität oder die Erziehung von Personen.

In den Sozialwissenschaften wir Homofeindlichkeit gemeinsam mit den Konzepten Sexismus, Rassismus und Antisemitismus als Phänomen der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ verstanden. Ähnlich wie bei Rassismus kann es dabei helfen, Menschen am besten schon früh in Kontakt mit queeren Personen zu bringen, um Vorurteile abzubauen und Wissen zu vermitteln. 

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Ein neues wissenschaftlich begleitetes Projekt aus Hamburg möchte die gesundheitliche Versorgung von trans Menschen verbessern und ihre psychische Belastung verringern.

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Gerade für Menschen, die nicht in größeren Städten leben, gestaltet sich die Gesundheitsversorgung nicht immer optimal. Dies betrifft insbesondere auch trans Personen, die mitunter besondere Bedarfe für medizinische und psychotherapeutische Beratungen und Behandlungen haben. Die verschiedenen Angebote und Stellen, die trans Personen aufsuchen, liegen oftmals räumlich weit auseinander oder von ihrem Wohnort entfernt. Betroffene werden dadurch oft gar nicht oder nicht immer ausreichend behandelt, was zu sehr starken psychischen Belastungen führen kann.

Das im Mai 2020 gestartete, internetbasierte Versorgungsmodell i²TransHealth möchte diese Lücke in der Gesundheitsversorgung von trans Menschen in Norddeutschland schließen, und ihnen eine befarfsgerechte Behandlung ermöglichen. So soll zum Beispiel Unterstützung bei Fragen zur Transition gegeben werden, oder der Zugang zu medizinischen Behandlungen wie Hormonbehandlungen erleichtert werden.

Angesiedelt ist i²TransHealth am Institut für Sexualforschung, welches Teil des Interdisziplinären Transgender Versorgungscentrum Hamburg ist und mit der Spezialambulanz für Sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung einen Kernbereich am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) bekleidet. Das 2013 gegründete Zentrum ist auf die interdisziplinäre und patientenzentrierte Behandlung von Personen mit Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie spezialisiert. Das Transgender Versorgungscentrum ist deutschlandweit die bisher einzige Einrichtung, die Angebote verschiedener Fachrichtungen zur gesundheitlichen Versorgung von trans Personen an einem Ort integriert bündelt. Dazu gehören sowohl ein psychosoziales und psychotherapeutisches Angebot als auch körperliche Behandlungen wie Hormontherapie oder brust- sowie genitalangleichende Chirurgie.

Janis Renner, wissenschaftlich tätig im Projekt i²TransHealth, berichtet: „Wir haben festgestellt, dass viele trans Personen, die zu uns in die Sprechstunde kommen, lange Anfahrtswege und dadurch z. B. finanzielle Belastungen oder Fehlzeiten in Ausbildung und Beruf haben. Auch gibt es für Betroffene nicht genügend trans-informierte Gesundheitsfachkräfte in ihrer direkten Umgebung“ so erläutert Renner den Hintergrund zu i²TransHealth.

Zentrales Instrument von i²TransHealth ist eine regelmäßige Videosprechstunde mit spezialisierten Therapeut*innen und die Nutzung einer E-Health-Plattform. Über dieses Informationsportal können Betroffene auch mit weiteren ärztlichen Spezialist*innen Kontakt aufnehmen. Dafür wurde im Rahmen des Projektes ein Netzwerk von in Norddeutschland niedergelassenen ärztlichen Kooperationspartner*innen aufgebaut. Dazu gehören Hausärzt*innen und Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Ärzt*innen werden extra geschult und über die gesundheitsbezogenen Bedürfnisse von trans Personen informiert.

„Unseres Wissens nach ist der Ansatz von i²TransHealth mit der Kombination von digitaler und ambulanter Trans-Gesundheitsversorgung, die interdisziplinär und multilokal organisiert ist, bisher einzigartig“ so Renner.

Um die Wirksamkeit dieses neuen Versorgungsmodells zu prüfen, ist i²TransHealth in eine wissenschaftliche randomisiert-kontrollierte Studie eingebettet. Teilnehmende werden durch ein Zufallsverfahren in zwei Gruppen eingeteilt, eine Interventions- und eine Wartegruppe. Personen aus der Interventionsgruppe können sofort mit der Behandlung per Videosprechstunde beginnen, Teilnehmende der Wartegruppe haben nach einer Wartezeit von vier Monaten die Möglichkeit. Damit haben sie immer noch eine geringere Wartezeit als üblicherweise Patient*innen in der Regelversorgung haben.

Nach Ablauf der vier Monate untersuchen die Forscher*innen des UKE, ob sich die Symptombelastung reduziert sowie die Lebensqualität und Behandlungszufriedenheit der Teilnehmer*innen in der Interventionsgruppe durch i²TransHealth verbessert hat. Hierbei wird ihre Gesundheitssituation mit den Teilnehmenden aus der Wartegruppe verglichen.

Die bisherigen Rückmeldungen seien positiv, so Renner. Das konkrete Ausmaß der Wirksamkeit der Maßnahme kann jedoch erst am Ende des Studienverlaufs eingeschätzt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt ist, dass Betroffene mehr als 50 km entfernt von Hamburg in Norddeutschland wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Das Projekt richtet sich an Menschen, die sich u. a. als transgender, transsexuell oder genderqueer identifizieren, oder dies herausfinden möchten, und bisher zu Fragen ihrer Transidentität oder einer Transition keine spezifische Behandlung begonnen haben.

Interessierte können über die ärztlichen Kooperationspartner*innen Kontakt aufnehmen, sich direkt an das Institut für Sexualforschung wenden oder über die Website www.i2transhealth.de Kontakt aufnehmen. Sie erhalten dann einen Termin für ein Erstgespräch im UKE.

Obwohl das Projekt lange vor der COVID-19-Pandemie geplant wurde, zeigt sich durch die Pandemie umso mehr die Bedeutung von E-Health-Ansätzen, so Renner. So wurde im Rahmen der Corona-bedingten Einschränkungen auch der Zugang zu Beratungsangeboten für trans Personen eingeschränkt, was zu zusätzlichen Belastungen geführt hat. Durch i²TransHealth können Betroffene auch in Zeiten der Corona-Krise Unterstützung erhalten.

Der Innovationsfonds der Bundesregierung fördert i²TransHealth über eine Laufzeit von drei Jahren. Wenn das Projekt erfolgreich ist, könnte es dauerhaft und auch in anderen Regionen eingerichtet werden. Dadurch könnten auch Kosten reduziert werden, die dem Gesundheitssystem durch eine falsche oder ausbleibende Behandlung von trans Personen entstehen.

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Obwohl es in Deutschland mittlerweile viele sogenannte „Regenbogenfamilien“ mit homosexuellen Eltern gibt, müssen lesbische Mütter- und schwule Väter-Paare noch immer mit einer Menge Vorurteilen kämpfen. Zu ebendiesen befragte die Wissenssendung Galileo 2019 ein schwules Ehepaar, das mit seinen Zwillingssöhnen in Bayern lebt.

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Das Paar, Matthias und Andi, – „Papa und Papi“ – reisten für ihre Söhne in die USA, da Leih-Mutterschaft – wenn eine Frau eine künstlich befruchtete, gespendete Eizelle für jemand anderen austrägt – dort in vielen Staaten legal ist und über Agenturen vermittelt wird. Anders als in Deutschland, wo homosexuelle Paare seit 2017 zwar gemeinsam adoptieren dürfen, Leih-Mutterschaft aber im Allgemeinen verboten ist.
Zum Zeitpunkt des Interviews waren Matthias‘ und Andis Söhne drei Jahre alt, und auf die Frage, ob die Kinder merken würden, dass etwas „anders“ sei, antwortet einer der Väter: „Es ist ihre Normalität, und es ist unsere Normalität“. Ein Interview welches 2013 von der Süddeutschen Zeitung mit fünf Jugendlichen aus Regenbogenfamilien geführt wurde belegt genau das: Ein Jugendlicher erzählt meistens zu vergessen, dass andere, wenn er von seinen Eltern redet, nicht wissen, dass damit seine zwei Mütter gemeint sind. Auch die Frage danach, wer den „männlichen“ und wer den „weiblichen Teil“ einnehme, verstehe er nicht: „Ich finde sie relativ sinnlos“.
Zur anderen Vorurteils-Frage, ob bei zwei schwulen Vätern nicht eine Mutter fehlen würde, fand eine Studie 2014  tatsächlich folgendes: Die zwei Gehirnareale, die jeweils getrennt bei in heterosexuellen Müttern und Vätern aktiviert würden, würden in beiden schwulen Eltern beide gestärkt – es entstehe sogar eine Verbindung zwischen den beiden Arealen. Biologisch seien schwule Eltern also genauso geeignet, wie ein heterosexuelles Paar, für Kinder zu sorgen.
Alle anderen Argumente oder Vorurteile betreffend sagt einer der von Galileo interviewten Väter, Matthias: „Die Kinder sind glücklich und werden mit Liebe großgezogen“. Laut SZ fand eine weitere Studie genau dies: Eltern aus Regenbogenfamilien würden sehr auf ihre Kinder eingehen, weil viele davon Wunschkinder seien. Wer sich an diesem Modell störe, müsse das reflektieren, so Matthias: Das Problem liege nämlich „immer bei einem selbst“, und nicht bei einem „Paar, das gerade mit zwei glücklichen Kindern rumläuft“.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Die meisten Regenbogenfamilien bestehen aus zwei Müttern mit Kind(ern). Diejenige, die das Kind geboren hat, ist nach allgemeinem Verständnis sowie nach §1591 BGB die ‚Mutter‘. Das Bundesjustizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) möchte diesen Absatz im BGB künftig ergänzen durch „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat."

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Bislang muss die zweite Mutter das Kind adoptieren, was jedoch – neben der Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren – rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt: Stirbt die leibliche Mutter beispielsweise während des Verfahrens, gilt das Kind als Vollwaise, die zweite Mutter ist in diesem Fall nicht sorgeberechtigt. Die Gesetzesvorlage ist nach Lambrecht „ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls. (…) Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen.“ Eine Elternschaft von mehr als zwei Personen schließt sie jedoch aus. Dies wäre sonst vorstellbar, wenn ein privater Samenspender die Vaterrolle anerkennt. Ebenso hat der Gesetzesentwurf keine Auswirkungen für die Situation schwuler Paare: „Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Kind auch immer eine leibliche Mutter hat.“

In den Niederlanden und Finnland besteht bereits das Recht für die zweite Frau auf ‚Mutterschaft‘ ab Geburt und ohne Adoption. In Belgien, Dänemark und Norwegen heißt es ‚Mit-Mutterschaft‘. Hierzulande blockieren die unionsgeführten Ministerien den Entwurf mit der Befürchtung, dass den Vätern Rechte beschnitten würden.

Bis es zu einer veränderten Gesetzeslage kommt, erschwert derzeit ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zum Adoptionsrecht die Lage: Eine verpflichtende Beratung vor der Adoption trifft besonders Zwei-Mütter-Familien, da diese in der Regel schon vor Beginn des Verfahrens eine intakte Familie mit leiblichen Kindern bilden. „Wir fordern Justizministerin Lambrecht und Gleichstellungsministerin Giffey auf, die Diskriminierung lesbischer* Mütter und ihrer Kinder zu beenden“, so LesbenRing-Vorstandsfrau Kathrin Schultz.

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Nach einer langen Geschichte der institutionellen Diskriminierung schwuler Soldaten öffnet sich die Bundeswehr und arbeitet die Vergangenheit auf.

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Die Bundeswehr vermittelt ein Bild eines toleranten Arbeitgebers, und bekennt sich zur einer vielfältigen Gesellschaft.  Auch rechtlich sind heute homosexuelle Soldat*innen mit heterosexuellen Angehörigen in der Bundeswehr gleichgestellt. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz hat das Ziel, Diskriminierung von Soldat*innen unter anderem auf Grund der sexuellen Identität zu verhindern.

Doch dies war nicht immer so. Bis 1969 mussten Soldaten, die nach dem ehemaligen § 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, auch bei der Bundeswehr mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehörten zum Beispiel die Herabsetzung ihres Dienstgrades oder eine Entlassung. Nachdem Homosexualität schließlich entkriminalisiert worden war,  ergab  1970 ein Urteil des  Bundesverwaltungsgericht, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen außerhalb des Dienstes kein Dienstvergehen darstellen. Trotzdem ging die Diskriminierung auch nach den Gesetzesreformen weiter. Erst im Jahre 2000 wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung der Erlass zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ aufgehoben, und in der Folge eine  „Führungshilfe für Vorgesetzte – Umgang mit Sexualität“ veröffentlicht Die Verpflichtung zur Kameradschaft beinhalte auch Toleranz gegenüber verschiedenen Formen der sexuellen Orientierung, heißt es darin. Die eigenen Lebensentwürfe könnten nicht zum Maßstab für andere gemacht werden.

Studie untersucht die Diskriminierungsgeschichte und den Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr

Eine systematische Aufarbeitung der Diskriminierung schwuler Soldaten erfolgte nun erstmals durch die Studie „Zwischen Tabu und Toleranz". In der Studie wurde der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen von 1955 bis zur Jahrtausendwende untersucht und die Ergebnisse im September vom Bundesministerium für Verteidigung vorgestellt. Sie liefert einen ausführlichen Einblick in die bis zur Jahrtausendwende praktizierte systematische Diskriminierung und Verfolgung von schwulen Soldaten innerhalb der Bundeswehr.  So wurde eine gleichgeschlechtliche Orientierung als Sicherheitsrisiko aufgefasst und verhinderte eine Offizierskarriere.  Autor der Studie ist Oberstleutnant und Militärhistoriker Klaus Storkmann. Für seine Forschung sprach er mit mehr als 60 Zeitzeug*innen, und wertete Archivdokumente aus.

Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten geplant

Das Verteidigungsministerium hat im Zusammenhang mit der Studie auch einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Bundeswehrsoldaten vorgelegt, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden sind. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bezeichnete die Diskriminierung von Soldaten auf Grund ihrer sexuellen Orientierung als "beschämend und unerhört" und bat die Betroffenen um Entschuldigung.

LGBTI-Organisationen begrüßten den Gesetzesentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung des LGBTI-Bundeswehrverbandes QueerBw, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) hervor.

In Deutschland engagiert sich der Verein QueerBw für die Rechte und Interessen aller queeren Angehörigen der Bundeswehr. Der Verein wurde im Jahre 2002 als Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V (AHsAB) gegründet. Der Verein möchte Diskriminierung und Benachteiligung bekämpfen und nimmt dazu Kontakt mit Führungskräften auf sowie bietet Beratung und Aufklärung rund um Fragen zu Homosexualität in der Bundeswehr an. Dazu fordert QueerBW auch die Einrichtung von Ansprechstellen innerhalb der Bundeswehr und ein zentrales Diversity Management. Seit langem schon fordert die Organisation eine Rehabilitierung von Soldat*innen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt worden sind.

In einem Interview auf der Webseite des Verteidigungsministeriums äußert sich Leutnant Sven Bäring, Vorsitzender von QueerBW, zu den aktuellen Entwicklungen um die historische Aufarbeitung: „Bis vor 20 Jahren gab es in der Bundeswehr ein de facto Berufsverbot für homosexuelle Soldaten. Es war ja keine heimliche oder indirekte Diskriminierung – im Gegenteil: Man kann in den Vorschriften nachlesen, wie Homosexuelle systematisch ausgegrenzt wurden, dass sie weniger Wert waren als andere Soldaten.“ Bäring plädiert in diesem Zusammenhang auch dafür, die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt zu einem verpflichtenden Teil der soldatischen Ausbildung zu machen.

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Das sperrige Wort Heteronormativität (englisch: Heteronormativity) wurde von  Michael Warner in seinem Artikel Introduction: Fear of a Queer Planet geprägt, um ein System von Normen, also Verhaltenserwartungen zu bezeichnen, nach denen jeder Mensch heterosexuell ist bzw. sein sollte.

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Mittlerweile ist der Begriff ein zentrales Konzept der Queer-Theorie. Die Idee der Heterosexualität als vermeintlich „natürliche“ oder höherwertige Form der Sexualität wird damit in Frage gestellt. Dazu gehört auch die alltagsweltliche Annahme, dass er nur zwei Geschlechter gäbe, die sexuell aufeinander bezogen sind: „Die Heteronormativität drängt die Menschen in die Form zweier körperlich und sozial klar voneinander unterschiedener Geschlechter, deren sexuelles Verlangen ausschließlich auf das jeweils andere gerichtet ist“ (Wagenknecht 2004).

Heteronormativität findet sich nicht nur in den Einstellungen von Menschen, sondern auch in den gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen wieder, zum Beispiel wenn homosexuelle Paare oder Regenbogenfamilien rechtlich diskriminiert werden.

Auch in der Alltagskultur findet sich Heteronormativität wieder, wie die Geschlechterforscherin Sabine Hark in einem Interview erläutert: „Heterosexualität organisiert die gesamte Alltagskultur. Das beginnt mit den Fantasiewelten, die in Kinderbüchern oder -filmen gezeigt werden, geht über Lehrmaterialien in der Schule bis hin zu allgegenwärtiger Werbung, in der das romantische Glück von Heteropaaren inszeniert wird. Es wird schon früh vorausgesetzt, dass Kinder und Jugendliche eines Tages eine/n gegengeschlechtliche/n Partner/in finden.“

Doch natürlich gibt es auch Widerstand gegen die Norm der Heterosexualität und die Abwertung von Homosexualität. LSBTIQ-Personen, ihre Sichtbarkeit und ihr Engagement zeigen auf, dass die Gesellschaft vielfältiger ist, als es uns oft vermittelt wird.

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Der Rainbow Europe Country Index der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA Europe) misst die Unterschiede von LSBTIQ-Rechten in europäischen Ländern.

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Auch wenn in Europa in allen Ländern Homosexualität erlaubt ist, leben LSBTIQ-Personen nicht in allen Staaten wirklich gleichberechtigt und diskriminierungsfrei im Vergleich zur restlichen Bevölkerung. Um Unterschiede zwischen insbesondere der rechtlichen Situation von LSBTIQ in verschiedenen Ländern, veröffentlicht die ILGA seit zehn Jahren den Rainbow Europe Country Index. Dabei werden Punkte für verschiedene Faktoren vergeben, zum  Beispiel der Schutz durch Antidiskriminierungsgesetze oder der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Auch die rechtliche Verfolgung von Hassverbrechen gegen LSBTIQ wird mit einbezogen. Hieraus ergibt sich schließlich eine Rangfolge der LSBTIQ-freundlichsten Länder Europas. Nach veröffentlichten Index 2020 ist der Inselstaat Malta seit fünf Jahren in Folge führend, gefolgt von Belgien und Luxemburg. Schlusslichter sind Russland, Armenien, die Türkei und Aserbaidschan.

Deutschland ist laut des Index im Mittelfeld angesiedelt, und erfüllt derzeit 51% der von der ILGA aufgestellten Kriterien zur Messung von LSBTIQ-Rechten.

Der Index bildet auch die politischen Veränderungen in einigen Ländern ab, so schneidet zum Beispiel in Ungarn im Vergleich zu den Vorjahren schlechter ab. In der Hälfte der europäischen Länder habe es im Vergleich zum Vorjahr keine positiven Veränderungen gegeben, und zum zweiten mal in Folge verschlechtere sich die Situation sogar.

Und es gäbe “Gründe, äußerst besorgt zu sein, dass sich diese Situation ausbreiten wird, da die politische Aufmerksamkeit auf die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gerichtet ist" so die ILGA Europe Vorsitzende Evelyne Paradis.

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