Echte Vielfalt

LSBTIQ

Queere Literatur hat sich längst von einem Randphänomen zu einem festen Bestandteil der literarischen Landschaft entwickelt. Zahlreiche Romane mit queeren Themen, die im Jahr 2024 veröffentlicht wurden, haben Leser*innen begeistert. Hier sind fünf Leseempfehlungen für besondere queere Bücher aus dem vergangenen Jahr.

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Meine Katze Jugoslawien - Pajtim Statovci 

„Zwei Geschichten, eine Familie. Emine wächst im Jugoslawien der Achtzigerjahre auf. Mit siebzehn wird sie mit einem Mann verheiratet, dem sie vor der Hochzeit nur ein einziges Mal begegnet ist. Was als glückliche Verbindung gedacht war, wird bald zu einer aufreibenden Prüfung. Als dann in ihrem Land ein erbitterter Krieg ausbricht, flieht die junge Familie nach Finnland, wo sie mit Skepsis und Argwohn empfangen wird. Schnell verlernt Sohn Bekim die Sprache seiner Heimat, versucht sich zu integrieren, doch trotzdem wird er auch als Erwachsener ein Außenseiter bleiben. Bekim ist queer. Entfremdet von seiner Familie verbringt er die meiste Zeit allein in seiner Wohnung. Eines Tages trifft er in einer Schwulenbar eine sprechende Katze. Dieses witzige, charmante und manipulative Wesen reizt Bekim so lange, bis er schließlich nachgibt, in die Geschichte seiner Familie im Kosovo eintaucht und sich den Rätseln der Vergangenheit stellt. Ein wunderbar skurriler und magischer Roman über die großen Themen der Menschheit: Krieg, Liebe, Zugehörigkeit und sprechende Katzen.“ (Penguin)

Wo der spitzeste Zahn der Karawanken in den Himmel hinauf fletscht – Julia Jost

„Es ist das Jahr 1994. In einem Kärntner Dorf am Fuß der Karawanken sitzt die Erzählerin unter einem Lkw und beobachtet die Welt und die Menschen knieabwärts. Sie ist elf Jahre alt und spielt Verstecken mit ihrer Freundin Luca aus Bosnien. Zum letzten Mal, denn die Familie zieht um. Der Hof ist zu klein geworden für den Ehrgeiz der Mutter, die ausschließlich eines im Kopf hat – bürgerlich werden! Nach und nach treffen immer mehr Nachbarsleute ein, um beim Umzug zu helfen, und das Kind in seinem Versteck beginnt zu erzählen: von seiner Angst, im Katzlteich ertränkt zu werden, weil es kurze Haare hat. Weil es Bubenjeans trägt. Weil es heimlich in Luca verliebt ist. Dabei ist sie nicht die Einzige, die etwas verbergen muss. Sie kennt Geschichten über die Ankommenden, die in tiefe Abgründe blicken lassen und doch auch Mitgefühl wecken.“ (Suhrkamp)

Julia Josts Debütroman stand unter anderem auf der Shortlist des Österreichischen Buchpreises für Debütromane 2024.

In Hinterräumen – Katharina Scholz

„Die junge, lesbische Pastorin Kalli Krause hat sich aus Schwerin in das kleine Moorstede versetzen lassen, um einem schmerzhaften Konflikt in ihrer Wahlfamilie zu entkommen. Doch die Kirchenmitglieder machen es ihrer neuen, unkonventionellen Leiterin nicht leicht. Und Zeit, sich in Ruhe einzuleben, hat Kalli auch nicht: Vor den Augen der versammelten Gemeinde wird ihre erste Beerdigung, die von Luisa Stuvemann, der jüngsten Tochter einer der einflussreichsten Familien der Region, von einem fremden Mädchen gestört und versinkt im Chaos.
Kallis Neugier ist geweckt, als keiner der Trauergäste das Mädchen kennen will und es nach der Beerdigung verschwunden bleibt. Auf der Spur der Unbekannten und dem Geheimnis um Luisas frühen Tod muss Kalli erkennen, dass die mecklenburgische Provinz nach ihren eigenen Regeln tickt. Dann geschieht ein Mord und Kalli gerät selbst in den Fokus…“ (Querverlag)

Schwindel – Hengameh Yaghoobifarah

„Freitagabend, ein Hochhaus, 15. Stock. Avas Date mit Robin läuft perfekt. Bis es klingelt und zwei unerwartete Gäste vor der Tür stehen: Delia hat das Handy in Avas Schlafzimmer liegen lassen und will es abholen kommen. Silvia möchte Ava zur Rede stellen, denn seit einer Weile wird sie geghostet. In Avas Flur begegnen sich die drei Liebhaber_innen nun zum ersten Mal. Überfordert flüchtet Ava auf das Dach des Hochhauses, die anderen laufen ihr hinterher. In der Eile bringt niemand den Schlüssel oder ein Handy mit. So wird aus einem Date zu zweit eine gemeinsame Mission zu viert. Das Ziel: runterkommen vom Dach. Doch der Weg dorthin birgt Konflikte und Enthüllungen. Robin, Delia und Silvia kämpfen auf ganz eigene Weise um Avas Nähe und Aufmerksamkeit... In »Schwindel« erzählt Hengameh Yaghoobifarah so fluide, echt und witzig über queeres Begehren, wie niemand sonst es vermag. Eine kompromisslos heutige Liebesgeschichte von radikaler Lebendigkeit und ein irres Lesevergnügen.“ (Blumenbar)

Reichskanzlerplatz – Nora Bossong

„Als Hans die junge und schöne Stiefmutter seines Schulfreunds Hellmut Quandt kennenlernt, ahnt er noch nicht, welche Rolle Magda in seinem Leben spielen wird, für ihn persönlich, aber auch Jahre später als fanatische Nationalsozialistin und Vorzeigemutter des »Dritten Reichs«. Noch ist die Weimarer Republik im Aufbruch und Hans so heftig wie hoffnungslos in Hellmut verliebt. Doch nach einem Unglücksfall beginnen Hans und Magda eine Affäre, von der sie sich Trost und Vorteile versprechen: Sie will aus ihrer Ehe ausbrechen, er seine Homosexualität verbergen. Erst als Magda Joseph Goebbels kennenlernt und der NSDAP beitritt, kommt es zwischen Hans und ihr zum Bruch. Während Magda mit ihren Kindern bald in der Wochenschau auftritt, gerät Hans zunehmend in Gefahr. Ein Roman, der über zwanzig Jahre den Weg zweier Menschen und eines Landes erzählt, der nicht unausweichlich war.“ (Suhrkamp)

Nora Bossongs Porträt von Magda Goebbels war auf der Longlist des Deutschen Buchpreises 2024.

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Die Union (CDU und CSU) plant einen Wahlkampf, der auch auf Kosten von trans, inter und nicht-binären Menschen gehen soll: So berichtet der Tagesspiegel am 14. Dezember 2024, dass der aktuelle Wahlprogramm-Entwurf das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen will und darüber hinaus „ein Genderverbot in bestimmten Bereichen“ fordert.

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„Begründet wird das [laut Tagesspiegel: erneut] mit dem Kinder- und Jugendschutz.“ Dieser war bereits im Vorfeld des Gesetzes breit diskutiert worden und bleibt weiterhin ein emotional aufgeladenes Thema. Vor diesem Hintergrund wirkt die Kampagne des LSVD+ Verband Queere Vielfalt, „Kampagne Nächstenliebe stärken, Zusammenhalt fördern“, die explizit auf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion abzielt, auf den ersten Blick überholt.

Ziel ist es, LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen. Hierzu muss Artikel 3 Absatz 3 GG ergänzt werden, was nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit und daher auch den Stimmen der CDU/CSU möglich ist.

In der vergangenen Woche wiesen wir in unserem Artikel zu den „15 Forderungen des LSVD+ an die Parteien“ darauf hin, dass die Verankerung von LSBTIQ* im Grundgesetz auch neue Grenzziehungen und Stigmatisierungen hervorrufen könnte. Wir merkten an, dass Vereine und Verbände sorgfältig abwägen müssten, welche Themen öffentlich diskutiert werden und welche besser in vertraulichen Gesprächen zu klären sind. Die Kampagne wurde von uns dabei zunächst nicht berücksichtigt.

Schaut man allerdings genauer hin, zielt diese Kampagne genau auf die richtigen Adressat*innen: die Abgeordneten des Parlaments. Diese sind dafür zuständig, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen – auch unter Druck und unabhängig von persönlichen Überzeugungen.

Der Erfolg der Kampagne hängt nicht allein von einer Änderung des Artikels 3 Absatz 3 GG ab. Ein wichtiger Erfolg wäre es bereits, wenn konservative politische Kreise sich mit der konkreten und weitreichenden Bedeutung von „Nächstenliebe und Zusammenhalt“ auseinandersetzten. Eine funktionierende Demokratie und die Würde des Bundestags setzen voraus, dass Diskriminierung gegenüber allen Minderheiten aus diesem Gremium verbannt wird. Den Abgeordneten sollte klargemacht werden, dass auch das Ausspielen einzelner Minderheiten die Demokratie insgesamt schwächt.

Wer auf das Grundgesetz zielt, muss sich mit diesen universellen Fragen befassen. Der konservativen Politik ihre Pflichten vor Augen zu führen, ist hierbei sicher ein hilfreiches Instrument.

Interessierte und Unterstützer*innen können auf der Kampagnen-Website www.zusammen-fuer-gerechtigkeit.de Materialien wie Argumente, Argumentationspapiere und Mailvorlagen herunterladen. Das Ziel ist es, mit CDU/CSU-Abgeordneten in Wahlkreisen das Gespräch zu suchen.

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In einem kürzlich veröffentlichten Bericht evaluiert die Bundesregierung die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans „Queer leben“. Rund zwei Drittel der darin beschlossenen Maßnahmen seien bereits umgesetzt oder derzeit in Umsetzung.

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Der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Nationale Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wurde im November 2022 beschlossen. Darin wurden 134 Maßnahmen in den Handlungsfeldern der rechtlichen Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales definiert. Unter dem Namen „Queer leben“ stellt dieser den bundesweit ersten Aktionsplan für den Schutz und die Rechte der LSBTIQ* Gemeinschaft dar. Damit wurde von der Ampelregierung ein „queerpolitischer Aufbruch“ erwartet.

Die Bundesregierung zieht nun mehr als zwei Jahre nach Verabschiedung Bilanz und veröffentlicht einen Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen. Darin wird festgestellt: 83 der 134 festgehaltenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder sind in Umsetzung. Zu den prominentesten queerpolitischen Erfolgen der 20. Legislaturperiode zählt die Abschaffung des diskriminierenden Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, ein stärkeres Vorgehen gegen Hasskriminalität gegen LSBTIQ* sowie das Anfang November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz.

In ihrer Pressemitteilung erklärt die Bundesregierung, dass ein wichtiger Aspekt des Aktionsplans die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in der Ausgestaltung der Maßnahmen war. Im Rahmen von 14 Arbeitsgruppen konnte die Beteiligung thematisch gebündelt erfolgen. Die „Erfahrungen aus diesem Prozess sollen auch für andere partizipative Prozesse aufgearbeitet und nutzbar gemacht werden.“ Eine solche Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die Entwicklung queerpolitischer Maßnahmen ist positiv hervorzuheben.

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, der maßgeblich die Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans koordiniert, möchte sich jedoch nicht auf den Erfolgen ausruhen: „Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können – aber gleich an Rechten und Würde!“

Konkret ärgert sich Lehmann über die Situation für Regenbogenfamilien. Zur vielfach geforderten Reform des Abstammungs- und Familienrechts vermerkt der Bericht, dass es einen Arbeitsentwurf gebe, jedoch ist eine Umsetzung erst einmal nicht zu erwarten. Eine Reform müsse schnellstmöglich nach der Bundestagswahl erfolgen, so der Queerbeauftragte.

Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* lobt die Initiative eines nationalen Aktionsplans für queeres Leben, blickt jedoch auch besorgt auf die nächste Bundestagswahl: „Es gibt keine ausreichende Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen und zentrale rechtliche Neuerungen wurden nicht auf den Weg gebracht.“ Wie schon vielfach von queeren Verbänden gefordert, bräuchte es zudem eine Sicherung der Rechte queerer Menschen im Grundgesetz. Auch diese wichtige Maßnahme wird wohl nicht vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt.

Auch wenn ein Drittel der Maßnahmen nicht umgesetzt wurde, stellt der Aktionsplan „Queer Leben“ einen bedeutsamen Schritt dar, mit dem bundesweite Maßnahmen zum Schutz und Akzeptanz von queeren Menschen gemeinsam mit der LSBTIQ* Community entwickelt und umgesetzt wurden. Daran sollte sich auch die nächste Bundesregierung ein Vorbild nehmen, damit die Rechte von queeren Menschen in Deutschland nachhaltig gesichert werden.

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Nach der Bewusstwerdung über die eigene sexuelle oder geschlechtliche Identität – dem sogenannten „inneren“ Coming-Out -, folgt oft das „äußere“ Coming-Out gegenüber Familienmitgliedern und Freund:innen. Der Umgang von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten bei dem Coming-Out queerer Kinder und Jugendliche kann starken Einfluss auf ihr Selbstbild haben. Daher ist es wichtig, sich als erwachsene Bezugsperson damit auseinanderzusetzen, wie ein unterstützendes Umfeld für das Kind geschaffen werden kann.

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Das Queer Lexikon hat in der Broschüre „Queere Kinder begleiten & unterstützen“ Tipps für erwachsene Bezugspersonen von queeren Kindern und Jugendlichen zusammengestellt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Reaktionen beim Coming-Out hilfreich sind. Viele der Hinweise können auch nachträglich wirksam sein, selbst wenn das Coming-Out Gespräch nicht optimal verlaufen ist.

In erster Linie ist es wichtig, das Kind in seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität ernst zu nehmen und zu unterstützen sowie zu zeigen, dass es nach wie vor geliebt und akzeptiert wird. Es kann auch hilfreich sein, das Kind direkt zu fragen, was es braucht. Dies gilt nicht nur einmalig, sondern Elternteile oder andere Erziehungsberechtigte sollten regelmäßig überprüfen, ob das Kind sich unterstützt fühlt oder was es braucht, um dahin zu kommen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass sich Eltern eigenständig über die queere Identität ihres Kindes informieren. Beratungsstellen und Elterngruppen können dabei eine wertvolle Unterstützung bieten. Zudem könnte es sinnvoll sein, gemeinsam mit dem Kind queere Themen zu erkunden – beispielsweise durch gemeinsames Anschauen von Filmen oder Serien (eine Übersicht mit Film- und Serientipps gibt es in unseren Listen zu Queeren Coming-of-Age Serien oder Queeren Filmempfehlungen).

Es ist ebenfalls wichtig, den eigenen Emotionen Raum zu geben; jedoch sollte dies nicht im Gespräch mit dem Kind geschehen. Für persönliche Anliegen gibt es Anlaufstellen wie

Für weitere konkrete Hinweise für erwachsene Bezugspersonen queerer Kinder und Jugendliche während und nach dem Coming-Out lohnt sich ein näherer Blick in die Broschüre des Queer Lexikons. 

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Im Zuge der anstehenden Neuwahlen am 23. Februar 2025 hat der LSVD+ Verband Queere Vielfalt nun eine Liste aus 15 Forderungen an die antretenden Parteien veröffentlicht. Im Kern geht es dabei um die Beseitigung von Diskriminierung, Gewährleistung gesetzlicher Gleichstellung, Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz sowie um die Stärkung der Sicherheit und Würde von LSBTIQ*-Personen.

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Diese Aspekte lassen sich dabei abstrakt auf fünf Punkte zusammenfassen:

1. Rechtlicher Schutz: Verankerung und Stärkung von Antidiskriminierungsmaßnahmen und spezifischer Schutz im Grundgesetz (Art. 3 Abs 3 GG). Gerade vor dem Hintergrund eines immer stärkeren Rechtsrucks betont der LSVD+: „Es muss unstreitig sein, dass alle LSBTIQ* unter vollem Schutz des GG stehen.“

2. Gleichstellung: Anerkennung von Regenbogenfamilien und Verbesserung der Rechte bei Familiengründungen sowie eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

3. Gesundheitsversorgung: Sicherstellung diskriminierungsfreier medizinischer Leistungen  bspw. bei Kostenübernahmen durch die GKV für geschlechtsangleichende Maßnahmen.

4. Demokratie und Bildung: Förderung von Akzeptanz und Prävention von Hasskriminalität, bspw. durch eine „[…] bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten und die Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenminister*innenkonferenz.“

5. Internationale Solidarität: Unterstützung von LSBTIQ*-Personen in Verfolgerstaaten und durch Entwicklungsprojekte. Konkret steht hier die Forderung zur Einrichtung eines Bundesaufnahmeprogramms für die besonders verwundbare Gruppe der LSBTIQ* so wie die Ernennung eines Sonderbeauftragten für LSBTIQ*-Rechte und Menschenrechte.

Hier geht es zu den „Forderungen des LSVD⁺ für die Wahlprogramme anlässlich der BTW 2025“.

Die Forderungen des LSVD⁺ zielen somit darauf ab, die Rechte und Würde aller Gruppen innerhalb der LSBTIQ*-Gemeinschaft zu stärken und rechtlich zu verankern. Darüber hinaus geht es darum, die Politik angesichts eines zunehmenden Rechtsrucks an die Grundwerte eines demokratischen Sozialstaats zu erinnern.

Allerdings besteht genau hier die strategische Herausforderung darin, Differenzierungen zu vermeiden, die unbeabsichtigte Grenzen schaffen könnten. Beispielsweise könnte die explizite Verankerung von LSBTIQ* im Art. 3 Abs. 3 GG dazu führen, dass der inklusive Begriff „Geschlecht“ geschwächt oder populistisch instrumentalisiert werden kann, um LSBTIQ*-Personen als „außerhalb“ des „Geschlechts“ Begriffs darzustellen.

Politische Akteure sollten daher sorgfältig abwägen, welche Forderungen sich für den Wahlkampf eignen, da diese idealerweise Menschen verbinden und eine klare Perspektive bieten sollten. Manche Forderungen könnten daher auch nach der Wahl strategisch adressiert an die zuständigen Institutionen gerichtet werden. Es gilt zu bedenken, dass nicht alle Themen für die öffentliche Bühne geeignet sind und Wahlversprechen keine Garantie für die Umsetzung bieten. Ebenso ist politische Arbeit nach der Wahl genau so relevant wie vor der Wahl.

Logo: LSVD+

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Vom 13. bis 19. November findet die internationale „Transgender Awareness Week“ statt. Sie findet jährlich vor dem „Transgender Day of Remembrance“ am 20. November statt, an dem an die Opfer von Transfeindlichkeit erinnert wird.

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Mit der Aktionswoche soll die Sichtbarkeit von trans* Personen erhöht und über geschlechtliche Vielfalt aufgeklärt werden. Besonders in den USA finden landesweit Bildungsveranstaltungen und Aktionen statt. Die US-amerikanische Organisation Human Rights Campaign legt mit ihrer Kampagne zur Transgender Awareness Week den Fokus auf „positive und aufschlussreiche Geschichten von trans* Personen aus dem ganzen Land“. Damit sollen trans* Personen von der LSBTIQ* Community gefeiert und geehrt werden.

Während also im Rahmen der Awareness Woche der Fokus auf Empowerment liegt, wird am abschließenden Transgender Day of Remembrance die Aufmerksamkeit auf die Todesopfer von transfeindlicher Gewalt gelenkt.

Solidarität mit trans* Personen zu zeigen ist immer wichtig, doch aktuell scheint es umso dringlicher. Denn die erneute Wahl des Ex-Präsidenten Donald Trump ist für die LSBTIQ* Community und insbesondere trans* Personen ein Anlass zur Sorge. Es ist mit weiteren Einschränkungen, insbesondere beim Zugang zu transspezifischer Gesundheitsversorgung zu rechnen. Laut CNN haben Hilfeangebote für trans* Personen kurz nach der Wahl einen massiven Anstieg von Anrufen verzeichnet. Die Bedarfe sind teilweise höher als die Unterstützungsangebote auffangen können.

Doch nicht nur in den USA sind queerfeindliche Diskriminierung, Hass und Gewalt ein Problem. Das „Trans Murder Monitoring project“ hat im Jahr 2024 weltweit so viele Todesopfer verzeichnet wie noch nie seit dem Beginn ihrer Beobachtungen 2008. Die meisten Opfer sind rassifizierte trans* Frauen.

In Deutschland scheint die Transgender Awareness Woche noch wenig Aufmerksamkeit zu erfahren. Dabei ist Aufklärung auch hier weiter notwendig. Das Bundesinnenministerium meldete im Jahr 2023 854 Delikte im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“, worunter insbesondere Hasskriminalität gegenüber trans*, inter und nicht-binäre Personen zählt. Zusätzlich zu den steigenden offiziellen Zahlen geht Andre Lehmann vom LSVD+ Verband Queere Vielfalt von einem Dunkelfeld von 80 bis 90 Prozent aus, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden.

Zum Transgender Day of Remembrance am 20. November wurden bundesweit einige Veranstaltungen angekündigt. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) plant in Frankfurt ein ökumenisches Gedenken für verstorbene trans* Menschen.

Zu den Veranstaltungen in Schleswig-Holstein und Hamburg:

  • In Flensburg ist am um 17:00 Uhr eine Versammlung am Südermarkt geplant.
  • In Kiel ist um 17:00 Uhr ist eine Veranstaltung an der Holtenauer Straße (Am Dreiecksplatz-Park) angekündigt.
  • In Hamburg wird um 15:30 Uhr zu einer Versammlung am Heidi-Kabel-Platz aufgerufen.

Unter dem Hashtag #TDOR wird außerdem in den sozialen Medien an die Opfer transfeindlicher Gewalt erinnert und auf die Notwendigkeit des Schutzes von trans* Menschen aufmerksam gemacht.

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Nach einem weiteren Streit über den Bundeshaushalt 2025 zwischen FDP-Finanzminister Christian Lindner und Bundeskanzler Olaf Scholz wurde am Abend des 6. November klar: Die Ampelkoalition ist am Ende. Wie reagiert die queere Community auf das Ende der Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag viele queerpolitische Versprechen machte - und teilweise nicht einlöste?

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Für den  23. Februar 2025 sind Neuwahlen geplant. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die nächste Regierung von den Unionsparteien CDU und CSU angeführt wird. Diese zeigten sich in letzter Zeit wenig progressiv in Hinblick auf die Belange und Rechte queerer Menschen. Der schnelle Aufstieg des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ebenso wie die hohen Umfragewerte der AfD sind für die queere Community wohl kaum ein Grund zum Feiern. In Hinblick auf diese unsicheren Zeiten besteht die Sorge, dass die Rechte von LSBTIQ* Personen in Deutschland aktuell nicht ausreichend gesichert sind. Die Ampelkoalition hat noch lange nicht alle Versprechen eingelöst, die sie ursprünglich in ihrem Aktionsplan „Queer leben“ festgehalten hat.

„Das Wahlergebnis in den USA und die Unklarheit über die politische Zukunft Deutschlands und die damit verbundene Menschenrechtspolitik lösen gerade in der Community von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) große Unsicherheit aus“, erklärt Tim Stefaniak aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt. Er fordert: „Queerpolitische Belange dürfen in der Übergangsphase der nächsten Wochen und Monate nicht unter die Räder geraten, sondern sie müssen jetzt besonders berücksichtigt werden. Das Koalitionsende muss geordnet und nicht überstürzt erfolgen.“

Es ist unklar, ob beispielsweise die geforderte Reform des Abstammungsrechts noch umgesetzt wird. Denn bislang wird bei lesbischen Paaren weiterhin nur die Mutter rechtlich als solche anerkannt, die das Kind geboren hat. Die nicht-gebärende Mutter muss im Gegensatz zu heterosexuellen Paaren den aufwendigen Prozess einer Stiefkindadoption durchlaufen, um als offizielles Elternteil anerkannt zu werden. Anfang Oktober wurde ein Entwurf zur Reform vorgestellt, der einige rechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien vorsieht. Dennoch äußert ein Bündnis verschiedener queerpolitischer Akteur*innen Bedenken, dass der Reformentwurf weiterhin Diskriminierungen gegenüber LSBTIQ* Familien enthalten würde.

Stefaniak vom LSVD+ fordert die Umsetzung einer diskriminierungsfreien Reform des Abstammungsrechtes bis Weihnachten. Außerdem müssten migrations- und außenpolitische Fragen mit dem Schutz von LSBTIQ* verknüpft werden. Die Bundesregierung könnte dazu ihren Beitrag leisten, indem beispielsweise das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weitergeführt wird. Der Schutz queerer Geflüchteter stand kaum im Vordergrund der Queerpolitik der Ampel.

Ein weiteres großes Vorhaben der Ampelregierung war die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz um die Kategorie „sexuelle Identität“. Dies wäre ein notwendiger Schritt, damit wichtige Errungenschaften der letzten Jahre nicht so einfach wieder rückgängig gemacht werden können. Im aktuellen politischen Klima, in welchem Rechtspopulist*innen und Reaktionäre immer mehr Gehör bekommen, scheint diese verfassungsrechtliche Ergänzung dringender denn je.

Trotz aller Kritik wird jedoch auch erwähnt, dass die Ampelregierung bereits einige queerpolitische Vorhaben aus ihrem Aktionsplan umsetzen konnte. Darunter fällt das erst Anfang des Monats in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz. Auch gegen Hasskriminalität gegenüber und Diskriminierung von LSBTIQ*, beispielsweise bei der Blutspende, hat die Ampel Einsatz gezeigt. Zudem ist es die erste Bundesregierung, die einen Queerbeauftragten im Amt hat.

Ob die verbleibenden zwei Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es noch schaffen, Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, bleibt fraglich. Bis zu den geplanten Neuwahlen im Februar muss die rot-grüne Regierungskoalition unter Olaf Scholz nun neue Mehrheiten im Bundestag finden, um Gesetze zu erlassen. 

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„Deutlicher Anstieg der Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet“ – Dies geht aus der „Jahrespresseerklärung 2023“ vom 17. Mai 2024 der Generalstaatsanwaltschaft für das Land Schleswig-Holstein hervor.

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Demnach stieg die Anzahl der „Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet“ deutlich. So wurden 59 statt zuvor 36 neue Verfahren aufgrund eines möglichen antisemitischen Hintergrunds eingeleitet, „die Anzahl der registrierten Verfahren, die eine Straftat aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers (z. B. LGBTIQ*) zum Gegenstand hatten, [stieg auf] 36.“ Leider wurde dabei nicht angegeben, von welchem Niveau dieser Anstieg ausging.

Dies klingt zunächst nicht sehr positiv. Schaut man allerdings auf den Wortlaut, so sagen die Zahlen etwas über den Anstieg der „Verfahren“ – also der Taten, die als mögliche Straftaten wahrgenommen und verfolgt wurden – und nichts über die Fälle selbst. Dies kann natürlich daran liegen, dass es mehr potenzielle Fälle gibt, es könnte aber auch daran liegen, dass die Polizei in Schleswig-Holstein genauer hinsieht.

Für Letzteres spräche eine Stellungnahme der Polizeigewerkschaft in Schleswig-Holstein vom 15. Februar 2024. Darin heißt es: „Landespolizei und auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind Mitglieder im ‚Bündnis für Vielfalt‘ und stehen damit zu den Inhalten der ‚Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt‘. Damit bekennen sich die Landespolizei und die GdP ausdrücklich zu Vielfalt und Toleranz und positionieren sich gleichzeitig gegen jegliche Form der Ausgrenzung und Diskriminierung. [Damit] verpflichteten sich die Landespolizei und die GdP mit der Unterzeichnung, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und sich für die Anerkennung und den Respekt von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen zu engagieren. Gesellschaftliches und politisches Engagement gegen Rassismus und für unsere Demokratie sowie Bildungs-, Aus- und Fortbildungsangebote und -informationen unterstützen wir ausdrücklich.“

Diese Haltung ist nur zu befürworten und lässt hoffen, vor allem, da sie ihren Wert nur entfalten kann, wenn sie durch eben jene „Aus- und Fortbildungsangebote“ auch in die einzelnen Ebenen der Institutionen wie der Polizei, aber auch anderer Behörden, Einzug hält. Sollte die Zunahme der Verfahren gegen Hasskriminalität im Internet, die sich gegen LGBTIQ* Personen richten, also tatsächlich ein Indikator für ein genaueres Hinschauen sein, wäre das eine gute Nachricht. Aber auch wenn es nicht so sein sollte und die Hasskriminalität tatsächlich zugenommen hat, ist das öffentliche Bekenntnis durch die Stellungnahme umso begrüßenswerter, die Aus- und Fortbildungen umso notwendiger und die explizite Haltung der Polizei in SH umso bedeutsamer.

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Mit der Wiederwahl von Donald Trump am 6. November 2024 zeichnen sich erhebliche Rückschläge für die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft ab. In seiner ersten Amtszeit setzte Trump bereits Maßnahmen um, die den Schutz und die Anerkennung von LGBTIQ*-Rechten einschränkten. Nun könnte er diese Politik weiter verschärfen, was zu einer ernsthaften Gefährdung der Rechte und Freiheiten führen könnte, die LGBTIQ*-Personen in den letzten Jahren erkämpft haben.

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Laut Angaben von The Pink News hatte Trump bereits im Vorfeld angekündigt, dass er im Falle einer Wiederwahl entschlossen sei, alle Programme der Bundesregierung zu beenden, die Geschlechtsumwandlungen fördern, und das Recht von Trans-Personen auf geschlechtskonforme medizinische Versorgung zu untergraben. Einen Einstieg in das Thema bietet unser Artikel: „Medizinische Versorgung von LGBTQ* in den USA: Dunkle Aussichten…

Weiter heißt es: Arbeitgeber*innen könnten wieder das Recht erhalten, LGBTIQ*-Mitarbeitende aufgrund „religiöser Überzeugungen“ zu diskriminieren. Daran anschließend könnte die Regierung verhindern, dass staatliche und lokale Behörden Antidiskriminierungsgesetze durchsetzen, wenn die Diskriminierung auf religiösen Überzeugungen basiert. Damit würden die Republikaner einen Bruch mit der Säkularisierung zwischen Religion und (Arbeits-)Politik herbeiführen – etwas, das aus westlicher Sicht ansonsten islamischen Staaten vorgeworfen wurde. Auch das Thema, ob Trans-Personen vom Militärdienst ausgeschlossen werden, steht erneut zur Debatte, ebenso wie  die Pläne, Trans-Personen die Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen zu verweigern, die mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, sowie LGBTIQ*-inklusive Bildungsprogramme in Schulen und Bibliotheken zu unterbinden. Die beiden letzten Bereiche waren bereits in der Vergangenheit stark durch ihr Potenzial, emotional aufgeladen zu werden, aufgefallen.

Darüber hinaus wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen durch einige konservative Richter*innen im Supreme Court weiterhin als angreifbar angesehen. Insbesondere Samuel Alito und Clarence Thomas haben – wie The Pink News bemerkt – bereits Andeutungen gemacht, diese Entscheidungen zu überprüfen und möglicherweise rückgängig zu machen. Mit sechs republikanischen Richter*innen, von denen bereits drei durch Trump bestimmt wurden, und nur drei demokratischen Richter*innen ist diese Befürchtung alles andere als unwahrscheinlich. Bereits 2022 hatte der Supreme Court das bundesweite Abtreibungsgesetz aufgehoben. Solche Schritte könnten eine Welle von Diskriminierung und rechtlicher Unsicherheit auslösen, mahnt The Guardian.

Die angedachten politischen Veränderungen sind nicht nur eine Herausforderung für die LGBTIQ*-Community, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Um dem entgegenzuwirken, braucht es Protest und Widerstand. Gleichzeitig hat Trump diesmal nicht nur die „Wahlmänner und -frauen“ hinter sich, sondern auch die Mehrheit der Stimmen. Es stellt sich damit die Frage: Wie können wir den Schutz und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft in einer politischen Landschaft verteidigen, die sich zunehmend polarisiert – nicht nur in den USA als Weltbühne, sondern auch in Europa, wo rechtsextreme Kräfte immer deutlicher an Einfluss gewinnen?

Dabei sollten wir dem Populismus allerdings nicht auf den Leim gehen. Das Ziel muss es sein, eine Antwort zu finden, wie all jene Mitmenschen abgeholt werden können, die sich gegen ein menschliches Miteinander entschieden haben. Es bleibt zu befürchten, dass die USA in den kommenden Jahren viele Beispiele liefern werden, was geschieht, wenn dies misslingt.

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Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nun kann der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert oder gestrichen werden. Die queere Community feiert diesen Erfolg, auch in Schleswig-Holstein haben bereits zahlreiche Personen beim Standesamt einen Termin vereinbart.

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Das Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ab, in dem die rechtliche Änderung von Geschlecht und Vornamen an ein sehr aufwendiges, kostspieliges und in der Umsetzung für die Betroffenen oft entwürdigendes Verfahren gekoppelt war. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, äußerte gegenüber dem Tagesspiegel: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird diese staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung endlich beendet.“

Nun reichen eine Selbstauskunft und ein Termin beim Standesamt aus, damit trans*, inter* und nicht-binäre Personen ihre Identität rechtlich anerkennen lassen können. Bereits seit August konnten Termine dafür vereinbart werden. In Schleswig-Holstein sind laut einem Bericht des NDR (Stand Anfang Oktober) über 370 Anmeldungen zu verzeichnen. In Hamburg haben Ende Oktober bereits mehr als 540 Personen einen Termin zur Änderung des Geschlechtseintrags vereinbart (Der Nordschleswiger).

Doch wie läuft das Verfahren jetzt eigentlich genau ab und wo gibt es Informationen dazu? Einen allgemeinen Leitfaden für Erklärungsberechtigte in ganz Deutschland gibt es auf der Webseite zum Selbstbestimmungsgesetz sbgg.info.

Grundsätzlich gilt, dass frühestens drei Monate nach Anmeldung beim Standesamt - per Post oder persönlich - die Änderung beurkundet werden kann. Die Erklärung muss dann persönlich abgegeben werden. Darin werden der neue Geschlechtseintrag („weiblich“, „männlich“, „divers“ oder keiner) und Vorname festgelegt.

Die Anlaufstelle für LSBTIQ* HAKI e.V. weist darauf hin, dass der Bund nur wenige konkrete Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in den Standesämtern bereitgestellt hat. Deshalb könnte es sowohl bei der alltäglichen Arbeit in den Ämtern als auch bei den Antragstellenden noch offene Fragen geben. HAKI sowie der queere Jugendverband lambda::nord haben mit den Standesämtern in Schleswig-Holstein Kontakt aufgenommen, um diese in dem Prozess zu begleiten.

Für Kiel hat HAKI bereits hilfreiche Hinweise zur Anmeldung beim Standesamt Kiel zusammengestellt. Die Stadt Itzehoe veröffentlichte ebenfalls ein Infoblatt zum Selbstbestimmungsgesetz, in dem die Schritte und wichtige Hinweise zusammengefasst werden.

Darin wird betont, dass mit einer Änderung des Geschlechtseintrages auch die Änderung des Vornamens vorgenommen werden muss, um die Geschlechtsangabe widerzuspiegeln. Jedoch können auch geschlechtsneutrale Namen beibehalten oder bei Änderung des Eintrags zu „divers“ gewählt werden. Die Angaben zum gewünschten Geschlechtseintrag und Vornamen, die bereits mit der Anmeldung gemacht werden, sind nicht bindend und werden erst bei dem persönlichen Termin endgültig festgelegt.

Falls es weitere Fragen gibt oder es bei einem Termin zu Queerfeindlichkeit kommen sollte, kann sich an HAKI e.V. gewendet werden.

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