Echte Vielfalt

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Nach einem weiteren Streit über den Bundeshaushalt 2025 zwischen FDP-Finanzminister Christian Lindner und Bundeskanzler Olaf Scholz wurde am Abend des 6. November klar: Die Ampelkoalition ist am Ende. Wie reagiert die queere Community auf das Ende der Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag viele queerpolitische Versprechen machte - und teilweise nicht einlöste?

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Für den  23. Februar 2025 sind Neuwahlen geplant. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die nächste Regierung von den Unionsparteien CDU und CSU angeführt wird. Diese zeigten sich in letzter Zeit wenig progressiv in Hinblick auf die Belange und Rechte queerer Menschen. Der schnelle Aufstieg des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ebenso wie die hohen Umfragewerte der AfD sind für die queere Community wohl kaum ein Grund zum Feiern. In Hinblick auf diese unsicheren Zeiten besteht die Sorge, dass die Rechte von LSBTIQ* Personen in Deutschland aktuell nicht ausreichend gesichert sind. Die Ampelkoalition hat noch lange nicht alle Versprechen eingelöst, die sie ursprünglich in ihrem Aktionsplan „Queer leben“ festgehalten hat.

„Das Wahlergebnis in den USA und die Unklarheit über die politische Zukunft Deutschlands und die damit verbundene Menschenrechtspolitik lösen gerade in der Community von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) große Unsicherheit aus“, erklärt Tim Stefaniak aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt. Er fordert: „Queerpolitische Belange dürfen in der Übergangsphase der nächsten Wochen und Monate nicht unter die Räder geraten, sondern sie müssen jetzt besonders berücksichtigt werden. Das Koalitionsende muss geordnet und nicht überstürzt erfolgen.“

Es ist unklar, ob beispielsweise die geforderte Reform des Abstammungsrechts noch umgesetzt wird. Denn bislang wird bei lesbischen Paaren weiterhin nur die Mutter rechtlich als solche anerkannt, die das Kind geboren hat. Die nicht-gebärende Mutter muss im Gegensatz zu heterosexuellen Paaren den aufwendigen Prozess einer Stiefkindadoption durchlaufen, um als offizielles Elternteil anerkannt zu werden. Anfang Oktober wurde ein Entwurf zur Reform vorgestellt, der einige rechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien vorsieht. Dennoch äußert ein Bündnis verschiedener queerpolitischer Akteur*innen Bedenken, dass der Reformentwurf weiterhin Diskriminierungen gegenüber LSBTIQ* Familien enthalten würde.

Stefaniak vom LSVD+ fordert die Umsetzung einer diskriminierungsfreien Reform des Abstammungsrechtes bis Weihnachten. Außerdem müssten migrations- und außenpolitische Fragen mit dem Schutz von LSBTIQ* verknüpft werden. Die Bundesregierung könnte dazu ihren Beitrag leisten, indem beispielsweise das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weitergeführt wird. Der Schutz queerer Geflüchteter stand kaum im Vordergrund der Queerpolitik der Ampel.

Ein weiteres großes Vorhaben der Ampelregierung war die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz um die Kategorie „sexuelle Identität“. Dies wäre ein notwendiger Schritt, damit wichtige Errungenschaften der letzten Jahre nicht so einfach wieder rückgängig gemacht werden können. Im aktuellen politischen Klima, in welchem Rechtspopulist*innen und Reaktionäre immer mehr Gehör bekommen, scheint diese verfassungsrechtliche Ergänzung dringender denn je.

Trotz aller Kritik wird jedoch auch erwähnt, dass die Ampelregierung bereits einige queerpolitische Vorhaben aus ihrem Aktionsplan umsetzen konnte. Darunter fällt das erst Anfang des Monats in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz. Auch gegen Hasskriminalität gegenüber und Diskriminierung von LSBTIQ*, beispielsweise bei der Blutspende, hat die Ampel Einsatz gezeigt. Zudem ist es die erste Bundesregierung, die einen Queerbeauftragten im Amt hat.

Ob die verbleibenden zwei Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es noch schaffen, Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, bleibt fraglich. Bis zu den geplanten Neuwahlen im Februar muss die rot-grüne Regierungskoalition unter Olaf Scholz nun neue Mehrheiten im Bundestag finden, um Gesetze zu erlassen. 

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„Deutlicher Anstieg der Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet“ – Dies geht aus der „Jahrespresseerklärung 2023“ vom 17. Mai 2024 der Generalstaatsanwaltschaft für das Land Schleswig-Holstein hervor.

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Demnach stieg die Anzahl der „Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet“ deutlich. So wurden 59 statt zuvor 36 neue Verfahren aufgrund eines möglichen antisemitischen Hintergrunds eingeleitet, „die Anzahl der registrierten Verfahren, die eine Straftat aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers (z. B. LGBTIQ*) zum Gegenstand hatten, [stieg auf] 36.“ Leider wurde dabei nicht angegeben, von welchem Niveau dieser Anstieg ausging.

Dies klingt zunächst nicht sehr positiv. Schaut man allerdings auf den Wortlaut, so sagen die Zahlen etwas über den Anstieg der „Verfahren“ – also der Taten, die als mögliche Straftaten wahrgenommen und verfolgt wurden – und nichts über die Fälle selbst. Dies kann natürlich daran liegen, dass es mehr potenzielle Fälle gibt, es könnte aber auch daran liegen, dass die Polizei in Schleswig-Holstein genauer hinsieht.

Für Letzteres spräche eine Stellungnahme der Polizeigewerkschaft in Schleswig-Holstein vom 15. Februar 2024. Darin heißt es: „Landespolizei und auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind Mitglieder im ‚Bündnis für Vielfalt‘ und stehen damit zu den Inhalten der ‚Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt‘. Damit bekennen sich die Landespolizei und die GdP ausdrücklich zu Vielfalt und Toleranz und positionieren sich gleichzeitig gegen jegliche Form der Ausgrenzung und Diskriminierung. [Damit] verpflichteten sich die Landespolizei und die GdP mit der Unterzeichnung, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und sich für die Anerkennung und den Respekt von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen zu engagieren. Gesellschaftliches und politisches Engagement gegen Rassismus und für unsere Demokratie sowie Bildungs-, Aus- und Fortbildungsangebote und -informationen unterstützen wir ausdrücklich.“

Diese Haltung ist nur zu befürworten und lässt hoffen, vor allem, da sie ihren Wert nur entfalten kann, wenn sie durch eben jene „Aus- und Fortbildungsangebote“ auch in die einzelnen Ebenen der Institutionen wie der Polizei, aber auch anderer Behörden, Einzug hält. Sollte die Zunahme der Verfahren gegen Hasskriminalität im Internet, die sich gegen LGBTIQ* Personen richten, also tatsächlich ein Indikator für ein genaueres Hinschauen sein, wäre das eine gute Nachricht. Aber auch wenn es nicht so sein sollte und die Hasskriminalität tatsächlich zugenommen hat, ist das öffentliche Bekenntnis durch die Stellungnahme umso begrüßenswerter, die Aus- und Fortbildungen umso notwendiger und die explizite Haltung der Polizei in SH umso bedeutsamer.

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Mit der Wiederwahl von Donald Trump am 6. November 2024 zeichnen sich erhebliche Rückschläge für die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft ab. In seiner ersten Amtszeit setzte Trump bereits Maßnahmen um, die den Schutz und die Anerkennung von LGBTIQ*-Rechten einschränkten. Nun könnte er diese Politik weiter verschärfen, was zu einer ernsthaften Gefährdung der Rechte und Freiheiten führen könnte, die LGBTIQ*-Personen in den letzten Jahren erkämpft haben.

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Laut Angaben von The Pink News hatte Trump bereits im Vorfeld angekündigt, dass er im Falle einer Wiederwahl entschlossen sei, alle Programme der Bundesregierung zu beenden, die Geschlechtsumwandlungen fördern, und das Recht von Trans-Personen auf geschlechtskonforme medizinische Versorgung zu untergraben. Einen Einstieg in das Thema bietet unser Artikel: „Medizinische Versorgung von LGBTQ* in den USA: Dunkle Aussichten…

Weiter heißt es: Arbeitgeber*innen könnten wieder das Recht erhalten, LGBTIQ*-Mitarbeitende aufgrund „religiöser Überzeugungen“ zu diskriminieren. Daran anschließend könnte die Regierung verhindern, dass staatliche und lokale Behörden Antidiskriminierungsgesetze durchsetzen, wenn die Diskriminierung auf religiösen Überzeugungen basiert. Damit würden die Republikaner einen Bruch mit der Säkularisierung zwischen Religion und (Arbeits-)Politik herbeiführen – etwas, das aus westlicher Sicht ansonsten islamischen Staaten vorgeworfen wurde. Auch das Thema, ob Trans-Personen vom Militärdienst ausgeschlossen werden, steht erneut zur Debatte, ebenso wie  die Pläne, Trans-Personen die Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen zu verweigern, die mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, sowie LGBTIQ*-inklusive Bildungsprogramme in Schulen und Bibliotheken zu unterbinden. Die beiden letzten Bereiche waren bereits in der Vergangenheit stark durch ihr Potenzial, emotional aufgeladen zu werden, aufgefallen.

Darüber hinaus wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen durch einige konservative Richter*innen im Supreme Court weiterhin als angreifbar angesehen. Insbesondere Samuel Alito und Clarence Thomas haben – wie The Pink News bemerkt – bereits Andeutungen gemacht, diese Entscheidungen zu überprüfen und möglicherweise rückgängig zu machen. Mit sechs republikanischen Richter*innen, von denen bereits drei durch Trump bestimmt wurden, und nur drei demokratischen Richter*innen ist diese Befürchtung alles andere als unwahrscheinlich. Bereits 2022 hatte der Supreme Court das bundesweite Abtreibungsgesetz aufgehoben. Solche Schritte könnten eine Welle von Diskriminierung und rechtlicher Unsicherheit auslösen, mahnt The Guardian.

Die angedachten politischen Veränderungen sind nicht nur eine Herausforderung für die LGBTIQ*-Community, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Um dem entgegenzuwirken, braucht es Protest und Widerstand. Gleichzeitig hat Trump diesmal nicht nur die „Wahlmänner und -frauen“ hinter sich, sondern auch die Mehrheit der Stimmen. Es stellt sich damit die Frage: Wie können wir den Schutz und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft in einer politischen Landschaft verteidigen, die sich zunehmend polarisiert – nicht nur in den USA als Weltbühne, sondern auch in Europa, wo rechtsextreme Kräfte immer deutlicher an Einfluss gewinnen?

Dabei sollten wir dem Populismus allerdings nicht auf den Leim gehen. Das Ziel muss es sein, eine Antwort zu finden, wie all jene Mitmenschen abgeholt werden können, die sich gegen ein menschliches Miteinander entschieden haben. Es bleibt zu befürchten, dass die USA in den kommenden Jahren viele Beispiele liefern werden, was geschieht, wenn dies misslingt.

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Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nun kann der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert oder gestrichen werden. Die queere Community feiert diesen Erfolg, auch in Schleswig-Holstein haben bereits zahlreiche Personen beim Standesamt einen Termin vereinbart.

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Das Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ab, in dem die rechtliche Änderung von Geschlecht und Vornamen an ein sehr aufwendiges, kostspieliges und in der Umsetzung für die Betroffenen oft entwürdigendes Verfahren gekoppelt war. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, äußerte gegenüber dem Tagesspiegel: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird diese staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung endlich beendet.“

Nun reichen eine Selbstauskunft und ein Termin beim Standesamt aus, damit trans*, inter* und nicht-binäre Personen ihre Identität rechtlich anerkennen lassen können. Bereits seit August konnten Termine dafür vereinbart werden. In Schleswig-Holstein sind laut einem Bericht des NDR (Stand Anfang Oktober) über 370 Anmeldungen zu verzeichnen. In Hamburg haben Ende Oktober bereits mehr als 540 Personen einen Termin zur Änderung des Geschlechtseintrags vereinbart (Der Nordschleswiger).

Doch wie läuft das Verfahren jetzt eigentlich genau ab und wo gibt es Informationen dazu? Einen allgemeinen Leitfaden für Erklärungsberechtigte in ganz Deutschland gibt es auf der Webseite zum Selbstbestimmungsgesetz sbgg.info.

Grundsätzlich gilt, dass frühestens drei Monate nach Anmeldung beim Standesamt - per Post oder persönlich - die Änderung beurkundet werden kann. Die Erklärung muss dann persönlich abgegeben werden. Darin werden der neue Geschlechtseintrag („weiblich“, „männlich“, „divers“ oder keiner) und Vorname festgelegt.

Die Anlaufstelle für LSBTIQ* HAKI e.V. weist darauf hin, dass der Bund nur wenige konkrete Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in den Standesämtern bereitgestellt hat. Deshalb könnte es sowohl bei der alltäglichen Arbeit in den Ämtern als auch bei den Antragstellenden noch offene Fragen geben. HAKI sowie der queere Jugendverband lambda::nord haben mit den Standesämtern in Schleswig-Holstein Kontakt aufgenommen, um diese in dem Prozess zu begleiten.

Für Kiel hat HAKI bereits hilfreiche Hinweise zur Anmeldung beim Standesamt Kiel zusammengestellt. Die Stadt Itzehoe veröffentlichte ebenfalls ein Infoblatt zum Selbstbestimmungsgesetz, in dem die Schritte und wichtige Hinweise zusammengefasst werden.

Darin wird betont, dass mit einer Änderung des Geschlechtseintrages auch die Änderung des Vornamens vorgenommen werden muss, um die Geschlechtsangabe widerzuspiegeln. Jedoch können auch geschlechtsneutrale Namen beibehalten oder bei Änderung des Eintrags zu „divers“ gewählt werden. Die Angaben zum gewünschten Geschlechtseintrag und Vornamen, die bereits mit der Anmeldung gemacht werden, sind nicht bindend und werden erst bei dem persönlichen Termin endgültig festgelegt.

Falls es weitere Fragen gibt oder es bei einem Termin zu Queerfeindlichkeit kommen sollte, kann sich an HAKI e.V. gewendet werden.

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Robert Sapolsky ist Forscher im Bereich Neuroendokrinologie. Er ist Professor für Biologie, Neurologie, neurologische Wissenschaften und Neurochirurgie an der Stanford University. Im Interview mit der South Carolina Education Association (SCEA) eröffnet er den Blick auf die wissenschaftlichen Forschungen zur Neurobiologie von transgender Personen.

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Ziel des Interviews laut SCEA ist es, die Rechte von transgender Menschen durch die Schaffung informierter Politiken zu schützen. Sapolsky gibt hierfür einen Einblick in das Kontinuum von Geschlechtlichkeit und Sexualität - von der genetischen bis zur neurobiologischen Ebene - und zeigt dabei deutlich, dass sich der Mensch biologisch seit jeher in diesem Kontinuum bewegt, anstatt in abgesteckten Kategorien. Ein "Kontinuum" bezeichnet einen zusammenhängenden und ununterbrochenen Bereich oder Zustand, in dem es keine klaren Grenzen oder Unterbrechungen gibt.

Neben einem Einblick in die verschiedenen Ebenen thematisiert das Interview auch die Setzung von „Normalität“ und „Erkrankung“ in der wissenschaftlichen und medizinischen Debatte und eröffnet damit die Schnittstelle zum soziokulturellen Kontext und zur Normensetzung durch diskursführende Personen oder Instanzen, und dass sich solche durchaus verändern können.

Sapolsky gelingt es herauszuarbeiten, dass genetische Eigenheiten von Gehirn und restlichem Körper nicht immer übereinstimmen müssen. So machen neurologische Studien deutlich, dass bestimmte Hirnregionen eher einer geschlechtlichen Kategorie entsprechen, obwohl der Rest des Körpers augenscheinlich und nach „Lehrbuch“ dem Gegenteil zugeordnet würde. Für ihn als Neurobiologe ist dabei die Ausrichtung des Gehirns entscheidend. Damit erweitert Sapolsky den Diskurs über das „Sich falsch im eigenen Körper Fühlen“, der immer noch stark aus einer psychologischen Perspektive geführt wird, um eine neurobiologische Perspektive. Gleichzeitig liefert er damit der LGBTIQ*-Gemeinschaft Argumente gegen all jene, die auf politischer und medizinischer Ebene darauf hinweisen, dass sich biologisch nur zwei „Arten“ zurechnen lassen.

Nicht nur soziopsychologisch, sondern auch neurobiologisch und empirisch nachweisbar, entwickeln sich Menschen in verschiedensten Kombinationen. Was aber nicht bedeutet, dass dies – wie andere Marginalisierungen wie Rassismus oder Sexismus – im jeweiligen Kontext nicht dennoch zu psychischen Belastungen führen kann. Für Sapolsky ist es evident, dass Menschen nie außerhalb ihres Kontextes existieren und damit nie unabhängig von ihrem soziokulturellen Umfeld stehen.

Ob eine seltene Kombination zu einer „problematisierten Normabweichung“ führt oder lediglich zu einem kurzen Aufmerken, wie bei einer besonders seltenen Augenfarbe, bleibt damit auch weiterhin eine Frage der gesellschaftlichen Diskurse.

Dieser Überblick ist lediglich ein Einstieg in das Thema und gibt den Inhalt nur verkürzt wieder; für diejenigen, die sich differenziertet damit beschäftigen möchten, steht hier das gesamte Interview zur Verfügung.

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Der „Coming Out Day“ stammt aus den USA und wird seit 1988 jedes Jahr am 11. Oktober begangen. An diesem Tag geht es darum, den Prozess des Coming Outs in den Mittelpunkt zu stellen. Damit ist der Tag ein wichtiger Feiertag für die Sichtbarkeit einer selbstbewussten LGBTIQ*-Gemeinschaft.

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Seinen Ursprung hat der Tag im zweiten nationalen "March on Washington for Lesbian and Gay Rights", der 1987 in Washington D.C. stattfand. Da gesellschaftliche Veränderungen nicht von heute auf morgen geschehen, entstand aus diesem Kontext der Coming Out Day, initiiert von Rob Eichberg und Jean O’Leary. Ein Jahr später, am 11. Oktober 1988, veröffentlichten tausende Homosexuelle ihre Namen in US-amerikanischen Zeitungen, um den ersten offiziellen Coming Out Day zu feiern.

Blickt man über den eigenen Tellerrand hinaus, so bedeutet ein Coming Out ganz allgemein den Mut, einer Welt, die dem eigenen „Selbstbild“ – ob in Bezug auf Sexualität oder irgendeine andere Facette – skeptisch bis diskriminierend gegenüberstehen kann, entgegenzutreten. Auch politische, religiöse und andere Haltungen, die man je nach Region gegenüber dem Mainstream der umgebenden Familie, Peergroup oder Gesellschaft vertreten muss, sind es wert, dass man ihnen gedenkt. Gleichzeitig bedeutet ein Coming Out auch, sich in den Diskurs zu begeben.

Dass dies für einige nicht möglich ist, gehört genauso zum Coming Out wie der Wunsch, sich nicht ständig rechtfertigen zu müssen. Für all jene, die sich dem nicht stellen können oder wollen, ist es daher besonders wichtig, dass andere sich für ihre Rechte und Würde einsetzen, wo sie es nicht können.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die anstehenden US-Wahlen im November ist die Entscheidung der National Football League (NFL), anlässlich des internationalen Coming-Out-Tags und zu Ehren Carl Paul Nassibs, 100.000 US-Dollar an das Trevor Project zu spenden, ein positives Zeichen. Wie schwulissimo berichtet, betreut der Verein junge homosexuelle und queere Jugendliche sowie junge Erwachsene. Nassib bekannte sich 2021 als erster aktiver NFL-Spieler öffentlich dazu, homosexuell zu sein. Vor knapp einem Jahr hatten wir bereits über die offene und unterstützende Haltung der NFL gegenüber der LGBTIQ* Gemeinschaft berichtet. Auch heute ist die NFL immer noch ein Multimilliarden-Dollar-Business, und auch heute gilt, dass eine kommerzialisierte Symbolik zur Sichtbarkeit beitragen kann.

Es wird auch künftig immer wieder Coming Outs geben, da immer neue Normen entstehen, die hinterfragt und herausgefordert werden müssen. Umso wichtiger ist es, an einer Gesellschaft zu arbeiten, die sich konsequent für die universelle Menschenwürde einsetzt. Zwar wird dieses Ideal wahrscheinlich nie vollständig erreicht, doch jeder Schritt in diese Richtung zählt und macht einen Unterschied. 

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Vergangene Woche hat der Stadtrat in Neubrandenburg das Hissen der Regenbogenflagge am Bahnhof verboten. Kurz darauf kündigte der Oberbürgermeister Silvio Witt seinen Rücktritt an. Eine Petition fordert das Abschaffen des Verbots.

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Nach einem Antrag von Tim Großmüller (Stabile Bürger für Neubrandenburg) wurde das Verbot der Regenbogenflagge – das Symbol für LGBTIQ* schlechthin – in der mecklenburg-vorpommerischen Stadt Neubrandenburg nach Angaben des Deutschlandfunk mit den Stimmen von Mitgliedern von AfD und BSW sowie örtlichen Wählergemeinschaften beschlossen.

Der Antrag sei mit Straftaten begründet, die dazu führten, dass die Flagge bereits mehrfach gestohlen und mit Nazi-Symbolen ersetzt wurde (NDR). Nach Angaben von Katapult MV äußert sich Großmüller in den Sozialen Medien jedoch schon länger offen queerfeindlich und teilt rechtes Gedankengut.

In dem Antrag wird außerdem gefordert, dass nur Bundes- oder Landesflaggen gehisst werden sollen. Damit reiht er sich ein in die queerfeindliche Programmatik von Brandenburgs AfD-Spitzenkandidat Hans-Christoph Berndt. Dieser äußerte im Wahlkampf, dass er als erste Handlung als potentieller Ministerpräsident Regenbogenfahnen verbieten würde (Phoenix).

Silvio Witt, parteiloser Oberbürgermeister von Neubrandenburg kündigte kurz nach dem Verbot an, dass er zum 1. Mai 2025 zurücktreten werde. Witt äußerte sich nicht zu einem möglichen Zusammenhang seines Rücktritts mit den Ereignissen rund um die Regenbogenflagge. Nach Angaben der taz würde jedoch Druck auf ihn ausgeübt, wovon auch sein näheres Umfeld betroffen ist. Er selbst ist schwul und hat sich auf verschiedene Arten für eine vielfältige und offene Stadt eingesetzt. Unter anderem ist er Schirmherr von Christopher-Street-DayVeranstaltungen. So könne die Entscheidung auch aus Selbstschutz geschehen sein, da sich Angriffe und Drohungen auf Politiker*innen leider häufen (Deutschlandfunk).

Die Ereignisse spielten sich jedoch nicht ohne Widerstand ab. Zwischen 200 und 300 Personen protestierten vergangene Woche vor dem Bahnhof – mit Regenbogenflaggen. Außerdem wurde die Petition "Für das Wiederaufhängen der Regenbogenflagge in Neubrandenburg" ins Leben gerufen. Über 9.000 Personen haben diese bereits unterschrieben. Der Initiator Martin Kollhoff betont, dass „die Regenbogenflagge ein wichtiges Symbol für Vielfalt, Toleranz und den Einsatz gegen Diskriminierung“ sei. Ein Hissen der Flagge solle zeigen, dass Neubrandenburg für Vielfalt, Offenheit und Menschenwürde und gegen Diskriminierung einstehe.

Foto: Talpa auf Pixabay

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Nachdem bereits am 17. September das Gesetz für „Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen“ vom georgischen Parlament verabschiedet wurde, ist es nun auch faktisch in Kraft getreten. Das Parlament in Georgien hatte das Gesetzespaket gegen die Verbreitung von Homosexualität bereits am 27. Juni auf den Weg gebracht - damals unter großem Protest der Opposition und der EU, von der es erst Ende 2023 als Beitrittskandidat aufgenommen wurde.

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Wie bereits die Gesetze in Russland oder Ungarn zielt auch dieses Gesetz auf ein Verbot einer angeblichen "Propaganda" für gleichgeschlechtliche Beziehungen und LGBTIQ* und soll dabei „Kinder und Familie“ schützen. Bereits vor zwei Wochen hatten wir die Situation in Georgien thematisiert.

Nach einem Abstimmungsboykott durch die Opposition und der Weigerung von Georgiens Präsidentin Salome Surabischwili, das Gesetz zu unterzeichnen, trat das Gesetz Anfang Oktober mit der Unterzeichnung durch Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili in Kraft.

Surabischwili hatte zwar nicht unterzeichnet, jedoch ebenso kein Veto eingelegt. „Damit musste das Dokument [laut Angaben von Tagesschau und ZDF] nur noch vom Parlamentspräsidenten unterschrieben werden.“ Dieser begründete seine Entscheidung, so die Tagesschau, mit Verweis auf Angaben des Fernsehsenders Rustavi 2, mit den bereits bekannten und kruden Argumenten des Schutzes von „Familien und Kindern“.

Dass die EU den Status Georgiens als Beitrittskandidat zuvor wieder auf Eis gelegt hatte, scheint dabei wirkungslos verklungen zu sein. Damit ist nun auch offiziell der Weg bereitet für eine staatlich legitimierte Diskriminierung der LGBTIQ*-Gemeinschaft in Georgien.

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Am 17. Oktober 2024 eröffnet die Ausstellung „Strategien der Resilienz – Einblicke in das Leben von Eberhardt Brucks“ im Schwulen Museum Berlin. Es werden Objekte aus der Sammlung Eberhardt Brucks sowie künstlerische Arbeiten von Genesis Kahveci, Florian Hetz, Sarnt Utamachote und Rein Vollenga gezeigt.

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Der Grafiker Eberhardt Brucks (1917-2009) ist eine weniger bekannte, jedoch nicht unbedeutende Figur der deutschen Schwulenbewegung. Er zeichnete für die Schweizer Homosexuellen-Zeitschrift „Der Kreis“, zudem sammelte er reichlich Material von und zu der Bewegung seiner Zeit. In seiner Berliner Wohnung entstand eine beindruckende Sammlung, die nun dem Schwulen Museum zur Verfügung steht. Brucks Zeichnungen und Fotos sowie die etlichen gesammelten Briefe, Bücher und Bilder der Zeit geben Einblicke, wie und wo queere Lebensweisen in der Nachkriegszeit ausgelebt wurden.

Als schwuler Mann war Brucks von der politischen Verfolgung der Nationalsozialisten betroffen. Doch auch danach war das Ausleben queerer Lebensweisen nicht einfach: Der in der Nazi-Zeit erhobene Paragraf 175, welcher sexuelle Handlungen zwischen Männern als strafbar definierte, war bis 1994 in Kraft. Dennoch fand Eberhardt Brucks stets Wege, seine Identität auszuleben.

Die Ausstellung möchte einen „besonderen Einblick auf das Leben eines schwulen Mannes [ermöglichen], das in bemerkenswerter Weise von Resilienz geprägt war: der Fähigkeit, schwierige Situationen oder Krisen zu bewältigen und gestärkt daraus hervorzugehen.“ Diese resilienten Fähigkeiten „beinhalten spielerische Herangehensweisen und schützten ihn vor den Systemen, machten ihn handlungsfähig, ermöglichten ihm Partnerschaften, körperliche Selbstermächtigung und Räume der Freude.“

Mit den Arbeiten von vier zeitgenössischen Künstler*innen soll in der Ausstellung die Resilienz Eberhardt Brucks mit gegenwärtigen queeren Positionen verknüpft werden. Die Ausstellung wird kuratiert von neo seefried und läuft vom 18. Oktober 2024 bis zum 28. April 2025. Weitere Informationen auf der Webseite des Schwulen Museums Berlin.

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Seit April 2024 gibt es mit „Bi+ Equal“ ein europaweites, 24-monatiges Projekt, das von Bi+ Nederland und Spectrum (Frankreich) ins Leben gerufen wurde, um die Gleichstellung von Bi+ Personen in Europa zu fördern. Es zielt darauf ab, bestehende Bi+ Initiativen zu kartieren, Kapazitäten aufzubauen und eine europäische Bi+ Rechtspersönlichkeit zu schaffen, die von der Bi+ Gemeinschaft für die Bi+ Gemeinschaft entwickelt wird. Kurz: Am Ende soll eine Dachorganisation entstehen, die Lücken in der Repräsentation und Interessenvertretung von Bi+ Personen auf europäischer Ebene schließt. Doch was ist nun unter „Bi+“ zu verstehen?

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Auf der offiziellen Webseite von Bi+ Equal heißt es dazu: „Bi+ ist ein Oberbegriff für alle Menschen, deren sexuelle Orientierung sich auf Personen mehrerer Geschlechter richtet. Sie können sich als bi+, bisexuell, pansexuell, queer, fluid usw. identifizieren – müssen dies jedoch nicht. Der Begriff Bi+ wird in vielen Gemeinschaften immer geläufiger, da er im Vergleich zu ‚Bisexualität‘ ein weiter gefasster und inklusiverer Begriff ist.“

Wie die europäische Vertretung der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA-Europa) in ihrem Blog schreibt, geht es darum, mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung, aber auch Rechte für alle nicht-monosexuellen Menschen zu erreichen. „Die allgegenwärtige monosexuelle Norm – die Annahme, dass Menschen ausschließlich zu einem Geschlecht hingezogen sind – erschwert es Bi+-Personen, sowohl im LGBTI-Kontext als auch in der Gesellschaft insgesamt vollständig anerkannt zu werden.“ Die Folgen sind Ressentiments und Diskriminierungen, auch innerhalb der LGBTIQ*-Gemeinschaft.

In unserem Artikel „Zum Trans Day of Visibility: Philosophische Überlegungen zur Bedeutung von Trans- und Nichtbinär-Sein“ haben wir bereits thematisiert, dass Ressentiments besonders dann schwierig zu überwinden sind, wenn die Themen einen selbst sehr nahegehen. Es ist also sinnvoll, eine neue „Rechtspersönlichkeit“ – wie es heißt – zu gründen, um dieser Marginalisierung und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Gleichzeitig steht eine solche Organisation, mehr als andere, vor der schweren Aufgabe, zwischen dem vielfältigen Spektrum der Sexualität als Konzept und dem legitimen Recht jeder*jedes Einzelnen, sich selbst zu definieren und damit abzugrenzen, zu balancieren. In unserem Artikel „Auf der Suche nach der Wahrheit über unsere sexuelle Orientierung“ haben wir die Debatte darüber, dass der Mensch grundsätzlich fähig ist, sich zu allen Geschlechtern hingezogen zu fühlen, bereits angerissen. Wenn Sexualität aber keine Frage des Entweder-Oder, sondern eher ein Spektrum ist, in dem sich Menschen bewusst oder unbewusst, offen oder verdeckt entscheiden, dann gilt das für alle.

Das Durchsetzen rechtlicher Ansprüche und die Sichtbarmachung der Bi+-Belange sind wichtig, ebenso wie die Förderung der Kommunikation über das Spektrum der Sexualität auf europäischer Ebene. Letzteres wird wahrscheinlich verstärkt mit den Selbstbildern der Menschen und damit auch ihren Ressentiments in Kontakt kommen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Initiative „Bi+ Equal“ diese Herausforderungen angehen wird.

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