Echte Vielfalt

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Ein breites Bündnis von 60 LSBTI*-Organisationen startet die Kampagne um die Erweiterung des Artikels 3 im Grundgesetz um sexuelle und geschlechtliche Identität und erhält dabei Unterstützung von hoher Prominenz.

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Ein Gastbeitrag von Frank Thies.


Noch vor der Bundestagswahl am 26.9.2021 soll der Artikel 3 des Grundgesetzes geändert werden. Bislang heißt es:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

[caption id="attachment_10966" align="aligncenter" width="240"] (c) @AllOut[/caption]

Doch nun sollen drei Themen im Grundgesetz angegangen werden: 1. Der Rassebegriff soll ersetzt werden. 2. Die Kinderrechte sollen verankert werden. 3. Die geschlechtliche und sexuelle Identität soll geschützt werden.

Doch während die Presse bislang oft über die Änderung des Rassebegriffs berichtet hat, fallen die anderen beiden Themen eher unter den Tisch. Außerdem wünscht sich so manch LSBTI*-feindliche Person, dass der Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter*, Queers, Pansexuellen, Nicht-Binären und Asexuellen keinen Einzug erhält.

Seit langer Zeit gibt es den Runden Tisch „Ergänzung Artikel 3 GG“ mit vielen Videokonferenzen, an der u.a. All Out, der LSVD, das Aktionsbündnis gegen Homophobie e. V., BiNe – Bisexuelles Netzwerk e. V., Bundesverband Trans*, CSD Deutschland e. V., Intersexuelle Menschen e. V., Projekt 100% Mensch gUG und alle queeren Untergruppen der großen demokratischen Parteien beteiligt sind.

An dem Appell auf der Website grundgesetz-fuer-alle.de wurde lange gefeilt, damit alle ihn tragen können. Da es in der Politik auch oft um Befindlichkeiten geht, musste einiges berücksichtigt werden. Die Zeit drängt, denn Bundesregierung und Bundestag verhandeln gerade über die Änderung des Grundgesetzes.

[caption id="attachment_10967" align="aligncenter" width="240"] (c) @AllOut[/caption]

Zu den prominenten Erstunterzeichnenden gehören u. a.

  • Moderatorin Anne Will,
  • ehemaliger Olympionike Balian Buschbaum,
  • Comedienne Carolin Kebekus,
  • Komikerin Hella von Sinnen,
  • Autor und Blogger Johannes Kram,
  • Schauspieler Ralf Nierhoff,
  • Dragqueen Olivia Jones,
  • Comiczeichner Ralf König,
  • Aktivist Raul Krauthausen,
  • LSBTI*-Sonderbotschafter des EU-Parlament Riccardo Simonetti,
  • Showmacher Thomas Hermanns.

Anne Will sagt: „Es ist höchste Zeit, sowohl den Rassebegriff aus dem Artikel 3 GG zu streichen, als auch queere Menschen endlich durch das Grundgesetz vor Diskriminierung zu schützen.“

Mit-Organisator Frank Thies vom Bisexuellen Netzwerk meint dazu: „Als Lehrer und Bi-Aktivist liegt mir der Schutz vor Diskriminierung am Herzen. Bisexuelle werden oft unsichtbar gemacht – bitte nicht auch noch im Grundgesetz!“

[caption id="attachment_11003" align="aligncenter" width="190"] (c) Frank Thies[/caption]

Schließlich wurden gleichgeschlechtlich liebende Männer noch bis 1994 mit dem im Dritten Reich verschärften Paragraf 175 verfolgt.

Der Appell fordert alle Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, alle Menschen der queeren Community durch die Ergänzung des Artikel 3 (3) GG zu schützen. Abwiegelungen, dass die jetzige Form ausreiche, wird u. a. aus obigem Grund nicht geteilt. Ferner wird der Gesetzesänderungsentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen begrüßt. Nach dem Eklat der SPD in dem Onlinetalk mit der LSBTI*-feindlichen FAZ-Feuilletonchefin Sandra Kegel hat die Partei nun eine Chance zu zeigen, ob sie auf der Seite der queeren Menschen steht. Denn für eine Änderung des Grundgesetzes bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit. Und so zählt jede Stimme.

Das Logo von „Grundgesetz für alle“ soll an das für die „Ehe für alle“ erinnern. Das Start-Kampagnenbild ist nur eins von vielen, mehr Vielfalt versprechen die Designer*innen für die Zukunft.

Der Hashtag lautet #GrundgesetzFürAlle, gerne ergänzt durch #Artikel3.

Wer die Idee unterstützen will, kann das durch Teilen der Kampagnenseite, Teilen der Petition und Machen einer Instastory oder Facebook Story tun.

Die Petition kann hier unterschrieben werden.

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Die Isolation des Corona-Lockdowns in Deutschland bedeutet für viele queere Menschen auch den Verlust von queeren Communities und Räumen: Veranstaltungen und Gruppentreffen müssen ausfallen, Räumlichkeiten müssen geschlossen bleiben. Da der Verlust an Einnahmen bei diesen oft prekär finanzierten Projekten stark einschlägt, müssen sich viele um ihre Existenz sorgen. Nun gibt es einen neuen Corona-Soli-Fonds der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung – eine wichtige Hilfe.

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Denn durch die Pandemie sind viele LSBTIQ-Vereine in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wie Queer.de berichtete hatte die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (hms) deswegen schon im vergangenen Jahr 20.000 Euro in Unterstützungen ausgezahlt. Diese Jahr läge der Fokus jedoch auf dem Erhalt queerer Räume außerhalb der Großstädte, und auf der Aufrechterhaltung von Angeboten für von der Krise besonders betroffene LSBTIQ, wie unter anderem queere Geflüchtete, Sexarbeiter*innen, und Obdachlose.

Warum die Unterstützung queerer Projekte so wichtig ist, geht aus der Erzählung der promovierenden Person Francis Seeck hervor, die*der in einem Interview zu den Effekten der Pandemie auf queere Menschen schildert: „Für eine Interviewpartnerin, die chronisch krank, älter und von Klassismus betroffen ist, hatte die Krise ganz dramatische Auswirkungen. Sie musste aus einem Hausprojekt in der Großstadt zurück in ihr Heimatdorf ziehen, wo sie nicht mehr geoutet als trans* Person leben kann und von Isolation und Ausgrenzung betroffen ist. Sie meldete sich mit suizidalen Gedanken bei mir.“ Außerdem seien überdurchschnittlich viele trans und nicht-binäre Personen von Einkommensausfällen betroffen, da sie oft im sogenannten „purple collar“-Dienstleistungssektor arbeiten, zum Beispiel in queeren Bars oder prekär freiberuflich.

Seeck sieht daher in der Krise eine große Gefahr für die queere Gemeinschaft: „Ich frage mich, welche queeren Bars und Räume nach der Corona-Krise noch bestehen werden“.

Deswegen sind Soli-Fonds wie die der hms von so großer Wichtigkeit für den Fortbestand solcher Räume. Gemeinnützige Vereine können hier einen Antrag stellen, wenn sie den folgenden Förderkriterien entsprechen:

  • Bewerben können sich Zentren aus dem LGBTIQ*-Bereich (Queere Zentren, community-basierte Beratungs­einrich­tungen) in Städten bis 500.000 Einwohner*innen.
  • Förderfähig sind vorrangig Miet- und weitere Ausgaben, die zum Erhalt queerer Räume erforderlich sind und nicht auf anderem Wege finanziert werden können.
  • Eine Antragstellung ist auch für den Erhalt von Angeboten möglich, jedoch nur, wenn die Fördermittel für die Unterstützung von durch die Corona-Krise besonders betroffene LGBTIQ* eingesetzt werden, z. B. für Geflüchtete, Migrant*innen, Sexarbeiter*innen, Senior*innen, Obdachlose und wenn der antragstellende Verein in 2020 einen Jahresumsatz von weniger als 20.000 Euro getätigt hat.

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Vor 20 Jahren wurdes es beschlossen: Das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 16. Februar 2001 das Gesetz, dass gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte, rechtlich in einer Ehe-ähnlichen Gemeinschaft zu leben.

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Teile der CDU stellten sich gegen die eingetragene Partnerschaft, oder CDU-geführte Bundesländer blockierten es im Bundesrat. Sie befürchteten, völlig unbegründet, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde. Bundesländer mit CDU-Regierung klagten dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies entschied jedoch in einem Urteil in 2002 für das Gesetz und begründete dies folgendermaßen: "Ziel des Gesetzes ist es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.“

Im Vergleich zur Ehe hatte die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte, zum Beispiel steuerrechtlich. Erst 2017 kam dann die Ehe für alle: Schwulen und Lesben wurde es endlich erlaubt zu heiraten, und ihre Ehe damit der Hetero-Ehe gleichgestellt.

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Seit Anfang Januar protestieren Studierende der Bogazici-Universität in Istanbul. Anlass ist die Ernennung eines neuen Direktors der Universität, Melih Bulu, welcher der  islamisch-konservativen Regierungspartei AKP nahesteht, durch den Präsidenten Erdoğan. Die Polizei ging gewaltsam gegen die Proteste vor, und die türkische Regierung mache in diesem Zusammenhang Stimmung gegen LSBTIQ*.

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Zunächst wurden bei den Protesten vier Studierenden festgenommen. Die Polizei warf ihnen vor, mit einem queeren Bild im Rahmen einer Protest-Ausstellung religiöse Gefühle verletzt zu haben. Gegen zwei Studenten wurde mittlerweile ein Haftbefehl mit dem Vorwurf der Volksverhetzung erlassen. Bei darauffolgenden Protesten an der Universität gegen die Verhaftungen kam es zu weiteren etlichen Festnahmen. Die queere Organisation Kaos GL berichtete von etwa 100 mitunter gewaltsamen Verhaftungen und Ingewahrsamnahmen. Das Uni-Präsidium löste außerdem die queere Studierendengruppe der Bogazici-Universität auf.

In einem Interview mit dem Magazin Siegessäule äußert sich der queere Student Olcay über die Proteste und seine Motivation hierfür. Er berichtet auch, wie Erdogan immer weiter versuche, Einfluss auf Universitäten zu nehmen. Über das Bild, welches als Vorwand zur Repression gegen die Proteste diente, berichtet der Aktivist: „Es ist eine Collage und zeigt die Kaaba, einen Teil der Großen Moschee in Mekka. In der Mitte ist das mythische Wesen Şahmaran zu sehen, das für Weiblichkeit steht. Und in den Ecken sind kleine LGBTI*-Flaggen abgebildet. Das Bild richtet sich gegen Frauenhass und LGBTI*-Feindlichkeit, jemand hatte es anonym für die Ausstellung an der Uni eingereicht“.

Olcay äußert sich besorgt über zunehmende Gewaltandrohungen, die ihn in diesem Klima erreichen, sowie Beschimpfungen, die auch von der Polizei ausgingen: „Meine größte Sorge ist nicht, ob ich die Hand meines Partners in der Öffentlichkeit halten kann – ich habe Angst davor, zu Tode geprügelt zu werden“, sagt er.

Die Ängste Olcays sind mehr als begründet, denn LSBTIQ*-Feindlichkeit geht in der Türkei derzeit nicht nur von der Bevölkerung, sondern auch von staatlichen Institutionen aus. Politiker*innen des konservativen Edoğan-Regimes wollen die Rechte von LSBTIQ* weiter einschränken und fordern zum Beispiel ein Verbot queerer Organisationen und äußern sich hasserfüllt über LSBTIQ-Menschen. So sprach Präsidentensprecher Fahrettin Altun von einer "ungebändigten Minderheit", welche mit ihrem "pervertierten Weg des Denkens und Lebens" eine "Unmoral vermarkten" wolle. Präsident Erdoğan äußerte sich in Parteiansprachen abwertend über queere Jugendliche, bezeichnete die Aktivist*innen als „Terroristen“  und Innenminister Süleyman Soylu schimpfte auf Twitter mehrfach gegen "LGBT-Perverse".

Die Türkei reagierte außerdem auf die Kritik anderer Länder, insbesondere der USA, an der Repression gegen die Studierendenproteste und an der LSBTIQ*feindlichen Rhetorik. Man habe nicht das Recht, sich in die internen Angelegenheiten der Türkei einzumischen. Wer die Türkei im Umgang mit den Vorfällen an der Universität belehren wolle, solle lieber in den eigenen Spiegel schauen, hieß es in einer Erklärung des Außenministeriums.

Queere Organisationen der Türkei haben als Reaktion auf die Ereignisse eine Erklärung veröffentlicht, in der sie Polizeigewalt gegen Studierende, die hasserfüllten Aussagen gegenüber LSBTIQ* und die Einschränkung der Grundrechte queerer Menschen kritisieren. Die Erklärung verteidigt das demokratische Recht der Studierenden, zu protestieren. Der Kampf für LSBTIQ*-Rechte sei ein wichtiger Teil des Kampfes für Menschenrechte und eine demokratische Gesellschaft.

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Tinder, Grindr, Lovoo, Bumble, OkCupid… es gibt heute eine solche Vielzahl von Dating-Apps, dass man sich – gerade auf der Suche nach queerem Dating – unsicher sein kann, welche man überhaupt herunterladen soll. Echte Vielfalt hat sich informiert und OkCupid für die inklusivste App unter dem Mainstream befunden.

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Zunächst einmal, weil bei der Erstellung des eigenen Profils zwischen 22 Geschlechtsidentitäten (von cis über trans bis genderfluid) und 13 sexuellen Orientierungen (wie hetero, schwul, lesbisch, aber auch recipromantic oder gray-asexuell) ausgewählt werden kann. Dabei kann man auch auswählen, an welchen Geschlechtsidentitäten man selbst interessiert ist und kriegt auch nur Menschen angezeigt, die sich auf Basis ihrer sexuellen Orientierung für einen interessieren könnten – und muss sich nicht wie oft in der Realität fragen, ob das Gegenüber überhaupt am eigenen Gender interessiert ist.

Dazu kommt, dass OkCupid nicht nur die Suche nach romantischen, monogamen Beziehungen nach dem heteronormativen Ideal ermöglicht, sondern eine Unterscheidung zwischen platonischen, sexuellen, oder romantischen Beziehungen möglich ist, oder zwischen Monogamie und Nicht-Monogamie.

Damit ermöglicht OkCupid auch queeren Menschen ein auf sie abgestimmtes Online-Dating-Erlebnis, was bei anderen, wenig divers und eher binär angelegten Apps nicht der Fall ist. Eine Bloggerin des Divers-Magazin berichtet wie folgt von ihrer Erfahrung:

„Was mich persönlich sehr gefreut hat, war, dass ich zusätzlich zu lesbisch auch demisexuell auswählen konnte, eine Sexualität, die, in meiner Erfahrung, oft vergessen oder nicht berücksichtigt wird. Es hat mir Sichtbarkeit verliehen und mich wohlfühlen lassen. Ich konnte mich nicht nur auf einer oberflächlichen Ebene über Lieblingsserien oder Hobbies unterhalten, sondern deep talks führen mit queeren Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht hatten.“

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Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen wurde es festgelegt: Hamburg soll ein Denkmal für sexuelle Vielfalt bekommen. „Wir realisieren gemeinsam mit den beteiligten Initiativen ein Denkmal für die sexuelle Vielfalt in Hamburg“ heißt es darin. Im Austausch mit der Community soll ein Ort geschaffen werden, der an alle Menschen erinnern soll, die aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität verfolgt und ausgegrenzt wurden.

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Im September letzten Jahres lud daher die Kulturbehörde zu einem Workshop ins Museum für hamburgische Geschichte ein. Dort wurden Perspektiven für das Design und den Standort des Denkmals erörtert.

Bereits seit 2018 setzt sich eine private Initiative für die Errichtung eines solchen Denkmals ein. Ein Gründungsmitglied der Initiative, der Historiker Gottfried Lorenz, weist in diesem Zusammenhang auf die spezielle Geschichte der LSBTIQ*-Community in Hamburg hin. In der Hansestadt entstanden zwischen 1945 und 1994 Vereine und Orte der Community, während diese in anderen Städten polizeilich verhindert wurden.

Das Denkmal soll dabei nicht nur dem Erinnern dienen. Farid Müller, Sprecher für LSBTIQ*  der Bürgerschaftsfraktion der Grünen erläutert hierzu gegenüber der Taz: „Ein Denkmal geht in der Regel in die Vergangenheit. Den Initiator*innen soll es gelingen, dass das Denkmal in die Zukunft strahlt.“
Ein Gegenwartsbezug des Denkmals ist auch dringend notwendig, denn noch immer leben LSBTIQ* nicht gleichberechtigt mit der Mehrheitsgesellschaft zusammen. Initiator Lorenz weist daraufhin, dass auch gegenwärtig Menschen mit homosexuellen Orientierungen diskriminiert werden: „Nach wie vor ist das Händchenhalten oder Küssen zwischen Männern oder Frauen in der Öffentlichkeit etwas, was Anstoß erregen kann. Deshalb soll das Denkmal auch eine Aufforderung für Toleranz und Akzeptanz der verschiedenen Gruppierungen sein“

Im Gespräch für den Standort des Denkmals sind unter anderem St. Georg, die HafenCity und der Jungfernstieg.

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Das Projekt Lesbisch* Sichtbar ist ein von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gefördertes Projekt. Verantwortlich für das Projekt ist RuT- Rad und Tat, eine Initiative lesbischer Frauen in Berlin. Ziel von Lesbisch* Sichtbar ist es, in Austausch mit einem Fachbeirat und weiteren Expert*innen sowie der LSBTIQ*-Community Maßnahmen für mehr lesbische Sichtbarkeit und Anerkennung zu entwickeln. Damit soll der strukturellen Benachteiligung von lesbischen Frauen entgegengewirkt werden. 

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Die Projektmitarbeiterin Stephanie Kuhnen, Journalistin und Herausgeberin des Sammelbandes „Lesben raus! Für mehr lesbische Sichtbarkeit“ im Queerverlag, sprach mit dem L-Mag über das Vorhaben: „Einfach nur eine Lesbe in den Vorstand zu wählen, verändert die Strukturen nicht“ so Kuhnen. Daher sei Lesbisch* Sichtbar ein Strukturprojekt, welches unter anderem für den Berliner Senat Vorschläge mache, wie die Stukturen hin zu einer gesellschaftlichen Teilhabe von Lesben verändert werden können. Ein weiteres Ziel sei die Vernetzung von lesbischen Initiativen sowie das Schaffen von Allianzen insbesondere mit den schwulen und trans* Communitys in Berlin. Wichtig sei dabei auch die Einbeziehung verschiedener Perspektiven, denn Lesben seien keine homogene Gruppe: „Lesbisch ist ein dynamischer Begriff und eine sehr vielfältige Identität. Wir sprechen eher von einer Lebensform“, so Kuhnen.

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Die Grundlage des Geschlechterbegriffs ist ein von der Reproduktionsfähigkeit ausgehendes, biologisches Verständnis von Menschen als entweder „weiblich“ oder „männlich“– also als „gebärfähig“ oder nicht. Der Geschlechterbegriff hat jedoch nicht nur biologische, sondern auch soziale, und damit identitätsstiftende, rechtliche Aspekte – nach Auffassung der Geschlechterforschung können jedoch sowohl das biologische als auch soziale Geschlecht als gesellschaftliche Konstruktionen verstanden werden, die die Realität geschlechtlicher Vielfalt nur unzureichend erfassen.

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Zwar basiert das biologische Geschlecht (englisch „sex“) auf sicht- und messbaren Faktoren wie Chromosomen, Hormonen, äußeren und inneren Geschlechtsorganen, - z.B. Vulva, Eierstöcke, Östrogen und XX-Chromosomen als weiblich; und Hoden, Penis, Testosteron und XY-Chromosomen als männlich, - so bedeutet dies jedoch nicht, dass es nicht auch Menschen gibt, deren biologisches Geschlecht mehrdeutig ist. Diese Menschen werden als inter*, intersexuell, oder intergeschlechtlich bezeichnet. Oft werden ihre äußeren Geschlechtsorgane jedoch schon als Säuglinge operativ an „männlich“ oder „weiblich“ angepasst, um sie in diese gesellschaftlich konstruierten Kategorien einordnen zu können.

Dieses soziale Geschlecht (englisch „gender“) wird durch die Bewertung von Aussehen, Körpersprache und Handlungsweisen, die als „männlich“ oder „weiblich“ gelten stark kulturell definiert: Zum Beispiel durch „Jungs- und Mädchenabteilungen“ bei Spielsachen, Kleidung, Büchern, und Filmen; die schon Kindern beibringen, welchen Rollen sie zu entsprechen haben.

Oft stimmt das biologische Geschlecht mit dem sozialen insoweit überein, dass sich Menschen damit identifizieren und gesellschaftlichen Erwartungen mehr oder weniger leicht entsprechen können. Es kommt jedoch auch vor – sowohl bei Menschen mit eindeutigen als auch mehrdeutigen biologischen Geschlechtsmerkmalen – dass sich eine Person nicht als das Geschlecht fühlt, das ihr bei der Geburt zugewiesen wurde, oder sich gar keinem Geschlecht, oder beiden zugeordnet fühlt. Männer und Frauen, bei denen das biologische und soziale Geschlecht zusammenpassen, werden „cis“ genannt. Männern, denen bei der Geburt das biologische Geschlecht weiblich zugeordnet wurde (und andersrum) bezeichnen sich als „trans“. Menschen, die sich keinem oder beiden der sozialen Geschlechter zugehörig fühlen als „agender“ oder „nicht-binär“ (englisch „non-binary“), was oft mit „Enby“ (Ausprache „Enbi“) abgekürzt wird.

Es gibt jedoch auch viele Kulturen, wie die der Indigenen Hawaiianer – der „Kanaka Maoli“ – die kein binäres System von Zweigeschlechtlichkeit vertreten, bei der sich die Pole „männlich“ und „weiblich“ gegenseitig ausschließen, sondern die Existenz mehrerer Geschlechter kennen und daher schon bestehende Bezeichnungen wie „Māhū“ haben, was sich als „in der Mitte“ übersetzen lässt.

Es geht also hervor, dass eine Binarität der biologischen oder sozialen Geschlechter kein zwangsläufiges Naturgesetz, sondern eine soziale Konstruktion ist, deren Aufhebung – oder zumindest Auflockerung und Öffnung – für viele eine Erleichterung bedeuten könnte, um die echte Vielfalt von Sex und Gender abzubilden.

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Ralf König, 60 Jahre, ist ein schwuler Comic-Zeichner, der in Köln lebt. Mit erfolgreichen Comics wie „Der bewegte Mann“ welches mit Till Schweiger in der Hauptrolle verfilmt worden ist, ist er auch über die schwule Szene hinaus sogar weltweit bekannt geworden.

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Zu den häufig wiederkehrenden Figuren Königs  gehört das gegensätzliche Knollennasen-Paar Konrad und Paul. Die beiden beschreibt er in einem Interview mit der Taz folgendermaßen: „Konrad ist der gutbürgerliche, kultivierte Klavierlehrer, Paul die kleine geile Ledersau.“

Von März bis Oktober 2020 veröffentlichte König fast täglich eine Episode der beiden auf Facebook und Twitter, und thematisiert darin, wie Konrad und Paul Corona und den Lockdown erleben. Der Rowohlt Verlag hat nun alle dieser Internet-Comics ergänzt um weitere zusätzliche Folgen als Buch herausgebracht. „Vervirte Zeiten“ lautet der Titel.

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Seit 2019 berücksichtigt das deutsche Personenstandsrecht, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, das heißt mehr als nur Männer und Frauen. Unsere Alltagssprache, jedoch, berücksichtigt zum Teil auch heute noch nicht, dass es überhaupt mehr als nur ein Geschlecht gibt: Tatsächlich, eines der wohl meist konsumiertesten Formate im Deutschen Fernsehen, die Tagesschau, spricht regelmäßig nur von Teilnehmern, Demonstranten, Lehrern, und Schülern. Was vermittelt das den Zuschauenden?

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Spitz gesagt ließe sich argumentierten, dass dies allen Menschen, die nicht die Geschlechterkategorie „männlich“ passen, vermittelt, dass ihre sprachliche Repräsentation den vermeintlichen Mehraufwand des sogenannten „Gendern“ nicht wert sei. Gendern bedeutet in diesem Zusammenhang die Verwendung geschlechtsneutraler oder geschlechtsinklusiver Bezeichnungen: Oft unkompliziert einzusetzen durch Begriffe wie Teilnehmende, Demonstrierende, oder Lehrkräfte. In manchen Fällen – wie Schüler*innen, – jedoch, offenbart sich der „Mehraufwand“ darin, dass das Gender-Sternchen durch ein kurzes Innehalten im Redefluss gesprochen werden muss, oder in anderen Worten: Dass in der Sprache Platz geschaffen werden muss. Denn genau darum geht es beim Gendern: Um das sichtbar machen aller Geschlechter.

Wie bedeutend Sprache in diesem Zusammenhang ist, spiegelt sich in der Aufregung wider, mit der das Bundesinnenministerium auf einen Gesetzestext der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht reagierte, weil sie ihn in weiblicher Form einreichte: Also zum Beispiel Geschäftsführerinnen statt, wie bisher üblich, Geschäftsführer. Dass ein Sprecher des Innenministeriums einräumte, dass das generische Femininum „zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt“ sei, und deswegen die Gefahr bestehe, dass das Gesetz nur für Frauen gelten könnte, mag rechts- und sprachwissenschaftlich gesehen wahr sein. Es zeigt jedoch auch, wie sich diese Machtstrukturen von der Wissenschaft, in die der Gesetzestexte, in die Medien, bis hin in unseren Alltag zieht: „Arzttermin“ ist deutlich üblicher als „Ärztinnentermin“.

Und ja, es ist auch kürzer, wie „Schüler“ auch unkomplizierter als „Schüler*innen“ ist. Dieses Argument könnte man insbesondere in Bezug auf das ältere Publikum des ARD anbringen, und sich sorgen, dass dieses den Anschluss verlieren könnte, wenn plötzlich gegendert würde. Dies wirft jedoch die größere Frage danach auf, inwieweit sich Sprache entwickeln sollte, um die Realität widerzuspiegeln: Während Bezeichnungen wie „Lehrer“ oder „Ärzte“ eine Zeit lang zutreffend waren, weil Frauen* von diesen Berufen ausgeschlossen waren – wie von vielen anderen Lebensbereichen auch – so ist die Realität heute schon lange deutlich vielfältiger. Die Antwort darauf, warum wir gendern sollten, liegt also genau hier, in der Abbildung echter Vielfalt in der echten Sprache: Im Alltag, in den Medien, in den Gesetzestexten.

Finden Sie hier ein geschicktes Gender-Wörterbuch.

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