Echte Vielfalt

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Die rechtliche Änderung des Geschlechts und des Namens ist in Deutschland immer noch ein mühsames Verfahren. Nun fordert die deutsche Regierung ein neues "Selbstbestimmungs"-Gesetz, das es den Menschen erleichtern soll. Doch nicht alle sind davon überzeugt.

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Das vom Justiz- und Familienministerium vorgeschlagene "Selbstbestimmungs"-Gesetz würde ein jahrzehntealtes sogenanntes "Transsexuellengesetz" ersetzen, das von trans und nicht-binären Menschen einen Gerichtsbeschluss und zwei Sachverständigengutachten verlangt, um ihr Geschlecht und ihren Namen in offiziellen Dokumenten zu ändern. Das Gesetz ist in Deutschland seit 40 Jahren in Kraft und wurde von der trans Community in Deutschland als "entwürdigend und archaisch" bezeichnet.

So hatte die aktuelle deutsche Regierungskoalition versprochen, dieses Gesetz abzuschaffen. Justizminister Marco Buschmann sagte nun, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Dabei sieht der neue Vorschlag vor, dass der rechtliche Status einer Person durch eine einfache Selbsterklärung geändert werden kann. Eine weitere Änderung ist erst ein Jahr nach der Registrierung der ersten Änderung zulässig. Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass Jugendliche über 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, wenn ihre Eltern zustimmen.

Eine von YouGov im Auftrag der Welt am Sonntag durchgeführte Umfrage ergab, dass 46 % der Befragten den Plan befürworten und 41 % ihn ablehnen. Die repräsentative Umfrage wurde an zwei Tagen im Juli durchgeführt. 1.796 Personen beantworteten die Fragen online. Dabei fand YouGov heraus, dass 48% der Teilnehmer*innen den Aspekt, dass Jugendliche ihr Gesetz auch selbst ändern könnten, eher oder ganz ablehnten, während 39% ihn eher oder ganz unterstützten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch sagte, wie DW berichtete berichtete, dass es darum gehe, "ein zentrales Versprechen des Grundgesetzes zu wahren: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde für alle Menschen". Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei mehr als überfällig, dass wir den rechtlichen Rahmen an die gesellschaftliche Realität anpassten.

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Die Ampelparteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das sogenannte „Transsexuellengesetz“ abzuschaffen. Nun sagte Justizminister Marco Buschmann, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Trans Personen in Deutschland sollen nach einem neuen Plan der Regierung in Zukunft ihr Geschlecht und ihren Namen leichter ändern können. Die Selbstbestimmung soll das Erfordernis von zwei psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Genehmigung ersetzen.

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So hat die Regierung am 30. Juli Pläne vorgestellt, die es trans und nicht-binären Personen erleichtern sollen, ihren Vornamen und ihr Geschlecht gesetzlich anerkennen zu lassen. Dieses vorgeschlagene „Selbstbestimmungs“-Gesetz soll das vielkritisierte sogenannte „Transsexuellengesetz“ ablösen, welches seit 40 Jahren gilt. Darin ist geregelt, dass Menschen vor Gericht gehen und zwei psychotherapeutische Gutachten vorlegen müssen, um ihren Vornamen und ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten wie ihrem Personalausweis oder Führerschein ändern zu lassen. Nach den Plänen des neuen Gesetzesvorschlags können Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren (mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten) in ihrem örtlichen Standesamt eine Änderung erklären.

In einigen anderen europäischen Ländern wie Belgien, Dänemark und der Schweiz ist die Änderung des rechtlichen Geschlechtsstatus durch Selbsterklärung bereits möglich.

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Am vergangenen Donnerstag outete sich die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch zum wiederholten Male als transfeindlich und menschenrechtsverachtend: In einer Hassrede ging sie auf die Grünenpolitikerin Tessa Ganserer los, beleidigte diese mehrfach auf Basis ihrer Geschlechtsidentität, betrieb dabei Misgendering und Deadnaming, und ging so weit, ihr vorzuwerfen, „als Frau verkleidet“ zu sein – was gar keinen Sinn ergibt, da Tessa Ganserer schließlich eine Frau ist.

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Indem sie dies aberkennt, hat Beatrix von Storch jedoch am Donnerstag in einer Bundestagsrede die trans Abgeordnete Tessa Ganserer persönlich attackiert, wobei sie ihre Parlamentskollegin in einer Debatte zum Internationalen Frauentag als Mann bezeichnete (Misgendering) und sie bei ihrem abgelegten Deadnamen bezeichnete. So polemisierte sie gegen Trans-Rechte, warf dem Bundestag vor, der vermeintlichen „Gender-Ideologie“ anzuhängen, und zitierte die transfeindliche Autorin Alice Schwarzer, die erst kürzlich (wieder) in der Zeitschrift „Emma“ Stimmung gegen trans Frauen, insbesondere Tessa Ganserer, gemacht hatte. Dabei rechtfertigte von Storch ihre Hasstirade damit, dass es „schlicht rechtswidrig sei“, dass Ganserer über die Frauenquote der Grünen in den Bundestag eingezogen war, weil diese sich noch keiner geschlechtsangleichende Operation unterzogen und ihr rechtliches Geschlecht noch nicht an ihre Identität angepasst hat (wohlgemerkt aus Protest gegen das diskriminierende „Transsexuellengesetz“). Doch von Storch fantasierte: „Hätte sich Robert Habeck im richtigen Moment als Roberta bezeichnet, dann wäre Roberta vermutlich jetzt Bundeskanzlerin.“ Damit offenbart sich, dass die AfD-Parteichefin nicht nur verfehlt hat, wie unwahrscheinlich es ist, dass sich ein Mensch aus strategischen Gründen menschenverachtender und hasserfüllter Attacken wie von Storchs aussetzen würde, sondern auch missverstanden hat, was es bedeutet, trans zu sein. Es geht dabei nämlich nicht nur um eine Namensänderung, sondern die Identität der Person – die valide ist, ob es Beatrix von Storch und Alice Schwarzer nun gefällt oder nicht. Dies betonten auch Parlamentskolleg*innen, wie Ganserers Parteifreundin Britta Haßelmann: „Ich wende mich an Sie alle: Tessa Ganserer ist eine von uns. Sie ist meine und unsere Kollegin.“ Sie sei Teil der Frauen, die 59 Prozent der grünen Bundestagsabgeordneten stellten. „Niemand von uns hat darüber zu richten oder darüber zu reden oder darüber zu entscheiden, wie diese Frau ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnimmt.“

Tessa Ganserer saß bei der Hassrede von Storchs im Plenum. Die bayerische Abgeordnete hielt später ihre erste Bundestagsrede in einer Debatte zur Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung – fachlich und ohne auf die Angriffe gegen ihre Person einzugehen. Wie sie das alles fand, behielt sie zunächst für sich. Sie wolle nicht zulassen, dass ihre "grundgesetzlich geschützten Menschenrechte Gegenstand einer öffentlichen Debatte" werden, teilte sie der Süddeutschen schriftlich mit.

Auf Twitter zeigten sich Politiker*innen der demokratischen Fraktionen nach der Debatte erschüttert. Die SPD-Politikerin Josephine Ortleb schrieb: "Wer eine Kollegin angreift, greift uns alle an. Menschenverachtende Reden bleiben nicht unwidersprochen." Auch Jürgen Lenders, der LSBTI-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, stellte sich in einer Stellungnahme hinter Ganserer: "Frau von Storch hat von sexueller Identität und geschlechtlicher Vielfalt keine Ahnung", so Lenders. Diskriminierungen dieser Art hätten im Bundestag nichts zu suchen. Und "Trans Frauen sind Frauen und [Tessa Ganserer] ist eine Frau!", erklärte Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung. „Was Frau von Storch heute im Bundestag von sich gegeben hat, ist menschenfeindliche Hetze.“, benannte er von Storchs Rede treffend. „Aber das wird die Ampelkoalition garantiert nicht daran hindern, das Transsexuellengesetz abzuschaffen.“

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trans*support |Fachstelle für trans* Beratung und Bildung e.V. ist ein communitybasierter Verein in Kiel und seit 2021 tätig. In diesem Beitrag stellt sich trans*support vor.

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Wir unterstützen trans*Personen in ganz Schleswig-Holstein. Wir sind Ansprechstelle für alle Fragen zu trans*Geschlechtlichkeit und soziales Zentrum für die Community. Wir stehen für geschlechtliche Selbstbestimmung auf Basis der Menschenrechte.

Als Beratungsstelle bieten wir professionalisierte Peerberatung von und für trans*Personen und An-/Zugehörige und begleitete Gruppen für Personen aus dem trans*Spektrum.

Wir halten Bildungsangebote für alle interessierten Personenkreise bereit und machen Öffentlichkeitsarbeit in ganz Schleswig-Holstein. Wir fördern das Communitybuilding mit verschiedenen Angeboten für trans*Personen wie Freizeitgruppen, trans*Sport, Binder-Börse und Veranstaltungen.

trans*support lebt von der Mitarbeit aus der Community – wir freuen uns immer über neue Menschen!

Webseite: https://transsupport.de/

Kontakt: hallo@transsupport.de

Beratungsteam: beratung@transsupport.de

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Mit der Initiative „#OutInChurch: Für eine Kirche ohne Angst“ haben sich vergangene Woche rund 125 derzeitige oder ehemalige Mitarbeitende der römisch-katholischen Kirche im deutschen Sprachraum als queer geoutet. Dass diese aufgrund dessen entlassen werden könnten, illustriert vor dem Hintergrund unzähliger Kindesmissbrauchsskandale in der katholischen Kirche eine gefährliche Doppelmoral.

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Von katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird unter der Überschrift „Loyalitätsobliegenheiten“ erwartet, „dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten“, wobei augenscheinlich nur Cis-Geschlechtlichkeit und Heterosexualität als "sittlich" gelten, und jegliche andere Identitäten und Orientierungen Grund für eine Entlassung aus dem Beruf darstellen können. Dabei steht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diskriminierend zu handeln, entgegen der Antidiskriminierungsregeln Deutschlands und der EU, welche Benachteiligung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung verbieten. Sollte es bei der aktuellen Rechtsauffassung des EuGH bleiben, schafft dies noch immer keine vollständige Rechtssicherheit für Bedienstete der katholischen Kirche, die wiederverheiratet sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben. Viele schildern noch immer, dass sie Angst hätten sich zu outen und aufgrund ihrer vermeintlich „Unsittlichkeit“ ausgeschlossen zu werden – und wenn nicht beruflich, dann zwischenmenschlich.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die katholische Kirche bis hin zum ehemaligen Papst Benedikt wissentlich Pädo-Kriminelle geschützt und nach ihren Vergehen lediglich versetzt und so weiteren Kindern ausgesetzt haben soll, offenbart sich also eine skurrile Doppelmoral: Während Kinderschänder nach ihren Vergehen in der Kirche und ihren Posten gehalten worden sind, obwohl sie bereits mehrfach eines Verhaltens angeklagt worden waren, das nicht nur „unsittlich“, sondern durchweg kriminell ist, muss sich eine trans Krankenschwester in einem katholischen Krankenhaus fragen, ob ihre Geschlechtsidentität den „Loyalitätsobliegenheiten“ ihres Arbeitsgebers widerspricht. Weil die katholische Kirche mit 1,3 Mio. Angestellten nach dem Staat der größte Arbeitgeber Deutschlands ist, stellen Situationen wie diese auch keine Einzelfälle dar, sondern Teil ein größeren Systems, das zugespitzt formuliert Kriminelle schützt, aber Queere diskriminiert. Eine Doppelmoral, die aus unerklärlichen Gründen verschiedenste Maßstäbe für den kinderschändenden Priester anlegt, als für die lesbische Lehrerin oder den genderqueeren Messner.

Von #OutInChurch wünscht sich der Gleichstellungsbeauftrage Sven Lehman daher, „dass sie einen konstruktiven Dialog innerhalb der katholischen Kirche auslöst mit dem Ziel, Gleichstellung und Akzeptanz aller Beschäftigten zu verwirklichen“. Dafür liegt, wie es aussieht, ein weiter Weg vor der katholischen Kirche, der nicht nur von Betroffenen in Deutschland gegangen werden kann und muss, sondern von der gesamten Institution – auch einem Vatikan, der die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare noch immer verbietet und für ungültig erklärt. Ob und wie schnell dies gelingt wird sich zeigen. Dass Erzbischof Koch das Zölibat nun in Frage stellte, und Kardinal Marx einen Queer-Gottesdienst geleitet hat, lässt sich als potentiellen Anfang diesen weiten Weges verstehen.

Lesen Sie hier mehr über die #OutInChurch-Initiative.

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Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, ist der erste Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

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Zu seiner Ernennung erklärte Sven Lehmann, dass das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeige, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt sei: „Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können.“ Die neue Bundesregierung werde ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queer-Politik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Diese progressive Politik findet sich beispielsweise in den im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen, die mit der Einführung von „Verantwortungsgemeinschaften“ unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben sollen.

Weiter äußerte sich Lehmann, dass der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz sichergestellt werden müsse und die Grundrechte von trans, inter- und nicht binären Menschen endlich vollständig durchgesetzt werden müssten: „Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“

Als Queer-Beauftragter der Bundesregierung soll Lehmann mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er werde insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt koordinieren, und die damit verbundene Informierung der Öffentlichkeit. Lehmann hat seit 2018 bereits Erfahrungen als Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sammeln können. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Nachdem ein Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, der geschlechtlichen Minderheiten das Recht auf Selbstidentifikation einräumt, kann Neuseelands gendervariante Community künftig das in ihrer Geburtsurkunde eingetragene Geschlecht ändern, ohne einen medizinischen Eingriff nachweisen zu müssen.

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Die erste umfassende nationale Umfrage zur Gesundheit und zum Wohlbefinden von trans und nicht-binären Menschen wurde 2018 durchgeführt. Sie ergab, dass fünf von sechs Teilnehmern, in ihrer neuseeländischen Geburtsurkunde nicht das richtige Geschlecht angegeben hatten – das heißt, dass das neue Gesetz 83% der trans und nicht-binären Bevölkerung in Neuseeland betreffen könnte. Während die Selbstidentifizierung auf Geburtsurkunden bereits im Jahr 2018 eingeführt worden war, mussten Antragsteller nachweisen, dass sie sich einer medizinischen Behandlung unterzogen hatten, um ihr biologisches Geschlecht an ihre Geschlechtsidentität anzugleichen. Mit dem Gesetzentwurf zur Registrierung von Geburten, Todesfällen, Eheschließungen und Beziehungen, der am Donnerstag einstimmig verabschiedet wurde, entfällt diese Anforderung.

Wie die britische Zeitung The Guardian berichtet begrüßen Befürworter*innen den Gesetzentwurf, der eine Selbstidentifizierung ermöglicht und die Rechte von transsexuellen und nicht-binären Neuseeländern stärkt. „Heute ist ein stolzer Tag in der Geschichte von Aotearoa“ (Māori-Name für Neuseeland) sagte Innenministerin Jan Tinetti: „Das Parlament hat für Inklusion und gegen Diskriminierung gestimmt“. So werde die Gesetzesänderung für takatāpui [Name für Māori-LGBTQI*] und transsexuelle, nicht-binäre, und intersexuelle Neuseeländer einen echten Unterschied schaffen, sagte Tinetti. Sie fügte hinzu, dass das Gesetz werde junge Menschen unterstützen und ihnen die Kontrolle über ihre Identität geben, was ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden fördern werde.

Die Sprecherin der Grünen Partei für Regenbogengemeinschaften, Dr. Elizabeth Kerekere, kritisierte jedoch, dass die Änderungen Geflüchtete, Asylsuchende und Eingewanderte ausschließen. Neuseeländer*innen, die im Ausland geboren wurden, würden noch nicht die Möglichkeit haben, sich selbst zu identifizieren, da die Änderungen nur für neuseeländische Geburtsurkunden gelten.

Außerdem hat das Gesetz hat Diskussionen und einige Anfeindungen ausgelöst, unter anderem von der transfeindlichen Gruppe Speak Up for Women, die 2018 gegründet wurde, um sich gegen Selbstbestimmung auszusprechen.

In den 18 Monaten vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen werden Einzelheiten ausgearbeitet, darunter die Konsultation darüber, wer Anträge für junge Menschen unterstützen darf, die Sicherstellung, dass die Geschlechtskennzeichnung in der Geburtsurkunde nicht-binäre und kulturelle Optionen umfasst, und die Festlegung der Anforderungen für Personen, die ihr Geschlecht mehr als einmal ändern wollen.

Das Land reiht sich mit seinem Gesetz in eine Reihe von etwa 15 ausländischen Rechtsordnungen ein, die die Änderung des Geschlechts in Dokumenten vereinfacht haben, darunter mehrere lateinamerikanische Länder und europäische Länder wie Dänemark und Spanien. Auch der neue deutsche Koalitionsvertrag der Ampel sieht nach über zwanzig Jahren des diskriminierenden "Transsexuellengesetzes" vor die rechtliche geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen.

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Die Ampelkoalition hat ihr Reformprogramm vorgestellt. Darin hat das Dreierbündnis aus SPD, Grünen und FDP auch versprochen, eine Reihe von Reformen zur Verbesserung der Rechte von LGBTQI* in Deutschland einzuführen. Und tatsächlich sieht es so aus, als sei die neue Bundesregierung queerer als die letzte – sowohl in ihrer Besetzung als auch in ihren Zielen.

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Daniel Wesener, ein schwuler Grüner wird Berliner Finanzsenator und der schwule Aktivist und QueerGrün-Chef Pascal Haggenmüller ist zum Parteivorsitzenden der Grünen in Baden-Württemberg gewählt worden. Die Koalition fordert, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verankern. Auf Initiative von Berlin und Hamburg empfiehlt die Innenministerkonferenz ein härteres Vorgehen gegen queerfeindliche Gewalt. So sollen in einem unabhängigen Sachverständigengremium Vertreter*innen der Wissenschaft und Sicherheitsbehörden gemeinsam mit Fachverständigen aus der queeren Community konkrete Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt und für die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden erarbeiten. Außerdem plant die Koalition, das Verfahren zu ändern, mit dem trans Personen in Deutschland rechtlich anerkannt werden, und die geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen. Zu den weiteren Reformvorschlägen gehören die Verschärfung des Verbots von sogenannten „Konversionstherapien“ in Deutschland, die bundesweite Erfassung von Hassverbrechen gegen LGBTQI*, die Abschaffung von Beschränkungen bei der Blutspende für Männer, die mit Männern schlafen, die Überprüfung von Asylverfahren für queere Asylsuchende und das automatische Elternrecht für die Ehefrauen lesbischer Mütter, die das leibliche Kind ihrer Partnerin derzeit noch adoptieren müssen, um offiziell als zweite Mutter zu gelten.

Julia Monro, von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI), sagte dem Tagesspiegel: „Noch nie gab es in einem Koalitionsvertrag so fortschrittliche Projekte für die Rechte von queeren Menschen. Das ist ein Meilenstein und die queere Community jubelt.“ Nun gilt es abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Ampel an die Versprechen ihres Koalitionsvertrages hält.

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Grüne Abgeordnete und Aktivist*innen zeigten auf einem von dem queerpolitischen Sprecher Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter geteilten Foto ein Banner mit der Aufschrift: „Keine Koalition ohne Selbstbestimmung“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) veröffentlichte nun ihre queerpolitischen Forderungen an die Koalitionsgespräche: Eine deutliche Verbesserung der Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Dafür müsse die sich noch zu bildende neue Regierung laut dgti einige Anforderungen erfüllen.

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Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist.

Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen.

Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist.

Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden.

Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.

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Am 26. September findet die Bundestagswahl statt. Der LSVD hat den Parteien Wahlprüfsteine vorgelegt, um herauszufinden, wie diese queerpolitisch einzuordnen sind. Die Antworten auf die verschiedenen Fragen geben Auskunft darüber, in wie weit sich die Parteien für LSBTIQ einsetzen wollen.

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Deutlich wurde, das Bündnis 90/die Grünen die Forderungen des LSVD am ehesten umsetzen möchten, danach folgen die Linke und die FDP. Die AfD hingegen möchte sogar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wieder abschaffen und mit ihrer Politik die Rechte von LSBTIQ gefährden.

Folgende Themen stellen die Schwerpunkte der LSVD-Wahlprüfsteine dar:

  • Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ausbauen
  • Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien reformieren
  • Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anerkennen
  • Hasskriminalität gegen LSBTI bekämpfen
  • Einsatz für Menschenrechte von LSBTI weltweit
  • Menschenrechtskonforme & LSBTI-inklusive Flüchtlingspolitik umsetzen
  • Respekt und Akzeptanz im Alltag stärken
  • Queere Gesundheit fördern

Eine Übersicht über die Antworten der Parteien hat der LSVD in dieser Tabelle dargestellt.

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