Echte Vielfalt

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Die meisten Regenbogenfamilien bestehen aus zwei Müttern mit Kind(ern). Diejenige, die das Kind geboren hat, ist nach allgemeinem Verständnis sowie nach §1591 BGB die ‚Mutter‘. Das Bundesjustizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) möchte diesen Absatz im BGB künftig ergänzen durch „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat."

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Bislang muss die zweite Mutter das Kind adoptieren, was jedoch – neben der Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren – rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt: Stirbt die leibliche Mutter beispielsweise während des Verfahrens, gilt das Kind als Vollwaise, die zweite Mutter ist in diesem Fall nicht sorgeberechtigt. Die Gesetzesvorlage ist nach Lambrecht „ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls. (…) Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen.“ Eine Elternschaft von mehr als zwei Personen schließt sie jedoch aus. Dies wäre sonst vorstellbar, wenn ein privater Samenspender die Vaterrolle anerkennt. Ebenso hat der Gesetzesentwurf keine Auswirkungen für die Situation schwuler Paare: „Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Kind auch immer eine leibliche Mutter hat.“

In den Niederlanden und Finnland besteht bereits das Recht für die zweite Frau auf ‚Mutterschaft‘ ab Geburt und ohne Adoption. In Belgien, Dänemark und Norwegen heißt es ‚Mit-Mutterschaft‘. Hierzulande blockieren die unionsgeführten Ministerien den Entwurf mit der Befürchtung, dass den Vätern Rechte beschnitten würden.

Bis es zu einer veränderten Gesetzeslage kommt, erschwert derzeit ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zum Adoptionsrecht die Lage: Eine verpflichtende Beratung vor der Adoption trifft besonders Zwei-Mütter-Familien, da diese in der Regel schon vor Beginn des Verfahrens eine intakte Familie mit leiblichen Kindern bilden. „Wir fordern Justizministerin Lambrecht und Gleichstellungsministerin Giffey auf, die Diskriminierung lesbischer* Mütter und ihrer Kinder zu beenden“, so LesbenRing-Vorstandsfrau Kathrin Schultz.

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Nach einer langen Geschichte der institutionellen Diskriminierung schwuler Soldaten öffnet sich die Bundeswehr und arbeitet die Vergangenheit auf.

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Die Bundeswehr vermittelt ein Bild eines toleranten Arbeitgebers, und bekennt sich zur einer vielfältigen Gesellschaft.  Auch rechtlich sind heute homosexuelle Soldat*innen mit heterosexuellen Angehörigen in der Bundeswehr gleichgestellt. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz hat das Ziel, Diskriminierung von Soldat*innen unter anderem auf Grund der sexuellen Identität zu verhindern.

Doch dies war nicht immer so. Bis 1969 mussten Soldaten, die nach dem ehemaligen § 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, auch bei der Bundeswehr mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehörten zum Beispiel die Herabsetzung ihres Dienstgrades oder eine Entlassung. Nachdem Homosexualität schließlich entkriminalisiert worden war,  ergab  1970 ein Urteil des  Bundesverwaltungsgericht, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen außerhalb des Dienstes kein Dienstvergehen darstellen. Trotzdem ging die Diskriminierung auch nach den Gesetzesreformen weiter. Erst im Jahre 2000 wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung der Erlass zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ aufgehoben, und in der Folge eine  „Führungshilfe für Vorgesetzte – Umgang mit Sexualität“ veröffentlicht Die Verpflichtung zur Kameradschaft beinhalte auch Toleranz gegenüber verschiedenen Formen der sexuellen Orientierung, heißt es darin. Die eigenen Lebensentwürfe könnten nicht zum Maßstab für andere gemacht werden.

Studie untersucht die Diskriminierungsgeschichte und den Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr

Eine systematische Aufarbeitung der Diskriminierung schwuler Soldaten erfolgte nun erstmals durch die Studie „Zwischen Tabu und Toleranz". In der Studie wurde der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen von 1955 bis zur Jahrtausendwende untersucht und die Ergebnisse im September vom Bundesministerium für Verteidigung vorgestellt. Sie liefert einen ausführlichen Einblick in die bis zur Jahrtausendwende praktizierte systematische Diskriminierung und Verfolgung von schwulen Soldaten innerhalb der Bundeswehr.  So wurde eine gleichgeschlechtliche Orientierung als Sicherheitsrisiko aufgefasst und verhinderte eine Offizierskarriere.  Autor der Studie ist Oberstleutnant und Militärhistoriker Klaus Storkmann. Für seine Forschung sprach er mit mehr als 60 Zeitzeug*innen, und wertete Archivdokumente aus.

Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten geplant

Das Verteidigungsministerium hat im Zusammenhang mit der Studie auch einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Bundeswehrsoldaten vorgelegt, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden sind. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bezeichnete die Diskriminierung von Soldaten auf Grund ihrer sexuellen Orientierung als "beschämend und unerhört" und bat die Betroffenen um Entschuldigung.

LGBTI-Organisationen begrüßten den Gesetzesentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung des LGBTI-Bundeswehrverbandes QueerBw, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) hervor.

In Deutschland engagiert sich der Verein QueerBw für die Rechte und Interessen aller queeren Angehörigen der Bundeswehr. Der Verein wurde im Jahre 2002 als Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V (AHsAB) gegründet. Der Verein möchte Diskriminierung und Benachteiligung bekämpfen und nimmt dazu Kontakt mit Führungskräften auf sowie bietet Beratung und Aufklärung rund um Fragen zu Homosexualität in der Bundeswehr an. Dazu fordert QueerBW auch die Einrichtung von Ansprechstellen innerhalb der Bundeswehr und ein zentrales Diversity Management. Seit langem schon fordert die Organisation eine Rehabilitierung von Soldat*innen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt worden sind.

In einem Interview auf der Webseite des Verteidigungsministeriums äußert sich Leutnant Sven Bäring, Vorsitzender von QueerBW, zu den aktuellen Entwicklungen um die historische Aufarbeitung: „Bis vor 20 Jahren gab es in der Bundeswehr ein de facto Berufsverbot für homosexuelle Soldaten. Es war ja keine heimliche oder indirekte Diskriminierung – im Gegenteil: Man kann in den Vorschriften nachlesen, wie Homosexuelle systematisch ausgegrenzt wurden, dass sie weniger Wert waren als andere Soldaten.“ Bäring plädiert in diesem Zusammenhang auch dafür, die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt zu einem verpflichtenden Teil der soldatischen Ausbildung zu machen.

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Das sperrige Wort Heteronormativität (englisch: Heteronormativity) wurde von  Michael Warner in seinem Artikel Introduction: Fear of a Queer Planet geprägt, um ein System von Normen, also Verhaltenserwartungen zu bezeichnen, nach denen jeder Mensch heterosexuell ist bzw. sein sollte.

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Mittlerweile ist der Begriff ein zentrales Konzept der Queer-Theorie. Die Idee der Heterosexualität als vermeintlich „natürliche“ oder höherwertige Form der Sexualität wird damit in Frage gestellt. Dazu gehört auch die alltagsweltliche Annahme, dass er nur zwei Geschlechter gäbe, die sexuell aufeinander bezogen sind: „Die Heteronormativität drängt die Menschen in die Form zweier körperlich und sozial klar voneinander unterschiedener Geschlechter, deren sexuelles Verlangen ausschließlich auf das jeweils andere gerichtet ist“ (Wagenknecht 2004).

Heteronormativität findet sich nicht nur in den Einstellungen von Menschen, sondern auch in den gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen wieder, zum Beispiel wenn homosexuelle Paare oder Regenbogenfamilien rechtlich diskriminiert werden.

Auch in der Alltagskultur findet sich Heteronormativität wieder, wie die Geschlechterforscherin Sabine Hark in einem Interview erläutert: „Heterosexualität organisiert die gesamte Alltagskultur. Das beginnt mit den Fantasiewelten, die in Kinderbüchern oder -filmen gezeigt werden, geht über Lehrmaterialien in der Schule bis hin zu allgegenwärtiger Werbung, in der das romantische Glück von Heteropaaren inszeniert wird. Es wird schon früh vorausgesetzt, dass Kinder und Jugendliche eines Tages eine/n gegengeschlechtliche/n Partner/in finden.“

Doch natürlich gibt es auch Widerstand gegen die Norm der Heterosexualität und die Abwertung von Homosexualität. LSBTIQ-Personen, ihre Sichtbarkeit und ihr Engagement zeigen auf, dass die Gesellschaft vielfältiger ist, als es uns oft vermittelt wird.

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Der Rainbow Europe Country Index der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA Europe) misst die Unterschiede von LSBTIQ-Rechten in europäischen Ländern.

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Auch wenn in Europa in allen Ländern Homosexualität erlaubt ist, leben LSBTIQ-Personen nicht in allen Staaten wirklich gleichberechtigt und diskriminierungsfrei im Vergleich zur restlichen Bevölkerung. Um Unterschiede zwischen insbesondere der rechtlichen Situation von LSBTIQ in verschiedenen Ländern, veröffentlicht die ILGA seit zehn Jahren den Rainbow Europe Country Index. Dabei werden Punkte für verschiedene Faktoren vergeben, zum  Beispiel der Schutz durch Antidiskriminierungsgesetze oder der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Auch die rechtliche Verfolgung von Hassverbrechen gegen LSBTIQ wird mit einbezogen. Hieraus ergibt sich schließlich eine Rangfolge der LSBTIQ-freundlichsten Länder Europas. Nach veröffentlichten Index 2020 ist der Inselstaat Malta seit fünf Jahren in Folge führend, gefolgt von Belgien und Luxemburg. Schlusslichter sind Russland, Armenien, die Türkei und Aserbaidschan.

Deutschland ist laut des Index im Mittelfeld angesiedelt, und erfüllt derzeit 51% der von der ILGA aufgestellten Kriterien zur Messung von LSBTIQ-Rechten.

Der Index bildet auch die politischen Veränderungen in einigen Ländern ab, so schneidet zum Beispiel in Ungarn im Vergleich zu den Vorjahren schlechter ab. In der Hälfte der europäischen Länder habe es im Vergleich zum Vorjahr keine positiven Veränderungen gegeben, und zum zweiten mal in Folge verschlechtere sich die Situation sogar.

Und es gäbe “Gründe, äußerst besorgt zu sein, dass sich diese Situation ausbreiten wird, da die politische Aufmerksamkeit auf die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gerichtet ist" so die ILGA Europe Vorsitzende Evelyne Paradis.

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Das Jugendnetzwerk Lambda Nord e.V. ist ein queerer Jugendverband mit Sitz in Lübeck. Der Verein setzt sich in Schleswig-Holstein und Hamburg für die Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Lambda Nord gehört außerdem dem bundesweit aktiven Verband Lambda an, der sich in der queeren Jugendarbeit engagiert.

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Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen des Vereins bieten Informationen- und Beratungsangebote an, führen Jugendfreizeiten und Seminare durch oder betreuen Jugendgruppen. Jeden Mittwoch trifft sich zum Beispiel die offene Jugendgruppe des Vereins, auch die „Rosa Einhorn Brigade“ genannt, im Kinder- und Jugendkulturhaus "Die Röhre" in Lübeck.

Beratung rund um Fragen und Problemlagen junger LSBTIQ*-Personen findet in der Informations- und Beratungsstelle „Na Sowas“, ebenfalls in Lübeck, statt. Hier können junge queere Menschen oder ihre Angehörigen Unterstützung erhalten und ein offenes Ohr finden.

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Generationenübergreifendes gemeinschaftliches Wohnen und Leben für Lesben und Frauen mit und ohne Behinderung – das ist das Ziel der Initiative RuT-FrauenKultur&Wohnen.

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In Berlin soll dafür bis 2022 ein inklusives Wohnprojekt, an welches ein Zentrum mit Kultur- und Beratungsangeboten angeschlossen ist, entstehen. Das Konzept beinhaltet 70 Wohnungen, Gemeinschaftsräume sowie eine Pflege-WG mit acht Plätzen für pflegebedürftige Frauen.

Konzipiert und betrieben wird das Projekt vom Berliner Verein „RuT–Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.“, welcher 1989 in eigener Initiative von einer Gruppe älterer und behinderter lesbischer Frauen gegründet wurde. Hintergrundidee für das entstehende Wohnprojekt sind die besonderen Bedürfnisse älterer oder behinderte lesbischer Frauen. Sie sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen und als Gruppe gesellschaftlich oft unsichtbar sowie werden politisch wenig berücksichtigt. Das Projekt soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe sowie bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Damit ist es bundesweit einmalig und schließt eine Lücke in der Versorgung für diese Zielgruppe.

In einem zentral in Berlin-Mitte gelegenen Neubaukomplex sind die Wohnungen geplant, die altersgerecht und barrierefrei sein werden. Gesundheitspräventionsprojekte  und Kultur- und Freizeitveranstaltungen runden das Angebot ab. Den Bewohner*innen sollen Sportkurse wie z.B. Yoga oder Gymnastik zur Verfügung stehen und ein Programm aus u.a. Lesungen, Spielenachmittagen oder Ausflügen ermöglicht werden. Eine solche Form des gemeinschaftlichen Wohnens, wie sie von RuT-FrauenKultur&Wohnen geplant ist, ist damit auch eine Alternative für Frauen, die nicht alleine oder im Seniorenheim leben möchten.

RuT-FrauenKultur&Wohnen will zudem am Ort des Wohnprojektes ein Kompetenzzentrum rund um die Themen Lesben und Alter sowie Lesben und Behinderung einrichten. Hier sollen Bildungsverstanstaltungen und Tagungen stattfinden, und auch der Dachverband Lesben und Alter wird mit seiner Geschäftsstelle im Projekt lokalisiert sein.

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„Schwestern können sich gegenseitig helfen. Schwestern können voneinander lernen. Schwestern sind sich ähnlich und sie sind zugleich ganz unterschiedlich.“ So beschreiben die refugee sisters ihr Ziel, Frauen* mit Fluchterfahrungen einen vertraulichen Raum zu bieten, in dem sie sich mit ihren Erlebnissen, Wünschen, Fragen und Sorgen öffnen können.

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Es gibt unter anderem praktische Unterstützung, beispielsweise im Umgang mit Ämtern, Treffen zu verschiedenen Themen, Einzelgespräche und Begleitung. Auf der Internetseite informiert das Projekt über Asylverfahren, LGBTI Rechte in Deutschland und Europa oder auch LGBT & Religion.

Zugleich sucht das Projekt Unterstützerinnen: neben finanzieller Unterstützung zum Beispiel auch Deutsch-Nachhilfe, Kinderbetreuung, ein Zimmer oder Gegenstände für den Alltagsgebrauch.

Refugee sisters ist ein Projekt von Intervention e.V. und wird gefördert durch den Integrationsfonds der Stadt Hamburg.

Weitere Infos finden sich hier.

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„Nicht mit mir!“, „Fass mich nicht an!“ und „Das lass ich mir nicht gefallen!“ – so lauten die Aussprüche auf den Bannern der offiziellen Webseite der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* der Landespolizei Schleswig Holstein, welches den Aktionsplan echte-vielfalt für die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten in Schleswig-Holstein unterstützt.

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Damit ruft die Polizei zur Anzeige „homo- und transphober Straftaten“ auf, um die hohe Dunkelziffer verbaler und körperlicher Gewalttaten auf LSBTIQ*-Personen zu erhellen: „ganz einfach auf jeder Polizeidienststelle oder bei der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ*“, oder „ganz einfach online“, und „ganz einfach, weil es dein Recht ist“.

Dass es für LSBTIQ*-Personen „ganz einfach“ wäre Beleidigungen und körperliche Übergriffe aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung anzuzeigen, sei jedoch dahingestellt. Und darüber hinaus, ob das „speziell geschulte Personal“ bei der Landespolizei, welches für alle Fragen im Zusammenhang mit solchen Straftaten zur Verfügung stehe, tatsächlich die geeignetsten Ansprechpersonen für Opfer homo- oder transphober Gewalt sind. Denn „mit zwei Cis-Männern wirbt die Landespolizei seit 1. September um mehr Vertrauen in der queeren Community“,  wie Queer.de nach der Bekanntgabe des zunächst einjährigen Pilotprojektes 2018 schrieb. Ein Beitrag zu „Konzeptionen (queer) feministischer Schutzräume“ in der Zeitschrift „Femina Politica“ für Perspektiven queerfeministischer politischer Theorie argumentiert, dass (queer) feministische Schutzräume unter anderem das gemeinsame Ziel hätten, „ihren Nutzer_innen Schutz zu bieten vor unterschiedlichen Formen von Gewalt und Unterdrückung, die diese in der patriarchalen Gesellschaft erfahren: Schutz vor sexuellen Übergriffen, vor Dominanz, der Reduktion auf weibliche Rollen, vor Sexismus; in manchen Räumen auch Schutz vor Triggern im Zusammenhang mit Männlichkeit, vor Homophobie und Transphobie“.

So wäre es eventuell – ohne die Kompetenzen, Schulungen und Intentionen der beiden Polizisten oder gar die Sinnhaftigkeit des Projektes infrage zu stellen – eine Überlegung wert, gerade online auch für die Repräsentation von Frauen und trans Personen zu sorgen. Diese Frage formulierte im September 2018 auch schon die taz in einem Interview mit Jens Puschmann, dem Initiator der Ansprechstelle: „Sie und Ihr Kollege sind Männer, wäre es nicht gerade hier besser Bezugspersonen beider Geschlechter in der Beratungsstelle zu haben?“. Puschmann antwortete darauf, dass eine paritätische Besetzung zwar das Ziel sei und vorgesehen war, sich aber keine Kollegin gefunden habe, um das Projekt mit ihm zu anzufangen, weswegen sie „mit zwei Männern starten“.

Fast zwei Jahre später gibt es dennoch keine Veränderung in der Besetzung – was auch ein positives Zeichen für das gute Funktionieren des Projektes sein könnte. Eine solche Ansprechstelle ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um das Schweigen um Hasskriminalität gegen LSBTIQ*-Personen zu brechen. Genauso wichtig ist es, dort nicht stehenzubleiben, sondern ständig – auch innerhalb der Strukturen und Institutionen – für mehr Repräsentation und Inklusion zu arbeiten.

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Der Psychosoziale Trägerverein Eppendorf Eimsbüttel (PST e.V.) bietet in Hamburg in Kooperation mit dem Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamurg (MHC) das „Andersrum Projekt“ an, Wohngemeinschaften für psychisch erkrankte Menschen aus dem LSBTIQ*-Kontext. Zunächst 2016 als Projekt für schwule Männer mit psychischen Erkrankungen gegründet, wurden die WGs 2018 für weitere Personengruppen geöffnet.

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Die Mitarbeiter*innen des PST bieten Unterstützung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Krisen an. Dies zum Beispiel für Menschen, die aus einem stationären Aufenthalt entlassen werden, und Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu organisieren.

Gerade queere psychisch erkrankte Menschen leiden oft unter einer doppelten Stigmatisierung, und profitieren von einer auf sie zugeschnittenen sozialpädagogischen Betreuung.
Die Bewerber*nnen für die WGs werden vom PST-Team unter Unterstützung des Fachamts für Eingliederungshilfe ausgewählt, die Art der psychischen Erkrankung ist dabei nicht relevant. Derzeit verfügt das Angebot über 10 Wohnplätze in drei Wohngemeinschaften und einer Einzelwohnung in Hamburg Altona Nord.

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