Weiterlesen Denn noch immer sind trans Personen in Deutschland gezwungen, sich einer langen und teuren „Begutachtung“ auszusetzen, um ihr legales Geschlecht zu verändern. Dieser Prozess sei, so beschreibt trans Aktivistin Felicia Rolletschke im Gespräch mit der Deutschen Welle, „degradierend, teuer, und unlogisch“. Sie gehört deswegen zu den vielen Aktivist*innen, die für eine Reform des sogenannten „Transsexuellengesetzes“ kämpfen, welches den gesetzlichen Geschlechts- und Namensänderungs-Prozess für trans Personen festlegt. Während dieses nun seit vierzig Jahren in Kraft ist, haben sich trans Gesetze in anderen Ländern langsam modernisiert – sogar das Deutsche Bundesverfassungsgericht selbst hat bereits mehrmals eine Veränderung empfohlen, zuletzt im Jahr 2011. Nun hat die Regierung jedoch deutlich gemacht, dass mit solch einer Reform erstmal nicht gerechnet werden kann. Dies hält trans Personen zurück, denn wie Rolletschke erklärt, ist es wirklich ein großer Aufwand und eine Last, den gesetzlichen Namens- und Geschlechtseintrag zu ändern – sie selbst durchlief den Prozess zwischen 2015 und 2018. Als sie im Rahmen ihrer damaligen Therapie entschied, ihren Namen zu verändern, musste sie 1600 Euro bezahlen, um den Prozess überhaupt beginnen zu können. Dieser Betrag stellt oft eine Barriere für trans Personen dar, gerade für jüngere ohne eigenes Einkommen. „Es sollte keine Voraussetzung sein, genug Geld rumliegen zu haben, um deinen gesetzlichen Namen zu verändern“. So Rolletschke. Laut Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* (BVT) ist dies jedoch eine typische Summe: „Wir sehen oft Kosten von mehreren tausend Euro“ – „Das sind viel zu hohe Hürden“. Nach der ursprünglichen Anhörung durch eine*n Richter*in wird das Geld benötigt, um für zwei "Expert*innen-Gutachten“ (meistens durch staatlich anerkannte Psychotherapeut*innen) zu bezahlen, die unabhängig die betroffene Person „begutachten“. Rolletschke beschrieb ihre Erfahrung dessen als größtenteils basierend auf „altmodischen Geschlechterrollen“. Sie erzählte, dass beide Gutachten je zwei Stunden dauerten und ihre ganze Lebensgeschichte abdeckten: „Sie fragen nach sexuellen Erfahrungen, sexueller Orientierung, Fetischen, Familienstrukturen. Es ging um viele Themen die für Geschlecht gar nicht relevant sind.“ Außerdem bekam sie als trans Frau den Eindruck, auf Basis ihrer Konformität mit einer „stereotypisch weiblichen Erscheinung“ beurteilt zu werden: „Sie beurteilten wie gut mein Make-Up aufgetragen war. Auch, ob ich meine Beine verschränkte, wenn ich mich hinsetzte. Und sie beurteilten meine sexuelle Orientierung. Zum Beispiel, wenn du eine trans Frau bist, und nur an Männern interessiert bist, gibt das Bonus Punkte“. Am Ende schicken die Therapeut*innen ihr Gutachten an den*die jeweilige Richter*in – und laut Hümpfner kommen sie in 99% der Fälle zum gleichen Schluss wie die betroffene trans Person selbst: „Damit sind [die Gutachten] nicht nur überflüssig, sondern können für trans Personen degradierend und invasiv sein“. Aktivist*innen hatten deshalb gehofft, dass das veraltete, archaische, und degradierende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode reformiert wird – doch nach dem erneuten Scheitern am 19.05. scheint dies nicht mehr möglich. Trotzdem betont Rolletschke, dass es sehr wichtig sei, dass darüber gesprochen werde.
Mehr Altersarmut unter queeren Senior*innen
18. Mai 2021Weiterlesen Sven Lehmann, sozial- und queer-politischer Sprecher der Grünen im Bundestag, erklärt: Nein, es ist keine Zufall. Nachdem die oben genannten Zahlen auf die Anfrage seiner Partei zur „sozialen Lage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland“ veröffentlicht wurden, kritisierten die Grünen die Tatenlosigkeit des Bundes und warf der Regierung vor, sie sei an der sozialen Lage von LBGTIs desinteressiert: „Die Bundesregierung macht keinerlei Anstalten, die Datenlage zu verbessern und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.“, so Lehman, obwohl es viel zu tun gäbe. Wie der Tagesspiegel berichtet, belegen Studien noch immer Diskriminierung queerer Menschen im Arbeitsleben, ältere Erhebungen aus Deutschland zeigen, dass rund ein Drittel der trans Menschen bereits sexualisierte Übergriffe erlebt haben, und Zahlen aus den USA zeigen, dass trans Erwachsene neun Mal häufiger versuchen Suizid zu begehen, als dies in der Gesamtbevölkerung der Fall ist. Dieser „Minderheitenstress“, unter dem queere Menschen in Deutschland nach wie vor leiden, ist laut Lehmann unter anderem dafür verantwortlich, dass queere Menschen einem höheren Risiko von Altersarmut ausgesetzt sind: „Sie leiden deutlich häufiger nicht nur unter Armut, sondern auch unter Depressionen, Obdachlosigkeit oder Suizidgefahr.“ Bei den queeren Senior*innen, die heute von Altersarmut bedroht sind, handele es sich um Jahrgänge, die sich am Arbeitsplatz nicht outen konnten oder sonst eine Kündigung befürchten mussten. Der daraus resultierende Druck könne oft dazu geführt haben, psychisch zu erkranken, was sich wiederrum auf Lohn und Rente auswirkte. Deswegen bekräftigten die Grünen ihre Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit. Außerdem wolle die Fraktion einen Gesetzentwurf für ein neues Selbstbestimmungsrecht im Bundestag zur Abstimmung stellen, welches das bereits als verfassungswidrig erklärte „Transsexuellengesetz“ von 1981 ersetzen soll. Weil die Bundesregierung keinerlei Anstalten mache, „die Datenlage zu verbessern und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen“, griff Lehmann explizit das von Franziska Giffey und der SPD geführte Familienministerium an. Dieses verweise bei Maßnahmen zudem immer auf sein Regenbogenportal. „Eine Seite im Internet ist aber noch keine Anti-Diskriminierungspolitik“, kritisierte Lehmann. Deswegen forderte er die SPD auf, dem neuen Gesetz im Bundestag zuzustimmen: Es gäbe dafür, jenseits der Union, eine Mehrheit im Parlament.
Monitoring trans- und homophobe Gewalt in Berlin
12. April 2021Weiterlesen Ziel des Monitorings ist es, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Form von Gewalt gegen LSBTIQ detailliert zu dokumentieren und gesellschaftlich für das Problem zu sensibilisieren. Hierfür wurden Statistiken von Polizei und Beratungsstellen analysiert, aber auch Berliner*innen befragt. Außerdem wird vertiefend auf lesbenfeindliche Gewalt eingegangen. Insgesamt wird von einer honen Dunkelziffer von Gewalt gegen LSBTIQ ausgegangen. Das Monitoring soll daher zusätzlich zu einer Sichtbarkeit für diese spezifischen Formen von Gewalt sorgen und Betroffene stärken. Berlins Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Diskriminierung, Dr. Dirk Behrend, sagte dazu: „So wollen wir nicht nur ein öffentliches Bewusstsein schaffen, sondern auch Betroffene motivieren, Vorfälle zu melden und zur Anzeige zu bringen.“ Der Bericht erscheint im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt” (IGSV) alle zwei Jahre und wird von der Camino gGmbH erstellt. Erstmals wurden für den Bericht auch die Daten des polizeilichen Staatsschutzes zu „Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung und/oder sexuelle Identität“ für Berlin im Zeitraum von 2010 bis 2018 differenziert ausgewertet. In Berlin werden dem Bericht zufolge mehr Fälle von Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Identität polizeilich angezeigt, als im gesamten sonstigen Bundesgebiet. Ab 2018, so die Autor*innen des Berichts, steigt die Zahl der Anzeigen von Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung und/oder sexuelle Identität insgesamt stark an. Auch bei Gewaltdelikten im engeren Sinn fänden sich deutliche Zuwächse, die allerdings etwas geringer ausfallen. Die Tatverdächtigen unterscheiden sich in Bezug auf ihre Staatsangehörigkeit nicht von der Berliner Gesamtgesellschaft. Sie sind mit großer Mehrheit männlich und oftmals bereits polizeilich bekannt. Der Bericht ergab, dass der überwiegende Anteil aller angezeigten Übergriffe (67,3 %) im öffentlichen und halböffentlichen Raum stattfindet. Mehr als zwei Drittel der Übergriffe in Berlin richten sich gegen ein einzelnes Opfer, wobei Männer* zu größeren Teilen (42 %) von Gewaltdelikten betroffen sind als Frauen* (36 %). Beleidigungen stellten das häufigste Delikt dar. Ein Großteil der Delikte wurde an Wochenenden, im Sommer und am späten Abend verübt. Dies lässt einen Zusammenhang mit dem Ausgehverhalten und queerer Präsenz im öffentlichen Raum vermuten.
Tessa Ganserer – die erste trans Frau im Bundestag?
17. März 2021Weiterlesen In Berlin wolle Ganserer sich, so letztes Jahr angekündigt, für LGBTI-Rechte einsetzen, wie unter anderem eine Reform des „völlig veralteten“ Transsexuellengesetzes. Wie Echte Vielfalt berichtete rufen Opposition und trans Aktivist*innen dazu schon seit Jahren auf, dennoch: „Die Regierung in Berlin hat bisher überhaupt nichts Vernünftiges auf den Weg gebracht.“, so Ganserer, insbesondere der „pathologische Ansatz“ des Gesetzes sei „unerträglich“. Noch immer beinhaltet der letzte Gesetzesentwurf der Union die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“). In einem Interview mit nordbayern.de sagte die Direktkandidatin, dass sie jedoch auch Lust habe, „im Bundestag wieder an anderer Stelle eine andere inhaltliche Politik zu machen und nicht nur Betroffenenpolitik“ – schließlich sei sie Diplom Försterin. Und ebendies, dass trans Personen nicht nur etwas wertvolles zu „trans Themen“ beizutragen haben – wie Frauen nicht nur zu „Frauenthemen“ etwas zu sagen haben – könnte und sollte sich in der Zukunft normalisieren. Zwar ist die Tatsache, dass mittlerweile ein Klima im Bundestag herrscht, indem sich trans Personen outen können ein Fortschritt, der durchaus gefeiert werden darf – so ist es dennoch wünschenswert, dass beispielsweise die vielen trans Politiker*innen, die sich dieses Jahr (und künftig) um ein Mandat bewerben wollen, nicht auf ihre geschlechtliche Identität reduziert werden. Ein männlicher Politiker müsste nämlich nie die Absicht erklären, sich auch für andere Themen als beispielsweise maskuline Gesundheit engagieren zu wollen.
Gesetzentwurf zum Schutz von intergeschlechtlichen Kinder vor geschlechtsangleichenden Operationen
4. Februar 2021Weiterlesen „In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf. Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen. Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“ Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen. Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen. In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert. Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.