Echte Vielfalt

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Wie Echte-Vielfalt vergangene Woche berichtete, konnten die FDP- und Grünen-Anträge für ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung für trans Personen in einer Abstimmung am 19.05. im Bundestag nicht durchgesetzt werden. Damit bliebt das rückständische „Transsexuellengesetz“ weiter bestehen – obwohl Aktivist*innen längst eine Reform fordern.

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Denn noch immer sind trans Personen in Deutschland gezwungen, sich einer langen und teuren „Begutachtung“ auszusetzen, um ihr legales Geschlecht zu verändern. Dieser Prozess sei, so beschreibt trans Aktivistin Felicia Rolletschke im Gespräch mit der Deutschen Welle, „degradierend, teuer, und unlogisch“. Sie gehört deswegen zu den vielen Aktivist*innen, die für eine Reform des sogenannten „Transsexuellengesetzes“ kämpfen, welches den gesetzlichen Geschlechts- und Namensänderungs-Prozess für trans Personen festlegt. Während dieses nun seit vierzig Jahren in Kraft ist, haben sich trans Gesetze in anderen Ländern langsam modernisiert – sogar das Deutsche Bundesverfassungsgericht selbst hat bereits mehrmals eine Veränderung empfohlen, zuletzt im Jahr 2011. Nun hat die Regierung jedoch deutlich gemacht, dass mit solch einer Reform erstmal nicht gerechnet werden kann.

Dies hält trans Personen zurück, denn wie Rolletschke erklärt, ist es wirklich ein großer Aufwand und eine Last, den gesetzlichen Namens- und Geschlechtseintrag zu ändern – sie selbst durchlief den Prozess zwischen 2015 und 2018. Als sie im Rahmen ihrer damaligen Therapie entschied, ihren Namen zu verändern, musste sie 1600 Euro bezahlen, um den Prozess überhaupt beginnen zu können. Dieser Betrag stellt oft eine Barriere für trans Personen dar, gerade für jüngere ohne eigenes Einkommen. „Es sollte keine Voraussetzung sein, genug Geld rumliegen zu haben, um deinen gesetzlichen Namen zu verändern“. So Rolletschke.

Laut Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* (BVT) ist dies jedoch eine typische Summe: „Wir sehen oft Kosten von mehreren tausend Euro“ – „Das sind viel zu hohe Hürden“. Nach der ursprünglichen Anhörung durch eine*n Richter*in wird das Geld benötigt, um für zwei "Expert*innen-Gutachten“ (meistens durch staatlich anerkannte Psychotherapeut*innen) zu bezahlen, die unabhängig die betroffene Person „begutachten“. Rolletschke beschrieb ihre Erfahrung dessen als größtenteils basierend auf „altmodischen Geschlechterrollen“. Sie erzählte, dass beide Gutachten je zwei Stunden dauerten und ihre ganze Lebensgeschichte abdeckten: „Sie fragen nach sexuellen Erfahrungen, sexueller Orientierung, Fetischen, Familienstrukturen. Es ging um viele Themen die für Geschlecht gar nicht relevant sind.“ Außerdem bekam sie als trans Frau den Eindruck, auf Basis ihrer Konformität mit einer „stereotypisch weiblichen Erscheinung“ beurteilt zu werden: „Sie beurteilten wie gut mein Make-Up aufgetragen war. Auch, ob ich meine Beine verschränkte, wenn ich mich hinsetzte. Und sie beurteilten meine sexuelle Orientierung. Zum Beispiel, wenn du eine trans Frau bist, und nur an Männern interessiert bist, gibt das Bonus Punkte“.

Am Ende schicken die Therapeut*innen ihr Gutachten an den*die jeweilige Richter*in – und laut Hümpfner kommen sie in 99% der Fälle zum gleichen Schluss wie die betroffene trans Person selbst: „Damit sind [die Gutachten] nicht nur überflüssig, sondern können für trans Personen degradierend und invasiv sein“.

Aktivist*innen hatten deshalb gehofft, dass das veraltete, archaische, und degradierende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode reformiert wird – doch nach dem erneuten Scheitern am 19.05. scheint dies nicht mehr möglich. Trotzdem betont Rolletschke, dass es sehr wichtig sei, dass darüber gesprochen werde.

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Wie der Deutsche Alterssurvey gezeigt hat, sind queere Menschen im Alter häufiger von Armut bedroht als Cisgeschlechtliche und Heterosexuelle. So liegt unter queeren Senioren im Alter von 60 bis 90 Jahren die Armutsquote um sechs Prozentpunkte höher als bei hetero-cis Männern, während queeren Seniorinnen durchschnittlich zehn Prozent weniger Einkommen zur Verfügung steht als hetero-cis Frauen. Ist das Zufall?

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Sven Lehmann, sozial- und queer-politischer Sprecher der Grünen im Bundestag, erklärt: Nein, es ist keine Zufall. Nachdem die oben genannten Zahlen auf die Anfrage seiner Partei zur „sozialen Lage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland“ veröffentlicht wurden, kritisierten die Grünen die Tatenlosigkeit des Bundes und warf der Regierung vor, sie sei an der sozialen Lage von LBGTIs desinteressiert: „Die Bundesregierung macht keinerlei Anstalten, die Datenlage zu verbessern und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.“, so Lehman, obwohl es viel zu tun gäbe. Wie der Tagesspiegel berichtet, belegen Studien noch immer Diskriminierung queerer Menschen im Arbeitsleben, ältere Erhebungen aus Deutschland zeigen, dass rund ein Drittel der trans Menschen bereits sexualisierte Übergriffe erlebt haben, und Zahlen aus den USA zeigen, dass trans Erwachsene neun Mal häufiger versuchen Suizid zu begehen, als dies in der Gesamtbevölkerung der Fall ist.

Dieser „Minderheitenstress“, unter dem queere Menschen in Deutschland nach wie vor leiden, ist laut Lehmann unter anderem dafür verantwortlich, dass queere Menschen einem höheren Risiko von Altersarmut ausgesetzt sind: „Sie leiden deutlich häufiger nicht nur unter Armut, sondern auch unter Depressionen, Obdachlosigkeit oder Suizidgefahr.“ Bei den queeren Senior*innen, die heute von Altersarmut bedroht sind, handele es sich um Jahrgänge, die sich am Arbeitsplatz nicht outen konnten oder sonst eine Kündigung befürchten mussten. Der daraus resultierende Druck könne oft dazu geführt haben, psychisch zu erkranken, was sich wiederrum auf Lohn und Rente auswirkte.

Deswegen bekräftigten die Grünen ihre Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit. Außerdem wolle die Fraktion einen Gesetzentwurf für ein neues Selbstbestimmungsrecht im Bundestag zur Abstimmung stellen, welches das bereits als verfassungswidrig erklärte „Transsexuellengesetz“ von 1981 ersetzen soll.

Weil die Bundesregierung keinerlei Anstalten mache, „die Datenlage zu verbessern und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen“, griff Lehmann explizit das von Franziska Giffey und der SPD geführte Familienministerium an. Dieses verweise bei Maßnahmen zudem immer auf sein Regenbogenportal. „Eine Seite im Internet ist aber noch keine Anti-Diskriminierungspolitik“, kritisierte Lehmann. Deswegen forderte er die SPD auf, dem neuen Gesetz im Bundestag zuzustimmen: Es gäbe dafür, jenseits der Union, eine Mehrheit im Parlament.

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Es erscheint paradox: Ausgerechnet im liberalen Berlin, in dem queeres Leben so sichtbar ist und weswegen queere Menschen extra dorthin ziehen, kommt es zu vielen Fällen homo- und transfeindlicher Gewalt. Im Jahr 2020 erschien der erste Bericht des Monitorings für trans- und homophobe Gewalt in Berlin, um diese Vorfälle zu erfassen.

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Ziel des Monitorings ist es, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Form von Gewalt gegen LSBTIQ detailliert zu dokumentieren und gesellschaftlich für das Problem zu sensibilisieren. Hierfür wurden Statistiken von Polizei und Beratungsstellen analysiert, aber auch Berliner*innen befragt. Außerdem wird vertiefend auf lesbenfeindliche Gewalt eingegangen. Insgesamt wird von einer honen Dunkelziffer von Gewalt gegen LSBTIQ ausgegangen. Das Monitoring soll daher zusätzlich zu einer Sichtbarkeit für diese spezifischen Formen von Gewalt sorgen und Betroffene stärken. Berlins Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Diskriminierung, Dr. Dirk Behrend, sagte dazu: „So wollen wir nicht nur ein öffentliches Bewusstsein schaffen, sondern auch Betroffene motivieren, Vorfälle zu melden und zur Anzeige zu bringen.“

Der Bericht erscheint im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt” (IGSV) alle zwei Jahre und wird von der Camino gGmbH erstellt.

Erstmals wurden für den Bericht auch die Daten des polizeilichen Staatsschutzes zu „Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung und/oder sexuelle Identität“ für Berlin im Zeitraum von 2010 bis 2018 differenziert ausgewertet.

In Berlin werden dem Bericht zufolge mehr Fälle von Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Identität polizeilich angezeigt, als im gesamten sonstigen Bundesgebiet. Ab 2018, so die Autor*innen des Berichts, steigt die Zahl der Anzeigen von Hasskriminalität gegen die sexuelle Orien­tierung und/oder sexuelle Identität insgesamt stark an. Auch bei Gewaltdelikten im engeren Sinn fänden sich deutliche Zuwächse, die allerdings etwas geringer ausfal­len.

Die Tatverdächtigen unterscheiden sich in Bezug auf ihre Staatsangehörigkeit nicht von der Berliner Gesamtgesellschaft. Sie sind mit großer Mehrheit männlich und oftmals bereits polizeilich bekannt.

Der Bericht ergab, dass der überwiegende Anteil aller angezeigten Übergriffe (67,3 %) im öffentlichen und halböffentlichen Raum stattfindet. Mehr als zwei Drittel der Übergriffe in Berlin richten sich gegen ein einzelnes Opfer, wobei Männer* zu größeren Teilen (42 %) von Gewaltdelikten betroffen sind als Frauen* (36 %).  Beleidigungen stellten das häufigste Delikt dar.

Ein Großteil der Delikte wurde an Wochenenden, im Sommer und am späten Abend verübt. Dies lässt einen Zusammenhang mit dem Ausgehverhalten und queerer Präsenz im öffentlichen Raum vermuten.

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Als sich Tessa Ganserer (Grüne) 2018 als trans outete war die heute 43-Jährige schon fünf Jahre lang Mitglied des bayerischen Landtags – und wurde mit ihrem Outing zur ersten offenen trans Abgeordneten einen deutschen Landesparlamentes. Nun zieht die gelernte Forstwirtin, die derzeit queerpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion ist, als Direktkandidatin für den Wahlkreis Nürnberg-Nord in die Bundestagswahl am 26. September diesen Jahres.

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In Berlin wolle Ganserer sich, so letztes Jahr angekündigt, für LGBTI-Rechte einsetzen, wie unter anderem eine Reform des „völlig veralteten“ Transsexuellengesetzes. Wie Echte Vielfalt berichtete rufen Opposition und trans Aktivist*innen dazu schon seit Jahren auf, dennoch: „Die Regierung in Berlin hat bisher überhaupt nichts Vernünftiges auf den Weg gebracht.“, so Ganserer, insbesondere der „pathologische Ansatz“ des Gesetzes sei „unerträglich“. Noch immer beinhaltet der letzte Gesetzesentwurf der Union die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“).

In einem Interview mit nordbayern.de sagte die Direktkandidatin, dass sie jedoch auch Lust habe, „im Bundestag wieder an anderer Stelle eine andere inhaltliche Politik zu machen und nicht nur Betroffenenpolitik“ – schließlich sei sie Diplom Försterin.

Und ebendies, dass trans Personen nicht nur etwas wertvolles zu „trans Themen“ beizutragen haben – wie Frauen nicht nur zu „Frauenthemen“ etwas zu sagen haben – könnte und sollte sich in der Zukunft normalisieren. Zwar ist die Tatsache, dass mittlerweile ein Klima im Bundestag herrscht, indem sich trans Personen outen können ein Fortschritt, der durchaus gefeiert werden darf – so ist es dennoch wünschenswert, dass beispielsweise die vielen trans Politiker*innen, die sich dieses Jahr (und künftig) um ein Mandat bewerben wollen, nicht auf ihre geschlechtliche Identität reduziert werden. Ein männlicher Politiker müsste nämlich nie die Absicht erklären, sich auch für andere Themen als beispielsweise maskuline Gesundheit engagieren zu wollen.

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Anfang 2020 hatte das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgelegt. Nach diesem sollen chirurgische Eingriffe an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern nur noch erlaubt sein, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

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„In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind“ heißt es in dem Entwurf.  Auch bestehende medizinische Leitlinien rieten davon ab, solche irreversiblen Eingriffe vorzunehmen.

Ziel des Gesetzentwurfes soll es sein, neben dem „Schutz der körperlichen Integrität des Kindes […] das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.“

Ab 14 Jahren sollen intergeschlechtliche Kinder mit Genehmigung eines Familiengerichtes dann selbst entscheiden, ob sie operiert werden möchten. Dafür müssen außerdem die Eltern einwilligen und der Eingriff dem Kindeswohl nicht widersprechen.

Im Dezember 2020 beriet des Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD] begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich den Entwurf. Er forderte jedoch Nachbesserungen, da zu befürchten sei, dass Eltern und Mediziner*innen versuchen, das Verbot zu umgehen.

In einer Expert*innen-Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die am 13. Januar 2021 stattfand, stieß der inzwischen überarbeitete Entwurf bei den eingeladenen Expert*innen überwiegend auf Zustimmung, jedoch wurde auch ein hoher Nachbesserungsbedarf attestiert.
Die Meinungen verschiedener medizinischer Sachverständigen gingen mitunter auseinander. So sagte die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, dass dem Regierungsentwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche zudem nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und werde der Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht.

Die Vertreterin der Kinder Endokrinolog*innen, Professorin Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. Ebenso konstatierte die Psychologin Prof. Katinka Schweizer von der Hamburg Medical School: „Insgesamt sind der Gesetzentwurf und seine Ziele, den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und leiblichen Souveränität zu gewährleisten, zu begrüßen.“ Es bestehe jedoch erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich, und werde damit in der alltagsweltlichen Praxis von Familien nicht gerecht.

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Fibel Echte Vielfalt

Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Sichtbarkeit sind grundlegende Themen für jeden Menschen und sollen auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queere (LSBTIQ*) gelten. Damit sich alle angesprochen fühlen können und sichtbar sind, formuliert die Fibel geschlechtersensibel.

Die Fibel „Echte Vielfalt“ will interessierten Menschen den Zugang zu Begriffen der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt erleichtern. Die Fibel will Irrtümer und Vorurteile ausräumen, Interesse und Verständnis wecken. Einblicke in die Begriffs-und Lebenswelten von LSBTIQ* können einen Einstieg dazu bieten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird ausdrücklich nicht erhoben. Die Fibel lädt vielmehr ein, neugierig zu bleiben und sich über die angebotenen Inhalte hinaus zu informieren.

Vier Versionen der Fibel


Grundlagen

Geschlecht

Geschlechtliche Vielfalt

Sexuelle Orientierungen

Formen des Zusammenlebens

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit


HAKI e.V.

7. Oktober 2020

HAKI e.V. ist ein in Kiel und in Schleswig-Holstein aktiver Verein, der sich den Themen geschlechtliche Vielfalt, gleichgeschlechtliche Lebensformen sowie der Vielfalt sexueller Orientierungen widmet. Das HAKI-Zentrum in Kiel ist Anlaufstelle und Treffpunkt für alle Menschen aus dem LSBTIQ*-Spektrum in Schleswig-Holstein.

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Schwerpunkte der Arbeit sind Aufklärungs- und Bildungsangebote zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung und die Stärkung der Selbstbestimmung von LSBTIQ* und Unterstützung bei Problemen durch Beratungs- und Jugendarbeit. Auch Selbsthilfe- und Freizeitangebote gehören zum Engagement von HAKI e.V.

Verschiedene (Arbeits-)Gruppen beschäftigen sich mit spezifischen Themen oder sprechen bestimmte Zielgruppen an. So zum Beispiel queere Migrant*innen und Geflüchtete oder LSBTIQ* mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

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Queer und Veganismus – diese beiden Themen haben auf den ersten Blick nicht viel miteinander zu tun. Doch die Initiative Vegan Rainbow Project zeigt auf, wie beide Themen politisch miteinander verbunden werden können.

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Das Projekt der beiden queeren, lesbischen Frauen Daniela Zysk und India Kandel möchte darüber informieren, wie sich Unterdrückung und Marginalisierung verschiedener Gruppen, ob Mensch oder Tier, ähneln oder sich sogar gegenseitig bedingen. Ihr Ziel: Auf die Befreiung und Gleichberechtigung aller Lebewesen hinarbeiten, und dabei queeren Aktivismus und die Tierrechtsbewegung zusammenbringen.

Dafür stellen Sie auf ihrem Blog Wissen zur Verfügung und führen Interviews mit verschiedenen veganen Personen. Sie halten Vorträge oder nehmen an veganen oder LSBTIQ*-Events und Demonstrationen teil. Sichtbarkeit für vegan lebende, unterdrückte und marginalisierte Gruppen zu schaffen, sei ein zentraler Bestandteil ihres Aktivismus.

Auf ihrem Blog berichten sie zum Beispiel über Gnadenhöfe für Tiere, die von Personen aus dem LSBTIQ*-Spektrum geführt werden. Oder sprechen mit Wissenschaftler*innen und Theoretiker*innen, die sich mit den Überschneidungen von Sexismus und der Ausbeutung von Nutztieren beschäftigen.

Homophobie, Sexismus oder auch Speziesismus, also die Unterdrückung von Lebewesen auf Grund ihrer Artzugehörigkeit, ähneln sich in ihrer Wirkungsweise, so erläutert India in einem Interview. in allen Fällen werden Gruppen auf Grund bestimmter Merkmale abgewertet und ungleich behandelt. Auch Vorurteile gegenüber Veganer*innen und queeren Menschen können sich ähneln, wie Daniela aus eigener Erfahrung berichtet. Beides werde mitunter als „nicht natürlich“ bezeichnet oder als Defizit gesehen.

In der queeren Community möchten Daniela und India auf die Ausbeutung von Nutztieren aufmerksam machen, denn gerade hier gäbe es schon eine erhöhte Sensibilität für verschiedene Unterdrückungsformen: „Genau wie wir, wollen und sollten andere Tiere selbst über ihren eigenen Körper und ihr (Sexual-) Leben bestimmen dürfen. In der Tierindustrie sind jedoch Vergehen gegen die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung […] an der Tagesordnung. Ohne diese Praktiken könnte die Tierindustrie nicht existieren“ schreiben sie in einem Flyer.

Wer das Projekt und seine Message unterstützen möchte, kann zum Beispiel im Webshop eine Pride-Flagge mit Vegan-Schriftzug erwerben oder India und Daniela für einen Vortrag auf einer Veranstaltung anfragen.

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KIEL. Anlässlich der heutigen (7.3.19) Landtagsbefassung zum Thema der sogenannten Homoheilung betont Familienminister Heiner Garg: „Es gibt Formen von Aber- und Irrglauben, deren Hartnäckigkeit schlichtweg erstaunt. Dazu gehört die Annahme, mit Menschen, die Menschen gleichen Geschlechts lieben, könnte irgendetwas nicht in Ordnung sein. Diese Annahme ist nicht weniger abwegig als die Idee, die Erde sei eine Scheibe.

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Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Pathologisierung von Schwul- oder Lesbisch-Sein noch immer Menschen das Leben zur Qual machen kann. Darum ist die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit keine randständige Spinnerei, die man womöglich auch ignorieren könnte. Es handelt sich um nichts anders als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die bekämpft gehört. Und sie ist in der medizinischen Fachwelt längst als Irrtum verworfen. Vor fast drei Jahrzehnten, im Mai 1990, hat die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation beschlossen, Homosexualität aus dem ICD-Katalog zu streichen. Die schlichte Realität ist: Homosexuelle Menschen sind nicht krank, sie müssen nicht geheilt werden. Homosexualität ist Teil der menschlichen Natur und eine menschenrechtlich geschützte Ausprägung der Persönlichkeit. Deshalb haben die Delegierten der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes 2013 vor sogenannten Reparations- beziehungsweise Konversionstherapien in klaren Worten gewarnt. Denn es gibt, so der auch von der Bundesärztekammer getragene Beschluss, für diese sogenannten Therapien keine medizinische Indikation. Vielmehr stellen sie eine ernste Gefahr für die psychische Gesundheit und die Menschenrechte der Betroffenen dar.

Konversationstherapie zielt auf die Reduzierung homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potentiale. Dazu soll die Homosexualität der Betroffenen in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umgewandelt werden. Derartige Therapien entbehren jeglicher wissenschaftlichen oder medizinischen Grundlage.

Nachgewiesen wurden schädliche Effekte dieser Behandlungen auf die therapierten Personen. Hierzu gehören Depressivität, Suizidgedanken, Ängste und soziale Isolation. Besonders minderjährige Menschen sind vor derartigen Behandlungen zu schützen, dazu ist der Staat verpflichtet. Das bedeutet: das Anbieten, Bewerben und Durchführen von derartigen Therapien mit dem Ziel, die ursprüngliche sexuelle Orientierung von Minderjährigen zu verändern, muss ausnahmslos verboten werden. Eine solche Kindeswohlgefährdung kann auch unter dem Deckmantel der Religionsausübung nicht akzeptiert werden. Das beinhaltet auch, dass Organisationen, die Konversionstherapien befürworten, nicht durch öffentliche Mittel gefördert werden oder als z. B. Freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden können. Diese Therapien sind unethisch. Dieses Verbot sollte strafbewehrt werden. Es geht um Kindeswohl und Menschenrecht.

Ich sehe und begrüße, dass auch der Bundesgesundheitsminister sich für ein wirksames und verfassungskonformes Verbot sogenannter konversionstherapeutischer Ansätze einsetzt. Ich habe auch den Eindruck dass auch er sich ein schnelleres entsprechendes Gesetz wünscht: ein Gesetz, dass dann auch keine Schlupflöcher unter dem Vorwand lässt, in Wahrheit den Betroffenen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen. Schleswig-Holstein sollte sich auf Bundesebene dafür stark machen, ein solches Gesetz endlich auf den Weg zu bringen – das unterstütze ich mit Nachdruck.

Homosexuelle Menschen brauchen keine Gehirnwäsche. Sie benötigen und haben Anspruch auf Respekt und die Solidarität der Mehrheitsgesellschaft.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium

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Im vergangenen Jahr fand die erste Schleswig-Holstein Inter* Trans* Tagung noch fast heimlich und ohne großes Aufhebens statt - nicht absichtlich, sondern aufgrund des äußerst kurzen organisatorischen Vorlaufs. In diesem Jahr sagen wir rechtzeitig: Save the Date!

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Vom 31.08. bis zum 02.09. öffnet die SHITT 2018 ihre Tore. Wir werden auch in diesem Jahr wieder ein weit gefächertes Workshopangebot für euch bereithalten. Und natürlich wird die SHITT auch 2018 wieder politisch: Am Samstag, 01.09., von 14.00 bis 16.00 Uhr laden wir zu einer Podiumsdiskussion mit Mitgliedern des deutschen Bundestags rund um das Thema „Geschlechtliche Selbstbestimmung vs. deutsches Recht“.

Schleswig-Holstein Inter* Trans* Tagung
Wann: 31.08. - 02.09.2018
Wo: Der PARITÄTISCHE SH, Zum Brook 4, 24143 Kiel
Kontakt
Anna Langsch
Mail: post@haki-sh.de
Tel.: 0431 - 17 090

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