Echte Vielfalt

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Mit einer Rede am vergangenen Donnerstag sorgte Martina Jost, gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, für eine Diskussion im Sächsischen Landtag. So zählte sie verschiedene queerpolitische Themen auf, wie das Regenbogenportal des Bundesfamilienministeriums, das Schulaufklärungsprojekt SCHLAU, das „queerste Programm der Grünen aller Zeiten“, die Forderung nach der Anerkennung sozialer Elternschaft – und beendete dies mit dem Ausruf: „Das ist doch alles krank!“

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Außerdem hatte Jost in ihrer Rede die Politik dazu aufgefordert, bei Bildungsplänen nicht die von der AfD fantasierten „Gender-Ideologen und die Gender-Lobby“, sondern „lieber mal unsere Eltern“ zu befragen. Als Jost trotz der Entgleisung von Landtagsvizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg (Linke) weder zur Ordnung gerufen noch gerügt wurde, reagierte die SPD-Abgeordnete Hanka Kliese in einer Kurzintervention mit den folgenden Worten: „Dass Sie in Ihrer Rede solche Lebensmodelle gerade wörtlich als krank bezeichnet haben, das fänden nicht nur meine Eltern schlimm, sondern auch viele andere Menschen der älteren Generation, die froh sind, dass man sich heute ein bisschen offener zeigen kann“. Auch Kultusminister Christian Piwarz (CDU) ging als nächster Redner auf Josts diskriminierende Äußerungen ein: „Dass Sie hier am Rednerpult im Sächsischen Landtag davon sprechen, dass bestimmte Lebensentwürfe und Ansichten von Menschen wortwörtlich krank sind, das macht mich wirklich sprachlos“, wofür er von allen demokratischen Parteien Beifall erhielt.

Anlass der Landtagsdebatte war ein queerfeindlicher AfD-Antrag (Drucksache 7/7678), der in der Bildungspolitik unter anderem ein „positives Bild des Lebensentwurfs traditionelle Familie als Lerninhalt“ verankern und eine angebliche „Relativierung der Familie aus Mutter, Vater und Kindern“ unterbinden wollte. In der Antragsbegründung hieß es, die heterosexuelle Familie bringe „als einziges Familienmodell die künftigen Leistungsträger und Fachkräfte hervor, ohne welche Deutschland keine wirtschaftliche Überlebensperspektive hat“. Die AfD-Fraktion wolle „alle Benachteiligungen des Mehrheits-Familienmodells beseitigen“. In der Aussprache sprach der AfD-Abgeordnete Rolf Weigand als Auftaktredner von „Frühsexualisierungs-Irrsinn“, der „Kinderseelen zerstören“ würde.

Mit solchen „Kampfbegriffen aus rechten Blasen“ versuche die AfD, so Kultusminister Piwarz (CDU), eine Scheinrealität zu konstruieren und Ängste zu bedienen. Auch Lucie Hammecke (Grüne) kritisierte: „Die Angst vor gesellschaftlicher Vielfalt sitzt offenbar tief bei der AfD“. Das eigentliche Ziel des Antrags sei das traditionelle Familienbild als einziges zulässiges zu propagieren und die Vielfalt von Lebensentwürfen zu negieren, so Hammecke weiter. Auch Sarah Buddeberg (Linke) warf der AfD vor „unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ihre queerfeindliche Agenda vorantreiben“ zu wollen, und stellte dem entgegen: „Queere Menschen und Familien existieren, auch wenn das den Horizont der AfD übersteigt“. Weiter erklärte sie: „Ein Kinderbuch, in dem eine Familie mit homosexuellen Eltern oder eine trans Person dargestellt werden, wird kein Kind in seiner Intimsphäre verletzen und überschreitet auch keine Schamgrenzen.“ In direkter Ansprache an die AfD-Fraktion schloss sie ihre Rede mit der Vorstellung, dass die AfD-Abgeordneten selbst früher in den Genuss von solchen pädagogischen Angeboten gekommen wären, und mutmaßte, dass es hätte ihnen sicher sehr gutgetan hätte, und dem Landtag ein solch hasserfüllter Antrag so vielleicht erspart geblieben wäre.

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Grüne Abgeordnete und Aktivist*innen zeigten auf einem von dem queerpolitischen Sprecher Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter geteilten Foto ein Banner mit der Aufschrift: „Keine Koalition ohne Selbstbestimmung“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) veröffentlichte nun ihre queerpolitischen Forderungen an die Koalitionsgespräche: Eine deutliche Verbesserung der Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Dafür müsse die sich noch zu bildende neue Regierung laut dgti einige Anforderungen erfüllen.

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Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist.

Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen.

Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist.

Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden.

Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.

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Aus Hass auf Homosexuelle erstach vor einem Jahr auf offener Straße ein 21-jähriger mit einem Messer einen 55 Jahre alten Mann aus Krefeld und griff auch dessen Lebenspartner, der nur knapp überlebte, an. Nun will die Landeshauptstadt daran erinnern und einen Gedenkort errichten, an dem an die Opfer von queerfeindlicher Gewalt gedacht wird.

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Im Mai hatte das Oberlandesgericht in Dresden festgestellt, dass der Täter aus homofeindlichen Motiven getötet hatte und ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.

Die Dresdner Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke) sagte über die Tat: „Diese Attacke war ein Angriff auf das Grundverständnis unseres Zusammenlebens. Wir dürfen niemals akzeptieren, dass das Modell einer offenen, freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft angegriffen, beeinträchtigt oder ausgehöhlt wird“. So hatte der Dresdner CSD-Verein für den vergangenen Montagabend zu einer friedlichen Mahnwache am damaligen Tatort aufgerufen. Die Regenbogenflagge wurde am Dresdner Kulturpalast gehisst.

Außerdem hatte der Dresdner Stadtrat kürzlich beschlossen, am Ort des Attentats einen Erinnerungsort an die Opfer von Hass-Gewalt zu errichten. Bis zum 30. März 2022 soll dafür ein Gestaltungskonzept erarbeitet werden.

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Die Schweizer Wähler*innen haben sich in einem Referendum mit deutlichem Vorsprung dafür entschieden, gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung zu erlauben: 64,1 % der Wähler*innen unterstützen die „Ehe für alle“ in der landesweiten Volksabstimmung. Damit schließt sich das Alpenland vielen anderen Ländern in Westeuropa an.

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Seit 2007 sind in der Schweiz gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt. Schon vor dem Referendum war bekannt, dass das Schweizer Parlament und der regierende Bundesrat die „Ehe für alle“ unterstützten. Auch Umfragen im Vorfeld des Referendums zeigten einen soliden Rückhalt.

Gegner*innen der Gleichbehandlung hatten argumentiert, dass die Ersetzung der zivilen Lebenspartnerschaft durch das volle Recht auf Ehe die auf der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau beruhende Familie untergraben würde. Auch ist die Schweiz mit ihren 8,5 Millionen Einwohner*innen ein traditionell konservatives Land, welches beispielsweise erst 1971 das volle Wahlrecht für Frauen bei den eidgenössischen Wahlen eingeführt, wobei ein Kanton das volle Wahlrecht bei den Kommunalwahlen sogar bis 1990 hinauszögerte.

Nun haben Fortschritt und Vielfalt jedoch gegen die „Tradition“ gesiegt, und die erfolgreichen Befürworter*innen der Ehe für alle können sich freuen, dass gleichgeschlechtliche Partner*innenschaften künftig rechtlich mit heterosexuellen gleichgestellt werden, da sie gemeinsam Kinder adoptieren können und die Staatsbürger*innenschaft für gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen erleichtert wird. Außerdem wird es lesbischen Paaren möglich sein, eine geregelte Samenspende in Anspruch zu nehmen.

Befürworter*innen fürchten jedoch, dass es wegen der Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren noch Monate dauern könnte, bis gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich heiraten können.

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Zwei trans Frauen gewannen bei der diesjährigen Bundestagswahl Sitze im nächsten deutschen Parlament: Tessa Ganserer und Nyke Slawik. Beide gehören der Partei der Grünen an, die gute Chancen hat, als Teil einer Koalition mitzuregieren.

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Tessa Ganserer ist eine der beiden trans Kandidatinnen, die einen Sitz im Parlament erringen konnten. Ihre Name stand jedoch bei der Wahl am Sonntag nicht auf dem Stimmzettel, weil Ganserer sich weigert, sich dem 40-jahre alten „Transsexuellengesetz“ zu unterwerfen, welches vorschreibt, das ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, bevor eine Person ihren Namen und ihre Geschlechtsidentität legal ändern kann. Daher musste sie unter dem Namen kandidieren, den ihre Eltern ihr bei der Geburt gaben. Trotzdem gewann Ganserer einen Sitz in einem Nürnberger Wahlkreis und schrieb damit Geschichte als eine der ersten beiden offen trans Personen, die in den deutschen Bundestag einziehen.

Nyke Slawik, 27, die andere erfolgreiche trans Kandidatin, schrieb „Wahnsinn!“ auf ihrer Instagram-Seite: „Ich kann es noch gar nicht so recht fassen, aber ich werde mit diesem historischen Wahlergebnis definitiv dem nächsten Bundestag angehören.“ Tessa Ganserer, 44, schrieb auf ihrer Facebook-Seite: „Das war der Wahlkampf unserer Lebens und es hat sich gelohnt. Das alte, rückwärtsgewandte Denken ist gestern abgestraft worden“.

2017 hatte der Bundestag die gleichgeschlechtliche Ehe und die Adoption durch homosexuelle Eltern legalisiert und ein teilweises Verbot der Konversionstherapie erlassen, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu ändern. In diesem Jahr verbot er außerdem Operationen, die versuchen, Babys einem bestimmten Geschlecht zuzuordnen, wenn sie mit diversen Geschlechtsmerkmalen geboren werden. Das bedeutet, dass die Eltern diese Entscheidung nicht mehr treffen können; sondern die Kinder das Recht haben, später selbst zu entscheiden.

Trotz dieser Fortschritte zeigt sich noch das von Ganserer kritisierte „rückständige Denken“: Der Gesetzgeber lehnte zwei von den Grünen und der FDP eingebrachte Gesetzentwürfe ab, die es trans Personen generell erleichtern hätten, sich selbst zu identifizieren. Derzeit müssen sie noch ein ärztliches Attest einholen, was bis zu mehreren tausend Euro kosten kann, und sich oft diskriminierenden Fragen aussetzen (echte-vielfalt.de berichtete). Laut Ganserer wird eine ihrer Prioritäten im Bundestag der Einsatz für eine Änderung dieser Vorschrift sein, welche von Gegner*innen als stigmatisierend und kostspielig bezeichnet wird.

Olaf Scholz, der sozialdemokratische Kanzlerkandidat, machte während des Wahlkampfes die Christlich Demokratische Union dafür verantwortlich, dass es unter der vorherigen Regierung nicht gelungen war, das Gesetz über die ärztliche Bescheinigung zu ändern. So hoffen Rechtsgruppen, dass die Kombination aus einer sozialdemokratisch geführten Regierung und zwei trans Vertreterinnen den Anstoß zu Veränderungen geben wird.

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Von LGBTQI*-freundlich bis hin zu geschlechts-, hautfarben-, alters- und gewichtssensibler Unterhaltung: Repräsentiert Deutschland erfolgreich verschiedene Gruppen? In der deutschen Unterhaltungsindustrie wird immer wieder der Ruf nach mehr Inklusion laut. Doch was heißen Inklusion und Repräsentation in diesem Zusammenhang?

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„Warum einen Frosch küssen, wenn man auch eine Prinzessin küssen kann“, lautet der Slogan von „Princess Charming“, der ersten lesbischen Reality-Dating-Show, die auf der deutschen Streaming-Plattform TVNOW ausgestrahlt wird. Für schwule Männer gibt es als Äquivalent die Show Take Me Out: Boys, Boys, Boys. Und dann gibt es noch die von Heidi Klum produzierte und moderierte Show Germany's Next Topmodel 2021, deren jüngste Gewinnerin das Transmodel Alex Mariah Peter ist. Und neue Filme und Serien wie „Ivie wie Ivie“ (2021) und „Breaking Even“ (2020) zeigen sowohl vor als auch hinter der Kamera ein diverses Deutschland. Aber reicht das aus?

Die deutsche Populärkultur scheint inklusiver zu werden, zumindest wenn es darum geht, die Präsenz und Existenz queerer Personen und von Menschen mit unterschiedlichen Hautfarben anzuerkennen. Doch bisher hätten sich das Fernsehen und die Unterhaltungsbranche im Allgemeinen, auch bei der Darstellung solcher Minderheiten, hauptsächlich an Stereotypen gehalten.

„Während Deutschland in mancher Hinsicht offen ist, ist es in anderer Hinsicht eher konservativ“, so der Schauspieler Dean Baykan. „Zum Beispiel werden Ausländer oder Menschen mit ausländischem Hintergrund in Spielfilmen oder bei ernsthaften Schauspielprojekten nicht ernst genommen“. Der Filmemacher Dieu Hao Do stimmt dieser Einschätzung zu. Er ist Teil des Projekts Vielfalt im Film und vertritt das Berlin Asian Film Network (BAFNET). „Es gibt Schwarze, die Drogen verkaufen, Muslime, die als Kriminelle dargestellt werden, asiatische Frauen, die schwache Charaktere spielen ... Aber es gibt viel mehr Komplexität in diesen ethnischen Gruppen, und diese muss auch dargestellt werden“, sagte er der DW.

In einer kürzlich von Vielfalt im Film durchgeführten Umfrage https://vielfaltimfilm.de/ gaben 5.500 Teilnehmer an, dass sie der Meinung sind, dass solche Klischees von der Filmindustrie aufrechterhalten werden. In der Studie wurde auch erwähnt, dass queere Schauspieler*innen versuchten, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen, um ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz oder eine bestimmte Rolle in einem Film oder einer Show zu verbessern.

Anfang dieses Jahres gaben 185 Schauspieler in Deutschland unter dem Titel „act out“ in einem SZ-Artikel öffentlich bekannt, dass es für sie an der Zeit sei, sich öffentlich dazu zu bekennen, dass sie schwul, bisexuell, lesbisch, queer, nicht-binär oder trans* sind. Sie alle forderten mehr Sichtbarkeit und Repräsentation in der deutschen Unterhaltungsindustrie, nachdem sie dazu gedrängt worden waren, ihre Identitäten zu verstecken.

So beschränke sich das Konzept der Vielfalt laut Schauspielerin Sheri Hagen nicht nur darauf, dass queere Stars und die „Alibi-Person mit nicht-deutschem Hintergrund“ in einer Sendung zu sehen sind. „Vielfalt bedeutet für mich nicht nur Hautfarbe oder Geschlecht, was das vorherrschende Denken in der deutschen Filmindustrie ist“, sagt sie und fügt hinzu, dass Vielfalt auch „Behinderungen, sexuelle Identität, gewichtsbedingte Diskriminierung, Ost-West-Diskriminierung – besonders hier in Deutschland –, klassenbedingte Unterschiede, ethnische Unterschiede, kulturelle Unterschiede, Hautfarbe und vieles mehr umfasst.“ Der Filmemacher Dieu Hao Do stimmt zu, dass es in diesem Zusammenhang wichtig ist, zu verstehen, wie diese verschiedenen Dimensionen von Vielfalt und die damit verbundenen Aspekte möglicher Diskriminierung miteinander interagieren. Der Kampf gegen diese Art von Ausgrenzung ist von zentraler Bedeutung für die Förderung der Vielfalt, betont er.

Außerdem gehe es laut Hagen bei der Vielfalt auch darum, wer die Geschichten schreibt, wie diese Geschichten kommuniziert werden und wer diese Ideen vor der Kamera umsetzt. Bis heute, so fügt sie hinzu, seien die Vorstände der meisten deutschen Medienanstalten „männlich und weiß“ – eine de facto wahre Einschätzung. Dieu Hao Do stimmt hier wieder zu, dass die deutsche Fernseh- und Filmindustrie mehr Vielfalt brauche, um „die verschiedenen Perspektiven beim Geschichtenerzählen anzuerkennen“, „und das ist etwas, was wir im Moment nicht haben“. Hoffentlich, könnte man sagen, ist es etwas, was wir noch nicht haben – was sich aber ändern kann.

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Vierzig Jahre nach dem Beginn der AIDS-Pandemie steht die Welt vielleicht endlich vor dem Anfang ihres Endes. Moderna, das Pharmazie-Unternehmen, das im vergangenen Jahr einen der ersten COVID-19-Impfstoffe entwickelt hat, hat in dieser Woche begonnen neue Wege im Kampf gegen eine andere Pandemie zu beschreiten: HIV/AIDS.

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Wie das Unternehmen letzte Woche in der Datenbank für klinische Studien des National Institute of Health (NIH) bekannt gab, erprobt es seinen neuen mRNA-basierten Impfstoff nun am Menschen. Voraussichtlich soll die Studie, die am 19. August begann, im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein. Berichten zufolge entwickelt Moderna auch einen Grippeimpfstoff, der auf der gleichen Technologie basiert.

Die Impfstoffe von Moderna haben Anfang des Jahres die Phase-I-Tests bestanden, bei denen er nur an einer Handvoll menschlicher Freiwilliger auf ihre Sicherheit geprüft wird. In Phase II wird die Gesamtwirksamkeit des Impfstoffs getestet, und mit dem Übergang in Phase III wird Moderna die Wirksamkeit des Impfstoffs im Vergleich zu anderen derzeit auf dem Markt befindlichen Präventionsbehandlungen, wie der Präexpositionsprophylaxe, auch bekannt als PreP, untersuchen.

Seit den späten 1700er Jahren haben Forschende verschiedene Arten von Impfstoffen entwickelt, aber die meisten Impfstoffe für andere Viren haben sich als unwirksam gegen HIV erwiesen. Das Virus greift das Immunsystem selbst an und beeinträchtigt die Fähigkeit des Körpers, andere Krankheiten und Infektionen zu bekämpfen.

Anders als inaktive oder Lebendimpfstoffe enthalten mRNA-Impfstoffe keine Teile eines Virus. Stattdessen erzeugen sie Proteine, die selbst eine Immunreaktion im Körper auslösen. Auf diese Weise werden mehrere Nachteile anderer Impfstoffe beseitigt. Lebendimpfstoffe können verderben, wenn sie nicht kühl gelagert werden, was ein Problem für die weite Distribution darstellt, und gleichzeitig die Möglichkeiten der Hersteller zur Massenproduktion von Dosen einschränkt.

Derzeit sind 16 HIV-Mutationen bekannt. Sollten neue impfstoffresistente HIV-Formen auftreten, könnten die Forscher die mRNA so bearbeiten, dass sie mit weit weniger genetischem Material als andere Impfstoffe leicht veränderte Proteine produziert.

Obwohl es die mRNA-Impfstofftechnologie schon seit Jahrzehnten gibt, hat die lange Zulassungszeit bei der Food and Drug Administration (FDA) die Zahl der mRNA-Impfstoffe, die schließlich in den Vereinigten Staaten zum Einsatz kommen, begrenzt. Die COVID-19-Pandemie änderte dies jedoch, da das letztjährige öffentlich-private Partnerschaftsprogramm „Operation Warp Speed“ den Zeitplan für klinische Impfstoffversuche und die FDA-Zulassung beschleunigte.

„COVID-19 hat uns gezeigt, was wir tun können, wenn wir einen Impfstoff schnell auf den Weg bringen wollen“, sagte Dr. Andrew Pekosz, Virologe und Professor an der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health, gegenüber der Gesundheitsnachrichten-Website VeryWell. Sollte sich der HIV-mRNA-Impfstoff als wirksam erweisen, sagen Befürworter des Projekts, dass ein HIV-Impfstoff für die globale Gesundheit von entscheidender Bedeutung wäre.

„Die einzige wirkliche Hoffnung, die wir haben, um die HIV/AIDS-Pandemie zu beenden, ist der Einsatz eines wirksamen HIV-Impfstoffs, der durch die Arbeit von Partnern, Befürwortern und Gemeindemitgliedern erreicht wird, die sich zusammentun, um gemeinsam das zu tun, was kein Einzelner oder eine Gruppe allein tun kann“, schrieb der Präsident der International AIDS Vaccine Initiative (IAVI), Dr. Mark Feinberg, im Juni in einer Erklärung zum 40-jährigen Jubiläum der HIV-Epidemie.

Auch die Wissenschaftler von Moderna sind mit ihren Bemühungen nicht allein: Im Juli begannen an der Universität Oxford die Phase-I-Tests für einen „Mosaik“-Impfstoff. Beide könnten dazu beitragen, die Ausbreitung eines der heimtückischsten Viren der Welt im kommenden Jahrzehnt zu stoppen.

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Als es vor vier Jahren darum ging, ob es die Ehe für Alle geben sollte, wollte Armin Laschet noch verhindern, dass queere Paare heiraten dürfen. In einem neuen Wahlwerbespot präsentiert sich der Kanzlerkandidat jetzt als Verfechter für queere Rechte. Hat er seine Position grundlegend geändert, oder wird er zurecht für „Pinkwashing“ kritisiert?

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Pinkwashing (aus englisch pink „Rosa“ und whitewashing „Schönfärberei“; „Rosa-Färberei") bezeichnet Strategien, die durch das Vorgeben einer Identifizierung mit der queeren Community bestimmte Produkte, Personen, Organisationen oder Staaten bewerben, um dadurch modern, fortschrittlich und tolerant zu wirken.

Dass also dieses Jahr ausgerechnet eine Partei, die vor vier Jahren noch mehrheitlich am Ehe-Verbot für Schwule und Lesben festhalten wollte, in einem am Wochenende veröffentlichten CDU-Wahlwerbespot mit einer Frau vor einer Regenbogenfahne wirbt, wirft Fragen auf. So suggeriert der Spot, dass sich der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens für Vielfalt einsetze - darunter eben auch für eine Frau vor einer im Wind wehenden Regenbogenfahne. Dabei erklärt Laschet: „Mein Deutschland ist ein weltoffenes Land, das für Freiheit einsteht. Und für unsere europäischen Werte. Ein Land, in dem sich jede und jeder sicher fühlen kann. Egal, woher man kommt, woran man glaubt oder wen man liebt“.

In der Vergangenheit jedoch hatte sich Laschet offen gegen LGBTI-Rechte gewandt: 2007 lud er etwa queere Organisationen bei der Auftaktveranstaltung zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit aus; 2017 behauptete Laschet im NRW-Wahlkampf die Ehe sei eine „Verbindung aus Mann und Frau“ – und dass das Grundgesetz ein verstecktes Verbot für gleichgeschlechtliche Hochzeiten enthalte. Nach seinem Wahlsieg bemühte seine Partei sich dieses vermeintliche Verbot aufrechtzuerhalten, indem seine Regierung im Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Ehe für Alle die Stimme verweigerte – erfreulicherweise unerfolgreich.

Doch so steht die 180-Grad Wendung zu einem „weltoffenen Land“ unabhängig von „wem man liebt“ vor dem Hintergrund von nicht nur einer Passivität, was die Belange queerer Menschen angeht, sondern tatsächlichen Beispielen seiner Ablehnung queerer Präsenz und Rechte. Kritisiert wird auch, dass Laschets wichtigster langzeit-Berater Nathaniel Liminski in der Vergangenheit durch konservativ-christlich motivierte homofeindliche Aussagen aufgefallen ist (wie: „Ich kenne viele Homosexuelle, und einige tun mir leid. Der Staat muss schon aus reiner Selbsterhaltung die natürliche Form der Ehe und Familie fördern“).

So bezeichnete auch NRWSPDqueer den Wahlwerbespot als „unglaubwürdig“ und kritisierte Laschet: „Der Aktionsplan gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit, der unter Hannelore Kraft als erster seiner Art in einem Flächenland eingeführt wurde, wird nun ebenso mehr schlecht als recht und ohne neue, wichtige Impulse fortgeführt“. Eine gute Politik für queere Menschen braucht eben kein Pinkwashing – sondern laut Fabian Spies (Vorsitz NRWSPDqueer) „eine progressive Mehrheit ohne die Union und ohne Laschet, dessen Meinungen stärker im Wind wehen als die Regenbogenflagge in seinem Werbespot“.

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Im Februar berichtete Echte-Vielfalt.de bereits über die Kampagne „Grundgesetz für alle“. Ein Bündnis von LSBTIQ-Organisationen startete mit Unterstützung von Prominenten wie Anne Will oder Carolin Kebekus eine Initiative zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz.

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Hierbei soll der Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem niemand zum Beispiel wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechts benachteiligt werden darf, ergänzt werden. Dem Bündnis geht es unter anderem darum, dass „viele Menschen der queeren Community bis heute Diskriminierung, Ausgrenzung, Hassgewalt“ erleben. Ein Schutz durch das Grundgesetz sichere die Menschenrechte von Menschen der queeren Community für die Zukunft ab.

Die Initiator*innen der Petition auf der Plattform change.org fordern angesichts der kommenden Bundestageswahl nun: “In den nächsten Koalitionsvertrag muss - schwarz auf weiß - die Forderung eines verlässlichen Schutzes der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz.“

Innerhalb kürzester Zeit haben den Aufruf fast 15.000 Menschen unterzeichnet. Wer sich anschließen möchte, gelangt hier zur Petition.

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LSBTIQ-Personen sind rechtlich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung geschützt.

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Das AGG schützt Diskriminierung auf Grund der „sexuellen Identität“, also der sexuellen Orientierung, sowie der Geschlechtsidentität. Damit sind Diskriminierungen beim Einkaufen, am Arbeitsplatz, bei Restaurantbesuchen, der Wohnungssuche und in weiteren Bereichen des Alltaglebens verboten. Weitere Merkmale, die durch das Gesetz ebenfalls geschützt sind, sind das Geschlecht, die Religion, das Alter, die ethnische Herkunft und Behinderung.

Der gesetzliche Schutz im Arbeitsleben bezieht sich zum Beispiel auf Bewerbungsverfahren oder Benachteiligungen bei der Ausbildung sowie bei Beförderung oder Entlassung. Wird eine Person auf Grund ihrer Homosexualität entlassen, kann sie dagegen rechtlich vorgehen. Auch homofeindliche Aussagen und Handlungen sind dadurch verboten.

Die durch das Gesetz untersagten Benachteiligungen können entweder direkt („unmittelbar“) oder indirekt („mittelbar“) vorliegen. Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn zum Beispiel ein schwules Paar ein Geschäft nicht betreten dar.

Indirekte Benachteiligung hingegeben bestehen bei Maßnahmen, die zwar einen neutralen Anschein haben, jedoch trotzdem Menschen auf Grund geschützter Merkmale diskriminieren.

Betroffene haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Beseitigung der Benachteiligung und können Entschädigung verlangen. Wenn dem nicht nachgegangen wird, kann dieses Recht vor Gericht eingefordert werden.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann sich um eine gütliche Einigung bemühen und es kann auch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Auch bietet sie telefonische oder schriftliche Beratung an, und das kostenlos und vertraulich. Regionale Beratungsstellen sowie LSBTIQ-Beratungsstellen finden sich in der Datenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder in der Anlaufstellendatenbank des Regenbogenportals

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