Echte Vielfalt

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C.O.C.K. – „Collective Opulence Celebrating Kindred“ (Kollektive Opulenz feiert Verwandte) ist der Slogan für eine Kollektion, in deren Mittelpunkt, wie die Designer*innen Tourmaline und Becca McCharen-Tran es ausdrücken, „Mädchen, die sich nicht verstecken, trans Frauen, nicht-binäre Menschen, Frauen, Männer“ oder einfach alle stehen, die Lust haben. In der Praxis bedeutet dies eine neue Reihe von Bademode mit Platz in den Höschen.

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Für die Designerin Tourmaline war es ein persönliches Projekt, eine Kollektion zu entwerfen, die die Sicherheit von trans Frauen, die sich nicht verstecken wollen, in den Mittelpunkt stellt. „Ich gehe seit etwa 16 Jahren ins Riis [an den Strand] und es gab immer wieder Momente, in denen ich mich unwohl fühlte“, erzählt sie in einer Journalistin des Magazins them. „Ich kann mich daran erinnern, dass ich im Wasser war und Angst hatte, wieder herauszukommen, weil ich nicht wollte, dass die Leute meinen Körper sehen.“ Sie fährt fort und erklärt, was sie sich von dieser Kollektion erhofft: „Bei dieser Kollektion geht es darum, ein Leben zu retten. Es geht um die Rückbesinnung auf die Grundlagen von Mode und Ästhetik: Unsere Selbstgestaltung ist ein mächtiger Akt, und durch unsere Macht haben wir eine größere Fähigkeit, Sicherheit für andere zu schaffen.“ Auch betont sie noch einmal die weltbildenden Visionen, die der Kollektion zugrunde liegen: „Wir modellieren die Welt, in der wir leben wollen, durch unser Handeln in diesem Moment. Wir erschaffen also buchstäblich unsere Zukunft in unserem jetzigen Moment: Wir wollen eine Zukunft mit allen Arten von Körpern, einer Fülle von Körpern, einer Fülle von Menschen am Strand, die sich kraftvoll, vergnüglich, sexy und lebendig fühlen.“

Die Schauspielerin Gia Love, die für die Bademode modelte, sagte darüber: „Diese Kollektion ist revolutionär. Es ist so wichtig, Raum für Frauen zu schaffen, um Freude zu erleben und Zugang zu Anzügen zu haben, die unsere Körper bestätigen.“

Lesen Sie hier einen Artikel darüber, was inklusive und genderbefreite Kleidung bedeuten kann. 

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Alok Vaid-Menon, ein*e amerikanische*r Schriftsteller*in, Performance-Künstler*in und selbstbezeichnete*r „fashionist@“, hat sich das Ziel Gesetzt Mode zu „DeGendern“, das heißt Kleidungsstücke von ihren geschlechtlichen Konnotationen zu befreien.

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In einem Essay für das Magazin theseptemberissues hat Alok Vaid-Menon darüber einen Essay geschrieben. Der folgende, übersetzte Abschnitt stammt hieraus, und beschreibt den Grund für die Befreiung von Binaritäten in der Mode wie folgt:

„Ich habe den Begriff ‚nicht-binär‘ immer als unbefriedigend empfunden, da er von uns verlangt, uns durch unsere Abwesenheit zu definieren und nicht durch unsere übermäßige Präsenz. Ich bevorzuge die Unendlichkeit. Es gibt so viele Möglichkeiten, eine Frau zu sein und wie eine Frau auszusehen, wie es Frauen gibt, es gibt so viele Möglichkeiten, ein Mann zu sein und wie ein Mann auszusehen, wie es Männer gibt, und es gibt so viele Möglichkeiten, so zu sein und auszusehen, wie das eigene Geschlecht ist. Kleidung kann ein Mittel des geschlechtlichen Ausdrucks sein, um anders, neu und alt zu werden. Aber wir sollten entscheiden können, was das bedeutet, und nicht gesagt bekommen. Wo sie ‚einen Mann in einem Kleid‘ sehen, sehen wir eine unendliche Möglichkeit des Seins. Wie können wir es wagen, uns anzumaßen, es zu wissen, wenn wir einfach fragen können?“

Vaid-Menon wirft damit wichtige Fragen auf, und fordert mehr Freiheit in der Modewelt – einer Welt, die in unserer Gesellschaft, wohl oder übel, eine maßgebliche Rolle spielt. Lesen Sie hier einen Artikel über eine neue Kollektion inklusiver Bademode, und was diese für ihre Träger*innen bedeuten kann.

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Anfang September ist im südlichen US-Amerikanischen Bundestaat Texas ein Abtreibungsverbot ab sechs Wochen Schwangerschaft in Kraft getreten. Bereits vor diesem Urteil gab es in den USA zahllose strukturelle und rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Doch zum ersten Mal seit der Entscheidung in der Rechtssache Roe v. Wade im Jahr 1973 befasst sich der Oberste Gerichtshof der USA wieder direkt mit der Frage, was das Abtreibungsrecht bedeutet.

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Dies erinnert auch in Deutschland an die noch bestehenden Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches, die auch den Schwangeren hier den Zugang zu Abtreibungen erschweren, indem es für Ärzt*innen beispielsweise strafbar ist für das Angebot eines Abbruches zu „werben“. Darüber hinaus gilt die Beratung über einen Abbruch in erster Linie „dem Schutz des ungeborenen Lebens“, und nicht etwa der der schwangeren Person selbst. Und zusätzlich müssen „Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen [haben], daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen“ – eine Forderung die impliziert, dass schwangere Personen sich nicht ohnehin schon selbst Gedanken über den Schritt eines Abbruchs machen würden, und es dafür einen rechtlichen Rahmen brauche.

Angesichts dieser Einschnitte in die reproduktiven Rechte werden Schwangerschaftsabbrüche im öffentlichen Diskurs häufig als „Frauenthema“ bezeichnet, welches in erster Linie heterosexuelle Frauen betrifft. Doch das Abtreibungsrecht hat auch weitreichende Folgen für LGBTQ+ Menschen – einschließlich nicht-binärer Menschen, trans Männern und queerer Frauen, die Zugang zu sich Abbrüchen benötigen. So können vielen queeren Menschen, die einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, die Mittel fehlen, um eine Abtreibungsbehandlung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise, wenn es sich auf ihre Fähigkeit auswirkt, zu reisen, um reproduktive Gesundheitsversorgung zu erhalten. Außerdem sind LGBTQ+-Personen nicht nur häufiger nicht versichert, sondern sehen sich auch häufig mit Stigmatisierung und Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung konfrontiert, einschließlich Misgendering und aufdringlicher Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Und zusätzlich ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für viele queere Menschen, die in der Lage sind, schwanger zu werden, nicht nur ein entscheidender Bestandteil einer gerechten medizinischen Versorgung, sondern auch der sexuellen Gerechtigkeit: Queere Menschen sind häufiger von sexuellen Übergriffen betroffen.

Wie Shayna Medley, eine US-Amerikanische Anwältin und Juristin es formuliert: „Reproduktive und LGBTQ+-Rechte sind damit untrennbar miteinander verbunden. Jeder verdient das Recht auf körperliche Autonomie, auf Gesundheitsversorgung und auf die Entscheidung, ob, wann und wie Kinder gezeugt werden sollen, ohne unangemessene Einmischung des Staates.“

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Ende September haben drei Regionalräte in Polen die Anträge zurückgezogen, die ihre Regionen zu „LGBT-freien Zonen“ erklärt hatten. Die Europäische Union hatte damit gedroht, den fast 100 Städten, Gemeinden und Provinzen, die diese Erklärung abgegeben haben, die Mittel zu entziehen.

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Im Jahr 2019 hatten rund 100 kommunale Gremien in Polen mit Unterstützung der rechtsgerichteten Partei „Recht und Gerechtigkeit“ und der katholischen Kirche solche Beschlüsse fassen können. Die EU sieht darin jedoch einen Verstoß gegen das EU-Recht. So hat sie, laut Reuters, Anfang des Monats an fünf Regionalräte geschrieben. Darin forderte sie die Räte auf, ihre Anträge zurückzunehmen, wenn sie weiterhin EU-Mittel erhalten wollten.

Die Anträge auf „LGBT-freie Zonen“ hatten dabei keinen handlungsrelevanten Aspekt gehabt, sondern waren symbolische Gesten, die die konservativen und traditionellen Werte der Räte unterstützten – entgegen einer vermeintlichen „LGBT-Ideologie“. Nun stimmten die südlichen Provinzen Malopolskie, Lubelskie und Podkarpackie für die Aufhebung des Antrags. Swietokrzyskie tat dies letzte Woche.

Der Regionalvorsitzende von Malopolskie sagte in einer Erklärung, dass die lokale Entwicklung „finanziell abgesichert“ werden müsse: „Weder ich noch irgendein Ratsmitglied der Rechten oder der Linken war bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen, Malopolskie ohne diese EU-Mittel zu lassen“, sagte er. Es sei ein Konsens, mit dem nicht jede Partei ganz zufrieden sei. „Es war nur unsere Stimme über die Bedeutung und den Wert der Familie, die zu einer solchen Erklärung [gegen LGBT-Menschen] geführt hat“, fügte er hinzu. „Malopolskie ist eine starke Region, die auf Werten aufgebaut ist und auf einer jahrhundertealten christlichen Tradition beruht.“

Während der Wahlen im Jahr 2020 hatte Polens derzeitiger Präsident Andrzej Duda erklärt, dass „LGBT keine Menschen sind, sondern eine Ideologie“. Zudem verglich er den Kampf um LGBTQ+-Rechte mit der kommunistischen Ära Polens und der Indoktrination: „Auch heute gibt es Versuche, uns und unseren Kindern eine Ideologie aufzuzwingen, aber anders“, sagte er.

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Die jährliche Gay-Pride-Parade in Kiew fand im September wieder statt, nachdem sie 2020 wegen der COVID-19-Pandemie ausgefallen war. Doch trotz jüngster Fortschritte in LGBTQ+-Rechten sind Homofeindlichkeit und der Widerstand gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften in der Ukraine nach wie vor groß.

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Rund 7.000 Menschen nahmen laut Medienberichten an der Kiewer Pride-Parade teil, um die Rechte der LGBTQ+-Gemeinschaft des Landes zu unterstützen, darunter auch Diplomat*innen und ukrainische Soldat*innen. Der jährliche Gerechtigkeitsmarsch verlief ohne Zwischenfälle, obwohl Gewalt befürchtet wurde, als eine Gruppe von einigen hundert rechtsextremen Demonstrant*innen in einem nahe gelegenen Park eine Gegendemonstration abhielten. Doch der Marsch wurde von der Polizei bewacht, um Zusammenstöße mit rechtsextremen Gruppen zu verhindern, die jedes Jahr versuchen, die Veranstaltung zu stören. Die Organisator*innen des Marsches für Gleichberechtigung gaben an, dass die Teilnehmer*innenzahl im Vergleich zum letzten Marsch im Jahr 2019 leicht rückläufig war, da dieser trotz des Widerstands religiöser und nationalistischer Gruppen die größte Beteiligung seit der Einführung der Veranstaltung vor zehn Jahren verzeichnet hatte.

Die Demonstrierenden stellten mehrere Forderungen: Sie trugen beispielsweise Transparente mit der Aufschrift "Fight for right!“ – eine Anspielung auf acht Forderungen an die ukrainischen Behörden, darunter die Legalisierung von Lebenspartner*innenschaften für LGBTQ+-Menschen und die Schaffung von Gesetzen gegen Hassverbrechen. Die Regierung hat die Unterstützung für LGBTQ-Rechte verstärkt, seit die vom Westen unterstützte Regierung 2014 an die Macht kamen. Ein Jahr später wurden die Arbeitsgesetze des Landes geändert, um die Diskriminierung von LGBTQ+-Personen am Arbeitsplatz zu verbieten. Dennoch ist Homofeindlichkeit nach wie vor weit verbreitet, wie eine im August veröffentlichte Umfrage der soziologischen Gruppe „Rating“ ergab, der zufolge 47 % der Befragten eine negative Einstellung gegenüber der LGBTQ+-Community haben.

Eben dagegen gingen die Demonstrierenden auf die Straße: „Wir sind es leid, auf Veränderungen zu warten und systematische Einschüchterung, Druck, Störung friedlicher Veranstaltungen und Angriffe auf Aktivisten und die LGBTQ-Gemeinschaft zu ertragen“, verkündeten sie in einer Erklärung. „Wir fordern hier und jetzt Veränderungen, denn wir wollen in unserem eigenen Land frei leben.“

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Nach dem schlechten Abschneiden der Linken bei der Bundestagswahl warf der Landesvorstand von Die Linke.queer in Nordrhein-Westfalen der Mutterpartei vor, mit LGBTQI*-Feindlichkeit um Stimmen geworben, und so die Arbeit von die Linke.queer behindert zu haben.

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Kritisiert wurde dabei unter anderem auch NRW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht. Diese hatte in ihrem im Frühjahr erschienenen Buch „Die Selbstgerechten“ beklagt, dass die politische Aufmerksamkeit auf „immer skurrilere Minderheiten“ gelenkt werde, „die ihre Identität jeweils in irgendeiner Marotte finden, durch die sie sich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden und aus der sie den Anspruch ableiten, ein Opfer zu sein“. Als Beispiel für solche „Marotten“ hatte sie unter anderem sexuelle Orientierung genannt. Für solche „Menschenverachtung“ dürfe in der Partei kein Platz sein, so Die Linke.queer, und erklärte, dass ein „inhaltlicher Klärungsprozess“ daher „dringend notwendig“ sei: „Es ist inakzeptabel, dass die Verächtlichmachung von Genoss:innen, die Förderung und Propagierung von Trans- und Homosexuellenfeindlichkeit [und] die enge Zusammenarbeit mit extrem rechten Kräften [...] geduldet, ja sogar akzeptiert wird“, erklärte so der Landessprecher*innenrat der Arbeitsgemeinschaft in einer Mitteilung vom Sonntag.

Außerdem kritisierte Die Linke.queer, dass eine heterosexuelle Gruppe versucht hätte, den queeren Verband zu unterwandern und dadurch dessen Arbeit lahmzulegen. Mit ihrer knappen Mehrheit habe die Gruppe die (Wieder-)Wahl von Queer-Aktivist*innen verhindert und eigene Leute durchgesetzt, welche dann nach kurzer Zeit zurücktraten, mit dem Ergebnis, dass die Arbeit des Verbandes „lahmgelegt“ wurde, so der Vorwurf.

Zudem beklagte Die Linke.queer in der Mitteilung „verschwörungstheoretische Posts und krude inhaltliche Positionen in sozialen Netzwerken“ durch Landesvorstandsmitglied Tamara Helck. Diese habe etwa einen Text geteilt, in dem der angebliche Einsatz für „Menschenrechte von queerfeministischen Transfröschen in Zentralafrika“ für das schlechte Abschneiden der Partei verantwortlich gemacht wurde: „Wer die Verächtlichmachung von Trans* und Queers zum Programm erhebt, hat in einem Landesvorstand von DIE LINKE nichts, aber auch gar nichts verloren“, so die queeren Aktivist*innen. Man bereite deshalb einen Abwahlantrag für den nächsten Landesparteitag vor.

Doch bereits am Montag nach der Wahl hatte der Bundesverband von Die Linke.queer selbst auch eingestanden, dass es bei der eigenen Partei an Akzeptanz für queere Lebensweisen fehle: „Vielfalt, Diversität und Respekt müssen in DIE LINKE wieder selbstverständlich werden“, hieß es in einem Eintrag auf Facebook. Weiterhin flehte die Bundesarbeitsgemeinschaft queere Wähler*innen mit den Worten an: „Kommt zurück! Viele Queers haben uns auf Bundesebene, schon aus Selbstachtung, dieses Mal nicht gewählt, obwohl sie DIE LINKE programmatisch unterstützen.“

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Mit einer Rede am vergangenen Donnerstag sorgte Martina Jost, gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, für eine Diskussion im Sächsischen Landtag. So zählte sie verschiedene queerpolitische Themen auf, wie das Regenbogenportal des Bundesfamilienministeriums, das Schulaufklärungsprojekt SCHLAU, das „queerste Programm der Grünen aller Zeiten“, die Forderung nach der Anerkennung sozialer Elternschaft – und beendete dies mit dem Ausruf: „Das ist doch alles krank!“

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Außerdem hatte Jost in ihrer Rede die Politik dazu aufgefordert, bei Bildungsplänen nicht die von der AfD fantasierten „Gender-Ideologen und die Gender-Lobby“, sondern „lieber mal unsere Eltern“ zu befragen. Als Jost trotz der Entgleisung von Landtagsvizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg (Linke) weder zur Ordnung gerufen noch gerügt wurde, reagierte die SPD-Abgeordnete Hanka Kliese in einer Kurzintervention mit den folgenden Worten: „Dass Sie in Ihrer Rede solche Lebensmodelle gerade wörtlich als krank bezeichnet haben, das fänden nicht nur meine Eltern schlimm, sondern auch viele andere Menschen der älteren Generation, die froh sind, dass man sich heute ein bisschen offener zeigen kann“. Auch Kultusminister Christian Piwarz (CDU) ging als nächster Redner auf Josts diskriminierende Äußerungen ein: „Dass Sie hier am Rednerpult im Sächsischen Landtag davon sprechen, dass bestimmte Lebensentwürfe und Ansichten von Menschen wortwörtlich krank sind, das macht mich wirklich sprachlos“, wofür er von allen demokratischen Parteien Beifall erhielt.

Anlass der Landtagsdebatte war ein queerfeindlicher AfD-Antrag (Drucksache 7/7678), der in der Bildungspolitik unter anderem ein „positives Bild des Lebensentwurfs traditionelle Familie als Lerninhalt“ verankern und eine angebliche „Relativierung der Familie aus Mutter, Vater und Kindern“ unterbinden wollte. In der Antragsbegründung hieß es, die heterosexuelle Familie bringe „als einziges Familienmodell die künftigen Leistungsträger und Fachkräfte hervor, ohne welche Deutschland keine wirtschaftliche Überlebensperspektive hat“. Die AfD-Fraktion wolle „alle Benachteiligungen des Mehrheits-Familienmodells beseitigen“. In der Aussprache sprach der AfD-Abgeordnete Rolf Weigand als Auftaktredner von „Frühsexualisierungs-Irrsinn“, der „Kinderseelen zerstören“ würde.

Mit solchen „Kampfbegriffen aus rechten Blasen“ versuche die AfD, so Kultusminister Piwarz (CDU), eine Scheinrealität zu konstruieren und Ängste zu bedienen. Auch Lucie Hammecke (Grüne) kritisierte: „Die Angst vor gesellschaftlicher Vielfalt sitzt offenbar tief bei der AfD“. Das eigentliche Ziel des Antrags sei das traditionelle Familienbild als einziges zulässiges zu propagieren und die Vielfalt von Lebensentwürfen zu negieren, so Hammecke weiter. Auch Sarah Buddeberg (Linke) warf der AfD vor „unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ihre queerfeindliche Agenda vorantreiben“ zu wollen, und stellte dem entgegen: „Queere Menschen und Familien existieren, auch wenn das den Horizont der AfD übersteigt“. Weiter erklärte sie: „Ein Kinderbuch, in dem eine Familie mit homosexuellen Eltern oder eine trans Person dargestellt werden, wird kein Kind in seiner Intimsphäre verletzen und überschreitet auch keine Schamgrenzen.“ In direkter Ansprache an die AfD-Fraktion schloss sie ihre Rede mit der Vorstellung, dass die AfD-Abgeordneten selbst früher in den Genuss von solchen pädagogischen Angeboten gekommen wären, und mutmaßte, dass es hätte ihnen sicher sehr gutgetan hätte, und dem Landtag ein solch hasserfüllter Antrag so vielleicht erspart geblieben wäre.

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Grüne Abgeordnete und Aktivist*innen zeigten auf einem von dem queerpolitischen Sprecher Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter geteilten Foto ein Banner mit der Aufschrift: „Keine Koalition ohne Selbstbestimmung“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) veröffentlichte nun ihre queerpolitischen Forderungen an die Koalitionsgespräche: Eine deutliche Verbesserung der Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Dafür müsse die sich noch zu bildende neue Regierung laut dgti einige Anforderungen erfüllen.

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Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist.

Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen.

Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist.

Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden.

Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.

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Aus Hass auf Homosexuelle erstach vor einem Jahr auf offener Straße ein 21-jähriger mit einem Messer einen 55 Jahre alten Mann aus Krefeld und griff auch dessen Lebenspartner, der nur knapp überlebte, an. Nun will die Landeshauptstadt daran erinnern und einen Gedenkort errichten, an dem an die Opfer von queerfeindlicher Gewalt gedacht wird.

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Im Mai hatte das Oberlandesgericht in Dresden festgestellt, dass der Täter aus homofeindlichen Motiven getötet hatte und ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.

Die Dresdner Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke) sagte über die Tat: „Diese Attacke war ein Angriff auf das Grundverständnis unseres Zusammenlebens. Wir dürfen niemals akzeptieren, dass das Modell einer offenen, freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft angegriffen, beeinträchtigt oder ausgehöhlt wird“. So hatte der Dresdner CSD-Verein für den vergangenen Montagabend zu einer friedlichen Mahnwache am damaligen Tatort aufgerufen. Die Regenbogenflagge wurde am Dresdner Kulturpalast gehisst.

Außerdem hatte der Dresdner Stadtrat kürzlich beschlossen, am Ort des Attentats einen Erinnerungsort an die Opfer von Hass-Gewalt zu errichten. Bis zum 30. März 2022 soll dafür ein Gestaltungskonzept erarbeitet werden.

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Die Schweizer Wähler*innen haben sich in einem Referendum mit deutlichem Vorsprung dafür entschieden, gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung zu erlauben: 64,1 % der Wähler*innen unterstützen die „Ehe für alle“ in der landesweiten Volksabstimmung. Damit schließt sich das Alpenland vielen anderen Ländern in Westeuropa an.

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Seit 2007 sind in der Schweiz gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt. Schon vor dem Referendum war bekannt, dass das Schweizer Parlament und der regierende Bundesrat die „Ehe für alle“ unterstützten. Auch Umfragen im Vorfeld des Referendums zeigten einen soliden Rückhalt.

Gegner*innen der Gleichbehandlung hatten argumentiert, dass die Ersetzung der zivilen Lebenspartnerschaft durch das volle Recht auf Ehe die auf der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau beruhende Familie untergraben würde. Auch ist die Schweiz mit ihren 8,5 Millionen Einwohner*innen ein traditionell konservatives Land, welches beispielsweise erst 1971 das volle Wahlrecht für Frauen bei den eidgenössischen Wahlen eingeführt, wobei ein Kanton das volle Wahlrecht bei den Kommunalwahlen sogar bis 1990 hinauszögerte.

Nun haben Fortschritt und Vielfalt jedoch gegen die „Tradition“ gesiegt, und die erfolgreichen Befürworter*innen der Ehe für alle können sich freuen, dass gleichgeschlechtliche Partner*innenschaften künftig rechtlich mit heterosexuellen gleichgestellt werden, da sie gemeinsam Kinder adoptieren können und die Staatsbürger*innenschaft für gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen erleichtert wird. Außerdem wird es lesbischen Paaren möglich sein, eine geregelte Samenspende in Anspruch zu nehmen.

Befürworter*innen fürchten jedoch, dass es wegen der Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren noch Monate dauern könnte, bis gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich heiraten können.

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